Archiv für die Kategorie „Steueränderungen“

Steuer sparen in der Ehe

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Die Ehe galt bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als das Optimum für das Zusammenleben von Mann und Frau. Doch der gesellschaftliche Wandel führte zu einem Umdenken und heute spricht niemand mehr von einem Optimum. Wer es möchte tut es und wer nicht, der nicht. Und eben immer mehr Menschen haben sich gegen die Ehe und für das Zusammenleben entschieden. Im Jahr 1999 wurden insgesamt 2,1 Millionen nichteheliche Lebenspartnerschaften erfasst. Das klingt nun im direkten Vergleich gegenüber Verheiraten nicht sehr viel, jedoch hat sich Anzahl von 1989 bis 1999 verdoppelt. Mittlerweile werden genau diese Partnerschaften auch in gewissen Punkten gesetzlich berücksichtigt, aber um eine gleichberechtigte Basis gegenüber Verheirateten in Sachen Steuern zu erreichen, muss zunächst umgedacht werden. Denn auch wenn es eine Änderung der Steuer für 2010 gab, so wurden zwar allgemeine steuerliche Entlastungen geschaffen, jedoch nicht für Steuerzahler, die sich in einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft befinden.

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Steueränderungen Lebenspartnerschaft

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Im August 2001 trat das Lebenspartnergesetz (LPartG) in Kraft und ermöglichte es so, dass auch gleichgeschlechtliche Partner der Ehe gleichgestellt werden. Inzwischen sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 15.000 Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die somit auch gesetzlich abgesichert sind. Doch beim Thema Steuern wies eine eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin Defizite auf. Erst mit dem Bürgerentlastungsgesetz und der Erbschaftssteuerreform erfolgten positive Änderungen für Steuerzahler in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und mit der Änderung der Steuer 2010 beziehungsweise Jahressteuergesetz 2010 soll eine weitere steuerliche Entwicklung entstehen.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches unter anderem den Sonderausgabenabzug der Kranken- und Pflegeversicherung regelt, kam auch für eine eingetragene Lebensgemeinschaft die ersten spürbaren steuerlichen Veränderungen. Denn vor der Beschließung des Gesetzes war es zwar möglich, dass Versicherte mit Familien ihre Beiträge steuerlich eintragen lassen konnten, jedoch nicht Steuerzahler, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Mit der Änderung der Steuer 2010, die mit Bürgerentlastungsgesetz folgte, sind auch Versicherungsprämien des eingetragenen Lebenspartner von der Steuer abziehbar. Selbst der Arbeitgeber muss mit der neuen Reglung den Sonderausgabenabzug berücksichtigen. Gleichzeitig ist das Bürgerentlastungsgesetz, dass die Absetzbarkeit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung nun für den Partner möglich, ein weiterer Schritt, dass gleichgeschlechtliche Beziehung steuerlich nicht mehr als Single behandelt und damit nicht nur vor dem Gesetz als Eheleute angesehen zu werden, sondern auch vor dem Finanzamt.

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Das Wachstumsbeschleunigungs- sowie das Bürgerentlastungsgesetz, welche in diesem Jahr in Kraft getreten sind, bedeuteten vor allem eine umfangreiche Änderung der Steuer 2010. Alleine das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das für Bürger und Unternehmen Entlastungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro mitbringt, dient, wie bereits der Name vermuten lässt, als Anschub für die deutsche Wirtschaft, die vor allem im Jahr 2008 und 2009 durch die Finanzkrise auch in Deutschland deutlich zu spüren war. Aber auch Familien sollen von der Gesetzgebung profitieren. Das möchte die Bundesregierung damit erreichen in dem sie sowohl den Kinderfreibetrag wie auch das Kindergeld erhöht. Bessere steuerliche Absetzbarkeit bei Unternehmen und auch Erben sollen von der Änderung der Steuer 2010 einen positiven Nutzen ziehen können. Gleiches gilt für das Bürgerentlastungsgesetz, welches Steuerzahler in einer von 9,2 Milliarden Euro entlasten sollen.

Insbesondere der Versorgungsaufwand ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, der mit dem 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsentlastungsgesetz nun besser steuerlich geltend gemacht werden kann. Beide neuen Gesetze wurden bereits vor 2010 stark frequentiert und diskutiert. Dabei kam es nicht immer zu positiven Stimmen, da die Milliarden Entlastungen in Zeiten der Finanzkrise und hohen Schulden des Bundeshaushaltes häufig als sinnlos dargestellt wurde. Doch es gab auch Gesetze, die gleichzeitig mit dem Bürgerentlastungs- und Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ins Leben gerufen wurden, jedoch kaum eine medialen Bedeutung zu gesprochen bekamen.

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Änderungen Kindergeld 2010

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In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienförderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch Änderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erhöhte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro.

Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorzüge der Änderungen Kindergeld 2010? Grundsätzlich erhält jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU tätig sind. Ausländische Bürger können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Die Änderungen Kindergeld 2010 gelten dabei nicht nur für eigene Kinder, sondern ebenso für Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die Förderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die jährliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro übersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der Änderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.

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Es scheint, dass die Finanzkrise langsam überwunden wird und die Wirtschaft sich erholt. So hat das Institut für Wirtschaftsforschung nun seine Prognose für das Wachstum der deutschen Wirtschaft von 1,4 Prozent auf 1,9 Prozent angehoben. Trotz dessen bleiben die Steuereinahmen rückläufig, das zeigt der Monatsbericht 2010 des Finanzministeriums, wenn auch im Mai diesen Jahres ein leichtes Anziehen zu bemerken ist.

Finanzamt Steuer sparen

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So gingen die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Milliarden Euro zurück und sind somit um 3,5 Prozent rückläufig. Im Zeitraum Januar bis Mai 2010 nahm der Bund rund 82 Milliarden Euro ein, im gleichen Zeitraum des Jahres 2009 waren es jedoch durchschnittlich 85 Milliarden Euro. Trotz dessen konnten die gemeinschaftlichen Steuern im Vergleich zum Vorjahresniveau ein Plus um 2,1 Prozent erreichen. Das lag einerseits an den Umsatzsteuern, die um 6,5 Prozent stiegen, an den nicht veranlagten Steuern mit einem Aufstieg von 8,7 Prozent und an der Körperschaftssteuer. Jedoch sind die Einnahmen durch die Lohnsteuer um 6,6 Prozent gesunken. Grund für das Minus waren nicht die Kindergeldzahlungen, die aus der Lohnsteuer erfolgen, da diese nur um 2,7 Prozent trotz Kindergelderhöhung gestiegen sind. Allerdings haben die Zulagenleistungen der Altersvorsorge um 20,7 Prozent zugenommen. Das wiederum spricht für eine hohe Frequentierung der Inanspruchnahme der Riester Rente.

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Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf vom Jahressteuergesetz 2010 wurde im Mai diesen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen. Die insgesamt 29 Artikel sind thematisch oder auch nur teilweise mit den Einzelmaßnahmen verbunden. Sie betreffen unter anderem Änderungen in der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die geförderten Altersvorsorgeleistungen.


Änderungen bei Einkommensteuer

Eine Änderung betrifft die Veräußerungsgeschäfte, die nun bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nach einem Jahr nach der Anschaffung nicht der Steuerbarkeit unterliegen. Zudem wird der Verlust aus Grundstücksverkäufen oder Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern im privaten Bereich nicht mehr als Altverlust angerechnet und somit  kann dieser nicht mehr mit dem Gewinn aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Außerdem können nun steuerpflichtige Arbeitnehmer bei einem Verdienst, der unter der Steuerbelastungsgrenze liegt, von der Einkommensteuererklärung befreit werden. Das gilt bereits auch für das Jahr 2009. Künftig werden ebenfalls bestimmte öffentliche Förderungsmaßnahmen von der Steuerermäßigung ausgeschlossen werden, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Änderungen bei Umsatzsteuer

Ab dem 01.01.2010 gelten nun auch neue Regelungen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes. Betroffen sind lediglich Leistungen und nicht die Lieferung von Gegenständen. Jedoch wird ab Januar bei der Erbringung einer Leistungen als Unternehmer zwischen Abgabe an andere Unternehmen und Privatpersonen unterschieden. So gilt der Ort  der Betriebsstätte des Empfängers, wenn das auszuführende Unternehmen die sonstige Leistung, die keine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne darstellt, an ein anderes Unternehmen ausführt. Anders ist es bei Erbringung einer Leistung an Privatpersonen. Dann gilt grundsätzlich der Ort an dem die Abgabe erfolgt ist. Liegt der Ort dann im Ausland, wird dort die Umsatzsteuer verlangt.  Ein ausländisches Unternehmen wird nur anerkannt, wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz, Zweigstelle oder Betriebstätte besitzt.

Außerdem wird dem neuem Jahressteuergesetz 2010 das so genannte Seeling Modell auf EU-Ebene abgeschafft. Dies ermöglichte, dass ein teil privat teils betriebliches Gebäude im vollen Umfang dem Vorsteuerabzug unterlegen war. Dabei musste die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent betragen und das komplette Gebäude wurde dem Unternehmensvermögen zu geordnet. Allerdings war das Modell mit ausfallenden Steuerausfällen beim Finanzamt verbunden und aus diesem Grund beschloss die Europäische Union die Abschaffung des Seeling Modells. So ist es nur noch möglich anteilig den unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes mit dem Vorsteuerzug geltend zu machen. Bis zum 01.01.2011 soll das Gesetz umgesetzt werden.

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Auch 2010 gab es wieder neue Steueränderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbständigen zu Gute kommen können. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzmöglichkeiten bei Beträgen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. Möglich macht es das Bürgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 gültig ist. Die neue Gesetzgebung beruht auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2008, der festlegte, dass die bisherigen Steuerabsetzungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Denn vor der neuen Gesetzgebung war es so geregelt, dass Angestellte, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne berufliches Verhältnis einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen konnten. Bei Selbständigen belief sich die Höhe auf 2.400 Euro. Ab 2010 jedoch gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die zur Grundversorgung dienen, als Sonderausgaben voll absetzbar. Allerdings zählt mit der neu in Kraft getretenen Regelung nun nicht mehr die Arbeitslosen- sowie Haftpflichtversicherung dazu. Jedoch wurde zum Schutz von Geringverdienern eine Ausnahme in die Gesetzgebung integriert. So kann die beispielsweise die Haftpflichtassekuranz als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Kosten für Kranken- und Pflegesicherung bei Arbeitnehmer die Höchstgrenze von 1.900 Euro und bei Selbstständigen von 2.400 Euro nicht überschreitet.

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