Was tun, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Die Rechte des Steuerzahlers im Überblick
Die meisten Arbeitnehmer bekommen im jetzigen Zeitraum Post vom Finanzamt – die Zustellung des Steuerbescheids. Doch was da ins Haus flattert, ist nicht immer korrekt, wie die Erfahrung zeigt. So gut wie jeder siebte Steuerbescheid ist nämlich alles andere als richtig. Nachzulesen ist dies im Wirtschaftsmagazin „Capital“, welches bundesweit rund 600 unterschiedliche Steuerbescheide der einzelnen Finanzbehörden geprüft hat. Noch gravierender sieht es der Bund der Steuerzahler. Laut dessen Angaben sei sogar jeder dritte Steuerbescheid nicht korrekt. Der Steuerzahler sollte sich daher keineswegs darauf verlassen, dass die Mitarbeiter den Steuerbescheid zu 100 Prozent richtig erstellt haben. Nur wer genau hinsieht, kann rechtzeitig Einspruch erheben und gegen den Steuerbescheid klagen. Ist der Steuerzahler mit der Festsetzung von Seiten des Finanzamtes nicht einverstanden, so muss er dies nämlich auf keinen Fall widerstandslos hinnehmen.
Steuern und ihr Fiskalzweck
Der Hauptgrund für die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im ursprünglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke geändert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten Kosten. Die über Steuern erzielten Einnahmen dienen, entsprechend dem Steuerstaatsprinzip zur Entlohnung der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Weiter werden sie verwendet, um das Ziel des Sozialstaats zu unterstützen, der verpflichtet ist, soziale Unterschiede zumindest teilweise finanziell anzugleichen. Weitere Ausgaben, die durch Steuern vorgenommen werden sind unter anderem die Unterstützung von Lehre, Bildung und Forschung, die Aufrechterhaltung oder Schaffung ausreichender Infrastruktur sowie die Finanzierung der Streitkräfte.
Der Begriff Steuer und seine Bedeutung
Der Begriff “Steuer” wird mit dem Wort “stiura” aus dem Althochdeutschen abgeleitet. Stiura bedeutete dort früher Hilfe oder Stütze, also…




