Steuerberatung
Die rechtliche Grundlage für die Körperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Körperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die Körperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das heißt, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, Ländern und Bund aufgeteilt.
Insgesamt gibt es in der BRD aktuell fünf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die Körperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich paritätisch zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbezüglich also außen vor. Der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG). Darüber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts (sprich: öffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig. Diesen Beitrag weiterlesen »
Das Handelsblatt hat bei einer Umfrage bei den Landesfinanzbehörden herausgefunden, dass das deutsche Finanzamt durch die in der Schweiz gestohlene Steuer-CD mit Mehreinnahmen von über 1 Milliarde Euro rechnen kann.
Wie die Umfrage des Handelsblattes ergab, haben sich in den vergangenen Monaten fast 20 000 Steuersünder selbst angezeigt. Allein in den letzten Wochen kamen 2 000 hinzu.
Nicht nur die Anfang Februar der Steuerfahndung Wuppertal angebotene CD mit 1 500 Namen deutscher Kunden einer Schweizer Bank haben dazu geführt, dass zahlreiche Steuer-Bürger, die bisher unversteuerte Erträge im Ausland hatten, eine Selbstanzeige abgegeben haben, sondern auch das Bekanntwerden anderer CD´s mit Bankdaten hat zusätzlich die Anzahl der Selbstanzeigen beschleunigt.
Der Essener Steuerberater und Geschäftsführer der DS Deutsche Steuerberatung Lothar Pues kritisiert das Verhalten der Behörden. Aus fiskalischer Sicht ist zunächst das Verhalten der Behörden nachvollziehbar, es bedeutet aber trotzdem eine moralische Bankrott-Erklärung unseres Rechtssystems, wenn ein Verkäufer illegaler Weise Daten beschafft hat und sie der Finanzverwaltung zum Kauf anbietet.
Der Essener Steuerberater erklärt weiterhin, dass Rechtsexperten die Meinung vertreten, dass das Vorgehen der Behörden ggf. verfassungswidrig sei.
Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Regierung weitere CD-Daten ankaufen wird und die Zahlen der Selbstanzeigen auch zukünftig relevant sei. Inwiefern zukünftig eine Selbstanzeige noch zur Straffreiheit führt, wird immer zweifelhafter, da die CD´s von den zuständigen Finanzämtern ausgewertet werden.





