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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Einkommensteuer</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuererkl&#228;rung 2009 &#8211; Das Aus des Seeling Modells</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Seeling Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell  f&#252;r die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung daf&#252;r war es, dass die gewerbliche Nutzung des Geb&#228;udes mindestens 10 Prozent betr&#228;gt und die private Nutzung des Geb&#228;udes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_243" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-243" title="Termin Steuererkl&#228;rung 2009" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/08/termin-steuererklaerung-2009-300x199.jpg" alt="Termin Steuererkl&#228;rung 2009" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">© Angela Kail - Fotolia.com</p></div>
<p>Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell  f&#252;r die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung daf&#252;r war es, dass die gewerbliche Nutzung des Geb&#228;udes mindestens 10 Prozent betr&#228;gt und die private Nutzung des Geb&#228;udes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus dem Unternehmensverm&#246;gen stammen. Zum <strong>Termin der Steuererkl&#228;rung 2009</strong> besteht weiterhin die M&#246;glichkeit den steuerlichen Vorzug zu nutzen. Doch ab 2011 wird sich das &#228;ndern, da die EU das endg&#252;ltige Aus des Seeling Modells beschloss.</p>
<p>F&#252;r alle Steuerzahler, die eine Verl&#228;ngerung des <strong>Termins der Steuerkl&#228;rung 2009</strong> beantragt haben, k&#246;nnen noch bis Oktober diesen Jahres ihre Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben und sich so ebenfalls vom Seeling Modell einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Wie bereits erw&#228;hnt gew&#228;hrt so das Finanzamt f&#252;r den privaten genutzten Teil ein zinsloses Darlehen auf einen Zeitraum von zehn Jahre hochgerechnet.</p>
<p>Das wurde auch in einem Urteil des europ&#228;isches Gerichtshof im Jahr 2003 als vollkommen legitim angerechnet. Doch der Fiskus, insbesondere in Deutschland k&#228;mpfte durch das Modell mit hohen Steuerausf&#228;llen, so dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 darauf dr&#228;ngte das Seeling Modell zu ver&#228;ndern was ab 2011 nun auch geschehen wird. Denn ab dem 01.01.2011 muss die neue Richtlinie ins nationale Recht &#252;bergehen.  F&#252;r K&#228;ufer und Bauherren bedeutet dass, dass das Geb&#228;ude entweder bis 31.12.2010 gekauft oder fertig gestellt sein muss, um von der Vorzugsteuer zu profitieren. Das hei&#223;t wiederum., sowohl f&#252;r den Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 wie auch 2010 kann das Seeling Modell angewendet werden.</p>
<p><span id="more-238"></span></p>
<p>Denn ab 2011 wird im deutschen Umsatzsteuergesetz und im Zuge der neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ein gemischt genutztes Geb&#228;ude nicht mehr zu 100 % von der Vorsteuer abziehbar. Allerdings ist es nun m&#246;glich, dass Vorsteuerabz&#252;ge nun ach nachtr&#228;glich geltend gemacht werden k&#246;nnen.</p>
<p>Doch wie kam eigentlich das Seeling Modell zu Stande, von dem seit 2004 zahlreiche Steuerzahler profitierten? Zur&#252;ckzuf&#252;hren ist das Modell auf den Unternehmer Wolfgang Seeling, welche einen Baumpflege- und Gartenbaubetrieb in Starnberg besitzt und 1995 ein zweigeschossiges Geb&#228;ude erbaute. Die Baukosten betrugen damals 600.000 Euro. Dabei verwendetet er das Erdgeschoss &#8211; ca. 60 % der gesamten Nutzfl&#228;che &#8211; f&#252;r die betriebliche Nutzung und das obere Geschoss wurde als private Wohnung eingerichtet. Das gesamte Geb&#228;ude jedoch ordnete Herr Seeling seinem Unternehmensverm&#246;gen zu und zog bei der Umsatzsteuerkl&#228;rung 2005 die Vorsteuerbetr&#228;ge der Baukosten von insgesamt rund 85.000 Euro in voller H&#246;he ab. F&#252;r die private Nutzung setzte Herr Seeling einen steuerlichen Eigenverbrauch von 5.359 Euro ab und zahlte daf&#252;r dem Finanzamt eine Umsatzsteuer von 803,85 Euro. So wurde es seit 2004 von vielen Steuerzahlern auch gemacht und galt ebenso beispielsweise beim Termin der Steuerkl&#228;rung 2009. Doch bei der damaligen Rechtslage war es nicht zul&#228;ssig und so strich das Finanzamt den Vorsteuerabzug der eigenen Wohnung. Denn nach damaliger Auffassung erzielt man mit der Privatwohnung keine umsatzpflichtigen Einnahmen und daher ist der Vorsteuerabzug f&#252;r die Baukosten in dem Bereich auch nicht zul&#228;ssig. Herr Seeling jedoch ging in Revision und legte seinen Fall vor dem Bundesfinanzhof in M&#252;nchen vor, welches wiederum die Klage zur &#220;berpr&#252;fung dem Europ&#228;ischen Gerichtshof einreichte, die dann Herr Seeling 2003 Recht gab.</p>
<p>Doch nur sieben Jahre sp&#228;ter steht das Seeling Modell wieder ob dem Aus und kann  nur noch zum Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 und 2010 angewendet werden.</p>
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		<title>Est Erkl&#228;rung 2008 mit ELSTER integrierten Programmen bearbeiten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 11:18:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen &#252;ber elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verf&#252;gung.  Inzwischen reichten 8,2 Millionen B&#252;rger ihre Est Erkl&#228;rung 2008 &#252;ber den elektronischen Weg ein. F&#252;r die Bearbeitung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen &#252;ber elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verf&#252;gung.  Inzwischen reichten 8,2 Millionen B&#252;rger ihre <strong>Est Erkl&#228;rung 2008</strong> &#252;ber den elektronischen Weg ein. F&#252;r die Bearbeitung wird vom Finanzamt eine kostenlose Software bereitgestellt, jedoch ist es au&#223;erdem m&#246;glich, auch ein Programm zu verwenden in der die ELSTER Schnittstelle integriert ist.</p>
<p>Darunter das  Steuerprogramm  MAXTAX, das sich f&#252;r Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Unternehmer, Selbst&#228;ndige und Freiberufler eignet und f&#252;r alle Steuerbescheide zwischen 2001 und 2009 genutzt werden kann. Somit auch f&#252;r die <strong>Est Erkl&#228;rung 2008</strong>, welche noch bis Dezember 2012 abgegeben werden kann, sofern unter anderem keine Einkommenspflicht besteht. Besonderheit des Programms ist, dass es immer automatisch auf die g&#252;nstigste Veranlagungsart hinweist und somit lange Berechnungen wegfallen. MATAX kann in einem Jahresabo f&#252;r 29,99 Euro heruntergeladen werden und f&#252;r die gewerbliche Nutzung fallen Kosten in H&#246;he von 149,00 Euro an.</p>
<p>Ein weiteres Programm f&#252;r die Steuererkl&#228;rung, das zus&#228;tzlich mit ELSTER kompatibel ist, kommt von Haufe. Die angebotene <strong>Software TAXMAN</strong> entpuppt sich als kleines, dennoch sehr umfangreiches Steuerlexikon, welches eine Bibliothek mit Gesetztexten, Steuerhilfen und Urteilen beinhaltet und dar&#252;ber hinaus einen Reisekostenrechner, zahlreiche Musterbriefe sowie vollen Zugriff auf das <strong>Online Steuerportal</strong> von Haufe bietet. Auch hier ist die Est Erkl&#228;rung 2008 m&#246;glich. Das Programm kann sowohl von Angestellten, Arbeitnehmern wie Unternehmer und  Selbst&#228;ndigen genutzt werden. Kosten f&#252;r die Steuersoftware liegen bei 39,90 Euro und k&#246;nnen kostenpflichtig upgedatet werden.</p>
<p><span id="more-236"></span></p>
<p>Besonders g&#252;nstig, jedoch vielmehr etwas f&#252;r den privaten Steuerzahler und Kleinunternehmer  ist die Steuersoftware KONZ, die es bereits ab 9,95 Euro zu kaufen gibt und einige Test namhafter Zeitschriften und PC Portale trotz des g&#252;nstigen Preises bestehen konnte. Der Steuerzahler hat bei KONZ die Auswahl zwischen der Download  Version, die man &#252;ber die Webseite bestellen kann, oder dem Online Ausf&#252;llen der Steuererkl&#228;rung. Mit dem Programm sind mehrere Bearbeitungen m&#246;glich und zudem bietet die Software mehr als 1.000 Tipps zum Steuersparen. Allerdings kann mit der Download Version nicht die Est Erkl&#228;rung 2008 abgegeben werden, da das Programm auf die aktuelle Steuererkl&#228;rung ausgerichtet ist. Daf&#252;r aber online, wor&#252;ber die erste Steuerkl&#228;rung ebenfalls 9.95 Euro kostet und jede weitere 4,95 Euro. Beide Varianten haben jedoch die ELSTER Schnittstelle integriert.</p>
<p>Von Stiftung Warentest als Testsieger gek&#252;rt ist die Software Steuer-Spar-Erkl&#228;rung, die unter anderem zahlreiche Steuertipps bietet und dar&#252;ber hinaus alle Angaben noch einmal &#252;berpr&#252;ft. Au&#223;erdem kann nach Bearbeitung der Steuererkl&#228;rung diese sofort auf elektronischem Weg an das Finanzamt zugesendet werden. Die Version gilt f&#252;r 2010, jedoch ist es problemlos m&#246;glich Vorg&#228;ngerprogramme zu erhalten, um beispielsweise die Est Erkl&#228;rung 2008 zu bearbeiten. Die Software kostet 24,95 Euro und kann sowohl als Download wie auch als CD Rom bestellt werden.</p>
<p>Neben kostenpflichtigen Steuerprogrammen gibt es ebenfalls kostenlose Software, welche ebenfalls mit der ELSTER Schnittstelle integriert sind. Darunter das Projekt TAXBIRD, das aus zwei Elementen besteht. Zum einen aus libgeier &#8211; eine freie Bibliothek, welche dazu dient aufbereitete Steuerdaten an das Finanzamt zu &#252;bermitteln- und zum anderen aus taxbird, einer grafischen Benutzeroberfl&#228;che, die Umsatzsteuervoranmeldungen erfasst und ebenso an das Finanzamt zu sendet. Allerdings k&#246;nnen sowohl aktuelle Einkommensteuererkl&#228;rungen wie auch die Est Erkl&#228;rung 2008 nicht &#252;bermittelt werden, das daf&#252;r die Genehmigung des bayrischen Landesamts f&#252;r Steuern noch nicht vorhanden ist. Eine weitere kostenlose Steuersoftware ist Taxpool, die als Miniversion angeboten wird und nicht alle Funktionen im Vergleich zur kostenpflichtigen Version besitzt, jedoch mit ELSTER kompatibel ist.</p>
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		<title>Verl&#228;ngerung des Termins der Steuererkl&#228;rung 2009</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 10:09:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> kann verl&#228;ngert werden, wenn die <a title="Steuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuer-fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/" target="_self">Einkommensteuerkl&#228;rung</a> von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgem&#228;&#223;, also vor dem regul&#228;ren Abgabetermin, eine plausible Erkl&#228;rung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gr&#252;nde f&#252;r eine Verl&#228;ngerung k&#246;nnen unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der <em>Steuerkl&#228;rung 2009</em> nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einr&#228;umt. F&#252;r das Jahr 2009 muss die Abgabe dann sp&#228;testens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererkl&#228;rung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch ben&#246;tigte Belege k&#246;nnen in einem l&#228;ngeren Zeitraum leicht verloren gehen. F&#252;r Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der <span style="text-decoration: underline;">Steuerkl&#228;rung 2009</span> verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Vers&#228;umniszuschlag in H&#246;he von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zust&#228;ndigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verl&#228;ngerung zu bewirken.</p>
<p><span id="more-221"></span></p>
<p>Wer sich also noch mit der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 noch Zeit lassen kann, wird trotz dessen schnell merken, dass sich 2009 in Sachen Steuern einiges ge&#228;ndert hat. So gab es beispielsweise eine f&#252;r den Steuerzahler positive Ver&#228;nderung f&#252;r die Absetzung des Arbeitszimmer, welches seit 2007 nicht steuerlich geltend gemacht werden konnte, wenn das Arbeitszimmer nicht zentraler Punkt der beruflichen oder betrieblichen T&#228;tigkeit umfasste. Nun aber gestand das nieders&#228;chsische Finanzgericht einem Lehrerpaar zu, dass diese den Freibetrag f&#252;r ihre Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen d&#252;rfen. Zwar hat der Bundesgerichtshof noch nicht endg&#252;ltig &#252;ber den absetzbaren Freibetrag von 1250 Euro f&#252;r ein Arbeitszimmer entschieden, trotz dessen raten immer mehr Verb&#228;nde dazu, dass nicht nur Lehrer, sondern ebenso Au&#223;endienstmitarbeiter, Journalisten und Richter, denen die Steuerbeg&#252;nstigung aufgrund der gesetzlichen Reglung von 2007 nicht zustehen, den Freibetrag eintragen lassen sollen. Dass bedeutet wiederum, Steuerzahler, die eigentlich nicht davon profitieren, sollen f&#252;r den Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Allerdings m&#252;ssen ebenfalls entsprechende Nachweise und Belege f&#252;r die Notwendigkeit des h&#228;uslichen Arbeitszimmer vorgelegt werden.</p>
<p>Ebenfalls neu sind die Kosten f&#252;r Handwerker, die nun teilweise steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen und unbedingt beim Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 beachtet werden sollten. Grund f&#252;r die neue Reglung seitens des Gesetzgebers ist die Eind&#228;mmung des Schwarzmarktes. Denn oft sind es die Steuern und  Sozialabgaben f&#252;r Mitarbeiter, die zus&#228;tzlich anfallen, wenn Handwerker f&#252;r beispielsweise die Renovierung des Eigenheims beauftragt werden. Das verursacht hohe Kosten und die Versuchung Handwerker ohne jegliche Anmeldung zu buchen ist gro&#223;. Dem m&#246;chte der Gesetzgeber entgegen wirken, in dem er die Absetzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Handwerker erh&#246;ht hat. Nun k&#246;nnen ab dem Jahr 2009 20 % aller Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten bis zu einer H&#246;he von 6.000 Euro abgesetzt werden. Dabei ist es nicht entscheidend wer die  Handwerker bestellt hat, sondern wer sie bezahlt. Das bedeutet, sowohl Mieter wie auch Hauseigent&#252;mer k&#246;nnen von den Steuervorteilen profitieren und die Kosten mit dem Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 einreichen. Gleiches gilt auch f&#252;r haushalts&#228;hnlich erbrachte Dienstleistungen, welche ebenfalls bis zu 20 % der entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro von Steuer absetzbar sind. Unter diese Dienstleistungen fallen unter anderem Putzen der Wohnung, Pflege von Familienmitglieder sowie Gartenpflege.</p>
<p>Wer also noch Zeit hat und einer Verl&#228;ngerung des Termins der Steuerkl&#228;rung 2009 profitieren kann, sollte das ebenso von den steuerlichen vorteilen, welche seit letzten Jahr gelten.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Einkommenssteuererkl&#228;rung Anlage S &#8211; Zusatzformular f&#252;r Selbst&#228;ndige</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:15:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerabgabepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Mantelbogen]]></category>
		<category><![CDATA[Veräußerungsgewinne]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-219" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_7238801_XS1-300x200.jpg" alt="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" width="300" height="200" />Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverst&#228;ndlichen Fachdeutsch versehen.</p>
<p>Zun&#228;chst w&#228;ren da die Ver&#228;u&#223;erungsgewinne, die im Zusatzformular aufgez&#228;hlt werden m&#252;ssen. Ver&#228;u&#223;erungsgewinne &#8211; das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Ver&#228;u&#223;erung oder Entnahme des Verm&#246;gens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Ver&#228;u&#223;erung. Dieser k&#246;nnen aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit sowie aus sonstigen Eink&#252;nften wie beispielsweise private Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;fte sein. In die <em>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</em> m&#252;ssen nicht Gewinne aus privaten Gesch&#228;ften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € &#252;berschreiten.  Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundst&#252;cken, welche durch die Ver&#228;u&#223;erung ein Gewinn des Privatverm&#246;gens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsg&#252;ter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erh&#246;ht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.</p>
<p><span id="more-217"></span></p>
<p>Ebenso wird in der <span style="text-decoration: underline;">Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</span> die Steuerbeg&#252;nstigung erw&#228;hnt, welche in Kraft treten kann, wenn es sich um Personen handelt, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufunf&#228;hig sind. Kommt es dann beispielsweise zu einer Betriebsver&#228;u&#223;erung, kann in diesem Fall ein Freibetrag von 45.000 Euro genutzt werden. Allerdings verringert sich dieser, wenn der Ver&#228;u&#223;erungsgewinn die Grenze in H&#246;he von 136.000 Euro &#252;bersteigt. Die Steuerbeg&#252;nstigung kann des Weiteren nur einmalig im Leben beantragt werden. Wird nicht der komplette Freibetrag genutzt, entf&#228;llt der nicht in Anspruch genommene Anteil.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich geh&#246;ren Ver&#228;u&#223;erungsgewinne zu den au&#223;erordentlichen Eink&#252;nften und unterliegen einer besonderen Besteuerung, bei der die so genannte F&#252;nftelreglung angewandt wird und tritt dann ein, wenn der oben genannte Sachverhalt nicht zutrifft. Die F&#252;nftelreglung funktioniert so, dass zun&#228;chst die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte aus dem regul&#228;ren zu versteuernden Einkommen herausgerechnet werden. Daraus ergibt sich dann die zu verbleibenden Eink&#252;nfte, welche zu versteuern sind. Im zweiten Schritt wird ein F&#252;nftel der au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte  dem Basiseinkommen dazugerechnet und somit ergibt sich ein weiteres Einkommen, f&#252;r das wiederum die Einkommensteuer ermittelt wird. Die Differenz zwischen beiden Einkommen wird daraufhin verf&#252;nffacht und daraus ergibt sich dann ein so genanntes gegl&#228;ttetes Einkommen auf die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte. Diese Steuererleichterung muss nicht separat beantragt werden und wird direkt vom Finanzamt berechnet. Erzielt man als Selbst&#228;ndiger au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte aus beispielsweise Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften, dann wird das ebenso in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
<p>Der Investitionsabzugsbetrag geh&#246;rt ebenfalls zu Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S und ersetzte 2008 die Ansparabschreibung. Mit dem Investitionsabzugsbetrag k&#246;nnen Unternehmen und Selbst&#228;ndige abnutzbares und bewegliche Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Daf&#252;r wird eine au&#223;erbilanzielle Gewinnkorrektur vorgenommen, wodurch keine R&#252;ckbildung innerhalb der Bilanz ergibt. Voraussetzungen f&#252;r den Abzug sind, dass Selbst&#228;ndige und Gewerbetreibende nicht ein Betriebsverm&#246;gen in H&#246;he bis zu 235.000 Euro &#252;bersteigen, au&#223;erdem muss f&#252;r das angeschaffte Wirtschaftsgut eine Nutzungsabsicht bestehen und der maximale Betrag der Abschreibung betr&#228;gt allerh&#246;chstens 200.000 Euro. Des weiteren muss der Steuerzahler dem Finanzamt eine Funktionsbenennung vorlegen. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise eine Maschine angeschafft wird, dann muss nicht nur die Kosten angegeben werden, sondern auch die Funktion, wof&#252;r die Maschine im Betrieb eingesetzt wird. Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nimmt, muss sp&#228;testens nach dem dritten Jahr der Inanspruchnahme das Wirtschaftsgut anschaffen. Tritt der Fall nicht ein, dann kann der Abzug wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden. Der Investitionsabzugsbetrag wird ebenfalls in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
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		<title>Abgabefristen ESt Erkl&#228;rung 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_209" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-209" title="Einkommensteuererkl&#228;rung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS-300x200.jpg" alt="Abgabefristen ESt 2008" width="300" height="200" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Maria.P. - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich nutzen k&#246;nnen.</strong></p>
<p>Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008</strong> abgegeben werden, wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die M&#246;glichkeit diese noch bis zum <strong>31. Dezember 2012</strong> abzugeben. Denn auch wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso m&#246;glich sind.</p>
<p>Vor allem gilt keine Erkl&#228;rungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant ver&#228;nderte. Weitere Gr&#252;nde auch ohne Erkl&#228;rungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die <a title="&#196;nderungen Kindergeld 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/" target="_self">Kinderfreibetr&#228;ge</a> die sich positiv im Laufe des Jahres ver&#228;ndert haben sind Gr&#252;nde, um den Termin bei der <em>ESt Erkl&#228;rung 2008</em> auch ohne Erkl&#228;rungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.</p>
<p>Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Eink&#252;nften ber&#252;cksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch f&#252;r die Verlustabz&#252;ge der letzten Jahre. Au&#223;erdem sollte die <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008 </strong>abgegeben werden, wenn Ehepaare f&#252;r das Jahr der Eheschlie&#223;ung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zur&#252;ckerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.</p>
<p><span id="more-202"></span></p>
<h2>Aber wann tritt die Erkl&#228;rungspflicht f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 ein?</h2>
<p>Die Einkommensteuerkl&#228;rung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Eink&#252;nfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro &#252;bersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Au&#223;erdem besteht die Erkl&#228;rungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufst&#228;tig sind und f&#252;r das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres  nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen und die Erkl&#228;rungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibetr&#228;ge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbetr&#228;ge f&#252;r Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<p>Eine verl&#228;ngerte Abgabefrist mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat gef&#246;rderte Zulage k&#246;nnen die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro j&#228;hrlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten &#252;bersteigt. Die maximale Pr&#228;mie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten verm&#246;genswirksamen Leistungen und bei der Wohnungspr&#228;mie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regul&#228;r mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erw&#228;hnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular daf&#252;r gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Ben&#246;tigt wird zus&#228;tzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag f&#252;r die Arbeitnehmersparzulage beigef&#252;gt wird.</p>
<p>Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erkl&#228;rung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einh&#228;lt, dem k&#246;nnen ein so genannter Versp&#228;tungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. F&#252;r das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verl&#228;ngerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater m&#246;glich ist. Und wer dann noch die Steuererkl&#228;rung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die &#252;ber das System Elster eingerecht werden.</p>
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		<title>Der steuerliche Dschungel bei einer k&#252;nstlerischen T&#228;tigkeit</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 10:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Regel gehen K&#252;nstler einer selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit nach. Doch nicht immer entspricht das dem Fall. Denn gibt beispielsweise ein S&#228;nger ein Konzert, dann ist es eine selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit, nimmt dieser jedoch eine CD auf  und verkauft die aufgenommene CD dann an einen Verlag, unterliegt es dem Gewerbe und ist anmeldepflichtig.
Ist die T&#228;tigkeit allerdings [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Regel gehen K&#252;nstler einer selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit nach. Doch nicht immer entspricht das dem Fall. Denn gibt beispielsweise ein S&#228;nger ein Konzert, dann ist es eine selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit, nimmt dieser jedoch eine CD auf  und verkauft die aufgenommene CD dann an einen Verlag, unterliegt es dem Gewerbe und ist anmeldepflichtig.</p>
<p>Ist die T&#228;tigkeit allerdings freiberuflich, gelten K&#252;nstler folglich als Unternehmen, wenn sie unter anderem Bilder verkaufen oder Auftritte  gegen Entgelt leisten. Dann unterliegt die k&#252;nstlerische T&#228;tigkeit ab einer bestimmten H&#246;he des Gewinns der <strong>Umsatzsteuer</strong>. Wenn es sich allerdings um Ums&#228;tze von Theater, Orchestern, Musikensembles und Ch&#246;re, die den Einrichtungen des Bundes, der L&#228;nder oder der Gemeinden zugeh&#246;rig sind, bleiben diese <strong>umsatzsteuerfrei</strong>. Auch wenn eine Vorf&#252;hrung oder Konzerte in den steuerfreien Theatern und Einrichtungen stattfinden, geh&#246;rt es unter die Steuerbefreiung.</p>
<p><span id="more-177"></span></p>
<p>Doch wann werden 19 Prozent Umsatzsteuer und wann der erm&#228;&#223;igte Steuersatz von 7 Prozent erhoben? So unterliegen Kunstgegenst&#228;nde, darunter z&#228;hlen vor allem mit der Hand erschaffene Gem&#228;lde, Zeichnungen, Bildhauereiarbeiten und Leistungen von Theatern, Orchester und Ch&#246;ren, die nicht der Steuerbefreiung zugeh&#246;rig sind, dem erm&#228;&#223;igten Steuersatz. Das gilt aber nicht, wenn es sich um gesangliche oder kabarettistische Auftritte, die im Rahmen einer Tanzbelustigung, einer sportlichen Veranstaltung oder zur Unterhaltung von Besuchern in Gastst&#228;tten, handelt. Unter den erm&#228;&#223;igten Steuersatz fallen auch Urheberrechte, die gegen entgeltliche Einwilligung  die urheberrechtlichen Nutzerrechte, die Vervielf&#228;ltigung und die &#246;ffentliche Wiedergabe erlauben. Unter dem Urheberrecht stehen Werke im Bereich Literatur, Wissenschaft und bildende sowie darstellende Kunst. Das bedeutet, gibt beispielsweise ein Musiker ein Konzert und willigt dann in die Ver&#246;ffentlichung in den Medien ein, unterliegt das dem verg&#252;nstigten Steuersatz.</p>
<p>Allerdings pr&#252;ft das Finanzamt zun&#228;chst, ob es sich bei der jeweiligen Kunst um eine so genannte Liebhaberei handelt, denn oft ist die Grenze zwischen Hobby und Beruf nicht immer klar definiert. Grund liegt h&#228;ufig darin, dass viele K&#252;nstler zun&#228;chst eine l&#228;ngere Anlaufzeit f&#252;r die Erzielung von Eink&#252;nften ben&#246;tigen. Daher pr&#252;ft das Finanzamt erst einmal. Pr&#252;fungspunkte sind unter anderem fehlender Gewinn, berufliche Ausbildung, Art der professionellen Vermarktung und &#246;ffentliche Beachtung.<br />
Des weiteren gibt es die M&#246;glichkeit f&#252;r K&#252;nstler nebenberuflich zu agieren. Dann besteht die Option der Kleinunternehmerreglung, wenn das Einkommen nicht im vorangegangenen Jahr die Grenze von 17.500 Euro und im laufenden Jahr nicht 50.000 Euro &#252;bersteigt. Allerdings k&#246;nnen Vorsteuern nicht mehr abgezogen werden.</p>
<p>Wenn es sich um eine nichtselbst&#228;ndige T&#228;tigkeit verh&#228;lt, dann unterliegt es dem Lohnsteuerabzug, wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist vor der Auszahlung des Lohns die Lohnsteuer, den Solidarit&#228;tszuschlag und die eventuelle Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abgeben. Allerdings ist der Lohnsteuerabzug keine eigene Steuer, sondern geh&#246;rt zu einer Erhebung der Einkommenssteuer. Das bedeutet wiederum, dass die Berechnung zun&#228;chst vorl&#228;ufig berechnet wird und erst am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuerveranlagung ermittelt wird. Da aber K&#252;nstler oft nur einen geringen Zeitraum einer nichtselbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit nachgehen, gibt es daf&#252;r auch eine Sonderreglung. Denn zwischen einer nichtselbst&#228;ndigen und einer selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeiten liegen oft auch hohe Zeitr&#228;ume ohne festes Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis. Da aber der Lohnsteuerabzug vorsieht, dass der Verdienst &#252;ber das ganze Jahr gezahlt wird, liegt der Steuertarif daher bei Unterbrechungen deutlich h&#246;her und hier greift die Sonderreglung f&#252;r K&#252;nstler ein. So k&#246;nnen k&#252;nstlerische T&#228;tige auch w&#228;hrend des Zeitraums ohne festes Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis diese anrechnen.</p>
<p>Weitere  steuerliche Vorteile f&#252;r K&#252;nstler sind Steuerverg&#252;nstigungen im Einkommensteuergesetz. Denn Bez&#252;ge aus &#246;ffentlichen Mitteln, die als Erziehung, Ausbildung, der Wissenschaft oder der Kunstf&#246;rderung dienen, sind steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass der jeweilige K&#252;nstler nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet wird. Auch Einnahmen aus nebenberuflichen T&#228;tigkeiten als beispielsweise &#220;bungsleiter oder Erzieher sowie aus nebenberuflichen k&#252;nstlerischen T&#228;tigkeiten sind bis zu einer H&#246;he von 2.100 Euro steuerfrei. Das gilt jedoch nur wenn im Dienst einer inl&#228;ndischen juristischen Person oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung gehandelt wird. Darunter fallen beispielsweise Chorleiter oder Kirchenmusiker. Preisgelder hingegen unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Eink&#252;nften steht.</p>
<p>Da K&#252;nstler, wenn sie nicht nebenberuflich und nichtselbst&#228;ndig t&#228;tig sind, der Umsatzsteuer zugeh&#246;ren, dann haben diese auch eine so genannte Aufzeichnungspflicht. So m&#252;ssen Entgelte bei Soll Versteuerung und vereinnahmte Entgelte bei Ist Versteuerung sowie der Zeitpunkt der ausgef&#252;hrten Lieferung beziehungsweise sonstige Leistungen aufgezeichnet werden. Au&#223;erdem die vereinnahmten Einnahmen sowie Teilzahlungen von nicht ausgef&#252;hrten Lieferung und die Bemessungsgrundlage f&#252;r unentgeltliche Wertabgeben getrennt von steuerpflichtigen und steuerfreien Ums&#228;tzen m&#252;ssen angeben werden. Hinzukommen bei der Aufz&#228;hlung der Nettorechnungsbetrag sowie die Versteuerbetr&#228;ge.</p>
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		<item>
		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung 2009: Kosten f&#252;r ein Studium nach der Berufsausbildung d&#252;rfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuererklaerung-2009-kosten-fuer-ein-studium-nach-der-berufsausbildung-duerfen-jetzt-steuerlich-geltend-gemacht-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 10:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Erststudium]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[ Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, k&#246;nnen jetzt in voller H&#246;he als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug m&#246;glich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, als Werbungskosten abgesetzt werden k&#246;nnen, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.</strong></p>
<p>Wer jetzt seine Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2009 anfertigt, kann von einem Urteil des BFH profitieren. Dieses Urteil besagt, dass die Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, in voller H&#246;he als Werbungskosten in der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 geltend gemacht werden k&#246;nnen, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.</p>
<p>Die Kosten f&#252;r ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden damit ab jetzt steuerlich genauso behandelt wie die Kosten eines Zweitstudiums. Bislang konnten die Kosten f&#252;r das Erststudium ausschlie&#223;lich als Sonderausgaben in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dies hatte den Nachteil, dass die anrechenbare Summe auf maximal 4000 Euro begrenzt war. Dar&#252;ber hinaus war der Sonderausgabenabzug auf den aktuellen Veranlagungszeitraum begrenzt.</p>
<p>Auch Personen, die im aktuellen Veranlagungszeitraum keine oder nur geringe Eink&#252;nfte erzielt haben, k&#246;nnen von der neuen Regelung profitieren. Werbungskosten, die nicht mit positiven Eink&#252;nften verrechnet werden k&#246;nnen, d&#252;rfen n&#228;mlich im Rahmen eines Verlustvortrages in den nachfolgenden Veranlagungszeitraum &#252;bernommen werden.</p>
<p>Studienkosten, die vom Finanzamt anerkannt werden, sind beispielsweise Studiengeb&#252;hren, Semesterbeitr&#228;ge, Kosten f&#252;r Arbeitsmaterialien, doppelte Haushaltf&#252;hrung sowie Zinsen f&#252;r einen Studienkredit.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Einkommensteuer: Fristen zur Abgabe der Steuererkl&#228;rung</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuer-fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 08:30:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[F&#252;r Steuerb&#252;rger, die zur Abgabe einer Steuererkl&#228;rung verpflichtet sind, gilt der 31. Mai als Abgabefrist. Ausnahmen bilden Einkommensteuererkl&#228;rungen, die von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. F&#252;r diese gilt eine Fristverl&#228;ngerung bis zum 31.12.2010.
Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben, k&#246;nnen sich vier Jahre Zeit lassen; f&#252;r die Steuererkl&#228;rung 2009 also bis zum 31.12.2013. Diese sogenannte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r Steuerb&#252;rger, die zur Abgabe einer Steuererkl&#228;rung verpflichtet sind, gilt der 31. Mai als Abgabefrist. Ausnahmen bilden Einkommensteuererkl&#228;rungen, die von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. F&#252;r diese gilt eine Fristverl&#228;ngerung bis zum 31.12.2010.</p>
<p>Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben, k&#246;nnen sich vier Jahre Zeit lassen; f&#252;r die Steuererkl&#228;rung 2009 also bis zum 31.12.2013. Diese sogenannte Antragsveranlagung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine R&#252;ckerstattung der vom Arbeitgeber zuviel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen, weil beispielsweise nur zeitweise ein Arbeitsverh&#228;ltnis bestanden hat, die H&#246;he des monatlichen Einkommens unterschiedlich ausf&#228;llt oder hohe Werbungskosten, so zum Beispiel ein weiter Arbeitsweg, abgerechnet werden k&#246;nnen.</p>
<p>Trotz Softwareumstellung gewohnte Erreichbarkeit<br />
Die insgesamt 26 Finanz&#228;mter in Rheinland-Pfalz f&#252;hren zum 1. Juni 2010 eine neue Software zur Bearbeitung von Steuererkl&#228;rungen ein. Hiervon sind &#252;ber 7600 Arbeitspl&#228;tze der Steuerverwaltung und rund 40 Millionen Datens&#228;tze aus dem Besteuerungsverfahren der letzten 10 Jahre betroffen. Im Rahmen der Umstellung kann es daher vor&#252;bergehend zu l&#228;ngeren Bearbeitungszeiten bei Steuererkl&#228;rungen kommen. Die Beeintr&#228;chtigungen f&#252;r die B&#252;rger werden so gering wie m&#246;glich gehalten, insbesondere bleiben die Finanz&#228;mter mit ihren Service-Centern wie gewohnt 42 Stunden pro Woche ge&#246;ffnet und erreichbar.</p>
<p>Die neue Steuersoftware mit dem Namen EOSS steht f&#252;r Evolution&#228;r orientierte Steuersoftware und findet bereits in elf von 16 Bundesl&#228;ndern Anwendung. Ziel dieser l&#228;nder&#252;bergreifenden Kooperation ist der Einsatz einheitlicher automatisierter Verfahren, die sowohl hinsichtlich der Entwicklung als auch der Pflege Kosten einsparen helfen und somit zu einer h&#246;heren Wirtschaftlichkeit der Verwaltungen beitragen.</p>
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		<title>Einkommensteuer: Entlastung in Schritten ist richtig</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 15:51:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum vorgestellten Modell f&#252;r eine Einkommensteuerreform durch die FDP erkl&#228;rt der Pr&#228;sident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
„Das Handwerk begr&#252;&#223;t die Vorschl&#228;ge der FDP zur Umsetzung steuerlicher Reformen und zur Konkretisierung des Koalitionsvertrages in der Steuer- und Finanzpolitik. Eine Reform des Steuerverfahrensrechtes f&#252;hrt zum Abbau unn&#246;tiger B&#252;rokratie, kann schnell umgesetzt werden und entlastet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum vorgestellten Modell f&#252;r eine Einkommensteuerreform durch die FDP erkl&#228;rt der Pr&#228;sident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:</p>
<p>„Das Handwerk begr&#252;&#223;t die Vorschl&#228;ge der FDP zur Umsetzung steuerlicher Reformen und zur Konkretisierung des Koalitionsvertrages in der Steuer- und Finanzpolitik. Eine Reform des Steuerverfahrensrechtes f&#252;hrt zum Abbau unn&#246;tiger B&#252;rokratie, kann schnell umgesetzt werden und entlastet vor allem kleine und mittlere Betriebe. Die vorgesehene schrittweise Beseitigung von &#8220;Mittelstandsbauch&#8221; und &#8220;kalter Progression&#8221; entspricht einer langj&#228;hrigen Forderung des Handwerks. Dies kann auch in mehreren Schritten geschehen. Entscheidend ist, dass die Umsetzungsstufen zeitnah verbindlich verankert werden. Das schafft Planungssicherheit und st&#228;rkt die Investitionsbereitschaft schon jetzt.</p>
<p>In Schritten und mit Augenma&#223; vorzugehen ist angesichts der unw&#228;gbaren Haushaltslage richtig. Die Regierungskoalition sollte sich aber rasch auf einen klaren Fahrplan f&#252;r die Einkommensteuerstrukturreform verst&#228;ndigen – unabh&#228;ngig von bevorstehenden Wahlterminen. Sie kann damit das wichtige Signal der Verl&#228;sslichkeit setzen.“</p>
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		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung 2009: Zahlreiche formale Neuerungen</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 14:55:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder steht die Einkommensteuererkl&#228;rung f&#252;r das abgelaufene Jahr an. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz &#38; Partner, weist darauf hin, dass neben den gesetzlichen &#196;nderungen f&#252;r das Jahr 2009 aber auch einige formelle Neuerungen zu beachten sind. So ist beispielsweise die Anlage N geringf&#252;gig ver&#228;ndert worden und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder steht die Einkommensteuererkl&#228;rung f&#252;r das abgelaufene Jahr an. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz &amp; Partner, weist darauf hin, dass neben den gesetzlichen &#196;nderungen f&#252;r das Jahr 2009 aber auch einige formelle Neuerungen zu beachten sind. So ist beispielsweise die Anlage N geringf&#252;gig ver&#228;ndert worden und die Anlage AV ist ganz weggefallen. Neu ist die Anlage Vorsorgeaufwand, in dem die Vorsorgeaufwendungen abgefragt werden und in der die &#8220;Erg&#228;nzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen&#8221; zu machen sind, die bisher in der &#8220;Anlage N&#8221; platziert waren. Ferner wird in diesem Formular jetzt der Sonderausgabenabzug f&#252;r Riester-Beitr&#228;ge beantragt. Zudem ist die Steuererkl&#228;rung nun nicht mehr auf Seite eins, sondern auf Seite vier zu unterschreiben.</p>
<p><span id="more-27"></span></p>
<p><strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Die Einf&#252;hrung der <a title="Abgeltungssteuer" href="http://www.steuer-sparen.info/abgeltungssteuer/abgeltungssteuer-sparen-was-ist-abgeltungssteuer/" target="_self">Abgeltungsteuer</a> hat zur v&#246;lligen Neugestaltung der Anlage KAP gef&#252;hrt. Seit 2009 unterliegen Kapitalertr&#228;ge bereits an der Quelle der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuz&#252;glich Solidarit&#228;tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Quellensteuer). Zu den Eink&#252;nften aus Kapitalverm&#246;gen geh&#246;ren ab 2009 auch die Eink&#252;nfte aus privaten Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften von Wertpapieren. Damit ist grunds&#228;tzlich die Einkommensteuer abgegolten und die Kapitalertr&#228;ge brauchen nicht mehr in der Steuererkl&#228;rung angeben zu werden.</p>
<p><strong>Ver&#228;u&#223;erungsgewinne</strong><br />
Blieben Eink&#252;nfte aus Kursgewinnen bisher steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere mehr als ein Jahr lag, sind die Ver&#228;u&#223;erungsgewinne bei K&#228;ufen ab 2009 generell ab dem ersten Euro steuerpflichtig, die bisherige Freigrenze von 512 EUR gibt nicht mehr. Verluste aus der Ver&#228;u&#223;erung von Aktien k&#246;nnen ab 2009 nur noch mit Aktienver&#228;u&#223;erungsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Arten von Ertr&#228;gen aus Kapitalanlagen ist nicht mehr m&#246;glich. Verluste aus privaten Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften, bei denen die Wertpapiere vor 2009 erworben wurden (&#8220;Altverluste&#8221;) k&#246;nnen f&#252;r 5 Jahre sowohl mit Gewinnen aus privaten Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften als auch mit Ertr&#228;gen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. F&#252;r alle Arten von Kapitalertr&#228;gen (Zinsen, Dividenden und Ver&#228;u&#223;erungsgewinne) gibt es gemeinsam nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR.</p>
<p><strong>Renten</strong><br />
Renten sind grunds&#228;tzlich einkommensteuerpflichtig. Alle &#246;ffentlichen, betrieblichen und privaten Rententr&#228;ger sind ab dem 1. Oktober 2009 verpflichtet, die Finanz&#228;mter &#252;ber die ausgezahlten Renten zu informieren. Dies gilt f&#252;r alle Auszahlungen ab 2009 und auch r&#252;ckwirkend bis 2005. Der Versand der Rentenmitteilungen sollte Ende 2009 abgeschlossen sein.</p>
<p><strong>Vermietung und Verpachtung</strong><br />
Bei den Eink&#252;nften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) k&#246;nnen gr&#246;&#223;ere Aufwendungen f&#252;r die Erhaltung von Geb&#228;uden, die zu Wohnzwecken dienen, auf zwei bis f&#252;nf Jahre gleichm&#228;&#223;ig verteilt werden. Dies gilt nicht, wenn die Bauma&#223;nahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Geb&#228;udes durchgef&#252;hrt wurden und insgesamt mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Geb&#228;udes betragen. Unabh&#228;ngig von der Art der Nutzung k&#246;nnen gr&#246;&#223;ere Aufwendungen zur Erhaltung eines Geb&#228;udes ebenfalls auf zwei bis f&#252;nf Jahre gleichm&#228;&#223;ig verteilt werden, wenn es sich um Aufwendungen bei Geb&#228;uden in Sanierungsgebieten oder Baudenkm&#228;lern handelt. Befindet sich die selbstgenutzte Wohnimmobilie in einem Sanierungsgebiet oder handelt es sich dabei um ein Baudenkmal, k&#246;nnen die Erhaltungsaufwendungen wie Sonderausgaben &#252;ber zehn Jahre mit jeweils bis zu 9 Prozent pro Jahr angesetzt werden. Dieser Abzug kann in der Anlage FW geltend gemacht werden.</p>
<p><strong>Gewerbebetrieb und selbst&#228;ndige Arbeit</strong><br />
Die Eink&#252;nfte aus Gewerbebetrieb und selbst&#228;ndiger Arbeit werden in den Anlagen G bzw. S erfasst. Wird der Gewinn durch Einnahme-&#220;berschussrechnung ermittelt, muss zus&#228;tzlich noch die Anlage E&#220;R abgegeben werden. Inhaltlich haben sich die Formulare nicht wesentlich ge&#228;ndert.</p>
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