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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Steuer sparen</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuerspartipps Immobilien – f&#252;r Mieter und Vermieter</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 09:41:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, um Steuern zu sparen. Aber nicht nur als Eigent&#252;rmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen Steuern zu sparen. Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-506" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Renovierung am Haus ist absetzbar" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/01/grunderwerbssteuer-300x216.jpg" alt="Renovierung steuerlich absetzen" width="300" height="216" />Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, um <strong>Steuern zu sparen</strong>. Aber nicht nur als Eigent&#252;rmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen <strong>Steuern zu sparen</strong>.</p>
<h2>Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar</h2>
<p>Eines ist bekannt: Renovierungskosten sind <strong>h&#228;ufig steuerlich absetzbar</strong>. Falls ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren l&#228;sst, bekommt er vom Finanzamt eine Steuererm&#228;&#223;igung von 20 % auf die Handwerkerkosten. Doch Vorsicht: <span style="text-decoration: underline;">Nicht die gesamte Rechnung ist verrechnungsf&#228;hig!</span> <strong>Die Materialkosten sind ausgeschlossen</strong>, denn es geht nur um die steuerlichen Zahlungen f&#252;r die Arbeitsleistung. Deshalb haben auch diejenigen einen Nachteil, die die n&#246;tigen Renovierungsarbeiten selbst &#252;bernehmen, denn alle Materialkosten bleiben unber&#252;cksichtigt. Der H&#246;chstbetrag, der f&#252;r Renovierungskosten angesetzt werden darf, liegt derzeit bei <strong>1.200 Euro im Jah</strong>r.</p>
<p><span id="more-797"></span></p>
<h2>Schuldzinsen von der Steuer absetzen</h2>
<p>Ein Geb&#228;ude, das sowohl selbst genutzt, als auch in Teilen vermietet wird, wird meist aus Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die Schuldzinsen des Darlehens sind zwar absetzbar als Werbungskosten und werden der Mieteinnahme gegengerechnet, aber hier ist nur der Teil des Darlehens anzurechnen, der auf den vermieteten Teil des Objektes entf&#228;llt. Das ist nicht immer einfach, meist erfolgt die Aufrechnung und Teilung aufgrund der Quadratmeter Wohnraum. Geschickt Steuern sparen kann man hier, wenn man von Anfang an getrennte Konten f&#252;hrt, und so nachweisen kann, dass das Eigenkapital in den eigengenutzten Teil geflossen ist, und der finanzierte Teil, also das Darlehen, komplett f&#252;r den vermieteten Teil benutzt wurde. Dann sind die Schulden komplett den Kosten zuzurechnen.</p>
<h2>Auch Maklergeb&#252;hren lassen sich in Teilen von der Steuer absetzen</h2>
<p>Auch Maklergeb&#252;hren sind teilweise absetzbar. Sie sind Teil der Anschaffungskosten und damit nicht wie sonstige Kosten sofort abzugsf&#228;hig. Der Makler kann seine Leistungen aufrechnen in reine Maklergeb&#252;hren und in Geb&#252;hren f&#252;r eine Finanzberatung. Der Teil, der zu der Geldbeschaffung geh&#246;rt, ist dann sofort in voller H&#246;he bei den Werbungskosten zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<h2>Steuern sparen mit der denkmalgesch&#252;tzten Immobilie</h2>
<p>Etwas anders sieht das alles aus, wenn es sich um eine denkmalgesch&#252;tzte Immobilie handelt. Die wesentlich h&#246;heren Aufwendungen, die sich durch den Kauf einer denkmalgesch&#252;tzten Immobilie ergeben, werden steuerlich ber&#252;cksichtigt. Eine denkmalgesch&#252;tzte Immobilie verschafft dem Investor die M&#246;glichkeit, &#252;ber die Denkmalschutz-AfA bis zu 80 % der Investition steuerlich geltend zu machen. Abschreibungen d&#252;rfen hier &#252;ber 12 Jahre erfolgen. (Bei Eigennutzung immerhin 10 Jahre)<br />
Aber ob denkmalgesch&#252;tzt oder nicht – eine Immobilie zu kaufen um nicht selbst darin zu wohnen, sondern diese zu vermieten, ist ein interessantes Projekt – auch steuerlich gesehen. Eine solche Investition zahlt sich bei der Steuererkl&#228;rung in barer M&#252;nze aus. Von der Steuer kann immerhin der Kaufpreis f&#252;r das Geb&#228;ude abgesetzt werden, wenn auch nicht jener f&#252;r das Grundst&#252;ck. Auch die laufenden Kosten f&#252;r das Objekt k&#246;nnen geltend gemacht werden. Die steuerlich relevanten Vorteile durch die vermietete Immobilie kommen explizit vor allem durch die Abschreibung des Kaufpreises zustande.</p>
<h2>Immobilien sind meist sichere Kapitalanlagen</h2>
<p>Des Weiteren ist ein Immobilienkauf stets eine gute M&#246;glichkeit, das vorhandene Kapital sicher unterzubringen. Denn so entgeht der K&#228;ufer dem Risiko von B&#246;rsencrashs oder anderen nicht beeinflussbaren Schwankungen, sondern kann stattdessen genau einsch&#228;tzen, wo das Geld investiert wurde, und wof&#252;r. Lukrative Zusatzrenditen bringt auch hier die Wahl einer Denkmalschutzimmobilie. Durch die langfristige Vermietbarkeit hat man hier im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen ein sehr geringes Risiko und eine hohe Rendite. Das unterscheidet die Anschaffung von Immobilien zur Vermietung von vielen anderen Anlagem&#246;glichkeiten. W&#228;hrend eine Immobilie allerdings nur als Steuersparmodell infrage kommt, wenn sie vermietet wird, gibt es hier als Ausnahme die Denkmalimmobilie, die diese Vorteile in der Regel auch bei der Eigennutzung bietet.</p>
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		<title>Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind k&#246;nnen nicht als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen in Abzug gebracht werden</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:34:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>

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		<description><![CDATA[Finanzgericht Rheinland-Pfalz nimmt zur immer wieder aufkommenden Frage Stellung Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, sind auch die Eltern-Kind-Beziehungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder h&#228;ufig bei nur einem Elternteil, w&#228;hrend der andere meist nur ein Besuchsrecht erh&#228;lt. Das Besuchsrecht bel&#228;uft sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Finanzgericht Rheinland-Pfalz nimmt zur immer wieder aufkommenden Frage Stellung</h2>
<p>Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, sind auch die Eltern-Kind-Beziehungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder h&#228;ufig bei nur einem Elternteil, w&#228;hrend der andere meist nur ein Besuchsrecht erh&#228;lt.</p>
<p>Das Besuchsrecht bel&#228;uft sich in der Regel auf zwei Wochenenden im Monat, an denen Vater oder Mutter das Kind bzw. die Kinder besucht oder abholt. Kann die r&#228;umliche Entfernung hier als nur unerheblich angesehen werden, so verursachen die regelm&#228;&#223;igen Besuche meist auch wenig Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn die getrennt lebenden Eltern r&#228;umlich weit auseinander wohnen, sodass die Kosten f&#252;r Fahrten zum ausw&#228;rts lebenden Kind als nicht unerheblich zu betrachten sind. Viele Elternteile stellen sich dann die Frage, ob nicht auch der Fiskus hier einspringen kann und diese Fahrten als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen</strong> anerkennt. Dies ist jedoch nicht so, wie k&#252;rzlich das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz urteilte. Fahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind <strong>sind keine Aufwendungen</strong>, die in der Steuererkl&#228;rung als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen</strong> in Abzug zu bringen sind, sondern diese Kosten gelten laut Angaben der Richter als<strong> typische Kosten f&#252;r die Lebensf&#252;hrung</strong> (FG 12. September 2011 / AZ 5 K 2011 / 10).</p>
<p><span id="more-777"></span></p>
<h2>Streitfall in Rheinland-Pfalz wird zuungunsten des Kl&#228;gers entscheiden – Besuchsfahrten zum ausw&#228;rtswohnenden Kind d&#252;rfen nicht steuerlich geltend gemacht werden</h2>
<p>Da es besonders in der j&#252;ngsten Vergangenheit zu mehr und mehr Unklarheiten bez&#252;glich der Aufwendungen f&#252;r die Besuche zu ausw&#228;rts wohnenden Kindern kam und nun auch die Klage eines betroffenen Vaters vorlag, nahm das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz Stellung zum aktuellen Fall und zur allgemeinen Situation. Wie der Kl&#228;ger den Richtern des FG mitteilte, machte er von seinem Besuchsrecht Gebrauch und fuhr einmal pro Monat zu seiner in Norddeutschland lebenden Tochter. Die Kosten f&#252;r diese Fahrten beliefen sich in Jahr 2007 auf rund 8.700 Euro, die er seinerseits in der Steuererkl&#228;rung als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung</strong> notierte. Das zust&#228;ndige Finanzamt stimmte diesem steuerlichen Abzug jedoch nicht zu, sondern strich diesen Posten komplett. Daraufhin klagte der Vater vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz mit der Begr&#252;ndung, dass mittellose V&#228;ter in &#228;hnlichen famili&#228;ren Konstellationen hier eine <span style="text-decoration: underline;">au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung in H&#246;he von 3.600 Euro per anno</span> absetzen k&#246;nnten, w&#228;hrend V&#228;tern mit Einkommen dieser Steuervorteil verwehrt w&#252;rde. Er berief sich weiterhin auf den Gleichheitssatz und verwies ebenso auf die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 24. November 2010 (LSG Rheinland-Pfalz AZ: L 1 SO 133).</p>
<p>Recht bekam der Kl&#228;ger allerdings nicht, denn die Richter des zust&#228;ndigen Finanzgerichts erkl&#228;rten, dass die Aufwendungen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils durch den Umgang und den Besuch des Kindes explizit den Kosten f&#252;r die allgemeine Lebensf&#252;hrung zuzuordnen seien. Ein Absetzen der Kosten als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung sei deshalb nicht statthaft. Des Weiteren, so die Richter, k&#246;nne auch das nicht sorgeberechtigte Elternteil vom Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld profitieren, sodass die Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind nicht zwingend eine au&#223;erordentliche Belastung darstellen w&#252;rden. Einen &#228;hnlich gelagerten Fall, bei dem ein Vater seine Tochter in den USA besuchte, hielten die zust&#228;ndigen Richter hier nicht f&#252;r vergleichbar.</p>
<h2>Familienleistungsausgleich oder au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung?</h2>
<p>Da eine Absetzbarkeit der Aufwendungen f&#252;r die Besuchsfahrten laut den Richtern des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz somit nicht erlaubt ist, bleibt dem Kl&#228;ger nun nur noch die M&#246;glichkeit, einen Familienleistungsausgleich zu beantragen. Hier m&#252;ssen sich dann entsprechend beide Elternteile dahin gehend einigen, wer von beiden die Freibetr&#228;ge bzw. das Kindergeld erhalten soll. Mit dem Familienleistungsausgleich sei, so die Richter, jeglicher weiterer Anspruch auch f&#252;r die Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind abgegolten. Des Weiteren kommt hier auch nicht das steuerrechtliche Existenzminimum zum Tragen, denn Aufwendungen f&#252;r Besuchsfahrten m&#252;ssen auch bei finanzieller Notlage nicht ausgeglichen werden.</p>
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		<title>Steuertipps f&#252;r Berufsanf&#228;nger</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/steuertipps-fuer-berufsanfaenger/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 13:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Sparen bei der Steuererkl&#228;rung – hier gibt es die News Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in K&#252;rze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Sch&#252;ler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabg&#228;ngern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Sparen bei der Steuererkl&#228;rung – hier gibt es die News</h2>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-769" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Berufseinsteiger" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/berufseinsteiger-300x201.jpg" alt="" width="300" height="201" />Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in K&#252;rze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Sch&#252;ler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabg&#228;ngern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen m&#246;chte. Ein &#252;ppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.</p>
<p>Was sich anf&#228;nglich als so gut anf&#252;hlt, &#228;ndert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beitr&#228;ge zur Sozialversicherung, schm&#228;lern den Lohn oder das Gehalt erheblich, sodass der Berufseinsteiger schnell auch frustriert sein wird.</p>
<h2>Steuertipps f&#252;r jede Steuerklasse</h2>
<p>In der Regel ist der Berufseinsteiger ledig und ohne Kinder, sodass ihm hier die Steuerklasse I zugeteilt wird. Die Einstufung in die Steuerklasse I sorgt daf&#252;r, dass der Arbeitnehmer einen immensen Abzug f&#252;r Steuern hinnehmen muss, da er, anders als bei der Steuerklasse 3 oder vier beispielsweise, keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Ehegatte oder Kind hat und somit auch h&#246;chstm&#246;glich besteuert werden kann. Die zu zahlenden Steuern sind der jeweiligen Steuertabelle zu entnehmen und beinhalten einen sogenannten Steuervorschuss, den der Arbeitnehmer monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen bekommt. Der tats&#228;chliche Steueraufwand ergibt sich dann am Jahresende, wenn die <a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Lohnsteuererkl&#228;rung</a> f&#228;llig wird. Hier wird dann genau berechnet, ob der Steuerzahler eine Forderung oder aber eine Verbindlichkeit gegen&#252;ber dem zust&#228;ndigen Finanzamt hat.</p>
<p><span id="more-768"></span></p>
<h2>Freibetr&#228;ge mindern die Lohnsteuer der Berufseinsteiger</h2>
<p>Bei der<a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"> Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs</a> ist es dem Berufseinsteiger erlaubt, diverse Posten als sogenannte <strong>Freibetr&#228;ge </strong>steuerlich geltend zu machen. Diese Freibetr&#228;ge mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich somit positiv auf das Steuerergebnis aus. Ausgaben f&#252;r den Job an sich oder auch f&#252;r die private Altersvorsorge k&#246;nnen in der <strong>Steuererkl&#228;rung</strong> angesetzt werden und sorgen so h&#228;ufig f&#252;r eine Steuerr&#252;ckzahlung. Die Freibetr&#228;ge und deren Absetzbarkeit unterliegen gewissen Regelungen, welche im Einzelfall zu pr&#252;fen sind. So sind einige Freibetr&#228;ge bereits pauschal abzugsf&#228;hig, was f&#252;r eine deutliche Vereinfachung bei der Erstellung der Lohnsteuererkl&#228;rung sorgt. Zu nennen ist hier beispielsweise der Grundfreibetrag, was soviel bedeutet, als dass Geh&#228;lter oder L&#246;hne unter dieser Grenze komplett steuerfrei ausbezahlt werden m&#252;ssen. Die Erstattung der zuvor gezahlten Steuer ist deshalb gewiss.</p>
<h2>Arbeitnehmerpauschale auch f&#252;r Berufseinsteiger</h2>
<p>Steuer mindernd wirkt sich auch f&#252;r Berufsanf&#228;nger die Arbeitnehmerpauschale aus. Auch hier erlaubt der Fiskus den pauschalen Abzug f&#252;r Weiterbildungen und Fachb&#252;cher oder aber f&#252;r Bewerbungen. &#220;bersteigt die tats&#228;chliche Summe jedoch diese Pauschale, so sind diese Kosten in die Kategorie Werbungskosten einzuordnen. Besonders wer gerade erst ins Berufsleben eingestiegen ist, hatte zuvor meist erhebliche Kosten f&#252;r Bewerbungen und diesbez&#252;gliche Portokosten oder auch f&#252;r den Umzug zum Ort des k&#252;nftigen Arbeitsplatzes. Das Gleiche gilt f&#252;r den Fall, bei dem der Umzug in eine andere Stadt zun&#228;chst doppelte Mietkosten verursacht hatte. Auch die d&#252;rfen steuermindernd vom Berufseinsteiger angesetzt werden.</p>
<h2>Arbeitsmittel sind Werbungskosten</h2>
<p>Die Werbungskosten der Steuererkl&#228;rung lassen sich in unterschiedliche Positionen aufteilen. Arbeitsmittel sind nur eine davon, die jedoch gerade f&#252;r die Berufsanf&#228;nger enorm wichtig sind. Richtig angesetzt k&#246;nnen hier erheblich Steuern eingespart werden. Zu den Arbeitsmitteln geh&#246;rt explizit alles, was privat angeschafft wurde, f&#252;r den neuen Job jedoch explizit von N&#246;ten ist. Hierunter fallen beispielsweise B&#252;cher und Fachzeitschriften, Notebooks und Handys, Aktentaschen und Schreibmaterial aber auch Berufsbekleidung, wie Spezialschuhe und Kittel. Wer als Berufsanf&#228;nger ins Bankgewerbe einsteigt, darf sogar Bekleidung, wie Kost&#252;me oder Anz&#252;ge steuerlich geltend machen. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass diese Anschaffungen nicht zur H&#228;lfte auch privat genutzt werden, da die Finanz&#228;mter ansonsten schnell den Rotstift ansetzen und die Position als nicht absetzbar erkl&#228;ren.</p>
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		<title>Steuern sparen in Ehe und Lebensgemeinschaft</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/steuern-sparen-in-ehe-und-lebensgemeinschaft/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 08:26:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Ehe]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten-Splitting]]></category>
		<category><![CDATA[Eingetragene Lebenspartnerschaften]]></category>
		<category><![CDATA[getrennte Veranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenveranlagung]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuervorteile auch im Jahr der Scheidung Steuern sparen ist f&#252;r die meisten Menschen eine gute M&#246;glichkeit, um die Finanzen zu verbessern. So wundert es auch nicht, dass besonders die Steuertipps und Steuertricks sehr gefragt sind, denn nur wer &#252;ber ein entsprechendes Wissen verf&#252;gt kann Steuertipps anwenden und somit auch Steuern sparen. Steuern sparen in Ehe, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Steuervorteile auch im Jahr der Scheidung</h2>
<div id="attachment_255" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-255" title="Ehe und Lebenspartnerschaft" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/08/lebenspartnerschaft-300x214.jpg" alt="Steuer&#228;nderungen Lebenspartnerschaft" width="300" height="214" /><p class="wp-caption-text">© Paul Posthouwer - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Steuern sparen</strong> ist f&#252;r die meisten Menschen eine gute M&#246;glichkeit, um die Finanzen zu verbessern. So wundert es auch nicht, dass besonders die <strong>Steuertipps </strong>und <strong>Steuertricks </strong>sehr gefragt sind, denn nur wer &#252;ber ein entsprechendes Wissen verf&#252;gt kann Steuertipps anwenden und somit auch <strong>Steuern sparen</strong>.</p>
<h2>Steuern sparen in Ehe, Lebensgemeinschaft und bei Scheidung</h2>
<p>Im Folgenden finden sich wichtige und<strong> lukrative Steuertipps</strong> rund um die Bereiche <strong>Ehe und Lebensgemeinschaft</strong>. Mit Hilfe dieser <a title="Steuertipps" href="http://www.steuer-sparen.info/category/steuertipps/" target="_self"><strong>Steuertipps </strong></a>ist m&#246;glich, <span style="text-decoration: underline;">viele Steuern zu sparen</span> und diesbez&#252;glich auch mehr Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Ob bei Hochzeit oder der Scheidung: Das Steuergesetz bietet ein hohes Potenzial an <em>Steuersparm&#246;glichkeiten</em>, die d</p>
<p>er Steuerzahler f&#252;r sich selbst nutzen kann und auch nutzen sollte.</p>
<p><span id="more-747"></span></p>
<h2>Steuervorteile in der Ehe – Ehegatten-Splitting</h2>
<p><strong>Ehepaare </strong>haben im Gegensatz zu den unverheirateten Paaren in Lebensgemeinschaften bei der Steuer in der Regel einen <strong>gro&#223;en Vorteil</strong>. Hier ist vor allem die M&#246;glichkeit der <strong>Zusammenveranlagung </strong>als ein gro&#223;es Plus zu nennen, denn dadurch lassen sich sehr <strong>viele Steuern sparen</strong>. Die Zusammenveranlagung ist wesentlich g&#252;nstiger, da aufgrund des sogenannten<strong> Ehegatten-Splittings</strong> angenommen wird, beide Ehepartner h&#228;tten prozentual ein gleichwertiges Einkommen. Dies f&#252;hrt zu einer deutlich verbesserten Einstufung in der Besteuerungskurve, und zwar besonders dann, wenn ein Ehegatte nur &#252;ber wenig bis gar kein Einkommen verf&#252;gt.</p>
<h2>Steuervorteile auch bei getrennter Veranlagung</h2>
<p>Neben der gemeinsamen Veranlagung lassen sich jedoch auch<strong> Steuern sparen</strong>, wenn das Ehepaar die <strong>getrennte Veranlagung</strong> w&#228;hlt. Ein steuerlicher Vorteil w&#252;rde sich beispielsweise dann erkennbar machen, wenn einer der Ehepartner deutliche finanzielle Verluste verzeichnen muss, die in das vorherige Jahr zur&#252;ckgetragen werden k&#246;nnten. Eine <strong>getrennte Veranlagung</strong> macht dar&#252;ber hinaus jedoch auch dann Sinn und sorgt f&#252;r eine <strong>Steuerersparnis</strong>, wenn ein Ehegatte hohe finanzielle Eink&#252;nfte</p>
<p>zu verzeichnen hat oder aber ein besonderer Steuersatz Anwendung findet.</p>
<h2>Steuern sparen &#8211; Getrennte oder gemeinsame Veranlagung? Hier sollte jedes Jahr neu gepr&#252;ft werden!</h2>
<p>Da sich die wirtschaftliche Situation in den meisten Familien immer wieder mehr oder weniger stark ver&#228;ndert, so muss auch bez&#252;glich der Steuererkl&#228;rung immer wieder neu gepr&#252;ft werden, ob denn eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung sinnvoller ist.</p>
<h2>Steuern sparen bei Erbschafts- und Schenkungssteuern</h2>
<p>Neben den regul&#228;ren Eink&#252;nften sollten auch die <strong>Erbschafts- und Schenkungssteuern</strong> immer im Auge behalten werden, da sich f&#252;r viele Ehegatten auch hier die M&#246;glichkeit bietet, explizit <strong>Steuern zu sparen</strong>. Besonders beg&#252;nstigt sind hierbei beispielsweise die Schenkungen an den Ehegatten.<br />
Wer dem Staat nichts schenken m&#246;chte und <strong>Steuern sparen</strong> will, der sollte immer bedenken, dass Ehegatten stets den h&#246;chsten pers&#246;nlichen Freibetrag haben und somit in der Regel auch die meisten Steuerverg&#252;nstigungen f&#252;r sich selbst verbuchen k&#246;nnen. Man muss deshalb auch kein Steuerberater sein, um diese Steuerverg&#252;nstigungen geltend machen zu k&#246;nnen.</p>
<h2>Steuern sparen – Ausnahmen, bei denen die Ehe keine Steuervorteile bringt</h2>
<p>Obwohl die Ehe den Ehegatten meist die besten Steuersparm&#246;glichkeiten bietet, so gibt es hier jedoch auch ein paar Ausnahmen, die f&#252;r keine Steuerverg&#252;nstigungen sorgen. War ein Ehegatte beispielsweise vor der Ehe Alleinerziehender und hat diesbez&#252;glich vom sogenannten Haushaltsfreibetrag profitiert, so f&#228;llt dieser steuerliche Vorteil mit dem Tag der Eheschlie&#223;ung weg.</p>
<h2>Steuern sparen auch im Jahr der Scheidung</h2>
<p>Auch bei der Scheidung k&#246;nnen dar&#252;ber hinaus noch <strong>viele Steuern gespart werden</strong>. Der steuerliche Vorteil der Ehegatten kann auch im Jahr der Trennung noch in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzung hierf&#252;r ist aber, dass das getrennt lebende Paar im Jahr der Scheidung noch wenigstens einen Tag zusammengelebt hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 1985 (BFH-Urteil – AZ VI R 190 / 82). Zugrunde gelegt wird hier Annahme, dass das Paar einen Vers&#246;hnungsversuch unternommen habe.<br />
Ist das Jahr der Trennung dann jedoch abgelaufen, so fallen auch die diesbez&#252;glichen Steuerverg&#252;nstigungen weg.</p>
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		<title>Steuern sparen 2012 – allgemeine Steuertipps</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:30:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Erstellung eines Eigenbelegs]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben für außerordentliche Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st"><img class="alignleft size-full wp-image-744" title="Lexware_TAXMAN_2012" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/Lexware_TAXMAN_2012.jpg" alt="" width="159" height="214" border="0" /></a>In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema <strong>Steuern sparen</strong> immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</a> wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur m&#246;glich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die R&#252;ckzahlung von m&#246;glicherweise <strong>zu viel gezahlten Steuern</strong> ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.</p>
<h2>Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld</h2>
<p>Schaut man sich die allgemeinen <strong>Steuertipps</strong> an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen h&#228;ufig drastisch senken und somit <strong>Steuern sparen</strong>. Diese <strong>Steuerspartipps</strong> reichen von beispielsweise dem Umgang mit verlorenen Quittungen bis hin zu den eindeutig auszustellenden Rechnungen. Bei diesen<strong> Steuertipps</strong> lassen sich so mit einfachen Mitteln, und ohne gro&#223;en Aufwand jede Menge Steuern sparen, ohne dass der Nutzer hier ein explizites Steuerberater-Wissen innehaben muss.</p>
<p><span id="more-742"></span></p>
<h2>Einfache Steuertipps f&#252;r verloren gegangene Quittungen und Belege</h2>
<p>Wer mit der <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>Erstellung der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung</strong></a> beginnt, der hat zun&#228;chst die Aufgabe, alle Quittungen und Belege zu sortieren, die dann aufgerechnet in die jeweiligen Kategorien der Steuererkl&#228;rung &#252;bertragen werden. Hier tauchen dann aber meist schon die ersten Probleme auf, denn wenn Quittungen oder Belege fehlen, k&#246;nnen diese nicht <strong>steuermindernd</strong> angesetzt werden. Was ist jedoch zu tun, wenn eine Quittung mit hohem Rechnungsbetrag nicht mehr auffindbar ist? L&#228;sst sich dann noch <strong>Steuern sparen</strong> oder muss die ganze Position gestrichen werden? Die Antwort ist einfach: Mit der <strong>Erstellung eines Eigenbelegs</strong> k&#246;nnen viele Kosten dennoch <strong>als Werbungskosten geltend gemacht werden</strong> und brauchen nicht gestrichen zu werden. Diese Vorgehensweise findet Anerkennung bei allen zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und gilt f&#252;r Parkgeb&#252;hren gleicherma&#223;en wie f&#252;r <strong>Bewirtungsbelege und Telefonkosten</strong> am M&#252;nzsprecher, f&#252;r das <strong>Waschen von betrieblicher Kleidung</strong> oder f&#252;r die Staubsaugerkosten an der Tankstelle sowie f&#252;r Geschenke und Pr&#228;sente. Mit dem Eigenbeleg ist das <strong>Steuern sparen</strong> dann immer noch m&#246;glich; lediglich die <strong>Vorsteuer </strong>darf bei den Eigenbelegen f&#252;r unternehmerische Zwecke <strong>nicht in Abzug</strong> gebracht werden, dass es sich bei diesen nicht um ein originales Rechnungsformular handelt. Bei der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung selbst machen" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> darf die Vorsteuer jedoch wieder <strong>Steuer mindernd</strong> angesetzt werden.</p>
<h2>Steuern sparen durch Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p>Ist die <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>dann erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet, so dauernd es einige Zeit, bis sich die m&#246;gliche Steuerersparnis auch auf dem eigenen Konto zeigt. Zuvor flattert jedoch der Steuerbescheid ins Haus, aus dem der Steuerzahlen den zu zahlenden oder zu erstattenden Betrag entnehmen kann. Hier sei jedoch erw&#228;hnt, diesem Steuerbescheid immer ein genaues Augenmerk zu schenken, denn nicht selten ist dieser Bescheid falsch ausgestellt. Laut einer Statistik ist bereits jeder siebte <strong>Steuerbescheid nicht korrekt</strong>, was sich dann nat&#252;rlich auch auf das <strong>Steuern sparen</strong> insgesamt auswirken wird. Dem Steuerzahler gehen durch diese Falschausstellungen oftmals viele Hundert Euro im Jahr verloren und das <strong>Steuern sparen</strong> ist dadurch nat&#252;rlich ebenfalls in weite Ferne ger&#252;ckt.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler weist immer wieder darauf hin, dass hier in besonderen F&#228;llen vom <strong>Recht des Einspruchs gegen den Steuerbescheid</strong> gemacht werden sollte. Wurden beispielsweise nicht alle sogenannten geltend gemachten Aufwendungen dem Posten <strong>Werbungskosten </strong>oder <strong>Sonderausgaben f&#252;r au&#223;erordentliche Aufwendungen </strong>anerkannt, so kann ein Einspruch hier durchaus helfen doch noch <strong>Steuern zu sparen</strong>. Auch wenn Streichungen dieser Aufwendungen ohne eine Erl&#228;uterung in Abzug gebracht wurden, ist ein Einspruch durchaus legitim.</p>
<p>Der Einspruch und somit auch die M&#246;glichkeiten<strong> Steuern zu sparen</strong> sind nat&#252;rlich an Fristen gebunden, an die sich der Steuerzahler unbedingt halten muss. Laut Gesetz gilt hier die <strong>Rechtsbehelfsfrist von einem Monat</strong>. Diese Frist beginnt jedoch erst am Tage der <strong>Zustellung des Steuerbescheid</strong>. Eine Verl&#228;ngerung dieser Frist ist dann m&#246;glich, wenn der letzte Tag der gesetzten Frist auf ein Wochenende oder Feiertag f&#228;llt.</p>
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		<title>Einf&#252;hrung der Familienpflegezeit ab Januar 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 15:14:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Familienpflegezeit]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zustimmung des Bundestages ist erfolgt! Laut einer Pressemitteilung vom 20.10.2011 stimmt der Bundestag der Einf&#252;hrung der neuen Familienpflegezeit nun endg&#252;ltig zu. Beschlossen wurde das neue Gesetz in der 2. und 3. Lesung und kann, wie von Familienministerien Kristina Schr&#246;der erw&#228;hnt, nun bereits am dem 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Einf&#252;hrung der Familienpflegezeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Zustimmung des Bundestages ist erfolgt!</h2>
<p>Laut einer Pressemitteilung vom 20.10.2011 stimmt der Bundestag der Einf&#252;hrung der neuen <strong>Familienpflegezeit</strong> nun endg&#252;ltig zu. Beschlossen wurde das neue Gesetz in der 2. und 3. Lesung und kann, wie von Familienministerien Kristina Schr&#246;der erw&#228;hnt, nun bereits am dem 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Einf&#252;hrung der <strong>Familienpflegezeit </strong>soll es erstmals m&#246;glich werden, die Pflege von Angeh&#246;rigen und auch den Beruf miteinander zu vereinbaren.<br />
Die Familienministerin weist im Zuge dessen daraufhin, dass es in Deutschland wohl eine gro&#223;e Mehrheit von Menschen gibt, die explizit w&#252;nschen, die Pflege bed&#252;rftiger Angeh&#246;riger selbst zu &#252;bernehmen. Durch die nun in K&#252;rze diesbez&#252;glich gew&#228;hrten<strong> finanziellen Zuwendungen</strong>, sei das nun auch den berufst&#228;tigen Personen m&#246;glich, die sich ansonsten keine berufliche Auszeit f&#252;r diese Pflege h&#228;tten leisten k&#246;nnen.</p>
<p><span id="more-721"></span></p>
<h2>Familienpflegezeit als innovatives Sozialsystem</h2>
<p>Die <strong>Familienpflegezeit </strong>kann als innovatives Sozialsystem angesehen werden, welches die B&#252;rger entlastet und die Familie wieder als sogenannte Verantwortungsgemeinschaft erkennbar werden l&#228;sst. Da der Bedarf f&#252;r eine Vereinbarkeit von Beruf und Pflege schon seit Jahren sehr gro&#223; ist, ist die Einf&#252;hrung der Familienpflegezeit f&#252;r einen Gro&#223;teil der Bev&#246;lkerung eine Entlastung. Aktuell beziehen rund 2 Millionen Menschen in Deutschland <strong>Leistungen aus der Pflegeversicherung</strong>. Davon werden ganze 1,7 Millionen Menschen von Familienangeh&#246;rigen gepflegt oder auch von ambulanten Diensten. Eine Statistik belegt, dass sich &#252;ber 70 Prozent der Angeh&#246;rigen w&#252;nscht, die Pflege selbst zu &#252;bernehmen, dies jedoch vielfach auch aus finanziellen Gr&#252;nden nicht m&#246;glich sei. Wie das Allensbach Institut k&#252;rzlich belegte, schaffen es nur die wenigsten Berufst&#228;tigen, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Der Wunsch sei zwar da, die diesbez&#252;glichen M&#246;glichkeiten hingegen beschr&#228;nkt. An diesem Punkt soll dann die <strong>Familienpflegezeit </strong>greifen.</p>
<h2>Familienpflegezeit und reduzierte Arbeitszeiten</h2>
<p>Mit der Familienpflegezeit soll es k&#252;nftig m&#246;glich sein, dass alle Besch&#228;ftigte ihre jeweilige Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren k&#246;nnen, wenn Angeh&#246;rige der intensiven Pflege bed&#252;rfen. Wird im Zuge dessen die Arbeitszeit auf rund 50 Prozent reduziert, so erh&#228;lt der Besch&#228;ftigte jedoch trotzdem noch Zuwendungen in H&#246;he von 75 Prozent des Arbeitslohnes. Die Finanzierung des Familienpflegezeit ergibt sich dann daraus, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Pflegezeit zwar wieder in Vollzeit arbeitet, jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Arbeitslohnes verg&#252;tet bekommt. Und zwar so lange, bis der Ausgleich zu 100 Prozent erfolgt ist.</p>
<h2>Familienpflegezeit birgt Risiken f&#252;r kleine oder mittelst&#228;ndische Unternehmen</h2>
<p>Da der Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung w&#228;hrend der Pflegezeit in Vorleistung geht, entstehen besonders f&#252;r kleine und mittelst&#228;ndische Unternehmen hohe finanzielle Risiken. Aus diesem Grund m&#252;ssen alle Arbeitnehmer, die sich zur Pflege von Angeh&#246;rigen entscheiden und die Vorz&#252;ge der Familienpflege in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Versicherung abschlie&#223;en. Besonders Ausf&#228;llen bei Berufs- und Erwerbsunf&#228;higkeit sollen hiermit abgesichert werden. Die Beitr&#228;ge zu diesen Versicherungen sind in der Regel gering und sie enden umgehend dann, wenn die Leistungen bez&#252;glich der in Anspruch genommenen Pflegezeit abgegolten sind.</p>
<h2>Familienpflege denkt auch an die Altersvorsorge</h2>
<p>Auch an die Altersvorsorge ist im Zuge der Einf&#252;hrung der Familienpflege gedacht. Alle Beitragszahlungen w&#228;hrend dieser Periode und auch die Leistungen der Pflegeversicherung in dieser Zeit sichern den Erhalt der jeweiligen Rentenanspr&#252;che. Durch eine Erh&#246;hung der Pflegestufe erh&#246;hen sich diese Anspr&#252;che sogar noch, sodass sich pflegende Angeh&#246;rige trotz der umfassenden Aus&#252;bung dieser Pflege noch weitaus h&#246;here Rentenanspr&#252;che sichern k&#246;nnen. Diese steigen dann durchaus auch auf das Niveau der Vollzeitbesch&#228;ftigung und sind besonders f&#252;r Geringverdiener eine gute M&#246;glichkeit, die Rente aufzubessern.<br />
Die Familienpflegezeit hat einiges mit der Altersteilzeit gemeinsam. Auch hier schlie&#223;en Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen verbindlichen Vertrag. Der Arbeitgeber beantragt dann seinerseits eine Refinanzierung durch das Bundesamt f&#252;r Familie und zivilrechtliche Aufgaben. Nach Ablauf der Pflegezeit beh&#228;lt der Arbeitgeber dann einen Teil des Lohns wieder ein, um diese Finanzierung nun zu tilgen.</p>
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		<title>Arbeitnehmer auf dem Schiff &#8211; Die Verpflegung kann von der Steuer abgesetzt werden</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 08:38:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Auswärtstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflegung]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflegungspauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer, die ausw&#228;rts t&#228;tig sind, sollten sich in Zukunft gut informieren. Denn hier gibt es einige Fristen, die ver&#228;ndert wurden und die vor allem im Bereich der Schifffahrt zu finden sind. Wie in allen beruflichen Bereichen kann der Steuerzahler immer so einiges von der Steuer absetzen, so auch die Verpflegung auf einem Schiff. Bis jetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer, die ausw&#228;rts t&#228;tig sind, sollten sich in Zukunft gut informieren. Denn hier gibt es einige Fristen, die ver&#228;ndert wurden und die vor allem im Bereich der Schifffahrt zu finden sind.  Wie in allen beruflichen Bereichen kann der Steuerzahler immer so einiges <strong>von der Steuer absetzen</strong>, so auch die <strong>Verpflegung auf einem Schiff</strong>. Bis jetzt war das Gesetz explizit nur so ausgelegt, dass der Arbeitnehmer die hier anfallenden Kosten nur f&#252;r die ersten <span style="text-decoration: underline;">drei Monate von der Steuer absetzen konnte</span>. Das hat sich jetzt allerdings ge&#228;ndert.</p>
<h2>Was versteht man im steuerlichen Sinne unter einer Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit?</h2>
<p>Bei der <strong>Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit </strong>handelt sich dabei um eine T&#228;tigkeit, die vor&#252;bergehend au&#223;erhalb der eigenen Arbeitsst&#228;tte stattfindet. Sobald man solch eine Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit &#252;bernimmt, lassen sich auch <strong>einige Werbungskosten abschreiben</strong>. Unteranderen die <strong>&#220;bernachtungskosten</strong>, die <strong>Verpflegung </strong>und auch die <strong>Fahrtkosten</strong>. Diese sind wie gesagt, mindestens f&#252;r die ersten drei Monate <span style="text-decoration: underline;">von der Steuer absetzbar</span>.</p>
<p><span id="more-630"></span></p>
<h2>Fahrzeuglenker und Seereisende geh&#246;ren zur Kategorie der Ausw&#228;rtst&#228;tigen</h2>
<p>Jemand der einen Bus, eine Bahn oder einen LKW chauffiert geh&#246;rt explizit und f&#252;r alle nachvollziehbar zu den ausw&#228;rtsarbeitenden Menschen. Auch Seeleute fallen in diese Kategorie. Das bedeutet, jedes Mal wenn das Schiff den Heimathafen verl&#228;sst, beginnt automatisch eine neue Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit f&#252;r den Arbeitnehmer. Und im Klartext bedeutet das auch, dass bei jeder neuen Reise die Pauschale von Neuem abgesetzt werden darf.</p>
<h2>Der Bundesfinanzhof hat in Bezug auf die Ausw&#228;rtspauschale entschieden</h2>
<p>Dauert die T&#228;tigkeit auf einem Fahrzeug l&#228;nger als drei Monate gilt die Dreimonatsfrist im Normalfall nicht. Bei einem Schiff jedoch gibt es eine Ausnahme. Wenn die Arbeit l&#228;nger als drei Monate dauert, kann der Steuerzahler sich die Betr&#228;ge so lange von der Steuer abziehen, bis die Reise zu Ende geht. Als l&#228;ngerfristige T&#228;tigkeiten gelten immer nur solche Arbeiten, die wirklich st&#228;ndig am gleichen Ort durchgef&#252;hrt werden. Da es sich bei einem Schiff und Fahrzeug aber nicht um eine T&#228;tigkeitsst&#228;tte im klassischen Sinne handelt, tritt hier auch das neue Gesetz in Kraft.</p>
<h2>Fahrtkosten bei Ausw&#228;rtst&#228;tigkeiten absetzen</h2>
<p>Nicht nur die <strong>Verpflegungskosten </strong>lassen sich von der Steuer abziehen, sondern auch die <strong>Fahrtkosten</strong>. Diese gelten in diesem Fall als <strong>Reisekosten</strong>. F&#228;hrt der Arbeitnehmer t&#228;glich von der Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit nach Hause, liegt hier eine <strong>beg&#252;nstige Fahrt</strong> vor. Diese tritt nur in Kraft, wenn man t&#228;glich von der Wohnung zur Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit fahren muss. Ist die eigene Wohnst&#228;tte zu weit entfernt, gilt in dem Fall die Unterkunft, welche sich in der N&#228;he dieser St&#228;tte befindet. Auch spricht man von einer beg&#252;nstigen Fahrt, wenn sich die Arbeitsst&#228;tte st&#228;ndig ver&#228;ndert. Zum Beispiel bei einer Einsatzwechselt&#228;tigkeit. Trifft man sich an einem bestimmten Ort, um zur Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit zu fahren, so f&#228;llt diese Fahrt ebenfalls noch unter diesen besonderen Rahmen.</p>
<h2>Ausnahmen bei der Verpflegungspauschale</h2>
<p>Nat&#252;rlich gibt es Ausnahmen und L&#252;cken, die jeder Steuerzahler kennen sollte. W&#252;rde man auf dem Schiff eine eigene kleine Wohnung mit Kochm&#246;glichkeiten besitzen, so kann es sein, dass sich der Freibetrag verringert. Da es aber keine M&#246;glichkeit gibt, Lebensmittel einzukaufen, sollte dieser ungef&#228;hr gleich bleiben. Ausnahmen gibt es zudem an Bord, wenn es f&#252;r die Angestellten eine g&#252;nstige Kantine gibt. Hier muss man sich gut informieren, ob man wirklich alles absetzen kann oder ob es L&#252;cken gibt, die man schlie&#223;en muss. Manche Schiffe haben sich hier schon gut abgesichert. Deswegen unbedingt nachfragen, ob es m&#246;glich ist, <strong>die Verpflegung abzusetzen. </strong>Probieren sollte man dies aber auf jeden Fall, denn selbst im negativen Fall ist nur mit einer Ablehnung zu rechnen. Ist dies eingetreten kann man sich immer noch &#252;ber die momentane gesetzliche Lage informieren und dagegen rechtlich vorgehen. Auf jeden Fall sollte man aber auf die eigene Rechte pochen. Alles was au&#223;erhalb der normalen Arbeitsst&#228;tte passiert, darf in der Regel auch abgesetzt werden. Denn man hat hier immer einen Mehraufwand, auch wenn es im ersten Moment gar nicht so wirkt.</p>
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		<item>
		<title>Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erf&#252;llt den Tatbestand der Steuerhinterziehung</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/allgemein/entfernungspauschale-eine-falsche-angabe-der-kilometer-erfuellt-den-tatbestand-der-steuerhinterziehung/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 May 2011 08:20:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine Einkommensteuererkl&#228;rung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht</h2>
<p>Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zur&#252;ckzahlen.</p>
<h2>Einkommensteuererkl&#228;rung – R&#252;ckzahlung oder Nachforderung?</h2>
<p>Um die <strong>Einkommensteuer </strong>ermitteln zu k&#246;nnen, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige s&#228;mtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgem&#228;&#223; an das Finanzamt &#252;bermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer bereits aufgrund ihres Arbeitsverh&#228;ltnisses Lohnsteuer zahlen, ist es hier m&#246;glich, dass einzelne <strong>Werbungskosten</strong> oder auch die <strong>Fahrten zur Arbeitsst&#228;tte</strong> so viele Kosten verursachen, dass hier eine Steuerr&#252;ckzahlung zu erwarten ist. Sprichw&#246;rtlich „gute Karten“ hat hier zum Beispiel, wer einen <span style="text-decoration: underline;">langen Weg zur Arbeitsst&#228;tte</span> nachweisen kann, denn hier kann die sogenannte <strong>Entfernungspauschale </strong>zum Tragen kommen, die die Steuerlast in der Regel erheblich schm&#228;lern wird.</p>
<p><span id="more-624"></span></p>
<h2>Entfernungspauschale senkt die Steuerlast meist drastisch</h2>
<p>Da die meisten Steuerpflichtigen an einer Reduzierung der Einkommensteuerlast interessiert sind, wird nicht selten bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung mehr oder weniger geschummelt. Viele sehen dies als sogenannten Kavaliersdelikt an, da eine Steuerhinterziehung eher selten mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.</p>
<p>Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, birgt besonders auch die <strong>Entfernungspauschale </strong>ein hohes Ma&#223; an Potenzial, um die Steuer zu senken. Die <strong>Entfernungspauschale</strong> wird im Volksmund auch als <strong>Pendlerpauschale </strong>bezeichnet, die ihrerseits die regelm&#228;&#223;igen Fahrten zwischen der Arbeitsst&#228;tte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstst&#228;ndigen in Anspruch genommen werden.</p>
<h2>Entfernungspauschale – hier kommt es auf die gefahrenen Kilometer an</h2>
<p>Wer die Entfernungspauschale bei der Steuer absetzen m&#246;chte, der kann hier pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Dies ist unabh&#228;ngig davon, ob mit dem Motorrad, dem Fahrrad oder dem Auto zur Arbeitsst&#228;tte gefahren wurde. Ja selbst der Weg zu Fu&#223;, mit dem Bus, der Bahn oder dem Schiff kann abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass tats&#228;chlich immer nur der k&#252;rzeste Weg zur Arbeit bei der Berechnung der gefahrenen Kilometer gew&#228;hlt wird.</p>
<h2>Schummeln bei der Entfernungspauschale gilt als Steuerhinterziehung</h2>
<p>Da eine weite Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsst&#228;tte immer eine lukrative steuerliche Beg&#252;nstigung beinhaltet, sind die Arbeitnehmer daran interessiert, hier wirklich jeden gefahrenen Kilometer zu berechnen. Manchen jedoch reicht diese steuerliche Verg&#252;nstigung allerdings noch nicht aus, sodass hier bei der Entfernungspauschale ein wenig geschummelt wird und die Kilometer nach oben hin aufgerundet werden. Auf das ganze Jahr gerechnet, kommt dadurch in der Regel eine wesentlich gr&#246;&#223;ere Summe zustande, als dies normalerweise der Fall gewesen w&#228;re. Und das erf&#252;llt explizit den Tatbestand der Steuerhinterziehung.</p>
<h2>Entfernungspauschale – Finanzgericht Rheinland-Pfalz verurteilte auf Steuerhinterziehung</h2>
<p>In einem aktuellen Fall entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen eine Steuerzahlerin, die im Laufe der vergangenen f&#252;nf Jahre bei der Angabe der Entfernungspauschale gemogelt hatte. Statt der tats&#228;chlich gefahrenen zehn Kilometer zur Arbeit, hatte sie die Entfernungspauschale in jedem Jahr mit achtundzwanzig gefahrenen Kilometern angegeben. Das Gericht entschied hier unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung, d. h., die Steuers&#252;nderin muss f&#252;r den entstandenen steuerlichen Schaden aufkommen und die zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen. Eine Verj&#228;hrungsfrist konnte in dieser Sache nicht anerkannt werden, da bei einer Steuerhinterziehung nicht die &#252;bliche Frist, in diesem Fall die Verj&#228;hrungsfrist von f&#252;nf Jahren, nicht mehr zum Tragen kommt.</p>
<h2>Auch versehentliche Falschangabe bei der Entfernungspauschale f&#252;hrt zu &#196;rger</h2>
<p>Nat&#252;rlich bieten auch versehentlich get&#228;tigte Falschinformationen bei der Entfernungspauschale kein Freibrief f&#252;r eine Straffreiheit. Aus diesem Grund sollte bei der Erstellung der j&#228;hrlichen Einkommensteuer immer ein besonderes Augenmerk auch auf die Entfernungspauschale gelegt werden. Ein Routenplaner kann hier beispielsweise schnell bei der Berechnung der tats&#228;chlichen Kilometer helfen und so m&#246;glichen &#196;rger bereits im Keim ersticken</p>
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		<title>K&#246;nnen Praktika w&#228;hrend des Erststudiums als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden?</title>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 08:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell besch&#228;ftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf  Praktika w&#228;hrend des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbez&#252;glichen Abzug von Werbungskosten gestrichen hatte, h&#228;uften sich in der letzten Zeit die Widerspr&#252;che gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell besch&#228;ftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf  <strong>Praktika </strong>w&#228;hrend des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbez&#252;glichen <strong>Abzug von Werbungskosten</strong> gestrichen hatte, h&#228;uften sich in der letzten Zeit die Widerspr&#252;che gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier entstandenen Kosten entsprechend auch erstattet haben wollten.</p>
<p>Das Finanzgericht in M&#252;nster bearbeitete k&#252;rzlich die Klage einer Studentin, die sich mit dieser Vorgehensweise nicht zufriedengeben wollte. Laut ihren Angaben erhielt sie f&#252;r das Pflichtpraktikum lediglich eine kleine Verg&#252;tung, obwohl sie nachweislich Studien- und Pr&#252;fungsgeb&#252;hren in H&#246;he von rund 10.000 Euro zu entrichten hatte und sich somit entsprechend in einem Studium befand.</p>
<p>Das Finanzgericht in M&#252;nster wies die Klage der Studentin allerdings mit der Begr&#252;ndung ab, dass ein <strong>Werbungskostenabzug </strong>nur dann m&#246;glich sei, wenn es sich bei den Kosten um Betr&#228;ge handelt, die aufgrund eines bestehenden Dienstverh&#228;ltnisses zustande gekommen sind (AZ 11 K 4489/09 F). Dies sei jedoch weder gegen&#252;ber der Universit&#228;t noch gegen&#252;ber dem Praktikumsbetrieb gegeben.</p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Erststudiums – Bundesfinanzhof &#228;ndert die Rechtsprechung</h2>
<p>Im oben aufgef&#252;hrten Fall lie&#223; das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu, der nun dar&#252;ber zu befinden hatte, ob diese Regelung als verfassungswidrig anzusehen sei. Das Verfahren war lange Zeit schwebend, sodass Betroffene auf das anh&#228;ngige Verfahren (AZ VI R 7/10) verweisen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollten.</p>
<p>In letzter Instanz ist der Bundesfinanzhof (BFH) dann aber zu der Entscheidung gekommen, dass den Studenten Recht gesprochen werden m&#252;sse und die <strong>studienbegleitenden Praktika steuerlich absetzbar</strong> sein m&#252;ssen. Allerdings sollen diese nicht wie urspr&#252;nglich als regul&#228;re <strong>Werbungskosten </strong>anzurechnen sein, sondern als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten, die den Eink&#252;nften aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit zugeordnet werden m&#252;ssen.</p>
<p><span id="more-622"></span></p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Erststudiums k&#246;nnen als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden</h2>
<p>Obwohl das Finanzgericht M&#252;nster die Klage der Studentin abgewiesen hatte, ist es nun doch m&#246;glich, die Kosten f&#252;r die Praktika w&#228;hrend des Erststudiums steuerlich abzusetzen. Die meisten Finanzgerichte folgen dem Urteil des Bundesfinanzhof und bieten gro&#223;z&#252;gige Entscheidungen. Die Kosten, die im Rahmen von Praktika entstehen, d&#252;rfen nunmehr als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten angerechnet werden.</p>
<p>Zwingend erforderlich ist hierbei allerdings das Erbringen des Nachweises, dass die entstandenen Kosten w&#228;hrend des Praktikums in einem direkten Zusammenhang mit den Einnahmen nach dem Studium zu sehen sind. Da dies jedoch besonders bei den Studieng&#228;ngen der Betriebswirtschaftslehre der Fall ist, ist die Option der vorweggenommenen Werbungskosten hier in der Regel problemlos anzuerkennen.</p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Studiums dient der Berufsvorbereitung</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist davon auszugehen, dass ein Praktikum auf das sp&#228;tere Berufsleben vorbereiten soll. Was bei Sch&#252;lern der 6. oder 7. Klasse oftmals noch rein informativ zu sehen ist, stellt f&#252;r Studenten jedoch in der Regel eine wichtige M&#246;glichkeit dar, sich Kenntnisse &#252;ber das sp&#228;tere Berufsleben anzueignen. Studenten der Betriebswirtschaftlehre werden w&#228;hrend ihrer Praktika in den meisten F&#228;llen als vollwertige Arbeitskr&#228;fte angesehen und eingesetzt, sodass sie hier quasi auch in einem Dienstverh&#228;ltnis zum Praktikumsbetrieb stehen. Ein vorweggenommener Abzug f&#252;r Werbungskosten ist somit auch f&#252;r die Finanzgerichte legitim.</p>
<h2>Vorweggenommene Werbungskosten f&#252;r Praktika richtig angeben</h2>
<p>Wer als Student die Kosten f&#252;r Praktika steuerlich geltend machen m&#246;chte, der muss diese Kosten entsprechend in der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung angeben.<br />
Davon ausgehend, dass der Student keinerlei weitere Einnahmen w&#228;hrend des Kalenderjahres hatte, sind die angefallenen Kosten f&#252;r das Praktikum in der Anlage N als vortragsf&#228;higen Verlust anzugeben. Das zust&#228;ndige Finanzamt wird diesen Verlust dann in den folgenden Jahren ber&#252;cksichtigen. Beginnt das Berufsleben dann nach den Studienjahren und die Einnahmen aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit sind steuerlich anzugeben, so mindern die vorherigen Verlustvortr&#228;ge ab diesem Zeitpunkt dann die zu zahlende Lohnsteuer.</p>
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		<title>Pflegepauschbetrag – Abzugsm&#246;glichkeit bei der Steuererkl&#228;rung</title>
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		<pubDate>Tue, 17 May 2011 08:06:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegepauschbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Pflege von Angeh&#246;rigen ist auch finanziell eine au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung Im deutschen Steuerrecht gibt es f&#252;r die Betreuung und die Pflege von Angeh&#246;rigen eine nicht unerhebliche Abzugsm&#246;glichkeit. Stellt sich innerhalb der Familie ein Pflegebedarf ein, so geht dies in den meisten F&#228;llen auch mit einer hohen finanziellen Belastung einher. Die Angeh&#246;rigen der pflegebed&#252;rftigen Person m&#252;ssen unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Pflege von Angeh&#246;rigen ist auch finanziell eine au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung</h2>
<p>Im deutschen Steuerrecht gibt es f&#252;r die Betreuung und die Pflege von Angeh&#246;rigen eine nicht unerhebliche Abzugsm&#246;glichkeit. Stellt sich innerhalb der Familie ein Pflegebedarf ein, so geht dies in den meisten F&#228;llen auch mit einer hohen finanziellen Belastung einher. Die Angeh&#246;rigen der pflegebed&#252;rftigen Person m&#252;ssen unter Umst&#228;nden ihren Beruf aufgeben, um der Pflege &#252;berhaupt nachkommen zu k&#246;nnen und auch die Kosten f&#252;r die Pflegeutensilien sind in den meisten F&#228;llen als nicht unerheblich zu betrachten. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund ein Steuermodell freigegeben, welches den Steuerpflichtigen, der einen Angeh&#246;rigen pflegt, steuerlich so behandelt, als w&#228;re er selbst erkrankt und h&#228;tte entsprechend auch die Kosten hierf&#252;r zu tragen.</p>
<h2>Welche Kosten sind im Zusammenhang mit pflegebed&#252;rftigen Angeh&#246;rigen absetzbar?</h2>
<p>Wenn es darum geht, bei der j&#228;hrlichen <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>die Kosten der Pflege richtig anzusetzen, dann tun sich viele Angeh&#246;rige pflegebed&#252;rftiger Personen jedoch sehr schwer. K&#246;nnen beispielsweise explizit alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden oder darf nur ein <strong>Pflegepauschbetrag </strong>angesetzt werden? Und wenn ja, wie hoch ist dieser?</p>
<p>Grunds&#228;tzlich kann gesagt werden, dass <span style="text-decoration: underline;">alle Kosten im Zusammenhang mit den pflegebed&#252;rftigen Angeh&#246;rigen</span> steuerlich abziehbar sind. Dies sind beispielsweise die Kosten, die f&#252;r den Einsatz einer ambulanten Pflegekraft anfallen, aber auch die Kosten f&#252;r den regul&#228;ren Pflegedienst sowie die Kosten f&#252;r die Einrichtung einer Tages- und/oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege und anderen pflegerischen T&#228;tigkeiten. Selbst Betreuungsangebote von sogenannten ehrenamtlichen Pflegehelfern k&#246;nnen von der Steuer abgesetzt werden. Und zu guter Letzt sind nat&#252;rlich auch die monatlichen Kosten f&#252;r die Unterbringung in ein Pflegeheim von der Steuer absetzbar.</p>
<p><span id="more-618"></span></p>
<h2>Pflegebed&#252;rftigkeit von Angeh&#246;rigen muss nachgewiesen werden</h2>
<p>Um die finanziellen Aufwendungen f&#252;r die Pflege bed&#252;rftiger Angeh&#246;riger erstattet zu bekommen, muss diese Pflegebed&#252;rftigkeit allerdings explizit nachgewiesen und belegt werden. Wird ein Antrag auf den Erhalt einer Pflegestufe gestellt, so wird in der Regel ein Gutachter der sozialen Pflegekassen vor Ort den tats&#228;chlichen Schweregrad der Pflegebed&#252;rftigkeit des Angeh&#246;rigen und mit ihm die diesbez&#252;glichen Einschr&#228;nkungen im Alltag feststellen. Ist die Pflegestufe erreicht, so hat es der pflegende Angeh&#246;rige hierdurch leicht, auch seine Kosten von der Steuer absetzen zu k&#246;nnen, da von offizieller Stelle eine Bed&#252;rftigkeit hinsichtlich der Pflege festgestellt wurde. Hier ist entsprechend kein weiterer Nachweis zu erbringen, sondern hier k&#246;nnen alle Kosten als sogenannte au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<h2>Pflegepauschbetrag f&#252;r unentgeltliche Pflegehilfe</h2>
<p>In vielen F&#228;llen ist es jedoch so, so zeigt die Erfahrung, dass kein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, obwohl der pflegebed&#252;rftige Angeh&#246;rige eine t&#228;gliche und umfassende Betreuung ben&#246;tigt. Hier liegen dann entsprechend auch keine belegbaren Kosten des Pflegedienstes oder anderer Hilfen vor, sodass die Betreuungs- und Pflegeperson hier nur einen sogenannten Pauschbetrag steuerlich geltend machen kann. Wer dem zu Folge eine dauerhaft pflegebed&#252;rftige Person unentgeltlich pflegt, der hat dadurch finanziell zumindest einen steuerlichen Vorteil. Die Pflege muss jedoch im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson erfolgen und es d&#252;rfen keine anderen Aufwendungen hinsichtlich der Pflege aufgef&#252;hrt werden.</p>
<h2>Pflegepauschbetrag – Behinderte Menschen, Hinterbliebene und Freunde</h2>
<p>Der Pflegepauschbetrag kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegeleistung eine finanzielle Gegenleistung vorausgegangen ist. Dies ist oftmals bei behinderten Menschen oder auch Hinterbliebenen der Fall. Es muss sich jedoch nicht zwingend um einen Angeh&#246;rigen handeln, der im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson gepflegt wird. Lediglich die Tatsache, dass die Pflege unentgeltlich erbracht wird, reicht hier aus. Der Pflegepauschbetrag bel&#228;uft sich derzeit auf 924 Euro. Die angefallenen Kosten m&#252;ssen in diesem Fall nicht explizit aufgeschl&#252;sselt werden.</p>
<h2>Pflegepauschbetrag auch bei Heimunterbringung</h2>
<p>Der Pflegepauschbetrag wird von den zust&#228;ndigen Finanz&#228;mtern jedoch nicht nur bei t&#228;glicher Pflege anerkannt. Auch wenn eine pflegebed&#252;rftige Person an mehreren Tagen in der Woche in einem Pflegeheim untergebracht ist, kann der Pauschbetrag noch in Anspruch genommen werden.</p>
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