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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Existenzgründung</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>eBay &#8211; Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 11:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[eBay]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnerzielungsabsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Liebhaberei]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann ist eBay Handel eine unternehmerische T&#228;tigkeit und wann Liebhaberei? Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bez&#252;glich ihrer Selbstst&#228;ndigkeit ausschlie&#223;lich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Wann ist eBay Handel eine unternehmerische T&#228;tigkeit und wann Liebhaberei?</h2>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-417" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="ebay-logo" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/ebay-logo.jpg" alt="" width="259" height="194" />Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bez&#252;glich ihrer Selbstst&#228;ndigkeit ausschlie&#223;lich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines Einzelunternehmen handelt, was keine explizite Lagerhaltung der zu ver&#228;u&#223;ernden Waren n&#246;tig werden l&#228;sst.</p>
<p>Viele Jungunternehmer gehen jedoch, wie die Erfahrung zeigt, mehr als blau&#228;ugig an die Selbstst&#228;ndigkeit heran, und erwirtschaften trotz allem nicht die zuvor geplanten Ums&#228;tze. Obwohl in der Anfangszeit zwar eher die Regel als die Ausnahme ist, zun&#228;chst nur m&#228;&#223;igen Erfolg zu haben, so bleibt bei vielen allerdings auch nach einer entsprechenden Anfangszeit der gew&#252;nschte Erfolg aus. Und nicht selten werden Jahr f&#252;r Jahr Verluste erwirtschaftet.</p>
<p>Da besonders der Handel auf der Plattform eBay boomt, schie&#223;en hier t&#228;glich neue Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Doch nur wenige schaffen es, sich explizit auf dem Markt zu etablieren. Viele Steuererkl&#228;rungen mit Verlustausweis werden somit j&#228;hrlich bei den &#246;rtlichen Finanzbeh&#246;rden eingereicht.</p>
<p>In diesem Zusammenhang f&#228;llt oftmals auch der Begriff <strong>Liebhaberei</strong>. <strong>Liebhaberei </strong>ist zwar in keinem Gesetzestext verankert, stellt jedoch f&#252;r die Finanz&#228;mter ein &#252;bliches Auslegungsverfahren dar. <strong>Liebhaberei </strong>bedeutet in diesem Sinne, dass die ausge&#252;bte T&#228;tigkeit <strong>ohne Gewinnerzielungsabsicht</strong><strong> </strong>verfolgt wird.</p>
<p><span id="more-416"></span></p>
<p>Wird oder kann der Lebensunterhalt hier beispielsweise nicht durch die Selbstst&#228;ndigkeit mit dem eBay-Shop bestritten werden und ist der Unternehmer m&#246;glicherweise noch in einem anderen festen Arbeitsverh&#228;ltnis, so geht das Finanzamt nach einer gewissen Zeit davon aus, dass es sich bei der Selbstst&#228;ndigkeit um <em>Liebhaberei </em>handelt.</p>
<p>Ebenso verh&#228;lt es sich, wenn nicht absehbar ist, ob mit dem eBay-Shop jemals Gewinne erzielt werden k&#246;nnen, bzw. wenn die Wahrscheinlichkeit dauerhafter Verluste gegeben ist. Auch dies f&#228;llt dann unter den Begriff <span style="text-decoration: underline;">Liebhaberei</span>.</p>
<p>Ist des Weiteren nicht absehbar, dass die Einnahmen die Betr&#228;ge der insgesamt get&#228;tigten Ausgaben jemals werden &#252;berschreiten k&#246;nnen (hier wird eine Frist von bis zu 15 Jahren gew&#228;hrt), geht das zust&#228;ndige Finanzamt auch hier vom Vorliegen einer <em>Liebhaberei </em>aus.</p>
<p>Ist die zust&#228;ndige Finanzbeh&#246;rde zu dem Schluss gekommen, dass die selbstst&#228;ndige T&#228;tigkeit als <strong>Liebhaberei </strong>zu betrachten ist, ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr m&#246;glich, die Betriebsausgaben im Rahmen der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> abzusetzen. Dies gilt bereits f&#252;r das Jahr der Feststellung und auch f&#252;r Steuerbescheide, die noch nicht rechtskr&#228;ftig ausgestellt sind. Unter Umst&#228;nden drohen hier gro&#223;e Nachzahlungen, denn die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gehen hier immer von einem sogenannten Vorl&#228;ufigkeitsbehalt des Steuerbescheides aus, was die <strong>Liebhaberei </strong>mit einschlie&#223;t.</p>
<p>F&#252;r viele Menschen ist der eigene eBay-Shop jedoch mehr als nur ein Unternehmen, sondern auch ein gro&#223;es Hobby. Grunds&#228;tzlich ist daran nichts Ungew&#246;hnliches zu sehen, kommt das Finanzamt allerdings zu dem Schluss, dass niemals eine <strong>Gewinnerzielungsabsicht </strong>bestand, so gilt der Tatbestand der <strong>Liebhaberei </strong>bereits im ersten Jahr als gegeben. Die ansonsten geduldete Anfangsphase (bei der Verluste in der Regel &#252;blich sind) entf&#228;llt hier g&#228;nzlich.</p>
<h2>Wie ist der Tatbestand der unternehmerischen Liebhaberei zu umgehen?</h2>
<p>Um nicht unter die unternehmerische Einstufung der <strong>Liebhaberei </strong>zu gelangen, hat der Unternehmer entsprechend einige Auflagen zu erf&#252;llen, die nicht ausschlie&#223;lich nur in der Absicht der <strong>Gewinnerzielung </strong>liegen.</p>
<p>Ein vorzulegender <strong>Businessplan </strong>reicht hier oftmals bereits aus, um das Finanzamt davon zu &#252;berzeugen, dass es sich bei der T&#228;tigkeit nicht um <strong>Liebhaberei </strong>handelt. Hieraus ist meist auch ersichtlich, wann das Unternehmen aus der Anfangsphase herauskommt, bzw. schwarze Zahlen schreiben wird.</p>
<p>Weiterhin kann anhand der vorhandenen und eingekauften Waren kenntlich gemacht werden, dass diese nicht f&#252;r den Eigenbedarf angeschafft wurden, sondern explizit der Weiterver&#228;u&#223;erung mit Gewinnabsicht dienen. Auch die geschalteten Werbema&#223;nahmen und Weiterbildungen k&#246;nnen hier recht gut Aufschluss geben. Wurden Verluste aufgrund Krankheit oder anderer besonderer Umst&#228;nde erwirtschaftet, so kann hier ebenfalls deutlich gemacht werden, dass dies nur ein Vorr&#252;bergehender Zustand gewesen ist, d. h. in Zukunft wieder mit Gewinnen zu rechnen ist und <em>Liebhaberei </em>nicht vorliegt.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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		<title>Existenzgr&#252;ndung &#8211; die wichtigsten Steuern</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 11:34:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibungen - Steuern sparen]]></category>
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		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Gerade wenn man eine Existenzgr&#252;ndung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zuk&#252;nftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gr&#252;ndung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gerade wenn man eine Existenzgr&#252;ndung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zuk&#252;nftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gr&#252;ndung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgr&#252;ndung zu konzentrieren. </strong></p>
<p><strong>Die Einkommenssteuer</strong></p>
<p>Die Einkommenssteuer muss von nat&#252;rlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl f&#252;r Freiberufler wie auch f&#252;r Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeiten sowie Mieteink&#252;nfte oder Zinsertr&#228;ge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.<br />
Es gibt zwei M&#246;glichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Verm&#246;gensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufw&#228;ndiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Verm&#246;gens des aktuellen Jahres und dem Betriebsverm&#246;gen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.<br />
Zum anderen gibt es die Einnahmen&#252;berschussrechnung, die vor allem f&#252;r Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegen&#252;berstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz betr&#228;gt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.<br />
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen k&#246;nnen, einiges  an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgr&#252;nden mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.</p>
<p><strong>Umsatzsteuer</strong></p>
<p>Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die f&#252;r alle Gewerbetreibende und f&#252;r fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem &#196;rzte oder  Zahn&#228;rzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel k&#246;nnen Texter, Webdesigner oder Grafiker den erm&#228;&#223;igten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich gesch&#252;tzt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den erm&#228;&#223;igten Steuersatz zul&#228;sst, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.</p>
<p><span id="more-124"></span><br />
Eine weitere Ausnahme ist Kleinunternehmerreglung, bei der gilt, dass wenn der Umsatz des vorangegangenen Jahres nicht die Grenze von 17.500 Euro &#252;bersteigt und der Umsatz im laufenden Jahr nicht die Grenze von 50.000 Euro erreicht, es keine Umsatzsteueranzeigepflicht gibt.<br />
Bei Existenzgr&#252;ndern ist es au&#223;erdem so, dass die Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Jahren monatlich beim Finanzamt abgegeben werden muss.<br />
Wichtig ist es bei Rechnungsstellung, die seit 2004 versch&#228;rften Vorschriften, einzuhalten, damit der Empf&#228;nger der Rechnung auch die ausgewiesene Mehrwertsteuer geltend machen kann. Zu den Reglungen geh&#246;ren unter anderem die erbrachte Leistung, die laufende Rechnungsnummer und insbesondere die Steuernummer beziehungsweise die Umsatzsteuer-ID-Nummer.</p>
<p><strong>Gewerbesteuer</strong></p>
<p>Die Gewerbesteuer geh&#246;rt zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune und muss von jedem Gewerbetreibenden, der beispielsweise im Handel oder Handwerk selbst&#228;ndig ist, gezahlt werden. Die H&#246;he wird je nach Gemeinde festgelegt, jedoch k&#246;nnen nat&#252;rliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen, der die Grundlage der Berechung darstellt und dann wird das Ergebnis mit dem Hebelsatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Die Gewerbesteuer wird pro Quartal von der Gemeinde abgerechnet. Bei der Jahresabrechnung erfolgt eine Gewerbesteuererkl&#228;rung, die beim Finanzamt abgegeben wird.</p>
<p><strong>K&#246;rperschaftssteuer</strong></p>
<p>Die K&#246;rperschaftssteuer f&#228;llt auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbH oder AG an.  Insgesamt fallen auf den Gewinn 15 Steuern an, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidarit&#228;tszuschlag. Die K&#246;rperschaftssteuer muss pro Quartal an das jeweilige Finanzamt vorausbezahlt werden.</p>
<p><strong>Abschreibungen &#8211; Steuern sparen</strong></p>
<p>Unternehmen k&#246;nnen Anschaffungen und Herstellungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Diese werden dann auf mehrere Jahre aufgeteilt und als Betriebsausgabe anerkannt. Allerdings m&#252;ssen die Anschaffungs- und Herstellerkosten einen Wert von 1000 Euro &#252;berschreiten. Es gibt Ausnahmen f&#252;r Betr&#228;ge unter der festgesetzten H&#246;he, jedoch sollte hier vorab mit dem Finanzamt die bestimmten Voraussetzungen geregelt werden.</p>
<p>F&#252;r die Abschreibung kommen mehrere Optionen in Frage. Die g&#228;ngigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der das Wirtschaftsgut gleichbleibend &#252;ber mehrere Jahre abgeschrieben wird. Bei der degressiven Abschreibung hingegen, die nachdem sie 2008 abgeschafft und im darauffolgenden Jahr wieder eingef&#252;hrt wurde, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten in fallenden Jahresbeitr&#228;gen abgeschrieben. Diese Reglung gilt jedoch vorerst nur bis zum 31. Dezember 2010.</p>
<p>Eine weitere Option sind die Sonderabschreibungen f&#252;r mittelst&#228;ndische und Kleinunternehmen. Diese kann f&#252;r ein Wirtschaftsgut in H&#246;he von 20 Prozent im Jahr in Anspruch genommen oder in einem 5 Jahreszeitraum aufgeteilt werden und mit der degressiven Abschreibung parallel laufen. Um die Sonderabschreibung nutzen zu k&#246;nnen, darf die Betriebsverm&#246;gensgrenze nicht f&#252;r bilanzierende Unternehmen 335.000 Euro &#252;berschreiten und bei Unternehmen mit Einnahme-&#220;berschuss-Rechnung liegt die Grenze bei 200.000 Euro. Bei Wirtschaftsg&#252;tern die im Wert geringer sind als 1.000 Euro ist es m&#246;glich die Sonderreglungen zu nutzen und die Anschaffungen entweder sofort oder als Poolabschreibung, ebenso Sammelabschreibung genannt, steuerlich abzusetzen.</p>
<p>Ebenso ist es m&#246;glich, das eigene Auto als Betriebsausgabe geltend zu machen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ganz gleich ob  das Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung geleast oder gemietet wird, gilt es abzugsf&#228;hig. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, muss der betriebliche Gebrauch mindestens 50 Prozent betragen. Die private Nutzung wird dann durch ein gef&#252;hrtes Fahrtenbuch dem Finanzamt nachgewiesen. Getrennt wird der Gebrauch in dem zun&#228;chst die Kfz-Nutzung vollst&#228;ndig als Betriebsausgaben berechnet wird und dann wird der private Gebrauch als Nutzungsentnahme abgerechnet.</p>
<p>Ein weitere Option um Steuern zu sparen sind die Investitionsbeitr&#228;ge, die von Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Gemeinschaften genutzt werden k&#246;nnen. Bis zu 40 Prozent der geplanten Investitionen k&#246;nnen geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen innerhalb von drei Jahren das Wirtschaftsgut auch tats&#228;chlich anschafft und das Betriebsverm&#246;gen bei Bilanzierung nicht 235.000 Euro &#252;bersteigt oder bei Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung nicht die Grenze von 100.000 Euro nicht erreicht.</p>
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