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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Fahrtkosten</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Gesch&#228;ftsreise mit Kurzurlaub kombinieren – hier drohte bis vor Kurzem das Entfallen aller Reisekosten!</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:15:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstreise]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>
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		<description><![CDATA[Laut Finanzverwaltung d&#252;rfen die Kosten nun aufgeteilt werden Wer h&#228;ufig auf Dienst- oder Gesch&#228;ftsreise ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuh&#228;ngen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden cancelten nicht selten dann die gesamten Reisekosten f&#252;r die Dienstreise. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Laut Finanzverwaltung d&#252;rfen die Kosten nun aufgeteilt werden</h2>
<div id="attachment_295" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-295 " title="Dienstreise - Reisekosten" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/09/luftverkehrssteuer-300x200.jpg" alt="Dienstreise - Reisekosten" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Vadim Andrushchenko - Fotolia.com</p></div>
<p>Wer h&#228;ufig auf <strong>Dienst- oder Gesch&#228;ftsreise</strong> ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuh&#228;ngen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden cancelten nicht selten dann die gesamten <strong>Reisekosten </strong>f&#252;r die Dienstreise. Als Grund hierf&#252;r galt das sogenannte Abzugsverbot f&#252;r private Kosten. Eine Aufteilung zwischen gesch&#228;ftlichen und privaten Kosten war nicht m&#246;glich, wenn nicht zweifelsfrei belegbar war, dass die Aufwendungen f&#252;r die <strong>Gesch&#228;ftsreise </strong>eine &#252;bergeordnete Bedeutung hatten und hier nicht das private Vergn&#252;gen im Vordergrund gestanden habe. Eine Aufteilung der Kosten war nur dann erlaubt, wenn mittels expliziter Unterlagen und Belege objektive Merkmale eine leichte Trennung der Aufwendungen erm&#246;glichte und wenn diese Aufwendungen in ihrem Nutzungsanteil eindeutig gesch&#228;ftlich veranlasst waren.</p>
<p><span id="more-739"></span></p>
<h2>Bundesfinanzhof schlie&#223;t Anerkennung von Aufwand als Betriebsausgabe und Werbungskosten aus</h2>
<p>Der Ausschluss der Anerkennung von <strong>Betriebsausgaben </strong>und <strong>Werbungskosten </strong>von nicht eindeutig erkennbarer beruflicher Veranlassung entspringt einem Gesetz aus dem Jahre 1970. Da viele Unternehmer Freunde und Bekannte zu Dienstreisen eingeladen hatten oder Feiern organisierten, sahen die Finanzbeh&#246;rden hier dringenden Handlungsbedarf und strichen bei gemischten Aufwendungen hier die dienstlichen Aufwendungen komplett. Aufwendungen, die sowohl einen dienstlichen als auch privaten Charakter besa&#223;en, mussten nun zu einhundert Prozent als privat veranlasst verbucht werden. Lediglich Belege wie beispielsweise Eintrittskarten oder Teilnahmegeb&#252;hren f&#252;r Kongresse oder Messen konnten noch anerkannt werden, die Verpflegungs- und die &#220;bernachtungskosten wurden jedoch in ihrer Absetzungsm&#246;glichkeit gestrichen.</p>
<h2>Gr&#252;nde f&#252;r das Streichen von dienstlich veranlassten Aufwendungen</h2>
<p>Was die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden bez&#252;glich der betrieblich veranlassten Aufwendungen zweifeln lie&#223;, waren vor allem Hinweise auf zu reichlich private Zeit. Tagesprogramme, die nur wenig Zeit in Anspruch nahmen, wurden so ganz schnell privat veranlasste Aufwendungen, da hier davon ausgegangen wurde, dass der Teilnehmer den restlichen Tag mit privaten Aktivit&#228;ten ausgef&#252;llt hatte. Explizit war dies immer dann der Fall, wenn auch noch der Ehepartner an der <em>Gesch&#228;ftsreise</em> begleitend teilgenommen hatte. Eine betriebliche Einstufung dieser Kosten war als <span style="text-decoration: underline;">Betriebsausgabe oder als Werbungskosten</span> nun nicht mehr m&#246;glich. Ganz besonders galt dies auch f&#252;r F&#228;lle, bei denen der Tagungsort eine hohe touristische Bedeutung aus&#252;bte. Reisen an interessante Orte und in diesbez&#252;gliche L&#228;nder wurden hier immer unter die Lupe genommen und die Kosten f&#252;r diese Reisen dann h&#228;ufig direkt als privat veranlasst eingestuft. Gleiches galt f&#252;r die Kosten, wenn die berufliche Ausrichtung der Teilnehmer an Kongressen oder Messen nicht ebenfalls den jeweiligen Kongress- oder Messeumf&#228;ngen zuzuordnen waren.</p>
<h2>Nachweis f&#252;r beruflich veranlasste Aufwendungen muss auch heute noch erbracht werden</h2>
<p>Wer beruflich veranlasste Aufwendungen geltend machen m&#246;chte, der ben&#246;tigt jedoch auch heute noch explizite Nachweise f&#252;r diese Kosten. Reisekosten, denen keine diesbez&#252;gliche Veranlassung unterstellt werden kann, werden von den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden deshalb auch aktuell immer noch als privat veranlasst eingestuft. Kann nicht zweifelsfrei gekl&#228;rt werden, ob eine Aufwendung in ihrem Kern dienstlich veranlasst ist und fehlen auch die diesbez&#252;glichen Belege, so muss damit gerechnet werden, dass die entstandenen Kosten keinen Steuerabzug zur Folge haben.</p>
<h2>Aufteilung von betrieblich und privat veranlasster Aufwendungen kommt dem Steuerzahler entgegen</h2>
<p>Obwohl das Erbringen von entsprechenden Nachweisen f&#252;r die <strong>Reisekosten </strong>auch heute noch zwingend erforderlich ist, so hat der Bundesfinanzhof jedoch explizit entscheiden, dass eine Aufteilung in beruflich/dienstlich und privat veranlasster Aufwendungen nun durchaus m&#246;glich und erlaubt ist.<br />
Schwierig wird die Aufteilung jedoch immer dann, wenn berufliche Meetings beispielsweise nur vormittags oder nachmittags stattfinden und der Rest des Tages somit privat genutzt wurde. Diese Reisekosten an sich sind dann zwar noch aufteilbar, bei den Verpflegungskosten wird es hingegen schwer werden, eine reine betriebliche Veranlassung nachzuweisen. Wichtig ist es hier deshalb, alle Belege zu sammeln, aus denen hervorgeht, dass die entstandenen Kosten eindeutig der Dienstreise zuzuordnen sind.</p>
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		<title>Es war einmal eine Pendlerpauschale</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 10:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale beziehungsweise umgangssprachlich <strong>Pendlerpauschale </strong>bereits fr&#252;h einen Ausgleich, in dem Arbeitnehmer die Kilometer, welche zum Weg zur Arbeit und wieder in das eigene zu Hause anfallen, steuerlich absetzbar machte. Doch kaum eine andere steuerliche Erleichterung wurde in den letzten Jahren so heftig diskutiert, so sehr, dass sie eingef&#252;hrt, abgeschafft und wieder eingef&#252;hrt wurde.</p>
<p>Die heutige Form der <strong>Pendlerpauschale </strong>ist im Einkommenssteuergesetz verankert und ist seit 2009 wieder vom ersten Kilometer steuerlich absetzbar. Die Anf&#228;nge der Pauschale liegen bereits in den 1920ern und wurde mit der so genannten Reichsvereinheitlichung des Einkommensteuergesetzes umgesetzt. Doch schon vor diesem Zeitpunkt gab es Urteile, die eine <strong>Pendlerpauschale </strong>als sinnvoll erachtetet. So hie&#223; es in einem Urteil des preu&#223;ischen Oberwaltungsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit gelangt, auch kein Erwerb hat und entschied somit f&#252;r die Entfernungspauschale. Aber trotz dessen waren sich Politiker einig, dass der Arbeitsweg ein ausschlie&#223;lich privates Problem sei und jeder Arbeitnehmer frei &#252;ber seinen Wohnsitz entscheiden k&#246;nnte. 1920 sprach der Gesetzgeber dann doch den Steuerzahlern eine Verg&#252;nstigung zu, allerdings waren nur Fahrscheine aus &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln steuerlich absetzbar. Nur wenn aus beruflichen Gr&#252;nden ein Fahrzeug von N&#246;ten war, gab es auch in geringen Umfang die M&#246;glichkeit die Benzinkosten geltend zu machen.</p>
<p><span id="more-228"></span></p>
<p>Erst 1955 nahm dann die Entfernungspauschale erst Grundz&#252;ge der heutigen Form an. Damals hob das Bundesgericht die in den 1920ern beschlossene Gesetzgebung auf und so konnten Steuerzahler, die mit dem Auto zur Arbeit fuhren 50 Pfennig absetzen, f&#252;r Arbeitnehmer, welche mit dem Motorrad hatten die M&#246;glichkeit  22 Pfennig pro Kilometer steuerlich geltend zu machen und mit dem motorisierten Fahrrad waren sogar 12 Pfennig steuerlich absetzbar. Allerdings begrenzte sich die damalige Gesetzgebung auf 40 Kilometer.</p>
<p>Mitte der 1960ern nahm die Motorisierung zu und das f&#252;hrte dazu, dass erstens die Pendlerpauschale f&#252;r Zweir&#228;der wegfiel und zweitens diese von 36 Pfennig auf 16 Pfennige gek&#252;rzt wurde. Das &#228;nderte sich aber wieder schnell und bereits 1971 gab es keine Begrenzung der Kilometeranzahl, die steuerlich absetzbar waren und zus&#228;tzlich wurde der Betrag der Verg&#252;nstigung  hinaufgeschraubt. So waren es 1971 36 Pfennig, die abgesetzt werden konnten, 1989 waren es aufgrund gestiegener Mineral&#246;lsteuer 43 Pfennig und 2001 schlie&#223;lich 70 Pfennig. Weiterhin jedoch mussten die tats&#228;chlich entstandenen Kosten bei Bus und Bahn aufgelistet werden. Das fiel erst weg als die damalige Bundesregierung beschloss, dass es gleich war mit welchen Verkehrsmittel zur Arbeit gelang. So waren es bis 2003, bis zu 40 Cent, die steuerlich absetzbar waren. 40 Cent f&#252;r die ersten 10 Kilometer und 36 Cent f&#252;r jeden weiteren Kilometer konnten steuerlich geltend gemacht werden. Die durchaus optimalsten L&#246;sung kam dann 2004. Zu diesem Zeitpunkt legte der Gesetzgeber fest, dass 30 Cent pro Kilometer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden konnten. Wichtig war nur, dass es ich um den k&#252;rzesten Weg zur Arbeit handelte.</p>
<p>2006 war dann wohl die h&#228;rteste Stunde der Entfernungspauschale, denn sie wurde so gut wie gestrichen. Nur ab dem 21. Kilometer konnte die Pauschale steuerlich absetzbar gemacht werden. Seit dem 18. M&#228;rz 2009 allerdings k&#246;nnen Arbeitnehmer r&#252;ckwirkend bis 2007 die volle Entfernungspauschale  bis zu einer H&#246;chstgrenze von 4.500 Euro nutzen und das ganz gleich welches Verkehrsmittel sie nutzen.</p>
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		<title>Die komfortable Fahrtenbuchl&#246;sung f&#252;r Kostenbewusste</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 11:10:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seinen Dienstwagen &#252;berwiegend beruflich nutzt, kann durch das F&#252;hren eines Fahrtenbuches j&#228;hrlich viele Hundert Euro Steuern sparen. Elektronische Fahrtenb&#252;cher sind die bequemste L&#246;sung, um dieses Einsparpotenzial voll auszunutzen. Mit dem CL 1010 Time bringt BURY nun eine leistungsstarke Fahrtenbuchl&#246;sung auf den Markt, die sowohl besonders komfortabel zu bedienen ist, als auch die strengen Anforderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer seinen Dienstwagen &#252;berwiegend beruflich nutzt, kann durch das F&#252;hren eines Fahrtenbuches j&#228;hrlich viele Hundert Euro Steuern sparen. Elektronische Fahrtenb&#252;cher sind die bequemste L&#246;sung, um dieses Einsparpotenzial voll auszunutzen. Mit dem CL 1010 Time bringt BURY nun eine leistungsstarke Fahrtenbuchl&#246;sung auf den Markt, die sowohl besonders komfortabel zu bedienen ist, als auch die strengen Anforderungen der deutschen Finanz&#228;mter erf&#252;llt. Und das zu einem erstaunlich g&#252;nstigen Preis.</p>
<p><span id="more-70"></span></p>
<p>Vor und nach jeder Fahrt den Stift z&#252;cken, Datum, Kilometerstand, Fahrziel und Strecke notieren? Schluss damit! Das neue CL 1010 Time von BURY zeichnet alle gefahrenen Routen zuverl&#228;ssig auf und h&#228;lt sie bis zu drei Monate lang f&#252;r die Auswertung am PC verf&#252;gbar. L&#252;ckenlos und auf den Meter genau, dank modernster GPS-Technologie. Vor Fahrtbeginn gen&#252;gt ein Knopfdruck, um zwischen Privat-, Gesch&#228;fts- oder Arbeitsweg zu unterscheiden. Alles Weitere &#252;bernimmt das kleine Ger&#228;t automatisch, das mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird. Den Einbau des Ger&#228;tes &#252;bernimmt der Fachhandel.</p>
<p>„Das CL 1010 Time setzt Ma&#223;st&#228;be bei elektronischen Fahrtenb&#252;chern. Schon deshalb, weil es sich jeder leisten kann“, schw&#228;rmt Oliver Wunderlich, Vertriebsleiter Aftermarket der BURY GmbH &amp; Co. KG. Dabei orientiert sich das kleine und mit leistungsstarkem GPS-Empf&#228;nger ausgestattete CL 1010 Time eindeutig im Premiumsegment. Qualit&#228;t und Ausstattung des in der EU entwickelten und gefertigten Systems sind – wie bei allen Produkten aus dem Hause BURY – &#252;ber jeden Zweifel erhaben. Das gilt auch f&#252;r die mitgelieferte Verwaltungs-Software, mit der das Ger&#228;t bequem konfiguriert und die gespeicherten Daten ausgewertet werden k&#246;nnen. Sie macht das ordnungsgem&#228;&#223;e F&#252;hren eines Fahrtenbuches am PC zum Kinderspiel: Einfach das Ger&#228;t aus der Halterung nehmen, mit dem mitgelieferten Mini-USB-Kabel an den heimischen PC anschlie&#223;en und die gespeicherten Daten auslesen. Schon kann&#8217;s los gehen.</p>
<p>Die Software wertet alle vom Ger&#228;t gespeicherten GPS-Daten aus. Darunter Datum und Uhrzeit, genaue Fahrzeugposition, Geschwindigkeit und H&#246;he. Jede gefahrene Route kann daraufhin mit genauer Start- und Zieladresse angezeigt und im mitgelieferten Kartenmaterial visualisiert werden. Fehlende Daten wie Firmenname, Ansprechpartner oder der Fahrzweck werden schnell und bequem am PC hinzugef&#252;gt. Selbst das Zusammenfassen von Einzelstrecken zu einer Gesamtroute ist m&#246;glich – beispielsweise f&#252;r Touren mit Zwischenzielen. Ein besonderes Feature ist die Lernfunktion, mit der h&#228;ufig angefahrene Koordinaten automatisch erkannt und mit den vollst&#228;ndigen Kontaktdaten ins Fahrtenbuch eingetragen werden. Dazu wird lediglich eine Art Geofence im Bereich der Zielkoordinaten markiert – beispielsweise der Umriss eines Firmengel&#228;ndes. Wurde der markierte Bereich w&#228;hrend des Auswertungszeitraums angefahren, erg&#228;nzt die Software den Datensatz um die zuvor gespeicherten Kontaktdaten. Noch einfacher wird das mit der Import-Funktion. Die erlaubt es, Kontaktdaten aus den g&#228;ngigen Mail-Clients &#252;ber das CSV-Format ins System zu &#252;bertragen, die dann nur noch zugeordnet werden m&#252;ssen. Ferner k&#246;nnen regelm&#228;&#223;ig wiederkehrende Fahrzwecke (z. B. Pendelfahrten) als Vorlage gespeichert und mit nur einem Mausklick ins Fahrtenbuch &#252;bernommen werden.</p>
<p>„Das System ist au&#223;erdem netzwerkf&#228;hig und erlaubt die Verwaltung mehrerer Fahrzeuge und Fahrer “, erl&#228;utert Oliver Wunderlich ein weiteres Feature seiner Neuentwicklung. Mit diesen Eigenschaften ist das CL 1010 Time sogar als zuverl&#228;ssige Fahrtenbuchl&#246;sung f&#252;r ganze Flotten geeignet. Somit bietet das BURY CL 1010 Time &#252;berraschend viel Leistung f&#252;rs Geld. Sogar an eine Warnfunktion vor Gefahrenzonen wurde gedacht, die auf Wunsch und nach gesonderter Aktivierung zu einer gem&#228;&#223;igten Fahrweise mahnt. Alles in allem ein echter Kauftipp. Im Handel ist es zum Preis von 199,00 EUR erh&#228;ltlich.</p>
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		<title>Aufwendungen f&#252;r den Pkw &#8211; Selbstst&#228;ndige ben&#246;tigen kein Fahrtenbuch</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 11:23:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen für den Pkw]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die &#252;berwiegend betriebliche Nutzung von Pkws kann durch formlose und zeitnahe Aufzeichnungen &#252;ber einen repr&#228;sentativen Zeitraum von drei Monaten glaubhaft gemacht werden. Dabei kommt es nach dem rechtskr&#228;ftigen Urteil des Finanzgerichts M&#252;nchen nicht entscheidend darauf an, ob ein ordnungsgem&#228;&#223;es Fahrtenbuch vorliegt (Az. 6 K 4619/09). Die &#252;berwiegende betriebliche Nutzung wird erreicht, wenn mehr als 50 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die &#252;berwiegend betriebliche Nutzung von Pkws kann durch formlose und zeitnahe Aufzeichnungen &#252;ber einen repr&#228;sentativen Zeitraum von drei Monaten glaubhaft gemacht werden. Dabei kommt es nach dem rechtskr&#228;ftigen Urteil des Finanzgerichts M&#252;nchen nicht entscheidend darauf an, ob ein ordnungsgem&#228;&#223;es Fahrtenbuch vorliegt (Az. 6 K 4619/09). Die &#252;berwiegende betriebliche Nutzung wird erreicht, wenn mehr als 50 Prozent der Fahrten f&#252;r Firma oder Kanzlei durchgef&#252;hrt werden. Dann geh&#246;rt der Wagen nicht nur zum notwendigen Betriebsverm&#246;gen von Unternehmer und Freiberufler, sondern die Privatfahrten lassen sich einfach &#252;ber die sogenannte Listenpreis-Methode ermitteln.</p>
<p><span id="more-14"></span></p>
<p>Ausl&#246;ser f&#252;r dieses Urteil war eine 2006 eingef&#252;hrte Gesetzes&#228;nderung, wonach Selbstst&#228;ndige h&#246;here Kfz-Kosten der Steuer unterwerfen m&#252;ssen, wenn sie ihren betrieblichen Fuhrpark nicht zu mehr als 50 Prozent f&#252;r Firma oder Kanzlei verwenden. Der insbesondere bei Freiberuflern oftmals g&#252;nstige pauschale Ansatz f&#252;r private Fahrten ist in diesen F&#228;llen nicht mehr erlaubt. Arbeitnehmern hingegen stehen weiterhin mehrere Wege offen. Sie brauchen f&#252;r den &#252;berlassenen Firmenwagen &#252;berhaupt nichts versteuern, wenn der Pkw nur f&#252;r Dienstfahrten zur Verf&#252;gung steht oder der Wagen nachweislich nach Feierabend in der Firma bleibt. Ansonsten muss ein geldwerter Vorteil ermittelt werden.</p>
<p>Bei der pauschalen Rechnung wird f&#252;r Privatfahrten monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis angesetzt, unabh&#228;ngig vom Zeitpunkt der Nutzung. Hinzu kommen Kosten f&#252;r Sonderausstattungen, auch bei nachtr&#228;glichem Einbau. Aufs Jahr gesehen betr&#228;gt die Bemessungsgrundlage somit zw&#246;lf Prozent vom Listenpreis. Damit abgegolten sind alle Privatfahrten, auch Wochenend- und Urlaubsreisen. F&#252;rs Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird jedoch ein zus&#228;tzlicher geldwerter Vorteil ber&#252;cksichtigt. Dieser berechnet sich pro Entfernungskilometer und Monat mit 0,03 Prozent des Listenpreises. Gleichzeitig z&#228;hlen diese Touren jedoch wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.</p>
<p>Alternativ kann der f&#252;r die Steuer ma&#223;gebende Wert auch &#252;ber ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Diese Alternative ist g&#252;nstig, wenn der Anteil der Privatfahrten oder die gesamte Fahrleistung im Jahr gering ist oder die Firma den Wagen mit hohem Rabatt erworben hat.<br />
F&#252;r Selbstst&#228;ndige steht bei geringer betrieblicher Nutzung nur noch die Ermittlung der Kosten zur Verf&#252;gung. Das ist besonders negativ, wenn der Pkw vorwiegend f&#252;r die Freizeit genutzt wird. Hier kam es bis 2005 zu deutlichen Steuerentlastungen. Denn Unternehmer und Freiberufler konnten s&#228;mtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgabe absetzen, versteuerten pauschal aber nur einen geringen Teil. Jetzt mindern nur noch exakt die anteiligen Aufwendungen den Gewinn. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zu 20 Prozent f&#252;r Firmenzwecke verwendet, sind 80 Prozent der Kosten nicht absetzbar.</p>
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