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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Betriebsprüfung</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Neuerungen in der Betriebspr&#252;fung 2010</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 23:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Außenprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfungsanordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfungshauptstellen]]></category>
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		<category><![CDATA[Umsatzsteuersonderprüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebspr&#252;fungen so in die H&#246;he geschnellt wie niemals zuvor. Dahinter steckt nat&#252;rlich das Ansinnen des Fiskus, dass mehr Betriebspr&#252;fungen auch zu h&#246;heren Steuereinnahmen f&#252;hren sollen. Aber dennoch reicht auch diese erh&#246;hte Pr&#252;fquote l&#228;ngst nicht aus, um alle deutschen Betriebe zu &#252;berpr&#252;fen. Was genau passiert bei einer Betriebspr&#252;fung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebspr&#252;fungen so in die H&#246;he geschnellt wie niemals zuvor. Dahinter steckt nat&#252;rlich das Ansinnen des Fiskus, dass mehr Betriebspr&#252;fungen auch zu h&#246;heren Steuereinnahmen f&#252;hren sollen. Aber dennoch reicht auch diese erh&#246;hte Pr&#252;fquote l&#228;ngst nicht aus, um alle deutschen Betriebe zu &#252;berpr&#252;fen.</strong><br />
<strong><br />
</strong></p>
<h3><strong> Was genau passiert bei einer Betriebspr&#252;fung eigentlich?</strong></h3>
<p>Die <strong>Betriebspr&#252;fung</strong> ist gleichzusetzen mit einer Au&#223;enpr&#252;fung des Betriebes durch das zust&#228;ndige Finanzamt. Dabei geht es um die &#220;berpr&#252;fung aller steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens, um sicher zu gehen, dass alle Abgaben ordnungsgem&#228;&#223; abgef&#252;hrt worden sind. Allerdings m&#252;ssen sich auch die Betriebspr&#252;fer bei der Durchf&#252;hrung der Pr&#252;fung an fest vorgeschriebene Regeln und Vorschriften halten.</p>
<p>In den meisten Finanz&#228;mtern gibt es f&#252;r die Durchf&#252;hrung der Au&#223;enpr&#252;fungen sogenannte Betriebspr&#252;fungshauptstellen, bei einigen sogar spezielle Abteilungen in der Beh&#246;rde, die sich nur auf die &#220;berpr&#252;fung von Gro&#223;betrieben spezialisiert haben. Nicht immer m&#252;ssen alle Steuerarten bei einer Betriebspr&#252;fung kontrolliert werden. Je nach steuerlichem Sachverhalt und Unternehmen kann es auch durchaus sein, dass nur eine oder mehrere Steuerarten innerhalb eines bestimmten Besteuerungszeitraumes &#252;berpr&#252;ft werden. Ist nur eine Steuerart betroffen, spricht man beispielsweise von einer Umsatzsteuersonderpr&#252;fung oder einer Lohnsteuerau&#223;enpr&#252;fung.</p>
<p>Gepr&#252;ft werden kann <strong>jeder Steuerpflichtige</strong> in Deutschland. Jedoch sind die Voraussetzungen f&#252;r die &#220;berpr&#252;fungen von Privatpersonen andere als die f&#252;r die Durchf&#252;hrung einer <strong>Betriebspr&#252;fung in einem Unternehmen</strong>. Durch eine &#196;nderung der Abgabenordnung zum 1. Januar 2010 k&#246;nnen die Finanzbeamten auch diejenigen Personen &#252;berpr&#252;fen, die &#220;berschusseink&#252;nfte von &#252;ber f&#252;nfhunderttausend Euro im Jahr erwirtschaften. Auch zu Aufkl&#228;rungszwecken, wenn bestimmte Sachverhalte klargestellt oder gekl&#228;rt werden m&#252;ssen, ist eine solche &#220;berpr&#252;fung von Privatpersonen ebenfalls rechtens.</p>
<p><span id="more-42"></span></p>
<p>Zeitlich gesehen findet eine Betriebspr&#252;fung w&#228;hrend der Gesch&#228;fts- und Arbeitszeit des zu &#252;berpr&#252;fenden Betriebes statt. Dabei haben die Finanzbeamten das Recht sowohl die R&#228;umlichkeiten des Unternehmens als auch Betriebsgrundst&#252;cke zu betreten. Der steuerpflichtige Unternehmer hat eine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht bei der Durchf&#252;hrung der Betriebspr&#252;fung. Im Rahmen dieser <strong>Mitwirkungspflicht </strong>muss er den Pr&#252;fern Aufzeichnungen, B&#252;cher, Gesch&#228;ftspapiere und andere Unterlagen uneingeschr&#228;nkt vorlegen und Auskunft geben, wenn diese dazu dienen, dass die Pr&#252;fer sich ein Bild von der steuerlichen Situation des Unternehmens machen. Kommt der Unternehmer dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, sind die Pr&#252;fer dazu berechtigt Mitarbeiter zur Auskunft heranzuziehen. Sind die Pr&#252;fer mit der Betriebspr&#252;fung durch, so findet eine sogenannte Schlussbesprechung mit dem Unternehmer statt. In dieser Schlussbesprechung werden steuerliche Vorg&#228;nge, die einer weiteren rechtlichen Kl&#228;rung bed&#252;rfen, und ebenso auch rechtliche Einsch&#228;tzungen miteinander besprochen. Nat&#252;rlich wird von den Pr&#252;fern ein Abschlussbericht erstellt, der dann wiederum Grundlage f&#252;r eine gegebenenfalls erforderliche Ver&#228;nderung der Grundlagen der Besteuerung ist. Einspruch kann man gegen diesen Pr&#252;fungsbericht nicht erheben, weil es sich hierbei nicht um einen rechtsg&#252;ltigen Verwaltungsakt handelt. Hinsichtlich der Verj&#228;hrung von Steuerbescheiden bedeutet eine Betriebspr&#252;fung, dass die Festsetzungsverj&#228;hrung gehemmt wird. Ergehen Steuerbescheide bedingt durch eine Au&#223;enpr&#252;fung, dann ist es fast unm&#246;glich sie zu &#228;ndern. Nur, wenn neue Voraussetzungen oder Beweise vorliegen, kann dies, zumeist im Rahmen einer Nachpr&#252;fung geschehen.<br />
<strong></p>
<p>Wie soll man sich bei einer Betriebspr&#252;fung verhalten?</strong></p>
<p>Liegt – vielleicht unerwartet – das Schreiben der &#246;rtlichen Finanzbeh&#246;rde im Briefkasten, dass in kurzer Zeit eine Betriebspr&#252;fung vorgenommen wird, so werden viele Freiberufler und Unternehmer erst einmal nerv&#246;s. In vielen schlaflosen N&#228;chten plagen sie sich mit der Frage herum, ob alle Steuerangelegenheiten ihres Betriebes in Ordnung sind. Statt sich jedoch schlaflos von einer Seite auf die andere zu drehen, empfiehlt sich hier eine professionelle Herangehensweise, denn Grund zu Panikattacken gibt es in der Regel eigentlich nicht. Sinnvoll ist es, sich auf die Betriebspr&#252;fung gut vorzubereiten. Professionelles Herangehen beruhigt die Nerven und bewahrt vor unliebsamen &#220;berraschungen. Dazu geh&#246;rt auch das <strong>Erstellen einer Checkliste</strong>, in der man festlegt, wie man vorgeht und an was man alles denken muss. Hier erleichtert die Internetrecherche oder das Heranziehen entsprechender Fachliteratur die Erstellung deutlich. F&#252;r den zumeist erforderlichen Briefverkehr mit Finanzamt gibt es ebenfalls Musterformulare und -briefe. Um genau zu wissen, wie die Pr&#252;fer vorgehen, kann man sich im Internet auch bei der &#246;rtlichen Finanzbeh&#246;rde in der Regel die sogenannte <strong>Betriebspr&#252;fungsanordnung </strong>herunterladen.</p>
<h3>
&#196;nderungen der Betriebspr&#252;fung  im Jahr 2010</h3>
<p>Um gut vorbereitet in die Betriebspr&#252;fung gehen zu k&#246;nnen, muss man sich auch mit den k&#252;rzlich erfolgten &#196;nderungen f&#252;r die Betriebspr&#252;fung auskennen. Im August 2009 hat das Bundesfinanzministerium neue sogenannte Gr&#246;&#223;enklassen publik gemacht, die zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind. Die Gr&#246;&#223;enklassen teilen die Betriebe entsprechend ihrer Ums&#228;tze in Klassen ein. Die Zugeh&#246;rigkeit zu einer Klasse regelt wiederum den Turnus der &#220;berpr&#252;fung.</p>
<p>In die Stufe Kleinstbetrieb werden all diejenigen eingeordnet, die h&#246;chstens einen Umsatz von 160.000 Euro Umsatz und einen Gewinn von maximal 34.000 Euro erzielen. Erzielt man einen Umsatz zwischen 160.000 Euro oder 790.000 Euro, so wird man als Kleinbetrieb eingestuft. F&#252;r den Gewinn liegt die Klassifizierung hier zwischen 34.000 und 123.000 Euro. Als Mittelbetrieb wird man klassifiziert, sobald man Ums&#228;tze zwischen 790.000 und 4.300.000 Euro erreicht, wobei der Gewinn sich auf die Spanne von 123.000 bis 540.000 Euro bezieht. Als Gro&#223;betrieb gilt man, sobald man die Kategorien des Mittelbetriebes &#252;bersteigt, dann erfolgt, wie oben bereits beschrieben, eine kontinuierliche Betriebspr&#252;fung durch die Finanzbeh&#246;rden.</p>
<p>Einen festen Rhythmus nach dem Kleinst-, Klein- oder Mittelbetriebe vom Fiskus &#252;berpr&#252;ft werden, gibt es nicht. F&#228;llt den Beamten bei den Steuererkl&#228;rungen eine Unregelm&#228;&#223;igkeit auf, so ist eine Betriebspr&#252;fung nicht unwahrscheinlich. Auch der Zufallsgenerator spielt bei der Auswahl der zu &#252;berpr&#252;fenden Betriebe eine gewisse Rolle. Pro Gr&#246;&#223;enklasse haben die Finanzbeh&#246;rden auch ein gewisses Pr&#252;fungskontingent durchzuf&#252;hren. Fakten, die darauf hinweisen, dass man in absehbarer Zeit mit einer Betriebspr&#252;fung zu rechnen hat, sind dies allerdings nicht. Das sind dann faktisch eine Praxiseinbringung, eine sogenannte Praxisabgabe oder auch der Hinweis auf einen Nachpr&#252;fungsvorbehalt im j&#228;hrlichen Steuerbescheid.</p>
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