Lohn und Gehalt

Die Regelung der Kurzarbeit wurde vor Jahren eingeführt, um den Arbeitgebern eine schnelle Möglichkeit zu geben, auf Marktsituationen zu reagieren. Dadurch werden Entlassungen vermieden. Es gibt für diesen Fall Leistungen von der Agentur für Arbeit, die aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung stammen. Diese sollen in aller Regel Kündigungen und damit die Zahlung von Arbeitslosengeld vermeiden. Somit kann man sagen, dass die Kurzarbeit der Arbeitsplatzsicherung dient und für den Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit bedeutet. Durch die damit sinkenden Kosten für Personal wird das Unternehmen entlastet. Für die Beschäftigten bedeutet die Kurzarbeit aber in aller Regel Einkommenseinbußen, die vor allem in unteren Verdienstgruppen zu Problemen führen können. Daher soll zumindest ein Teil dieser Einbußen durch das Kurzarbeitergeld aufgefangen werden.


Diesen Beitrag weiterlesen »

Änderungen beim Elterngeld ab 2011 beachten

Wechsel der Steuerklasse erhöht Elterngeld

Wechsel Steuerklasse ElterngeldVor der Geburt eines Kindes haben die werdenden Eltern meist eine Vielzahl an Aufgaben zu erledigen. Die Babyausstattung muss besorgt werden, Arzttermine und Geburtsvorbereitungskurse wollen eingehalten werden und letztendlich müssen Berufstätige auch noch ihrer regulären Arbeit nachgehen, bevor der Mutterschutz beginnt.

Kaum jemand denkt hier jedoch schon an die Zahlung des Elterngeldes. Dass man die Höhe der Auszahlung vor der Geburt des Kindes beeinflussen kann, wissen nur die wenigsten werdenden Eltern.

Elterngeld – die letzten zwölf Monate vor der Geburt sind hier maßgeblich

Wer im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes Nachzahlungen erhält, der darf sich freuen, denn diese Zahlungen erhöhen das Nettoeinkommen und lassen somit auch das Elterngeld steigen. Wie aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist es dabei unerheblich, ob die Nachzahlung länger zurückliegende Arbeitsleistungen beinhaltet. Auch der Grund für die Nachzahlung ist laut Angaben des Sozialgerichts zunächst einmal unerheblich. Ausschließlich die Nachzahlungen und Auszahlung in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt sind hier für die Berechnung des Elterngeldes relevant und fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung “Steuerfreibetrag” auch den Begriff “Grundfreibetrag”.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Lohnsteuerkarte 2010

© a_bel6 - Fotolia.com

Die „gute alte“ Lohnsteuerkarte auf Papier im Format DIN A5 hat nun ausgedient. Mit dem Ende des Kalenderjahres 2011 ist ihre 86-jährige Geschichte unwiderruflich zu Ende und eine moderne elektronische Art der Steuerdokumentation hält auch auf diesem wichtigen Gebiet Einzug. Die aktuelle Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2010 gilt ausnahmsweise auch für das Folgejahr, für 2011 werden also KEINE neue Lohnsteuerkarten mehr an Arbeitnehmer ausgegeben. Grund genug jedoch einmal einen Blick zurück auf die wechselvolle Geschichte der Lohnsteuerkarte zu werfen!

Diesen Beitrag weiterlesen »

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bringt für Arbeitgeber mehr Flexibilität, vor allem bei Vertretungsbedarf. Dafür jedoch muss der Arbeitgeber einige gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Denn eine Kündigung gibt es theoretisch nicht bei einer zeitlich begrenzten Anstellung. Denn nach dem vereinbarten Zeitpunkt läuft automatisch der Job aus und zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es klare Reglungen für Arbeitgeber. Allerdings ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich.

Damit ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis wirksam wird, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Hier muss man allerdings bereits erwähnen, dass auch Ausnahmen im verankerten Gesetz vorhanden sind. Sachliche Gründe sind beispielsweise der betriebliche Bedarf, der nur vorübergehend besteht. Das kann unter anderem die Saisonarbeit sein und gerade da ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich, da es nach der Saison weiterhin Bedarf an Arbeitsleistung bestehen kann. Aber auch nach der Ausbildung werden ehemaligen Lehrlinge im Betrieb häufig eine zeitlich begrenzte Anstellung angeboten, um den Übergang einer Anschlussbeschäftigung zu erleichtern und somit vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Des Weiteren können Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ausschreiben, wenn es sich um eine Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer handelt, beispielsweise bei Mutterschutz und ebenso, wenn sich es sich bei der Befristung um eine Probezeit handelt. Ebenfalls ist ein befristetes Arbeitsverhältnis möglich, wenn die Person des Arbeitsnehmers selbst die Gründe für eine zeitlich begrenzte Anstellung bietet. Außerdem liegt ein sachlicher Grund für eine befristete Anstellung vor, wenn der Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln seinen Verdienst erhält.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Produkt Tipps
Sollten Sie nicht zu 100 % mit Ihrer Software zufrieden sein, erhalten Sie den Rechnungs-betrag zurück. Ohne Angabe von Gründen. Garantiert.

NEU - Jetzt mit Geld-zurück-Garantie!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit TAMXMAN 2011
Der mehrmalige Testsieger - ein leicht verständliches Programm für die Steuererklärung. Mit Tipps und Tricks zu Sparmöglichkeiten und sofortiger Überprüfung der Dateneingaben auf Korrektheit. Seit über 10 Jahren bewährt.

Jetzt Geld zurück!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit QuickSteuer 2012
Private und gewerbliche Steuererklärung 2011 leicht gemacht – das ist QuickSteuer Deluxe 2012. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Inklusive elektronischer Steuererklärung (ELSTER) mit digitaler Signatur und vielen Steuertipps und –tricks.

Jetzt Geld zurück!