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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Einkommensteuer</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung auch f&#252;r Rentner und Hausfrauen Pflicht?</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 15:12:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass sich das Finanzamt f&#252;r die Einkommen der Arbeitnehmer interessiert, ist den meisten Steuerzahlern gel&#228;ufig. Viele denken jedoch, dass Hausfrauen/Hausm&#228;nner und Rentner nicht mehr der Einkommensteuerzahlung verpflichtet sind, und dies ist allerdings ein Irrtum –wie sich neulich erst herausstellte. Beamtengattin muss Steuern nachzahlen Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich ein pensionierter Beamter erst k&#252;rzlich davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass sich das Finanzamt f&#252;r die Einkommen der Arbeitnehmer interessiert, ist den meisten Steuerzahlern gel&#228;ufig. Viele denken jedoch, dass Hausfrauen/Hausm&#228;nner und Rentner nicht mehr der <strong>Einkommensteuerzahlung </strong>verpflichtet sind, und dies ist allerdings ein Irrtum –wie sich neulich erst herausstellte.</p>
<h2>Beamtengattin muss Steuern nachzahlen</h2>
<p>Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich ein pensionierter Beamter erst k&#252;rzlich davon &#252;berzeugen lassen, dass auch seine Gattin der Steuer verpflichtet gewesen w&#228;re. Diese hatte der Beamte in der <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>als Hausfrau angegeben, obwohl diese ebenfalls eine Rente bezogen hat. Die Folge: Der Beamte hatte f&#252;r zehn Jahre die zu wenig gezahlte Steuer nachzuzahlen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz berief sich hier auf den Paragrafen der Steuerhinterziehung und machte weiterhin klar, dass auch Unwissen nicht vor Strafe sch&#252;tzt.</p>
<h2>Rentenbezug muss bei der Einkommensteuer angegeben werden</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist es so, dass jeder Steuerpflichtige dem zust&#228;ndigen Finanzamt alle relevanten Sachverhalte bez&#252;glich der <a rel="nofollow" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_blank">Einkommensteuer</a> vollst&#228;ndig, richtig und auch deutlich zur weiteren Pr&#252;fung vorlegen muss. Und hierzu geh&#246;rt es auch, dass bei einer Zusammenveranlagung der Rentenbezug der Ehegattin mit angegeben wird.</p>
<p><span id="more-633"></span></p>
<h2>Unvollst&#228;ndige Angaben bei der Einkommensteuererkl&#228;rung</h2>
<p>Je nachdem in welcher Form Angaben bei der Einkommensteuererkl&#228;rung nicht gemacht wurden, haben die Finanzbeh&#246;rden nun die Aufgabe, s&#228;mtliche Steuerbescheide nachtr&#228;glich zu &#228;ndern und dem Steuerpflichtigen den entsprechenden Nachforderungsbescheid zukommen zu lassen. Denn ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erst einmal erf&#252;llt, greift die Verj&#228;hrungsfrist von maximal zehn Jahren (FG Urteil vom 23.03.2011 / AZ 2 K 1592/10).</p>
<h2>Einkommensteuererkl&#228;rung und Nachforderungsbescheid f&#252;r pensionierten Beamten</h2>
<p>Im oben aufgef&#252;hrten Rechtsstreit, bei dem zuungunsten des Kl&#228;gers, dem pensionierten Beamten, entschieden wurde, lag eine gemeinsame Veranlagung vor. Der Beamte h&#228;tte laut Angaben des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in allen zur&#252;ckliegenden Jahren den Rentenbezug der Gattin melden m&#252;ssen. Stattdessen hatte er ihren Beruf als Hausfrau angegeben. Den Rentenbezug verschwieg er hingegen. Erst als der Nachforderungsbescheid zur <a rel="nofollow" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuer 2010</a> ins Haus flatterte, reagierte der Rentner und klagte vor dem Finanzgericht.</p>
<h2>Klage auf Erf&#252;llung der Amtspflicht bei der Einkommensteuererkl&#228;rung</h2>
<p>Der pensionierte Beamte begr&#252;ndete seine Klage gegen den Nachforderungsbescheid des Finanzamtes damit, dass bei einer entsprechenden Erf&#252;llung der Amtspflicht, hier keine Nachforderung h&#228;tte zustande kommen d&#252;rfen, da dem Finanzamt die Rentenzahlung h&#228;tte bekannt sein m&#252;ssen. Um dies zu verdeutlichen, wies der Beamte auf die Kindererziehungszeiten in der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung 2010" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> hin, die ihrerseits zur Rentenzahlung verpflichtend waren. Weiterhin mahnte er an, dass ihm auf eine Nachfrage hin, die Auskunft erteilt wurde, die diesbez&#252;gliche geringf&#252;gige Rente wirke sich steuerlich nicht aus und m&#252;sse deshalb auch nicht angegeben werden.</p>
<h2>Vorsatz ausschlie&#223;ender Tatbestandsirrtum bei der Steuererkl&#228;rung</h2>
<p>Ebenfalls weist der pensionierte Beamte in seiner Klage darauf hin, dass er und seine Gattin in keinster Weise vors&#228;tzlich gehandelt h&#228;tten und somit ein Vorsatz ausschlie&#223;ender Tatbestand vorgelegen habe.</p>
<h2>Finanzgericht Rheinland-Pfalz weist auf die Anleitung zur richtigen Erstellung der Einkommensteuer hin</h2>
<p>Von all den Einw&#228;nden des Kl&#228;gers zeigte sich das Finanzgericht jedoch v&#246;llig unbeeindruckt. Es verwies auf die entsprechende Anleitung f&#252;r das richtige Erstellen einer <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong>, wobei hier wiederholt erkl&#228;rt wurde, dass alle Angaben vollst&#228;ndig, richtig und auch deutlich &#252;bermittelt werden m&#252;ssen. Der Hinweis auf die Rente der Ehegattin h&#228;tte dem zu Folge also unbedingt in der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>erkennbar sein m&#252;ssen. Das zust&#228;ndige Finanzamt h&#228;tte, so die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, keine Pflicht, selbst R&#252;ckschl&#252;sse aus den &#252;bermittelten Angaben zu ziehen brauchen.</p>
<h2>Fazit – Steuerzahler kann sich bei fehlerhafter Einkommensteuererkl&#228;rung nicht auf Unwissenheit berufen</h2>
<p>Um eine Steuernachforderung zu vermeiden, ist der Steuerzahler also immer angehalten, die <a title="Steuererkl&#228;rung 2010" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Steuererkl&#228;rung</a> fehlerfrei zu erstellen und sich gegebenenfalls kundig zu machen, damit keine Positionen vergessen oder falsch &#252;bermittelt werden.</p>
<p>Das Urteil gegen den pensionierten Beamten ist momentan zwar noch nicht rechtskr&#228;ftig, die entsprechende Revision wurde jedoch bereits abgelehnt. Der Beamte a.D. hat wohl f&#252;r ganze zehn Jahre die zu wenig gezahlte Steuer nachzuzahlen.</p>
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		<title>Ist eine r&#252;ckwirkende &#196;nderung des Steuerbescheids zul&#228;ssig?</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/ist-eine-rueckwirkende-aenderung-des-steuerbescheids-zulaessig/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 May 2011 07:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerbescheinigungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Darf das Finanzamt r&#252;ckwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden? Jedes Jahr aufs Neue steht f&#252;r die meisten B&#252;rger Deutschlands die Erstellung der Einkommensteuererkl&#228;rung an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Darf das Finanzamt r&#252;ckwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden?</h2>
<p>Jedes Jahr aufs Neue steht f&#252;r die meisten B&#252;rger Deutschlands die Erstellung der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die <strong>Lohnsteuerbescheinigungen </strong>von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte <strong>Lohnsteuer </strong>zur&#252;ckzufordern.</p>
<p>Andere Steuerzahler hingegen, die mit einer Nachforderung rechnen, warten bis Ende Mai mit der Abgabe der <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>oder haben sogar noch l&#228;nger Zeit mit der Erstellung, wenn die <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>beispielsweise nachweislich von einem Steuerberater bearbeitet wird. Irgendwann l&#228;sst es sich jedoch nicht mehr aufschieben und man muss sich hinsetzen und die Steuererkl&#228;rung Punkt f&#252;r Punkt durchgehen. Je nach ausge&#252;bter T&#228;tigkeit oder Besteuerungsart sind hier sogar gleich mehrere <strong>Steuererkl&#228;rungen </strong>f&#228;llig.</p>
<p>Eine <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong> zu erstellen ist jedoch nicht immer so leicht, dass man diese schnell mal zwischendurch erledigt h&#228;tte. Es m&#252;ssen alle Unterlagen bereitgelegt werden, Kontoausz&#252;ge verglichen und auch die Versicherungspapiere zur Hand genommen werden. Und dann sollten bestenfalls alle Positionen ordnungsgem&#228;&#223; in die Steuerb&#246;gen eingetragen werden.</p>
<p><span id="more-615"></span></p>
<p>Wer sich hier vorab nicht hinreichend &#252;ber die n&#246;tigen Regeln, Pflichten und Rechte kundig macht, der verschenkt unter Umst&#228;nden sehr viel Geld –oder noch schlimmer: es werden Steuern hinterzogen.</p>
<p>Viele Steuerpflichtige lassen sich aus diesem Grund die j&#228;hrliche <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>lieber von einem Fachmann, wie beispielsweise dem Steuerberater, oder auch der sogenannten Lohnsteuerhilfe erstellen. So ist der Steuerzahler meist auf der sicheren Seite und verschenkt auch kein Geld.</p>
<h2>Was passiert jedoch, wenn Mitarbeiter der Finanz&#228;mter Fehler bei der Berechnung der Steuer machen?</h2>
<p>Alle abgegebenen Steuererkl&#228;rungen werden von den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und deren Mitarbeitern gepr&#252;ft und aus dieser Pr&#252;fung ergibt sich dann auch die jeweilige Steuernachforderung oder Steuerr&#252;ckzahlung. Da jedoch auch bei den Finanz&#228;mtern nur Menschen sitzen und ihre Arbeit machen, passieren auch hier hin und wieder Fehler bei der Erstellung des Steuerbescheids. Passieren diese Fehler zugunsten des Steuerzahlers, so ist die Freude in der Regel sehr gro&#223; und –wie die Erfahrung immer wieder zeigt-, melden nur sehr wenige dem Finanzamt diesen Fehler. Erst wenn zuungunsten des Steuerzahlers entscheiden wurde, l&#228;sst meist auch der &#196;rger des Steuerpflichtigen nicht lange auf sich warten. In diesem Fall wird der Steuerbescheid nochmals gepr&#252;ft und bei tats&#228;chlichem Fehler auch korrigiert.</p>
<h2>Sind r&#252;ckwirkende Steuerbescheide auch zuungunsten des Steuerzahlers m&#246;glich?</h2>
<p>Ist dem Finanzamt jedoch ein Fehler unterlaufen, der zugunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist, so ist es in diesem Fall nicht so ohne Weiteres m&#246;glich, den Steuerbescheid r&#252;ckwirkend und zum Nachteil des Steuerzahlers zu &#228;ndern. Dies hat k&#252;rzlich das Finanzgericht in Rheinland Pfalz entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in seiner Steuererkl&#228;rung einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten angegeben hatte und dies vonseiten des Finanzamts zun&#228;chst auch entsprechend als Einsatzwechselt&#228;tigkeit anerkannt wurde. Erst sp&#228;ter, bei einer Au&#223;enpr&#252;fung, ist den Beamten dieser Fehler aufgefallen, wobei in diesem Fall offensichtlich keine Voraussetzung f&#252;r das Geltendmachen f&#252;r Verpflegungsmehraufwendungen bestanden habe. Und nun kam die b&#246;se &#220;berraschung f&#252;r den Steuerzahler –das Finanzamt &#228;nderte den vorliegenden Steuerbescheid und forderte des Weiteren hier eine Steuernachzahlung.</p>
<p>Der Steuerzahler ging mit diesem Bescheid jedoch vor Gericht und gewann. Der Klage wurde in dem Urteil AZ 3 K 2208/08 des Finanzgerichts Rheinland Pfalz stattgegeben.</p>
<p>Das Finanzgericht entschied deshalb zugunsten des Kl&#228;gers, da das Finanzamt sich in keinem Fall auf sogenannte neue Tatsachen berufen d&#252;rfe. Und schon gar nicht deshalb, weil es seiner Ermittlungspflicht nicht ordnungsgem&#228;&#223; nachgekommen ist. Weiterhin machte das Gericht deutlich, dass den zust&#228;ndigen Sachbearbeitern in oben aufgef&#252;hrtem Fall Widerspr&#252;chlichkeiten h&#228;tten auffallen m&#252;ssen, die auch den Zweifel auf den m&#246;glicherweise nicht ordnungsgem&#228;&#223; erstellten Steuerbescheid h&#228;tten aufkommen lassen m&#252;ssen. Eine nachtr&#228;gliche &#196;nderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen kann jedoch grunds&#228;tzlich nicht durchgesetzt werden.</p>
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		<title>Hohe Nachzahlungen 2010 f&#252;r Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/hohe-nachzahlungen-2010-fuer-einkommensteuer-bei-der-steuerklassenkombination-iii-und-v/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 May 2011 07:48:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerklassen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgepauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Ehepaare sollten sich auf eine saftige R&#252;ckforderung einstellen Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den T&#228;tigkeiten, die der Arbeitnehmer aus&#252;bt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient ma&#223;geblich dazu, die j&#228;hrliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ehepaare sollten sich auf eine saftige R&#252;ckforderung einstellen</h2>
<p>Die Wahl der <strong>Steuerklasse </strong>ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den T&#228;tigkeiten, die der Arbeitnehmer aus&#252;bt. Die <strong>Steuerklasse </strong>ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient ma&#223;geblich dazu, die j&#228;hrliche <strong>Einkommensteuer </strong>zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die <strong>Lohnsteuer </strong>schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgef&#252;hrt. Am Jahresende muss dann mit der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbeh&#246;rde Steuern nach oder erstattet diese.</p>
<h2>Nachzahlungen f&#252;r Ehepartner mit Steuerklasse III und V</h2>
<p>Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gew&#228;hlt haben, m&#252;ssen unter Umst&#228;nden mit saftigen <strong>Steuernachzahlungen </strong>f&#252;r das Jahr 2010 rechen. Dies teilte k&#252;rzlich der Lohnsteuerhilfeverband in Berlin (Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe – NLV) mit.<br />
Aufgrund vieler gesetzlichen &#196;nderungen und Neuerungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei vielen anderen sogenannten Vorsorgebeitr&#228;gen komme es verst&#228;rkt zu Nachforderungen von Seiten der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden, so ein Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.</p>
<p><span id="more-609"></span></p>
<h2>Vorsorgepauschale dr&#252;ckt den monatlichen Lohnsteuerabzug</h2>
<p>Eine explizite Neuerung des Jahres 2010 war die Einf&#252;hrung der <strong>Vorsorgepauschale</strong>, die die Arbeitgeber f&#252;r ihre Mitarbeiter angesetzt haben. Zur Freude vieler Arbeitnehmer hat sich dadurch der monatliche Lohnsteuerabzug minimiert und somit f&#252;r mehr Geld in der Haushaltskasse gesorgt. Bei der Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2010 wirkt sich das allerdings mehr als negativ aus, denn gerade Besch&#228;ftigte mit Steuerklasse III oder V m&#252;ssen nun mit erheblichen Nachforderungen rechnen.</p>
<h2>Vorauszahlungsbescheid kommt gleich mit dem Nachzahlungsbescheid</h2>
<p>Geht man davon aus, dass ein Ehepaar gemeinsam j&#228;hrlich rund 55.000 Euro verdient hat, so wurden hierf&#252;r in der Regel ca. 6.000 Euro Lohnsteuer von den monatlichen L&#246;hnen und/oder Geh&#228;ltern der beiden einbehalten. Bei der Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2010 w&#228;ren dann noch rund 900 Euro an Steuern nachzuzahlen.<br />
Dies ist eine nicht unerhebliche Summe, zumal im Jahr zuvor hier nur h&#228;tte ein Drittel dieser Summe zur&#252;ckgezahlt werden m&#252;ssen. Und was f&#252;r viele Steuerzahler ebenfalls sehr unangenehm ist: In den meisten F&#228;llen kommt mir dem Nachzahlungsbescheid gleich auch ein Vorauszahlungsbescheid vom zust&#228;ndigen Finanzamt, sodass die Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr die Steuer schon vorab zahlen m&#252;ssen. Und da sich alle Vorauszahlungen immer auch an den jeweiligen Nachzahlungen orientieren, f&#228;llt die Vorauszahlung in einem meist nicht unerheblichen Ma&#223;e an.</p>
<h2>Ehegatten, die die Steuerklassen IV/IV gew&#228;hlt haben, profitieren deutlich</h2>
<p>Ehegatten, die auf ihren Lohnsteuerkarten beide die Steuerklassen IV angegeben haben, d&#252;rfen sich jedoch –bei gleichem Verdienst wie oben- auf eine sch&#246;ne R&#252;ckzahlung freuen. Denn hier wurde aufgrund der Vorsorgepauschale monatlich zu viel Lohnsteuer einbehalten, sodass hier mit einer R&#252;ckzahlung in H&#246;he von rund 600 Euro zu rechnen ist.</p>
<h2>Wann lohnt sich die Kombination aus Steuerklasse III und V?</h2>
<p>Ob sich die Kombination der Steuerklassen III und V f&#252;r Ehegatten &#252;berhaupt lohnt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Als g&#252;nstig anzusehen ist das Kombimodell dann, wenn ein Ehegatte mehr als 60 Prozent der gesamten und gemeinsamen Bruttoeinnahmen verdient.<br />
Hier ist die monatliche Steuerbelastung wesentlich geringer, als sie mit einer anderen Steuerklasse w&#228;re. Aber wie oben bereits erw&#228;hnt, kommt die Nachzahlungsanforderung umgehend und mit ihr gleich auch der Vorauszahlungsbescheid. Somit kann hier also nur von einer vor&#252;bergehenden Entlastung gesprochen werden. Alle fehlenden Betr&#228;ge m&#252;ssen vom Steuerzahler nachgezahlt werden und wer die monatlichen Steuerverg&#252;nstigungen schon ausgegeben hat, l&#228;uft oftmals schnell einem finanziellen Desaster entgegen.</p>
<h2>Alternative Steuerklassenkombination w&#228;hlen und Steuernachzahlungen vermeiden</h2>
<p>Eine gute Alternative, so auch ein Sprecher der NVL, sei die Steuerklassenkombination IV plus Faktor. Bei diesem Modell berechnet der Arbeitgeber gleich die voraussichtlich zu zahlende Steuer, sodass eine Nachzahlung hier schon im Vorfeld umgangen werden kann.</p>
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		<item>
		<title>Lohnsteuer oder Einkommensteuer 2010/2011</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/lohnsteuer-oder-einkommensteuer-20102011/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 07:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerpauschalierung]]></category>
		<category><![CDATA[Quellensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Macht der Gesetzgeber hier Unterschiede bei der Einstufung? Ist von der Lohnsteuer die Rede, so ist hiermit eine sogenannte Quellensteuer, eine spezifische Erhebungsform, der Einkommensteuer gemeint. Einkommensteuer wiederum muss auf alle Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit gezahlt werden. Die zu zahlende H&#246;he richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, welche auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Macht der Gesetzgeber hier Unterschiede bei der Einstufung?</h2>
<p>Ist von der <strong>Lohnsteuer </strong>die Rede, so ist hiermit eine sogenannte <strong>Quellensteuer</strong>, eine spezifische Erhebungsform, der <strong>Einkommensteuer </strong>gemeint. <strong>Einkommensteuer</strong> wiederum muss auf alle Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit gezahlt werden. Die zu zahlende H&#246;he richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, welche auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt ist.</p>
<p>Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden dann das zu versteuernde Einkommen und der Jahressteuerbetrag ermittelt, der dann jedoch mit der <strong>Einkommensteuer </strong>absolut gleichbedeutend ist. Als Ausnahme zu dieser Form der Besteuerung, die sich durch den individuellen Steuersatz erkennbar macht, gibt es nur noch die sogenannte Lohnsteuerpauschalierung.</p>
<h2>Lohnsteuer und Einkommensteuer sind direkte Steuern</h2>
<p>Da f&#252;r die <strong>Abf&#252;hrung der Lohnsteuer</strong> ausschlie&#223;lich der jeweilige <strong>Arbeitnehmer</strong> verpflichtet ist, kann die Lohnsteuer als direkte Steuer gesehen werden. Und das, obwohl immer der Arbeitgeber die Berechnung der tats&#228;chlich zu zahlenden Lohnsteuer vornimmt (siehe § 19 EStG), diese vom Lohn einbeh&#228;lt und auch an das zust&#228;ndige Finanzamt abf&#252;hrt.</p>
<p>Der Arbeitgeber selbst haftet des Weiteren auch f&#252;r alle Fehler, die bei der Einbehaltung und dem Abf&#252;hren der Lohnsteuer entstanden sind. Gem&#228;&#223; § 38 EStG kann dieser bei Feststellen von Unkorrektheiten entsprechend auch in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Die Lohnsteuer ist als Quellensteuer zu sehen, die vom Bruttolohn einbehalten und umgehend abgef&#252;hrt werden muss.</p>
<p><span id="more-606"></span></p>
<h2>Einkommensteuerveranlagung f&#252;r das vergangene Kalenderjahr</h2>
<p>Alle Arbeitnehmer, die von ihrem Lohn monatliche Abz&#252;ge f&#252;r die Lohnsteuer erbracht haben, d&#252;rfen sich die einbehaltene Steuer bei der Einkommensteuerveranlagung anrechnen. Da hier die Steuer-Vorauszahlung mit der tats&#228;chlich zu zahlenden Lohnsteuer verrechnet wird, kommt hierf&#252;r die Bezeichnung Lohnsteuerjahresausgleich zum Tragen.</p>
<h2>Freibetr&#228;ge bei der Lohnsteuer</h2>
<p>Wer den Lohnsteuerjahresausgleich macht, der hat nat&#252;rlich immer auch die M&#246;glichkeit, entsprechende Freibetr&#228;ge bei der Lohnsteuer geltend zu machen. F&#252;r den Veranlagungszeitraum 2010 stehen den Arbeitnehmern beispielsweise die Grundfreibetr&#228;ge in H&#246;he von 8.004 Euro zur Verf&#252;gung. Die Regelung hierf&#252;r kann dem § 32a EStG entnommen werden. Zus&#228;tzlich ist es m&#246;glich, einen sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag in H&#246;he von 920 Euro und Sonderausgaben bis zu einer H&#246;he von 36 Euro anzusetzen. Weiterhin darf eine lohnabh&#228;ngige Vorsorgepauschale geltend gemacht werden.</p>
<h2>Wo ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?</h2>
<p>Dass die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden die zu wenig gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer erstattet haben m&#246;chte ist allen Angestellten, Arbeitnehmern und auch Selbstst&#228;ndigen klar –nur, wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Steuerarten? Oder gibt es hier vielleicht gar keinen Unterschied?</p>
<p>Im Grunde genommen kann gesagt werden, dass es keinen gravierenden Unterschied gibt. Sowohl die Lohnsteuer als auch die Einkommensteuer sind, wie oben bereits erw&#228;hnt direkte Quellensteuern, die von den Arbeitnehmern oder den Selbstst&#228;ndigen zu zahlen sind. Die Einkommensteuer ist auch eine Lohnsteuer und umgekehrt. Die Lohnsteuer kann als eine Sonderform der Einkommensteuer betrachtet werden, die nur dann anf&#228;llt, wenn auch „Lohn“ ausgezahlt wird. Hier wird allerdings eine H&#246;chstgrenze festgesetzt, nach deren &#220;berschreiten wiederum Einkommsteuer zur Zahlung f&#228;llig wird/w&#252;rde.</p>
<h2>Lohnsteuer f&#252;r Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit</h2>
<p>Vereinfacht ausgedr&#252;ckt kann davon ausgegangen werden, dass, wer Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit bezieht, also als Arbeiter oder als Angestellter in einem Unternehmen t&#228;tig ist, entsprechend die Lohnsteuer zahlen muss.</p>
<h2>Einkommensteuer f&#252;r Eink&#252;nfte aus selbstst&#228;ndiger T&#228;tigkeit</h2>
<p>Ist man explizit darauf bedacht die beiden Steuerarten zu trennen, so w&#252;rde derjenige einkommensteuerpflichtig, der &#252;ber Eink&#252;nfte aus selbstst&#228;ndiger T&#228;tigkeit verf&#252;gt. Auch Freiberufler w&#252;rden in diese Kategorie passen, da auch sie Eink&#252;nfte beziehen.</p>
<h2>Wann besteht die Pflicht, eine Lohnsteuer- oder Einkommensteuererkl&#228;rung abzugeben?</h2>
<p>Nicht jeder ist dazu verpflichtet die j&#228;hrliche Lohnsteuererkl&#228;rung abzugeben, jedoch gibt es einige F&#228;lle, wo diese von den Finanz&#228;mtern verlangt wird.<br />
Wenn beispielsweise Freibetr&#228;ge auf der Steuerkarte eingetragen sind oder wenn die Lohnsteuer gem&#228;&#223; den Steuerklassen V oder IV berechnet wurden, kommt der Steuerzahler nicht umhin, f&#252;r das abgelaufene Jahr eine diesbez&#252;gliche Steuererkl&#228;rung abzugeben.</p>
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		<title>Freibetrag – steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 09:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[H&#246;here Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibetr&#228;gen zu erwarten Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung f&#252;r die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereith&#228;lt, ist es doch m&#246;glich, bei der Einkommensteuer kr&#228;ftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen k&#246;nnen, dabei sind es vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>H&#246;here Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibetr&#228;gen zu erwarten</h2>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-558" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Freibetragsbescheid" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/03/freibetrag-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" />Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung f&#252;r die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereith&#228;lt, ist es doch m&#246;glich, bei der Einkommensteuer kr&#228;ftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen k&#246;nnen, dabei sind es vor allem die <strong>Freibetr&#228;ge</strong>, die f&#252;r eine geringere steuerliche Belastung und dar&#252;ber hinaus in vielen F&#228;llen auch f&#252;r <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">h&#246;here Steuerr&#252;ckzahlungen</a> sorgen. Und damit nicht genug: <strong>Freibetr&#228;ge </strong>auf der Lohnsteuerkarte erh&#246;hen das Nettoeinkommen schon f&#252;r das laufende Jahr, sodass schon hier eine sp&#252;rbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibetr&#228;ge m&#252;ssen also nicht erst mit der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung zur&#252;ckgeholt</a> werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.</p>
<p><span id="more-556"></span></p>
<h2>Freibetr&#228;ge auf der Lohnsteuerkarte beantragen</h2>
<p>Damit ein <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte vermerkt werden kann, muss der Arbeitnehmer diesen <strong>Freibetrag </strong>beantragen. Antr&#228;ge hierf&#252;r gibt es bei den zust&#228;ndigen Finanz&#228;mtern, die zum einen vor Ort ausgef&#252;llt werden k&#246;nnen, zum anderen jedoch auch per Post &#252;bersenden kann.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Werbungskosten und Sonderausgaben</h2>
<p>Jeder Arbeitnehmer, dessen Aufwendungen f&#252;r Sonderausgaben oder Werbungskosten eine Antragsgrenze in H&#246;he von 600 Euro &#252;bersteigt, hat die M&#246;glichkeit hier schon vorab einen <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Im Einzelnen w&#252;rden dies beispielsweise Aufwendungen im Hinblick auf die Pendlerpauschale sein, die Reisekosten f&#252;r Dienstreisen, Kosten f&#252;r eine doppelte Haushaltsf&#252;hrung, aber auch Umzugskosten und Weiterbildungskosten. Wie die Erfahrung zeigt, kommen hier h&#228;ufig Summen zusammen, die diese Antragsgrenze von 600 Euro bei Weitem &#252;bersteigen.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Arbeitsmittel und das h&#228;usliche Arbeitszimmer</h2>
<p>Explizit kann auf der Lohnsteuerkarte ein <strong>Freibetrag </strong>f&#252;r Arbeitsmittel eingetragen werden, sofern die Arbeitsmittel unter der Bezeichnung geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG) eingetragen werden. Bei h&#246;her preisigen Artikeln greift die sogenannte Abschreibung, bei der das Wirtschaftsgut entsprechend der Nutzungsdauer nach Liste abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch das h&#228;usliche Arbeitszimmer selbst kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden, sofern dieses als Mittelpunkt der gesamten beruflichen T&#228;tigkeit gilt.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie f&#252;r Dienstreisen</h2>
<p>Ein <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte kann, wie oben bereits erw&#228;hnt, auch f&#252;r die Pendlerpauschale genutzt werden. Der Gesetzgeber erlaubt hier f&#252;r jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug in H&#246;he von 0,30 Euro oder eine Pauschale f&#252;r Fernpendler, ganz gleich, ob hier der eigene PKW oder der Firmenwagen genutzt wird.<br />
Bei den Reisekosten wiederum k&#246;nnen Pauschalen angesetzt werden oder aber die direkt nachweisbaren Kosten –auch f&#252;r die Nutzung &#246;ffentlicher Verkehrsmittel.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Kinderbetreuung und Unterhaltszahlungen</h2>
<p>Auch Kinderbetreuungskosten k&#246;nnen sich positiv auf die Einkommensteuer auswirken. Hier k&#246;nnen bis zu zwei Drittel der gesamten Aufwendungen pro Kind als <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Hier muss allerdings nachgewiesen werden, dass das Kind im jeweils zu ber&#252;cksichtigenden Haushalt lebt.<br />
Ebenfalls als <strong>Freibetrag </strong>eintragbar sind Unterhaltszahlungen, die in Deutschland lebende, geschiedene oder getrennt lebende Personen f&#252;r eigene Kinder leisten m&#252;ssen. Hier wiederum muss die Zustimmung des Unterhaltsempf&#228;ngers explizit vorliegen. Dieser hat die Eink&#252;nfte aus Unterhaltszahlungen als sogenannte sonstige Eink&#252;nfte zu versteuern, und auf der entsprechenden Anlage U zu vermerken.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r sonstige Werbungskosten</h2>
<p><strong>Freibetr&#228;ge </strong>k&#246;nnen auch f&#252;r die unter sonstige Werbungskosten fallenden Aufwendungen gew&#228;hrt werden. In Einzelnen beziehen sich diese beispielsweise auf die Berufskleidung, auf Beitr&#228;ge zu Verb&#228;nden, auf Bewerbungskosten sowie auf berufsbedingte Gerichts- und Anwaltskosten.</p>
<h2>Freibetrag als monatlich finanzieller Vorteil</h2>
<p>Wurde auf der Lohnsteuerkarte ein <strong>Freibetrag </strong>f&#252;r entsprechende Aufwendungen gew&#228;hrt, so profitiert der Arbeitnehmer monatlich von einer entsprechenden Steuererm&#228;&#223;igung. Je nach Anzahl der eingetragenen Freibetr&#228;ge kann sich dies durchaus summieren, sodass der Nettolohn wesentlich h&#246;her ausf&#228;llt, als er ohne diese Freibetr&#228;ge w&#228;re.</p>
<p>Die tats&#228;chliche Steuerlast jedoch l&#228;sst sich erst mit der Erstellung der j&#228;hrlichen Einkommensteuererkl&#228;rung genau berechnen. Bis dahin hat der Arbeitnehmer monatlich allerdings einiges an Geld mehr im Portemonnaie.</p>
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		<title>Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!</title>
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		<pubDate>Fri, 31 Dec 2010 12:33:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den H&#228;nden h&#228;lt. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/staatlich-gefoerdert.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft size-medium wp-image-440" title="staatlich-gefoerdert" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/staatlich-gefoerdert-255x300.jpg" alt="" width="255" height="300" /></a><strong>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den H&#228;nden h&#228;lt.</strong> Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu sch&#252;tzen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung &#8220;Steuerfreibetrag&#8221; auch den Begriff &#8220;Grundfreibetrag&#8221;.</p>
<p>Das gesamte Themengebiet rund um den <a title="Steuererkl&#228;rung 2010 mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>Steuerfreibetrag</strong></a> ist &#228;u&#223;erst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch f&#252;r die anderen Pauschalen r&#228;t es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererkl&#228;rung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch dar&#252;ber nachzudenken, einen Steuerberater mit der <a title="Steuererkl&#228;rung 2010 mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Steuererkl&#228;rung</a> zu beauftragen oder aber eine der vielf&#228;ltigen, neu auf den Markt gekommenen <a title="Software f&#252;r Ihre Steuererkl&#228;rung - Taxman von Lexware" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Steuererkl&#228;rungssoftwares</a> zu verwenden.<span id="more-452"></span></p>
<h2>Was genau ist der Steuerfreibetrag?</h2>
<p>Der Steuerfreibetrag bezeichnet eine gewisse Summe, auf die man keine Einkommenssteuer zu bezahlen hat. Das bedeutet prinzipiell, dass das Finanzamt keine Chance hat, auf diesen Betrag zuzugreifen. <strong>Zurzeit liegt in Deutschland der Steuerfreibetrag bei 8004,- Euro.</strong> Verdient jemand weniger als diesen Betrag pro Jahr, dann muss er diese Summe auf keinen Fall versteuern. &#220;berschreitet das j&#228;hrliche Einkommen allerdings diese Grenze, so m&#252;ssen Steuern abgef&#252;hrt werden. Jedoch nur f&#252;r die Summe, die h&#246;her ist als 8004,- Euro. Diese wird dann mit einem Prozentsatz versteuert, der sich von 15% bis hin zu 42% staffelt.</p>
<h2>Wozu dient der Steuerfreibetrag?</h2>
<p><strong>Der Steuerfreibetrag wurde eingef&#252;hrt um besonders geringes Einkommen zu sch&#252;tzen.</strong> Es w&#228;re aus sozialpolitischen Aspekten unverantwortlich, die arbeitende Bev&#246;lkerung, die nur ein besonders niedriges Einkommen monatlich verdient, noch st&#228;rker dadurch zu belasten, dass auf das Gehalt eine Einkommenssteuer erhoben werden w&#252;rde. Diese Einstellung hat sich durch die Bank &#8211; das bedeutet durch alle politischen Parteien hindurch &#8211; durchgesetzt. In den letzten Jahren wurde der Steuerfreibetrag gerade aus diesen sozialen Gr&#252;nden mehrmals angehoben &#8211; zuletzt 2010. Zuvor betrug er lediglich 7664,- Euro.</p>
<p>Der Steuerfreibetrag schl&#228;gt sich grunds&#228;tzlich erst bei der Einkommenssteuererkl&#228;rung, also nachwirkend aus. Bei der Steuererkl&#228;rung wird ermittelt, ob der Arbeitnehmer ausreichend Steuern gezahlt hat. Zwar gibt es jedes Jahr wieder eine Kalkulation f&#252;r das folgende Jahr, um die Besteuerung m&#246;glichst pr&#228;zise monatlich vornehmen zu k&#246;nnen, doch kann trotzdem von Zeit zu Zeit eine Korrektur durch die Steuererkl&#228;rung im Nachhinein n&#246;tig sein. Von dieser h&#228;ngt ab, ob man eine Steuerr&#252;ckzahlung erh&#228;lt oder eine Nachzahlung t&#228;tigen muss.</p>
<p>Abh&#228;ngig von den Nebenkosten, die man im Vorjahr zu erbringen hatte, <strong>kann man sich den Steuerfreibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte direkt eintragen lassen</strong>. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass man beispielsweise, dieselben Fahrtkosten haben wird oder die gleichen Werbungskosten. Das f&#252;hrt schlussendlich dazu, dass man monatlich mehr Geld ausbezahlt bekommt, weil der Steuerfreibetrag bereits auf jede Gehaltsabrechnung angewendet wird. Stellt sich allerdings heraus, dass die erwarteten Nebenkosten de facto niedriger waren, muss man damit rechnen, dass das Finanzamt eine Nachzahlung fordert.</p>
<h2>Was geh&#246;rt alles zum Steuerfreibetrag?</h2>
<p>Zum Steuerfreibetrag oder auch Grundfreibetrag z&#228;hlen sowohl der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Ausbildungsfreibetrag, der Altersentlastungsbetrag als auch der Behindertenpauschbetrag und noch einige mehr. Insgesamt gibt es 13 verschiedene.</p>
<p>Einer der wichtigeren Steuerfreibetr&#228;ge ist dar&#252;ber hinaus der Sparerfreibetrag. Dieser legt fest, dass Zinsen bis zu einem Betrag von 801,- Euro (Singles) steuerfrei sind. Auch hier darf das Finanzamt keine Anspr&#252;che geltend machen. Der Staat versucht hierdurch, seine B&#252;rger und B&#252;rgerinnen  zum Sparen zu animieren. Feste Geldeinlagen wirken sich grund&#228;tzlich gut auf die finanzwirtschaftliche Stabilit&#228;t des Binnenmarktes aus. Genau aus diesem Grunde macht auch hier der Steuerfreibetrag besonders viel Sinn.</p>
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		<title>K&#246;rperschaftssteuer – eine kompakte Einf&#252;hrung</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/allgemein/koerperschaftssteuer-eine-kompakte-einfuehrung/</link>
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		<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 09:46:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundlage für die Körperschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[kompakte Einführung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftssteuergesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die rechtliche Grundlage f&#252;r die K&#246;rperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im K&#246;rperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die K&#246;rperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das hei&#223;t, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, L&#228;ndern und Bund aufgeteilt. Insgesamt gibt es in der BRD aktuell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die rechtliche Grundlage f&#252;r die K&#246;rperschaftssteuer </strong>liegt in der Bundesrepublik Deutschland im K&#246;rperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die K&#246;rperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das hei&#223;t, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, L&#228;ndern und Bund aufgeteilt.</p>
<p>Insgesamt gibt es in der BRD aktuell f&#252;nf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die K&#246;rperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die K&#246;rperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich parit&#228;tisch zwischen Bund und L&#228;ndern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbez&#252;glich also au&#223;en vor. Der K&#246;rperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschr&#228;nkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschr&#228;nkten Unternehmergesellschaften (UG). Dar&#252;ber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle K&#246;rperschaften des &#246;ffentlichen Rechts (sprich: &#246;ffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig.<span id="more-325"></span></p>
<h3><strong>Die wirtschaftliche Bedeutung der K&#246;rperschaftssteuer und ihre Zukunft</strong></h3>
<p>Im direkten Vergleich mit dem Aufkommen aus anderen Steuerarten spielt die K&#246;rperschaftssteuer f&#252;r den deutschen Staat aktuell nur eine sehr &#252;berschaubare Rolle, denn gerade einmal eine Prozentzahl im unteren einstelligen Bereich des gesamten Steueraufkommens in Deutschland entfallen tats&#228;chlich auf die K&#246;rperschaftssteuer. F&#252;r in Deutschland t&#228;tige Unternehmer stellt sich die Sachlage aber naturgem&#228;&#223; etwas anders dar, denn f&#252;r einige von ihnen kann bekannterma&#223;en jede zus&#228;tzliche Steuerbelastung ein Anlass sein, unter Umst&#228;nden dem Standort Deutschland den R&#252;cken zu kehren oder Gewinne verst&#228;rkt bei im Ausland ans&#228;ssigen T&#246;chtern auszuweisen. Dass diese Entwicklungen nicht nur theoretischer Natur waren und sind, k&#246;nnen aufmerksame Beobachter zum Beispiel aus folgender aufschlussreicher Statistik herauslesen: <strong>Bereits vor der Senkung des K&#246;rperschaftssteuersatzes von vorher 25 Prozent auf den heute g&#252;ltigen Satz von 15 Prozent im Jahre 2008 war &#252;ber die Jahre ein konstantes Absinken des K&#246;rperschaftssteueraufkommens festzustellen.</strong> Da im entsprechenden Zeitraum die Realwirtschaft tats&#228;chlich – zum Teil auch sehr deutliche – Zuw&#228;chse verzeichnen konnte, ist das sinkende Aufkommen aus der K&#246;rperschaftssteuer wohl nur mit Standortverlagerungen ins Ausland und mit steuersparenden Buchungsmodellen zu erkl&#228;ren. Mit der <strong>Absenkung des K&#246;rperschaftssteuersatzes um 10 Prozent </strong>hoffte die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt, diesen f&#252;r Bund und L&#228;nder unerfreulichen Einnahme-Trend umzukehren. Inwiefern dies tats&#228;chlich auch gelungen ist, d&#252;rfte sp&#228;testens Ende des Jahres 2010 sichtbar werden, wenn aus den bisher vorliegenden – sehr positiven – Daten zur Steuersch&#228;tzung konkrete Zahlungen und Buchungen geworden sind.</p>
<h3><strong>Der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage der K&#246;rperschaftssteuer</strong></h3>
<p>Die Bemessungsgrundlage f&#252;r die Ermittlung der abzuf&#252;hrenden K&#246;rperschaftssteuer ist &#8211; anders als bei der Umsatzsteuer – nicht der Umsatz eines Unternehmens, sondern das tats&#228;chlich erzielte Einkommen der betreffenden juristischen Person. Finanz- und Steuer-Experten sprechen auf Grund dessen auch gerne von der K&#246;rperschaftssteuer als der „Einkommenssteuer f&#252;r juristische Personen“, um sie auf diese Weise von der klassischen Einkommenssteuer, also der „Einkommenssteuer f&#252;r nat&#252;rliche Personen“ abzugrenzen.</p>
<p>Die Ermittlung des tats&#228;chlich zu versteuernden Einkommens wird dabei stets nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechtes ermittelt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet hier die wesentlichste aller gesetzlichen Berechnungsgrundlagen. <strong>Wie bereits erw&#228;hnt, liegt die H&#246;he des K&#246;rperschaftssteuersatzes aktuell bei 15,00 %. Dazu kommen momentan allerdings noch die obligatorischen 5,50 % Solidarit&#228;tszuschlag. F&#252;r juristische Personen ergibt sich aktuell hier also eine steuerliche Gesamtbelastung von 15,825 %.</strong></p>
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		<item>
		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer &#8211; Steuerliche Praxistipps f&#252;r Angestellte, Selbst&#228;ndige,  Freiberufler und Gewerbetreibende</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 09:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“? Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“?</strong></p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-321" title="Tipps zum Absetzen des Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_20426720_XS-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" />Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: <strong>Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeintr&#228;chtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung &#8211; wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfl&#228;che d&#252;rfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden -  wird mit gr&#246;&#223;ter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden</strong>.</p>
<p>An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschlie&#223;lich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbed&#252;rfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein m&#252;ssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschl&#228;gigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesl&#228;nder und nat&#252;rlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die r&#228;umliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes h&#228;usliche Arbeitszimmer muss zwingend r&#228;umlich von den privaten R&#228;umlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine T&#252;r oder einen separaten Zugang.</p>
<p>Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten &#252;berwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich beg&#252;nstigt werden. Auch das blo&#223;e Vorhandensein einer T&#252;r, auch wenn sie sogar abschlie&#223;bar ist, reicht unter Umst&#228;nden nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach &#252;bereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare h&#228;usliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines h&#228;uslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der n&#246;tigen Umsicht angegangen werden.</p>
<p><strong><span id="more-317"></span>In welcher H&#246;he k&#246;nnen in Zukunft die Aufwendungen geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Auch in Bezug auf die H&#246;he der absetzbaren Aufwendungen steht wohl zu erwarten, dass der Gesetzgeber sich an den viele Jahre geltenden Regelungen aus den Jahren vor 2007 orientieren wird: W<strong>enn das Arbeitszimmer unzweifelhaft der Mittelpunkt der beruflichen T&#228;tigkeit ist – wie zum Beispiel bei </strong>freien Journalisten, Autoren und anderen publizistischen Berufen – so k&#246;nnen vom Steuerb&#252;rger in diesem Fall auch alle f&#252;r den Unterhalt des Arbeitszimmers n&#246;tigen Aufwendungen in voller H&#246;he geltend gemacht werden. Zu diesen Aufwendungen z&#228;hlen unter anderem folgende Posten: Kaltmiete und Nebenkosten, Abschreibungen f&#252;r das Geb&#228;ude und die Einrichtung, Kosten f&#252;r Abwasser, M&#252;llabfuhr und Wasser, Kosten f&#252;r bestehende Versicherungen wie zum Beispiel eine Brand-, Glas-, Hausrat- oder und Schuldzinsen. Im Gegenzug f&#252;r diese steuerliche Gro&#223;z&#252;gigkeit darf der B&#252;rger dann aber auch nur &#228;u&#223;erst selten au&#223;erhalb seines Arbeitszimmers t&#228;tig sein. Andernfalls w&#252;rde er seine steuerlichen Privilegien verlieren und nur noch wie die zweite Gruppe der Arbeitszimmer-Nutzer eingestuft werden.</p>
<p>Wenn das Arbeitszimmer f&#252;r <strong>mehr als 50% der beruflichen T&#228;tigkeit in Anspruch genommen wird,</strong> aber nicht der klare Mittelpunkt aller beruflichen T&#228;tigkeiten ist, so wird auch in Zukunft wohl wieder mit &#252;bersichtlichen Pauschalen gearbeitet. Bis zum Jahre 2007 war hier ein Pauschalbetrag von 1.250 € pro Steuerb&#252;rger ma&#223;geblich und es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber hier eine Anpassung dieses Betrages vornehmen wird. Bei beiden steuerlichen Betrachtungsweisen liegt die Beweislast auf Seiten des „Heimarbeiters“ und ihm obliegt es nachzuweisen, wie h&#228;ufig das h&#228;usliche Arbeitszimmer tats&#228;chlich genutzt wird. Auch wenn dieser Aspekt eine zus&#228;tzliche Belastung – vor allem f&#252;r viele Selbst&#228;ndige – darstellt, so kann man im eigenen Interesse auch in Zukunft nicht auf die Dokumentation der Arbeitszeiten im h&#228;uslichen Arbeitszimmer verzichten. Ein sorgf&#228;ltig gef&#252;hrter Kalender oder ein einem gew&#246;hnlichen Fahrtenbuch vergleichbares Arbeitszeit-Protokoll leisten hier sp&#228;ter bei Auseinandersetzungen mit den Finanz- und Steuerbeh&#246;rden in der Regel unsch&#228;tzbare Dienste.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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		<title>Die Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten in Werkstatt und Wohnung</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Sep 2010 07:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis 2005 war es f&#252;r Privatpersonen nicht m&#246;glich, Aufwendungen f&#252;r die Reparatur der privaten Werkstatt und bzw. der privaten Wohnung in der Steuererkl&#228;rung abzusetzen. Die Kosten galten als nicht abzugsf&#228;hige Kosten der privaten Lebensf&#252;hrung. Da die Inanspruchnahme eines Handwerkers recht kostspielig ist, neigte man dazu, m&#246;glichst viele handwerkliche Arbeiten ohne Rechnung ausf&#252;hren zu lassen. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis 2005 war es f&#252;r Privatpersonen nicht m&#246;glich, Aufwendungen f&#252;r die Reparatur der privaten Werkstatt und bzw. der privaten Wohnung in der Steuererkl&#228;rung abzusetzen. Die Kosten galten als nicht abzugsf&#228;hige Kosten der privaten Lebensf&#252;hrung. Da die Inanspruchnahme eines Handwerkers recht kostspielig ist, neigte man dazu, m&#246;glichst viele handwerkliche Arbeiten ohne Rechnung ausf&#252;hren zu lassen. Das f&#252;hrte zu einem Boom der Schwarzarbeit in privaten Haushalten. Um diesem Boom entgegen zu steuern, musste die Regierung eingreifen. Daher gibt es seit 2006 f&#252;r die <strong>Handwerkerarbeiten</strong> eine eigenst&#228;ndige <strong>Steuererm&#228;&#223;igung</strong>. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist der urspr&#252;ngliche H&#246;chstbetrag der <strong>absetzbaren Aufwendungen</strong> von 600 Euro j&#228;hrlich auf 1.200 Euro verdoppelt worden ist.</p>
<p><span id="more-301"></span></p>
<p>Zu den beg&#252;nstigten <strong>Handwerkerleistungen </strong>z&#228;hlen s&#228;mtliche handwerklichen T&#228;tigkeiten f&#252;r Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsma&#223;nahmen. H&#228;lt die in Deutschland steuerpflichtige Privatperson ihre Wohnung in einem Staat der EU oder EWR, so k&#246;nnen auch diese Aufwendungen bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung ber&#252;cksichtigt werden. Unerheblich ist dabei in welchem Umfang die Reparaturen erfolgen, regelm&#228;&#223;ig vorzunehmende Renovierungsarbeiten in der Werkstatt oder der Wohnung sind ebenso beg&#252;nstigt wie gr&#246;&#223;ere Erhaltungs- und Modernisierungsma&#223;nahmen, die nur von Fachkr&#228;ften durchgef&#252;hrt werden k&#246;nnen. Voraussetzung ist, dass der ausf&#252;hrende Unternehmer &#252;ber die erfolgten <strong>Handwerkerarbeiten </strong>eine Rechnung ausstellt. Das ausf&#252;hrende Unternehmen muss nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein, auch sogenannte Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes k&#246;nnen mit der Leistung beauftragt werden. Anders als Sonderausgaben oder au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen, die sich nur im Rahmen der pers&#246;nlichen Steuers&#228;tze steuerlich auswirken, mindern die Handwerkerarbeiten die <a title="Einkommensteuer sparen" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuer</a> direkt in H&#246;he von 20 Prozent des Rechnungsbetrages, allerdings nur bis zum genannten H&#246;chstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr.</p>
<p>Der maximal absetzbare Betrag wird also erst bei Aufwendungen in H&#246;he von 6.000 Euro j&#228;hrlich erreicht. Die gesetzliche <strong>Steuererm&#228;&#223;igung</strong> gilt nur f&#252;r die reinen Arbeitskosten sowie f&#252;r die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten, ggfs. zuz&#252;glich des hierauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags. Da der Materialaufwand auch ohne die Beauftragung eines Fachmannes anfallen w&#252;rden, k&#246;nnen diese nicht einbezogen werden. Der Handwerker hat daher die Aufwendungen f&#252;r Material und Arbeit gesondert in der Rechnung auszuweisen. Weitere Voraussetzung ist eine unbare Zahlung der Handwerkerrechnung, die steuerpflichtige Privatperson muss ggfs. auf R&#252;ckfrage des Finanzamtes die &#220;berweisung des Rechnungsbetrags, zum Beispiel durch den entsprechenden Kontoauszug oder durch ein &#220;berweisungsprotokoll, nachweisen. Die oben erl&#228;uterte Steuererm&#228;&#223;igung im Sinne des § 35 a des Einkommensteuergesetzes gilt nur f&#252;r Privatpersonen, der bisher geltende Werbungskosten &#8211; bzw. Betriebsausgabenabzug f&#252;r gewerbliche bzw. berufliche Reparaturaufwendungen bleibt davon unber&#252;hrt.</p>
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