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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Gewerbesteuer</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Gewerbesteuer sparen &#8211; geht das &#252;berhaupt?</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 16:32:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Gewerbesteuer &#8211; die Situation in Deutschland Obwohl nat&#252;rlich auch in allen anderen europ&#228;ischen L&#228;ndern Unternehmen und Gewerbetreibende Steuern entrichten m&#252;ssen, nimmt die deutsche Steuerregelung in Gestalt der Gewerbesteuer (Abk&#252;rzung: GewSt) eine steuerrechtliche Sonderstellung ein. Rechtlich gr&#252;ndet sich die Gewerbesteuer auf den Regelungen des GewStG, des Gewerbesteuergesetzes. Die genaue Durchf&#252;hrung der Gewerbesteuer-Erhebung durch die Finanz&#228;mter ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gewerbesteuer &#8211; die Situation in Deutschland</strong></p>
<div id="attachment_145" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-145" title="Gewerbesteuer sparen" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_7238756_XS-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Thomas Aumann - Fotolia.com</p></div>
<p>Obwohl nat&#252;rlich auch in allen anderen europ&#228;ischen L&#228;ndern Unternehmen und Gewerbetreibende Steuern entrichten m&#252;ssen, nimmt die deutsche Steuerregelung in Gestalt der Gewerbesteuer (Abk&#252;rzung: GewSt) eine steuerrechtliche Sonderstellung ein. Rechtlich gr&#252;ndet sich die Gewerbesteuer auf den Regelungen des GewStG, des Gewerbesteuergesetzes. Die genaue Durchf&#252;hrung der Gewerbesteuer-Erhebung durch die Finanz&#228;mter ist allerdings nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in der Gewerbesteuer-Durchf&#252;hrungsverordnung sowie in den Gewerbesteuer-Richtlinien. Die deutsche Gewerbesteuer z&#228;hlt zu den so genannten Objektsteuern und dar&#252;ber hinaus zu den Gewerbesteuern. Unter den Fachbegriff &#8220;Objektsteuer&#8221; f&#228;llt sie, weil ihre Berechnungsgrundlage die objektive Ertragskraft des zu besteuernden Gewerbebetriebes ist.</p>
<p><span id="more-143"></span></p>
<p><strong>Die Gewerbesteuer ist eigentlich eine Gemeindesteuer</strong></p>
<p>Neben der Grundsteuer ist die Gewerbesteuer eine der wenigen origin&#228;ren Gemeindesteuern, die durch die Gewerbesteuer erzielten Einnahmen flie&#223;en also nicht zentral an Bund oder Bundesland, sondern verbleiben in der Gemeinde. Unternehmen, die Gewerbesteuer entrichten, zahlen allerdings nicht nur einfach Steuer. Sie profitieren zum Beispiel auch von Infrastrukturma&#223;nahmen, die aus den Gewerbesteuer-Einnahmen finanziert werden. Dennoch ist dies nat&#252;rlich &#252;berhaupt kein Grund steuerliche Gestaltungsm&#246;glichkeiten bei der Gewerbesteuer zu vernachl&#228;ssigen. Ganz im Gegenteil, wer umsichtig plant, unsere nachfolgenden Gewerbesteuer sparen-Tipps befolgt und nebenbei auch einmal einen Blick in die gewerbesteuerlichen Druchf&#252;hrungsverordnungen geworfen hat, kann in der Praxis die Gewerbesteuerlast f&#252;r das eigene Unternehmen betr&#228;chtlich reduzieren.</p>
<p><strong>Gewerbesteuer sparen &#8211; Gestaltungsm&#246;glichkeiten bei der Kontof&#252;hrung</strong></p>
<p>So erlaubt es zum Beispiel das betriebliche Bankkonto eines Unternehmens dem Unternehmer Einfluss auf die letztendliche H&#246;he der zu entrichtenden Gewerbesteuer zu nehmen. Falls n&#228;mlich dieses betriebliche Konto, meist ein so genanntes Kontokorrentkonto, das gesamte Steuerjahr &#252;ber im Minus ist, f&#252;hrt dies unweigerlich auch zu einer Mehrbelastung durch die steuerliche Regelung f&#252;r Dauerschuldzinsen. Zwar ist ein Unternehmen mit einem dauerhaft im Minusbereich rangierenden Betriebskonto schon finanziell durch die meist unangenehm hohen &#220;berziehungszinsen gestraft, dass f&#252;r die Erhebung der Gewerbesteuer zust&#228;ndige Finanzamt vor Ort interessiert dies aber leider herzlich wenig. Generell werden in einem solchen Fall n&#228;mlich die H&#228;lfte der Zinsen nicht als Verluste gebucht, sondern ganz im Gegenteil auf den erzielten Gewerbeertrag des Unternehmens aufgeschlagen. Auf diese Weise erh&#246;ht sich nat&#252;rlich letztendlich auch die zu zahlende Gewerbesteuer. Wie bei allen Regelungen gibt es auch hier einen Ausweg, der dem Unternehmer Gestaltungsm&#246;glichkeiten bei der Kontof&#252;hrung er&#246;ffnet: Falls das Gesch&#228;ftskonto an mindestens acht Tagen im Jahr im positiven Bereich steht, f&#228;llt die leidige Dauerschuldzins-Regelung komplett weg. Wer allerdings durch kreative Buchf&#252;hrung versucht mit Ach und Krach auf diese acht Tage pro Jahr zu kommen, kann durchaus mit einer kritischen Betrachtung durch das Finanzamt rechnen. Ein solcher Tatbestand nennt sich Gestaltungsmissbrauch beziehungsweise Steuerumgehung, ist aber im Gegensatz zur Steuerhinterziehung gl&#252;cklicherweise nicht strafrechtlich relevant. Falls das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch bem&#228;ngelt, kommt f&#252;r das betroffene Unternehmen also nur die normale H&#246;he der Dauerschuldzins-Anrechnung zum Tragen.</p>
<p><strong><br />
Der Klassiker beim Gewerbesteuer sparen: Die Betriebsaufteilung</strong></p>
<p>Nat&#252;rlich ist eine finanzielle und vor allem r&#228;umliche Aufteilung des eigenen Unternehmens nicht mal eben so erledigt, auch legen die Finanz&#228;mter und Gemeinden strenge Ma&#223;st&#228;be an die Eigenst&#228;ndigkeit der neu geschaffenen Unternehmen. Dennoch ist diese klassische Methode Gewerbesteuern zu sparen mittlerweile weit verbreitet und das nicht ohne Grund, denn das steuerliche Einsparpotenzial ist bei der Betriebsaufteilung tats&#228;chlich betr&#228;chtlich. Der Grund hierf&#252;r sind die Freibetrags-Regelungen, die bei der Gewerbesteuer-Erhebung zum Tragen kommen. Pro Unternehmen gilt hier ein fest gelegter Gewerbesteuer-Freibetrag in H&#246;he von 24.500 €. Es macht also Sinn durch eine oder mehrere zweckm&#228;&#223;ige Betriebsteilungen m&#246;glichst oft in den Genuss dieses durchaus beachtlichen Freibetrages zu kommen. Die neu geschaffenen Betriebe m&#252;ssen dabei allerdings in r&#228;umlichen und personeller Hinsicht und zum Beispiel auch durch getrennte Warenbestellung klar voneinander abgegrenzt sein. Eine Schl&#252;sselrolle kommt nat&#252;rlich der Buchf&#252;hrung zu, sie muss f&#252;r jeden Gewerbebetrieb vollkommen separat gef&#252;hrt werden. Trotz der Vorschrift der r&#228;umlichen Trennung d&#252;rfen alle neu geschaffenen Gewerbebetriebe nat&#252;rlich in der selben Gemeinde ans&#228;ssig sein. Dieser Gewerbesteuer-Freibetrag gilt &#252;brigens auch vollkommen unabh&#228;ngig von der H&#246;he des Hebesatzes. Der Hebesatz ist dabei die wichtigste Kenngr&#246;&#223;e bei der Festlegung der zu zahlenden Gewerbesteuer. Er wird nicht zentral von Bund oder Land festgelegt, sondern jede eigenst&#228;ndige Gemeinde kann ihn in Eigenregie festlegen. Er bewegt sich meist im Bereich von 240% bis 490% und seine H&#246;he richtet sich nach der Standortqualit&#228;t und der wirtschaftlichen Bedeutung einer Gemeinde. Mit einem niedrigeren Hebesatz k&#246;nnen Gemeinden beispielsweise Unternehmen und Gewerbebetriebe zu einer Ansiedlung bewegen.</p>
<p><strong>Leasing-L&#246;sungen helfen Unternehmen dabei Gewerbesteuern zu sparen</strong></p>
<p>Sowohl f&#252;r Unternehmen und Betriebe, aber wohl vor allem f&#252;r selbst&#228;ndige Gewerbetreibende, empfiehlt sich von seither eine Reduktion der Gewerbesteuerlast durch sinnvolle Leasing-L&#246;sungen. Anfallende Leasing-Raten k&#246;nnen n&#228;mlich umgehend als so genannte Betriebsausgaben geltend gemacht werden und das sogar in voller H&#246;he. Zwar ist die Anschaffung von Betriebsmitteln mit Hilfe von Leasing auf Grund von ung&#252;nstigeren Finanzierungskonditionen nicht immer zwingend g&#252;nstiger als eine kreditfinanzierte L&#246;sung, zum Beispiel durch die Hausbank. In diese Kalkulation darf man aber nat&#252;rlich nicht nur die Belastung durch Zinsen und Raten mit einberechnen, auch steuerliche Aspekte m&#252;ssen hier bei einer seri&#246;sen Berechnung mit einflie&#223;en. Von dieser Seite betrachtet &#252;berwiegen ganz klar die steuerlichen Vorteile einer Leasing-L&#246;sung f&#252;r die Anschaffung von Betriebsmitteln. Mit dem Leasing von sowieso ben&#246;tigten Kraftfahrzeugen, Maschinen und technischen Ger&#228;tschaften l&#228;sst sich also im betrieblichen Alltag sogar noch in erheblichem Masse Gewerbesteuer sparen.</p>
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