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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Solidaritätszuschlag</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Ist der Solidarit&#228;tszuschlag verfassungswidrig?</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Oct 2011 12:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalertragssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Solidaritätszuschlagsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanw&#228;ltin und GmbH klagen &#8211; Bundesfinanzhof f&#228;llt ein Urteil Der Solidarit&#228;tszuschlag, umgangssprachlich wird er vielfach auch nur „Soli“ genannt, versteht sich als eine Erg&#228;nzungsabgabe zur jeweiligen K&#246;rperschaftssteuer, der Kapitalertragssteuer und auch der Einkommensteuer. Die Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlags untersteht alleine dem Bund und ist verankert im Solidarit&#228;tszuschlagsgesetz (SolzG). Das Solidarit&#228;tszuschlagsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Rechtsanw&#228;ltin und GmbH klagen &#8211; Bundesfinanzhof f&#228;llt ein Urteil</h2>
<p>Der <strong>Solidarit&#228;tszuschlag</strong>, umgangssprachlich wird er vielfach auch nur „Soli“ genannt, versteht sich als eine Erg&#228;nzungsabgabe zur jeweiligen <strong>K&#246;rperschaftssteuer</strong>, der <strong>Kapitalertragssteuer </strong>und auch der <strong>Einkommensteuer</strong>. Die Erhebung des <strong>Solidarit&#228;tszuschlags </strong>untersteht alleine dem Bund und ist verankert im Solidarit&#228;tszuschlagsgesetz (SolzG). Das Solidarit&#228;tszuschlagsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, sondern versteht sich ausschlie&#223;lich als so genannter Solidarpakt zwischen Bund und den einzelnen L&#228;ndern.</p>
<p>Der <strong>Solidarit&#228;tszuschlag </strong>selbst betr&#228;gt 5,5 Prozent der zu zahlenden K&#246;rperschaftssteuer oder auch der Lohn- oder Einkommensteuer (siehe §4 SolzG Satz 1). Der <strong>Solidarit&#228;tszuschlag </strong>wird jedoch erst dann erhoben, wenn die monatlich zu zahlende Steuer in den Steuerklassen I, II, IV und VI insgesamt h&#246;her ist als 81 Euro und bei der Steuerklasse III h&#246;her ist als 162 Euro. Gem&#228;&#223; § 3 Absatz 3 des SolzG, lauten die Beitr&#228;ge bei einkommensteuerpflichtigen Betr&#228;gen 972 Euro bei Einzelveranlagung sowie 1.944 Euro bei der Zusammenveranlagung.</p>
<p><span id="more-701"></span></p>
<p>Der <strong>Solidarit&#228;tszuschlag </strong>wurde bereits im Jahre 1991 eingef&#252;hrt, mit dem Ziel, hieraus die Kosten f&#252;r die Deutsche Einheit zu bestreiten. Weiterhin wurden mit dem Solidarit&#228;tszuschlag seinerzeit die Kosten, die der Golfkrieg den mittel-, ost- und s&#252;dosteurop&#228;ischen L&#228;nder verursacht hat, getilgt.<br />
Der Solidarit&#228;tszuschlag wird seit den Anf&#228;ngen im ganzen Bundesgebiet erhoben und belief sich zun&#228;chst sogar auf 7,5 Prozent der Ein- oder K&#246;rperschaftssteuer. Erst seit dem Jahre 1998 wurde der Solidarit&#228;tszuschlag auf die derzeit g&#252;ltige Gr&#246;&#223;e von 5,5 Pozent gesenkt. Es handelt sich hier um eine direkte Steuer, deren Aufkommen sich im Jahr 2010 auf fast 12 Mio Euro belief.</p>
<h2>Bundesfinanzhof pr&#252;ft die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit des Solidarit&#228;tszuschlages</h2>
<p>Bereits seit vielen Jahren h&#228;ufen sich die Kritiken bez&#252;glich des Solidarit&#228;tszuschlages. Vielen stellte sich die Frage, ob denn die Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages &#252;berhaupt verfassungsm&#228;&#223;ig und zul&#228;ssig ist. Die kontroversen Diskussionen h&#228;uften sich und nun besch&#228;ftigt der Solidarit&#228;tszuschlag sogar die Gerichte.</p>
<h2>Bundesfinanzhof f&#228;llt Urteil bez&#252;glich des Solidarit&#228;tszuschlages</h2>
<p>Im Juli 2011 hat der Bundesfinanzhof nun in zwei unterschiedlichen Urteilen f&#252;r eine Verfassungsm&#228;&#223;igkeit des Solidarit&#228;tszuschlages entschieden. Die Festsetzung des Solidarit&#228;tszuschlages f&#252;r die jeweilige Einkommen- und K&#246;rperschaftssteuer ist somit r&#252;ckwirkend bis zum Jahre 2007 als richtig einzustufen. Die hier gesprochenen Urteile des Bundesfinanzhofes st&#252;tzen sich weitestgehend auf die zuvor gef&#228;llten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.</p>
<h2>Solidarit&#228;tszuschlag dient der Deckung des Finanzbedarfs des Bundes</h2>
<p>Obwohl die Deutsche Wiedervereinigung und auch der Golfkrieg schon viele Jahre zur&#252;ckliegt, besteht beim Bund auch weiterhin noch ein hoher Finanzbedarf, der unter anderem mit Hilfe des Solidarit&#228;tszuschlages gedeckt werden soll. Kritiker sehen hier jedoch explizit eine Steuerumverteilung, zu der der Solidarit&#228;tszuschlag eigentlich nicht werden d&#252;rfe.</p>
<h2>Rechtsanw&#228;ltin und GmbH klagen gegen die Festsetzung des Solidarit&#228;tszuschlags</h2>
<p>Die Streitf&#228;lle um den Solidarit&#228;tszuschlag rei&#223;en nicht ab, denn aktuell klagten auch eine Rechtsanw&#228;ltin und eine GmbH gegen die Festsetzung des Zuschlags. Auch hier lautete die Anschuldigung, der Solidarit&#228;tszuschlag sei verfassungswidrig.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage jedoch mit der Begr&#252;ndung ab, die Bundesregierung d&#252;rfe den Solidarit&#228;tszuschlag durchaus auch als so genannte Erg&#228;nzungsabgabe zur K&#246;rperschaftssteuer oder zur Einkommensteuer erheben. Eine zeitliche Begrenzung sei in diesem Fall nicht erforderlich und auch eine genaue Zweckbestimmung m&#252;sse hier nicht angegeben werden. Von daher, so die Richter des Bundesfinanzgerichts, ist der Solidarit&#228;tszuschlag explizit auch f&#252;r die Jahre 2005 – 2007 als verfassungsgem&#228;&#223; zu betrachten.</p>
<h2>Die Diskussionen um den Solidarit&#228;tszuschlag gehen weiter</h2>
<p>Obwohl das BFG in seinen Urteilen f&#252;r die Beibehaltung des Solidarit&#228;tszuschlags entschieden hat, werden die Kritiker wohl auch in Zukunft heftig dar&#252;ber diskutieren, ob die Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages nicht doch verfassungswidrig ist. Der Gro&#223;teil der deutschen Steuerzahler wird sich hier in der Regel allerdings wie gehabt bedeckt halten und Monat f&#252;r Monat die Abz&#252;ge f&#252;r den Solidarit&#228;tszuschlag hinnehmen. Und das, auch ohne sicher zu wissen, wo die gezahlten Beitr&#228;ge eigentlich wirklich zum Einsatz kommen.</p>
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		<title>Das lange Hin und Her des Solidarit&#228;tszuschlages</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 12:41:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Soli]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Solidarit&#228;tszuschlag oder einfach nur kurz Soli genannt ist ein Zuschlag zur Einkommens-, Kapitalertrags- sowie K&#246;rperschaftssteuer. Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1991 wurde der Solidarit&#228;tszuschlag das erste Mal erhoben und diente vorwiegend zur finanziellen Unterst&#252;tzung zum Aufbau der deutschen Einheit. Damals wurde der Soli allerdings nur befristet bis zum 30. Juni 1992 mit 7,5 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_166" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-166" title="Lohnabrechnung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_15427568_XS-300x199.jpg" alt="Solidarit&#228;tszuschlag" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">© Alterfalter - Fotolia.com</p></div>
<p>Der Solidarit&#228;tszuschlag oder einfach nur kurz Soli genannt ist ein Zuschlag zur Einkommens-, Kapitalertrags- sowie K&#246;rperschaftssteuer. Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1991 wurde der Solidarit&#228;tszuschlag das erste Mal erhoben und diente vorwiegend zur finanziellen Unterst&#252;tzung zum Aufbau der deutschen Einheit. Damals wurde der Soli allerdings nur befristet bis zum 30. Juni 1992 mit 7,5 Prozent berechnet. Bis 1995 wurde der Zuschlag dann ausgesetzt und wieder eingesetzt, aber diesmal sowohl in den neuen wie auch in den alten Bundesl&#228;ndern. Erst 1998 sank der Satz auf 5,5 Prozent, jedoch unbefristet. Da es sich um keine selbst&#228;ndige Steuer handelt, steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG alleine dem Bund die Einnahmen zu und ist nicht zweckgebunden.</p>
<p><span id="more-163"></span></p>
<p>Grundlage der Berechnung f&#252;r den Solidarit&#228;tszuschlag ist die Einkommensteuer und alleine im Jahr 2009 betrugen die Einahmen aus der Soli rund 12 Milliarden Euro. Doch die Einnahmen k&#246;nnten bald schon f&#252;r den Bund wegfallen. Denn laut einem Beschluss vom 25. November 2009 des Finanzgerichtes Niedersachsen  ist der Solidarit&#228;tszuschlag verfassungswidrig und so wird 2010 die Soli nur noch unter Vorbehalt erstattet.</p>
<p>Aber auch wenn das derzeitige Urteil Kritiker positiv stimmen l&#228;sst, bezweifelt man, dass der Bundesgerichtshof, dem das Urteil nun vorliegt, den Solidarit&#228;tszuschlag als verfassungswidrig einstuft. Grund sind andere Beschl&#252;sse, die in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart gef&#228;llt wurden. Eines davon ist das im Jahr 1972 vom Bundesgericht beschlossene Urteil, dass allerdings Spielraum in seiner Handlungsweise l&#228;sst. Denn nachdem eine vergleichbare Abgabe bereits in den 70ern eingef&#252;hrt, jedoch wieder vom Bundesgerichtshof gekippt wurde, darf der Verfassungsgeber keine Erg&#228;nzungsabgabe einf&#252;hren. Aber fr&#252;here Klagen gegen den Solidarit&#228;tszuschlag scheiterten an der Begr&#252;ndung, dass der Soli nicht an den Vorstellungen der Erg&#228;nzungsabgabe gekn&#252;pft ist und das Urteil von 1972 richtet sich zudem nicht an eine zeitliche Begrenzung. Denn der Soli h&#246;hlt nach Aussagen fr&#252;herer Urteile nicht die gemeinschaftlich zu stehenden Einkommens- und K&#246;rperschaftssteuer  des Bund und der L&#228;ndern aus. Das w&#228;re der Fall, wenn eine Erg&#228;nzungsabgabe erhoben w&#252;rde.</p>
<p>Nach einigen gescheiterten Klagen in den letzten 17 Jahren, reichte ein Angestellter zusammen mit dem Bund der Steuerzahler 2007 erneut eine Beschwerde ein und das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass der Solidarit&#228;tszuschlag bereits seit 2007 verfassungswidrig ist. Nach Ansicht des Gerichtes dient der Zuschlag nur zur vor&#252;bergehenden Deckung von Bedarfsspitzen und nicht zum Aufbau der deutschen Einheit, da daf&#252;r ein langfristiger Bedarf besteht.<br />
Aber mit diesem Urteil steht das FG Niedersachsen sehr alleine da. Denn sowohl das Gericht M&#252;nchen, K&#246;ln und M&#252;nster entschieden, dass der Solidarit&#228;tszuschlag verfassungsgem&#228;&#223; ist. Nach Aussagen der Urteile, die im Zeitraum von August 2009 bis Januar 2010 gef&#228;llt wurden, hat der Gesetzgeber  den Gestaltungsspielraum der Erhebungsdauer nicht &#252;berschritten.</p>
<p>Doch trotz Gegenwind liegt die Klage des FG Niedersachsen nun dem Bundesgerichtshof vor, der h&#246;chstwahrscheinlich bis 2012 &#252;ber die Zukunft des Solidarit&#228;tszuschlages entscheiden wird. F&#252;r das Jahr 2010 gilt nun f&#252;r Steuerzahler, dass sie die Abgabe nur noch unter Vorbehalt zahlen m&#252;ssen. Darauf hatten sich der Bundesfinanzminister Wolfgang Sch&#228;uble und die L&#228;nder geeinigt. Das Verfahren wird r&#252;ckwirkend f&#252;r Steuerkl&#228;rungen bis zum Jahr 2005 gelten. Damit m&#252;ssen dann keine Widerspr&#252;che gegen den Solidarit&#228;tszuschlag eingereicht werden.</p>
<p>Doch trotz dieser Ma&#223;nahme ist man davon &#252;berzeugt, dass der Soli nicht verfassungswidrig ist und das Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen l&#228;sst keine R&#252;ckschl&#252;sse ziehen, wie der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entscheiden wird. Doch grunds&#228;tzlich stehen drei Optionen offen. Die Erste und damit f&#252;r Steuerzahler die Attraktivste ist, dass das Urteil des FG Niedersachsen best&#228;tigt wird. Denn dann wird der Solidarit&#228;tszuschlag f&#252;r noch nicht bestandskr&#228;ftige Steuerbescheide f&#252;r das Jahr 2007 erstattet. Zweite M&#246;glichkeit w&#228;re, dass der Bundesgerichtshof die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz feststellt. Hier bek&#228;me der Gesetzgeber eine &#220;bergangsfrist, jedoch gehen Steuerzahler leer aus. Dritte Option ist die Entscheidung, dass der Solidarit&#228;tszuschlag verfassungsgem&#228;&#223; ist. Doch bis zum Urteil muss noch bis 2012 gewartet werden.</p>
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