Archiv für die Kategorie „Abgeltungssteuer“
Theoretisch gesehen – wenn auch nicht gerne – ist die Abgeltungssteuer einfach eine steuerliche Erhebung auf Gewinne, die aus Kapitalerträgen erzielt werden. Rund um werden 25 Prozent plus 5,5 Soliaufschlag und eventuelle Kirchensteuer vom Fiskus beziehungsweise vom Gesetzgeber auf erzielte Erträge aufgeschlagen, sofern der Pauschal-Sparfreibetrag von 801 Euro für Ledige nicht überstiegen wird. Klingt recht simpel, bis es dann zur ersten Steuererklärung kommt, die bereits viele Anleger beim Termin für die Steuererklärung 2009 in der Praxis spüren mussten. Denn von einheitlichen 25 Prozent und einem automatischen Abzug der Banken gleich nach der Transaktion bleibt im ersten Jahr der Abgeltungssteuer nicht viel übrig. Nicht nur, dass die Steuerbescheinigungen der Banken in diesem Jahr teilweise erst im April – und das obwohl der Termin für die Steuerklärung 2009 in den meisten Fällen bereits im Mai erfolgen musste – eintrafen, da laut Bundesverband der deutschen Banken die Umstellung der Abrechnungssysteme zu komplex waren, sondern hinzu kam auch eine häufige Nichtausnutzung des Steuerfreibetrages von bereits eben erwähnten 801,00 Euro für Ledige und 1602,00 Euro bei Zusammenveranlagung.
Weitere Gründe sich doch noch einmal an die Formulare zu setzen, damit dann auch alles mit der Abgeltungssteuer zum Termin der Steuererklärung 2009 seine Richtigkeit hat, ist beispielsweise der Grenzsteuersatz, der unter 25 Prozent liegt und dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das versteuerte Jahreseinkommen bis 15.000 Euro liegt. Allerdings sollte man besser noch mal beim zuständigen Finanzamt anklopfen, um sich auch wirklich sicher zu sein, ob man Anspruch auf den Grenzsteuersatz hat. Denn die Zahlen beruhen auf einer Untersuchung von Stiftung Warentest und nicht einer gesetzlichen Festlegung. Aber da wäre auch noch die Kirchensteuer, bei der es mal passieren kann, dass die Bank nicht die Erlaubnis besitzt sie zusammen mit der Abgeltungssteuer abzuziehen. Kurz um für den Termin der Steuerklärung 2009 mussten und müssen sich viele Anleger noch einmal selbst an die Formulare trotz automatischer Abführung der Abgeltungssteuer setzen.
Die Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland
Im Zuge der groß angelegten Reform der Unternehmenssteuer des Jahres 2008 wurde schließlich auch die langerwartete Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge ausgearbeitet. Ihre Einführung fand zum 1. Januar des Jahres 2009 statt und läutete damit einen Systemwechsel von der so genannten synthetischen Einkommenssteuer zur dualen Einkommenssteuer ein. Unter dem Begriff “synthetische Einkommenssteuer” war in der Praxis die Besteuerung aller Arten von Einkünften mit einem einheitlichen Steuersatz zu verstehen. Bei der durch die Abgeltungssteuer neu eingeführten “dualen Einkommenssteuer” unterliegen Einkünfte aus Erwerbseinkommen beziehungsweise Kapitalerträgen nun unterschiedlichen Steuersätzen. Für das Erwerbseinkommen gilt weiterhin der persönliche Einkommenssteuersatz, für Kapitalerträge wie Zinsen und Gewinne aus Aktienverkäufen gilt nun ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Dieser erhöht sich durch den momentan noch erhobenen Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer für alle Privatpersonen auf 26,375 Prozent. Gegebenenfalls kommt auch noch die Kirchensteuer in entsprechender Höhe hinzu. Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland dabei in Form einer Quellensteuer erhoben, dass heißt die Besteuerung erfolgt direkt an der Quelle der Einkünfte. Aufmerksame Anleger betrachten heute natürlich jede für ihr Vermögen in Frage kommende Anlageform auch kritisch unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungssteuer. Welche Anlageformen sind nun aber auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer noch für Privatanleger von Interesse?
Intelligente Anlagestrategien
Für Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verstärkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft für Wohnimmobilien, informiert über diese intelligente Anlagestrategien unter Voraussetzung der Abgeltungssteuer.
Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Diese wird pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf laufende Erträge aus Genussrechten und Gewinne aus der Veräußerung derselben erhoben. Der Experte der Immovation AG erklärt: “Allerdings zielen die Genussrechte weniger auf einen Veräußerungsgewinn ab, sondern zielen auf hohe jährliche Zinsen.” Bei Genussrechten wird der Anleger im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt. Bezugsgröße für die Berechnung der Ergebnisbeteiligung kann sowohl das Jahresergebnis als auch das Bilanzergebnis sein, so die Finanzexperten der Immovation AG. “Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkungen auf die Zinszahlungen an den Anleger und auf die Höhe des Rückzahlungsbetrags”, erläutert ein Berater der Immovation AG.
Trotz der Abgeltungssteuer sind Genussrechte eine lohnende Anlage für Privatanleger. “Bisher wurde nach dem persönlichen Steuersatz besteuert”, erklärt ein Experte der Immovation AG. “Mit der 25% Pauschalsteuer ist die Anlage in Genussrechten für jeden Anleger attraktiv, dessen persönlicher Steuersatz darüber liegt. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es gute Möglichkeiten, z. B. mit Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträgen. Bei Immovation beraten wir unsere Kunden entsprechend der Voraussetzungen”, führt der Experte der Immovation AG weiter aus.
Zusätzlich wird mit der neuen Regelung die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung um den Sparerpauschalbetrag von € 801 reduziert. So fällt es nicht mehr ins Gewicht, dass Werbungskosten, wie die Depotgebühr nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Immovation AG ergänzt: ” Bei fast allen Anlegern ist es so, dass ihre Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und sollte es doch einmal anders sein, dann profitieren diese Anleger viel stärker von dem niedrigen Abgeltungssteuersatz, da in diesem Fall das Einkommen auch viel höher ist.”
Immovation AG: “Auch mittelständische Unternehmen werden profitieren”
“Die Ausschüttung auf Genussrechte sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsfähig, daher bleibt die Finanzierung und Eigenkapitalstärkung durch die Ausgabe von Genussrechten auch aus Unternehmersicht weiterhin interessant”, erläutert die Immovation AG. “Die Wirtschaft befindet sich im Aufschwung, eine gute Zeit zu expandieren – und dieses Wachstum durch das Anbieten von Genussrechten als Kapitalanlage für Privatanleger zu finanzieren”, sagt der Experte der Immovation AG.
Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte – eine heimliche Steuererhöhung?
Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und führen diese Steuerbeträge an das Finanzamt ab. Mit der Überweisung dieser Steuerbeträge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Einkünfte brauchen daher nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Dieser Abbau der Bürokratie bei der Finanzverwaltung könnte auf den ersten Blick sehr lobenswert sein.
Aber leider nur auf den ersten Blick.
Auch wenn wir die vielen Ausnahmen und Sonderbestimmungen des § 20 des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 8 Druckseiten bestimmt was als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verstehen ist) und des § 32 d des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 3 Druckseiten bestimmt welcher Steuertarif auf welche Kapitaleinkünfte erhoben werden soll) außer Acht lassen, ist der Abbau der Bürokratie bescheiden.
Verschiedenste Steuerarten belasten unseren Geldbeutel. Ab dem 01. Januar 2009 trat eine weitere Steuer in Kraft, die Abgeltungssteuer. Immer wieder hört man von Belastungen durch Abgeltungssteuer. Doch was genau ist die Abgeltungssteuer und wie kann man eventuell auch Abgeltungssteuer sparen?
Was ist Abgeltungssteuer?
Mit seiner Zustimmung 2008 hat der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 06. Juli 2007 seine Zustimmung gegeben. Damit wurde die Abgeltungssteuer ins Leben gerufen. Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf private Kapitalerträge erhoben werden soll. Erhoben wird diese Abgeltungssteuer pauschal mit 25 % auf alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen eines privaten Anlegers. Ebenfalls werden noch Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zu den 25 % Abgeltungssteuer hinzugezählt. Die eigentliche Besteuerung ist dadurch höher, somit auch der effektive Steuersatz. Dieser liegt somit zwischen 28 und 29 Prozent. Die Abgeltungssteuer wurde zum 01.01.2009 wirksam.
Wie kann ich Abgeltungssteuer sparen?
Frei von Abgeltungssteuer bleiben nur Einnahmen bis zu dem Sparerfreibetrag (801€ – Ledige / 1602€ Verheiratete). Eine Möglichkeit der Geldanlage um Abgeltungssteuer zu verhindern ist die Riesterrente. Eine weitere Anlageform um Abgeltungssteuer zu sparen oder zumindest zu verringern sind Fondpolicen. Im Zweifel sollte man hier einen Steuerberater seines Vertrauens aufsuchen oder einen kompetenten und zugelassenen Finanzberater zu Rate ziehen.
Abgeltungssteuer – Warum ?
Warum wurde die Abgeltungssteuer eigentlich geschaffen? Ziel der Bundesregierung ist, durch die Einführung der Abgeltungssteuer, die steuerliche Vereinheitlichung von Kapitalerträgen im Privatbereich. Die Abgeltungssteuer ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen durch die Einführung der Abgeltungssteuer den Standort Deutschland als Finanzzentrum durch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit attraktiver zu gestalten.
(Quelle: www.abgeltungssteuergesetz.de)


