Einkommensteuer

Abgabefristen ESt Erklärung 2008

16. Juli 2010

Abgabefristen ESt 2008

Grundsätzlich wird die Einkommensteuererklärung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das heißt, dass die Steuerklärung für 2009 regulär bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch für die ESt Erklärung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler für sich nutzen können.

Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn keine Erklärungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die Möglichkeit diese noch bis zum 31. Dezember 2012 abzugeben. Denn auch wenn keine Erklärungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso möglich sind.

Vor allem gilt keine Erklärungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant veränderte. Weitere Gründe auch ohne Erklärungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die Kinderfreibeträge die sich positiv im Laufe des Jahres verändert haben sind Gründe, um den Termin bei der ESt Erklärung 2008 auch ohne Erklärungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.

Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Einkünften berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch für die Verlustabzüge der letzten Jahre. Außerdem sollte die ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn Ehepaare für das Jahr der Eheschließung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zurückerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.

Aber wann tritt die Erklärungspflicht für die ESt Erklärung 2008 ein?

Die Einkommensteuerklärung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Einkünfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro übersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Außerdem besteht die Erklärungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufstätig sind und für das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr übersteigen und die Erklärungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibeträge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibeträge.

Eine verlängerte Abgabefrist mit der ESt Erklärung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat geförderte Zulage können die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro jährlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten übersteigt. Die maximale Prämie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen und bei der Wohnungsprämie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regulär mit der ESt Erklärung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erwähnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular dafür gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Benötigt wird zusätzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag für die Arbeitnehmersparzulage beigefügt wird.

Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erklärung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einhält, dem können ein so genannter Verspätungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. Für das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verlängerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater möglich ist. Und wer dann noch die Steuererklärung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die über das System Elster eingerecht werden.

 

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