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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Abgeltungssteuer</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Kapitalertr&#228;ge und die Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 09:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Günstigerprüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbeh&#246;rden abzuf&#252;hren Bereits seit der Einf&#252;hrung der sogenannten Abgeltungssteuer 2009 muss auf s&#228;mtliche Kapitalertr&#228;ge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese Abgeltungssteuer hat zuz&#252;glich des Solidarit&#228;tszuschlags und auch der anfallenden Kirchensteuer an das zust&#228;ndige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbeh&#246;rden abzuf&#252;hren</h2>
<div id="attachment_152" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-152" title="Abgeltungssteuer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_5799486_XS-300x225.jpg" alt="Abgeltungssteuer" width="300" height="225" /><p class="wp-caption-text">© Gina Sanders - Fotolia.com</p></div>
<p>Bereits seit der Einf&#252;hrung der sogenannten <strong>Abgeltungssteuer 2009</strong> muss auf s&#228;mtliche Kapitalertr&#228;ge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese <strong>Abgeltungssteuer </strong>hat zuz&#252;glich des <strong>Solidarit&#228;tszuschlags </strong>und auch der<strong> anfallenden Kirchensteuer </strong>an das zust&#228;ndige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht selbst zur Zahlung anzuweisen, denn hierf&#252;r sind die bezogenen Banken und Kreditinstitute zust&#228;ndig.</p>
<p>Die <strong>Abgeltungssteuer </strong>unterliegt der gleichen Erhebungsform wie die <a title="Jetzt richtig Geld bei der Steuer sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=[[http://shop.lexware.de/webapp/wcs/stores/servlet/ExternalProductDisplay?storeId=10202&amp;catalogId=10052&amp;langId=-3&amp;orderNumber=A08832&amp;showTab=Productdetails]]" target="_blank"><strong>Einkommensteuer</strong></a>. Aufgrund der Tatsachen, dass die Steuer dort abgef&#252;hrt wird, wo sie anf&#228;llt, n&#228;mlich bei den Banken, ist die <a href="http://www.abgeltungssteuergesetz.de" target="_blank">Abgeltungssteuer</a> auch als Quellensteuer zu bezeichnen. Sie wird stets anonym abgef&#252;hrt und der hierf&#252;r zugrunde liegende Steuersatz ist der gleiche, wie der, der f&#252;r die <a title="Jetzt Steuererkl&#228;rung f&#252;r 2011 machen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=[[http://shop.lexware.de/webapp/wcs/stores/servlet/ExternalProductDisplay?storeId=10202&amp;catalogId=10052&amp;langId=-3&amp;orderNumber=A08832&amp;showTab=Productdetails]]" target="_blank">Einkommensteuer</a> angesetzt wird. Die von den Banken abgef&#252;hrten Steuern auf die Kapitalertr&#228;ge sind sp&#228;testens mit deren Einbehaltung und Zahlung abgegolten, d. h., der Steuerzahler wird dann diesbez&#252;glich nicht mehr steuerlich belangt. Liegt der pers&#246;nliche Eingangssteuersatz h&#246;her als die o.a. 25 Prozent, so ergibt sich hier durch diese pauschale Abgeltung ein Steuervorteil.</p>
<p><span id="more-779"></span></p>
<h2>Abgeltungssteuersystem ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten g&#252;ltig</h2>
<p>Die <em>Abgeltungssteuer </em>ist keine Steuer, die nur in Deutschland abgef&#252;hrt werden muss. Auch viele andere EU-Staaten haben ein <strong>Abgeltungssteuersystem</strong>, um Kapitalertr&#228;ge besteuern zu k&#246;nnen. Oftmals fallen hier allerdings nur Steuern auf Dividenden und Zinsen an und nicht, wie in Deutschland, auf die gesamten Kapitalertr&#228;ge und deren Wertsteigerung.</p>
<h2>H&#246;he der Abgeltungssteuer berechnen</h2>
<p>Gem&#228;&#223; dem Einkommensteuergesetz (EStG § 43a Abs. 1) betr&#228;gt der Abgeltungssteuersatz f&#252;r sich alleine genommen 25 Prozent. Da hierzu jedoch auch noch der Solidarit&#228;tszuschlag in H&#246;he von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer hinzugerechnet werden muss und ggf. auch noch die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent, ergibt sich theoretisch ein Prozentsatz, der &#252;ber der 25-Prozent-Pauschale liegt. Besteht eine zus&#228;tzliche Kirchensteuerpflicht, so wird die Abgeltungssteuer um jeweils 25 Prozent der auf diese Kirchensteuer anfallenden Beitr&#228;ge erm&#228;&#223;igt (EStG § 43 a Abs. 1 S. 2).</p>
<h2>Steuererkl&#228;rungspflicht f&#252;r die Abgeltungssteuer</h2>
<p>Die &#246;rtlichen Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, im Namen ihrer Kunden die angefallene Abgeltungssteuer an die Finanz&#228;mter abzuf&#252;hren, und zwar f&#252;r die unterschiedlichsten Arten der Kapitaleink&#252;nfte. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier, denn sind Kapitaleink&#252;nfte beispielsweise durch Fonds im Ausland entstanden, so hat der Anleger die Abgeltungssteuer anhand der eigenen Einkommensteuererkl&#228;rung selbst abzuf&#252;hren. Eigenes Abf&#252;hren der Abgeltungssteuer ist auch dann n&#246;tig, wenn die bezogene Bank es vers&#228;umt hat, die Kirchensteuer mit abzuf&#252;hren, die Kapitalertr&#228;ge bei einer ausl&#228;ndischen Bank erzielt wurden oder aber, wenn aufgrund zahlreicher Freistellungsauftr&#228;ge der Sparerpauschbetrag &#252;berschritten wurde. Ebenfalls selbst abf&#252;hren sind Zinsertr&#228;ge, die aus privat vergebenen Darlehen entstanden sind. In all diesen F&#228;llen muss die Abgeltungssteuer mit Hilfe der eigenen Steuererkl&#228;rung abgef&#252;hrt werden.</p>
<h2>Abgeltungssteuer im Rahmen der freiwilligen Steuererkl&#228;rung abf&#252;hren</h2>
<p>Bestimmte Umst&#228;nde sorgen jedoch daf&#252;r, dass die <strong>Abgeltungssteuer </strong>auf freiwilliger Basis abgef&#252;hrt werden kann. Wer beispielsweise <span style="text-decoration: underline;">Kapitalertr&#228;ge im Ausland</span> erzielt, der hat in der Regel die Ertr&#228;ge auch <span style="text-decoration: underline;">dort schon zu versteuern</span>. Unter Umst&#228;nden kann hier dann gleich auch die Abgeltungssteuer in Abzug gebracht werden, sodass diese in Deutschland nicht mehr anf&#228;llt. Auch bei Verlusten aus Finanzgesch&#228;ften l&#228;sst sich die Abgeltungssteuer senken, wenn Verluste und Ertr&#228;ge aus den Kapitalgesch&#228;ften gegengerechnet werden.</p>
<p>Auch wer ein Jahreseinkommen von rund<strong> 15.000 Euro</strong> hat, bzw. der pers&#246;nliche Steuersatz <span style="text-decoration: underline;">unterhalb der 25-Prozent-Grenze</span> liegt, kann eine sogenannte <strong>G&#252;nstigerpr&#252;fung </strong>beantragen und die Zahlung der Abgeltungssteuer dann zu eigenen Gunsten ver&#228;ndern. Und bei Rentnern ist es so, dass die, die mit Ihrem Einkommen und den Kapitalertr&#228;gen schon innerhalb des Freibetrags geblieben sind ebenfalls keine Abgeltungssteuer zahlen m&#252;ssen. Wurde die Abgeltungssteuer durch Banken oder Kreditinstitute schon abgef&#252;hrt, so kann diese bei der Steuererkl&#228;rung wieder zur&#252;ckgefordert werden. Eine diesbez&#252;gliche Kontrolle ist angeraten, damit hier kein Geld verschenkt wird.</p>
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		<title>K&#246;rperschaftssteuer – eine kompakte Einf&#252;hrung</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/allgemein/koerperschaftssteuer-eine-kompakte-einfuehrung/</link>
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		<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 09:46:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlage für die Körperschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[kompakte Einführung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftssteuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[KStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Die rechtliche Grundlage f&#252;r die K&#246;rperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im K&#246;rperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die K&#246;rperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das hei&#223;t, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, L&#228;ndern und Bund aufgeteilt. Insgesamt gibt es in der BRD aktuell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die rechtliche Grundlage f&#252;r die K&#246;rperschaftssteuer </strong>liegt in der Bundesrepublik Deutschland im K&#246;rperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die K&#246;rperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das hei&#223;t, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, L&#228;ndern und Bund aufgeteilt.</p>
<p>Insgesamt gibt es in der BRD aktuell f&#252;nf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die K&#246;rperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die K&#246;rperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich parit&#228;tisch zwischen Bund und L&#228;ndern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbez&#252;glich also au&#223;en vor. Der K&#246;rperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschr&#228;nkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschr&#228;nkten Unternehmergesellschaften (UG). Dar&#252;ber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle K&#246;rperschaften des &#246;ffentlichen Rechts (sprich: &#246;ffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig.<span id="more-325"></span></p>
<h3><strong>Die wirtschaftliche Bedeutung der K&#246;rperschaftssteuer und ihre Zukunft</strong></h3>
<p>Im direkten Vergleich mit dem Aufkommen aus anderen Steuerarten spielt die K&#246;rperschaftssteuer f&#252;r den deutschen Staat aktuell nur eine sehr &#252;berschaubare Rolle, denn gerade einmal eine Prozentzahl im unteren einstelligen Bereich des gesamten Steueraufkommens in Deutschland entfallen tats&#228;chlich auf die K&#246;rperschaftssteuer. F&#252;r in Deutschland t&#228;tige Unternehmer stellt sich die Sachlage aber naturgem&#228;&#223; etwas anders dar, denn f&#252;r einige von ihnen kann bekannterma&#223;en jede zus&#228;tzliche Steuerbelastung ein Anlass sein, unter Umst&#228;nden dem Standort Deutschland den R&#252;cken zu kehren oder Gewinne verst&#228;rkt bei im Ausland ans&#228;ssigen T&#246;chtern auszuweisen. Dass diese Entwicklungen nicht nur theoretischer Natur waren und sind, k&#246;nnen aufmerksame Beobachter zum Beispiel aus folgender aufschlussreicher Statistik herauslesen: <strong>Bereits vor der Senkung des K&#246;rperschaftssteuersatzes von vorher 25 Prozent auf den heute g&#252;ltigen Satz von 15 Prozent im Jahre 2008 war &#252;ber die Jahre ein konstantes Absinken des K&#246;rperschaftssteueraufkommens festzustellen.</strong> Da im entsprechenden Zeitraum die Realwirtschaft tats&#228;chlich – zum Teil auch sehr deutliche – Zuw&#228;chse verzeichnen konnte, ist das sinkende Aufkommen aus der K&#246;rperschaftssteuer wohl nur mit Standortverlagerungen ins Ausland und mit steuersparenden Buchungsmodellen zu erkl&#228;ren. Mit der <strong>Absenkung des K&#246;rperschaftssteuersatzes um 10 Prozent </strong>hoffte die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt, diesen f&#252;r Bund und L&#228;nder unerfreulichen Einnahme-Trend umzukehren. Inwiefern dies tats&#228;chlich auch gelungen ist, d&#252;rfte sp&#228;testens Ende des Jahres 2010 sichtbar werden, wenn aus den bisher vorliegenden – sehr positiven – Daten zur Steuersch&#228;tzung konkrete Zahlungen und Buchungen geworden sind.</p>
<h3><strong>Der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage der K&#246;rperschaftssteuer</strong></h3>
<p>Die Bemessungsgrundlage f&#252;r die Ermittlung der abzuf&#252;hrenden K&#246;rperschaftssteuer ist &#8211; anders als bei der Umsatzsteuer – nicht der Umsatz eines Unternehmens, sondern das tats&#228;chlich erzielte Einkommen der betreffenden juristischen Person. Finanz- und Steuer-Experten sprechen auf Grund dessen auch gerne von der K&#246;rperschaftssteuer als der „Einkommenssteuer f&#252;r juristische Personen“, um sie auf diese Weise von der klassischen Einkommenssteuer, also der „Einkommenssteuer f&#252;r nat&#252;rliche Personen“ abzugrenzen.</p>
<p>Die Ermittlung des tats&#228;chlich zu versteuernden Einkommens wird dabei stets nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechtes ermittelt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet hier die wesentlichste aller gesetzlichen Berechnungsgrundlagen. <strong>Wie bereits erw&#228;hnt, liegt die H&#246;he des K&#246;rperschaftssteuersatzes aktuell bei 15,00 %. Dazu kommen momentan allerdings noch die obligatorischen 5,50 % Solidarit&#228;tszuschlag. F&#252;r juristische Personen ergibt sich aktuell hier also eine steuerliche Gesamtbelastung von 15,825 %.</strong></p>
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		<title>Die komplexe Problematik der Abgeltungsteuer f&#252;r den Termin der Steuerkl&#228;rung 2009</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/abgeltungssteuer/die-komplexe-problematik-der-abgeltungsteuer-fuer-den-termin-der-steuerklaerung-2009/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 13:39:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Theoretisch gesehen &#8211; wenn auch nicht gerne &#8211; ist die Abgeltungssteuer einfach eine steuerliche Erhebung auf Gewinne, die aus Kapitalertr&#228;gen erzielt werden. Rund um werden 25 Prozent plus 5,5 Soliaufschlag und eventuelle Kirchensteuer vom Fiskus beziehungsweise vom Gesetzgeber auf erzielte Ertr&#228;ge aufgeschlagen, sofern der Pauschal-Sparfreibetrag von 801 Euro f&#252;r Ledige nicht &#252;berstiegen wird. Klingt recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Theoretisch gesehen &#8211; wenn auch nicht gerne &#8211; ist die <strong>Abgeltungssteuer</strong> einfach eine steuerliche Erhebung auf Gewinne, die aus Kapitalertr&#228;gen erzielt werden. Rund um werden 25 Prozent plus 5,5 Soliaufschlag und eventuelle Kirchensteuer vom Fiskus beziehungsweise vom Gesetzgeber auf erzielte Ertr&#228;ge aufgeschlagen, sofern der Pauschal-Sparfreibetrag von 801 Euro f&#252;r Ledige nicht &#252;berstiegen wird. Klingt recht simpel, bis es dann zur ersten Steuererkl&#228;rung kommt, die bereits viele Anleger beim Termin f&#252;r die Steuererkl&#228;rung 2009 in der Praxis sp&#252;ren mussten. Denn von einheitlichen 25 Prozent und einem automatischen Abzug der Banken gleich nach der Transaktion bleibt im ersten Jahr der <strong>Abgeltungssteuer</strong> nicht viel &#252;brig. Nicht nur, dass die Steuerbescheinigungen der Banken in diesem Jahr teilweise erst im April &#8211; und das obwohl der Termin f&#252;r die <strong>Steuerkl&#228;rung 2009</strong> in den meisten F&#228;llen bereits im Mai erfolgen musste &#8211; eintrafen, da laut Bundesverband der deutschen Banken die Umstellung der Abrechnungssysteme zu komplex waren, sondern hinzu kam auch eine h&#228;ufige Nichtausnutzung des Steuerfreibetrages von bereits eben erw&#228;hnten 801,00 Euro f&#252;r Ledige und 1602,00 Euro bei Zusammenveranlagung.</p>
<p>Weitere Gr&#252;nde sich doch noch einmal an die Formulare zu setzen, damit dann auch alles mit der <strong>Abgeltungssteuer</strong> zum Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> seine Richtigkeit hat, ist beispielsweise der Grenzsteuersatz, der unter 25 Prozent liegt und dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das versteuerte Jahreseinkommen bis 15.000 Euro liegt. Allerdings sollte man besser noch mal beim zust&#228;ndigen Finanzamt anklopfen, um sich auch wirklich sicher zu sein, ob man Anspruch auf den Grenzsteuersatz hat. Denn die Zahlen beruhen auf einer Untersuchung von Stiftung Warentest und nicht einer gesetzlichen Festlegung. Aber da w&#228;re auch noch die Kirchensteuer, bei der es mal passieren kann, dass die Bank nicht die Erlaubnis besitzt sie zusammen mit der Abgeltungssteuer abzuziehen. Kurz um f&#252;r den Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 mussten und m&#252;ssen sich viele Anleger noch einmal selbst an die Formulare trotz automatischer Abf&#252;hrung der Abgeltungssteuer setzen.</p>
<p><span id="more-259"></span></p>
<p>Damit aber nicht genug. Denn auch wer den Termin f&#252;r die Steuererkl&#228;rung 2009 p&#252;nktlich eingehalten hat, musste und muss teilweisweise immer noch lange auf R&#252;ckerstattungen warten. Grund daf&#252;r ist eine Softwarepanne beziehungsweise ein Problem mit der Umstellung des Systems. Wie hoch die Zahlen der Steuerzahler ist, die auf eine R&#252;ckerstattung vom Fiskus hoffen, wird unterschiedlich ausgelegt. Laut dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen sind nur vereinzelt Steuerzahler betroffen. Geht man allerdings nach Aussagen vom Bund der deutschen Steuerberaterkammer aus, dann sind es mehrere Hunderttausend, die immer noch warten und das wohl &#8211; nach Einsch&#228;tzung des Finanzministerium NRW &#8211; noch bis zu vier Wochen, zumindest in Nordrhein-Westfalen. Denn erst dann sind die restlichen Softwareprobleme behoben.</p>
<p>Ein weiteres Manko &#8211; zumindestens aus Sicht zahlreicher Anleger in Deutschland &#8211; sind die Werbungskosten bei der Abgeltungssteuer. Denn mit dem Freibetrag k&#246;nnen Werbungskosten im Bezug auf erzielte Kapitalertr&#228;ge f&#252;r den Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Besonders f&#252;r Anleger, die eine Finanzierung durch einen Kredit erm&#246;glichten haben sind besonders davon betroffen, da auch wenn h&#246;here Werbungskosten als die des Freibetrages entstehen, k&#246;nnen diese nicht mehr abgezogen werden. Aber das m&#246;chte der Bund der Steuerzahler nicht auf sich sitzen lassen und suchte sich einen Musterfall mit dem nun eine Klage beim Finanzgericht M&#252;nster erreicht wurde. Ziel jedoch ist es die Frage der Gleichberechtigung &#8211; die laut dem Bund der Steuerzahler in diesem Fall nicht gegeben ist &#8211; vor dem Bundesgerichtshof zu kl&#228;ren. Zudem r&#228;t der Bund der Steuerzahler allen Steuerzahlern, die h&#246;here Werbungskosten als den Freibetrag  besitzen, diese auch f&#252;r den Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 &#8211; sofern es noch m&#246;glich ist &#8211; anzugeben. Nat&#252;rlich wird das Finanzamt die Werbungskosten nicht annehmen und somit aufgrund der aktuellen Rechtslage ablehnen. Dagegen soll aber, so der Bund der Steuerzahler, Einspruch eingereicht werden, um ein Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die Musterklage zu erreichen. Wann allerdings ein Urteil gef&#228;llt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer sparen</title>
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		<pubDate>Fri, 07 May 2010 06:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer in Deutschland Im Zuge der gro&#223; angelegten Reform der Unternehmenssteuer des Jahres 2008 wurde schlie&#223;lich auch die langerwartete Abgeltungssteuer auf private Kapitalertr&#228;ge ausgearbeitet. Ihre Einf&#252;hrung fand zum 1. Januar des Jahres 2009 statt und l&#228;utete damit einen Systemwechsel von der so genannten synthetischen Einkommenssteuer zur dualen Einkommenssteuer ein. Unter dem Begriff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer in Deutschland</strong><br />
Im Zuge der gro&#223; angelegten Reform der Unternehmenssteuer des Jahres 2008 wurde schlie&#223;lich auch die langerwartete Abgeltungssteuer auf private Kapitalertr&#228;ge ausgearbeitet. Ihre Einf&#252;hrung fand zum 1. Januar des Jahres 2009 statt und l&#228;utete damit einen Systemwechsel von der so genannten synthetischen Einkommenssteuer zur dualen Einkommenssteuer ein. Unter dem Begriff &#8220;synthetische Einkommenssteuer&#8221; war in der Praxis die Besteuerung aller Arten von Eink&#252;nften mit einem einheitlichen Steuersatz zu verstehen. Bei der durch die Abgeltungssteuer neu eingef&#252;hrten &#8220;dualen Einkommenssteuer&#8221; unterliegen Eink&#252;nfte aus Erwerbseinkommen beziehungsweise Kapitalertr&#228;gen nun unterschiedlichen Steuers&#228;tzen. F&#252;r das Erwerbseinkommen gilt weiterhin der pers&#246;nliche Einkommenssteuersatz, f&#252;r Kapitalertr&#228;ge wie Zinsen und Gewinne aus Aktienverk&#228;ufen gilt nun ein pauschaler Steuersatz in H&#246;he von 25 Prozent. Dieser erh&#246;ht sich durch den momentan noch erhobenen Solidarit&#228;tszuschlag f&#252;r die neuen Bundesl&#228;nder f&#252;r alle Privatpersonen auf 26,375 Prozent. Gegebenenfalls kommt auch noch die Kirchensteuer in entsprechender H&#246;he hinzu. Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland dabei in Form einer Quellensteuer erhoben, dass hei&#223;t die Besteuerung erfolgt direkt an der Quelle der Eink&#252;nfte. Aufmerksame Anleger betrachten heute nat&#252;rlich jede f&#252;r ihr Verm&#246;gen in Frage kommende Anlageform auch kritisch unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungssteuer. Welche Anlageformen sind nun aber auch nach der Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer noch f&#252;r Privatanleger von Interesse?</p>
<p><span id="more-91"></span></p>
<p><strong>Von der Abgeltungssteuer betroffen &#8211; dennoch nicht unattraktiv:</strong></p>
<p><strong>Bausparen</strong><br />
Auch wenn in der Vergangenheit immer wieder einmal behauptet wurde, dass Bausparvertr&#228;ge eher auf der Verliererseite der neuen steuerlichen Regelungen zu finden sei, so haben sich diese Behauptungen in der Praxis als nicht haltbar erwiesen. Bei entsprechend attraktive Zinskonditionen ist das traditionelle Bausparen, vor allem auf lange Sicht, immer noch eine h&#246;chst sinnvolle Anlageform.</p>
<p><strong>Tagesgeld, Festgeld und Termingeld</strong><br />
Vor allem gutverdienende Privatanleger, deren Einkommenssteuersatz h&#246;her liegt als der Satz der Abgeltungssteuer, profitieren ganz direkt von der von der neu eingef&#252;hrten Abgeltungssteuer. So werden die durch Tagesgeld, Festgeld und Termingeld erwirtschaften Zinsertr&#228;ge nicht mehr wie bisher mit dem h&#246;heren Einkommenssteuersatz besteuert, sondern nur noch pauschal mit 25% beziehungsweise 26,375%. Personen, deren Einkommenssteuersatz unterhalb des Steuersatzes der Abgeltungssteuer liegt, profitieren dagegen nicht und m&#252;ssen sich im Endeffekt mit einer steuerlichen Mehrbelastung arrangieren.</p>
<p><strong>Anleihen und Aktienanleihen</strong><br />
Auch die klassische Anlageform der Unternehmensanleihe wird nach der Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer steuerlich eher besser gestellt. Hier profitieren auch Privatanleger deren Steuersatz unter den besagten 25 Prozent liegt, da die zu viel abgef&#252;hrten Steuern ganz einfach &#252;ber Angaben in der Einkommenssteuererkl&#228;rung zur&#252;ck gefordert werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Genussscheine</strong><br />
Genussscheine sind gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, die abh&#228;ngig von ihrer individuellen Gestaltung entweder den Aktien oder den Anleihen n&#228;her stehen. Im Sinne der Abgeltungssteuer werden sie nun, sehr vorteilhaft f&#252;r den Anleger, grunds&#228;tzlich als Anleihen behandelt. Der bisher steuerfreie Verkauf dieser Papiere ist nach der fl&#228;chendeckenden Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer allerdings nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p><strong>Offene Immobilienfonds und Reits</strong><br />
Die Abgeltungssteuer geht auch an den zahlreichen im Markt pr&#228;senten Immobilien-Anlageformen nicht spurlos vor&#252;ber, allerdings &#252;berwiegen auch auf diesem Anlage-Gebiet die Vorteile f&#252;r den Privatanleger. Offene Immobilienfonds sind dabei steuerlich leicht besser gestellt als die modernere Anlageform der so genannten Reits (Real Estate Investment Trusts). Bei offenen Immobilienfonds gilt in der Praxis nach wie vor die bekannte 10j&#228;hrige Spekulationsfrist f&#252;r Objektverk&#228;ufe, diese wurde hingegen bei den Real Estate Investment Trusts ersatzlos gestrichen.</p>
<p><strong>Termingesch&#228;fte</strong><br />
Auch die klassischen Termingesch&#228;fte in ihren verschiedenen Auspr&#228;gungen Future, Forward, Option und Optionsschein sind nach der Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer eher auf der Gewinnerseite anzusiedeln. Unter Future verstehen Anleger dabei die direkt an der B&#246;rse gehandelten unbedingten Termingesch&#228;fte, als Forward werden hingegen au&#223;erb&#246;rslich gehandelte unbedingte Termingesch&#228;fte bezeichnet. Zu den unbedingten Termingesch&#228;ften mit einer gewissen Wahlfreiheit f&#252;r den Verk&#228;ufer oder den K&#228;ufer geh&#246;ren die Optionen. In verbriefter Form werden sie auch als Optionsscheine bezeichnet. Alle diese Anlageformen waren bisher als so genannte sonstige Eink&#252;nfte voll steuerpflichtig, nach der Unternehmenssteuerreform fallen sie nun unter die neuen Abgeltungssteuer-Regelungen und werden nurmehr mit 25% beziehungsweise 26,375% besteuert.</p>
<p><strong>Die Verlierer der Abgeltungssteuer:</strong></p>
<p><strong>Aktien &#8211; vor allem aktive Privat-Trader sind von der steuerlichen Neuregelung betroffen</strong><br />
Auf der Verliererseite der Abgeltungssteuer finden sich zwei bislang sehr weit verbreitete Anlageformen wieder. Vor allem der aktive Aktienhandel mit eigenem Depot und einer erh&#246;hten Trading-Frequenz ist von der steuerlichen Neuregelung durchaus stark betroffen, schlie&#223;lich wird potentiell auf jeden realisierten Aktiengewinn ein steuerlicher Abschlag f&#228;llig. Nicht betroffen sind hier nat&#252;rlich die Aktiengewinne, die unterhalb der gesetzlichen Freibetr&#228;ge bleiben. Diese Freibetr&#228;ge wurden im Zuge der Unternehmenssteuerreform des Jahres 2008 ebenfalls umstrukturiert und Ausnahmeregelungen wurden abgeschafft. Die aktuell geltenden j&#228;hrlichen Freibetr&#228;ge tragen dabei die Bezeichnung &#8220;Sparer-Pauschbetrag&#8221; und betragen 801 € f&#252;r Alleinstehende und 1.602 € f&#252;r Ehepaare beziehungsweise Lebenspartnerschaften.</p>
<p><strong>Aktienfonds &#8211; genauso betroffen wie Aktien-Einzeltitel</strong><br />
Auch Aktienfonds, also Fonds die ausschlie&#223;lich oder zum allergr&#246;&#223;ten Teil aus Unternehmensanteilen bestehen, geh&#246;ren, genau wie die Aktien-Einzelwerte, zu den klaren Verlierern der Abgeltungssteuer-Regelungen. Zwar gelten auch hier die bereits angesprochenen Freibetr&#228;ge, allerdings &#252;berschreitet ein sinnvolles und gewinnbringendes Engagement in Akteinfonds diese eher niedrig angesetzten Freibetr&#228;ge doch recht schnell. Genau wie bei Einzelaktien spielt es auch bei Aktienfonds grunds&#228;tzlich keine Rolle ob in nationale oder internationale Titel investiert wird, die deutsche Abgeltungssteuer wird bei Gewinnen aus allen Formen der Aktien-Anlage grunds&#228;tzlich f&#228;llig.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer vorteilhaft in Bezug auf Genussrechte</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 08:57:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Intelligente Anlagestrategien F&#252;r Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verst&#228;rkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft f&#252;r Wohnimmobilien, informiert &#252;ber diese intelligente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Intelligente Anlagestrategien</strong></p>
<p>F&#252;r Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verst&#228;rkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft f&#252;r Wohnimmobilien, informiert &#252;ber diese intelligente Anlagestrategien unter Voraussetzung der Abgeltungssteuer.</p>
<p>Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingef&#252;hrt. Diese wird pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Solidarit&#228;tszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf laufende Ertr&#228;ge aus Genussrechten und Gewinne aus der Ver&#228;u&#223;erung derselben erhoben. Der Experte der Immovation AG erkl&#228;rt: &#8220;Allerdings zielen die Genussrechte weniger auf einen Ver&#228;u&#223;erungsgewinn ab, sondern zielen auf hohe j&#228;hrliche Zinsen.&#8221; Bei Genussrechten wird der Anleger im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt. Bezugsgr&#246;&#223;e f&#252;r die Berechnung der Ergebnisbeteiligung kann sowohl das Jahresergebnis als auch das Bilanzergebnis sein, so die Finanzexperten der Immovation AG. &#8220;Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkungen auf die Zinszahlungen an den Anleger und auf die H&#246;he des R&#252;ckzahlungsbetrags&#8221;, erl&#228;utert ein Berater der Immovation AG.</p>
<p>Trotz der Abgeltungssteuer sind Genussrechte eine lohnende Anlage f&#252;r Privatanleger. &#8220;Bisher wurde nach dem pers&#246;nlichen Steuersatz besteuert&#8221;, erkl&#228;rt ein Experte der Immovation AG. &#8220;Mit der 25% Pauschalsteuer ist die Anlage in Genussrechten f&#252;r jeden Anleger attraktiv, dessen pers&#246;nlicher Steuersatz dar&#252;ber liegt. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es gute M&#246;glichkeiten, z. B. mit Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsauftr&#228;gen. Bei Immovation beraten wir unsere Kunden entsprechend der Voraussetzungen&#8221;, f&#252;hrt der Experte der Immovation AG weiter aus.</p>
<p>Zus&#228;tzlich wird mit der neuen Regelung die Bemessungsgrundlage f&#252;r die Besteuerung um den Sparerpauschalbetrag von € 801 reduziert. So f&#228;llt es nicht mehr ins Gewicht, dass Werbungskosten, wie die Depotgeb&#252;hr nicht mehr geltend gemacht werden k&#246;nnen. Die Immovation AG erg&#228;nzt: &#8221; Bei fast allen Anlegern ist es so, dass ihre Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und sollte es doch einmal anders sein, dann profitieren diese Anleger viel st&#228;rker von dem niedrigen Abgeltungssteuersatz, da in diesem Fall das Einkommen auch viel h&#246;her ist.&#8221;</p>
<p><strong>Immovation AG: &#8220;Auch mittelst&#228;ndische Unternehmen werden profitieren&#8221;</strong></p>
<p>&#8220;Die Aussch&#252;ttung auf Genussrechte sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsf&#228;hig, daher bleibt die Finanzierung und Eigenkapitalst&#228;rkung durch die Ausgabe von Genussrechten auch aus Unternehmersicht weiterhin interessant&#8221;, erl&#228;utert die Immovation AG. &#8220;Die Wirtschaft befindet sich im Aufschwung, eine gute Zeit zu expandieren &#8211; und dieses Wachstum durch das Anbieten von Genussrechten als Kapitalanlage f&#252;r Privatanleger zu finanzieren&#8221;, sagt der Experte der Immovation AG.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; heimliche Steuererh&#246;hung</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:18:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Abgeltungssteuer f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte &#8211; eine heimliche Steuererh&#246;hung? Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und f&#252;hren diese Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt ab. Mit der &#220;berweisung dieser Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Eink&#252;nfte brauchen daher nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Abgeltungssteuer f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte  &#8211;  eine heimliche Steuererh&#246;hung? </strong></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und f&#252;hren diese Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt ab. Mit der &#220;berweisung dieser Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Eink&#252;nfte brauchen daher nicht mehr in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dieser Abbau der B&#252;rokratie bei der Finanzverwaltung k&#246;nnte auf den ersten Blick sehr lobenswert sein.</p>
<p><strong>Aber leider nur auf den ersten Blick. </strong><br />
Auch wenn wir die vielen Ausnahmen und Sonderbestimmungen des § 20 des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 8 Druckseiten bestimmt was als Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen zu verstehen ist) und des § 32 d des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 3 Druckseiten bestimmt welcher Steuertarif auf welche Kapitaleink&#252;nfte erhoben werden soll) au&#223;er Acht lassen, ist der Abbau der B&#252;rokratie bescheiden.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>Wenn Sie Au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen (also z.B. Krankheitskosten) in Ihrer Steuererkl&#228;rung geltend machen wollen, so ist die Summe der Kapitaleink&#252;nfte anzugeben. Ob auch die einzelnen Zinsbelege von Ihnen abgefordert werden, liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters beim Finanzamt. Auch wenn Sie Spenden in Ihrer Steuererkl&#228;rung geltend machen, so ist auch hier die Summe der Kapitaleink&#252;nfte anzugeben.</p>
<p>Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer betr&#228;gt 42 % des zu versteuernden Einkommens. Die Abgeltungssteuer bei Kapitaleink&#252;nften betr&#228;gt nur 25 % der Kapitalertr&#228;ge. Eine Reduzierung des Steuersatzes um 17 %, die Steuerpflichtigen mit hohen Kapitaleink&#252;nften werden es dem Finanzminister danken.</p>
<p>Aber was machen die Rentner und anderen Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Einkommen? Wer als Lediger weniger als 17.000 Euro und als Verheirateter weniger als 34.000 Euro zu versteuern hat, dessen Spitzensteuersatz liegt unter 25 %, also unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer. Wenn diese Steuerpflichtigen Kapitalertr&#228;ge haben, so wird ihnen von den Banken mehr abgezogen, als sie nach dem Einkommensteuergesetz bezahlen sollten.</p>
<p>Aber auch auf diese Frage hat der Gesetzgeber eine Antwort parat: Dann muss in der Steuererkl&#228;rung ein Antrag auf Erstattung der zuviel gezahlten Abgeltungssteuer gestellt werden. Ein Steuerberater kennt diese Vorschrift, aber der &#8220;kleine Mann&#8221;, der seine Steuererkl&#228;rung selbst erstellt, hat davon sicherlich sehr wenig geh&#246;rt. Die Folge ist, dass die Anlage KAP nicht ausgef&#252;llt wird (da wurde ja schon die Abgeltungssteuer gezahlt und braucht nicht in der Steuererkl&#228;rung noch einmal aufgef&#252;hrt werden) und damit auch der notwendige Antrag auf Erstattung der zuviel gezahlten Abgeltungssteuer nicht gestellt wird.</p>
<p>Das Finanzamt kann und wird dem &#8220;armen Steuerpflichtigen&#8221; nicht helfen, denn in dem Massenverfahren der Steuerfestsetzung wird der Pr&#252;fumfang durch das neue Risikomanagement der Finanzverwaltung immer weiter reduziert. Wer nicht die richtigen Antr&#228;ge stellt hat Pech gehabt und zahlt deswegen zuviel Steuern.</p>
<p>Soll damit der Steuerausfall bei dem Steuerpflichtigen mit hohen Kapitaleink&#252;nften ausgeglichen werden? Solche Gedanken d&#252;rfen der Gro&#223;en Koalition aus SPD und CDU, die dieses Gesetz in 2007 verabschiedet haben, nicht unterstellt werden, es ist nur &#8220;aufkommensneutral&#8221;.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer sparen &#8211; Was ist Abgeltungssteuer?</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 09:11:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Verschiedenste Steuerarten belasten unseren Geldbeutel. Ab dem 01. Januar 2009 trat eine weitere Steuer in Kraft, die Abgeltungssteuer. Immer wieder h&#246;rt man von Belastungen durch Abgeltungssteuer. Doch was genau ist die Abgeltungssteuer und wie kann man eventuell auch Abgeltungssteuer sparen? Was ist Abgeltungssteuer? Mit seiner Zustimmung 2008 hat der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 06. Juli [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verschiedenste Steuerarten belasten unseren Geldbeutel. Ab dem 01. Januar 2009 trat eine weitere Steuer in Kraft, die <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Immer wieder h&#246;rt man von Belastungen durch Abgeltungssteuer. Doch was genau ist die Abgeltungssteuer und wie kann man eventuell auch <strong>Abgeltungssteuer sparen</strong>?<br />
<br />
<strong>Was ist Abgeltungssteuer?</strong></p>
<p>Mit seiner Zustimmung 2008 hat der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 06. Juli 2007 seine Zustimmung gegeben.  Damit wurde die Abgeltungssteuer ins Leben gerufen. Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf <strong>private Kapitalertr&#228;ge </strong>erhoben werden soll. Erhoben wird diese Abgeltungssteuer pauschal mit 25 % auf alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen eines privaten Anlegers. Ebenfalls werden noch Solidarit&#228;tszuschlag sowie Kirchensteuer zu den 25 % Abgeltungssteuer hinzugez&#228;hlt. Die eigentliche Besteuerung ist dadurch h&#246;her, somit auch der effektive Steuersatz. Dieser liegt somit zwischen 28 und 29 Prozent. Die Abgeltungssteuer wurde zum 01.01.2009 wirksam.<br />
<br />
<strong>Wie kann ich Abgeltungssteuer sparen?<br />
</strong><br />
Frei von Abgeltungssteuer bleiben nur Einnahmen bis zu dem Sparerfreibetrag (801€ &#8211; Ledige / 1602€ Verheiratete). Eine M&#246;glichkeit der Geldanlage um <strong>Abgeltungssteuer zu verhindern</strong> ist die Riesterrente. Eine weitere Anlageform um Abgeltungssteuer zu sparen oder zumindest zu verringern sind Fondpolicen. Im Zweifel sollte man hier einen Steuerberater seines Vertrauens aufsuchen oder einen kompetenten und zugelassenen Finanzberater zu Rate ziehen.<br />
<strong> </strong></p>
<p><strong><br />
Abgeltungssteuer &#8211; Warum </strong>?</p>
<p>Warum wurde die Abgeltungssteuer eigentlich geschaffen? Ziel der Bundesregierung ist, durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer, die steuerliche Vereinheitlichung von Kapitalertr&#228;gen im Privatbereich. Die Abgeltungssteuer ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer den Standort Deutschland als Finanzzentrum durch die Verbesserung der Wettbewerbsf&#228;higkeit attraktiver zu gestalten.</p>
<p>(Quelle: www.abgeltungssteuergesetz.de)</p>
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