Steuer sparen bei Immobilien
Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien
Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern möglich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszuschöpfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an Steuern sparen lässt.
Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage zwar reduziert haben, es jedoch auch weiterhin zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Haus oder die Wohnung steuerlich abzusetzen. Mit diversen steuerlichen Tricks kann der Haus- oder Wohnungseigentümer dafür sorgen, dass sich auch der Fiskus an den Kosten der Immobilie beteiligt.
Steuern sparen mit Immobilien und Wohn-Riester
Als private Altersvorsorge ist das sogenannten Wohn-Riestern bei zukünftigen Immobilienbesitzern mehr und mehr im Kommen. Wer jetzt schon weiß, dass er eine Immobilie kaufen oder bauen wird, der liegt mit einem Riester-Vertrag immer richtig, denn die hier eingezahlten Beiträge können für den Kauf einer Immobilie genutzt werden und somit für ein kostenloses Wohnen im Alter sorgen. Zulagen erhält der Immobilienbesitzer allerdings nur dann, wenn er die Immobilie mindestens zwanzig Jahre selbst bewohnt. Wird die Immobilie vorzeitig verkauft, verlangt der Staat die zuvor gezahlte Förderung zurück.
Steuern sparen – Tipps für Selbstständige
Neue Gesetze helfen nicht immer Steuern zu sparen
Jedes Jahr aufs Neue steht sie an, die Steuererklärung – und wie jedes Jahr verschenken besonders Selbstständige aus Unwissenheit viel Geld, welches ansonsten für Investitionen oder andere Ausgaben zur Verfügung gestanden hätte. Viele neue Gesetze und Möglichkeiten sorgen jedoch dafür, dass die Abgabenlast auch für Selbstständige gesenkt werden kann. Sie müssen nur entsprechend angewendet werden, damit Steuern auch wirklich gespart werden können.
Steuern sparen – Tipp 1
Wer im sogenannten häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, der darf dieses Zimmer bei der Steuererklärung bis zu einer Höhe von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das häusliche Arbeitszimmer gilt steuerlich als Aufwendung, die dann genutzt werden kann, wenn für die berufliche und/oder betriebliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die berufliche Tätigkeit in diesem Raum mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmacht. Ebenso dürfen auch alle anderen anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer, wie beispielsweise die Kosten für die Einrichtung etc., steuerlich geltend gemacht werden.
Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar!
In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz für die persönliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Schürzen und auch Westen.
Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung Pflicht ist (z. B. als Arzt, Anwalt, Krankenschwester, Handwerker, Richter, Maler, Kellner oder Postbeamter), der kann sowohl die Anschaffungskosten wie auch die Reinigung dieser Kleidungsstücke von der Steuer absetzen (Taxman 2011 hilft bei der Steuererklärung). In der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung ist dies unter der Rubrik Webungskosten zu notieren (§ 9 EStG). Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber die Arbeitskleidung nicht selbst zur Verfügung stellt und es diesbezüglich keinen betriebsinternen Waschdienst gibt. Auch die hier oftmals gezahlten steuerfreien Zuschüsse (§ 3 / 31 EStG) für die Beschaffung der Arbeitskleidung dürfen in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel greift hier der Paragraph zur Überlassung von typischer Berufsbekleidung, welcher der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich überlässt. Ebenfalls als steuerfrei zu betrachten sind Barablösungen vertraglicher Ansprüche auf die Gestellung von berufstypischer Arbeitsbekleidung, selbst wenn diese betrieblich angeordnet wurde. Lediglich ein Übersteigen der üblichen finanziellen Aufwendungen von Seiten des Arbeitnehmers führt dazu, die Arbeitsbekleidung doch noch steuerlich geltend zu machen.
Wie können Photovoltaikanlagen steuerlich abgesetzt werden?
Immer neue rechtliche Situationen sorgen dafür, dass sich die Nutzer von Solaranlagen kaum mehr über die steuerliche Behandlung dieser Anlagen auskennen. Dass Photovoltaikanlagen von der Steuer abgesetzt werden können, steht jedoch immer noch außer Frage.
Steuerliche Behandlung privater Photovoltaikanlagenbetreiber
Unterschiedliche Solaranlagen ziehen ebenso die unterschiedliche Behandlung aller steuerlichen Aspekte nach sich. So können beispielsweise Photovoltaikanlagen dann abzugsberechtigt sein, wenn der Betreiber zwar ohne eigenen Geschäftsbetrieb ist, den erwirtschafteten Strom jedoch trotzdem ins öffentliche Netz einspeist. Bezug nehmend auf § 2/I Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt hier keine Gewinnerzielungsabsicht vor, stattdessen werden lediglich Einnahmen erzielt, welche im Rahmen des Vorsteuerabzugs zulässig sind.
Zu differenzieren ist hierbei allerdings, ob es sich bei der Photovoltaikanlage um eine Anlage handelt, die vor dem 01.04.1999 angeschafft wurde. In diesem Fall greift hier noch das alte Umsatzsteuerrecht, bei der die sogenannte Festsetzungsfrist noch zum Tragen kommt. Wer die Originalrechnung der Photovoltaikanlage noch vorliegen hat, der kann diese bei der Steuererklärung beilegen und erhält so ebenfalls die Vorsteuer erstattet. Die Festsetzungsfrist erlischt ansonsten nach sieben Jahren.
Wer hier jedoch nur den überschüssigen Strom der durch die Photovoltaikanlage erwirtschafteten Energie ins öffentliche Netz eingespeist hat, muss den Eigenverbrauchsanteil berechnen.
Wie können Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?
Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gemäß Einkommensteuergesetz
Tagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Solaranlagen finden sich mittlerweile fast flächendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengebäuden. Und sie sorgen nicht nur für die Nutzung preiswerter Energien, denn hier kann auch steuerlich viel abgesetzt werden.
Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit
Wer in eine Solaranlage investiert, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzen. Und dies gilt nicht nur für sogenannte natürliche Personen (Privatleute), sondern auch für alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.
Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung “Steuerfreibetrag” auch den Begriff “Grundfreibetrag”.
Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden. Weiterlesen
Immobilien: Wie können Renovierungskosten abgesetzt werden?
Von staatlicher Seite aus wird der Vermieter einer Immobilie steuerlich belohnt. Aber das ist noch lange nicht alles, was es an Vorzügen durch Renovierungsmaßnahmen gibt. Auch der Wert der Immobilie steigt, wenn das Gebäude umfangreich gepflegt und instand gehalten ist.
Darüber hinaus gelten besonders die fremdfinanzierten Immobilien als gute Investition, denn diese erfahren zum einen eine umfassende steuerliche Berücksichtigung und dienen zum anderen als eine attraktive Möglichkeit, die private Altersvorsorge zu sichern.
Renovierung steigert den Wert der Immobilie
Schaut man sich alle steuerbegünstigten Kapitalanlagen einmal genauer an, so ist erkennbar, dass sich die Immobilieninvestitionen bezogen auf steuerrelevante Verluste, lediglich in einem buchmäßigen Verlust darstellen. Ein tatsächlicher Verlust ist hier meist nicht erkennbar, im Gegenteil: Jede Renovierung steigert zusätzlich den Wert einer Immobilie. Werden die Häuser oder Eigentumswohnungen gut gepflegt, so kann hier nicht nur der Wert erhalten, sondern auch erheblich gesteigert werden.
Trotz allem darf man natürlich auch die Erwerbskosten der Immobilie als steuermindernd geltend machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Kauf von Grundstücken hier keine Berücksichtigung findet, entsprechend also gut kalkuliert werden muss.
Steuern sparen bei Schönheitsoperationen
Wann Sie die Schönheits-OP von der Steuer absetzen können.
Viele chirurgische Eingriffe, die in Deutschland vorgenommen werden, fallen unter die Bezeichnung Schönheitsoperation. Es besteht explizit kein physischer Handlungsbedarf, sondern maximal ein psychischer Aspekt, der zu einem besseren Körpergefühl führen soll. Schönheits-Ops sind in der Regel finanziell als nicht unerheblich zu sehen und in vielen Fällen weigern sich die zuständigen Krankenkassen, diese Operationen kostenmäßig zu übernehmen. Für viele Menschen endet so bereits beim Beratungsgespräch die Umsetzung einer gewünschten OP, denn nicht alle können sich eine derart kostspielige Operation leisten.
Was viele jedoch nicht wissen: Unter bestimmten Umständen sind Schönheitsoperationen von der Steuer absetzbar. In diesem Fall könnte eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, die ihrerseits wiederum dazu führt, die Schönheitsoperation doch noch durchführen zu können.
Steuer sparen mit Immobilien
Die sicherste Form der Geldanlage stellt immer noch der Kauf von Immobilien dar. Wer den Kauf einer Immobilie, wie beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung, plant, für den ist dies immer eine gute Kapitalanlage, denn sowohl die Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie auch alle laufenden Kosten sind von der Steuer absetzbar. So kann man durchaus mit Immobilien Steuer sparen.
Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, ob die Immobilie selbst genutzt oder gar vermietet werden soll. Ist Zweites der Fall, so haben alle Mieteinnahmen in der Anlage V der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte vermerkt zu werden. Wird die Immobilie jedoch vom Eigentümer selbst bewohnt, gelten Sonderregelungen. Dies ist auch der Fall, wenn die Immobilie zunächst vermietet und erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Immobilienbesitzer eigens bewohnt wird. In beiden Fällen können die Belastungen, die durch die Immobilie entstehen jedoch von der Steuer abgesetzt werden.
Steuertipps – Steuervereinfachung
„Steuervereinfachung ist gar nicht so einfach…“
Zu dieser unerfreulichen Erkenntnis kommen Journalisten und Bürger schon seit längerer Zeit, dennoch versuchen Politiker und Steuer-Experten natürlich – dankenswerterweise – immer wieder, das Thema Steuervereinfachung aufzugreifen, leider nicht in jedem Fall mit dem glücklichsten Händchen, man denke nur an den „Bierdeckel“ von Friedrich Merz oder die Schwierigkeiten, in welche die Wirtschafts-Koryphäe Paul Kirchhof von Opposition und Medien gebracht wurde. Eine wirklich interessante Fragestellung kommt darüber hinaus jedoch auch in der aktuellen – vor allem von der Regierungspartei FDP angestoßenen – Steuervereinfachungsdiskussion etwas zu kurz: Warum ist das heutige Steuersystem in der Bundesrepublik so immens kompliziert, dass es heute für Unternehmen – aber auch für Privatleute – nur mit der Hilfe einer Vielzahl von Experten, also den Steuerberatern, zu bewältigen ist? Hierzu muss der interessierte Leser den Blick zurück werfen bis in die Zeit kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg. Dabei stellt man – sicher sehr erstaunt fest – dass diesbezüglich die grundlegende steuerliche Situation in den ehemaligen Besatzungszonen bis heute das deutsche Steuersystem prägt, und zwar fundamental!



