Steuertipps

Es gibt, der weltweiten Finanzkrise zum Trotz, in Deutschland derzeit einen spürbaren wirtschaftlichen Aufschwung. Der Arbeitsmarkt steht auch während der Krise besser da als im Vorjahr. Jedoch können teures Öl und Erschütterungen der Finanzmärkte das Wachstum jederzeit auch wieder stoppen, sodass die Bundesregierung bereits jetzt plant, mit gezielten Steuersenkungen diesem Prozedere entgegen zu wirken.

Steuersenkungen geben Konjunkturimpulse

Der mit Steuersenkungen einhergehende Konjunkturimpuls wäre ein großes Plus für Deutschland. So sollen ab dem Wahljahr 2013 die Steuern und Sozialabgaben sinken. Kleine und mittlere Einkommen sollen ab dem 1.1.2013 entlastet werden. Über das WIE und die Höhe wird noch gestritten und gerungen, aber prinzipiell ist zumindest klar, dass eine Steuerentlastung sein muss.

Auch ist klar, dass die Spielräume für solche Steuersenkungen denkbar eng sind und ob neue Staatsschulden zur Deckung dieses Finanzbedarfs wirklich die gute Lösung sind, darf als umstritten angenommen werden. Im Sommer 2011 sprach man von einem „Grundlagenentschluss“, was heißt, dass feststehe, dass die Steuersenkung kommen solle, aber Genaues wisse man noch nicht. Für den Herbst waren detaillierte Zahlen versprochen, aber auch die lassen auf sich warten. Da aber eine Sanierung des Bundeshaushaltes ansteht, und die Schuldenhöhe des Staates nicht noch weiter anwachsen soll, ist es schwierig, beides zu vereinen. Hierfür müssten die Einnahmen des Staates explizit sehr schnell und weit wachsen, ob das jedoch tatsächlich so sein wird, bleibt aktuell dahingestellt. Die Steuerentlastung soll mehr Konsum und mehr Investitionen möglich machen und auch die Binnennachfrage soll gestärkt werden.

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Alle Änderungen für 2012

Steuertipps 2012

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Riester-Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen zukünftig erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wurden die Verträge jedoch noch in diesem Jahr unterzeichnet, so kann der erste Auszahlungsbetrag bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Im Hinblick auf die staatliche Förderung muss niemand befürchten, diese Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen zu dürfen. Und auch die Riester Zulagen brauchen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag erst mit dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Wer jedoch von der Möglichkeit Gebrauch macht, die erste Auszahlung zu einem früheren Termin zu beantragen, der muss auf die staatliche Förderung, eventuell auch auf die Kinderzulagen und auf die Steuervorteile wohl verzichten. Nur die nicht staatlich geförderten Riester-Sparpläne können dann noch einen Steuervorteil verzeichnen: nämlich in Verbindung mit der sogenannten Abgeltungssteuer.

Steuervorteile 2012 bei der Rürup Rente

Auch bei der sogenannten Rürup Rente kommt es ab dem 1. Januar 2012 zu einigen Änderungen. So wurden beispielsweise ebenso wie bei der Riester Rente der erste Auszahlungstermin vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr erhöht. Wer mit Ablauf des Jahres 2011 von der staatlichen Förderung durch die Rürup Rente und den Sonderausgabenabzug profitieren möchte, der sollte den frühstmöglichen Auszahlungstermin im Auge behalten. Wer eine zeitigere Auszahlung wünscht und einen diesbezüglichen Rürup Vertrag unterzeichnet, dem gehen unter Umständen zahlreiche Steuervorteile verloren. Wer alle Änderungen beachtet und auch keine Sonderwünsche hinsichtlich der ersten Auszahlung hat, der kann auch weiterhin von der stattlichen Förderung seinen Nutzen ziehen.

Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup Rente wird sich ab dem kommenden Jahr deutlich erhöhen. Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2012 ganze 74 Prozent der jeweiligen Beiträge zur Basis Rente. So kann beispielsweise ein allein lebender Steuerzahler bis zu einer Höhe von maximal 14.800 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro in die Rürup Rente eingezahlt wird. Wer verheiratet ist, der kann den doppelten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgabe geltend machen. Hier beträgt die Höchstgrenze insgesamt 29.600 Euro. Der geförderte Betrag selbst beträgt jedoch weiterhin 40.000 Euro.

Änderungen bei der privaten Lebensversicherung 2012

Auch die ab 2012 neu abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen werden eine Änderung erfahren. Für viele Menschen ist die Lebensversicherung gleichbedeutend mit der privaten Altersvorsorge. Meist wird schon in frühen Jahren damit begonnen, in eine Lebensversicherung einzuzahlen, die dann üblicherweise spätestens mit Renteneintritt zur Auszahlung fällig wird. Private Lebensversicherungen erfreuen sich noch immer großer Beliebtheit und so wundert es nicht, dass hier ebenfalls große Steuervorteile geltend gemacht werden können. Auch diese Steuervorteile sind, ähnlich wie bei der Riester- oder Rürup Rente an gewisse Vorgaben geknüpft, die jedoch bei Einhaltung dieser in Abzug gebracht werden können.

Bei den privaten Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, kommt eine staatliche Förderung nur dann in Betracht, wenn die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt. Ist dies nicht gewünscht, sondern soll die Lebensversicherung bereits vor dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommen, so gehen, wie bei der Riester- oder der Rürup Rente die Steuervorteile verloren. Wer hier jedoch kein Geld verschenken möchte und die Steuervorteile durch die Lebensversicherung explizit nutzen möchte, der sollte auf eine frühere Auszahlung verzichten. Erst wenn eine Auszahlung zum regulären Termin, nämlich ab dem 62. Lebensjahr, erfolgt, kommt hier auch die staatliche Förderung zum Tragen. Wurden die Voraussetzungen für die Förderung alle erfüllt, dann kann hier ein Steuerfreibetrag in Höhe von 50 Prozent geltend gemacht werden.

Wer sich jedoch noch in diesem Jahr für den Neuabschluss einer privaten Lebensversicherung entschließt, der kann zum einen die Auszahlung bereits mit Erreichen des 60. Lebensjahres beantragen, zum anderen ist auch die Förderung hier zu den alten Bedingungen noch möglich.

Entwicklung der Lebenskosten muss sich auch bei der Reisekostenpauschale bemerkbar machen!?

Arbeitnehmer, die für ihre Firma viel unterwegs sind, sei es aufgrund von immer wiederkehrenden Montageeinsätzen oder auch Dienstreisen zu Kunden, haben die Möglichkeit, die Reisekosten steuerlich geltend zu machen. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrten mit dem eigenen PKW ausgeführt wurden und der Arbeitnehmer hier entsprechende Kosten vorgestreckt hat. Aber nicht nur Angestellte oder Arbeiter profitieren von dieser steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den Reisekosten, auch Selbstständige können diese Aufwendungen, die im Rahmen einer dienstlichen Reise angefallen sind, von der Steuer absetzen.

Reisekosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden

Wer die jährliche Steuererklärung noch vor sich hat, der sollte hier explizit auch die Reisekosten mit angeben. Reisekosten sind bei Selbstständigen Betriebsausgaben, die den zu versteuernden Gewinn schmälern und dem zu Folge oftmals für große steuerliche Entlastung sorgen. Aber auch Angestellte und Arbeiter, welche für ihr Unternehmen im Außendienst tätig waren, haben ebenfalls die Möglichkeit die Aufwendungen für die jährlichen Reisekosten von der Steuer abzuziehen. In diesem Fall sind die Reisekosten als Werbungskosten zu sehen, die unter entsprechender Position auf der Steuererklärung eingetragen werden kann.

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Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

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Ganz legale Steuertricks schnell erläutert

Jedes Jahr auf´s Neue stellen sich viele Steuerpflichtige die Frage: Was kann man alles von der Steuer absetzen? Wer hier nicht explizit über die jeweiligen Möglichkeiten informiert ist, der verschenkt unter Umständen viel Geld. Darum lohnt es sich, schon bevor mit der Einkommensteuererklärung begonnen wird, zu überprüfen, ob der eigene Haushalt Potenzial hergibt, welches von der Steuer abgesetzt werden kann.

Legale Steuertricks – Nichts verschenken, sondern von der Steuer absetzen

Wer dem Finanzamt kein Geld schenken will, der sollte sich genau überlegen, welche legalen Mittel erlaubt sind, um die eigene Einkommensteuerschuld zu minimieren. Nicht selten ist es so, dass aus Unwissenheit auf viele Hundert Euro verzichtet wird, die man –sofern man sie denn von der Steuer abgesetzt hätte- für andere Zwecke hätte nutzen können.

Was aber genau lässt sich denn von der Steuer absetzen?

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