Steueränderungen

Künftig werden eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehegatten behandelt

Für viele Menschen ist die jährliche Steuererklärung ein Ärgernis, denn wer nicht in einer Ehe lebt, sondern in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, der wurde steuerlich bis dato sehr arg belastet. In der Regel war es nämlich so, dass beide Partner eine steuerlich sehr ungünstige Steuerklasse wählen mussten, sodass auch das zu versteuernde Einkommen wesentlich höher war als bei verheirateten Paaren. Während diese zwischen den Steuerklassen fünf und drei, beziehungsweise vier und vier wählen konnten, blieb den Paaren eingetragener Lebensgemeinschaften hier nur die Steuerklasse eins. Und zwar war diese von beiden Partnern zu wählen.

Eingetragene Lebensgemeinschaften Thema vor dem Finanzausschuss

Seit kurzer Zeit ist es jedoch klar, dass es in punkto steuerlicher Behandlung eingetragener Lebensgemeinschaften deutliche Änderungen geben wird. Lebenspartner, die zwar eingetragen jedoch nicht verheiratet sind, werden künftig bei der Steuer wohl wie Ehepartner behandelt. Angeregt hat diese Neuerung der NRW Finanzminister Norbert Walter Borjans, dessen Vorschlag schnell auch Zustimmung im Kabinett fand. Der Finanzausschuss des Bundesrates klärt aktuell, ob dieser Gesetzesentwurf durchführbar ist.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an

Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer – Zu diesem wichtigen Thema fällt auch aufmerksamen Steuerbürgern wohl primär nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung für Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 wirft, findet dort eine Vereinbarung zur Einsetzung einer Reformkommission.

Diese Kommission wurde allerdings bis heute noch nicht eingesetzt-  lediglich die erwähnte Einzelmaßnahme wurde – vor allem auf die starke Initiative der FDP hin – auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt.

Der Bundesrechnungshof hat diesbezüglich auch für dieses Jahr wieder eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuerregelungen angemahnt; leider verfügt diese angesehene Institution bei diesem Thema jedoch nicht über geeignete Sanktionsinstrumente, um die politischen Kräfte auch zu schnellerem Handeln zu bewegen. Dabei verzichtet der notorische klamme deutsche Staat durch diese Ausnahmeregelungen auf rund 20 Milliarden Steuereinnahmen. Die aktuell gültigen Regelungen im Bereich der regulären und auch der ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben nach übereinstimmender Meinung von Politikern und auch vieler Marktexperten darüber hinaus ein sehr willkürliches Bild in der Öffentlichkeit ab. Der ursprünglichen – und in ihrer Eigenschaft sehr sinnvollen – Ausnahmeregelung von sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Lebensmittel aus dem Jahre 1968 wurden über die Jahre nämlich immer mehr Ausnahmetatbestände hinzugefügt: Diesen Beitrag weiterlesen »

Was fällt eigentlich unter dem Begriff „häusliches Arbeitszimmer“?

Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden -  wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.

An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschließlich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbedürfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein müssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschlägigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesländer und natürlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die räumliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes häusliche Arbeitszimmer muss zwingend räumlich von den privaten Räumlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine Tür oder einen separaten Zugang.

Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten überwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich begünstigt werden. Auch das bloße Vorhandensein einer Tür, auch wenn sie sogar abschließbar ist, reicht unter Umständen nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach übereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines häuslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der nötigen Umsicht angegangen werden.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede

Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.

Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.

Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch tätigen Bürger sind regelmäßig von ihm „betroffen“. Erst kürzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbezügliche Gesetzestext räumt den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein – vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande nämlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der Länder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen dürfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und Ländern doppeln oder überschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der übergeordneten Organe gelten.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Produkt Tipps
Sollten Sie nicht zu 100 % mit Ihrer Software zufrieden sein, erhalten Sie den Rechnungs-betrag zurück. Ohne Angabe von Gründen. Garantiert.

NEU - Jetzt mit Geld-zurück-Garantie!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit TAMXMAN 2011
Der mehrmalige Testsieger - ein leicht verständliches Programm für die Steuererklärung. Mit Tipps und Tricks zu Sparmöglichkeiten und sofortiger Überprüfung der Dateneingaben auf Korrektheit. Seit über 10 Jahren bewährt.

Jetzt Geld zurück!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit QuickSteuer 2012
Private und gewerbliche Steuererklärung 2011 leicht gemacht – das ist QuickSteuer Deluxe 2012. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Inklusive elektronischer Steuererklärung (ELSTER) mit digitaler Signatur und vielen Steuertipps und –tricks.

Jetzt Geld zurück!