Steueränderungen
Künftig werden eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehegatten behandelt
Für viele Menschen ist die jährliche Steuererklärung ein Ärgernis, denn wer nicht in einer Ehe lebt, sondern in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, der wurde steuerlich bis dato sehr arg belastet. In der Regel war es nämlich so, dass beide Partner eine steuerlich sehr ungünstige Steuerklasse wählen mussten, sodass auch das zu versteuernde Einkommen wesentlich höher war als bei verheirateten Paaren. Während diese zwischen den Steuerklassen fünf und drei, beziehungsweise vier und vier wählen konnten, blieb den Paaren eingetragener Lebensgemeinschaften hier nur die Steuerklasse eins. Und zwar war diese von beiden Partnern zu wählen.
Eingetragene Lebensgemeinschaften Thema vor dem Finanzausschuss
Seit kurzer Zeit ist es jedoch klar, dass es in punkto steuerlicher Behandlung eingetragener Lebensgemeinschaften deutliche Änderungen geben wird. Lebenspartner, die zwar eingetragen jedoch nicht verheiratet sind, werden künftig bei der Steuer wohl wie Ehepartner behandelt. Angeregt hat diese Neuerung der NRW Finanzminister Norbert Walter Borjans, dessen Vorschlag schnell auch Zustimmung im Kabinett fand. Der Finanzausschuss des Bundesrates klärt aktuell, ob dieser Gesetzesentwurf durchführbar ist.
Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an
Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer – Zu diesem wichtigen Thema fällt auch aufmerksamen Steuerbürgern wohl primär nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung für Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 wirft, findet dort eine Vereinbarung zur Einsetzung einer Reformkommission.
Diese Kommission wurde allerdings bis heute noch nicht eingesetzt- lediglich die erwähnte Einzelmaßnahme wurde – vor allem auf die starke Initiative der FDP hin – auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt.
Der Bundesrechnungshof hat diesbezüglich auch für dieses Jahr wieder eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuerregelungen angemahnt; leider verfügt diese angesehene Institution bei diesem Thema jedoch nicht über geeignete Sanktionsinstrumente, um die politischen Kräfte auch zu schnellerem Handeln zu bewegen. Dabei verzichtet der notorische klamme deutsche Staat durch diese Ausnahmeregelungen auf rund 20 Milliarden Steuereinnahmen. Die aktuell gültigen Regelungen im Bereich der regulären und auch der ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben nach übereinstimmender Meinung von Politikern und auch vieler Marktexperten darüber hinaus ein sehr willkürliches Bild in der Öffentlichkeit ab. Der ursprünglichen – und in ihrer Eigenschaft sehr sinnvollen – Ausnahmeregelung von sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Lebensmittel aus dem Jahre 1968 wurden über die Jahre nämlich immer mehr Ausnahmetatbestände hinzugefügt: Diesen Beitrag weiterlesen »
Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch tätigen Bürger sind regelmäßig von ihm „betroffen“. Erst kürzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbezügliche Gesetzestext räumt den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein – vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande nämlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der Länder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen dürfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und Ländern doppeln oder überschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der übergeordneten Organe gelten.
Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden - wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.
Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede




