Werbungskosten

Betrieblich veranlasst oder privater Aufwand? Gemischte Aufwendungen und ihre Abzugsfähigkeit

Einstufung als Werbungskosten oder Betriebsausgabe

Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof entscheiden, dass das früher gültige Abzugsverbot für die sogenannten gemischten Aufwendungen keine Gültigkeit mehr habe. Aufwendungen, die sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind, unterliegen seit dem einem Abzugsverbot.
Gemischte Aufwendungen, die sich explizit nicht eindeutig zuordnen lassen müssen nun entweder als Betriebsausgaben oder abziehbare Werbungskosten gelistet oder aber gleich als privat veranlasster Aufwand verbucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch stets die Aufwendungen, die als Sonderausgaben oder aber als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Gemischte Aufwendungen oder nur Werbungskosten?

Als Werbungskosten werden alle die Aufwendungen bezeichnet, die durch den Erwerb des…

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Können die Mitgliedsbeiträge für Golfclub oder Tennisverein von der Steuer abgesetzt werden?

Kann die berufliche Kontaktpflege auf dem Golf- oder Tennisplatz steuerlich geltend gemacht werden?

Wer seine Freizeit auf dem grünen Rasen des Golfclubs oder auf dem Tennisplatz verbringt, der denkt in der Regel immer auch daran, ob diese Kosten möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden können. Das Golfspiel oder auch das Tennismatch sind zwar grundsätzlich erst einmal als Freizeitbeschäftigungen zu sehen, jedoch gibt es hier Gepflogenheiten, die auch einen steuerlichen Abzug durchaus sinnvoll werden ließen. Denn beispielsweise Beiträge, die zwecks Knüpfung beruflicher Kontakte geleistet werden, könnten sinnvoller Weise als so…

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