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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Abschreibung</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Abschreibung f&#252;r Abnutzung – so werden die Gesamtkosten f&#252;r den PKW ermittelt</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 15:27:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung für Abnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer am Jahresende die Gesamtkosten f&#252;r den Pkw ermitteln m&#246;chte, der muss auch entsprechende Kostenbelege haben, zu denen vor allem die jeweiligen Tankrechnungen und –quittungen, die Beitragsrechnungen zur Kfz-Versicherung, Werkstattrechnungen und auch der Steuerbescheid des Finanzamts geh&#246;ren. Die Belege m&#252;ssen den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden vorgelegt werden, denn sie dienen der Ermittlung f&#252;r den jeweiligen Kilometersatz. Liegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer am Jahresende die Gesamtkosten f&#252;r den Pkw ermitteln m&#246;chte, der muss auch entsprechende Kostenbelege haben, zu denen vor allem die jeweiligen Tankrechnungen und –quittungen, die Beitragsrechnungen zur Kfz-Versicherung, Werkstattrechnungen und auch der Steuerbescheid des Finanzamts geh&#246;ren. Die Belege m&#252;ssen den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden vorgelegt werden, denn sie dienen der Ermittlung f&#252;r den jeweiligen Kilometersatz. Liegen hier einzelne Belege nicht vor, k&#246;nnen ersatzweise Eigenbelege erstellt werden, auf denen die Art der Kosten und auch die H&#246;he mit dem jeweiligen Verursachungsdatum notiert sind. Fehlen beispielsweise mehrere Tankquittungen, so haben die Kosten gesch&#228;tzt zu werden, wobei diese Teilsch&#228;tzung dem § 162 AO unterliegt und zweifelsfrei entstanden sein muss. Die Finanz&#228;mter selbst d&#252;rfen bei der Sch&#228;tzung allerdings stets von den ung&#252;nstigsten Umst&#228;nden ausgehen.</p>
<h2>Ermittlung der Gesamtkosten des Pkw ist f&#252;r die Abschreibung unabdingbar</h2>
<p><div style=”display:block;float:left;margin: 7px 10px 0px 0px;”><script type="text/javascript"><!--
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</div>Um die jeweilige <strong>Abschreibung f&#252;r Abnutzung (AfA) </strong>der Pkw zu berechnen, m&#252;ssen die Gesamtkosten ermittelt werden, wobei hier nur die Bruttokosten einschlie&#223;lich der geleisteten Mehrwertsteuer ausgewiesen werden d&#252;rfen. Dies gilt gleicherma&#223;en f&#252;r Unternehmer, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen k&#246;nnen, aber auch f&#252;r ansonsten umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, wenn es sich bei der Anschaffung des Fahrzeugs um einen <strong>Privat-Pkw</strong> handelte, f&#252;r den <strong>kein Vorsteuerabzug</strong> geltend gemacht werden konnte. Um die<strong> j&#228;hrliche Abschreibung f&#252;r Abnutzung</strong> ad&#228;quat ermitteln zu k&#246;nnen, m&#252;ssen die <strong>gesamten Anschaffungskosten</strong> einschlie&#223;lich aller Zubeh&#246;rteile, der Sonderausstattungen, der Mehrwertsteuer und ggf. auch der &#220;berf&#252;hrungskosten und der Zulassungskosten in die Gesamtkosten mit einflie&#223;en. Diese Gesamtkosten m&#252;ssen f&#252;r die Abschreibung f&#252;r Abnutzung dann auf die entsprechende Nutzungsdauer verteilt werden, sodass sich die j&#228;hrliche Abschreibung leicht ermitteln l&#228;sst.</p>
<p><span id="more-725"></span></p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung – Nutzungsdauer beim Neufahrzeug sind 6 Jahre</h2>
<p>Um die <strong>Abschreibung f&#252;r Abnutzung beim Pkw</strong> richtig ermitteln zu k&#246;nnen, muss differenziert werden, ob es sich beim Pkw um einen <strong>Neuwagen </strong>oder einen <strong>Gebrauchtwagen </strong>handelt. Neue Pkw k&#246;nnen mit einer Nutzungsdauer von <strong>sechs Jahren</strong> angesetzt werden. Nach Ablauf dieser sechs Jahre, davon geht die Statistik aus, ist der Pkw buchm&#228;&#223;ig wertlos und daher voll abgeschrieben. Eine k&#252;rzere Nutzungsdauer darf nur dann angegeben werden, wenn nachweisbar ist, dass der Pkw bereits vor Ablauf dieser Frist buchm&#228;&#223;ig wertlos ist. Dies ist h&#228;ufig dann der Fall, wenn das Fahrzeug einer <strong>hohen Fahrleistung</strong> unterliegt.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung f&#252;r &#228;ltere Pkw</h2>
<p>M&#252;ssen die Gesamtkosten hingegen f&#252;r einen &#228;lteren Pkw ermittelt werden, haben auch die urspr&#252;nglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt zu werden. Hier muss jedoch auch die Zeit vor der Ermittlung der Gesamtkosten mit einflie&#223;en. F&#252;r die <strong>Abschreibung </strong>ist dann nur der Teil abziehbar, der auf die jeweilige Zeit nach dieser Ermittlung entf&#228;llt. Handelt es sich hierbei explizit um einen <strong>Gebrauchtwagen</strong>, so ist f&#252;r die Abschreibung die <strong>Restnutzungsdauer</strong> ma&#223;geblich. Diese kann grunds&#228;tzlich gesch&#228;tzt werden, allerdings muss hier immer auch das Alter des Pkw, der aktuelle Zustand des Fahrzeugs und dessen voraussichtliche Nutzung ber&#252;cksichtigt werden. Bei Jahreswagen kann noch eine Restnutzungsdauer von bis zu f&#252;nf Jahren angesetzt werden; bei &#228;lteren Fahrzeugen kann ein sogenannter Nutzenvorrat geltend gemacht werden.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung ist bei Pkw im Jahr des Kaufs nur zeitanteilig abziehbar</h2>
<p>Zeitanteilig abziehbar ist die <strong>Abschreibung f&#252;r Abnutzung</strong> hingegen im Jahr des Kaufs oder des Verkaufs des Pkw. Pro Monat erfolgt hier eine exakte Berechnung, wobei als erster Monat der Zeitpunkt der &#220;bergabe des Fahrzeugs durch den H&#228;ndler zu sehen ist. Soll der Pkw verkauft werden, so ist es jedoch nicht m&#246;glich, den Restbuchwert als eine au&#223;ergew&#246;hnliche Abschreibung abzusetzen.</p>
<p>Die <strong>Abschreibungen</strong> selbst erfolgen dann im Rahmen der Abschlussbuchungen am Gesch&#228;ftsjahresende und wirken sich auch auf das Betriebsergebnis aus, da sie die zu versteuernden Einnahmen und entsprechend auch die Steuerschulden senken. Die j&#228;hrlichen Abschreibungss&#228;tze sind linear, d. h. gleichbleibend anzusetzen – und zwar so lange, bis das Fahrzeug buchm&#228;&#223;ig abgeschrieben ist.</p>
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		<title>Abschreibungen auf Wertpapiere m&#252;ssen bei Gesch&#228;ften mit Finanzinstrumenten in Einzelbewertung erfolgen</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 15:34:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung auf Wertpapiere]]></category>
		<category><![CDATA[Niederstwertprinzip]]></category>

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		<description><![CDATA[Kummulierte Wertberichtigungen sind bei Gesch&#228;ften mit Devisen unzul&#228;ssig Ein g&#228;ngiges Prozedere in allen Unternehmen ist das Erstellen der Monats- und Jahresabschl&#252;sse. Anhand dieser Abschl&#252;sse kann der Gewinn- oder Verlust des Betriebes ermittelt werden und weiter auch die Steuerschuld oder Steuerforderung. Neben den laufenden Gesch&#228;ftsf&#228;llen, wie beispielsweise der Einkauf von Waren, der Verkauf von fertigen G&#252;tern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kummulierte Wertberichtigungen sind bei Gesch&#228;ften mit Devisen unzul&#228;ssig</h2>
<p>Ein g&#228;ngiges Prozedere in allen Unternehmen ist das Erstellen der Monats- und Jahresabschl&#252;sse. Anhand dieser Abschl&#252;sse kann der Gewinn- oder Verlust des Betriebes ermittelt werden und weiter auch die Steuerschuld oder Steuerforderung. Neben den laufenden Gesch&#228;ftsf&#228;llen, wie beispielsweise der Einkauf von Waren, der Verkauf von fertigen G&#252;tern oder der Verbuchung der Kraftstoffquittungen, m&#252;ssen am Gesch&#228;ftsjahresende auch <strong>Wertberichtigungen f&#252;r die G&#252;ter des Anlageverm&#246;gens</strong> und <strong>Umlaufverm&#246;gens</strong> get&#228;tigt werden. Da die meisten Wirtschaftsg&#252;ter einem Wertverlust oder Wertzuwachs unterliegen, hat diese Differenz dann dem Betriebsergebnis zugef&#252;hrt zu werden. Nur so ist gew&#228;hrleistet, dass dieses Ergebnis in sich schl&#252;ssig und richtig ist. Die diesbez&#252;glichen Buchungen nennen sich Abschreibungen oder Zuschreibungen und haben im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt zu werden.</p>
<p><span id="more-712"></span></p>
<h2>F&#252;r Wertpapiere des Handelsbestandes gilt das strenge Niederstwertprinzip</h2>
<p>M&#252;ssen <strong>Wertpapieren </strong>aus dem Handelsbestand hinsichtlich ihres tats&#228;chlichen Wertes hin &#252;berpr&#252;ft werden, so darf diese Bewertung nur einzeln erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass jede Wertpapiergruppe hier gesondert erfasst und wertberichtigt geh&#246;rt, d. h., hier hat jeweils eine separate Abschreibung zu erfolgen. Um die Bewertung jedoch ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llen zu k&#246;nnen, bedarf es den Einbezug des Gesetzes bez&#252;glich des <strong>Niederstwertprinzipes</strong>. Dieser Gesetzestext gibt vor, dass f&#252;r <strong>Wertpapiere des Handelsbestandes</strong> alle Ertr&#228;ge und Aufwendungen <strong>gemeinsam saldiert</strong> werden m&#252;ssen. Ist der entstandene Saldo positiv, so erfolgt die Verbuchung als sogenannter Nettoertrag aus Finanzgesch&#228;ften. Ist er hingegen negativ. Dann geh&#246;rt die Differenzsumme dem Aufwandskonto Aufwendungen f&#252;r Finanzgesch&#228;fte zugeordnet.</p>
<p>Da Wertpapiere Kursschwankungen unterliegen, m&#252;ssen auch diese in den jeweiligen Saldo miteinflie&#223;en. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise alle <strong>Kursgewinne und Kursverluste</strong>, die Zuf&#252;hrungen f&#252;r R&#252;ckstellungen bei drohenden Verlusten (bei noch schwebenden Finanzgesch&#228;ften), die Aufl&#246;sung von R&#252;ckstellunge und auch die jeweiligen Abschreibungen bzw. die Zuschreibungen. Zugrunde liegt hierf&#252;r der <strong>§ 340 c I des HGB. </strong>Neben Aktien geh&#246;ren auch Gesch&#228;fte mit anderen Finanzinstrumenten in diese Kategorie. <strong>Optionen und Devisen</strong> z&#228;hlen hier genauso zu, wie <strong>Gesch&#228;fte mit Edelmetallen</strong>.</p>
<h2>Wertpapiere des Anlageverm&#246;gens liegen dem gemilderten Niederstwertprinzip zugrunde</h2>
<p>M&#252;ssen Wertpapiere aus dem Anlageverm&#246;gen bewertet werden, so m&#252;ssen hier andere Richtlinien eingehalten werden als bei den <strong>Wertpapieren des Handelsbestandes</strong>. Diese unterliegen n&#228;mlich nicht dem strengen Niederstwertprinzip, sondern werden in der sogenannten gemilderten Form wertberichtigt. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise Beteiligungen an anderen oder verbundenen Unternehmen, Ertr&#228;ge aus den Zuschreibungen von beteiligten Unternehmen und auch die Wertpapiere, die das Anlageverm&#246;gen, explizit das Finanzanlageverm&#246;gen, betreffen. Diese k&#246;nnen, anders als die <strong>Wertpapiere aus Handelsgesch&#228;ften</strong>, insgesamt saldiert werden. Ist der ermittelte Saldo positiv, so dem Bilanzposten Ertr&#228;ge aus Zuschreibungen von Beteiligungen, Anteilen an den verbundenen Unternehmen und den wie die im Anlageverm&#246;gen behandelten Wertpapiere zuzuordnen. Negative Salden sind entsprechend dann Gegengleich zu verbuchen. Grunds&#228;tzlich hat diese Form der Wertpapiere dann aber immer auch dem Anlageverm&#246;gen zugeordnet zu werden.</p>
<h2>Wertpapiere aus Liquidit&#228;tsreserven unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip</h2>
<p>Handelt es sich bei den Wertpapieren um Papiere der sogenannten Liquidit&#228;tsreserve, so muss hier wiederum unbedingt das strenge Niederstwertprinzip zum Einsatz kommen. Bei Abschreibungen dieser Wertpapiere muss ber&#252;cksichtigt werden, dass alle Ertr&#228;ge aus Zuschreibungen sowie auch die Abschreibungen der Papiere, gemeinsam mit den Ertr&#228;gen aus Zuschreibungen und auch mit den Ertr&#228;gen aus den Aufl&#246;sungen von R&#252;ckstellungen saldiert geh&#246;ren. Hierzu z&#228;hlen des Weiteren aber auch die Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Darlehen sowie die Bildung von R&#252;ckstellungen f&#252;r das Kreditgesch&#228;ft. Teilweise Verrechnungen sind bei den Liquidit&#228;tsreserven unzul&#228;ssig.</p>
<p>Das strenge Niederstwertprinzip betrifft somit immer explizit nur das Umlaufverm&#246;gen. Es resultiert aus dem sogenannten Vorsichtsprinzip und bezieht sich stets auf die Folgebewertungen von Verm&#246;gen und Schulden gleicherma&#223;en. Eine Dauerhaftigkeit der Wertminderung darf vom Unternehmen selbst hier nicht festgeschrieben werden, sodass er bei der Verbuchung der Abschreibung oder der Zuschreibung nicht zwischen einer dauerhaften oder auch kurzfristigen Wertminderung unterscheiden darf.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abschreibung f&#252;r Abnutzung (AfA) – Planm&#228;&#223;ige Abschreibung greift nur beim Anlageverm&#246;gen</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/abschreibung/abschreibung-fuer-abnutzung-afa-planmaessige-abschreibung-greift-nur-beim-anlagevermoegen/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 15:26:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[BilmoG]]></category>
		<category><![CDATA[Teilwert]]></category>
		<category><![CDATA[Teilwertabschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wertminderungen im Umlaufverm&#246;gen ergeben sich durch den B&#246;rsen- oder Marktpreis Die buchm&#228;&#223;ige Erfassung der sogenannten Wertverluste von Gegenst&#228;nden, die das Umlaufverm&#246;gen betreffen, werden in der Buchf&#252;hrung als Abschreibungen auf das Umlaufverm&#246;gen bezeichnet. Obwohl es sich hier nicht um Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens handelt, unterliegen auch diese Bilanzpositionen der Abschreibung und der jeweilige Wertverlust einer Rechnungsperiode hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Wertminderungen im Umlaufverm&#246;gen ergeben sich durch den B&#246;rsen- oder Marktpreis</h2>
<div id="attachment_175" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2008735_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-175" title="Abschreibung f&#252;r Abnutzung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2008735_XS-300x199.jpg" alt="Abschreibung f&#252;r Abnutzung" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">© pmphoto - Fotolia.com</p></div>
<p>Die buchm&#228;&#223;ige Erfassung der sogenannten Wertverluste von Gegenst&#228;nden, die das Umlaufverm&#246;gen betreffen, werden in der Buchf&#252;hrung als <strong>Abschreibungen auf das Umlaufverm&#246;gen</strong> bezeichnet. Obwohl es sich hier nicht um Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens handelt, unterliegen auch diese Bilanzpositionen der Abschreibung und der jeweilige Wertverlust einer Rechnungsperiode hat notiert zu werden. Eine <strong>planm&#228;&#223;ige Abschreibung f&#252;r Abnutzung</strong>, wie es bei den Anlageg&#252;tern der Fall ist, kann hier jedoch nicht erfolgen, stattdessen k&#246;nnen unter Umst&#228;nden au&#223;erplanm&#228;&#223;ige Wertverluste eintreten, die dann entsprechend die Posten der <span style="text-decoration: underline;">Abschreibungen</span> ber&#252;hren. In diesen F&#228;llen greift das sogenannte Vorsichtsprinzip, welches nach handelsrechtlichen Kriterien zu erf&#252;llen ist.</p>
<p><span id="more-710"></span></p>
<h2>Auch das Umlaufverm&#246;gen unterliegt Wertminderungen</h2>
<p>Laut dem handelsgesetz sind alle Unternehmer, explizit Kaufleute, dazu verpflichtet, das Umlaufverm&#246;gen hinsichtlich von Wertminderungen zu &#252;berpr&#252;fen, damit hier stets der niedrigste Wert des jeweiligen Gutes in der Bilanz erfasst werden kann. Zugrunde gelegt werden muss hierf&#252;r der am Bilanzstichtag niedrigste B&#246;rsen- bzw. Marktpreis. Ist der Wert des Verm&#246;gens gesunken, so hat hier eine <strong>au&#223;erplanm&#228;&#223;ige Abschreibung</strong> zu erfolgen. In der Handelsbilanz ergibt sich nun ein sogenannter noch nicht ber&#252;cksichtigter Verlust, w&#228;hrend es sich in der Steuerbilanz um einen <strong>Abschreibungsposten </strong>handelt, der teilabgeschrieben geh&#246;rt. Diese Teilwertabschreibung ist steuerlich nur dann m&#246;glich, wenn es sich um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung des Umlaufverm&#246;gens handelt. Buchhalterisch sind dies Gesch&#228;ftsvorg&#228;nge, die somit nach dem Niederstwertprinzip behandelt werden.</p>
<h2>Umlaufverm&#246;gen und die Teilwertabschreibung vor dem BilmoG</h2>
<p>Hat ein Wirtschaftsgut am Abschlussstichtag einen niedrigeren Wert als am Tag der Anschaffung, so m&#252;ssen hier Teilwerte abgeschrieben werden. Handelt es sich beispielsweise um Aktien, so ist f&#252;r die Bestimmung des jeweiligen Wertes der B&#246;rsenpreis hinzuzuziehen.</p>
<p>Vor der Einf&#252;hrung des <strong>Bilanzmodernisierungsgesetzes </strong>hatte das Umlaufverm&#246;gen stets auf den niedrigsten Wert abgeschrieben zu werden; so sah es das Handelsgesetz vor. Konnte hingegen davon ausgegangen werden, dass der Wertverlust nur kurzfristig, also nicht dauerhaft, war, so konnten die Unternehmen auf einen niedrigeren Wert abschreiben, mussten es jedoch nicht.</p>
<p>Steuerlich gesehen war eine Teilwertabschreibung jedoch nur dann m&#246;glich, wenn es sich um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung handelte. So entstanden schnell Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, was heute so nicht mehr m&#246;glich ist.</p>
<h2>Abschreibungen auf das Umlaufverm&#246;gen heute</h2>
<p>Seit der Einf&#252;hrung des <strong>Bilanzmodernisierungsgesetzes </strong>haben sich einige &#196;nderungen im Handelsrecht und auch im Steuerrecht ergeben. Auch handelsrechtlich ist es nun nicht mehr m&#246;glich, eine <strong>Teilwertabschreibung </strong>durchzuf&#252;hren, wenn nicht explizit von einer dauerhaften Wertminderung des Wirtschaftsgutes ausgegangen werden kann. Ist dies jedoch der Fall, so hat hier eine zwangsweise <strong>Abschreibung </strong>angesetzt zu werden. Das zuvor g&#252;ltige Ma&#223;geblichkeitsprinzip wurde somit aufgehoben.<br />
Nur eine einzige Ausnahme gibt es hierbei – und zwar dann, wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut um eine Finanzanlage handelt. Da diese in ihrem Wert immer wieder steigen und fallen, kann der Wertverlust hier auch dann abgeschrieben werden, wenn nicht von einer dauerhaften Minderung ausgegangen werden muss.</p>
<h2>Abschreibungen und Zuschreibungen bei Wirtschaftsg&#252;tern</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist es sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht nicht erlaubt, einen h&#246;heren Wert des Wirtschaftsgutes anzugeben, als den der Anschaffungskosten abz&#252;glich der jeweiligen Wertminderung. Ist der Teilwert des Wirtschaftsgutes minus der Abschreibung im Jahr nach der Anschaffung beispielsweise wieder deutlich h&#246;her als im Vorjahr, so hat der h&#246;here Wert dem Wirtschaftsgut zugeschrieben zu werden. Dies darf allerdings nur bis zur H&#246;he der eigentlichen Anschaffungskosten erfolgen.</p>
<h2>Der Begriff Teilwert bei der Abschreibung</h2>
<p>Soll ein Wirtschaftsgut nach der Teilwertmethode abgeschrieben werden, so bedeutet der Begriff Teilwert hier eine Gr&#246;&#223;e, die ein Au&#223;enstehender bei der Ver&#228;u&#223;erung des Wirtschaftsgutes noch zu zahlen h&#228;tte, geht man vom aktuellen Markt- oder B&#246;rsenwert aus. Der Teilwert ergibt sich also aus dem wirtschaftlichen Geschehen und ist in der Regel deutlichen Schwankungen unterlegen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abschreibung f&#252;r Abnutzung – Vorschriften wurden erneut ge&#228;ndert</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/abschreibung/abschreibung-fuer-abnutzung-vorschriften-wurden-erneut-geaendert/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 13:01:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung für Abnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>
		<category><![CDATA[AfA-Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschriften f&#252;r betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschriften f&#252;r betriebliche <strong>Abschreibungen </strong>wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise <strong>Absetzung f&#252;r Abnutzung</strong> (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung bei Selbstst&#228;ndigkeit</h2>
<p>Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierf&#252;r das Bruttogehalt, von dem die zu leistende <strong>Einkommensteuer</strong> direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere Eink&#252;nfte oder auch Sonderausgaben, wie beispielsweise <strong>Werbungskosten</strong> gegen die tats&#228;chlich gezahlte Einkommensteuer gegengerechnet wird. Waren die erbrachten Leistungen h&#246;her als gefordert, so erh&#228;lt der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich. Gab es jedoch beispielsweise noch weitere Eink&#252;nfte, so muss hier nachversteuert werden, d. h., es ist noch Einkommensteuer nachzuzahlen.</p>
<p><span id="more-706"></span></p>
<p>Auch selbstst&#228;ndig t&#228;tige Unternehmer m&#252;ssen ihren Beitrag zur Einkommensteuer leisten. Das Prinzip ist hier jedoch etwas anders, denn die Gegen&#252;berstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt zun&#228;chst einmal den Gewinn, von dem dann die zu zahlende oder auch zu erstattende Steuer berechnet wird. Hohe betriebliche Ausgaben minimieren in der Regel den Gewinn und somit auch die zu zahlende Steuer; Einnahmen hingegen erh&#246;hen die Steuerzahllast.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Investitionen</h2>
<p>Nun k&#246;nnte man meinen, dieses Prinzip ist auf alle angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter gleicherma&#223;en anwendbar. Tats&#228;chlich kann jedoch nicht jede Investition des laufenden Jahres zu 100 Prozent auch als Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gro&#223;e Investitionen, wie beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, B&#252;ro- und Gesch&#228;ftsausstattungen oder auch von Computern lassen sich nicht komplett im selben Jahr steuermindernd absetzen. Hier greift <strong>die sogenannte Abschreibung</strong>, bei der dem Wirtschaftsgut eine gewisse Nutzungsdauer unterstellt wird, sodass die Anschaffungskosten diesbez&#252;glich auf die zuvor festgesetzte Nutzungsdauer umgerechnet werden muss. Wie hoch die gesch&#228;tzte Nutzungsdauer der einzelnen G&#252;ter einzustufen ist, kann der <strong>AfA-Tabelle</strong> entnommen werden. Wirtschafts- und Steuerexperten haben seinerzeit ein allgemeing&#252;ltiges Dokument erstellt, an das sich jeder Betrieb im Bezug auf die Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter halten muss.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Abnutzungen gelten im Jahr der Anschaffung nur zum Teil als Betriebsausgabe</h2>
<p>Obwohl es sich f&#252;r jeden Betrieb durchaus rentieren w&#252;rde, gleich auch den vollen Investitionsbetrag steuerlich geltend zu machen, ist hier j&#228;hrlich nur ein Teilabzug m&#246;glich. Es gibt verschiedene M&#246;glichkeiten der Abschreibung, f&#252;r die jedoch in erster Linie die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes ma&#223;geblich sind. Fakt ist allerdings immer, das investierte Geld f&#252;r die Maschine oder den neuen Computer muss sofort gezahlt werden, w&#228;hrend der steuerliche Vorteil hier in der Regel auf sich warten l&#228;sst, bzw. sich erst viel sp&#228;ter bemerkbar machen wird. Das &#228;rgert zwar die meisten Unternehmer, jedoch l&#228;sst sich an dieser Tatsache nichts &#228;ndern.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung mit der linearen AfA</h2>
<p>Wurde ein Wirtschaftsgut mit einem vergleichsweise hohem Anschaffungswert angeschafft, so muss dies in der Regel <strong>linear abgeschrieben</strong> werden. Linear bedeutet in diesem Fall, dass der Nettowert des neuen Computers oder der angeschafften Maschine in gleichen Teilen auf die in der AfA-Tabelle vorgegebenen Nutzungsjahre verteilt werden. Daf&#252;r ist es auch unerheblich, ob heute schon sicher ist, dass das Wirtschaftsgut in dieser Dauer nicht nutzbar sein wird. Besonders bei Hardware- und Software-Produkten, f&#252;r die zwar eine vergleichweise geringe Nutzungsdauer vorgegeben ist, ist dies h&#228;ufig der Fall, da ein veralteter Computer oder ein Softwareprogramm meist mehr Arbeit und Zeit kostet, was sich wiederum negativ auf das Betriebsergebnis auswirken wird. Deshalb erfolgt hier in der Regel ein meist fr&#252;herer Austausch der Wirtschaftsg&#252;ter, damit das Unternehmen auch weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann.</p>
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		<title>Afa-Tabelle – Nutzungsdauer f&#252;r Anlageg&#252;ter</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 08:00:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[AfA ist die Abk&#252;rzung f&#252;r „Absetzung der Abnutzung“, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man ber&#252;cksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlageverm&#246;gen durch die Nutzung erf&#228;hrt. Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Eink&#252;nfte damit zu erzielen, ist es Anlageverm&#246;gen. Dieses verursacht selbstverst&#228;ndlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AfA ist die Abk&#252;rzung f&#252;r <strong>„Absetzung der Abnutzung“</strong>, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man ber&#252;cksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlageverm&#246;gen durch die Nutzung erf&#228;hrt.</p>
<p>Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Eink&#252;nfte damit zu erzielen, ist es Anlageverm&#246;gen. Dieses verursacht selbstverst&#228;ndlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem eigenen Betrieb stammt. Somit z&#228;hlt diese Anschaffung nicht als Verm&#246;gensminderung. Denn das Wirtschaftsgut wird ja sozusagen gegen den Kassenbestand oder das Bankguthaben in der entsprechenden H&#246;he „getauscht“. Dieser Fall tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneink&#252;nften als auch bei der Erzielung von &#220;berschusseink&#252;nften ein. Dieses erworbene Wirtschaftsgut nutzt sich ab. Die Wertminderung, die mit der Zeit eintritt, ist als Betriebsausgabe zu sehen. Daraus ergibt sich der bekannte Begriff des „Absetzens von der Steuer“, das hei&#223;t, es wird der j&#228;hrliche Betrag ermittelt, um den der Wert sinkt, und diese Wertminderung wird in der Steuererkl&#228;rung ber&#252;cksichtigt. Um diesen Betrag zu ermitteln, werden die Kosten f&#252;r die Anschaffung zu der Nutzungsdauer in Jahren ins Verh&#228;ltnis gesetzt. Die j&#228;hrliche Wertminderung verringert somit die Eink&#252;nfte und damit das zu versteuernde Einkommen.</p>
<p><span id="more-646"></span></p>
<h2>Einkommensteuergesetz und die Absetzung f&#252;r Abnutzung</h2>
<p>Das Einkommenssteuergesetz bildet die Grundlage f&#252;r die Absetzung der Abnutzung. In der Betriebswirtschaft wird der gleiche Vorgang als Abschreibung bezeichnet. Das Steuerrecht unterscheidet dabei folgende Varianten:</p>
<ul>
<li> Die planm&#228;&#223;ige Abschreibung</li>
<li>Die au&#223;erplanm&#228;&#223;ige Abschreibung wegen au&#223;ergew&#246;hnlicher Abnutzung</li>
<li> Die au&#223;erplanm&#228;&#223;ige Abschreibung auf das Umlaufverm&#246;gen als steuerliche Teilwertabschreibung</li>
<li> Und die Sammelabschreibung</li>
</ul>
<p>Die Absetzung der Abnutzung richtet sich nach zwei Faktoren:</p>
<p>-Der H&#246;he der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und<br />
-Der angesetzten Nutzungsdauer.</p>
<p>Dabei gibt es die degressive Abschreibung. Dies bedeutet, dass die AfA in fallenden Jahresbetr&#228;gen errechnet wird. Diese Art ist jedoch abgeschafft worden, und l&#228;uft seither aus. Die lineare Art verl&#228;uft in gleichen Jahresbetr&#228;gen. Die Summen, in denen abgeschrieben wird, verlaufen hier gleichm&#228;&#223;ig. Es werden also die Anschaffungskosten gleichm&#228;&#223;ig auf die Jahre aufgeteilt. Die Nutzungsdauer, die f&#252;r die Berechnung von Belang ist, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die beiden Betr&#228;ge, die sich hieraus ergeben, hei&#223;en Abschreibungsprozentsatz und Abschreibungsbetrag. Beispielsweise ist ein Produkt angeschafft worden zum Preis von 1000 Euro. Soll dieses 5 Jahre verwendet werden, betr&#228;gt der Abschreibungsprozentsatz 20 Prozent und der Abschreibungsbetrag 200 Euro.</p>
<h2>Sonderformen bei der AfA</h2>
<p>Zudem gibt es Sonderformen; auch sind Beginn und Ende der AfA vorgeschrieben. Beginn ist der Kalendermonat der Anschaffung, wobei ein Monat mit einem Zw&#246;lftel des Jahresbetrages zu Buche schl&#228;gt. Das Ende ergibt sich aus der Nutzungsdauer. &#220;ber das Internet ist es jedem m&#246;glich, die AfA-Tabelle f&#252;r die allgemein verwendbaren Anlageg&#252;ter einzusehen. Die aktuelle Version gilt f&#252;r G&#252;ter, die nach dem 31. 12. 2000 angeschafft wurden.</p>
<p>Alle infrage kommenden Produkte sind hier noch einmal wegen der &#220;bersichtlichkeit unterteilt, und zwar in Unbewegliches Anlageverm&#246;gen, Grundst&#252;ckseinrichtungen, Betriebsanlagen allgemeiner Art, Fahrzeuge, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Betriebs- und Gesch&#228;ftsausstattung und sonstige Anlageg&#252;ter. So kann man beispielsweise der Tabelle entnehmen, dass ein Bierzelt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat, w&#228;hrend ein aus Beton errichtetes Silo 33 Jahre halten sollten. F&#252;r Brunnen werden 20 Jahre angesetzt, f&#252;r Hei&#223;luftanlagen 14. Des Weiteren gibt es Beispiele aus dem Bereich der Maschinen, die zur Bearbeitung ben&#246;tigt werden. So Drehb&#228;nke mit 16 Jahren, mobile S&#228;gen mit 8 Jahren und Sandstrahlgebl&#228;se mit 9 Jahren.</p>
<p>In der AfA-Tabelle sind die &#252;blichen und am h&#228;ufigsten vorkommenden Dinge aufgef&#252;hrt, wobei nat&#252;rlich nicht immer explizit alles erw&#228;hnt sein kann. Aber zumindest gibt es dadurch Richtwerte, denen man &#228;hnliche G&#252;ter zuordnen kann. Im Zweifelsfall ist das Finanzamt behilflich. Auch gibt es viele n&#252;tzliche Tipps und Hinweise im Internet und in diversen Tabellen, die sich mit diesem Thema besch&#228;ftigen.</p>
<p>Die AfA Tabelle erleichtert die Arbeit von Steuerberatern und Finanzamt, da sonst f&#252;r jedes in einer Firma angeschaffte Produkt die Nutzungsdauer neu festgelegt werden m&#252;sste, was kaum machbar w&#228;re. Denn ohne die Festsetzung der Nutzungsdauer ist es nicht m&#246;glich, den Abschreibungssatz zu berechnen.</p>
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		<title>KfW Darlehen &#8211; Absetzung von Handwerkern</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 13:28:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkskosten]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Reparaturkosten steuerlich geltend machen F&#246;rderung bis Dezember 2010 Private Eigenheimbesitzer, die &#252;ber die KfW-Bank gef&#246;rdert werden, haben gleichzeitig auch die M&#246;glichkeit Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen. Der diesbez&#252;gliche Steuerabzug kann zus&#228;tzlich zur gew&#228;hrten Steuerverg&#252;nstigung als eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Anzug gebracht werden. Ma&#223;geblich f&#252;r die Absetzung von Handwerkern ist die Vorschrift des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Reparaturkosten steuerlich geltend machen</strong></p>
<h2>F&#246;rderung bis Dezember 2010</h2>
<p>Private Eigenheimbesitzer, die &#252;ber die KfW-Bank gef&#246;rdert werden, haben gleichzeitig auch die M&#246;glichkeit <strong>Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen.</strong> Der diesbez&#252;gliche Steuerabzug kann zus&#228;tzlich zur gew&#228;hrten Steuerverg&#252;nstigung als eine sogenannte <strong>haushaltsnahe Dienstleistung</strong> in Anzug gebracht werden. Ma&#223;geblich f&#252;r die <strong>Absetzung von Handwerkern</strong> ist die Vorschrift des § 35a EStG, die hier speziell alle privat gef&#246;rderten KfW-Darlehensnehmer betrifft. Steuerliche Eink&#252;nfte aus Vermietungen und Verpachtungen hingegen laufen weiterhin unter Aufwendungen f&#252;r Werbungskosten und finden diesbez&#252;glich keine Anwendung.</p>
<p>Wer ein <strong>KfW-Darlehen</strong> in Anspruch genommen hat, kann die bis zum 31.12.2010 angefallenen <strong>Handwerkerkosten </strong>sogar schon dann absetzen, wenn das Eigentum noch gar nicht bezogen worden ist. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Eigennutzung in Zukunft explizit erfolgen wird. Beg&#252;nstigt werden <strong>handwerkliche Leistungen </strong>f&#252;r das Tapezieren und Streichen der W&#228;nde, Fliesenarbeiten, die Beseitigung von M&#228;ngeln, das Verlegen von Laminat oder Teppichb&#246;den sowie alle anderen Sch&#246;nheits- und Reparaturarbeiten. Die Steuerbeg&#252;nstigung greift dort, wo es sich um einmalige oder allgemeine Reparaturarbeiten, Erhaltungs- oder Modernisierungsma&#223;nahmen handelt. Mit Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sind auch diese Arbeiten steuerlich absetzbar.</p>
<p><span id="more-502"></span></p>
<h2>Nur Lohnkosten k&#246;nnen steuerlich geltend gemacht werden</h2>
<p>Eigenheimbesitzer, die ein <strong>KfW-Darlehen</strong> aufgenommen haben, d&#252;rfen zwar auch <span style="text-decoration: underline;">Reparatur- und Instandhaltungskosten von der Einkommensteuer absetzen</span>, jedoch umfasst dies nur die jeweiligen Lohnkosten der Handwerksbetriebe. Materialkosten sind hier nicht mit inbegriffen.<br />
Wer eine <strong>Steuererm&#228;&#223;igung </strong>erhalten m&#246;chte, sollte also unbedingt darauf achten, dass die jeweiligen Handwerker-Rechnungen eine Aufschl&#252;sselung nach Lohn- und Materialkosten beinhaltet. Festpreisberechnungen finden in der Regel <strong>keine steuerliche Ber&#252;cksichtigung</strong>. In Abzug gebracht werden d&#252;rfen <strong>zwanzig Prozent</strong> der erbrachten Leistungen; <strong>maximal jedoch 1200 Euro</strong>.</p>
<h2>KfW-Darlehen und Handwerkerleistungen ab 2011</h2>
<p>Wer ein <strong>KfW-Darlehen</strong> und somit eine entsprechende F&#246;rderung erhalten hat, kann zus&#228;tzliche <strong>Handwerkerleistungen </strong>ab 2011 nun nicht mehr steuerlich geltend machen. Die Bundesregierung hat die sogenannte Doppelf&#246;rderung gestoppt, sodass ein Steuerabzug bei gleichzeitiger KfW-F&#246;rderung nicht mehr m&#246;glich ist. Aufgrund einer allgemein gestiegenen Konjunkturlage hat die staatseigene KfW-Bank den Rotstift angesetzt und die <span style="text-decoration: underline;">Absetzung der Handwerkerrechnungen f&#252;r Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten</span> vorl&#228;ufig gestrichen. Gesch&#228;ftliche aber auch private Eigent&#252;mer von Immobilien m&#252;ssen die Handwerkerkosten (trotz KfW-Darlehen) nun aus eigener Tasche zahlen und k&#246;nnen diese in der <a href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> (Empfehlung der Redaktion <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Taxman 2011</a>) entsprechend nicht mehr ansetzen.</p>
<p><strong>F&#246;rderung einzelner Sanierungsma&#223;nahmen gelten ab 1.M&#228;rz 2011</strong><br />
Obwohl eine Doppelf&#246;rderung mittels <strong>KfW-Darlehen</strong> und gleichzeitiger <strong>Absetzung der Handwerkskosten</strong> f&#252;r Reparaturen nun wegf&#228;llt, will die KfW-Bank ab 1. M&#228;rz 2011 jedoch gezielt hochenergieeffiziente Sanierungsma&#223;nahmen f&#246;rdern. Hierzu z&#228;hlen allerdings tats&#228;chlich nur Sanierungen in Bezug auf energetische Verbesserungen. Ma&#223;geblich ist hierf&#252;r das CO2-Geb&#228;udesanierungsprogramm. Hierbei gilt, dass je positiver die Energiebilanz ausfallen wird, umso h&#246;her wird die F&#246;rderung (und das m&#246;gliche KfW-Darlehen) ausfallen. Die Absetzung von Handwerkskosten ist hier nicht inbegriffen, da keine haushaltsnahe Dienstleistung.</p>
<p><strong>Haushaltsnahe Dienstleistung oder Sanierung?</strong><br />
Viele Eigenheimbesitzer, die ein Darlehen der KfW-Bank in Anspruch genommen haben, sind sich nun nicht sicher, ob und welche Handwerkerleistungen nun tats&#228;chlich weiterhin auch steuerlich absetzbar sind. Hierbei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass eine haushaltsnahe Dienstleistung nicht abh&#228;ngig davon ist, ob die entsprechende Investition durch Eigen- oder Fremdkapital get&#228;tigt wurde. Steuerliche Verg&#252;nstigungen f&#252;r Handwerkerrechnungen sind nur noch abzugsf&#228;hig, sofern die Leistung vor dem 31.12.2010 erbracht wurde. Sanierungsarbeiten in Bezug auf energetische Erneuerungen z&#228;hlen hierzu nicht.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Die kleine steuerliche Verg&#252;nstigung der Doppelf&#246;rderung (KfW-Darlehen plus Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen) hatte zum Ziel, die Schwarzarbeit explizit im Handwerksbereich zu bek&#228;mpfen. Diese stand jedoch in keinem Zusammenhang mit dem steuerlichen Anreiz f&#252;r die von der KfW-Bank gef&#246;rderten energetischen Sanierungen. Aufgrund der Vielzahl von in Anspruch genommenen Darlehen und steuerlich in Abzug gebrachter Handwerkerleistungen sowie dem Aufschwung der Konjunktur sieht die Bundesregierung hier keinen entsprechenden F&#246;rderhintergrund mehr.</p>
<p>Wer seine haushaltsnahen Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten jedoch noch im Jahre 2010 in Auftrag gegeben hat, der kann die diesbez&#252;glichen Lohnkosten in der <a title="Software f&#252;r Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> jedoch wie gehabt in Abzug bringen.</p>
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		<title>K&#246;nnen Maklergeb&#252;hren abgesetzt werden?</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/immobilie/koennen-maklergebuehren-abgesetzt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Dec 2010 12:19:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Courtage]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbesitzer]]></category>
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		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Provision]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Arbeitsfeld eines Maklers ist in der Regel die Vermittlung einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Vermietung oder zum Kauf angeboten wird. Klar ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwischen dem Eigent&#252;mer und einem Interessenten steht. Der Makler wird mittels der sogenannten Maklergeb&#252;hr entlohnt. Dabei kann die H&#246;he der Maklergeb&#252;hr durchaus variieren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/makler-gebuehren.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft size-medium wp-image-441" title="makler-gebuehren" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/makler-gebuehren-300x220.jpg" alt="" width="300" height="220" /></a>Das Arbeitsfeld eines Maklers ist in der Regel die Vermittlung einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Vermietung oder zum Kauf angeboten wird. Klar ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwischen dem Eigent&#252;mer und einem Interessenten steht. <strong>Der Makler wird mittels der sogenannten Maklergeb&#252;hr entlohnt. Dabei kann die H&#246;he der Maklergeb&#252;hr durchaus variieren.</strong></p>
<p>Viele Immobilienbesitzer, aber auch Objektsuchende beauftragen einen Makler, der ihnen den Gro&#223;teil der Arbeit abnimmt &#8211; im Gegenzug dazu erh&#228;lt dieser eine Maklergeb&#252;hr. Gerade wenn es darum geht, eine Immobilie zu vermieten oder ein optimales Mietobjekt zu finden, beispielsweise B&#252;ror&#228;ume, werden Makler hinzugezogen; denn in diesen beiden F&#228;llen ist deutlich mehr Nachhaltigkeit bei der Recherche gefragt: <span id="more-437"></span>Der Mieter beziehungsweise der Vermieter muss zuverl&#228;ssig sein, das Objekt sollte bestimmte Standards erf&#252;llen etc. Die Aufgabe des Maklers ist es, seinen Klienten zu entlasten, welcher am Ende einer Vermittlung mit &#220;berweisung einer Maklergeb&#252;hr den Immobilienmakler aus seiner Pflicht entl&#228;sst.</p>
<p><strong>Wer beauftragt den Makler und wer bezahlt die Maklergeb&#252;hr?</strong><br />
Der Makler kann sowohl von dem Besitzer einer Immobilie als auch von jemandem beauftragt werden, der auf der Suche nach einem passenden Objekt ist. Er entscheidet schlie&#223;lich auch, wem er die Maklergeb&#252;hr berechnet. Ersterer gibt die Vermittlung einer Wohnung, eines Hauses oder beispielsweise auch eines B&#252;rokomplexes in Auftrag, damit er sich nicht selbst damit befassen muss. Bei der Vermietung einer Immobilie gibt der Eigent&#252;mer h&#228;ufig ganz konkret vor, wie er sich den neuen Mieter vorstellt. Der Makler trifft eine erste Auswahl und schl&#228;gt dem Eigent&#252;mer exklusive Mieter beziehungsweise K&#228;ufer vor. H&#228;ufig bezahlen die Interessenten die anfallende Maklergeb&#252;hr.</p>
<p>Derjenige, der selbst auf der Suche nach einer passenden Immobilie ist &#8211; sei es zur Miete oder aber zum Kauf &#8211; und sich diese Maklergeb&#252;hr leisten kann, kann ebenso einen Makler beauftragen. In diesem Fall macht jener sich auf die Suche, die passende Immobilie zu finden. Neben den r&#228;umlichen und architektonischen Vorstellungen spielt hierbei h&#228;ufig einerseits die direkte Nachbarschaft eine wichtige Rolle, aber auch &#8211; vor allem in dem Fall, dass eine Mietwohnung gesucht wird &#8211; ob der Eigent&#252;mer umg&#228;nglich ist. In den meisten F&#228;llen verf&#252;gt der Makler &#252;ber eine Kartei von Klienten, die Immobilien anbieten. Sollte sich darin kein passendes Objekt finden, wird er eine neue, aktive Recherche starten. <strong>Der Auftrag gilt auch hier erst dann als abgeschlossen, wenn die Maklergeb&#252;hr entrichtet wurde.</strong></p>
<p>Unabh&#228;ngig davon, wer der Auftraggeber des Maklers ist: Entscheidend ist, dass ein so genannter Maklervertrag unterzeichnet wird, wodurch sich sowohl der Immobilienmakler als auch der Auftraggeber absichern k&#246;nnen.</p>
<p><strong>In welcher H&#246;he k&#246;nnen Maklergeb&#252;hren anfallen?</strong></p>
<p>Der Makler wird durch eine so genannte Courtage oder Provision bezahlt, h&#228;ufig auch einfach Maklergeb&#252;hr genannt. Sucht jemand einen K&#228;ufer f&#252;r seine Immobilie, so beauftragt er in der Regel einen Makler. <span style="text-decoration: underline;">Der Makler kann sich dann entscheiden, von wem er sich die Courtage bezahlen l&#228;sst; es gilt aber als ungeschriebenes Gesetz, dass der K&#228;ufer f&#252;r die Maklergeb&#252;hr aufkommt.</span> Die H&#246;he der zu zahlenden Summe kann dabei durchaus variieren, bel&#228;uft sich aber <strong>zwischen 3% und 5% des Immobilienwertes.</strong></p>
<p>Wird ein Vertrag &#8211; nach der erfolgreichen Vermittlung eines Maklers &#8211; zwischen Eigent&#252;mer und Mieter unterschrieben, so f&#228;llt eine so genannte Provision (Maklergeb&#252;hr) an. Dadurch k&#246;nnen die Kosten, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags auf den Mieter zukommen, sehr hoch sein. In der Regel muss die erste Miete bezahlt werden, eine Mietkaution hinterlegt (in den meisten F&#228;llen 2 Kaltmieten) und schlie&#223;lich noch eine Maklergeb&#252;hr aufgebracht werden, welche mindestens eine Monatsmiete, meistens sogar zwei umfasst.</p>
<p><strong>Wichtig ist allerdings, dass die Maklergeb&#252;hr nur einmalig f&#228;llig wird. Somit wird sichergestellt, dass nicht beide Parteien den Makler bezahlen m&#252;ssen.</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Die bezahlte Maklergeb&#252;hr kann schlussendlich steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden. </span>Deswegen lohnt es sich, dass man sich die bezahlte Maklergeb&#252;hr gegenzeichnen l&#228;sst, damit man eine ordnungsgem&#228;&#223;e Rechnung f&#252;r das Finanzamt hat. Diese wird ben&#246;tigt, damit die Absetzung auch anerkannt wird.</p>
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		<title>Basiswissen gewerblich: Abschreibungen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 20:09:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[Von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung und wieder zur&#252;ck – aber nur bis 01.01.2011! Zum 01. Januar des Jahres 2008 wurde mit der Unternehmenssteuerreform die bis dahin steuerrechtlich legitime geometrisch-degressive Abschreibung f&#252;r alle neu angeschafften G&#252;ter abgeschafft. F&#252;r alle bereits vor dem 01. Januar 2008 angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter, die bisher auf degressive Weise abgeschrieben wurden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung und wieder zur&#252;ck – aber nur bis 01.01.2011!</h2>
<p>Zum 01. Januar des Jahres 2008 wurde mit der Unternehmenssteuerreform die bis dahin steuerrechtlich legitime geometrisch-degressive Abschreibung f&#252;r alle neu angeschafften G&#252;ter abgeschafft. F&#252;r alle bereits vor dem 01. Januar 2008 angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter, die bisher auf degressive Weise abgeschrieben wurden, galt nat&#252;rlich Bestandsschutz und sie konnten von den Unternehmen weiterhin auf degressive Weise abgeschrieben werden.   Eigentlich sollte von diesem Zeitpunkt an nur noch die lineare Abschreibung m&#246;glich sein, aus wirtschaftspolitischen &#220;berlegungen wurde diese stringente Neuregelung allerdings noch innerhalb des Jahres 2008 wieder eingef&#252;hrt und zwar f&#252;r einen Zeitraum von 24 Monaten. Hauptausl&#246;ser f&#252;r diesen Schwenk zur&#252;ck war nat&#252;rlich die weltweite Finanzkrise mit ihren dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen. Alle beweglichen Wirtschaftsg&#252;ter, die im Zeitraum zwischen 31.12.2008 und 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt wurden – oder eben noch angeschafft oder hergestellt werden – d&#252;rfen wieder degressiv abgeschrieben werden und zwar maximal mit einem Abschreibungssatz von 25 %, also dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung.<br />
<span id="more-376"></span></p>
<p>31.12.2008 – 01.01.2011: Die letzte Phase der degressiven Abschreibung?</p>
<p>Auch wenn im Laufe des Jahres 2008 nach der Umsetzung der steuerrechtlichen Abschaffung der Degression naturgem&#228;&#223; ein gro&#223;er Aufschrei durch unternehmerische Kreise und ihre Interessensverb&#228;nde ging, so haben sich die Wellen doch mittlerweile wieder beruhigt. Die eben angesprochene Ausnahmeregelung hatte sicherlich d&#228;mpfende Wirkung, vor allem aber nat&#252;rlich die Tatsache, dass f&#252;r die Abschreibungsm&#246;glichkeiten das Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungsdatum den Ausschlag gibt: Bewegliche Wirtschaftsg&#252;ter f&#252;r die entsprechend lange Abschreibungszeitr&#228;ume festgelegt sind, und die vor dem 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt wurden, k&#246;nnen so schlie&#223;lich noch planungssicher &#252;ber eine ganze Reihe von Jahren degressiv abgeschrieben werden. Wenn es in der Steuerpolitik nicht noch einmal zu einer gravierenden Neuorientierung kommt, so d&#252;rfte der Stichtag 01.01.2011 aber der tats&#228;chliche Schlusspunkt f&#252;r neue degressive Abschreibungen sein. Mit dieser endg&#252;ltigen Abschaffung – wie sie momentan sehr wahrscheinlich ist – werden Unternehmer zwar in mittelfristiger Sicht um ein recht wirksames Werkzeugs zur Gewinnoptimierung „beraubt“, aber der positive Effekt von erh&#246;hter Transparenz, bei gleichzeitig m&#246;glichen Steuermehreinnahmen, w&#228;re ja f&#252;r das deutsche Steuerrecht und den Staatshaushalt gleicherma&#223;en zu begr&#252;&#223;en. Zu einer messbaren Abd&#228;mpfung der unternehmerischen Investitionst&#228;tigkeit – wie von einigen kritischen Stimmen beschworen &#8211; kam es jedenfalls schon im Laufe des Jahres 2008 nicht. Oder die aufgetretenen Effekte waren so minimal, dass sie durch die nat&#252;rlich auch in Deutschland sp&#252;rbaren Sondereffekte der Weltfinanzkrise im „statistischen Rauschen“ verschwanden. Dazu kommt sicher noch die Tatsache, dass auch vor 2008 die lineare Abschreibung bereits die gebr&#228;uchlichste – weil einfachste – Methode der G&#252;terabschreibung in vielen Unternehmen der Realwirtschaft war.</p>
<p>Aus der Unternehmens-Praxis: Vorgezogene Investitionen noch degressiv abschreiben?</p>
<p>Unternehmen und Unternehmer stellen sich aktuell – die „Deadline“ 01.01.2011 vor Augen &#8211; aber nun h&#228;ufig folgende wichtige Frage: Lohnt es sich Investitionen, die eigentlich erst f&#252;r einen Zeitpunkt nach dem 01. Januar 2011 geplant wurden noch in das laufende Jahr 2010 vorzuziehen? Vor allem weil zus&#228;tzlich zur Abschaffung der degressiven Abschreibung auch die gelockerten Sonderregelungen in den Bereichen IAB (Investitionsabzugsbetrag) und Sonderabschreibung (i.H.v. 20 %) ab 2011 wieder versch&#228;rft werden sollen. Ganz pauschal l&#228;sst sich diese Frage erst einmal mit „Ja“ beantworten. Vor allem, wenn geplant ist f&#252;r die vorgezogenen Neuanschaffungen das Zusammenspiel aller drei Komponenten (degressive Abschreibung, Sonderabschreibung und Investitionsabzugbetrag) zu nutzen, macht eine entsprechende &#196;nderung der Investitionsplanung unternehmerischen Sinn. Nat&#252;rlich nur, wenn die f&#252;rs Investieren ben&#246;tigten finanziellen Ressourcen schon jetzt vorhanden sind.</p>
<p>Kompaktinfo: Die lineare Abschreibung</p>
<p>Die lineare Abschreibung kann auf alle unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsg&#252;ter angewendet werden und wird nach einer einfachen Formel berechnet. Der gesamten Berechnung liegt dabei der Begriff des „Gutes“ zu Grunde: In den Wirtschaftswissenschaften wird als ein Gut jedes Mittel bezeichnet, welches der Befriedigung eines Bed&#252;rfnisse dient. Auf dieser Definition fu&#223;t der so genannte Bemessungswert des Gutes. Wenn ein Gut angeschafft wurde, so sind der Bemessungswert die Anschaffungskosten, falls ein Gut hingegen im eigenen Unternehmen selbst gefertigt sind, dienen lediglich die Herstellungskosten als Bemessungswert. Der ermittelte Bemessungswert wird im Anschluss dann durch die Nutzungsdauer geteilt und ergibt so schlie&#223;lich die H&#246;he des j&#228;hrlichen Abschreibungsbetrages.</p>
<p>Aber auch in punkto Nutzungsdauer er&#246;ffnen sich dem findigen Unternehmer – quasi als Ausgleich zur verlorenen M&#246;glichkeit der degressiven Abschreibung – leider keine neuen Handlungsspielr&#228;ume. F&#252;r jede Art beziehungsweise Kategorie von relevanten Wirtschaftsg&#252;tern gibt es h&#246;chst umfangreiche Abschreibungstabellen – die so genannten AfA-Tabellen. Das K&#252;rzel „AfA“ steht dabei f&#252;r Absetzung f&#252;r Abnutzung und ist als Abschreibung nach den Bestimmungen des Handelsrechts festgelegt. Der unter Umst&#228;nden auf den ersten Blick etwas irref&#252;hrende Fachbegriff „Abnutzung“ steht dabei f&#252;r die steuerrechtlich relevante Wertminderung des im Unternehmen vorhandenen Anlageverm&#246;gens. In diesen beh&#246;rdlichen AfA-Tabellen ist im Detail niedergelegt welche Nutzungsdauer f&#252;r welche Art von Anlagegut erlaubt ist. Die Festlegung der Nutzungsdauer erfolgt dabei stets in ganzen Jahren.<br />
Das Wesen der linearen Abschreibung ist dabei, dass der Bemessungswert – also  die Herstellungskosten beziehungsweise die Anschaffungskosten des Gutes &#8211; vollkommen gleichm&#228;&#223;ig auf die h&#246;chstm&#246;gliche Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer verteilt wird und am Ende des letzten Jahres der linearen Abschreibung dann den G&#252;terwert „0“ erreicht. Die lineare Abschreibung ist allerdings keinesfalls nur von steuerrechtlichem Belang. Die Herkunft der wesentlichen Elemente zu ihrer ordnungsgem&#228;&#223;en Berechnung stammt nicht ohne Grund aus dem HGB, dem Handelsgesetzbuch. Die laufend gef&#252;hrte &#220;bersicht der Abschreibungen gibt dem umsichtigen Unternehmer n&#228;mlich ein einfaches – aber hoch wirksames – unternehmensinternes Kontrollwerkzeug an die Hand, mit dem sehr wirksam ein gef&#228;hrlicher Investitionsstau und eine &#220;beralterung des vorhandenen Anlageverm&#246;gens verhindert werden kann.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer &#8211; Steuerliche Praxistipps f&#252;r Angestellte, Selbst&#228;ndige,  Freiberufler und Gewerbetreibende</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 09:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[häusliches Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Praxistipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“? Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“?</strong></p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-321" title="Tipps zum Absetzen des Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_20426720_XS-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" />Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: <strong>Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeintr&#228;chtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung &#8211; wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfl&#228;che d&#252;rfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden -  wird mit gr&#246;&#223;ter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden</strong>.</p>
<p>An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschlie&#223;lich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbed&#252;rfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein m&#252;ssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschl&#228;gigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesl&#228;nder und nat&#252;rlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die r&#228;umliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes h&#228;usliche Arbeitszimmer muss zwingend r&#228;umlich von den privaten R&#228;umlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine T&#252;r oder einen separaten Zugang.</p>
<p>Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten &#252;berwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich beg&#252;nstigt werden. Auch das blo&#223;e Vorhandensein einer T&#252;r, auch wenn sie sogar abschlie&#223;bar ist, reicht unter Umst&#228;nden nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach &#252;bereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare h&#228;usliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines h&#228;uslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der n&#246;tigen Umsicht angegangen werden.</p>
<p><strong><span id="more-317"></span>In welcher H&#246;he k&#246;nnen in Zukunft die Aufwendungen geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Auch in Bezug auf die H&#246;he der absetzbaren Aufwendungen steht wohl zu erwarten, dass der Gesetzgeber sich an den viele Jahre geltenden Regelungen aus den Jahren vor 2007 orientieren wird: W<strong>enn das Arbeitszimmer unzweifelhaft der Mittelpunkt der beruflichen T&#228;tigkeit ist – wie zum Beispiel bei </strong>freien Journalisten, Autoren und anderen publizistischen Berufen – so k&#246;nnen vom Steuerb&#252;rger in diesem Fall auch alle f&#252;r den Unterhalt des Arbeitszimmers n&#246;tigen Aufwendungen in voller H&#246;he geltend gemacht werden. Zu diesen Aufwendungen z&#228;hlen unter anderem folgende Posten: Kaltmiete und Nebenkosten, Abschreibungen f&#252;r das Geb&#228;ude und die Einrichtung, Kosten f&#252;r Abwasser, M&#252;llabfuhr und Wasser, Kosten f&#252;r bestehende Versicherungen wie zum Beispiel eine Brand-, Glas-, Hausrat- oder und Schuldzinsen. Im Gegenzug f&#252;r diese steuerliche Gro&#223;z&#252;gigkeit darf der B&#252;rger dann aber auch nur &#228;u&#223;erst selten au&#223;erhalb seines Arbeitszimmers t&#228;tig sein. Andernfalls w&#252;rde er seine steuerlichen Privilegien verlieren und nur noch wie die zweite Gruppe der Arbeitszimmer-Nutzer eingestuft werden.</p>
<p>Wenn das Arbeitszimmer f&#252;r <strong>mehr als 50% der beruflichen T&#228;tigkeit in Anspruch genommen wird,</strong> aber nicht der klare Mittelpunkt aller beruflichen T&#228;tigkeiten ist, so wird auch in Zukunft wohl wieder mit &#252;bersichtlichen Pauschalen gearbeitet. Bis zum Jahre 2007 war hier ein Pauschalbetrag von 1.250 € pro Steuerb&#252;rger ma&#223;geblich und es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber hier eine Anpassung dieses Betrages vornehmen wird. Bei beiden steuerlichen Betrachtungsweisen liegt die Beweislast auf Seiten des „Heimarbeiters“ und ihm obliegt es nachzuweisen, wie h&#228;ufig das h&#228;usliche Arbeitszimmer tats&#228;chlich genutzt wird. Auch wenn dieser Aspekt eine zus&#228;tzliche Belastung – vor allem f&#252;r viele Selbst&#228;ndige – darstellt, so kann man im eigenen Interesse auch in Zukunft nicht auf die Dokumentation der Arbeitszeiten im h&#228;uslichen Arbeitszimmer verzichten. Ein sorgf&#228;ltig gef&#252;hrter Kalender oder ein einem gew&#246;hnlichen Fahrtenbuch vergleichbares Arbeitszeit-Protokoll leisten hier sp&#228;ter bei Auseinandersetzungen mit den Finanz- und Steuerbeh&#246;rden in der Regel unsch&#228;tzbare Dienste.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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