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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Sonderausgaben</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!</title>
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		<pubDate>Fri, 31 Dec 2010 12:33:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den H&#228;nden h&#228;lt. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/staatlich-gefoerdert.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft size-medium wp-image-440" title="staatlich-gefoerdert" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/12/staatlich-gefoerdert-255x300.jpg" alt="" width="255" height="300" /></a><strong>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den H&#228;nden h&#228;lt.</strong> Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu sch&#252;tzen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung &#8220;Steuerfreibetrag&#8221; auch den Begriff &#8220;Grundfreibetrag&#8221;.</p>
<p>Das gesamte Themengebiet rund um den <a title="Steuererkl&#228;rung 2010 mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>Steuerfreibetrag</strong></a> ist &#228;u&#223;erst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch f&#252;r die anderen Pauschalen r&#228;t es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererkl&#228;rung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch dar&#252;ber nachzudenken, einen Steuerberater mit der <a title="Steuererkl&#228;rung 2010 mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Steuererkl&#228;rung</a> zu beauftragen oder aber eine der vielf&#228;ltigen, neu auf den Markt gekommenen <a title="Software f&#252;r Ihre Steuererkl&#228;rung - Taxman von Lexware" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Steuererkl&#228;rungssoftwares</a> zu verwenden.<span id="more-452"></span></p>
<h2>Was genau ist der Steuerfreibetrag?</h2>
<p>Der Steuerfreibetrag bezeichnet eine gewisse Summe, auf die man keine Einkommenssteuer zu bezahlen hat. Das bedeutet prinzipiell, dass das Finanzamt keine Chance hat, auf diesen Betrag zuzugreifen. <strong>Zurzeit liegt in Deutschland der Steuerfreibetrag bei 8004,- Euro.</strong> Verdient jemand weniger als diesen Betrag pro Jahr, dann muss er diese Summe auf keinen Fall versteuern. &#220;berschreitet das j&#228;hrliche Einkommen allerdings diese Grenze, so m&#252;ssen Steuern abgef&#252;hrt werden. Jedoch nur f&#252;r die Summe, die h&#246;her ist als 8004,- Euro. Diese wird dann mit einem Prozentsatz versteuert, der sich von 15% bis hin zu 42% staffelt.</p>
<h2>Wozu dient der Steuerfreibetrag?</h2>
<p><strong>Der Steuerfreibetrag wurde eingef&#252;hrt um besonders geringes Einkommen zu sch&#252;tzen.</strong> Es w&#228;re aus sozialpolitischen Aspekten unverantwortlich, die arbeitende Bev&#246;lkerung, die nur ein besonders niedriges Einkommen monatlich verdient, noch st&#228;rker dadurch zu belasten, dass auf das Gehalt eine Einkommenssteuer erhoben werden w&#252;rde. Diese Einstellung hat sich durch die Bank &#8211; das bedeutet durch alle politischen Parteien hindurch &#8211; durchgesetzt. In den letzten Jahren wurde der Steuerfreibetrag gerade aus diesen sozialen Gr&#252;nden mehrmals angehoben &#8211; zuletzt 2010. Zuvor betrug er lediglich 7664,- Euro.</p>
<p>Der Steuerfreibetrag schl&#228;gt sich grunds&#228;tzlich erst bei der Einkommenssteuererkl&#228;rung, also nachwirkend aus. Bei der Steuererkl&#228;rung wird ermittelt, ob der Arbeitnehmer ausreichend Steuern gezahlt hat. Zwar gibt es jedes Jahr wieder eine Kalkulation f&#252;r das folgende Jahr, um die Besteuerung m&#246;glichst pr&#228;zise monatlich vornehmen zu k&#246;nnen, doch kann trotzdem von Zeit zu Zeit eine Korrektur durch die Steuererkl&#228;rung im Nachhinein n&#246;tig sein. Von dieser h&#228;ngt ab, ob man eine Steuerr&#252;ckzahlung erh&#228;lt oder eine Nachzahlung t&#228;tigen muss.</p>
<p>Abh&#228;ngig von den Nebenkosten, die man im Vorjahr zu erbringen hatte, <strong>kann man sich den Steuerfreibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte direkt eintragen lassen</strong>. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass man beispielsweise, dieselben Fahrtkosten haben wird oder die gleichen Werbungskosten. Das f&#252;hrt schlussendlich dazu, dass man monatlich mehr Geld ausbezahlt bekommt, weil der Steuerfreibetrag bereits auf jede Gehaltsabrechnung angewendet wird. Stellt sich allerdings heraus, dass die erwarteten Nebenkosten de facto niedriger waren, muss man damit rechnen, dass das Finanzamt eine Nachzahlung fordert.</p>
<h2>Was geh&#246;rt alles zum Steuerfreibetrag?</h2>
<p>Zum Steuerfreibetrag oder auch Grundfreibetrag z&#228;hlen sowohl der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Ausbildungsfreibetrag, der Altersentlastungsbetrag als auch der Behindertenpauschbetrag und noch einige mehr. Insgesamt gibt es 13 verschiedene.</p>
<p>Einer der wichtigeren Steuerfreibetr&#228;ge ist dar&#252;ber hinaus der Sparerfreibetrag. Dieser legt fest, dass Zinsen bis zu einem Betrag von 801,- Euro (Singles) steuerfrei sind. Auch hier darf das Finanzamt keine Anspr&#252;che geltend machen. Der Staat versucht hierdurch, seine B&#252;rger und B&#252;rgerinnen  zum Sparen zu animieren. Feste Geldeinlagen wirken sich grund&#228;tzlich gut auf die finanzwirtschaftliche Stabilit&#228;t des Binnenmarktes aus. Genau aus diesem Grunde macht auch hier der Steuerfreibetrag besonders viel Sinn.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer &#8211; Steuerliche Praxistipps f&#252;r Angestellte, Selbst&#228;ndige,  Freiberufler und Gewerbetreibende</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 09:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<description><![CDATA[Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“? Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“?</strong></p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-321" title="Tipps zum Absetzen des Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_20426720_XS-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" />Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: <strong>Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeintr&#228;chtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung &#8211; wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfl&#228;che d&#252;rfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden -  wird mit gr&#246;&#223;ter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden</strong>.</p>
<p>An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschlie&#223;lich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbed&#252;rfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein m&#252;ssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschl&#228;gigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesl&#228;nder und nat&#252;rlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die r&#228;umliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes h&#228;usliche Arbeitszimmer muss zwingend r&#228;umlich von den privaten R&#228;umlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine T&#252;r oder einen separaten Zugang.</p>
<p>Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten &#252;berwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich beg&#252;nstigt werden. Auch das blo&#223;e Vorhandensein einer T&#252;r, auch wenn sie sogar abschlie&#223;bar ist, reicht unter Umst&#228;nden nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach &#252;bereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare h&#228;usliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines h&#228;uslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der n&#246;tigen Umsicht angegangen werden.</p>
<p><strong><span id="more-317"></span>In welcher H&#246;he k&#246;nnen in Zukunft die Aufwendungen geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Auch in Bezug auf die H&#246;he der absetzbaren Aufwendungen steht wohl zu erwarten, dass der Gesetzgeber sich an den viele Jahre geltenden Regelungen aus den Jahren vor 2007 orientieren wird: W<strong>enn das Arbeitszimmer unzweifelhaft der Mittelpunkt der beruflichen T&#228;tigkeit ist – wie zum Beispiel bei </strong>freien Journalisten, Autoren und anderen publizistischen Berufen – so k&#246;nnen vom Steuerb&#252;rger in diesem Fall auch alle f&#252;r den Unterhalt des Arbeitszimmers n&#246;tigen Aufwendungen in voller H&#246;he geltend gemacht werden. Zu diesen Aufwendungen z&#228;hlen unter anderem folgende Posten: Kaltmiete und Nebenkosten, Abschreibungen f&#252;r das Geb&#228;ude und die Einrichtung, Kosten f&#252;r Abwasser, M&#252;llabfuhr und Wasser, Kosten f&#252;r bestehende Versicherungen wie zum Beispiel eine Brand-, Glas-, Hausrat- oder und Schuldzinsen. Im Gegenzug f&#252;r diese steuerliche Gro&#223;z&#252;gigkeit darf der B&#252;rger dann aber auch nur &#228;u&#223;erst selten au&#223;erhalb seines Arbeitszimmers t&#228;tig sein. Andernfalls w&#252;rde er seine steuerlichen Privilegien verlieren und nur noch wie die zweite Gruppe der Arbeitszimmer-Nutzer eingestuft werden.</p>
<p>Wenn das Arbeitszimmer f&#252;r <strong>mehr als 50% der beruflichen T&#228;tigkeit in Anspruch genommen wird,</strong> aber nicht der klare Mittelpunkt aller beruflichen T&#228;tigkeiten ist, so wird auch in Zukunft wohl wieder mit &#252;bersichtlichen Pauschalen gearbeitet. Bis zum Jahre 2007 war hier ein Pauschalbetrag von 1.250 € pro Steuerb&#252;rger ma&#223;geblich und es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber hier eine Anpassung dieses Betrages vornehmen wird. Bei beiden steuerlichen Betrachtungsweisen liegt die Beweislast auf Seiten des „Heimarbeiters“ und ihm obliegt es nachzuweisen, wie h&#228;ufig das h&#228;usliche Arbeitszimmer tats&#228;chlich genutzt wird. Auch wenn dieser Aspekt eine zus&#228;tzliche Belastung – vor allem f&#252;r viele Selbst&#228;ndige – darstellt, so kann man im eigenen Interesse auch in Zukunft nicht auf die Dokumentation der Arbeitszeiten im h&#228;uslichen Arbeitszimmer verzichten. Ein sorgf&#228;ltig gef&#252;hrter Kalender oder ein einem gew&#246;hnlichen Fahrtenbuch vergleichbares Arbeitszeit-Protokoll leisten hier sp&#228;ter bei Auseinandersetzungen mit den Finanz- und Steuerbeh&#246;rden in der Regel unsch&#228;tzbare Dienste.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sonderausgaben &#8211; Welche Sonderausgaben kann ich geltend machen?</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 13:42:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgeaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelnachweise]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderausgaben sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt. Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die Sonderausgaben in vier Bereiche ein: allgemeine Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen Andere Vorsorgeaufwendungen Sonstige Aufwendungen Die allgemeinen Sonderausgaben Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sonderausgaben</strong> sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt.<br />
Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die <strong>Sonderausgaben</strong> in vier Bereiche ein:</p>
<ol>
<li>allgemeine Sonderausgaben</li>
<li>Altersvorsorgeaufwendungen</li>
<li>Andere Vorsorgeaufwendungen</li>
<li>Sonstige Aufwendungen</li>
</ol>
<p><strong>Die allgemeinen Sonderausgaben</strong></p>
<p>Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Familie und der beruflichen Bildung stehen. Insbesondere sind hier absetzungsf&#228;hig:</p>
<ul>
<li>Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner bis zu einer maximalen H&#246;he von € 13.805,00. Dieser Betrag erh&#246;ht sich ab 1.1.2010 un die Summe, die der Unterhaltspflichtige f&#252;r die Kranken- und Pflegeversicherung f&#252;r den Unterhaltsberechtigten aufwendet- Betreuungskosten f&#252;r Kinder, die das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Renten und dauernde Lasten, die sich aus einer besonderen Verpflichtung ergeben</li>
<li>Betreuungskosten f&#252;r behinderte Kinder (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Aufwendungen f&#252;r die erste Berufsausbildung oder das Erststudium (max. 4.000 € pro Jahr)</li>
<li>Schuldgeld f&#252;r eine staatlich anerkannte, inl&#228;ndische Ersatzschule (bis 30%)</li>
</ul>
<p><span id="more-31"></span></p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu fallen unter die <strong>allgemeinen Sonderausgaben</strong> noch die gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten sowie Spenden (max. 20% des Nettoeinkommens) an politische Parteien oder gemeinn&#252;tzige Einrichtungen, &#252;ber die es eine ordnungsgem&#228;&#223;e Spendenquittung gibt.</p>
<p><strong>Die Altersvorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Beitr&#228;ge zur Altersvorsorge k&#246;nnen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu geh&#246;ren an erster Stelle nat&#252;rlich die Arbeitnehmerbeitr&#228;ge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch private Altersvorsorgevertr&#228;ge werden gef&#246;rdert. Bei einer Riester-Rente zum Beispiel wird gepr&#252;ft, ob das Zulagenmodell oder die steuerliche Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge g&#252;nstiger f&#252;r den Steuerpflichtigen ist. Selbstst&#228;ndige oder Besserverdienende haben die M&#246;glichkeit, durch den Abschluss einer Basis-Rentenversicherung nach Riester ihr steuerpflichtiges Einkommen zu mindern. Da hier auch Einmaleinzahlungen zus&#228;tzlich zu den laufenden Beitr&#228;gen m&#246;glich sind, kann der Steuerpflichtige auch eventuell anfallende Einkommensteuernachzahlungen positiv beeinflussen. Beitr&#228;ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge fallen ebenfalls unter den Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich absetzbar.</p>
<p>Im Jahr 2010 sind zum Beispiel 60% der eingezahlten Beitr&#228;ge in eine private Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Bis zum Jahr 2025 steigt die Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge auf 100%. Die H&#246;chstgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 €, Ehepaare k&#246;nnen den doppelten Betrag als Sonderausgaben geltend machen.</p>
<p><strong>Andere Vorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Unter diesem Punkt sind all jene Vorsorgeaufwendungen zusammengefasst, die sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstst&#228;ndigen zu einem Steuerabzug f&#252;hren k&#246;nnen. Dazu geh&#246;rt unter anderem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sowie der Beitrag zur Krankenversicherung, wenn er w&#228;hrend des gesamten Jahres allein getragen wurde. Auch Beitr&#228;ge zu Berufsunf&#228;higkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen k&#246;nnen in diesem Bereich steuerlich abgesetzt werden.</p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu sind Risikolebensversicherungen steuerlich absetzbar, wenn daraus nur eine Todesfallleistung gezahlt wird. Auch Beitr&#228;ge zu Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, k&#246;nnen unter dem Bereich andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Der H&#246;chstsatz, der j&#228;hrlich unter dem Punkt andere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, liegt bei € 1.900. Er erh&#246;ht sich auf € 2.400, wenn die Beitr&#228;ge zur Krankenversicherung das ganze Jahr &#252;ber selbst bezahlt wurden.</p>
<p><strong>Sonstige Aufwendungen</strong></p>
<p>Diese Absetzm&#246;glichkeit kommt sicher nur einem kleinen Personenkreis zugute. Hier k&#246;nnen Aufwendungen f&#252;r die Restaurierung und Instandsetzung von Baudenkm&#228;lern, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und f&#252;r Kulturg&#252;ter steuerlich abgesetzt werden. Ein j&#228;hrlicher Abzug von 9% der Kosten, verteilt auf 10 Jahre, ist hier m&#246;glich.</p>
<p><strong>Das B&#252;rgerentlastungsgesetz (BEG)</strong></p>
<p>Am 1. Januar 2010 trat das B&#252;rgerentlastungsgesetz in Kraft. Nunmehr k&#246;nnen alle Beitr&#228;ge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden, soweit ihre Leistung den Voraussetzungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden in steuerrechtlicher Hinsicht nunmehr privat und gesetzlich Versicherte steuerlich gleich behandelt.<br />
In den Jahren 2010 bis 2019 f&#252;hren die Finanz&#228;mter eine automatischen G&#252;nstigerpr&#252;fung durch, damit niemand durch die Systemumstellung schlechter gestellt wird. Dies beinhaltet unter anderem auch, dass bei einem Steuerpflichtigen m&#246;glicherweise die alten Vorsorgepauschalen aus dem Jahr 2005 zur Anwendung kommen.</p>
<p><strong>Wie wird bei der Einkommensteuererkl&#228;rung verfahren, wenn der Steuerpflichtige keine Einzelnachweise vorlegen kann?</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat bestimmte Pauschalbetr&#228;ge festgelegt, die anstelle von Einzelnachweisen bei der Einkommensteuererkl&#228;rung in Anspruch genommen werden k&#246;nnen. F&#252;r die allgemeinen Sonderausgaben gilt hier eine Pauschale von € 36,00 f&#252;r Alleinstehende und € 72 f&#252;r Ehepaare, die steuerlich zusammen veranlagt werden.<br />
Im Bereich allgemeine Vorsorgeaufwendungen wird ein bruttolohnabh&#228;ngiger Pauschalsatz ermittelt, der anstelle von Einzelnachweisen dann die einkommensteuerpflichtigen Eink&#252;nfte mindert.</p>
<p><strong>Gilt grunds&#228;tzlich Einzelnachweis vor Pauschbetrag?</strong></p>
<p>Sollte der Steuerpflichtige mit seinen Einzelnachweisen h&#246;here Sonderausgaben geltend machen k&#246;nnen, als der Pauschbetrag vorsieht, wird nach den Einzelnachweisen gerechnet. &#220;bersteigt der Betrag, der sich aus den Einzelnachweisen ergibt, die Sonderausgabenpauschale nicht, berechnet das Finanzamt bei der Einkommensteuererkl&#228;rung automatisch den Pauschalabzug.</p>
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