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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Steueränderungen</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuern f&#252;r eingetragene Lebensgemeinschaften</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 15:33:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Eingetragene Lebenspartnerschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[K&#252;nftig werden eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehegatten behandelt F&#252;r viele Menschen ist die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung ein &#196;rgernis, denn wer nicht in einer Ehe lebt, sondern in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, der wurde steuerlich bis dato sehr arg belastet. In der Regel war es n&#228;mlich so, dass beide Partner eine steuerlich sehr ung&#252;nstige Steuerklasse w&#228;hlen mussten, sodass auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>K&#252;nftig werden eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehegatten behandelt</h2>
<p>F&#252;r viele Menschen ist die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung ein &#196;rgernis, denn wer nicht in einer Ehe lebt, sondern in einer <strong>eingetragenen Lebensgemeinschaft</strong>, der wurde steuerlich bis dato sehr arg belastet. In der Regel war es n&#228;mlich so, dass beide Partner eine steuerlich sehr ung&#252;nstige Steuerklasse w&#228;hlen mussten, sodass auch das zu versteuernde Einkommen wesentlich h&#246;her war als bei verheirateten Paaren. W&#228;hrend diese zwischen den Steuerklassen f&#252;nf und drei, beziehungsweise vier und vier w&#228;hlen konnten, blieb den Paaren eingetragener Lebensgemeinschaften hier nur <strong>die Steuerklasse eins</strong>. Und zwar war diese von beiden Partnern zu w&#228;hlen.</p>
<h2>Eingetragene Lebensgemeinschaften Thema vor dem Finanzausschuss</h2>
<p>Seit kurzer Zeit ist es jedoch klar, dass es in punkto steuerlicher Behandlung <strong>eingetragener Lebensgemeinschaften</strong> deutliche &#196;nderungen geben wird. Lebenspartner, die zwar eingetragen jedoch nicht verheiratet sind, werden k&#252;nftig bei der Steuer wohl wie Ehepartner behandelt. Angeregt hat diese Neuerung der NRW Finanzminister Norbert Walter Borjans, dessen Vorschlag schnell auch Zustimmung im Kabinett fand. Der Finanzausschuss des Bundesrates kl&#228;rt aktuell, ob dieser Gesetzesentwurf durchf&#252;hrbar ist.</p>
<p><span id="more-671"></span></p>
<h2>Eingetragene Partnerschaften und die EU-Richtlinien</h2>
<p>Der Antrag des Nordrhein-Westf&#228;lischen Finanzministers zielt darauf ab, dass eingetragene Lebensgemeinschaften steuerlich <strong>mit einer Ehe gleichgestellt</strong> werden, da das bisherige steuerliche Verfahren mehr als ungerecht f&#252;r diese Partnerschaften anzusehen ist, so Borjans. Die Partner <span style="text-decoration: underline;">eingetragener Lebensgemeinschaften</span> w&#252;rden laut seinen Angaben wie Ledige behandelt, sodass hier ein <strong>deutlicher steuerlicher Nachteil</strong> bei der Einkommensteuerveranlagung gegeben ist. Weiterhin erkl&#228;rt Borjans, dass dieser Antrag auf &#196;nderung eine richtige und auch logische Konsequenz bezogen auch auf die EU-Richtlinien ist. Diese fordert n&#228;mlich ebenfalls eine Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften. Bei der bisherigen Regelung zu bleiben, sei nach seinen Angaben nicht mehr mit diesen Richtlinien vereinbar. Von diesen steuerlichen Nachteilen, so sagt er weiterhin, w&#228;ren ganz besonders auch die Menschen der jungen Generation betroffen. Eltern, ob gleichgeschlechtlich oder nicht, sind und bleiben Eltern, die bei der Steuer gleichgesetzt werden m&#252;ssen, da ansonsten h&#228;ufig die Kinder leiden. Denn wer weniger Geld im Portemonnaie hat, der kann seinen Kindern weniger erm&#246;glichen.</p>
<h2>Splittingverfahren f&#252;r eingetragene Partnerschaften</h2>
<p>Wer dann k&#252;nftig als eingetragene Lebensgemeinschaft die Einkommensteuererkl&#228;rung abgibt, der h&#228;tte dann gleich auch die M&#246;glichkeit, das so genannte Splittingverfahren zu nutzen. Die Besteuerung nach dem Splittingverfahren ist f&#252;r Paare in eingetragenen Partnerschaften wesentlich sinnvoller, da hier steuerliche Vorteile geltend gemacht werden k&#246;nnen. Au&#223;erdem k&#246;nnen in diesem Fall, wie bei den Ehepaaren mit unterschiedlichen Verdiensth&#246;hen, die Steuerklassen drei und auch f&#252;nf gew&#228;hlt werden.</p>
<p>Handelt es sich bei den Paaren in eingetragenen Partnerschaften um Beamtinnen oder Beamte, so ist auch hier die &#196;nderung hinsichtlich der Besoldung bereits umgesetzt. Das Versprechen, was dem einstigen Koalitionsvertrag entsprungen ist, hat f&#252;r die Beamten bereits G&#252;ltigkeit. Hier wird eine eingetragene Partnerschaft bereits seit l&#228;ngerer Zeit mit der Ehe gleichgestellt und entsprechend auch steuerlich behandelt.</p>
<h2>Eingetragene Partnerschaften und das Veranlagungswahlrecht</h2>
<p>Schaut man sich in Bezug auf die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften auch die bisherigen Urteile des Bundesfinanzhofes an, so wird schnell deutlich, dass durch die Ungleichbehandlung vor allem die F&#246;rderung der Ehe und der Familie beabsichtigt war. Dies geht beispielsweise aus den Urteilen vom 21. 7.2010 (Az. 1 B v R 611/07 und Az. B v R 2464/07) hervor, die das Veranlagungswahlrecht eher in den Hintergrund stellen. Und auch das Grundgesetz Art. 6 Abs. 1 h&#228;lt diese Regelung f&#252;r gerechtfertigt.</p>
<h2>Umdenken ist zwingend n&#246;tig</h2>
<p>Zu Recht ist es den Paaren eingetragener Partnerschaften nachzusehen, dass sie sich &#252;ber die Ungleichbehandlung &#228;rgern. In der heutigen Zeit, in der alle Lebensgemeinschaften toleriert werden m&#252;ssen, darf es keine Unterschiede bei der steuerlichen Einstufung und der Einkommensteuer mehr geben. Niemand kann und will entsprechend nachvollziehen, warum ein Paar, welches in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, steuerlich anders behandelt werden soll, wie Paare, die in der Ehegemeinschaft leben.</p>
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		<title>Mehrwertsteuer und erm&#228;&#223;igte Mehrwertsteuers&#228;tze &#8211; die Auseinandersetzungen und Widersrp&#252;rchlichkeiten halten an!</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 07:30:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[19%]]></category>
		<category><![CDATA[7%]]></category>
		<category><![CDATA[ermäßigte Mehrwertsteuersätze]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer-Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer-Vorschläge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuereinnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer-Diskussion]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die erm&#228;&#223;igten S&#228;tze halten an Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer &#8211; Zu diesem wichtigen Thema f&#228;llt auch aufmerksamen Steuerb&#252;rgern wohl prim&#228;r nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung f&#252;r Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><img class="alignleft size-medium wp-image-339" title="Mehrwertsteuers&#228;tze 19% 7%" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Mehrwertsteuer-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" />Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die erm&#228;&#223;igten S&#228;tze halten an</h2>
<p>Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer &#8211; Zu diesem wichtigen Thema f&#228;llt auch aufmerksamen Steuerb&#252;rgern wohl prim&#228;r nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung f&#252;r Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 wirft, findet dort eine Vereinbarung zur Einsetzung einer Reformkommission.</p>
<p><strong>Diese Kommission wurde allerdings bis heute noch nicht eingesetzt-  lediglich die erw&#228;hnte Einzelma&#223;nahme wurde – vor allem auf die starke Initiative der FDP hin – auch tats&#228;chlich in der Praxis umgesetzt.</strong></p>
<p>Der Bundesrechnungshof hat diesbez&#252;glich auch f&#252;r dieses Jahr wieder eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuerregelungen angemahnt; leider verf&#252;gt diese angesehene Institution bei diesem Thema jedoch nicht &#252;ber geeignete Sanktionsinstrumente, um die politischen Kr&#228;fte auch zu schnellerem Handeln zu bewegen. <strong>Dabei verzichtet der notorische klamme deutsche Staat durch diese Ausnahmeregelungen auf rund 20 Milliarden Steuereinnahmen. </strong>Die aktuell g&#252;ltigen Regelungen im Bereich der regul&#228;ren und auch der erm&#228;&#223;igten Mehrwertsteuers&#228;tze geben nach &#252;bereinstimmender Meinung von Politikern und auch vieler Marktexperten dar&#252;ber hinaus ein sehr willk&#252;rliches Bild in der &#214;ffentlichkeit ab. Der urspr&#252;nglichen – und in ihrer Eigenschaft sehr sinnvollen &#8211; Ausnahmeregelung von sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Lebensmittel aus dem Jahre 1968 wurden &#252;ber die Jahre n&#228;mlich immer mehr Ausnahmetatbest&#228;nde hinzugef&#252;gt:<span id="more-333"></span></p>
<h2><strong>Widerspr&#252;chlicher und ungerechter geht es kaum &#8211; Erm&#228;&#223;igte Mehrwertsteuers&#228;tze</strong></h2>
<p>Bereits bei den urspr&#252;nglich so sinnvoll gedachten Nahrungsmitteln beginnt allerdings schon das Steuer-Dilemma, denn aktuell werden bei weitem nicht nur Grundnahrungsmittel steuerlich gef&#246;rdert. Im Zuge der angestrebten &#246;kologischen Landwirtschaftsentwicklung und der Gesundheit der B&#252;rger macht es zum Beispiel nur wenig Sinn auch offensichtlich sehr ungesunde Nahrungsmittel mit einem verg&#252;nstigten Umsatzsteuersatz de facto zu f&#246;rdern.</p>
<p>Auch Feinschmecker- und Luxusprodukte wie Kaviar, Tr&#252;ffel oder Champagner kommen erstaunlicherweise  in den Genuss von nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Auch alle Getr&#228;nke au&#223;er Leitungswasser – egal ob gesunder nachhaltiger Fruchtsaft oder Billig-Wodka aus Osteuropa – werden in punkto Umsatzsteuer identisch behandelt. F&#252;r beide werden aktuell die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer f&#228;llig. Die widerspr&#252;chliche bis sinnfreie Sachlage in der Gastronomie und Hotellerie (<strong>19% auf Essen im Haus, 7% auf mitgenommenes Essen, 7% auf &#220;bernachtungen</strong>) wurde aus gegebenem Anlass ja schon mehr als ausf&#252;hrlich diskutiert. Im Bereich der B&#252;cher und ihrer Repr&#228;sentationsformen wird es sogar rechtlich sehr brisant:</p>
<p>Trotz des im deutschen Grundgesetz verankerten Zensurverbotes f&#228;llt f&#252;r pornographische Schriften der volle Mehrwertsteuersatz an, w&#228;hrend f&#252;r alle anderen B&#252;cher – ganz gleich von welcher Qualit&#228;t – nur sieben Prozent Umsatzsteuer erhoben werden. <strong>Auch die Benachteiligung von E-Books (19%) gegen&#252;ber ihren herk&#246;mmlich gedruckten Verwandten ist sicher nur sehr schwer logisch zu begr&#252;nden.</strong> Diese drastischen Beispiele sollten aber nicht als grundlegende Kritik am System der erm&#228;&#223;igten Mehrwertsteuer aufgefasst werden, es geht lediglich um Transparenz und Gerechtigkeit. In allen Mitgliedsl&#228;ndern gibt es schlie&#223;lich vergleichbare Regelungen und auf lange Sicht wird sicherlich ohnehin eine europaweite Harmonisierung der Umsatzsteuers&#228;tze angestrebt.</p>
<h2><strong>Interessante und konsensf&#228;hige Ideen f&#252;r die Mehrwertsteuer-Reform von unerwarteter Seite</strong></h2>
<p>F&#252;r Bewegung in der scheinbar etwas festgefahrenen deutschen Umsatzsteuer-Diskussion d&#252;rften unter Umst&#228;nden die j&#252;ngsten – &#252;berraschend konstruktiven &#8211; Mehrwertsteuer-Vorschl&#228;ge der Linkspartei-Vorsitzenden sorgen.</p>
<p>Diese Partei tut sich ja ansonsten eher damit hervor, dass sie nur wenige origin&#228;re eigene Politikkonzepte pr&#228;sentiert sondern anderen Parteien lautstark Klientelpolitik vorwirft. B&#246;swillig gesagt macht nat&#252;rlich auch die Partei „Die Linke“ diesmal nichts anderes als Klientelpolitik – oder besser gesagt sie w&#252;rde sie gerne machen, denn aus der Opposition heraus ist ihr Einfluss nat&#252;rlich nur begrenzt: Ihre Klientelpolitik spricht einen guten Teil den „Normalb&#252;rgern“ an, welche nicht den Hoteliers und den gro&#223;en Hotelketten zu Gute kommt. <strong>Die F&#252;hrung der Linken schl&#228;gt so beispielsweise vor Medikamente, Waren f&#252;r Kinder, Dienstleistungen von Handwerkern und Tickets im Personennahverkehr zuk&#252;nftig nur noch mit erm&#228;&#223;igten Mehrwertsteuersatz zu belegen</strong>. Zumindest der Vorsto&#223; in punkto Handwerker-Dienstleistungen d&#252;rfte auch weit au&#223;erhalb des klassischen W&#228;hlerklientels der Linkspartei auf interessierte Ohren sto&#223;en. Schlie&#223;lich ist es noch gar nicht so lange her, dass haushaltsnahe Besch&#228;ftigungen und handwerkliche Dienstleistungen in Haushaltsn&#228;he einkommenssteuerlich beg&#252;nstigt wurden.</p>
<p>Aktuell scheint die CDU/CSU-FDP-Regierung ihre Ressourcen aber auf die beschlossenen Sparpakete zu konzentrieren, aber es bleibt ganz sicher spannend, ob die angedachte gro&#223;e Mehrwertsteuerreform nicht doch noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer &#8211; Steuerliche Praxistipps f&#252;r Angestellte, Selbst&#228;ndige,  Freiberufler und Gewerbetreibende</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 09:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
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		<category><![CDATA[absetzbaren Aufwendungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Gebäudeversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“? Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was f&#228;llt eigentlich unter dem Begriff „h&#228;usliches Arbeitszimmer“?</strong></p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-321" title="Tipps zum Absetzen des Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_20426720_XS-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" />Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Gro&#223;en und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zur&#252;ckkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung f&#252;r die tats&#228;chliche Einstufung einer h&#228;uslichen Arbeitsfl&#228;che als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: <strong>Das h&#228;usliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeintr&#228;chtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung &#8211; wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfl&#228;che d&#252;rfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden -  wird mit gr&#246;&#223;ter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden</strong>.</p>
<p>An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschlie&#223;lich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbed&#252;rfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein m&#252;ssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschl&#228;gigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesl&#228;nder und nat&#252;rlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die r&#228;umliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes h&#228;usliche Arbeitszimmer muss zwingend r&#228;umlich von den privaten R&#228;umlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine T&#252;r oder einen separaten Zugang.</p>
<p>Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten &#252;berwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich beg&#252;nstigt werden. Auch das blo&#223;e Vorhandensein einer T&#252;r, auch wenn sie sogar abschlie&#223;bar ist, reicht unter Umst&#228;nden nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach &#252;bereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare h&#228;usliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines h&#228;uslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der n&#246;tigen Umsicht angegangen werden.</p>
<p><strong><span id="more-317"></span>In welcher H&#246;he k&#246;nnen in Zukunft die Aufwendungen geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Auch in Bezug auf die H&#246;he der absetzbaren Aufwendungen steht wohl zu erwarten, dass der Gesetzgeber sich an den viele Jahre geltenden Regelungen aus den Jahren vor 2007 orientieren wird: W<strong>enn das Arbeitszimmer unzweifelhaft der Mittelpunkt der beruflichen T&#228;tigkeit ist – wie zum Beispiel bei </strong>freien Journalisten, Autoren und anderen publizistischen Berufen – so k&#246;nnen vom Steuerb&#252;rger in diesem Fall auch alle f&#252;r den Unterhalt des Arbeitszimmers n&#246;tigen Aufwendungen in voller H&#246;he geltend gemacht werden. Zu diesen Aufwendungen z&#228;hlen unter anderem folgende Posten: Kaltmiete und Nebenkosten, Abschreibungen f&#252;r das Geb&#228;ude und die Einrichtung, Kosten f&#252;r Abwasser, M&#252;llabfuhr und Wasser, Kosten f&#252;r bestehende Versicherungen wie zum Beispiel eine Brand-, Glas-, Hausrat- oder und Schuldzinsen. Im Gegenzug f&#252;r diese steuerliche Gro&#223;z&#252;gigkeit darf der B&#252;rger dann aber auch nur &#228;u&#223;erst selten au&#223;erhalb seines Arbeitszimmers t&#228;tig sein. Andernfalls w&#252;rde er seine steuerlichen Privilegien verlieren und nur noch wie die zweite Gruppe der Arbeitszimmer-Nutzer eingestuft werden.</p>
<p>Wenn das Arbeitszimmer f&#252;r <strong>mehr als 50% der beruflichen T&#228;tigkeit in Anspruch genommen wird,</strong> aber nicht der klare Mittelpunkt aller beruflichen T&#228;tigkeiten ist, so wird auch in Zukunft wohl wieder mit &#252;bersichtlichen Pauschalen gearbeitet. Bis zum Jahre 2007 war hier ein Pauschalbetrag von 1.250 € pro Steuerb&#252;rger ma&#223;geblich und es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber hier eine Anpassung dieses Betrages vornehmen wird. Bei beiden steuerlichen Betrachtungsweisen liegt die Beweislast auf Seiten des „Heimarbeiters“ und ihm obliegt es nachzuweisen, wie h&#228;ufig das h&#228;usliche Arbeitszimmer tats&#228;chlich genutzt wird. Auch wenn dieser Aspekt eine zus&#228;tzliche Belastung – vor allem f&#252;r viele Selbst&#228;ndige – darstellt, so kann man im eigenen Interesse auch in Zukunft nicht auf die Dokumentation der Arbeitszeiten im h&#228;uslichen Arbeitszimmer verzichten. Ein sorgf&#228;ltig gef&#252;hrter Kalender oder ein einem gew&#246;hnlichen Fahrtenbuch vergleichbares Arbeitszeit-Protokoll leisten hier sp&#228;ter bei Auseinandersetzungen mit den Finanz- und Steuerbeh&#246;rden in der Regel unsch&#228;tzbare Dienste.</p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[absetzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererleichterung]]></category>

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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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		<title>Die Grenzen des Erfindungsreichtums &#8211; das Kommunalabgabengesetz kennt hier offensichtlich kaum welche</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Sep 2010 09:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[KAG]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunalabgabengesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch t&#228;tigen B&#252;rger sind regelm&#228;&#223;ig von ihm „betroffen“. Erst k&#252;rzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbez&#252;gliche Gesetzestext r&#228;umt den St&#228;dten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Kommunalabgabengesetz </strong>fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch t&#228;tigen B&#252;rger sind regelm&#228;&#223;ig von ihm „betroffen“. Erst k&#252;rzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbez&#252;gliche Gesetzestext r&#228;umt den St&#228;dten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein &#8211; vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande n&#228;mlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der L&#228;nder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen d&#252;rfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und L&#228;ndern doppeln oder &#252;berschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der &#252;bergeordneten Organe gelten.</p>
<p><span id="more-307"></span></p>
<p>Es gibt allerdings nicht, wie gelegentlich f&#228;lschlich angenommen, ein bundesweit g&#252;ltiges <strong>Kommunalabgabengesetz</strong>, sondern jedes Bundesland hat hier eine eigene Variante dieses Gesetzestextes. Neben den Bundesgesetzen, in denen Regelungen zur Grundsteuer (Grundsteuergesetz), der Gewerbesteuer (Gewerbesteuergesetz) und den zu leistenden Abgaben (Abgabenordnung) getroffen werden, ist das Kommunalabgabengesetz (oder kurz: KAG) die entscheidende Rechtsgrundlage f&#252;r die Einnahmegestaltung der St&#228;dte und auch der Gemeinden. Das <strong>KAG</strong> regelt beispielsweise das Steuererfindungsrecht, die Rechtm&#228;&#223;igkeit und die zul&#228;ssige H&#246;he von Nutzungs- und Verwaltungsgeb&#252;hren sowie nat&#252;rlich auch die Umsetzungsvorgaben f&#252;r die Abgabesatzungen der einzelnen Kommunen. So n&#252;chtern, wie dieser Gesetzestext an sich daherkommt, ist seine praktische Auswirkung in der Realit&#228;t jedoch eher selten. Denn ab und an &#252;berschreitet die Fantasie der K&#228;mmerer und Finanzbeamten der Kommunen sowohl die Grenzen des steuerrechtlich sinnvollen als auch gelegentlich die Grenzen des guten Geschmacks.</p>
<p>Besonders drastische Einzelfallbeispiele f&#252;r &#252;ber das Ziel hinausgeschossene neue kommunale Steuerregelungen gibt es zweifelsohne in jedem Bundesland, besonders h&#228;ufig fielen zuletzt aber einige Kommunen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf, allen voran die Gro&#223;stadt K&#246;ln: W&#228;hrend eine umgangssprachlich als „Sexsteuer“ bezeichnete Sonderabgabe f&#252;r Prostituierte und Bordelle tats&#228;chlich eingef&#252;hrt und auch konsequent eingetrieben wurde, sorgte der an diese Regelung ankn&#252;pfende Vorschlag einer „Bettensteuer“ f&#252;r Hotel- und Ferienwohnungs&#252;bernachtungen f&#252;r geharnischte Proteste, nicht nur bei der unter Schwarz-Gelb wieder erstarkten Hotellobby. Es wurden Bef&#252;rchtungen ge&#228;u&#223;ert, diese Steuer auf &#220;bernachtungen diene nur der F&#252;llung leerer Stadtkassen und w&#252;rde dem Tourismus deutlichen Schaden zuf&#252;gen. Wie j&#252;ngst zu h&#246;ren war, ist die SPD-gef&#252;hrte Minderheitsregierung in der rheinischen Landeshauptstadt D&#252;sseldorf aber durchaus gewillt, den Kommunen in puncto Steuern und Abgaben ein ger&#252;ttelt Ma&#223; an Gestaltungsfreiheit zu gew&#228;hren. Nat&#252;rlich werden auch in Zukunft alle von den Kommunen vorgeschlagenen neuen Steuern mit den bestehenden Landesgesetzen zur Steuererhebung sorgf&#228;ltig abgeglichen, „im Zweifel“ soll aber nun wohl eher zugunsten der Kommunen und der Verbesserung ihrer Einnahmesituation entschieden werden. Noch wesentlich schwerer nachzuvollziehen sind allerdings die Gedankeng&#228;nge der Stadtk&#228;mmerer der Ruhrmetropole Essen, denn diese planen f&#252;r das kommende Jahr tats&#228;chlich eine so genannte „Br&#228;unungssteuer“. Als diese Agenturmeldung vor wenigen Tagen &#252;ber die Ticker der Nachrichtenagenturen lief, &#252;berpr&#252;fte sicher so mancher Journalist und Redakteur das Datum dieser Meldung noch einmal genau, denn schlie&#223;lich wollte niemand einem zu sp&#228;t gekommenen Aprilscherz aufsitzen. So viel Vorsicht war allerdings gar nicht n&#246;tig, denn der Stadtrat von Essen meint es mit der Einf&#252;hrung dieser Sondersteuer f&#252;r Betreiber von Solarien und Sonnenstudios absolut ernst und lie&#223; sich auch nicht durch die sofort aufflammenden Proteste der entsprechenden Gewerbetreibenden im Essener Stadtgebiet von seinen Planungen f&#252;r das Haushaltsjahr 2011 abbringen. Der Grund f&#252;r so viel steuerlichen Erfindungsreichtum ist nat&#252;rlich schnell gefunden, denn trotz hoher und auch steigender Steuereinnahmen h&#228;uft die Gro&#223;stadt Essen seit vielen Jahren einen immer gr&#246;&#223;er werdenden Schuldenberg an und der Bund der Steuerzahler ist bei Weitem nicht die einzige Institution, die an Stelle der Einf&#252;hrung von immer neuen Steuern und Abgaben endlich zu mehr Sparsamkeit mahnt. Immerhin: Im Falle der h&#246;chst umstrittenen „Br&#228;unungssteuer“ signalisierte das D&#252;sseldorfer Landesfinanzministerium mittlerweile auch &#246;ffentlich, dass hier unter Umst&#228;nden der Bogen der steuerlichen Gestaltungsfreiheit wohl &#252;berspannt worden ist.</p>
<h2>Die Kommunen freuen sich &#252;ber Mehreinnahmen &#8211; Steuerberater freuen sich &#252;ber Neukunden</h2>
<p>Der Gro&#223;teil all dieser neuen Kommunalsteuern betrifft in erster Linie erst einmal „nur“ Unternehmen und Unternehmer. Diese werden allerdings nach der Einf&#252;hrung der Steuern ihre nun h&#246;heren Kosten sicherlich an ihre Kunden weitergeben. Wenn man allerdings nur die angepeilten Zielgruppen betrachtet, so kann man den Kommunen eigentlich sogar fast schon ein Kompliment machen, denn sie haben zielgerichtet stark ortsgebundene Branchen herausgepickt. Die Betreiber von Solarien und Hotels sind schlie&#223;lich nicht selten an lange Pacht- oder Mietvertr&#228;ge gebunden &#8211; auch ben&#246;tigen sie f&#252;r wirklich gute Gesch&#228;fte nat&#252;rlich eine attraktive Stadtlage &#8211; und so k&#246;nnen sie meist nicht einfach ihren Betrieb verlagern, um in einer anderen Kommune von insgesamt niedrigeren Steuern und der Abwesenheit von speziellen Sonderabgaben zu profitieren. F&#252;r die betroffenen Unternehmer ist die neue steuerliche Situation also insgesamt unbefriedigend und es bleibt abzuwarten, wie sich hier weitere wirtschaftliche Entwicklung gestaltet. Fest steht nur: Die ortsans&#228;ssigen Steuerberater werden vor der Einf&#252;hrung der neuen Steuern in 2011 sicher des &#214;fteren Besuch von ratsuchenden Unternehmern bekommen, die auf der Suche nach legalen Steuertipps und Steuertricks sind, mit deren Hilfe sie die neuen Abgaben umgehen oder zumindest die H&#246;he der Steuerlast etwas d&#228;mpfen k&#246;nnen.</p>
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		<title>Luftverkehrssteuer – Entlastungen und Belastungen</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 14:46:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Luftverkehrssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Polarisierende Steuergesetze ziehen sich durch die ganze Bundesregierungszeit wie ein roter Faden. B&#252;rgerentlastungsgesetz, Steuerminderung f&#252;r das Hotelgewerbe und nun kommt Luftverkehrssteuer. Sie soll nicht nur ab dem 01. Januar 2011 mehr Geld in die Bundeshaushaltskasse sp&#252;len, sondern auch ein Ersatz f&#252;r die auf die bisher nicht durchgesetzte Steuer f&#252;r Flugbenzin dienen. Das l&#228;sst auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_295" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-295" title="flugzeug" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/09/luftverkehrssteuer-300x200.jpg" alt="Luftverkehrssteuer" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Vadim Andrushchenko - Fotolia.com</p></div>
<p>Polarisierende Steuergesetze ziehen sich durch die ganze Bundesregierungszeit wie ein roter Faden. B&#252;rgerentlastungsgesetz, Steuerminderung f&#252;r das Hotelgewerbe und nun kommt <strong>Luftverkehrssteuer</strong>. Sie soll nicht nur ab dem 01. Januar 2011 mehr Geld in die Bundeshaushaltskasse sp&#252;len, sondern auch ein Ersatz f&#252;r die auf die bisher nicht durchgesetzte Steuer f&#252;r Flugbenzin dienen. Das l&#228;sst auf den ersten Blick vermuten, als w&#252;rde das f&#252;r die Fluggesellschaften eine schwere finanzielle Belastung darstellen &#8211; aber wie so oft im leben werden diese Betr&#228;ge letzten Endes ohnehin an die Flugg&#228;ste weitergegeben, und die Fluggesellschaften haben kaum Einbu&#223;en zu beklagen.</p>
<p>In der Praxis – und das war bereits vor in Krafttreten des neuen Gesetzes eindeutig heraus zu kristallisieren – wird die Luftverkehrssteuer die Ticketpreise deutlich beeinflussen. Minimierung der finanziellen Lasten seitens der Fluggesellschaften und gen&#228;hrter Frust der Flugg&#228;ste sind dann das Ergebnis.</p>
<p><span id="more-294"></span></p>
<p>Zun&#228;chst fallen jedoch erst einmal f&#252;r die Fluggesellschaften Steuern an, die wie folgt gestaffelt sind:</p>
<p><strong>8 Euro</strong> f&#252;r Fl&#252;ge ins Inland und innerhalb Europas sowie bsp. Tunesien &#8211; Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km</p>
<p><strong>25 Euro</strong> f&#252;r Fl&#252;ge nach bsp. &#196;gypten, Israel oder Saudi Arabien- Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main &#252;ber 2.500 bis maximal 6.000 km</p>
<p><strong>45 Euro</strong> f&#252;r Fl&#252;ge nach bsp. USA; Australien oder Kanada &#8211; Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main &#252;ber 6.000 km</p>
<p>Eine ma&#223;volle Stafflung – so hei&#223;t auf der Webseite der Bundesregierung – die dann rund 1 Milliarde Euro einbringen soll. Bis 2014 sogar rechnet die Bundesregierung mit 4 Milliarden Euro. Eine Summe mit der durchaus einige Haushaltsl&#246;cher &#8211; schlie&#223;lich war die letzte Steuersenkung ja nicht gerade g&#252;nstig – gestopft werden k&#246;nnen. Wie auch auch immer es zu interpretieren ist, fest steht, Fluggesellschaften k&#246;nnen oder wollen vielmehr die <em>Luftverkehrssteuer </em>nicht alleine tragen – es gibt ja noch die Flugg&#228;ste, die dann gerne die komplette Steuer &#252;bernehmen d&#252;rfen. Nat&#252;rlich sollte man auch eine gewisse Akzeptanz f&#252;r die Fluggesellschaften mitbringen. Denn es sind seit der Finanzkrise keine leichten Zeiten, aber die Sicht des Endverbrauchers – der schlie&#223;lich ein wichtiges R&#228;dchen oder vielleicht sogar das Wichtigste in der Wirtschaft ist – sollte nicht au&#223;er acht gelassen werden. Nicht nur weil man eben als Fluggast mehr zahlen muss, die <span style="text-decoration: underline;">Luftverkehrssteuer</span> wird sich auch auf andere Bereiche auswirken.</p>
<p>Aber der Plan der Bundesregierung k&#246;nnte auch m&#228;chtig daneben gehen, allen gr&#252;nen Gedanken zum Trotz und Vorfreude auf die Entlastungen. Denn nach einer aktuellen Studie von Fluege.de , die vom Institut EMD durchgef&#252;hrt wurde, sind es 6,6 Millionen Flugreisen aus Deutschland, die es aufgrund der <strong>Luftverkehrssteuer</strong> nicht mehr geben wird. Weiter zeigt die Analyse, dass Reisende dann lieber auf grenznahe Flugh&#228;fen in &#214;sterreich und der Schweiz ausweichen w&#252;rden – weit weg von der <span style="text-decoration: underline;">Luftverkehrssteuer</span>. Und Geringverdiener verzichten dann lieber ganz auf einen Flug. Auf Balkonien ist es ja auch ganz sch&#246;n und vor allem g&#252;nstiger. Mag ja sein, dass es lediglich eine Studie, eine Zukunftsprognose ohne wirkliche Erfahrungswerte ist, aber die geplanten Entlastungen seitens der Bundesregierung wackeln bereits jetzt und dabei sind es noch mehr als vier Monate hin bis zum polarisierten Datum der Einf&#252;hrung der <em>Luftverkehrssteuer</em>.</p>
<p>Obwohl das Datum einige Fluggesellschaften auch nicht davon abh&#228;lt bereits jetzt die Flugverkehrssteuer zu erheben. Namhafte Unternehmen schlagen ab sofort mal ein wenig mehr f&#252;r Abfl&#252;ge ab dem 01.Januar drauf , die allerdings ab dem 01. September gebucht werden. Ob sie damit durchkommen – fraglich. Sicher ist allerdings, dass der &#196;rger der Flugg&#228;ste w&#228;chst und das nicht im kleinen Rahmen und hier kommt auch wieder Frage auf in weit beziehungsweise in welche Bereiche die Luftverkehrssteuer negative Auswirkungen hat. Es k&#246;nnte durchaus m&#246;glich sein, dass die Tourismusbranche dann im n&#228;chsten Jahr genau aufgrund der vorgesehen Entlastungen Einbr&#252;che erleiden muss. Das wiederum bedeutet ebenso weniger Einnahmen in die Staatskassen. Es ist wie ein Domino, f&#228;llt ein Stein, fallen alle. Abzuwarten bleibt nur noch wie lang die Dominokette sein wird.</p>
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		<title>&#196;nderung der Steuer 2010 &#8211; doch kaum bemerkbar f&#252;r nichteheliche Lebensgemeinschaften</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 09:32:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ehe galt bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als das Optimum f&#252;r das Zusammenleben von Mann und Frau. Doch der gesellschaftliche Wandel f&#252;hrte zu einem Umdenken und heute spricht niemand mehr von einem Optimum. Wer es m&#246;chte tut es und wer nicht, der nicht. Und eben immer mehr Menschen haben sich gegen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_266" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-266" title="Familie mit Kind" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/08/ehe-300x189.jpg" alt="Steuer sparen in der Ehe" width="300" height="189" /><p class="wp-caption-text">© Kzenon - Fotolia.com</p></div>
<p>Die Ehe galt bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als das Optimum f&#252;r das Zusammenleben von Mann und Frau. Doch der gesellschaftliche Wandel f&#252;hrte zu einem Umdenken und heute spricht niemand mehr von einem Optimum. Wer es m&#246;chte tut es und wer nicht, der nicht. Und eben immer  mehr Menschen haben sich gegen die Ehe und f&#252;r das Zusammenleben entschieden. Im Jahr 1999 wurden insgesamt 2,1 Millionen nichteheliche Lebenspartnerschaften erfasst. Das klingt nun im direkten Vergleich gegen&#252;ber Verheiraten nicht sehr viel, jedoch hat sich Anzahl von 1989 bis 1999 verdoppelt. Mittlerweile werden genau diese Partnerschaften auch in gewissen Punkten gesetzlich ber&#252;cksichtigt, aber um eine gleichberechtigte Basis gegen&#252;ber Verheirateten in Sachen Steuern zu erreichen, muss zun&#228;chst umgedacht werden. Denn auch wenn es eine <strong>&#196;nderung der Steuer f&#252;r 2010</strong> gab, so wurden zwar allgemeine steuerliche Entlastungen geschaffen, jedoch nicht f&#252;r Steuerzahler, die sich in einer nichtehe&#228;hnlichen Lebensgemeinschaft befinden.</p>
<p><span id="more-264"></span></p>
<p>Bereits beim Einkommensteuertarif wird das Defizit f&#252;r nichteheliche Lebensgemeinschaft sichtbar. Zwar kam mit der <strong>&#196;nderung der Steuer f&#252;r 2010</strong> eine positive Entlastung f&#252;r die Steuerzahler, da der Grundfreibetrag f&#252;r Ledige von 7.834 Euro auf 8.004 Euro f&#252;r das Jahr 2010 und f&#252;r Verheiratete von 15.668 Euro auf 16.009 Euro gestiegen ist, aber weiterhin k&#246;nnen Steuerzahler, die in einer nichtehelichen Partnerschaft sind, nur den Freibetrag f&#252;r Ledige nehmen. Nehmen wir hier einmal ein Beispiel, um das Defizit in diesem Fall ersichtlich zu machen. Wenn beispielsweise zwei Personen ohne Eheschein in einer Beziehung zusammenleben, allerdings geht nur ein Partner einer steuerpflichtigen T&#228;tigkeit nach, muss somit f&#252;r beide Aufkommen und folglich auch mehr verdienen, kann aber gleichzeitig nur 8.004 Euro als Freibetrag gelten machen. Ein verheiratetes Paar in der gleichen Situation kann dann zum Splitting Tarif zur&#252;ck greifen. Denn das zu versteuernde Einkommen der Gatten wird errechnet und dann halbiert. Dabei  ist es unerheblich wie hoch der Verdienst f&#252;r das Gesamteinkommen des einzelnen Partners ist. Laut Berechnung liegt der Splittingvorteil f&#252;r das Jahr 2010 bei bis zu 15.694 Euro. Allerdings kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Denn &#252;bersteigt das Einkommen jedes Ehepartners die Progressionszone, dann entsteht kein steuerlicher Vorteil, auch nicht mit der &#196;nderung der Steuer f&#252;r 2010 und der Erhebung des Grundfreibetrages.</p>
<p>Auch mit der Erbschaftsreform wurde eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht ber&#252;cksichtigt. Denn w&#228;hrend ein geerbtes Verm&#246;gen von 75.000 Euro f&#252;r Verheiratete mit 7 Prozent besteuert werden, liegt der Steuersatz bei nichtehelichen Partner &#8211; die dann als Ledige eingestuft werden &#8211; bei 30 Prozent liegt.</p>
<p>Aber es gibt steuerliche Vorteile, die auch Nichtverheiratete nutzen k&#246;nnen. So beispielsweise beim Kinderfreibetrag, der mit der &#196;nderung der Steuer f&#252;r 2010 erh&#246;ht wurde. Wohnen Eltern zusammen und haben gemeinsame Kinder, sind jedoch nicht verheiratet, kann jedes Elternteil den Freibetrag f&#252;r sich steuerlich abziehen. Auch bei den Kinderbetreuungskosten ergibt sich ein vergleichbares Bild. Denn diese k&#246;nnen &#8211; Ausnahmen jedoch bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren &#8211; nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile erwerbst&#228;tig sind, unabh&#228;ngig ob verheiratet oder nicht. Ebenso sieht es beim Schulgeld aus. Bei nichtehelichen Steuerzahlern kann entweder der komplette Freibetrag von 5.000 Euro bei einem Elternteil oder aber jeweils 2.500 Euro abgezogen werden.</p>
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		<title>&#196;nderung der Steuer f&#252;r eingetragene Lebenspartnerschaft</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 09:49:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im August 2001 trat das Lebenspartnergesetz (LPartG) in Kraft und erm&#246;glichte es so, dass auch gleichgeschlechtliche Partner der Ehe gleichgestellt werden. Inzwischen sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 15.000 Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die somit auch gesetzlich abgesichert sind. Doch beim Thema Steuern wies eine eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin Defizite auf. Erst mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_255" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-255" title="Wedding Rings 1" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/08/lebenspartnerschaft-300x214.jpg" alt="Steuer&#228;nderungen Lebenspartnerschaft" width="300" height="214" /><p class="wp-caption-text">© Paul Posthouwer - Fotolia.com</p></div>
<p>Im August 2001 trat das Lebenspartnergesetz (LPartG) in Kraft und erm&#246;glichte es so, dass auch gleichgeschlechtliche Partner der Ehe gleichgestellt werden. Inzwischen sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 15.000 Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die somit auch gesetzlich abgesichert sind. Doch beim Thema Steuern wies eine eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin Defizite auf. Erst mit dem B&#252;rgerentlastungsgesetz und der Erbschaftssteuerreform erfolgten positive &#196;nderungen f&#252;r Steuerzahler in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und mit der <strong>&#196;nderung der Steuer 2010</strong> beziehungsweise Jahressteuergesetz 2010 soll eine weitere steuerliche Entwicklung entstehen.</p>
<p>Mit dem B&#252;rgerentlastungsgesetz, welches unter anderem den Sonderausgabenabzug der Kranken- und Pflegeversicherung regelt, kam auch f&#252;r eine eingetragene Lebensgemeinschaft die ersten sp&#252;rbaren steuerlichen Ver&#228;nderungen. Denn vor der Beschlie&#223;ung des Gesetzes war es zwar m&#246;glich, dass Versicherte mit Familien ihre Beitr&#228;ge steuerlich eintragen lassen konnten, jedoch nicht Steuerzahler, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Mit der <strong>&#196;nderung der Steuer 2010</strong>, die mit B&#252;rgerentlastungsgesetz folgte, sind auch Versicherungspr&#228;mien des eingetragenen Lebenspartner von der Steuer abziehbar. Selbst der Arbeitgeber muss mit der neuen Reglung den Sonderausgabenabzug ber&#252;cksichtigen. Gleichzeitig ist das  B&#252;rgerentlastungsgesetz, dass die Absetzbarkeit der Basiskranken- und  gesetzlichen Pflegeversicherung nun f&#252;r den Partner m&#246;glich, ein weiterer Schritt, dass gleichgeschlechtliche Beziehung steuerlich nicht mehr als Single behandelt  und damit nicht  nur vor dem Gesetz als Eheleute angesehen zu werden, sondern auch vor dem Finanzamt.</p>
<p><span id="more-254"></span></p>
<p>Auch die Erbschaftssteuerreform 2009 brachte Ver&#228;nderungen f&#252;r eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit, die als durchaus positiv zu bewerten ist. Denn mit der Reform k&#246;nnen nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro steuerlich geltend machen. Ebenso wurden eingetragene Lebenspartner auch in der Zugewinngemeinschaft ber&#252;cksichtigt beziehungsweise gleichgestellt. Auch in Sachen Freibetr&#228;ge von beweglichen Gegenst&#228;nden, sind Lebensgemeinschaften trotz der Einordnung der Steuerklasse II mit Eheleuten gleichgestellt. Allerdings werden eingetragene Lebensgemeinschaften weiterhin im Erbfall in die Steuerklasse III eingeordnet, die deutlich h&#246;here Steuern im Vergleich zu Eheleuten abverlangt. Das bedeutet, dass Ehegatten mit einem Steuersatz zwischen sieben und drei&#223;ig Prozent deutlich g&#252;nstiger liegen, als eingetragene Lebenspartner mit einem steuerlichen Prozentsatz zwischen drei&#223;ig und f&#252;nfzig Prozent. Doch mit dem Jahressteuergesetz wird es eine weitere &#196;nderung der Steuer 2010 im Bereich Erbschaftsteuer geben. Dann werden eingetragene Lebenspartner ebenfalls in die Steuerklasse I gestuft und sind somit mit Eheleuten gleichgestellt. Des weiteren gelten eingetragene Lebenspartner auch als gleichberechtigt, wenn es sich um die Befreiung des Erwerbs eines Grundst&#252;ckes handelt.</p>
<p>Aber mit der &#196;nderung der Steuer 2010 wird es weiterhin keine Gleichberechtigung in der Einkommsteuer geben. Das bedeutet f&#252;r eine eingetragene Lebenspartnerschaft, dass weder der Splittingtarif noch die Zusammenveranlagung m&#246;glich ist, was wiederum hei&#223;t, dass wenn ein Lebenspartner durchschnittlich 100.000 Euro j&#228;hrlich verdient, jedoch der andere Partner nichts muss dieser 33.828 Euro an Einkommensteuer zahlen, ein Ehepaar mit gleichen Vorrausetzungen muss nur 25.694 Euro Steuern begleichen. Ebenso k&#246;nnen eingetragene Lebenspartner den verdoppelten Betrag des Sparer Pauschalbetrages nicht in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei der Riester Rente, denn da kommt eine mittelbare Zulagenberechtigung ebenso wenig in Betracht.</p>
<p>Im einzelnen bedeuten die &#196;nderung der Steuer 2010 weitere Gleichberechtigung f&#252;r eine eingetragene Lebensgemeinschaft, jedoch ist es vor allem bis zur Gleichstellung der Einkommenssteuer noch ein enormer Schritt.</p>
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		<title>&#196;nderung der Steuer 2010 &#8211; die unbekannten Neureglungen</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 08:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Wachstumsbeschleunigungs- sowie das B&#252;rgerentlastungsgesetz, welche in diesem Jahr in Kraft getreten sind, bedeuteten vor allem eine umfangreiche &#196;nderung der Steuer 2010. Alleine das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das f&#252;r B&#252;rger und Unternehmen Entlastungen in H&#246;he von 8,5 Milliarden Euro mitbringt, dient, wie bereits der Name vermuten l&#228;sst, als Anschub f&#252;r die deutsche Wirtschaft, die vor allem im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Wachstumsbeschleunigungs- sowie das B&#252;rgerentlastungsgesetz, welche in diesem Jahr in Kraft getreten sind, bedeuteten vor allem eine umfangreiche <strong>&#196;nderung der Steuer 2010</strong>. Alleine das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das f&#252;r B&#252;rger und Unternehmen Entlastungen in H&#246;he von 8,5 Milliarden Euro mitbringt, dient, wie bereits der Name vermuten l&#228;sst, als Anschub f&#252;r die deutsche Wirtschaft, die vor allem im Jahr 2008 und 2009 durch die Finanzkrise auch in Deutschland deutlich zu sp&#252;ren war. Aber auch Familien sollen von der Gesetzgebung profitieren. Das m&#246;chte die Bundesregierung damit erreichen in dem sie sowohl den Kinderfreibetrag wie auch das Kindergeld erh&#246;ht. Bessere steuerliche Absetzbarkeit bei Unternehmen und auch Erben sollen von der <strong>&#196;nderung der Steuer 2010</strong> einen positiven Nutzen ziehen k&#246;nnen. Gleiches gilt f&#252;r das B&#252;rgerentlastungsgesetz, welches Steuerzahler in einer von 9,2 Milliarden Euro entlasten sollen.</p>
<p>Insbesondere der Versorgungsaufwand ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, der mit dem 2010 in Kraft getretenen B&#252;rgerentlastungsentlastungsgesetz nun besser steuerlich geltend gemacht werden kann. Beide neuen Gesetze wurden bereits vor 2010 stark frequentiert und diskutiert. Dabei kam es nicht immer zu positiven Stimmen, da die Milliarden Entlastungen in Zeiten der Finanzkrise und hohen Schulden des Bundeshaushaltes h&#228;ufig als sinnlos dargestellt wurde. Doch es gab auch Gesetze, die gleichzeitig mit dem B&#252;rgerentlastungs- und Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ins Leben gerufen wurden, jedoch kaum eine medialen Bedeutung  zu gesprochen bekamen.</p>
<p><span id="more-234"></span></p>
<p>Darunter f&#228;llt auch die Abgeltungssteuer von ausl&#228;ndischen Lebensversicherungen, welche nun mit der <em>&#196;nderung der Steuer 2010</em> gleichzusetzen mit inl&#228;ndischen Lebensversicherungen wurde, sofern eine deutsche Niederlassung vorhanden ist. Bereits im letzten Jahr wurde die Abgeltungssteuer eingef&#252;hrt, dessen steuerliche Satz bei 25 Prozent liegt und eigentlich nur dann bei Lebensversicherungen greift, wenn die Vertragslaufzeit nicht 12 Jahre erreicht. Allerdings unterlag eine ausl&#228;ndische Lebensversicherungsgesellschaft bis zur <em>&#196;nderung der Steuer 2010</em> nicht der Gesetzgebung, was sich nun aber ge&#228;ndert hat. So werden nun ausl&#228;ndische Lebensversicherung, dessen Vermittler einen Sitz in Deutschland haben, dem deutschen Gesetz gleichgestellt. Weiterhin allerdings gilt die Abgeltungssteuer f&#252;r Zinsen, Dividende und f&#252;r Gewinne aus dem Wertpapierhandel. Jedoch nur so lange der Sparpauschalbetrag von 801 Euro j&#228;hrlich nicht &#252;bersteigen wird. Denn bis zu dieser Grenze bleiben Ertr&#228;ge weiterhin steuerfrei.</p>
<p>Eine weitere &#196;nderung der Steuer 2010 betrifft die Bargeldkontrolle, welche nun versch&#228;rft wurden. Das bedeutet, dass Reisende, die mehr als 10.000 Euro mit sich f&#252;hren dies beim Zoll anmelden m&#252;ssen. Bisher lag die Grenze bei 15.000 Euro. Aber auch wer weniger als 10.000 Euro bei sich tr&#228;gt, jedoch bei einer Kontrolle verd&#228;chtige Unterlagen mitf&#252;hrt und der Verdacht auf beispielsweise Steuerhinterziehung besteht, dessen Unterlagen werden von der Zollbeh&#246;rde an das zust&#228;ndige Finanzamt zu gesendet.</p>
<p>Eine indirekte &#196;nderung der Steuer 2010 umfasst die EU-Zinssteuer, dessen Richtlinie bereits seit 2005 besteht. In der Zinssteuerrichtlinie haben sich einige EU-, EWR und Drittl&#228;nder dazu verpflichtet, dass sie zur Sicherheit der Besteuerung von Zinsertr&#228;gen einer Kontrollpflicht unterliegen. Ist das nicht er Fall, dann sind die Staaten verpflichtet eine EU-Zinssteuer von 20 Prozent abzugeben. Bisher waren es Belgien, Luxemburg und &#214;sterreich, die sich nicht an der europ&#228;ischen Richtlinie beteiligten. Doch ab dem 01. Januar 2010 f&#252;hrt nun auch Belgien die Kontrollpflicht ein Das bedeutet, dass auch Belgien deutsche Finanz&#228;mter &#252;ber die Zinsertr&#228;ge von deutschen Anlegern, die in Belgien ihr Geld in Wertanlagen deponieren, informiert.</p>
<p>Ebenso weitl&#228;ufig verbunden mit der &#196;nderung der Steuer 2010 ist das Steuerhinterziehungsgesetz verbunden. Bereits am 01. August 2009 trat das Gesetz in Kraft und wo drunter seit 2010 auch die die Dokumentationspflicht bei hohen &#220;berschusseink&#252;nften f&#228;llt. Das hei&#223;t, dass alle Eink&#252;nfte, die einen j&#228;hrlichen Wert von 500.000 Euro &#252;bersteigen einer gesonderten Nachweispflicht unterstehen. So sollten Einnahmen und Werbungskosten der letzten 6 Jahre aufbewahrt werden, denn zur einer Pr&#252;fung kann es auch ohne Anlass kommen. Zu den &#220;berschusseink&#252;nften z&#228;hlen alle Einnahmen, die nicht aus Gewerbe, selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit oder Land bzw. Forstwirtschaft stammen.</p>
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		<title>Die &#196;nderungen beim Kindergeld 2010</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 08:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_194" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><img class="size-medium wp-image-194" title="Kindergeld" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_9377076_XS-300x199.jpg" alt="&#196;nderungen Kindergeld 2010" width="300" height="199" /></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Nicole Effinger - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. F&#252;r das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro. </strong></p>
<p>Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorz&#252;ge der <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010?</strong> Grunds&#228;tzlich erh&#228;lt jeder deutsche Staatsb&#252;rger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen f&#252;r Arbeitnehmer, die innerhalb der EU t&#228;tig sind. Ausl&#228;ndische B&#252;rger k&#246;nnen die F&#246;rderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.</p>
<p>Die <em>&#196;nderungen Kindergeld 2010</em> gelten dabei nicht nur f&#252;r eigene Kinder, sondern ebenso f&#252;r Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die F&#246;rderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die j&#228;hrliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro &#252;bersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der &#196;nderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise  macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.</p>
<p><span id="more-191"></span></p>
<p>Es kann immer nur eine Person die F&#246;rderung in Anspruch nehmen und von den &#196;nderungen beim Kindergeld 2010 profitieren. Das bedeutet, das Kindergeld wird immer nur an <strong>ein Elternteil</strong> gezahlt.</p>
<p>Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular dazu gibt es bei der zugeh&#246;rigen Kindergeldstelle oder zum Downloaden. Zu dem Antrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes und bei Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Einkommensnachweise verlangt.</p>
<p>Doch es gab nicht nur &#196;nderungen beim Kindergeld in 2010,  sondern auch im Kinderfreibetrag hat sich in diesem Jahr etwas ge&#228;ndert. So betrug der Freibetrag pro Elternteil im letzten Jahr 2009 1.932 Euro und stieg nun auf 2.244 Euro. Anders als beim Kindergeld, <strong>teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag</strong> und wird nicht monatlich angerecht sondern einmal im Jahr pr&#252;ft das Finanzamt, ob sich durch den Kinderfreibetrag eine gr&#246;&#223;ere Entlastung entsteht als mit dem Kindergeld. Allerdings tritt das in der Regel nur dann ein, wenn der Verdienst recht hoch liegt. Aber auch wenn das der Fall ist, kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und somit auch die <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010</strong>.</p>
<p>Des Weiteren gibt es die M&#246;glichkeit mit dem Betreuungsfreibetrag weitere Kosten einzusparen. Entweder kann ein Pauschalbetrag von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind geltend gemacht werden. Das gilt f&#252;r alle Kinder, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber man die so genannten erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als Werbungs- beziehungsweise als Sonderkosten steuerlich ber&#252;cksichtigen. Das kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Eltern berufst&#228;tig sind oder sich in Ausbildung befinden. Die Kosten f&#252;r beispielsweise Tagesmutter oder Einrichtung m&#252;ssen nachgewiesen werden und k&#246;nnen h&#246;chstens zu zwei Dritteln angerechnet werden.</p>
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