Steuer sparen
Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle Möglichkeiten zu nutzen, um Steuern zu sparen. Aber nicht nur als Eigentürmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen Steuern zu sparen.
Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar
Eines ist bekannt: Renovierungskosten sind häufig steuerlich absetzbar. Falls ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren lässt, bekommt er vom Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 % auf die Handwerkerkosten. Doch Vorsicht: Nicht die gesamte Rechnung ist verrechnungsfähig! Die Materialkosten sind ausgeschlossen, denn es geht nur um die steuerlichen Zahlungen für die Arbeitsleistung. Deshalb haben auch diejenigen einen Nachteil, die die nötigen Renovierungsarbeiten selbst übernehmen, denn alle Materialkosten bleiben unberücksichtigt. Der Höchstbetrag, der für Renovierungskosten angesetzt werden darf, liegt derzeit bei 1.200 Euro im Jahr.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz nimmt zur immer wieder aufkommenden Frage Stellung
Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, sind auch die Eltern-Kind-Beziehungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder häufig bei nur einem Elternteil, während der andere meist nur ein Besuchsrecht erhält.
Das Besuchsrecht beläuft sich in der Regel auf zwei Wochenenden im Monat, an denen Vater oder Mutter das Kind bzw. die Kinder besucht oder abholt. Kann die räumliche Entfernung hier als nur unerheblich angesehen werden, so verursachen die regelmäßigen Besuche meist auch wenig Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn die getrennt lebenden Eltern räumlich weit auseinander wohnen, sodass die Kosten für Fahrten zum auswärts lebenden Kind als nicht unerheblich zu betrachten sind. Viele Elternteile stellen sich dann die Frage, ob nicht auch der Fiskus hier einspringen kann und diese Fahrten als außergewöhnliche Belastungen anerkennt. Dies ist jedoch nicht so, wie kürzlich das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz urteilte. Fahrten zum auswärts wohnenden Kind sind keine Aufwendungen, die in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen in Abzug zu bringen sind, sondern diese Kosten gelten laut Angaben der Richter als typische Kosten für die Lebensführung (FG 12. September 2011 / AZ 5 K 2011 / 10).
Sparen bei der Steuererklärung – hier gibt es die News
Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.
Was sich anfänglich als so gut anfühlt, ändert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, schmälern den Lohn oder das Gehalt erheblich, sodass der Berufseinsteiger schnell auch frustriert sein wird.
Steuertipps für jede Steuerklasse
In der Regel ist der Berufseinsteiger ledig und ohne Kinder, sodass ihm hier die Steuerklasse I zugeteilt wird. Die Einstufung in die Steuerklasse I sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer einen immensen Abzug für Steuern hinnehmen muss, da er, anders als bei der Steuerklasse 3 oder vier beispielsweise, keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Ehegatte oder Kind hat und somit auch höchstmöglich besteuert werden kann. Die zu zahlenden Steuern sind der jeweiligen Steuertabelle zu entnehmen und beinhalten einen sogenannten Steuervorschuss, den der Arbeitnehmer monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen bekommt. Der tatsächliche Steueraufwand ergibt sich dann am Jahresende, wenn die Lohnsteuererklärung fällig wird. Hier wird dann genau berechnet, ob der Steuerzahler eine Forderung oder aber eine Verbindlichkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt hat.
Steuervorteile auch im Jahr der Scheidung

© Paul Posthouwer - Fotolia.com
Steuern sparen ist für die meisten Menschen eine gute Möglichkeit, um die Finanzen zu verbessern. So wundert es auch nicht, dass besonders die Steuertipps und Steuertricks sehr gefragt sind, denn nur wer über ein entsprechendes Wissen verfügt kann Steuertipps anwenden und somit auch Steuern sparen.
Steuern sparen in Ehe, Lebensgemeinschaft und bei Scheidung
Im Folgenden finden sich wichtige und lukrative Steuertipps rund um die Bereiche Ehe und Lebensgemeinschaft. Mit Hilfe dieser Steuertipps ist möglich, viele Steuern zu sparen und diesbezüglich auch mehr Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Ob bei Hochzeit oder der Scheidung: Das Steuergesetz bietet ein hohes Potenzial an Steuersparmöglichkeiten, die d
er Steuerzahler für sich selbst nutzen kann und auch nutzen sollte.
Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid
In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die jährliche Steuererklärung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur möglich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die Rückzahlung von möglicherweise zu viel gezahlten Steuern ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.
Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld
Schaut man sich die allgemeinen Steuertipps an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen häufig drastisch senken und somit Steuern sparen. Diese Steuerspartipps reichen von beispielsweise dem Umgang mit verlorenen Quittungen bis hin zu den eindeutig auszustellenden Rechnungen. Bei diesen Steuertipps lassen sich so mit einfachen Mitteln, und ohne großen Aufwand jede Menge Steuern sparen, ohne dass der Nutzer hier ein explizites Steuerberater-Wissen innehaben muss.





