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Gewerbesteuer – die Situation in Deutschland

© Thomas Aumann - Fotolia.com

Obwohl natürlich auch in allen anderen europäischen Ländern Unternehmen und Gewerbetreibende Steuern entrichten müssen, nimmt die deutsche Steuerregelung in Gestalt der Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) eine steuerrechtliche Sonderstellung ein. Rechtlich gründet sich die Gewerbesteuer auf den Regelungen des GewStG, des Gewerbesteuergesetzes. Die genaue Durchführung der Gewerbesteuer-Erhebung durch die Finanzämter ist allerdings nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie in den Gewerbesteuer-Richtlinien. Die deutsche Gewerbesteuer zählt zu den so genannten Objektsteuern und darüber hinaus zu den Gewerbesteuern. Unter den Fachbegriff “Objektsteuer” fällt sie, weil ihre Berechnungsgrundlage die objektive Ertragskraft des zu besteuernden Gewerbebetriebes ist.

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