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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Semestergeb&#252;hren und Kindergeld &#8211; wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus?</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 14:40:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildungsbedingter Mehrbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Semestergebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Studierenden haben die M&#246;glichkeit ihre kompletten Semestergeb&#252;hren als Aufwand bei den Steuern geltend zu machen. Das erbringt Vorteile f&#252;r die Eltern beim Kindergeld. Sollten also Eltern Kindergeld f&#252;r ein studierendes Kind beantragen, so k&#246;nnen hierbei die gesamten Semestergeb&#252;hren als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen werden. Ebenso k&#246;nnen die Eltern von Studenten in der Regel dann Kindergeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/kindergeld3.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft  wp-image-763" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Semestergeb&#252;hren und Kindergeld" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/kindergeld3-300x200.jpg" alt="Semestergeb&#252;hren und Kindergeld" width="150" height="100" /></a>Die Studierenden haben die M&#246;glichkeit ihre kompletten <strong>Semestergeb&#252;hren als Aufwand bei den Steuern geltend</strong> zu machen. Das erbringt Vorteile f&#252;r die Eltern beim <strong>Kindergeld</strong>. Sollten also Eltern <strong>Kindergeld</strong> f&#252;r ein studierendes Kind beantragen, so k&#246;nnen hierbei die gesamten Semestergeb&#252;hren als <strong>ausbildungsbedingten Mehrbedarf</strong> abgezogen werden. Ebenso k&#246;nnen die Eltern von Studenten in der Regel dann Kindergeld bekommen, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Allerdings sollten sie bedenken, dass wenn das Kind einen Nebenjob bezieht und mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, der Kindergeldanspruch jedoch in Gefahr ist.</p>
<h2>K&#246;nnen Studiengeb&#252;hren bei der Steuer ber&#252;cksichtigt werden?</h2>
<p>Die Semestergeb&#252;hren sind jetzt <strong>Sonderausgaben</strong>, die aber weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Somit sind pro Jahr <strong>maximal 6.000 Euro</strong> absetzbar. Jedoch nur in dem Jahr, wo sie aufgewendet wurden. Sollte sich ein Studierender jedoch unter der magischen Grenze von 8.004 Euro pro Jahr befinden, so gehen ihm diese Sonderausgaben jedoch leider verloren. Ebenso kann man <span style="text-decoration: underline;">Semestergeb&#252;hren nicht geltend machen</span>, wenn die Eltern das Studium finanziert haben. Er hat die Kosten nicht selbst getragen und die Eltern d&#252;rfen die Kosten ebenso bei der Steuer nicht angeben, da es sich hierbei nicht um ihre Ausbildung handelt.</p>
<p><span id="more-1147"></span></p>
<p>Es wurde zwar die M&#246;glichkeit abgeschafft, Studienkosten als <strong>Werbungskosten</strong> in der Steuer abzusetzen. Doch ist das derzeit von dem Bundesfinanzhof abh&#228;ngig. <span style="text-decoration: underline;">Daher sollten Studenten f&#252;r alle Jahre ab dem Jahr 2005 eine Steuererkl&#228;rung einreichen.</span> Ganz gleich, ob sie nichts oder nur wenig verdient haben und hierbei werden dann die Semestergeb&#252;hren als Werbungskosten deklariert. Sollte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht anerkennen, so hilft nur Widerspruch einlegen. Es sollte der Hinweis erfolgen, dass die Ausgaben Werbungskosten sind und keine Sonderkosten. Ebenso sollte man auf anh&#228;ngige Verfahren, die man im Internet findet, hinweisen. Denn solange solche Verfahren nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch, und wenn sich das Urteil positiv auf den Studenten ausgewirkt hat, liegt bereits die passende Steuererkl&#228;rung dem Finanzamt vor. Sollt es jedoch so sein, dass man immer nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, so hat man leider nicht mehr die M&#246;glichkeit nachtr&#228;glich auf die Werbungskosten-Variante umzusteigen.</p>
<h2>Wie macht sich das auf das Kindergeld bemerkbar?</h2>
<p>Seit dem jetzigen Jahr 2012 kommt keine Einkommenspr&#252;fung f&#252;r Kinder &#252;ber 18 Jahre infrage. Daher werden Kinder unter 25 Jahren, die sich in einem Erststudium sowie in einer ersten Ausbildung befinden, zu jeder Zeit als Kind ber&#252;cksichtigt, somit erhalten die Eltern weiterhin das Kindergeld. Hier darf ebenfalls die Werbungskostenpauschale bei der Steuer geltend gemacht werden. Auch viele der sogenannten besonderen Ausbildungskosten d&#252;rfen abgesetzt werden. Einige Ausbildungskosten sind jedoch davon nicht betroffen, daher sollte man sich, wenn man auf das Kindergeld nicht verzichten m&#246;chte, sich rechtzeitig dar&#252;ber informieren, welche Ausgaben von der Steuer abgezogen werden k&#246;nnen.</p>
<h2>Warum k&#246;nnen die Semestergeb&#252;hren, die von den Eltern bezahlt wurden, bei der Steuerkl&#228;rung nicht geltend gemacht werden?</h2>
<p>Wie oben schon einmal erw&#228;hnt, d&#252;rfen Eltern, die die <strong>Semestergeb&#252;hren</strong> f&#252;r Ihr Kind gezahlt haben, diese von der Steuer nicht absetzen. Laut einem Urteil 2012 vom Bundesfinanzhof wird beim Kindergeld und beim Freibetrag die Bildung steuerlich genug gef&#246;rdert. Der Grund f&#252;r dieses Urteil liegt darin, dass diese Geb&#252;hren keine au&#223;ergew&#246;hnlichen Belastungen im Sinne des Gesetzes darstellen. Es handelt sich hierbei nur um einen &#252;blichen Ausbildungsbedarf, auch wenn im Einzelfall die Kosten au&#223;ergew&#246;hnlich hoch waren und das f&#252;r die Eltern unvermeidbar war. Somit wird der &#252;bliche Ausbildungsbedarf vor allem durch das <strong>Kindergeld</strong> abgegolten und somit sind zus&#228;tzliche Kosten davon grunds&#228;tzlich ausgeschlossen.</p>
<h2>Ab dem Jahr 2012 d&#252;rfen Eltern die Semestergeb&#252;hren beim Kindergeld voll anrechnen</h2>
<p>Im letzten Jahr 2011 wurde das Kindergeld noch an eine Einkommensgrenze gekoppelt, das f&#228;llt jedoch im jetzigen Jahr 2012 weg und Eltern k&#246;nnen die Semestergeb&#252;hren beim Kindergeld <strong>voll anrechnen</strong>. Sollte man also Kindergeld f&#252;r das studierende Kind beantragen, so k&#246;nnen diese als <strong>ausbildungsbedingte Mehrkosten</strong> abgezogen werden. Der Bundesgerichtshof entschied Ende des Jahres 2011, dass die Semestergeb&#252;hren nicht mehr als Mischkosten deklariert werden, auch wenn der Studierende privat nutzbare Vorteile, wie ein Semesterticket im &#246;ffentlichen Nahverkehr erstattet bekommen hat. Grund f&#252;r dieses Urteil ist, dass der Student keine Wahl hat, ob der Semestergeb&#252;hren zahlt oder nicht. Er muss diese Geb&#252;hren zwingend entrichten, wenn er studieren m&#246;chte und somit sind diese Geb&#252;hren auch als Mehraufwand voll geltend zu machen. Ebenso haben erwachsene Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, Anspruch auf das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Auch die Ausbildung in Form eines Auslandsbesuches oder einer vermittelnden Schule geh&#246;rt hierzu. Ebenfalls bekommt man Kindergeld, wenn das Kind aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes die Ausbildung nicht antreten konnte.</p>
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		<title>Was d&#252;rfen Freiberufler von der Steuer absetzen?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 14:14:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensschadenshaftpflichtversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer als Freiberufler t&#228;tig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier l&#228;uft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Steuererkl&#228;rung f&#252;r Freiberufler ganz einfach mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?21869868C107562719T" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-789" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Steuererkl&#228;rung f&#252;r Freiberufler ganz einfach mit Taxman" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/01/Lexware_TAXMAN_2012.jpg" alt="Steuererkl&#228;rung f&#252;r Freiberufler ganz einfach mit Taxman" width="115" height="155" /></a>Wer als <strong>Freiberufler</strong> t&#228;tig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier l&#228;uft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.</p>
<p>Alle Berufst&#228;tigen m&#252;ssen folglich ihre Einnahmen versteuern und daher sind auch alle daran interessiert, die Einnahmen, zumindest auf dem Papier, so gering wie nur m&#246;glich zu halten, damit die Steuerforderung nicht h&#246;her als n&#246;tig ausf&#228;llt. Angestellte und Arbeiter berichtigen ihre Steuerschuld einmal j&#228;hrlich &#252;ber die sogenannte <a title="Steuererkl&#228;rung f&#252;r Freiberufler ganz einfach mit Taxman" href="http://ad.zanox.com/ppc/?21869868C107562719T" target="_blank"><strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong></a>, wobei sie von den bereits gezahlten Steuern die <strong>Werbungskosten</strong>, die <strong>Sonderausgaben</strong> und alle weiteren abzugsf&#228;higen Kosten abziehen. Erst danach ermittelt das zust&#228;ndige Finanzamt die tats&#228;chlich zu zahlenden Steuern, was dazu f&#252;hrt, dass der Steuerzahler nun eine Nachzahlung leisten muss oder aber eine R&#252;ckzahlung erh&#228;lt.</p>
<p>Bei Freiberuflern ist das anders, denn sie zahlen nicht schon w&#228;hrend des laufenden Jahres ihre Steuern, sondern erst nach dem <strong>Jahresabschluss</strong>. Bemessungsgrundlage f&#252;r die Einstufung der Steuer ist hier dann der Gewinn.</p>
<p><span id="more-1142"></span></p>
<h2>Freiberufler nutzen die legalen M&#246;glichkeiten, um die Steuern zu senken</h2>
<p>Wer freiberuflich t&#228;tig ist, der hat jedoch genau wie die angestellten Arbeitnehmer die M&#246;glichkeit, zahlreiche <strong>Steuerverg&#252;nstigungen</strong> in Anspruch zu nehmen. So ist es beispielsweise erlaubt, s&#228;mtliche Kosten der B&#252;ronutzung von der Steuer abzusetzen. Hierzu z&#228;hlen die <strong>B&#252;romiete</strong> und die <strong>Mietnebenkosten</strong>, die <strong>Reinigungskosten</strong> des B&#252;ros, die <strong>Kosten f&#252;r Computernutzung</strong>, f&#252;r Telefon und Internet und auch f&#252;r die <strong>M&#252;llentsorgung</strong>.</p>
<p>Da die meisten Freiberufler ein B&#252;ro im eigenen Haus oder in der privaten Wohnung unterhalten, m&#252;ssen die Kosten f&#252;r diese B&#252;ros in der Regel anteilig von den gesamten Wohnungs- oder Hauskosten herausgerechnet werden. Ist dies erfolgt, so kann der Freiberufler diesen Aufwand steuerlich geltend machen, sprich, er darf ihn von der Steuer absetzen.</p>
<h2>Zeitwert des Anlageverm&#246;gens kann von der Steuer abgesetzt werden</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist es erlaubt, alles, was in Verbindung mit der beruflichen T&#228;tigkeit als Freiberufler steht, von der Steuer abzusetzen. Vielfach gibt es pauschale S&#228;tze, die dem zust&#228;ndigen Finanzamt eine Vereinfachung hinsichtlich der Absetzbarkeit verschaffen. Dies ist beispielsweise bei den Reinigungskosten f&#252;r die B&#252;ror&#228;ume oder f&#252;r das Arbeitszimmer so.</p>
<p>Handelt es sich jedoch um Anlageverm&#246;gen, sprich, wurden B&#252;rom&#246;bel oder Computer angeschafft, so sind auch diese von der Steuer absetzbar, hier allerdings nur im Rahmen der<strong> regul&#228;ren Abschreibung</strong>. Da alle Gegenst&#228;nde eine bestimmte Lebensdauer haben bis sie wertlos werden, erlaubt der Gesetzgeber hier einen Abzug im Hinblick auf den Wertverlust. Bei einem Computer ist der Wertverlust in der Regel bereits nach drei Jahren Betriebsdauer erreicht, sodass er zu diesem Zeitpunkt all abgeschrieben werden kann. Bei M&#246;beln ist es etwas anderes, denn diese haben eine deutlich h&#246;here Lebensdauer und k&#246;nnen entsprechend auch nur in kleineren Betr&#228;gen abgeschrieben werden. Abschreibungen sorgen aber grunds&#228;tzlich daf&#252;r, dass die Steuerbelastung sinkt, sodass hier niemand darauf verzichten sollte, einen entsprechenden Anlagespiegel zu erstellen.</p>
<h2>Freiberufler k&#246;nnen auch Versicherungen von der Steuer absetzen</h2>
<p>Auch bestimmte <strong>Versicherungen</strong> k&#246;nnen vom Freiberufler durchaus von der Steuer abgesetzt werden. So kann beispielsweise die <strong>Verm&#246;gensschadenshaftpflichtversicherung</strong> Gewinn mindernd angesetzt werden und in Einzelf&#228;llen sorgen auch die Beitr&#228;ge f&#252;r die <strong>Riester-Rente</strong> daf&#252;r, dass die Steuerbelastung sinkt.</p>
<p>Nat&#252;rlich ist es wichtig, dass die entsprechende Versicherung auch explizit f&#252;r die freiberufliche T&#228;tigkeit abgeschlossen wurde. Ist das nicht der Fall, so wird es sehr schwer werden, dem zust&#228;ndigen Finanzamt hier einen Absetzungsgrund zu liefern.</p>
<p>Im Zweifelsfall sollten bereits im Vorfeld Informationen dar&#252;ber eingeholt werden, welche Versicherungen im Einzelnen von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen. Hilfe bieten Steuerberatungsb&#252;ros und auch die Mitarbeiter der Finanz&#228;mter. Meist gen&#252;gt schon ein einziger Anruf und der Freiberufler erh&#228;lt eine entsprechende Auskunft.</p>
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		<title>Berufskleidung selbst waschen und trotzdem Steuern sparen</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 09:28:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Freibeträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn es darum geht, Steuern zu sparen, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zust&#228;ndigen Finanz&#228;mter verlangen Monat f&#252;r Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern. Hierf&#252;r gibt es viele M&#246;glichkeiten, die, richtig genutzt, letztendlich daf&#252;r sorgen k&#246;nnen, dass die Steuerbelastung um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft  wp-image-1139" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Berufskleidung waschen und steuerlich absetzen" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/05/Fotolia_17194873_XS-300x300.jpg" alt="Berufskleidung waschen und steuerlich absetzen" width="150" height="150" />Wenn es darum geht, <strong>Steuern zu sparen</strong>, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zust&#228;ndigen Finanz&#228;mter verlangen Monat f&#252;r Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern.</p>
<p>Hierf&#252;r gibt es viele M&#246;glichkeiten, die, richtig genutzt, letztendlich daf&#252;r sorgen k&#246;nnen, dass die Steuerbelastung um einen Gro&#223;teil gesenkt wird.</p>
<p>Die Abf&#252;hrung der Steuern ist grunds&#228;tzlich Sache der Arbeitgeber. Diese ermitteln die Lohnsteuer anhand vieler Vorgaben, die sich vor allem &#252;ber die Lohnsteuerklassen, &#252;ber die <strong>Freibetr&#228;ge</strong> und auch &#252;ber die &#220;berstunden etc. errechnen lassen. An dieser abzuf&#252;hrenden Summe kann der Arbeitnehmer wenig &#228;ndern, denn werden Lohn oder Gehalt ausgezahlt, dann ist die <a title="Lohnsteuer" href="http://www.steuer-sparen.info/category/lohnsteuer/">Lohnsteuer</a> schon abgezogen und meist auch schon abgef&#252;hrt.</p>
<p>Da die Finanz&#228;mter zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wissen k&#246;nnen, ob der Arbeitnehmer eventuell Sonderausgaben oder Werbungskosten hatte, die die Besteuerungsgrundlage senken, ist der Arbeitnehmer gefordert, am Ende eines jeden Jahres eine <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung geht sehr einfach mit Taxman 2012" href="http://ad.zanox.com/ppc/?21869868C107562719T">Lohn- oder Einkommenssteuererkl&#228;rung</a> abzugeben. Hier wird dann genau ermittelt, ob zu viel oder auch zu wenig Steuern gezahlt wurden.</p>
<p><span id="more-1138"></span></p>
<h2>Steuern senken und viel Geld sparen – das Waschen der Berufskleidung bietet hier Chancen</h2>
<p>Nat&#252;rlich ver&#228;ndern auch unregelm&#228;&#223;ige Einnahmen die Bemessungsgrundlage f&#252;r die Lohnsteuer, doch in der Regel sind es die Aufwendungen, die hier positiv zu Buche schlagen und von den Steuerzahlern gerne diesbez&#252;glich genutzt werden. Denn <strong>Sonderausgaben</strong> und <strong>Werbungskosten</strong> entstehen in vielen Bereichen des Privat- oder auch Berufslebens, sodass hier auch der Arbeitnehmer profitieren kann.</p>
<p>Ein nicht unerheblicher Bereich f&#252;r die Verringerung der Steuerbelastung ist beispielsweise das <strong>Waschen der Berufskleidung</strong>. Berufskleidung wird in vielen Berufsgruppen getragen und ist daher in vielen Bereichen auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden.</p>
<p>Egal ob Mediziner oder Krankenschwester, ob Polizist oder ob Bundesgrenzschutzangestellter, ob B&#228;cker oder Banker: sie alle sind dazu verpflichtet, ihre Berufszugeh&#246;rigkeit durch entsprechende Kleidung zu demonstrieren. Und diese Berufskleidung muss dann nat&#252;rlich auch regelm&#228;&#223;ig gewaschen werden.</p>
<h2>Berufskleidung selbst waschen – auch so lassen sich Steuern sparen</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich gibt es <strong>Berufsbekleidungen</strong>, wie beispielsweise Uniformen, die f&#252;r die W&#228;sche in eine <strong>spezielle Textilreinigung</strong> gebracht werden m&#252;ssen. Dies ist in der Regel sehr wichtig, da das selber Waschen hier ansonsten Sch&#228;den am Material und am Aussehen der Berufskleidung hinterlassen k&#246;nnte. Doch zus&#228;tzlich gibt es noch die Berufskleidung, die zwar explizit nur w&#228;hrend der Arbeitszeit getragen wird, hier aber nicht einen Uniform-Charakter innehat. Meist handelt es sich dabei um Kittel oder Sch&#252;rzen, um Blusen oder Tuchhosen oder auch um Anz&#252;ge und Kombinationen.</p>
<p>Viele Arbeitnehmer waschen diese Kleidungsst&#252;cke selbst und haben daher auch keine Belege dar&#252;ber, dass sie die <strong>Berufsbekleidung haben waschen lassen</strong>. Und daher verzichten sie dann gleich auch auf die Steuerverg&#252;nstigung.</p>
<p>Das muss aber nicht so sein, denn auch selbst gewaschene Berufskleidung kann sich steuerlich zum Vorteil auswirken, denn auch hier d&#252;rfen die Kosten steuerlich ber&#252;cksichtigt werden.</p>
<h2>Aufwendungen f&#252;r Berufskleidung sind als Werbungskosten absetzbar</h2>
<p>Berufskleidung, die nur im Beruf getragen werden kann, l&#228;sst sich <span style="text-decoration: underline;">als Werbungskosten steuerlich geltend machen</span>. Um die entsprechenden Kosten zu ermitteln, bedarf es jedoch ein wenig &#220;berlegungen und auch einer Kalkulation. Grunds&#228;tzlich gehen die Finanzbeh&#246;rden jedoch davon aus, dass pro Kilo anfallender W&#228;sche, ein bestimmter Eurobetrag in Abzug gebracht werden kann. Bei der Kochw&#228;sche f&#252;r einen Einpersonenhaushalt sind das beispielsweise pro Waschgang 77 Cent. Bei der 60 Grad W&#228;sche w&#228;ren es 76 Cent und bei einer Kurz- oder Kaltw&#228;sche noch 50 Cent.</p>
<p>Nicht zu vergessen sind hier allerdings auch die Kosten f&#252;r das Trocknen der W&#228;sche in einem speziellen Trocknerger&#228;t und auch das anschlie&#223;ende B&#252;geln. Auch diese Kosten k&#246;nnen steuerlich abgesetzt werden, sodass der Steuerzahler hier noch mal rund 65 Cent ansetzen kann.</p>
<p>Wer sich nicht sicher ist, wie viel Geld tats&#228;chlich f&#252;r das Waschen der Berufskleidung angesetzt werden darf, der kann sich diesbez&#252;glich auch eine kostenfreie Auskunft bei der Finanzbeh&#246;rde einholen. Eine fr&#252;hzeitige Information spart sp&#228;teren &#196;rger, sollte das Finanzamt n&#228;mlich mit den angesetzten Kosten nicht einverstanden sein.</p>
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		<title>Steuerfreibetr&#228;ge f&#252;r Studenten &#8211; wie viel steuert der Fiskus zur Ausbildung dabei?</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/ausbildung-und-studium/steuerfreibetrage-fur-studenten-wie-viel-steuert-der-fiskus-zur-ausbildung-dabei/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 08:48:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung und Studium]]></category>
		<category><![CDATA[BAFöG]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
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		<description><![CDATA[Knapp 70% aller Studenten m&#252;ssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in B&#252;ros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin &#252;berquellende Briefk&#228;sten. Ein Studium ist teuer. Lehrb&#252;cher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_166" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_15427568_XS.jpg" rel="lightbox"><img class=" wp-image-166 " style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Steuerfreibetr&#228;ge f&#252;r Studenten" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_15427568_XS-300x199.jpg" alt="Steuerfreibetr&#228;ge f&#252;r Studenten" width="150" height="100" /></a><p class="wp-caption-text">© Alterfalter - Fotolia.com</p></div>
<p>Knapp 70% aller Studenten m&#252;ssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in B&#252;ros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin &#252;berquellende Briefk&#228;sten. Ein Studium ist teuer. Lehrb&#252;cher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende Mieten in den Universit&#228;tsst&#228;dten sorgen f&#252;r die Sprengung. Sofern man ein wenig in diesem System sparen m&#246;chte, muss man sich noch mit der Machete durch das deutsche Steuerdickicht schlagen. Kindergeld, Steuern, Sozialversicherung, &#252;berall warten – vielleicht – kleine Hilfen oder gr&#246;&#223;ere Probleme mit noch gr&#246;&#223;erer Wirkung.</p>
<p>Das Geld, das der flei&#223;ige Student mit dem Braten von Klopsen verdient, kann beispielsweise schnell zum Problem werden. Arbeitet der k&#252;nftige Akademiker zu viel, m&#246;chte der Staat beteiligt werden. Schnell ist der <strong>j&#228;hrliche Steuerfreibetrag</strong> &#252;berschritten und Steuern werden f&#228;llig. Es sei denn, man nutzt <strong>Freibetr&#228;ge</strong>, Ausnahmen und Sonderregeln.</p>
<p><span id="more-1133"></span></p>
<p>Ob es irgendwo noch jemanden gibt, der wei&#223;, warum <strong>Werbungskosten</strong> so genannt werden, obwohl sie absolut nichts mit Werbung zu tun haben, ist nicht bekannt. <strong>Werbungskosten</strong> sind Ausgaben eines Arbeitnehmers, die diesem in Zusammenhang mit seiner Arbeit entstehen, beispielsweise Fachliteratur oder Arbeitskleidung. Hierf&#252;r kann man eine Arbeitnehmerpauschale in H&#246;he von 920 Euro ansetzen, egal wie niedrig oder hoch die Kosten tats&#228;chlich waren. Mit Hilfe der Vorsorgepauschale, die ebenfalls, unabh&#228;ngig von den tats&#228;chlichen Kosten, angesetzt werden kann, kann man das zu versteuernde Jahreseinkommen weiter senken.</p>
<h2>Der Abzug von Sonderausgaben</h2>
<p>J&#228;hrlich <strong>bis zu 4.000 Euro</strong> k&#246;nnen als <span style="text-decoration: underline;">unbeschr&#228;nkt abzugsf&#228;hige Sonderausgaben</span> abgesetzt werden. Hierzu geh&#246;ren Semesterbeitr&#228;ge, Fachb&#252;cher, Kopien, <strong>Studiengeb&#252;hren</strong> und alles andere, was der zuk&#252;nftige Akademiker zum Studium so braucht. Hier k&#246;nnen auch Spenden und die <strong>Kirchensteuer</strong> ber&#252;cksichtigt werden.</p>
<p>Auf diese Weise sind schnell einige Tausend Euro zusammengekommen, die das j&#228;hrliche Einkommen nach unten dr&#252;cken und einen Studenten wom&#246;glich in den Bereich des j&#228;hrlichen Grundfreibetrags bringen.</p>
<p>Sollte besagter Student seine Klopse in Zusammenhang mit einem Minijob braten, sind unterschiedliche M&#246;glichkeiten der Versteuerung m&#246;glich.  Zum einen besteht die M&#246;glichkeit der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber. Dieser zahlt in diesem Beispiel 2% als Lohnsteuer, die nicht in Abzug gebracht werden. Eine weitere M&#246;glichkeit besteht darin, dass der Student seinen Lohn ganz normal &#252;ber die Steuerkarte dem Finanzamt gegen&#252;ber belegt. Dann muss er ebenfalls keine Steuern zahlen, da er unter dem Steuerfreibetrag bleibt.</p>
<p>&#220;bt ein Student mehrere Minijobs aus und kommt damit insgesamt &#252;ber mehr als 400 Euro im Monat ist es auf jeden Fall ratsam &#252;ber die Steuerkarte den Lohn zu belegen. Ansonsten kann eine pauschale Lohnsteuer in H&#246;he von 20% anfallen, hinzu kommen noch Lohn- und Kirchensteuer.</p>
<p>Studenten m&#252;ssen jedoch nicht nur auf die Steuer achten. Sofern der steuerfreie Grundbetrag &#252;berschritten wird, besteht die Gefahr, dass die Eltern das Kindergeld verlieren. Die Beitr&#228;ge zu den Sozialabgaben sollte man ebenfalls genau im Auge behalten. Wenn man &#252;ber die Familie versichert ist oder selbst eine studentische Krankenversicherung abgeschlossen hat, bleibt der Nebenjob versicherungsfrei, daf&#252;r darf man jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte man unterhalb dieser Grenzen bleiben, fallen auch keine Beitr&#228;ge zur Arbeitslosenversicherung an.</p>
<p>Eine Ausnahme bilden bei dieser Regel die Semesterferien. W&#228;hrend dieser Zeit k&#246;nnen Studenten so lange arbeiten, wie sie wollen, ohne dass Beitr&#228;ge f&#252;r die Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung anfallen. Dies gilt jedoch nicht f&#252;r die <strong>Rentenversicherung</strong>. Hier gilt immer die Regel, dass nur derjenige von der Zahlung zu <strong>Rentenversicherung</strong> befreit ist, der weniger als 400 Euro im Monat verdient. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eink&#252;nfte au&#223;erhalb oder w&#228;hrend der Semesterferien erzielt wurden.</p>
<p>Als Student sollte man sich bei diesen Gegebenheiten genau und umfassend informieren. Der eine Euro zu viel bei den Eink&#252;nften kann entscheidend sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 08:10:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Besteuerungsgrundlagen]]></category>
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		<description><![CDATA[Unser Top-Thema gibt einen &#220;berblick &#252;ber die Richtlinien zum Bewertungsgesetz, die im Rahmen der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 erneuert wurden. Einf&#252;hrung Nicht nur die Richtlinien zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurden kurz vor Jahresende 2011 beschlossen, auch die Richtlinien zum Bewertungsgesetz (BewG) wurden erneuert und l&#246;sten die bisherigen aus dem Jahr 2003 ab. F&#252;r die Wertermittlung der verschiedenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/allgemein/die-neuen-erbschaftsteuer-richtlinien/"><img title="neue bewertungsrichtlinie 2011" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/04/neue-bewertungsrichtlinie-2011.jpg" alt="neue bewertungsrichtlinie 2011" width="630" height="231" /></a><span id="more-1050"></span></p>
<p>Unser Top-Thema gibt einen &#220;berblick &#252;ber die Richtlinien zum Bewertungsgesetz, die im Rahmen der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 erneuert wurden.</p>
<h2>Einf&#252;hrung</h2>
<p>Nicht nur die Richtlinien zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurden kurz vor Jahresende 2011 beschlossen, auch die Richtlinien zum Bewertungsgesetz (BewG) wurden erneuert und l&#246;sten die bisherigen aus dem Jahr 2003 ab.</p>
<p>F&#252;r die Wertermittlung der verschiedenen Verm&#246;gensarten wurden bis zur grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 7.11.2006 unterschiedliche Kriterien herangezogen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die so f&#252;r den einheitlichen Steuertarif ermittelten Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig ein, mit der Begr&#252;ndung, dass diese Art der Wertermittlung nicht mit dem in Art. 3 Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz zu vereinbaren ist. Die Werte, die aufgrund der Vorgaben des Bewertungsgesetz ermittelt wurden, lagen oft, wenn auch nicht in jedem Fall, weiter unter den Verkehrswerten. Diese Bevorzugung wurde au&#223;erdem nur bestimmten Verm&#246;gensgegenst&#228;nden gew&#228;hrt, insbesondere Grund- und Betriebsverm&#246;gen.</p>
<p>Das Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) und das Bewertungsgesetz mussten durch die Vorgabe des BVerfG zum 1.1. 2009 reformiert werden. Es wurden zum Teil erhebliche &#196;nderungen, vor allem bei der Bewertung von Unternehmen und Grundverm&#246;gen eingef&#252;hrt. Die entsprechenden Richtlinien wurden erst Ende 2011 durch Erlass der Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR) 2011 ge&#228;ndert und l&#246;sen damit die bis dahin geltenden ErbStR 2003 ab.</p>
<p>Vor allem die Regelungen, die f&#252;r die Wertermittlung im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung sind, wurden entscheidend ge&#228;ndert. Das BVerfG gibt vor, dass sich jede Bewertung am Verkehrswert bzw. gemeinen Wert des zu bewertenden Gegenstands orientieren muss. Vereinfachungen d&#252;rfen nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Bewertung f&#252;hren, sind aber grunds&#228;tzlich zul&#228;ssig. Laut BVerfG d&#252;rfen auf der Ebene der Wertermittlung keine Verg&#252;nstigungen mehr gew&#228;hrt werden.</p>
<h3>Hinweis:</h3>
<p>Die Gliederungspunkte der Erbschaftsteuerrichtlinien entsprechen nach der &#196;nderung den jeweiligen Paragraphen, f&#252;r die sie angewendet werden m&#252;ssen. Den Richtlinien zum ErbStG wird die Abk&#252;rzung ”RE“, den Richtlinien zu BewG die Abk&#252;rzung ”RB“ vorangesellt.</p>
<h2>Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen</h2>
<p>Die Wertermittlung der in § 151 BewG genannten Verm&#246;gensgegenst&#228;nde, wie beispielsweise Grundverm&#246;gen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist durchzuf&#252;hren, wenn diese f&#252;r die Erbschaftsteuer oder andere Feststellungen von Bedeutung ist. Die Notwendigkeit der Wertermittlung bestimmt das Finanzamt, das f&#252;r die Festsetzung der Erbschaftsteuer zust&#228;ndig ist (vgl. RB 151.1 Abs. 1 Satz 3 ErbStR) und nicht die f&#252;r die gesonderte Feststellung nach § 151 BewG zust&#228;ndigen Finanz&#228;mter.</p>
<h3>Wichtig</h3>
<p>Ob die Wertermittlung f&#252;r die Besteuerung von Bedeutung ist, ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts (vgl. FG N&#252;rnberg, Urteil v. 7.8.2003, IV 140/2003). Tats&#228;chliche Steuerfestsetzungen sind daf&#252;r nicht zwingend erforderlich. Zun&#228;chst muss ein Feststellungsverfahren durchgef&#252;hrt werden, anhand dem ermittelten Wert kann dann die Frage gekl&#228;rt werden, ob es &#252;berhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt. Die Anforderung der gesonderten Feststellung kann nur ermessensfehlerhaft und rechtswidrig sein, wenn anzunehmen ist, dass sie v&#246;llig aus der Luft gegriffen und damit willk&#252;rlich ist.</p>
<p>In der Regel ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gew&#246;hnlichen Aufenthalt hatte, zust&#228;ndig f&#252;r die Festsetzung der Erbschaftsteuer(§ 35 ErbStG). Das gleiche gilt f&#252;r den Wohnsitz oder gew&#246;hnlichen Aufenthalt des Schenkers in Schenkungsteuerf&#228;llen. Welches Finanzamt f&#252;r die gesonderte Festellung nach § 151 BewG &#246;rtlich zust&#228;ndig ist, ist in § 152 BewG geregelt und richtet sich nach der Art des zu bewertenden Gegenstands. Handelt es sich um Grundverm&#246;gen ist f&#252;r die Bewertung grunds&#228;tzlich das Lagefinanzamt zust&#228;ndig (vgl. § 152 Nr. 1 BewG, RB 151.2 Abs. 1 Satz 1 ErbStR).</p>
<h3>Praxis-Tipp</h3>
<p>Wenn alle Verfahrensbeteiligten einverstanden sind und der Feststellung nur eine geringe Bedeutung zukommt, kann auf die Durchf&#252;hrung des Feststellungsverfahren verzichtet werden (RB 151.1 Abs.4 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt ein Fall von geringer Bedeutung insbesondere dann vor, wenn der festzustellende Wert unbestritten ist und der Verwaltungsaufwand der Beteiligten au&#223;er Verh&#228;ltnis zur steuerlichen Auswirkung steht. In den Richtlinien der Finanzverwaltung wird allerdings nicht n&#228;her erl&#228;utert, wann das der Fall ist.</p>
<p>Der Antrag auf Verzicht des Feststellungsverfahrens sollte mit dem Hinweis auf die Regelung in RB 151.1 Abs. 4 ErbStR gestellt werden, wenn abzusehen ist, dass das Verfahren sehr aufwendig sein wird und gleichzeitig festzustellen ist, dass auch bei aus Sicht des Steuerpflichtigen ung&#252;nstiger Betrachtung nur eine geringe Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer festzusetzen ist. Allerdings muss in Schenkungsf&#228;llen beachtet werden, dass nach § 14 ErbStG fr&#252;here Erwerbe bei sp&#228;teren Erwerben zu ber&#252;cksichtigen sind und daher die Feststellung des ”richtigen“ Werts bei innerhalb von den folgenden 10 Jahren stattfindenden weiteren Erwerben doch noch erheblich an Bedeutung gewinnen kann.</p>
<h2>Ausnahmen bei ausl&#228;ndischen Verm&#246;gensgegenst&#228;nden</h2>
<p>Von der gesonderten Feststellung ausdr&#252;cklich ausgenommen sind ausl&#228;ndische Verm&#246;gen (vgl. § 151 Abs. 4 BewG). Bei ausl&#228;ndischen Verm&#246;gensbestandteilen bleiben Wertermittlung und Festsetzung der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer grunds&#228;tzlich in der Hand des Fesetzungsfinanzamts, das bedeutet, dass f&#252;r die Wertermittlung von ausl&#228;ndischem Verm&#246;gen das f&#252;r die Festsetzung der Steuer zust&#228;ndige Finanzamt ist (vgl. RB 152 ErbStR).</p>
<p>Auch s&#228;mtliche Unterlagen f&#252;r die Ermittlung des Wertes der ausl&#228;ndischen Verm&#246;gensbestandteile m&#252;ssen in diesem Fall beim Festsetzungsfinanzamt vorgelegt werden. Die Wertermittlung ist Teil der Begr&#252;ndung des Steuerbescheids durch Nennung der Besteuerungsgrundlagen, es ergeht dann nur ein Steuerbescheid &#252;ber die Festsetzung der Steuer.</p>
<p>Ausnahmsweise werden ausl&#228;ndische Verm&#246;gen in eine gesonderte Feststellung einbezogen, dies ist der Fall wenn das ausl&#228;ndische Verm&#246;gen:</p>
<p>einer verm&#246;gensverwaltenden Gemeinschaft/Gesellschaft mit Sitz der Gesch&#228;ftsleitung im Inland geh&#246;rt,</p>
<p>zum Verm&#246;gen einer Kapitalgesellschaft mit Sitz der Gesch&#228;ftsleitung im Inland geh&#246;rt oder</p>
<p>Teil eines inl&#228;ndischen Betriebsverm&#246;gens ist</p>
<p>Bei dem f&#252;r die Feststellung des Wertes des inl&#228;ndischen Verm&#246;gens zust&#228;ndigem Finanzamt, m&#252;ssen in diesen F&#228;llen auch die Unterlagen zur Ermittlung der ausl&#228;ndischen Verm&#246;gensbestandteile eingereicht werden.</p>
<h2> Erkl&#228;rungspflicht: Wer muss die Angaben machen ?</h2>
<p>Die Abgabe der Feststellungserkl&#228;rung kann grunds&#228;tzlich von jedem, f&#252;r dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, vom Finanzamt verlangt werden (vgl. RB 153 Abs. 1 ErbStR). Die gesonderte Feststellungserkl&#228;rung kann also insbesondere vom Erben, dem Verm&#228;chtnisnehmer oder dem Beschenkten angefordert werden.</p>
<p>Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschr&#228;nkter Haftung (GmbH), bilden die Ausnahme von dieser Regelung. In der Regel hat der Gesellschafter kraft seiner Funktion, im Gegensatz zum Gesch&#228;ftsf&#252;hrer der GmbH, zu wenig Einblick in die Interne der Gesellschaft, sodass es ihm nicht m&#246;glich ist die erforderlichen Angaben f&#252;r die gesonderte Feststellung zusammenzutragen. Aus gesellschaftsrechtlichen Gr&#252;nden darf die Feststellungserkl&#228;rung deshalb nur von der Kapitalgesellschaft angefordert werden (vgl. § 153 Abs. 3 BewG, RB 153 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Wenn es um die Erbschaftsteuer eines GmbH-Gesellschafters geht, sind diese verpflichtet die Feststellungserkl&#228;rung anzufertigen.</p>
<h2>Die einzelnen Verm&#246;gensgegenst&#228;nde</h2>
<p>F&#252;r bestimmte Verm&#246;gensgegenst&#228;nde ist es nicht immer einfach, den Verkehrswert (gemeinen Wert) zu ermitteln. Der Gesetzgeber unterscheidet im Bewertungsgesetz nach der Art des bewertenden Gegenstands und erachtet es f&#252;r notwenig, die Werte in einem gesonderten Verfahren ermitteln zu lassen. Die Verm&#246;gensarten, die gesondert festzustellen sind, werden im § 151 Abs. 1 BewG aufgez&#228;hlt. Wenn der Wert mehreren Personen zuzurechnen ist, etwa bei einer Erbengemeinschaft, ist eine einheitliche Feststellung des gemeinen Werts ebenfalls erforderlich.</p>
<h3>Demnach sind folgende Verm&#246;gensarten gesondert festzustellen:</h3>
<p>Grundbesitzwerte</p>
<p>Betriebsverm&#246;gen bzw. Anteile an Betriebsverm&#246;gen</p>
<ul>
<ul>
<li>Wert des Betriebsverm&#246;gens bei Gewerbebetrieben (vgl. RB 151.1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStR 2011)</li>
<li>Wert des Betriebsverm&#246;gens bei freiberuflichen Unternehmen (vgl. RB 151.1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStR)</li>
<li>Wert des Anteils am Betriebsverm&#246;gen einer Personengesellschaft (vgl. RB 151.1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStR)</li>
</ul>
</ul>
<p>Anteile an Kapitalgesellschaften</p>
<p>andere als die vorgenannten Verm&#246;gensgegenst&#228;nde und Schulden, wenn sie mehreren Personen zustehen (vgl. § 151 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 3 BewG).</p>
<p>Die gesonderte Feststellung des gemeinen Werts von anderen Gegenst&#228;nden, beispielsweise Kapitalforderungen oder Schulden, ist nicht erforderlich, da die Ermittlung des Verkehrswert demgegen&#252;ber einfacher ist. Ein Bankguthaben etwa ist grunds&#228;tzlich mit dem Nennwert anzusetzen (Kapitalforderung im Sinne des § 12 Abs. 1 BewG). Nur wenn diese Gegenst&#228;nde mehreren Personen zuzurechnen sind, bedarf es einer gesonderten Feststellung (vgl. § 151 Abs. 1 Nr. 4 BewG).</p>
<h2>Grundverm&#246;gen</h2>
<p>Der Wert von Grundbesitz oder Grundverm&#246;gen, z. B. ein unbebautes Grundst&#252;ck oder eine Eigentumswohnung, ist in der Regel gesondert festzustellen, wenn die &#220;bertragung davon der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. In den §§ 138 und 157 BewG ist die Bewertung des Grundbesitzes geregelt, die auf die §§ 158 – 175 BewG verweisen.</p>
<p>Bei der Bewertung von Grundbesitz bzw. Grundverm&#246;gen wird nach der Art des Grundst&#252;cks unterschieden, es spielt z. B. eine Rolle, ob es sich um eine bebautes oder unbebautes Grundst&#252;ck handelt. Au&#223;erdem ist die Nutzungsart des Grundverm&#246;gens von Bedeutung. Bei bebauten Grundst&#252;cken unterscheidet § 181 BewG nach der Art der Bebauung, beispielsweise in Einfamilienh&#228;usern, Mietwohngrundst&#252;cken oder Gesch&#228;ftsgrundst&#252;cken. Welches Bewertungsverfahren einschl&#228;gig ist, h&#228;ngt von der Nutzungsart des Grundverm&#246;gens ab, so werden Einfamilienh&#228;user grunds&#228;tzlich mit dem Vergleichswertverfahren, Mietwohngrundst&#252;cke dagegen nach dem Ertragswertverfahren bewertet.</p>
<h3>Wichtig</h3>
<p>Es ist m&#246;glich, dass bei einem Grundst&#252;ck verschiedene Bewertungsmethoden anzuwenden sind, da ein Grundst&#252;ck mehrere Wirtschaftsg&#252;ter umfassen kann (vgl. RB 151.2 Abs 1 Satz 3 ErbStR). Dies ist der Fall, wenn Wohnungen eines Mehrfamilienhauses unterschiedlich genutzt werden, beispielsweise f&#252;r eigene Wohnzwecke, gewerbliche Nutzung oder Vermietung.</p>
<p>Auch wenn das Grundverm&#246;gen ganz oder teilweise zu einem Betriebsverm&#246;gen z&#228;hlt, ist das Lagefinanzamt zust&#228;ndig. Der dem Betriebsverm&#246;gen zuzurechnenden Teil wird vom Betriebsfinanzamt ermittelt, das f&#252;r die gesonderte Feststellung des Betriebsverm&#246;gens zust&#228;ndig ist. Der Wert des dem Betriebsverm&#246;gen zuzurechnenden Teil des Grundverm&#246;gens, wird bei der Ermittlung des Wertes des Betriebsverm&#246;gens ber&#252;cksichtigt (vgl. ausf&#252;hrlich dazu RB 151.2 Abs. 11 ErbStR).</p>
<p>Die Bewertung des Grundverm&#246;gens hat sich am gemeinen Wert zu orientieren (vgl. § 9 BewG), dieser entspricht dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB (vgl. RB 177 ErbStR).</p>
<h2>Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts</h2>
<p>Wenn wegen einer Steuerbefreiung keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu erheben ist, oder von vornherein offenkundig ist, dass der Wert unterhalb der im konkreten Fall geltenden Freibetr&#228;ge liegt und auch keine Vorerwerbe zu einem anderen Ergebnis f&#252;hren, kann auf die gesonderte Feststellung verzichtet werden. Der Wert ist dann f&#252;r die Besteuerung ohne Bedeutung.</p>
<p>In welchen F&#228;llen auf die gesonderte Feststellung verzichtet werden kann, hat die Finanzverwaltung in den Richtlinien aufgelistet (RB 151.2 Abs. 4 ff ErbStR). Dort werden allerdings die F&#228;lle nicht erw&#228;hnt, in denen es ganz offensichtlich nicht zu einer Besteuerung kommen wird oder auch sp&#228;ter nicht zu einer &#196;nderung kommen kann.</p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Eine 50 qm gro&#223;e Eigentumswohnung z&#228;hlt ausschlie&#223;lich zum Nachlass des verstorbenen Emil Schneider. Seine Ehefrau Katharina Schneider ist die alleinige Erbin, Vorerwerbe gab es keine.</p>
<p>Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes der Eigentumswohnung ist ohne Bedeutung und d&#252;rfte von der Finanzverwaltung nicht angefordert werden, da der den Eheleuten zustehende Freibetrag von 500.000 EUR ganz offensichtlich nicht &#252;berschritten wird. In den Richtlinien gibt es eine ausdr&#252;ckliche Regelung dazu allerdings nicht, wohl, weil des dabei um eine Selbstverst&#228;ndlichkeit geht.</p>
<p>Wenn wegen weiterer Erwerbe nach § 14 ErbStG der Wert des Grundbesitzes sp&#228;ter bedeutsam wird, muss die gesonderte Feststellung nachgeholt werden. Dies gilt auch f&#252;r die F&#228;lle, in denen zun&#228;chst die Wertfeststellung der Immobilie ohne Bedeutung ist und auf die gesonderte Feststellung verzichtet werden konnte, wie in den Richtlinien der Finanzverwaltung betont wird.</p>
<h3>Praxis-Tipp</h3>
<p>Im allgemeinen d&#252;rfte es nicht als ermessenfehlerhaft eingestuft werden ,wenn die Finanzverwaltung die sofortige Feststellung des Besitzwerts verlangt. Eine zeitnahe Ermittlung des Werts ist oftmals praktikabler als eine Ermittlung erst Jahre sp&#228;ter.</p>
<p>Auf die gesonderte Feststellung des Grundbesitzes sollte insbesondere in folgenden F&#228;llen verzichtet werden:</p>
<ol start="1">
<li>Erwerbe eines Familienheims von Todes wegen durch Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Kinder.</li>
</ol>
<p>Ein solcher Erwerb ist vollst&#228;ndig, oder bei Erwerb durch Kinder bis zu einer Gr&#246;&#223;e von 200 qm, von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 4b oder 4c ErbStG). Wenn das Familienheim nicht w&#228;hrend eines Zeitraums von 10 Jahren als Familienheim genutzt wird, kann die Steuerbefreiung allerdings nachtr&#228;glich entfallen. Ist dies der Fall, kann laut Finanzverwaltung vorerst auf die Feststellung des Grundbesitzes verzichtet werden. Wenn wegen Versto&#223;es gegen die 10-j&#228;hrige Behaltensfrist die Steuerbefreiung wegf&#228;llt und der Wert des Familienheimes bzw. der Anteils daran &#252;ber dem pers&#246;nlichen noch nicht verbrauchten Freibetrag liegt, ist die Feststellung jedoch nachzuholen. Die Steuerbefreiung des lebzeitigen Erwerbs eines Familienheims (§ 13 Abs. 4a ErbStG) ist nicht erw&#228;hnt. In diesen F&#228;llen ist die Steuerbefreiung nicht von der weiteren Nutzung als Familienheim f&#252;r die Dauer von 10 Jahren abh&#228;ngig, wie dies bei der Steuerbefreiung einer &#220;bertragung von Todes wegen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG verlangt wird. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nur f&#252;r eine lebzeitige &#220;bertragung bei Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die Steuerbefreiung f&#252;r die &#220;bertragung von Todes wegen wird demgegen&#252;ber auch Kindern gew&#228;hrt (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Im Falle einer lebzeitigen &#220;bertragung des Familienheims an einen Ehegatten oder einem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist die gesonderte Feststellung des Werts des Familienheims nicht durchzuf&#252;hren, was die Finanzverwaltung aber offenbar nicht f&#252;r erw&#228;hnenswert h&#228;lt. W&#252;rde die Durchf&#252;hrung trotzdem verlangt, w&#228;re diese Anforderung in der Regel wegen Ermessensfehlgebrauch rechtswidrig.</p>
<ol start="2">
<li>Der Wert einer lebzeitig &#252;bertragenen Immobilie liegt unterhalb des pers&#246;nlichen Freibetrags. Auch unter Ber&#252;cksichtigung von Vorerwerben nach § 14 ErbStG liegt der Wert einer solchen Immobilie unterhalb des pers&#246;nlichen Freibetrags des Erwerbers (vgl. RB 151.2 Abs. 4 ErbStR). Auf die Feststellung des Grundbesitzwerts sollte deswegen zun&#228;chst verzichtet werden. Die Feststellung ist nachzuholen, wenn es sp&#228;ter zu weiteren Erwerben kommt. Lassen sich die Besteuerungsgrundlagen zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt nic hat mehr ermitteln, beispielsweise die tats&#228;chliche oder &#252;bliche Miete, dann sind diese zu sch&#228;tzen. In der Regelung wurden Erwerbe von Todes wegen nicht erw&#228;hnt. Hier kann nicht nur zun&#228;chst, sondern endg&#252;ltig auf die Feststellung des Grundbesitzwerts verzichtet werden, wenn der Grundbesitzwert unterhalb des pers&#246;nlichen Freibetrags des Erwerbers unter Ber&#252;cksichtigung der Vorerwerbe liegt. Wegen des Todes des Erblassern wegen, sind sp&#228;ter stattfinde Erwerbe naturgem&#228;&#223; ausgeschlossen.</li>
</ol>
<h2>Beteiligung an Kapitalgesellschaften</h2>
<p>Unter dem gemeinen Wert der Erbschaftsteuer unterliegen sich im Nachlass befindliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Geregelt ist die Ermittlung des gemeinen Werts in § 11 BewG. Wenn sich der Wert durch einen B&#246;rsenpreis ermitteln l&#228;sst erfolgt die Bewertung nach § 11 Abs. 1 BewG, ist dies nicht m&#246;glich, weil keine B&#246;rsennotierung herangezogen werden kann, erfolgt die Bewertung nach § 11 Abs. 2 BewG.</p>
<h3> Wichtig</h3>
<p>Die Regelung des § 11 Abs. 2 BewG gelten auch f&#252;r Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften und sind nicht nur f&#252;r Anteile an Kapitalgesellschaften heranzuziehen (vgl. §§ 109 Abs. 1 Satz 2, 95, 96 BewG f&#252;r Einzelunternehmen und §§ 109 Abs. 2 Satz 2, 97 BewG f&#252;r Anteile an Personengesellschaften).</p>
<h2>B&#246;rsennotierte Wertpapiere</h2>
<p>Wertpapiere, die an einer deutschen B&#246;rse gehandelt werden, zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind und am Todestag gehandelt wurden, sind nach § 11 Abs. 1 BewG mit dem am Todestag (oder ggf. anderem Bewertungsstichtag, § 11 ErbStG) niedrigsten notierten Wert anzusetzen. Findet am Todestag kein Handel statt, ist der niedrigste Kurs des letzten Tages innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag ma&#223;gebend. Das gleich gilt f&#252;r Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen werden (§ 48 B&#246;rsG). Ansonsten erfolgt die Bewertung grunds&#228;tzlich nach § 11 Abs. 2 BewG.</p>
<p>F&#228;lle, in denen ausnahmsweise andere Bewertungsgrunds&#228;tze als die in § 11 Abs. 2 BewG genannten zur Anwendung kommen, sind in RB 11.1 ErbStR gelistet. Ausl&#228;ndische Wertpapiere, die nicht an einer deutschen B&#246;rse gehandelt werden, sollen mit dem Telefonkurs im inl&#228;ndischen Bankverkehr bewertet werden, wenn ein solcher vorliegt (vgl. RB 11.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Ist dies nicht der Fall, soll der gemeine Wert der Wertpapiere m&#246;glichst aus Kursen im Emissionsland abgeleitet werden (vgl. RB 11.1 Abs. 3 Satz 2 ErbStR), l&#228;sst sich daraus kein gemeiner Wert abgleiten, ist der Wert nach § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln.</p>
<h3>Praxis-Tipp</h3>
<p>Kursentwicklungen, die nach dem Stichtag liegen sind unbeachtlich, es gilt das Stichtagsprinzip. Unvorhergesehene Kursr&#252;ckg&#228;nge einer Aktie sind nach dem Tod des Erblassers ebenso wenig zu ber&#252;cksichtigen wie pl&#246;tzliche Kursanstiege. In der Regel besteht deshalb auch kein Anspruch auf eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgr&#252;nden nach § 163 AO, da sich der Gesetzgeber trotz der Kenntnis der M&#246;glichkeit von erheblichen Kursschwankungen f&#252;r das Stichtagsprinzip entschieden hat.</p>
<h2>Nicht b&#246;rsennotierte Wertpapiere</h2>
<p>Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln, wenn der gemeine Wert eines Wertpapiers nicht durch einen B&#246;rsenkurs oder einen diesem gleichgestellten Kurs nach § 11 Abs. 1 BewG ermittelt werden kann. Wertpapiere, die Forderungen verbriefen, sind nach § 12 Abs. 1 BewG zu bewerten (vgl. RG 11.1 Abs. 2 ErbStR).</p>
<p>Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist der gemeine Wert zun&#228;chst aus Verk&#228;ufen unter fremden Dritten abzuleiten (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, RB 11.2 Abs. 1 ErbStR). Dazu sind allerdings nur Verk&#228;ufe innerhalb des letzten Jahres vor dem Stichtag heranzuziehen.</p>
<p>Kann der Wert der Anteile nicht durch Verk&#228;ufe unter fremden Dritten abgeleitet werden, ist er aufgrund der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gew&#246;hnlichen Gesch&#228;ftsverkehr f&#252;r nichtsteuerliche Zwecke &#252;blichen Methode zu ermitteln. Es ist abh&#228;ngig von der jeweiligen Branche, ob und welche Methode daf&#252;r in Betracht kommt. Von den Kammern werden oftmals branchen&#252;bliche Methoden f&#252;r bestimmte Branchen ver&#246;ffentlicht.</p>
<p>Der gemeine Wert der Kapitalgesellschaft kann nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden, solange bei der Bewertung keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse erzielt werden (vgl. § 11 Abs. 2 i.V.m. §§ 199 ff. BewG, RB 199.1 Abs. 4 ErbStR). Eine andere Bewertungsmethode darf dann von der Finanzverwaltung nicht herangezogen werden (vgl. zu den Einzelheiten ausf&#252;hrlich RB 199.1 ErbStR).</p>
<h3>Wichtig</h3>
<p>Der Substanzwert ist f&#252;r die Besteuerung ma&#223;gebend, wenn der Substanzwert h&#246;her als der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Wert ist (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Wenn der gemeine Wert aus Verk&#228;ufen innerhalb von einem Jahr vor dem Stichtag abgeleitet wird, ist der Substanzwert aber unbeachtlich (vgl. RB 11.3 Abs. 1 Satz 2 ErbStR).</p>
<p>Systematik des § 11 Abs. 2 BewG (gilt auch f&#252;r Unternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften</p>
<ol>
<li>Aus den Verk&#228;ufen innerhalb des letzten Jahres vor dem Stichtag den gemeinen Wert ableiten.</li>
<li>Gemeinen Wert sch&#228;tzen entweder
<ol>
<li>Anhand anderer anerkannter, auch im gew&#246;hnlichen Gesch&#228;ftsverkehr f&#252;r nichtsteuerliche Zwecke &#252;blicher Methoden oder</li>
<li>Unter Ber&#252;cksichtigung der Ertragsaussichten</li>
</ol>
</li>
<li>Mindestwert: Substanzwert der Kapitalgesellschaft (gilt nicht, wenn gemeiner Wert aus Verk&#228;ufen nach Nr. 1 abgeleitet wird)</li>
</ol>
<h2>Unternehmen</h2>
<p>Die geltenden Bewertungsregelungen, die f&#252;r die Beteiligung von Kapitalgesellschaften g&#252;ltig sind, gelten auch f&#252;r weitere Unternehmen.</p>
<p>F&#252;r die Ermittlung des gemeinen Werts folgender Unternehmen sind ebenfalls die Regelungen des § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen:</p>
<p>-          Gewerbebetrieben (vgl. §§ 95, 109 Abs. 1 BewG)</p>
<p>-          Freiberuflichen Unternehmen (vgl. §§ 96, 109 Abs. 1 BewG) und</p>
<p>-          Beteiligungen an Personengesellschaften (vgl. §§97, Abs. 109 Abs. 2 BewG)</p>
<p>Entgegen dem Wortlauf des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG soll, der Literaturmeinung nach, auch ein Verkauf unter nicht fremden Dritten f&#252;r die Ermittlung des gemeinen Wertes herangezogen werden k&#246;nnen. Die unwiderlegbare Vermutung, dass der Verkaufspreis den gemeinen Wert wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten darstellt, soll daf&#252;r jedoch nicht gelten. Aus den Richtlinien l&#228;sst sich allerdings nicht entnehmen, ob die Finanzverwaltung diese Auffassung teilt.</p>
<p>Bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind f&#252;r die Beurteilung der voraussichtlich zuk&#252;nftig erzielbaren Ertr&#228;ge grunds&#228;tzlich die Ertr&#228;ge der letzten 3 Jahre heranzuziehen (vgl. zur genauen Berechnung §§ 201 – 203 BewG). Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen seinen Gewinn durch Einnahme-&#220;berschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder durch Bilanzierung (§§ 5,4 Abs. 1 EStG oder § 4 Abs. 1 EStG) ermittelt hat.</p>
<p>Das Betriebsergebnis ist um die in § 202 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BewG genannten Punkte zu korrigieren, beispielsweise Sonderabschreibungen. Zu beachten ist also, dass der tats&#228;chliche gemeine Wert des Unternehmens ermittelt wird.</p>
<p>Ein angemessener Unternehmerlohn ist im Betriebsergebnis zu ber&#252;cksichtigen, soweit dieser noch nicht abgezogen worden ist (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 d BewG). Die &#252;bliche Verg&#252;tung f&#252;r einen nicht beteiligten Gesch&#228;ftsf&#252;hrer gilt als Richtlinie f&#252;r die H&#246;he des Unternehmerlohns. Ein positives Ergebnis wird zur Abgeltung der Ertragsteuern um 30 % gek&#252;rzt (vgl. § 202 Abs. 3 BewG).</p>
<p>Aus dem Basiszins von langfristig erzielbaren Renditen &#246;ffentlicher Anleihen zuz&#252;glich 4,5% wird der Kapitalisierungsfaktor abgeleitet, mit dem das ermittelte Ergebnis zu multiplizieren ist. 2011 betrug der Kapitalisierungszins 7,91 %  (3,41% Basiszins zzgl. 4,5 %) und der Kapitalisierungsfaktor 12,64 (1/7,91).</p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Bei einem durchschnittlichen Gewinn von 30.000 EUR (Korrekturen nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BewG sind mit Ausnahme des Ansatzes von Unternehmerlohn keine vorzunehmen) und einem unterstellten Unternehmerlohn von 20.000 EUR betr&#228;gt 2011 der im <strong>vereinfachten Ertragswertverfahren</strong> ermittelte gemeine Wert 88.495 EUR (anzusetzender Wert: 7.000 EUR (30.000 EUR – 20.000 EUR Unternehmerlohn; davon die Summe abzgl. 30 % Ertragsteuern x Kapitalisierungsfaktor 12,64).</p>
<p>Ma&#223;gebend ist der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Wert nur, wenn er</p>
<ul>
<li>nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis f&#252;hrt und</li>
<li>nicht unter dem Substanzwert liegt, der als Mindestwert heranzuziehen ist (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG).</li>
</ul>
<p>Die Bewertung ist nach den allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, wenn das Ergebnis offensichtlich unzutreffend ist (vgl. RB 199 Abs. 4 Satz 7 ErbStR).</p>
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		<title>Kfw-Bank Studienkredite erm&#246;glichen ein finanziell entspanntes Lernen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:08:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung und Studium]]></category>
		<category><![CDATA[BAFöG]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<category><![CDATA[KfW Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Kredite]]></category>
		<category><![CDATA[Studienkredit]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis auf wenige Ausnahmen, gew&#228;hren Banken Studenten nur schwer und ungern Kredite. Sollte man dennoch gelegentlich auf eine Bank treffen, die gewillt ist, einen Studienkredit zu vergeben ist es ratsam, den angebotenen Zinssatz ernsthaft zu pr&#252;fen. Er liegt h&#228;ufig am oberen Ende der Skala aktueller Zinss&#228;tze f&#252;r Kredite. Zu den m&#246;glichen Anbietern z&#228;hlt die Deutsche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Mehrwertsteuer.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft  wp-image-339" title="Studienkredit durch die KfW Bank" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Mehrwertsteuer-300x200.jpg" alt="" width="150" height="100" /></a>Bis auf wenige Ausnahmen, gew&#228;hren Banken Studenten nur schwer und ungern <strong>Kredite</strong>. Sollte man dennoch gelegentlich auf eine Bank treffen, die gewillt ist, einen <strong>Studienkredit</strong> zu vergeben ist es ratsam, den angebotenen Zinssatz ernsthaft zu pr&#252;fen. Er liegt h&#228;ufig am oberen Ende der Skala aktueller Zinss&#228;tze f&#252;r Kredite. Zu den m&#246;glichen Anbietern z&#228;hlt die Deutsche Bank, die damit wirbt, den Zinssatz f&#252;r <strong>Studienkredite</strong> seit Jahren unver&#228;ndert gehalten zu haben. So eine tolle Leistung ist das nun auch wieder nicht, hat man doch schlie&#223;lich von vornherein die Zinslatte sehr hoch gelegt.</p>
<p>Andere Banken bieten Teilfinanzierungen im Bereich der Studienkredite an, dann allerdings mit variablen Zinss&#228;tzen. Die<strong> KfW</strong> orientiert sich bei der Festlegung der Zinss&#228;tze am EURIBOR und lag zwischenzeitlich mit dem Zinssatz bei 6,5%, der jedoch erst auf politischen Druck hin zustande kam. Eigentlich sollte er noch h&#246;her sein. Dennoch war die KfW in den vergangenen Jahren, wie auch jetzt aktuell, immer noch der g&#252;nstigste Anbieter oder zumindest einer der G&#252;nstigsten.</p>
<p><span id="more-1129"></span></p>
<h2>KfW verlangt Geb&#252;hren</h2>
<p>Um an diesen g&#252;nstigen Zinssatz zu gelangen, muss man bei der KfW jedoch eine Geb&#252;hr von 238 Euro zahlen. Diese Geb&#252;hr muss nicht sofort abgezahlt werden, sie wird in die Kreditsumme integriert und muss mit zur&#252;ckgezahlt werden. Das ist nicht gerade eine Kleinigkeit. M&#246;chte man als Studienkredit 2.000 Euro aufnehmen, sind allein die Geb&#252;hren f&#252;r einen Aufschlag von mehr als 11% verantwortlich. Dennoch ist das Angebot trotz dieser Geb&#252;hren durchaus lukrativ und lohnenswert. Dies gilt umso mehr, je gr&#246;&#223;er der Betrag ist, den man als Kredit ben&#246;tigt.</p>
<h3>Die akutellen Konditionen eines KfW-Studienkredits haben folgende Konditionen:</h3>
<p>- Anstelle des normalerweise geltenden variablen Zinssatzes kann man seit dem 01.03.2012 einen festen Zinssatz vereinbaren. Dies ist jedoch nur dann m&#246;glich, wenn die Tilgung schon begonnen hat oder in naher Zukunft beginnt</p>
<p>- Das H&#246;chstalter f&#252;r Studenten wurde zum vergangenen Wintersemester erh&#246;ht. Nun kann jeder, der bei Studienbeginn j&#252;nger als 35 Jahre ist, bei der KfW einen Studienkredit beantragen.</p>
<p>- Die monatlichen Raten liegen zwischen 100 Euro und 650 Euro. Mit der ersten Rate werden Zinsen f&#228;llig, die sofort vom Ratenbetrag abgezogen werden. Das bedeutet, dass die Auszahlung etwas geringer ausf&#228;llt.</p>
<p>- Die Dauer des Kredits ist auf 5 Jahre begrenzt und kann auf Antrag um zwei Jahre verl&#228;ngert werden.</p>
<p>- F&#252;r die Kreditvermittlung f&#228;llt eine einmalige Aufwandsentsch&#228;digung in H&#246;he von 238 Euro an. Vermittler des Kredits ist die Bank, bei der der Kreditantrag gestellt wurde und der die Studienbescheinigung sowie der Leistungsnachweis vorgelegt werden muss. Die <strong>KfW finanziert</strong> diese Aufwandsentsch&#228;digung vor, sie ist sp&#228;ter mit dem &#252;brigen Kreditbetrag zur&#252;ckzuzahlen.</p>
<p>- Grunds&#228;tzlich erh&#228;lt jeder Vollzeit-Studierende bei einem Erststudium an einer staatlich anerkannten oder staatlichen Hochschule in Deutschland bis maximal zum 14. Semester einen Kredit. W&#228;hrend der Kreditlaufzeit werden bei einem Fachrichtungswechsel die bisher gef&#246;rderten Semester von der neuen notwendigen Semesterzahl abgezogen. Das bedeutet, dass nur einmal insgesamt 14 Semester gef&#246;rdert werden.</p>
<p>- Ein <strong>KfW-Kredit</strong> wird nur an Deutsche und EU-Staatsangeh&#246;rige ausgezahlt, die sich mindestens seit drei Jahren im Bundesgebiet aufhalten.</p>
<p>- Nach dem Studienende besteht bis zu 23 Monate Tilgungsfreiheit, im Anschluss erfolgt eine R&#252;ckzahlung in Raten &#252;ber einen Zeitraum von zehn Jahren.</p>
<h2>KfW bietet die Festzinsvariante f&#252;r R&#252;ckzahlungen</h2>
<p>Wenn man Wert auf Planungssicherheit w&#228;hrend der R&#252;ckzahlung legt, kann man seit M&#228;rz 2012 mit Beginn der R&#252;ckzahlung die Festzinsvariante w&#228;hlen.  In diesem Fall hat man f&#252;r die Dauer der R&#252;ckzahlung einen garantierten festen Zinssatz, allerdings nur f&#252;r maximal 10 Jahre. Wer l&#228;nger abstottern m&#246;chte, muss mit dem Risiko leben, dass nach Ablauf dieser Zinsbindung ein ung&#252;nstiger Zinssatz die Planung durcheinanderwirbelt.</p>
<h2>KfW Bank Kredit als Alternative zum BAF&#246;G</h2>
<p>Alles in allem stellt ein Studienkredit eine durchaus bedenkenswerte Alternative zur <strong>BAF&#246;G</strong> dar. Bei der Entscheidung, welche der beiden M&#246;glichkeiten man nutzt, sollte man auch bedenken, inwieweit ein Fachwechsel w&#228;hrend des Studiums wahrscheinlich ist. Durch die Bestimmungen der Vorlage von Leistungsnachweisen, die unterschiedlich sind, kann dies die Entscheidung nicht unerheblich beeinflussen.</p>
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		<title>Umzugskostenpauschale 2012 – das m&#252;ssen Steuerzahler wissen</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:04:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Renovierungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskostenpauschale 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen F&#228;llen kann man die Kosten f&#252;r einen Umzug steuermindernd geltend machen. Dies ist sowohl auf pauschaler Basis als auch mit Einzelnachweisen m&#246;glich. Es kommen mehrere Gr&#252;nde f&#252;r die steuerliche Ber&#252;cksichtigung von Umzugskosten in Betracht. Oft kann ein Teil der Kosten bei einem Umzug in eine andere Stadt ber&#252;cksichtigt werden, gelegentlich sogar bei einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft  wp-image-589" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Umzugskostenpauschale 2012" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/04/umzug-300x200.jpg" alt="" width="150" height="100" />In vielen F&#228;llen kann man die <strong>Kosten f&#252;r einen Umzug steuermindernd geltend machen</strong>. Dies ist sowohl auf pauschaler Basis als auch mit Einzelnachweisen m&#246;glich. Es kommen mehrere Gr&#252;nde f&#252;r <span style="text-decoration: underline;">die steuerliche Ber&#252;cksichtigung von Umzugskosten</span> in Betracht. Oft kann ein Teil der Kosten bei einem Umzug in eine andere Stadt ber&#252;cksichtigt werden, gelegentlich sogar bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde.<br />
<span id="more-1121"></span></p>
<h2>F&#252;r die Umzugskostenpauschale 2012 muss der Grund definiert sein</h2>
<p>Als Erstes muss der Grund f&#252;r den Umzug bestimmt werden. Zieht man aus privaten oder aus beruflichen Gr&#252;nden um? Ein beruflicher Grund liegt, nach geltender Rechtsprechung bereits dann vor, wenn sich die t&#228;gliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz und zur&#252;ck um mindestens eine Stunde verringert. In diesen F&#228;llen beteiligt sich das Finanzamt nicht nur an den reinen Umzugskosten. Auch im Zusammenhang mit der Wohnungsbeschaffung angefallene Kosten, beispielsweise <strong>Maklergeb&#252;hren</strong> f&#252;r eine neue Mietwohnung, k&#246;nnen Einzug in die Steuererkl&#228;rung finden. Allerdings muss auch hier der Anlass des Umzugs noch bestimmt werden. Es ist zu unterscheiden zwischen</p>
<p>*** Umzug aus beruflichen Gr&#252;nden (Werbungskosten)<br />
*** Umzug aus privaten Gr&#252;nden (haushaltsnahe Dienstleistungen)<br />
*** Umzugskosten als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung</p>
<p>Sofern der Umzug berufliche Gr&#252;nde hat, kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen f&#252;r einen Umzug als <strong>Werbungskosten</strong> in der Steuererkl&#228;rung geltend machen. Die M&#246;glichkeiten der absetzungsf&#228;higen Kosten sind gr&#246;&#223;er als man vermutet. Zu den Umzugskosten geh&#246;ren <strong>Reisekosten</strong>, <strong>Maklerkosten</strong>, <strong>Transportkosten</strong> und nat&#252;rlich auch eine<strong> Umzugskostenpauschale 2012</strong> f&#252;r sonstige Umzugskosten.</p>
<h2>Das Bundesumzugsgesetz regelt die Umzugskostenpauschale 2012</h2>
<p>Bei der Berechnung der absetzungsf&#228;higen Kosten richtet sich das Finanzamt nach dem Bundesumzugsgesetz. Diese Regeln entscheiden, welche Kosten der Arbeitgeber <strong>steuerfrei ersetzen</strong> oder was als <strong>Werbungskosten</strong> Ber&#252;cksichtigung finden kann. Ein Umzug hat demnach dann berufliche Gr&#252;nde, wenn sich die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle hin und zur&#252;ck um mindestens eine Stunde verringert. Bei Gro&#223;st&#228;dten kann dies damit auch den Umzug innerhalb der Stadt betreffen. Dar&#252;ber hinaus trifft der berufliche Grund immer zu, wenn der Umzug im &#252;berwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies kann zum Beispiel beim Bezug einer Dienstwohnung oder einer Anstellung als Hausmeister der Fall sein. Ebenso liegt ein beruflicher Grund bei R&#228;umung einer Dienstwohnung oder Bezug einer Zweitwohnung vor.<br />
Entscheidend ist aber, dass der Umzug einen konkreten und aktuellen Hintergrund hat. Ein einzelner sp&#228;terer Nachzug der Ehefrau zum Wohnort des Mannes wird hier grunds&#228;tzlich nicht anerkannt.</p>
<p>Neben der <strong>Umzugskostenpauschale 2012</strong> sind als Umzugskosten die Transportkosten f&#252;r die M&#246;bel, die Aufwendungen f&#252;r beim Transport entstandene Sch&#228;den, Verpflegungsmehraufwand, Maklergeb&#252;hren, Fahrtkosten und eventuelle doppelte Mieten (maximal 6 Monate) absetzungsf&#228;hig.<br />
Ohne Einzelnachweis sind als Umzugskostenpauschale 2012 Kosten entsprechend dem Bundesumzugsgesetzes abzugsf&#228;hig. Dazu geh&#246;ren unter anderem die Kosten f&#252;r die &#196;nderung der pers&#246;nlichen Dokumente, den Telefonanschluss oder den Auf- und Abbau von Einrichtungsgegenst&#228;nden.<br />
Die Umzugskostenpauschale 2012 betr&#228;gt, wenn der Umzug <strong>nach dem 01.01.2012</strong> beendet wurde, f&#252;r Verheiratete 1.314 Euro und f&#252;r Ledige 657 Euro. F&#252;r jede weitere im Haushalt lebende Person erh&#246;ht sich die Pauschale um 289 Euro. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, erfolgt keine Pr&#252;fung durch das Finanzamt, ob es sich bei den Umzugskosten um Werbungskosten handeln k&#246;nnte. Die Pauschalbetr&#228;ge erh&#246;hen sich um 50%, sollte man innerhalb von f&#252;nf Jahren erneut aus beruflichen Gr&#252;nden umziehen m&#252;ssen.</p>
<h2>F&#252;r private Umz&#252;ge d&#252;rfen keine Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden</h2>
<p>Bei einem privaten Umzug sind die Kosten <strong>nicht als Werbungskosten</strong> absetzungsf&#228;hig. Durch die Vorschrift &#252;ber haushaltsnahe Dienstleistungen ist jedoch bis zu einer bestimmten H&#246;he eine <strong>Steuererm&#228;&#223;igun</strong>g in H&#246;he der entstandenen Kosten m&#246;glich. Die <strong>Renovierungskosten</strong> in der neuen selbst genutzten Wohnung k&#246;nnen, unter den Voraussetzungen des § 35a EstG, steuermindernd geltend gemacht werden.</p>
<p>Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gr&#252;nden, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung des Steuerpflichtigen oder einem nahen Angeh&#246;rigen, sind die Kosten ggfs. als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung</strong> absetzbar, sofern die zumutbare Eigenbelastung &#252;bertroffen wird. Dies gilt zum Beispiel auch bei einem Umzug infolge einer Naturkatastrophe.</p>
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		<title>&#220;berlassung von Smartphones durch den Arbeitgeber</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 06:24:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundestag entscheidet zugunsten der Steuerzahler – Steuerfreiheit ist garantiert Arbeitgeber d&#252;rfen zuk&#252;nftig Smartphones und Software Arbeitnehmern steuerfrei &#252;berlassen. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.Daraus resultierend wurde eine Gesetzes&#228;nderung beschlossen, die die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones und Software durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer regelt. Die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones einigt die Parteien des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Bundestag entscheidet zugunsten der Steuerzahler – Steuerfreiheit ist garantiert</h2>
<div id="attachment_1035" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class=" wp-image-1035" title="&#220;berlassung von Smartphones durch Arbeitgeber" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/03/reverse-charge-mobiltelefon-300x300.jpg" alt="© littlebell - Fotolia.com" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">© littlebell - Fotolia.com</p></div>
<p>Arbeitgeber d&#252;rfen zuk&#252;nftig Smartphones und Software Arbeitnehmern steuerfrei &#252;berlassen. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.Daraus resultierend wurde eine Gesetzes&#228;nderung beschlossen, die die steuerfreie <strong>&#220;berlassung von Smartphones</strong> und Software durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer regelt.</p>
<h2>Die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones einigt die Parteien des Bundestages</h2>
<p>An dieser Regelung ist nicht nur der Beschluss an sich &#252;berraschend, sondern auch die Tatsache, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien in der Sache einig waren. Ein Zustand, den man sonst steuerpolitisch nur bei Di&#228;tenerh&#246;hungen der Abgeordneten kennt. Das l&#228;sst Spielraum f&#252;r philosophische &#220;berlegungen, ob die Abgeordneten sich wom&#246;glich als Arbeitnehmer des Staates sehen und zuk&#252;nftig ebenfalls von dieser Regelung profitieren oder wo der Grund f&#252;r diese durchaus seltene Einigkeit zu finden ist.</p>
<p><span id="more-1117"></span></p>
<p>Jedenfalls waren grunds&#228;tzlich alle Parteien des Bundestages f&#252;r die <strong>steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones</strong>. Die Einigkeit bezieht sich im &#220;brigen jedoch nur darauf, dass niemand dagegen gestimmt hat. Die Fraktionen der Linken und von B&#252;ndnis 90 / Die Gr&#252;nen enthielten sich der Stimme und glaubten, einen guten Grund daf&#252;r gefunden zu haben. Man hatte Bedenken, dass die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones von den Arbeitgebern als Steuersparmodell missbraucht werden k&#246;nnte. Die Linken hatten &#228;hnliche Bedenken und warnten davor, dass bei der steuerfreien &#220;berlassung dem Missbrauch T&#252;r und Tor ge&#246;ffnet w&#252;rden. Sie enthielten sich ebenfalls der Stimme.</p>
<p>Wir leisten uns eines der, nach Kopfzahl, gr&#246;&#223;ten Parlamente der Welt mit mehr als 600 Abgeordneten, die eine Menge Geld kosten. Missbrauch und Vorteilsnahme kommen selbstverst&#228;ndlich nur bei dem sogenannten normalen B&#252;rger „drau&#223;en im Lande“ vor. Vorteilsnahme und Missbrauch, private Nutzung von Firmenwagen, Reisen auf Kosten von Lobbyisten…. Das alles ist nat&#252;rlich unvorhersehbar. Wie k&#228;me man dazu, Abgeordneten und Mandatstr&#228;gern zu unterstellen, sie k&#246;nnten in irgendeiner Form einen Vorteil aus ihrer Position oder T&#228;tigkeit ziehen?</p>
<h2>Wie sinnvoll ist die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones wirklich?</h2>
<p>Die <em>steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones</em> dagegen, das ist doch sonnenklar, wird ein ganzes Volk von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sofort zu Steuerbetr&#252;gern mutieren lassen. Im Gegensatz zu den Repr&#228;sentanten des Volkes hat das Volk selbst nat&#252;rlich nichts anderes im Sinn, als den Staat bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zu betr&#252;gen.</p>
<p>Warum stimmt man denn dann nicht dagegen und macht dieses Misstrauen &#246;ffentlich? Wenn man eine Stimmenthaltung dahin gehend interpretiert, dass es demjenigen der sich enth&#228;lt, egal ist, ob eine steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones eingef&#252;hrt wird oder nicht, muss man sich fragen, ob er an der richtigen Stelle sitzt. Er muss doch eine Meinung haben! Wir w&#228;hlen doch keine Volksvertreter damit ihnen „egal“ ist, was geschieht. Dann k&#246;nnen wir den Platz auch leer lassen und Geld sparen.</p>
<h2>Hintergrund der steuerfreien &#220;berlassung von Smartphones</h2>
<p>Der Hauptgrund der Einf&#252;hrung einer Steuerfreiheit f&#252;r die &#220;berlassung von Smartphones ist die Steuervereinfachung. Dar&#252;ber hinaus soll damit auch die Schaffung von Heimarbeitspl&#228;tzen erleichtert werden. Sicherlich ist es f&#252;r Arbeitnehmer eine interessante Alternative zu einer Gehaltserh&#246;hung, wenn der Arbeitgeber PC, Smartphones oder Handys zur Nutzung zur Verf&#252;gung stellt. Gegen&#252;ber einer Lohnerh&#246;hung fallen hierbei weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer an. Dabei muss man jedoch unbedingt einige Feinheiten im Auge behalten.</p>
<h2>Voraussetzungen f&#252;r die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones<strong></strong></h2>
<p><strong></strong>Eine unbedingte Voraussetzung f&#252;r die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones ist, dass es sich um betriebliche Ger&#228;te handeln muss, die dem Arbeitnehmer nur &#252;berlassen werden. Der Arbeitgeber kauft also das Ger&#228;t und bleibt Eigent&#252;mer.<br />
Der Arbeitgeber kann beim Kauf des Ger&#228;tes den Vorsteuerabzug geltend machen und sowohl Nutzungsgeb&#252;hren als auch Anschaffungskosten steuermindernd erfassen. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dagegen die Kosten f&#252;r sein privates Smartphone, verliert der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug.<br />
In dem Moment, in dem der Arbeitgeber das Ger&#228;t an den Arbeitnehmer verschenkt, entf&#228;llt die Steuerbefreiung.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich stellt die private Nutzung von Computern, Smartphones und Handys eine Lohnersatzleistung dar. Diese bleibe jedoch steuerfrei, sofern der Arbeitgeber Eigent&#252;mer des Endger&#228;tes bleibt. Die steuerfreie &#220;berlassung von Smartphones ist umsatzsteuerpflichtig, ausgenommen, die &#220;berlassung hat haupts&#228;chlich betriebliche Gr&#252;nde.</p>
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		<title>Nebent&#228;tigkeiten – wann m&#252;ssen sie versteuert werden?</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/nebentatigkeiten-wann-mussen-sie-versteuert-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 09:14:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[400-Euro-Job]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetshop]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebentätigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer mehr Menschen haben in der heutigen Zeit Schwierigkeiten, mit ihrem zur Verf&#252;gung stehenden Geld monatlich &#252;ber die Runden zu kommen. Und hiermit sind nicht unbedingt nur die gemeint, die ohne Job und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sondern vielfach auch Menschen, die einen Vollzeitjob aus&#252;ben. Schaut man sich Nachrichtenmagazine und Reportagen im TV an, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1113" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/04/nebenjob.jpg" rel="lightbox"><img class=" wp-image-1113 " style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Nebenjob" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/04/nebenjob-300x200.jpg" alt="Nebenjob" width="150" height="100" /></a><p class="wp-caption-text">© Kaarsten - Fotolia.com</p></div>
<p>Immer mehr Menschen haben in der heutigen Zeit Schwierigkeiten, mit ihrem zur Verf&#252;gung stehenden Geld monatlich &#252;ber die Runden zu kommen. Und hiermit sind nicht unbedingt nur die gemeint, die ohne Job und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sondern vielfach auch Menschen, die einen Vollzeitjob aus&#252;ben.</p>
<p>Schaut man sich Nachrichtenmagazine und Reportagen im TV an, dann wird immer deutlicher, dass in zahlreichen Familien das Geld derart knapp ist, dass ein Verdienst l&#228;ngst nicht mehr ausreichend ist, um die Lebenshaltungskosten ad&#228;quat decken zu k&#246;nnen. Und ist dies der Fall, dann suchen viele Arbeitnehmer noch nach <strong>Nebent&#228;tigkeiten</strong>, die f&#252;r eine finanzielle Entspannung der prek&#228;ren Situation sorgen sollen.</p>
<p><span id="more-1112"></span></p>
<h2>Nebent&#228;tigkeiten m&#252;ssen bei der Einkommensteuererkl&#228;rung angegeben werden</h2>
<p>Wer neben seiner regul&#228;ren Berufst&#228;tigkeit noch einen Zweit- oder Drittjob annehmen m&#246;chte, der muss seinen Arbeitgeber dar&#252;ber informieren und sich ggf. auch dessen OK zur Aus&#252;bung weiterer T&#228;tigkeiten holen. Der Grund hierf&#252;r liegt auf der Hand, denn kein Arbeitgeber sieht es gerne, wenn der Arbeitnehmer morgens beispielsweise v&#246;llig &#252;berm&#252;det ins B&#252;ro kommt, weil er noch eine Nacharbeit ausgef&#252;hrt hat.</p>
<p>Doch nicht nur der Arbeitgeber muss &#252;ber die <strong>Nebent&#228;tigkeit</strong> informiert werden. Aus steuerlichen Gr&#252;nden ist auch das zust&#228;ndige Finanzamt in Kenntnis &#252;ber den Nebenjob zu setzen, denn hier wird ein weiteres Einkommen erzielt, dessen steuerliche Einstufung zu pr&#252;fen ist.</p>
<p>&#220;blicherweise ist es ausreichend, die Nebent&#228;tigkeit auf der j&#228;hrlich zu erstellenden <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong> anzugeben. Hierf&#252;r muss aber gew&#228;hrleistet sein, dass die Nebent&#228;tigkeit eine maximale H&#246;he von insgesamt 400 Euro monatlich nicht &#252;bersteigt. Bei den sogenannten <strong>400-Euro-Jobs</strong> wird <span style="text-decoration: underline;">keine Lohnsteuer</span> in Abzug gebracht und auch die Abf&#252;hrung der Sozialabgaben erfolgen im Rahmen einer Pauschale, sodass der Arbeitnehmer hier in der Regel nur wenige Abz&#252;ge zu verzeichnen hat.</p>
<h2>Nebent&#228;tigkeiten, die die &#196;nderung der Steuerklasse nach sich ziehen</h2>
<p>Nimmt der Arbeitnehmer einen oder gleich mehrere Nebent&#228;tigkeiten auf, bei denen einer oder mehrere der Jobs diese 400-Euro-Grenze &#252;bersteigt, so ist in der Regel gleich auch eine <strong>&#196;nderung der Steuerklasse</strong> n&#246;tig und die Besteuerung erfolgt &#228;hnlich wie bei dem regul&#228;ren Job, n&#228;mlich gleich im jeweiligen Monat. In Deutschland finden sechs unterschiedliche Steuerklassen ihre Anwendung, wobei die Steuerklasse sechs immer dann angewandt wird, wenn mehrere berufliche T&#228;tigkeiten ausge&#252;bt werden. Der Arbeitnehmer muss seine Lohnsteuerkarte in diesem Fall &#228;ndern lassen und auch dem Arbeitgeber, bei dem die Nebent&#228;tigkeit ausge&#252;bt wird, vorgelegt werden. Wird die Steuerkarte hier nicht vorgelegt, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnsteuer trotzdem einzubehalten – und zwar immer gem&#228;&#223; der Steuerklasse sechs. Die Lohnsteuerklasse sechs verursacht immer die h&#246;chste Steuerbelastung f&#252;r den Arbeitnehmer, vor allem auch deshalb, weil hier so gut wie keine Freibetr&#228;ge in Abzug gebracht werden d&#252;rfen. Lediglich ein Altersentlastungsbetrag darf bei der Einkommensteuererkl&#228;rung angesetzt werden.</p>
<h2>Nebent&#228;tigkeit – Selbstst&#228;ndigkeit</h2>
<h3>Nebent&#228;tigkeiten k&#246;nnen jedoch auch auf selbstst&#228;ndiger Basis ausgef&#252;hrt werden.</h3>
<p>Viele Menschen entschlie&#223;en sich beispielsweise dazu einen kleinen <strong>Internetshop</strong> ins Leben zu rufen oder aber eine Dienstleistung, wie z. B. Hausmeistert&#228;tigkeiten, anzubieten. Auch hier sind die Einnahmen nat&#252;rlich zu versteuern, wobei diese Steuer hier in der Regel &#252;ber eine separate Steuererkl&#228;rung errechnet wird und die dann am Gesch&#228;ftsjahresende dem zust&#228;ndigen Finanzamt &#252;bermittelt werden muss. Je nach Umsatzgr&#246;&#223;e wird hier entweder die Regelbesteuerung angewandt oder aber die sogenannte <strong>Kleinunternehmerregelung</strong>, bei der der Umsatz jedoch <span style="text-decoration: underline;">unterhalb einer Jahresgrenze von 17.500 Euro</span> liegen muss.</p>
<p>Wird die Regelbesteuerung genutzt, so hat der Unternehmer, der die Nebent&#228;tigkeit selbstst&#228;ndig aus&#252;bt, die gleichen Pflichten, wie alle anderen Unternehmer auch. Er muss Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und die angefallene Umsatzsteuer monatlich oder aber quartalsm&#228;&#223;ig an das Finanzamt abf&#252;hren. Die Gewinne werden dann einmal j&#228;hrlich &#252;ber die Bilanz oder aber &#252;ber die Einkommensteuererkl&#228;rung versteuert. Findet jedoch die Kleinunternehmerregelung ihre Anwendung, so muss der Unternehmer hier nur die Einnahmen und die Ausgaben gegen&#252;berstellen, die dann ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuererkl&#228;rung zu versteuern sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die Anlage N – f&#252;r Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/lohn-und-gehalt/die-anlage-n-fur-einkunfte-aus-nicht-selbststandiger-arbeit/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 08:48:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskostenpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Beruf aus&#252;bt und diesbez&#252;glich in einem Arbeitsverh&#228;ltnis steht, der muss Monat f&#252;r Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zust&#228;ndige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Beh&#246;rde zahlen m&#252;ssen. Dass dies f&#252;r allgemeinen Unmut [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft  wp-image-1107" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Anlage N" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_2091877_XS1-300x200.jpg" alt="Anlage N" width="153" height="102" />Wer einen Beruf aus&#252;bt und diesbez&#252;glich in einem Arbeitsverh&#228;ltnis steht, der muss Monat f&#252;r Monat <strong>Lohn- oder Einkommensteuer</strong> an das zust&#228;ndige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Beh&#246;rde zahlen m&#252;ssen. Dass dies f&#252;r allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verst&#228;ndlich, denn kaum jemand m&#246;chte auf so viel Geld verzichten.</p>
<p>Doch die einbehaltene Steuer, die dem Arbeitnehmer bei jeder <strong>Lohn- oder Gehaltszahlung</strong> abgezogen wird, ist nicht immer die Summe, die tats&#228;chlich auch gezahlt werden muss. Im Laufe des gesamten Jahres hat der Steuerzahler n&#228;mlich zahlreiche weitere Ausgaben zu t&#228;tigen, die ihrerseits dann allerdings auch die Steuerlast mindern k&#246;nnen. Um die genaue Steuer jedoch ermitteln zu k&#246;nnen, muss der Arbeitnehmer am Jahresende eine <strong>Lohn- oder Einkommenssteuererkl&#228;rung</strong> abgeben. Hier d&#252;rfen dann auch alle zus&#228;tzlichen Kosten angegeben werden, die am Ende dann durchaus auch das Steuerergebnis ver&#228;ndern k&#246;nnen, sprich, dem Steuerzahler eine R&#252;ckzahlung der zu viel gezahlten Steuern bescheren k&#246;nnen.</p>
<p><span id="more-1104"></span></p>
<h2>Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit k&#246;nnen durch die Angabe von Werbungskosten verringert werden</h2>
<p><strong></strong>Angestellte oder Arbeiter beziehen in der Regel L&#246;hne und Geh&#228;lter, die der Kategorie <strong>Einnahmen aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit</strong> zuzuordnen sind. Die diesbez&#252;gliche gesetzliche Grundlage entspricht dem § 19 EStG, der besagt, dass hier eine der sieben in Deutschland zul&#228;ssigen Einkunftsarten ber&#252;hrt wird. <em>Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit</em> sind am h&#228;ufigsten vertreten im bundesdeutschen Steuersystem, dicht gefolgt von der <strong>Umsatzsteuer</strong>, die hier ebenfalls f&#252;r hohe Steuereinnahmen f&#252;r den Fiskus sorgt. Aktuell beschert jedoch die Lohn- und Einkommenssteuer dem Staat rund 25 Prozent aller Steuereinnahmen.</p>
<h2>Eink&#252;nfte, die zur Kategorie der nicht selbstst&#228;ndigen Arbeit geh&#246;ren</h2>
<p>Ist man an einer genauen Definition hinsichtlich der Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit interessiert, so sei zun&#228;chst gesagt, dass hierzu nicht nur die <strong>L&#246;hne und Geh&#228;lter geh&#246;ren</strong>, sondern noch einige andere Eink&#252;nfte mehr. Diese w&#228;ren beispielsweise Gratifikationen, Tantiemen sowie alle Bez&#252;ge, die dem &#246;ffentlichen oder privaten Dienst zuzuordnen sind. Und weiter, alle Ruhegelder, Witwen- und Waisenrenten und auch Bez&#252;ge oder Vorteile aus sogenannten fr&#252;heren Dienstleistungen.</p>
<h2>Gewinneink&#252;nfte und &#220;berschusseink&#252;nfte</h2>
<p>Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit lassen sich in zwei unterschiedliche Bereiche einordnen. Zum einen z&#228;hlen hierzu die sogenannten Gewinneink&#252;nfte und zum anderen die &#220;berschusseink&#252;nfte, die einen &#220;berschuss der Einnahmen aufgrund von Werbungskosten anzeigen.</p>
<h2>Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit bei aktiven Dienstverh&#228;ltnissen</h2>
<p>Ist der Arbeitnehmer in einem sogenannten aktiven Dienstverh&#228;ltnis, sprich, er ist beruflich t&#228;tig, so hat er die M&#246;glichkeit &#252;ber die <strong>Anlage N</strong> der Einkommensteuererkl&#228;rung <strong>Werbungskosten</strong> geltend zu machen. Da die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden in der Vergangenheit hiermit jedoch sehr viel Arbeit hatten, ist man im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes dazu &#252;bergegangen, bei den Eink&#252;nften aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit eine sogenannte <strong>Werbungskostenpauschale</strong> zuzulassen. Verankert die die Werbungskostenpauschale im § 9 a EStG und sie wird daher von Amts wegen immer auch ber&#252;cksichtigt. Der<strong> Pauschbetrag</strong> sorgt daf&#252;r, dass in den Finanz&#228;mtern des Landes eine deutliche Verwaltungsvereinfachung gegeben ist und der Steuerzahler daher auch mit einer wesentlich schnelleren Bearbeitung seiner Steuererkl&#228;rung rechnen kann. Lange dauernde Belegpr&#252;fungen k&#246;nnen entfallen und auch der Steuerzahler selbst hat es bei der Erstellung der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/">Einkommenssteuererkl&#228;rung</a> wesentlich leichter als noch vor ein paar Jahren.</p>
<h2>H&#246;here Aufwendungen als die Werbungskostenpauschale zul&#228;sst</h2>
<p>Wer jedoch h&#246;here Betr&#228;ge, sprich Aufwendungen, in der <strong>Anlage N</strong> der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong> geltend machen m&#246;chte, der wird auch weiterhin nicht darum herumkommen, explizit die entsprechenden Belege einzureichen und die Aufwendungen dann auch nachzuweisen. Der Ansatz der <strong>Werbungskostenpauschale</strong> f&#252;hrt jedoch grunds&#228;tzlich niemals zu negativen Eink&#252;nften. Selbst bei noch so hohen Werbungskosten werden diese h&#246;chstens bis zur jeweiligen H&#246;he der gesamten Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit angesetzt. ( siehe § 9 a Satz 2 des EStG)</p>
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