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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuern und ihr Fiskalzweck</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 09:51:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer Grundlagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Hauptgrund f&#252;r die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im urspr&#252;nglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke ge&#228;ndert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hauptgrund f&#252;r die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im urspr&#252;nglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke ge&#228;ndert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten Kosten. Die &#252;ber Steuern erzielten Einnahmen dienen, entsprechend dem Steuerstaatsprinzip zur Entlohnung der besch&#228;ftigten Beamten und Arbeitnehmer im &#246;ffentlichen Dienst. Weiter werden sie verwendet, um das Ziel des Sozialstaats zu unterst&#252;tzen, der verpflichtet ist, soziale Unterschiede zumindest teilweise finanziell anzugleichen. Weitere Ausgaben, die durch Steuern vorgenommen werden sind unter anderem die Unterst&#252;tzung von Lehre, Bildung und Forschung, die Aufrechterhaltung oder Schaffung ausreichender Infrastruktur sowie die Finanzierung der Streitkr&#228;fte.</p>
<h2>Der Begriff Steuer und seine Bedeutung</h2>
<p>Der Begriff “Steuer” wird mit dem Wort “stiura” aus dem Althochdeutschen abgeleitet. Stiura bedeutete dort fr&#252;her Hilfe oder St&#252;tze, also bei Weitem nicht das, was wir heute unter Steuern verstehen. Wir zahlen heute keine Steuern, um zu st&#252;tzen, oder helfen. Daf&#252;r spenden wir, zus&#228;tzlich.</p>
<p>Die Definition des Gesetzgebers zu Steuern besagt, dass Steuern Geldleistungen an Bund L&#228;nder und Gemeinden sind, f&#252;r die keine Gegenleistung erbracht wird. Sie dienen dem Ziel von Staatseinnahmen und sind von allen zu zahlen, die unter das jeweilige Gesetz fallen. Z&#246;lle und &#228;hnliche Abgaben fallen ebenfalls unter den Steuerbegriff.</p>
<p><span id="more-801"></span></p>
<h2>Steuern und das Steuerrecht</h2>
<p>Das Steuerrecht regelt die konkreten Steuergesetze und deren Festsetzung sowie die Durchf&#252;hrung und Erhebung der Steuern. Das Steuerrecht teilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche auf: die Abgabenordnung und das materielle Steuerrecht. In der Abgabenordnung sind die Richtlinien enthalten mit denen bestimmt wird, wie Steuern festzulegen und wann sie zu entrichten sind. Das materielle Steuerrecht dagegen befasst sich mit der exakten H&#246;he der zu entrichtenden Steuern.</p>
<p>Die Vorschriften &#252;ber die Verteilung des Steueraufkommens und zur Steuergesetzgebung fallen nicht unter das Steuerrecht. Dies ist bereits im Zerlegungsgesetz und Grundgesetz geregelt. Unabh&#228;ngig vom Einfluss dieser beiden Gesetze auf das Steuerrecht reicht durch bis auf die drei Gebiete, in die sich das Steuerrecht unterteilt.</p>
<h2>Die Erhebung von Steuern unterliegt drei unterschiedlichen Zwecken</h2>
<p>Die Erhebung von Steuern dient drei unterschiedlichen Zwecken. Zum einen handelt es sich um den Fiskalzweck, bei dem es, wie schon eingangs erw&#228;hnt, lediglich um die Erzielung von Einnahmen geht, um den Staat und seine Aufgaben sicherzustellen. Die beiden &#252;brigen Steuerzwecke dienen der Lenkung und Umverteilung. Mit dem Lenkungszweck kann man das Verhalten der B&#252;rger und Steuerzahler lenken. Ein gutes Beispiel hierf&#252;r ist die Tabaksteuer. Mit der anhaltenden Erh&#246;hung der Steuer m&#246;chte man das Rauchen eind&#228;mmen. Das hat wie man inzwischen wei&#223; nicht sonderlich gut funktioniert, daher wurden zwischenzeitlich gesetzliche Rauchverbote erlassen. Oder die &#214;kosteuer, mit der man den Schadstoffaussto&#223; regulieren m&#246;chte. Beim Umverteilungsprinzip geht es darum, dass derjenige der mehr verdient auch mehr zahlen soll. Dies wird durch, je nach Einkommensh&#246;he, unterschiedliche hohe Prozents&#228;tze der Steuern erreicht. Damit kann man Einfluss auf die Umverteilung des Verm&#246;gens aus&#252;ben.</p>
<p>Man k&#246;nnte beinahe sagen, das Steuern schon l&#228;nger existieren als die Zivilisation. Die Tradition der Steuererhebung zum Gemeinwohl, gelegentlich auch zum Wohle der Herrscher, ist sehr alt. Es wurden Steuerbelege gefunden, die auf die Zeit um 3.000 vor Christus datiert sind. Daraus l&#228;sst sich ableiten, dass die ersten Steuern mindestens vor 5 Jahrtausenden erhoben wurden.</p>
<h2>Steuern in der Geschichte</h2>
<p>Bei den jahrtausendealten Belegen handelt es sich um Dokumente &#252;ber die Erntesteuer sowie den Nilzoll, der seinerzeit als Knotenpunkt der Hochkultur des heutigen &#196;gyptens galt. Es wurden ebenfalls aus gleicher Zeit Belege &#252;ber Steuern aus Mesopotamien gefunden. Es wird vermutet, dass in Rom, Athen und Persien ebenfalls zu dieser Zeit schon Steuern erhoben wurden.</p>
<p>In unserer Region haben nicht nur die Steuern Tradition, sondern auch der Protest dagegen. Beispielsweise gab es zur Zeit der Germanen keine Steuern, sondern lediglich eine freiwillige Ehrenabgabe. Nach der Legende war der Versuch der R&#246;mer Steuern einzutreiben, Anlass f&#252;r die Schlacht am Teutoburger Wald. Bekannterma&#223;en war das Aufbegehren erfolgreich, Hermann der Cherusker besiegte den r&#246;mischen Feldherrn Varus und bracht ihn dazu, Selbstmord zu begehen.</p>
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		<title>Bundesregierung will in K&#252;rze Steuern senken</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuertipps/bundesregierung-will-in-kuerze-steuern-senken/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 09:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt, der weltweiten Finanzkrise zum Trotz, in Deutschland derzeit einen sp&#252;rbaren wirtschaftlichen Aufschwung. Der Arbeitsmarkt steht auch w&#228;hrend der Krise besser da als im Vorjahr. Jedoch k&#246;nnen teures &#214;l und Ersch&#252;tterungen der Finanzm&#228;rkte das Wachstum jederzeit auch wieder stoppen, sodass die Bundesregierung bereits jetzt plant, mit gezielten Steuersenkungen diesem Prozedere entgegen zu wirken. Steuersenkungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt, der weltweiten Finanzkrise zum Trotz, in Deutschland derzeit einen sp&#252;rbaren wirtschaftlichen Aufschwung. Der Arbeitsmarkt steht auch w&#228;hrend der Krise besser da als im Vorjahr. Jedoch k&#246;nnen teures &#214;l und Ersch&#252;tterungen der Finanzm&#228;rkte das Wachstum jederzeit auch wieder stoppen, sodass die Bundesregierung bereits jetzt plant, mit gezielten Steuersenkungen diesem Prozedere entgegen zu wirken.</p>
<h2>Steuersenkungen geben Konjunkturimpulse</h2>
<p>Der mit Steuersenkungen einhergehende Konjunkturimpuls w&#228;re ein gro&#223;es Plus f&#252;r Deutschland. So sollen ab dem Wahljahr 2013 die Steuern und Sozialabgaben sinken. Kleine und mittlere Einkommen sollen ab dem 1.1.2013 entlastet werden. &#220;ber das WIE und die H&#246;he wird noch gestritten und gerungen, aber prinzipiell ist zumindest klar, dass eine Steuerentlastung sein muss.</p>
<p>Auch ist klar, dass die Spielr&#228;ume f&#252;r solche Steuersenkungen denkbar eng sind und ob neue Staatsschulden zur Deckung dieses Finanzbedarfs wirklich die gute L&#246;sung sind, darf als umstritten angenommen werden. Im Sommer 2011 sprach man von einem „Grundlagenentschluss“, was hei&#223;t, dass feststehe, dass die Steuersenkung kommen solle, aber Genaues wisse man noch nicht. F&#252;r den Herbst waren detaillierte Zahlen versprochen, aber auch die lassen auf sich warten. Da aber eine Sanierung des Bundeshaushaltes ansteht, und die Schuldenh&#246;he des Staates nicht noch weiter anwachsen soll, ist es schwierig, beides zu vereinen. Hierf&#252;r m&#252;ssten die Einnahmen des Staates explizit sehr schnell und weit wachsen, ob das jedoch tats&#228;chlich so sein wird, bleibt aktuell dahingestellt. Die Steuerentlastung soll mehr Konsum und mehr Investitionen m&#246;glich machen und auch die Binnennachfrage soll gest&#228;rkt werden.</p>
<p><span id="more-799"></span></p>
<p>Derzeit gilt jedoch auch die H&#246;he der Steuersenkungen noch als die gro&#223;e Frage. Aktuell wurde bekannt, dass die Beitr&#228;ge der Rentenversicherung sinken werden. Allerdings ergibt das bei einem mittleren Einkommen eine netto Mehreinnahme des Verdieners von rund 3-4 Euro im Monat. Ob das wirklich ein sp&#252;rbares Konsumwachstum bringt, darf angezweifelt werden.</p>
<h2>Steuersenkungen in Verbindung zum Wahljahr 2013</h2>
<p>B&#246;se Zungen behaupten indes, dass die Versprechen von Steuersenkungen eindeutig mit dem Wahljahr 2013 im Zusammenhang stehen.</p>
<p>Die zwischenzeitlich laut gewordenen Stimmen, die Steuersenkungen bereits zum 1.1.2012 gelten zu lassen, sind inzwischen alle verstummt. Diskutiert wird ein Umfang von 9-10 Milliarden Euro. Aber angesichts der angeblich schlechten Lage des Bundeshaushaltes spricht man hinter vorgehaltener Hand auch schon von einer Gegenfinanzierung in Form einer Erh&#246;hung der Mehrwertsteuer. Da kommt schon der Verdacht auf, dass alles nur Augenwischerei sein soll, damit das Kind einen Namen hat, und die CDU darauf beharren kann, ihr Wahlversprechen mit der Steuersenkung eingehalten zu haben. Geplant sind &#196;nderungen am Steuertarif. Je nach Einkommen und dem daf&#252;r entscheidenden Familienstand sind auf das Jahr gesehen bis zur rund 1.000 Euro mehr drin, hatte man verlauten h&#246;ren. Danach h&#228;tte ein Alleinstehender mit 2.000 Euro brutto im Monat j&#228;hrlich 300 Euro netto mehr. Bei einem Brutto von 4.000 Euro w&#228;ren es sogar 720 Euro netto mehr f&#252;r den eigenen Geldbeutel und f&#252;r die Konjunktur.</p>
<p>Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern wiederum k&#246;nnte sich sogar &#252;ber 1.100 mehr netto im Jahr freuen. Dazu gibt es aber massiven Widerstand aus den L&#228;ndern. Auch wird eine Abschaffung des Solidarit&#228;tszuschlages diskutiert. F&#252;r diesen braucht man nicht die Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p>Vorl&#228;ufig bleibt also den Kleinverdienern nur die M&#246;glichkeit, mit einer gut gemachten Steuererkl&#228;rung zu versuchen, wenigstens alle Winkelz&#252;ge des Steuerrechts auszuloten und hier explizit kein Geld zu verschenken. Wer sich nicht sicher ist, was und wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann, der findet in der Regel schnell Hilfe beim &#246;rtlichen Steuerberater oder bei der Lohnsteuerhilfe. Die Mitarbeiter hier sind in steuerlichen Angelegenheiten stets auf dem neuesten Stand, sodass mit kompetenter Auskunft gerechnet werden darf. Nat&#252;rlich kostet der Steuerberater auch Geld, jedoch k&#246;nnen auch diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden.</p>
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		<title>Steuerspartipps Immobilien – f&#252;r Mieter und Vermieter</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 09:41:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, um Steuern zu sparen. Aber nicht nur als Eigent&#252;rmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen Steuern zu sparen. Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-506" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Renovierung am Haus ist absetzbar" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/01/grunderwerbssteuer-300x216.jpg" alt="Renovierung steuerlich absetzen" width="300" height="216" />Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, um <strong>Steuern zu sparen</strong>. Aber nicht nur als Eigent&#252;rmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen <strong>Steuern zu sparen</strong>.</p>
<h2>Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar</h2>
<p>Eines ist bekannt: Renovierungskosten sind <strong>h&#228;ufig steuerlich absetzbar</strong>. Falls ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren l&#228;sst, bekommt er vom Finanzamt eine Steuererm&#228;&#223;igung von 20 % auf die Handwerkerkosten. Doch Vorsicht: <span style="text-decoration: underline;">Nicht die gesamte Rechnung ist verrechnungsf&#228;hig!</span> <strong>Die Materialkosten sind ausgeschlossen</strong>, denn es geht nur um die steuerlichen Zahlungen f&#252;r die Arbeitsleistung. Deshalb haben auch diejenigen einen Nachteil, die die n&#246;tigen Renovierungsarbeiten selbst &#252;bernehmen, denn alle Materialkosten bleiben unber&#252;cksichtigt. Der H&#246;chstbetrag, der f&#252;r Renovierungskosten angesetzt werden darf, liegt derzeit bei <strong>1.200 Euro im Jah</strong>r.</p>
<p><span id="more-797"></span></p>
<h2>Schuldzinsen von der Steuer absetzen</h2>
<p>Ein Geb&#228;ude, das sowohl selbst genutzt, als auch in Teilen vermietet wird, wird meist aus Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die Schuldzinsen des Darlehens sind zwar absetzbar als Werbungskosten und werden der Mieteinnahme gegengerechnet, aber hier ist nur der Teil des Darlehens anzurechnen, der auf den vermieteten Teil des Objektes entf&#228;llt. Das ist nicht immer einfach, meist erfolgt die Aufrechnung und Teilung aufgrund der Quadratmeter Wohnraum. Geschickt Steuern sparen kann man hier, wenn man von Anfang an getrennte Konten f&#252;hrt, und so nachweisen kann, dass das Eigenkapital in den eigengenutzten Teil geflossen ist, und der finanzierte Teil, also das Darlehen, komplett f&#252;r den vermieteten Teil benutzt wurde. Dann sind die Schulden komplett den Kosten zuzurechnen.</p>
<h2>Auch Maklergeb&#252;hren lassen sich in Teilen von der Steuer absetzen</h2>
<p>Auch Maklergeb&#252;hren sind teilweise absetzbar. Sie sind Teil der Anschaffungskosten und damit nicht wie sonstige Kosten sofort abzugsf&#228;hig. Der Makler kann seine Leistungen aufrechnen in reine Maklergeb&#252;hren und in Geb&#252;hren f&#252;r eine Finanzberatung. Der Teil, der zu der Geldbeschaffung geh&#246;rt, ist dann sofort in voller H&#246;he bei den Werbungskosten zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<h2>Steuern sparen mit der denkmalgesch&#252;tzten Immobilie</h2>
<p>Etwas anders sieht das alles aus, wenn es sich um eine denkmalgesch&#252;tzte Immobilie handelt. Die wesentlich h&#246;heren Aufwendungen, die sich durch den Kauf einer denkmalgesch&#252;tzten Immobilie ergeben, werden steuerlich ber&#252;cksichtigt. Eine denkmalgesch&#252;tzte Immobilie verschafft dem Investor die M&#246;glichkeit, &#252;ber die Denkmalschutz-AfA bis zu 80 % der Investition steuerlich geltend zu machen. Abschreibungen d&#252;rfen hier &#252;ber 12 Jahre erfolgen. (Bei Eigennutzung immerhin 10 Jahre)<br />
Aber ob denkmalgesch&#252;tzt oder nicht – eine Immobilie zu kaufen um nicht selbst darin zu wohnen, sondern diese zu vermieten, ist ein interessantes Projekt – auch steuerlich gesehen. Eine solche Investition zahlt sich bei der Steuererkl&#228;rung in barer M&#252;nze aus. Von der Steuer kann immerhin der Kaufpreis f&#252;r das Geb&#228;ude abgesetzt werden, wenn auch nicht jener f&#252;r das Grundst&#252;ck. Auch die laufenden Kosten f&#252;r das Objekt k&#246;nnen geltend gemacht werden. Die steuerlich relevanten Vorteile durch die vermietete Immobilie kommen explizit vor allem durch die Abschreibung des Kaufpreises zustande.</p>
<h2>Immobilien sind meist sichere Kapitalanlagen</h2>
<p>Des Weiteren ist ein Immobilienkauf stets eine gute M&#246;glichkeit, das vorhandene Kapital sicher unterzubringen. Denn so entgeht der K&#228;ufer dem Risiko von B&#246;rsencrashs oder anderen nicht beeinflussbaren Schwankungen, sondern kann stattdessen genau einsch&#228;tzen, wo das Geld investiert wurde, und wof&#252;r. Lukrative Zusatzrenditen bringt auch hier die Wahl einer Denkmalschutzimmobilie. Durch die langfristige Vermietbarkeit hat man hier im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen ein sehr geringes Risiko und eine hohe Rendite. Das unterscheidet die Anschaffung von Immobilien zur Vermietung von vielen anderen Anlagem&#246;glichkeiten. W&#228;hrend eine Immobilie allerdings nur als Steuersparmodell infrage kommt, wenn sie vermietet wird, gibt es hier als Ausnahme die Denkmalimmobilie, die diese Vorteile in der Regel auch bei der Eigennutzung bietet.</p>
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		<title>Einfuhrumsatzsteuer auf importierte G&#252;ter und Waren</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 09:36:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einfuhrumsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sammlermünzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie dem Namen Einfuhrumsatzsteuer zu entnehmen ist, wird diese Steuer stets auf Waren erhoben, die aus Drittl&#228;ndern nach Deutschland importiert werden. Als Drittl&#228;nder werden in Deutschland alle diejenigen L&#228;nder angesehen, die nicht Mitglied der EU sind. Die Steuer lehnt sich an Z&#246;lle an und steht in Verbindung mit dem Umsatzsteuergesetz. Befreit von dieser Steuer ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie dem Namen <strong>Einfuhrumsatzsteuer </strong>zu entnehmen ist, wird diese Steuer stets auf Waren erhoben, die aus Drittl&#228;ndern nach Deutschland importiert werden. Als Drittl&#228;nder werden in Deutschland alle diejenigen L&#228;nder angesehen, die nicht Mitglied der EU sind. Die Steuer lehnt sich an Z&#246;lle an und steht in Verbindung mit dem <strong>Umsatzsteuergesetz</strong>. Befreit von dieser Steuer ist ein Kleinbetrag bis 22 Euro, sofern es sich nicht um Kaffee handelt.<br />
Vereinfacht kann man die Berechnung der <strong>Einfuhrumsatzsteuer </strong>so darstellen, dass der Wert der Ware mit den Transportkosten addiert wird. Hinzu kommen im Bedarfsfall auch der Zoll und die <strong>Verbrauchssteuer </strong>und eventuell sind auch<strong> innergemeinschaftliche Bef&#246;rderungskosten</strong> hinzuzurechnen. Das Ergebnis stellt dann die Bemessungsgrundlage f&#252;r die <strong>Einfuhrumsatzsteuer </strong>dar. Der Steuersatz selbst betr&#228;gt seit 2007 entweder 19 oder 7 Prozent und der Fiskus verdient an dieser Steuer rund 40 Milliarden Euro pro Jahr.</p>
<p><span id="more-795"></span></p>
<h2>Einfuhrumsatzsteuer – Waren m&#252;ssen Grenze passiert haben</h2>
<p>Entscheidend f&#252;r das zu Erbringen der Steuer ist, dass die Ware die Grenze passiert. Daf&#252;r ist unerheblich, ob diese bezahlt wird, oder unentgeltlich eingef&#252;hrt worden ist. Da die Zollbeh&#246;rde wirtschaftlich ausgerichtet ist, wird die <em>Einfuhrumsatzsteuer </em>deshalb erhoben, um den Wettbewerb im Land gerecht zu gestalten. Denn w&#252;rde die <em>Einfuhrumsatzsteuer </em>nicht erhoben, k&#246;nnten die Waren aus dem Ausland wesentlich billiger angeboten werden, wie die aus dem Inland bzw. die der EU. Damit soll der sogenannte Grenzausgleich geschaffen werden. Zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen und Unternehmen k&#246;nnen bei der Einfuhr von Waren zahlreiche Erleichterungen in dem Steuerprozedere in Anspruch nehmen. Die Steuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Einnahmen werden zwischen Bund und L&#228;ndern aufgeteilt.</p>
<h2>Regelungen bei der Einfuhrumsatzsteuer</h2>
<p>Die Regelungen f&#252;r die <em>Einfuhrumsatzsteuer </em>sind vielf&#228;ltig und meist auch gesetzlich festgelegt. Sie unterteilen sich in Umsatzart Einfuhr, Steuerbefreiung einer der Einfuhr vorangehenden Leistung, Steuerbefreiungen bei Einfuhr, Bemessungsgrundlagen f&#252;r die Einfuhr sowie Abzug der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer. F&#252;r die Entstehung und den Steuerschuldner der EU-Steuer. Gilt § 21 Abs. 2 UStG. Auch wird geregelt die Absetzung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Steuerberechnung, die Geltung des Vorsteuerabzuges bei &#196;nderung der Einfuhrumsatzsteuer und die sinngem&#228;&#223;e Geltung der Vorschriften f&#252;r Z&#246;lle. Ebenso die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlage f&#252;r die Einfuhr von Gegenst&#228;nden.</p>
<h2>Einfuhrumsatzsteuer und die Definition von Waren</h2>
<p>Um die Steuer eindeutig zu definieren und gerecht abzuverlangen, muss geregelt sein, unter welche Definition der Einfuhr die Waren fallen. Denn keine Einfuhr liegt dann vor, wenn sich die bezogene Ware in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befindet. Nichterhebungsverfahren sind folgende Zollverfahren: das Versandverfahren, das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsgesetz, das Umwandlungsverfahren und die vor&#252;bergehende Zuwendung.<br />
Auch sind geregelt, wer sich als Schuldner der <strong>Einkommensumsatzsteuer </strong>zu sehen hat, und wie es sich mit dem Vorsteuerabzug verh&#228;lt. Zudem gibt es weitreichende Regelungen &#252;ber die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchstabe „a“, Doppelbuchstabe „bb“ UStG.</p>
<h2>Einfuhrumsatzsteuer und Sammlerm&#252;nzen</h2>
<p>Immer wieder ein Streitfall ist zum Beispiel die Einfuhr von Sammlerm&#252;nzen. Diese werden normalerweise mit 7 % belegt. Wenn aber der geldm&#228;&#223;ige Wert den Silberwert, also den Metallwert, um einen bestimmten Betrag &#252;berschreitet, dann werden eventuell auch die 19 % f&#228;llig. Die erm&#228;&#223;igten 7 % entfallen &#228;hnlich der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und B&#252;cher, Zeitungen und Kunstgegenst&#228;nde, Sammlerst&#252;cke (siehe oben) und orthop&#228;dische Apparate. Da bleibt es nicht aus, dass das eine oder andere der Grauzone zuzuordnen ist.</p>
<p>Unerheblich f&#252;r die Steuer ist aber, ob der Importeur Privatperson oder Unternehmer ist. Direkt bei Waren&#252;bernahme muss die Steuer an die Zollverwaltung entrichtet werden, da diese die Gelder verwaltet.</p>
<p>Steuerrechtlich wird die <strong>Einfuhrumsatzsteuer </strong>dann wie die Mehrwertsteuer berechnet, um einen Unternehmer gleichzustellen. (Vorsteuerabzug). Damit soll verhindert werden, dass durch falsch deklarierte Werte die Einfuhrumsatzsteuer umgangen wird, was von manchen durchaus versucht wird.</p>
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		<title>B&#246;rsenumsatzsteuer auf Aktien, Wertpapiere und Investmentzertifikate</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 09:30:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Börsenumsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Aktien]]></category>
		<category><![CDATA[Investmentzertifikate]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverkehrsteuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldverschreibungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stempelabgabe]]></category>

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		<description><![CDATA[Die B&#246;rsenumsatzsteuer geh&#246;rt zu den Kapitalverkehrssteuern, die explizit auf Ums&#228;tze mit Unternehmensteilen erhoben wird und diese muss entsprechend auf jeden Umsatz aus einem Handel mit Wertpapieren gezahlt werden. Voraussetzung hierf&#252;r ist jedoch, dass die Gesch&#228;fte in Deutschland abgewickelt werden oder mindestens ein Deutscher an dem Handel beteiligt ist, sofern der Handel im Ausland &#252;ber die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>geh&#246;rt zu den <strong>Kapitalverkehrssteuern</strong>, die explizit auf Ums&#228;tze mit Unternehmensteilen erhoben wird und diese muss entsprechend auf jeden Umsatz aus einem Handel mit Wertpapieren gezahlt werden. Voraussetzung hierf&#252;r ist jedoch, dass die Gesch&#228;fte <span style="text-decoration: underline;">in Deutschland</span> abgewickelt werden oder mindestens <span style="text-decoration: underline;">ein Deutscher an dem Handel beteiligt ist</span>, sofern der Handel im Ausland &#252;ber die B&#252;hne geht. Als Wertpapiere in diesem Sinn gelten alle Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate.</p>
<p>Die Anf&#228;nge dieser Steuer sind schon in der sogenannten <strong>Stempelabgabe </strong>aus dem 19. Jahrhundert zu suchen. Seit 1881 war es &#252;blich, bestimmte Wertpapierk&#228;ufe mit einer solchen <strong>Stempelabgabe </strong>zu besteuern. Im Jahre 1922 trat dann ein neues <strong>Kapitalverkehrsteuergesetz </strong>in Kraft, mit dem auch der Begriff der <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>ins Leben gerufen wurde. Die <em>B&#246;rsenumsatzsteuer </em>selbst wurde allerdings ab 1944 wieder ausgesetzt. Hier erfolgte erst im Jahre 1948 die Wiedereinf&#252;hrung dieser Steuer, die zun&#228;chst nur als Einnahme der L&#228;nder galt. Seit einer Verfassungs&#228;nderung von 1969 stehen die Gelder aus dieser Steuer auch dem Bund zur Verf&#252;gung.</p>
<p><span id="more-793"></span></p>
<h2>Die B&#246;rsenumsatzsteuer wird auch im benachbarten Ausland erhoben</h2>
<p>Die H&#246;he der einstigen <em>B&#246;rsenumsatzsteuer </em>richtete sich zun&#228;chst nach Art der Wertpapiere. Ein Promille entfiel auf &#246;ffentliche Anleihen und 2,5 Promille vom Kurswert auf andere festverzinsliche Papiere und Aktien. Allerdings gab es Ausnahmen, auf die die Steuer nicht erhoben wurde. Die B&#246;rsenumsatzsteuer in dieser Form wurde 1991 abgeschafft.</p>
<p>Auch in anderen Staaten gab und gibt es vergleichbare Einnahmen des Staates, die aber teilweise ebenfalls abgeschafft wurden. Dazu geh&#246;rten Spanien, Luxemburg und D&#228;nemark, die Niederlande und &#214;sterreich. Nach wie vor eine Einnahme bei derlei Gesch&#228;ften haben die USA, Gro&#223;britannien und die Schweiz. Auch Belgien erhebt geringe Steuern und Griechenland sowie Brasilien profitieren ebenfalls aus solchen Gesch&#228;ften. China hat die Abgabe auch eingef&#252;hrt.<br />
Im Zuge der europ&#228;ischen Gesetzesgleichstellungen wird festgelegt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit eine der vier Grundfreiheiten der EU darstellt. Allerdings wird die Erhebung der B&#246;rsensteuer in den einzelnen L&#228;ndern ausdr&#252;cklich erlaubt.</p>
<h2>Die Wiedereinf&#252;hrung der B&#246;rsenumsatzsteuer</h2>
<p>Die Wiedereinf&#252;hrung der Steuer in Deutschland ist immer wieder Grund f&#252;r politische Kontroversen. Denn allein mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent k&#246;nnte der Staat rund 35 Milliarden Steuern einnehmen. Entsprechende Berechnungen gehen davon aus, dass der jeweilige Umsatz von der Einf&#252;hrung der Steuer nicht beeinflusst w&#252;rde. Man m&#252;sse, so Kritiker, aber davon ausgehen, dass ein gro&#223;er Teil der Gesch&#228;fte au&#223;er Landes abgewickelt w&#252;rden, und zwar dort, wo es eine solche Steuer nicht gibt. Inzwischen gibt es Diskussionen &#252;ber die europaweite Einf&#252;hrung der B&#246;rsenumsatzsteuer. Eine Einf&#252;hrung der Steuer, egal in welcher H&#246;he, wird immer dazu f&#252;hren, dass die Effizienz der Wertpapierhandel sinkt. Daher wird die Einnahme nicht nur positiv gesehen.</p>
<p>Eine ebenfalls in dieses Resort fallende Abgabe ist die <strong>Finanztransaktionssteuer</strong>. Eine solche, die alle Transaktionen und Handlungen umfasst, gibt es in keinem Land. Teile der Handel werden in einigen L&#228;ndern abgedeckt, aber dies auch nicht einheitlich. Innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, in den Jahren 2014 bis 2020 eine EU-weite <strong>Finanztransaktionssteuer </strong>einzuf&#252;hren. Die H&#246;he soll 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Derivate von Aktien und Anleihen betragen.</p>
<h2>FDP lehnt B&#246;rsenumsatzsteuer ab</h2>
<p>Die einzige deutsche Partei, die solch geartete Projekte vollkommen ablehnt, ist die FDP. Sowohl die Argumente der Bef&#252;rworter als auch der Gegner sind teilweise nachzuvollziehen, aber eine g&#228;nzliche Steuerfreiheit auf Finanzhandel im weitesten Sinne wird sich nicht f&#252;r alle L&#228;nder zuk&#252;nftig auch tragen lassen. W&#228;hrend viele andere Steuern best&#228;ndig ansteigen, beispielsweise die <strong>Mehrwertsteuer</strong>, kann hier ein schwunghafter und eintr&#228;glicher Handel ohne jede Steuerbelastung durchgef&#252;hrt werden. Dies lasse sich, so die B&#246;rsenexperten, auf Dauer nicht hinnehmen. Weitere Vorst&#246;&#223;e der EU wird es in den n&#228;chsten Jahren geben, bis zum Jahr 2014, wo zum n&#228;chsten Mal die Einf&#252;hrung einer solchen <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>in Angriff genommen werden soll.</p>
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		<title>Die Transaktionssteuer – B&#246;rsenumsatzsteuer und Finanztransaktionssteuer zusammengefasst</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 09:25:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Transaktionssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Börsenumsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Finanztransaktionssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverkehrssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Robin-Hood-Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Tobin-Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[In kaum einem Nachrichtenmagazin findet sie aktuell keine Erw&#228;hnung: Die Rede ist von der sogenannten Transaktionssteuer. Besonders seit dem G20-Gipfeltreffen in Cannes ist sie in aller Munde, jedoch scheint es, dass die Einf&#252;hrung dieser Steuer zun&#228;chst nicht wie geplant in Kraft treten kann. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatschef Sarkozy verfochtene Steuer st&#246;&#223;t [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In kaum einem Nachrichtenmagazin findet sie aktuell keine Erw&#228;hnung: Die Rede ist von der sogenannten <strong>Transaktionssteuer</strong>. Besonders seit dem G20-Gipfeltreffen in Cannes ist sie in aller Munde, jedoch scheint es, dass die Einf&#252;hrung dieser Steuer zun&#228;chst nicht wie geplant in Kraft treten kann. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatschef Sarkozy verfochtene Steuer st&#246;&#223;t in vielen EU-L&#228;ndern auf heftigen Widerstand, sodass hier wohl auch in K&#252;rze noch keine ad&#228;quaten Ergebnisse zu erwarten sind. Laut Gro&#223;britanniens Ressortchef Osborne m&#252;sse die Debatte dahingehen, dass Europa eine Verbesserung erfahre und nicht, wie es vermutlich mit der <strong>Transaktionssteuer </strong>der Fall w&#228;re, Arbeitspl&#228;tze vernichtet w&#252;rden..<br />
Bei den diesbez&#252;glichen Beratungen in Br&#252;ssel konnte bislang keine Einigung erzielt werden, wobei deshalb wohl jetzt schon klar wird, dass wahrscheinlich h&#246;chstens 17 Eurol&#228;nder mit der Einf&#252;hrung der Transaktionssteuer konform gehen werden.</p>
<p><span id="more-791"></span></p>
<h2>Transaktionssteuer – B&#246;rsenumsatzsteuer</h2>
<p>Ist von der <em>Transaktionssteuer </em>die Rede, dann sind hier gleich auch drei bis vier unterschiedliche Steuern gemeint. Die <em>Transaktionssteuer </em>umfasst sowohl die sogenannte <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>als auch die <strong>Finanztransaktionssteuer </strong>und die sogenannte <strong>Tobin-Steuer</strong>, deren Erhebung bereits im Jahre 1972 vorgeschlagen wurde.<br />
Die <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>ist als <strong>Kapitalverkehrssteuer </strong>zu sehen, die immer dann zum Tragen kommen soll, wenn Wertpapierums&#228;tze im Inland erwirtschaftet wurden. Im Sinne des Steuerrechts z&#228;hlen dazu alle Schuldverschreibungen / festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und auch Investmentzertifikate.<br />
Viele Wirtschaftswissenschaftler kritisieren diese Form der Besteuerung jedoch erheblich, da sie nach deren Auffassung die Effizienz aller Wertpapierm&#228;rkte senken w&#252;rde.<br />
Die <em>B&#246;rsenumsatzsteuer </em>ist in Deutschland keine unbekannte Steuer, denn bereits in den 1980er Jahren musste sie bei allen Wertpapiergesch&#228;ften an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden abgef&#252;hrt werden. So musste je nach Wertpapierart rund 1 Promille f&#252;r alle &#246;ffentlichen Anlagen und ganze 2,5 Prozent des jeweiligen Kurswertes f&#252;r alle anderen festverzinslichen Papiere gezahlt werden. Nur bei den sogenannten Zeichnungsauftr&#228;gen wurde die <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>nicht erhoben.<br />
Im Zuge des neuen Finanzmarktf&#246;rderungsgesetzes im Jahre 1991 wurde die B&#246;rsenumsatzsteuer dann abgeschafft und ist erst mit Beginn der gro&#223;en Finanzkrise wieder ein &#252;bergeordnetes Thema der Politiker des Bundestages und der des EU-Parlaments.</p>
<h2>Transaktionssteuer – Finanztransaktionssteuer</h2>
<p>Die <strong>Transaktionssteuer </strong>beinhaltet jedoch nicht nur die <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer</strong>. Gemeinsam mit dieser gibt es auch noch die sogenannte <strong>Finanztransaktionssteuer</strong>, die als allgemeine Steuer auf alle b&#246;rslichen und auch au&#223;erb&#246;rslichen Transaktionen zu leisten sein soll.<br />
Auch die <strong>Finanztransaktionssteuer </strong>z&#228;hlt wie die <strong>B&#246;rsenumsatzsteuer </strong>zu den Kapitalverkehrssteuern. Ziel der Finanztransaktionssteuer ist sowohl die Stabilisierung der Finanzm&#228;rkte als auch die Marktregulierung durch die gezielte Verringerung von spekulativem und auch technischem Eingreifen in den Derivatenmarkt. Die Prognosen f&#252;r diese Steuern gehen jedoch weit auseinander, sodass aktuell nicht absehbar ist, ob die Finanzmarktteilnehmer m&#246;glicherweise eher negativ auf die Einf&#252;hrung dieser Steuer reagieren werden und die geplanten Steuereinnahmen deshalb auch niedriger als erwartet ausfallen werden. Ein konkreter Steuersatz konnte deshalb bislang auch nicht genannt werden.</p>
<h2>Transaktionssteuer – Tobin-Steuer</h2>
<p>Im Rahmen der Debatten um die Einf&#252;hrung der Transaktionssteuer f&#228;llt immer wieder auch der Begriff <strong>Tobin-Steuer</strong>. Die Einf&#252;hrung der Tobin-Steuer wurde bereits im Jahre 1972 von dem US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin vorgeschlagen, die Einf&#252;hrung der Steuer konnte jedoch bis heute nicht durchgesetzt werden. Die Tobin-Steuer gilt als Finanztransaktionssteuer und sollte auf alle Devisengesch&#228;fte in Abzug gebracht werden. Der Steuersatz selbst sollte hier explizit sehr niedrig angesetzt werden, damit kurzfristige Spekulationen auf W&#228;hrungsgesch&#228;fte gezielt einged&#228;mmt werden k&#246;nnten.<br />
Eingef&#252;hrt wurde die Tobin-Steuer nie; sie ist jedoch im Zuge der weltweiten Finanzkrise wieder im Gespr&#228;ch.</p>
<h2>Transaktionssteuer – Robin-Hood-Steuer</h2>
<p>Die sogenannte <strong>Robin-Hood-Steuer</strong> wiederum hat &#228;hnliche Ziele wie die Tobin-Steuer. Auch hier ist das Ziel, die internationale Entwicklung voranzutreiben und die jeweiligen Staatshaushalte zu generieren. Zus&#228;tzlich sollen jedoch durch die Einf&#252;hrung dieser Steuer Gelder lockergemacht werden, die dann f&#252;r die Armutsbek&#228;mpfung und den Klimawandel eingesetzt werden k&#246;nnten.</p>
<p>Eine entsprechende Kampagne f&#252;r die Einf&#252;hrung dieser Transaktionssteuer startete bereits im Januar 20120.</p>
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		<title>Steuertipps – Riester und R&#252;rup Rente 2012</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuertipps/steuertipps-riester-und-ruerup-rente-2012/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:46:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Rürup Rente; Riester Rente; Förderung; Private Lebensversicherung; private Altersvorsorge;]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle &#196;nderungen f&#252;r 2012 Riester-Vertr&#228;ge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, d&#252;rfen zuk&#252;nftig erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wurden die Vertr&#228;ge jedoch noch in diesem Jahr unterzeichnet, so kann der erste Auszahlungsbetrag bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Im Hinblick auf die staatliche F&#246;rderung muss niemand bef&#252;rchten, diese F&#246;rderung nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Alle &#196;nderungen f&#252;r 2012</h2>
<div id="attachment_785" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-785" title="Steuertipps 2012" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2012/01/2012-300x200.jpg" alt="Steuertipps 2012" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© PascalR - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Riester-Vertr&#228;ge</strong>, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, d&#252;rfen zuk&#252;nftig erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wurden die Vertr&#228;ge jedoch noch in diesem Jahr unterzeichnet, so kann der erste Auszahlungsbetrag bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Im Hinblick auf die staatliche F&#246;rderung muss niemand bef&#252;rchten, diese F&#246;rderung nicht mehr in Anspruch nehmen zu d&#252;rfen. Und auch die Riester Zulagen brauchen nicht zur&#252;ckgezahlt werden, wenn der Vertrag erst mit dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Wer jedoch von der M&#246;glichkeit Gebrauch macht, die erste Auszahlung zu einem fr&#252;heren Termin zu beantragen, der muss auf die staatliche F&#246;rderung, eventuell auch auf die Kinderzulagen und auf die Steuervorteile wohl verzichten. Nur die nicht staatlich gef&#246;rderten <strong>Riester-Sparpl&#228;ne</strong> k&#246;nnen dann noch einen Steuervorteil verzeichnen: n&#228;mlich in Verbindung mit der sogenannten <a href="http://www.steuer-sparen.info/category/abgeltungssteuer/" target="_self">Abgeltungssteuer</a>.</p>
<h2>Steuervorteile 2012 bei der R&#252;rup Rente</h2>
<p>Auch bei der sogenannten<strong> R&#252;rup Rente</strong> kommt es ab dem 1. Januar 2012 zu einigen &#196;nderungen. So wurden beispielsweise ebenso wie bei der <strong>Riester Rente</strong> der erste Auszahlungstermin vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr erh&#246;ht. Wer mit Ablauf des Jahres 2011 von der staatlichen F&#246;rderung durch die R&#252;rup Rente und den Sonderausgabenabzug profitieren m&#246;chte, der sollte den fr&#252;hstm&#246;glichen Auszahlungstermin im Auge behalten. Wer eine zeitigere Auszahlung w&#252;nscht und einen diesbez&#252;glichen R&#252;rup Vertrag unterzeichnet, dem gehen unter Umst&#228;nden zahlreiche Steuervorteile verloren. Wer alle &#196;nderungen beachtet und auch keine Sonderw&#252;nsche hinsichtlich der ersten Auszahlung hat, der kann auch weiterhin von der stattlichen F&#246;rderung seinen Nutzen ziehen.</p>
<p>Der <strong>Sonderausgabenabzug </strong>bei der R&#252;rup Rente wird sich ab dem kommenden Jahr deutlich erh&#246;hen. Dieser betr&#228;gt ab dem 1. Januar 2012 ganze 74 Prozent der jeweiligen Beitr&#228;ge zur Basis Rente. So kann beispielsweise ein allein lebender Steuerzahler bis zu einer H&#246;he von maximal 14.800 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der H&#246;chstbetrag in H&#246;he von 20.000 Euro in die R&#252;rup Rente eingezahlt wird. Wer verheiratet ist, der kann den doppelten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgabe geltend machen. Hier betr&#228;gt die H&#246;chstgrenze insgesamt 29.600 Euro. Der gef&#246;rderte Betrag selbst betr&#228;gt jedoch weiterhin 40.000 Euro.</p>
<h2>&#196;nderungen bei der privaten Lebensversicherung 2012</h2>
<p>Auch die ab 2012 neu abgeschlossenen <strong>privaten Lebensversicherungen</strong> werden eine &#196;nderung erfahren. F&#252;r viele Menschen ist die Lebensversicherung gleichbedeutend mit der <strong>privaten Altersvorsorge</strong>. Meist wird schon in fr&#252;hen Jahren damit begonnen, in eine <strong>Lebensversicherung </strong>einzuzahlen, die dann &#252;blicherweise sp&#228;testens mit Renteneintritt zur Auszahlung f&#228;llig wird. <strong>Private Lebensversicherungen</strong> erfreuen sich noch immer gro&#223;er Beliebtheit und so wundert es nicht, dass hier ebenfalls gro&#223;e Steuervorteile geltend gemacht werden k&#246;nnen. Auch diese Steuervorteile sind, &#228;hnlich wie bei der Riester- oder R&#252;rup Rente an gewisse Vorgaben gekn&#252;pft, die jedoch bei Einhaltung dieser in Abzug gebracht werden k&#246;nnen.</p>
<p>Bei den <strong>privaten Lebensversicherungen</strong>, die <span style="text-decoration: underline;">nach dem 1. Januar 2012</span> abgeschlossen werden, kommt eine staatliche F&#246;rderung nur dann in Betracht, wenn die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt. Ist dies nicht gew&#252;nscht, sondern soll die Lebensversicherung bereits vor dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommen, so gehen, wie bei der <strong>Riester- oder der R&#252;rup Rente</strong> die <span style="text-decoration: underline;">Steuervorteile verloren</span>. Wer hier jedoch kein Geld verschenken m&#246;chte und die Steuervorteile durch die Lebensversicherung explizit nutzen m&#246;chte, der sollte auf eine fr&#252;here Auszahlung verzichten. Erst wenn eine Auszahlung zum regul&#228;ren Termin, n&#228;mlich ab dem 62. Lebensjahr, erfolgt, kommt hier auch die staatliche F&#246;rderung zum Tragen. Wurden die Voraussetzungen f&#252;r die F&#246;rderung alle erf&#252;llt, dann kann hier ein <strong>Steuerfreibetrag</strong> in H&#246;he von<strong> 50 Prozen</strong>t geltend gemacht werden.</p>
<p>Wer sich jedoch noch in diesem Jahr f&#252;r den Neuabschluss einer privaten Lebensversicherung entschlie&#223;t, der kann zum einen die Auszahlung bereits mit Erreichen des 60. Lebensjahres beantragen, zum anderen ist auch die F&#246;rderung hier zu den alten Bedingungen noch m&#246;glich.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kapitalertr&#228;ge und die Abgeltungssteuer</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/abgeltungssteuer/kapitalertraege-und-die-abgeltungssteuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 09:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Günstigerprüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbeh&#246;rden abzuf&#252;hren Bereits seit der Einf&#252;hrung der sogenannten Abgeltungssteuer 2009 muss auf s&#228;mtliche Kapitalertr&#228;ge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese Abgeltungssteuer hat zuz&#252;glich des Solidarit&#228;tszuschlags und auch der anfallenden Kirchensteuer an das zust&#228;ndige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbeh&#246;rden abzuf&#252;hren</h2>
<div id="attachment_152" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-152" title="Abgeltungssteuer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_5799486_XS-300x225.jpg" alt="Abgeltungssteuer" width="300" height="225" /><p class="wp-caption-text">© Gina Sanders - Fotolia.com</p></div>
<p>Bereits seit der Einf&#252;hrung der sogenannten <strong>Abgeltungssteuer 2009</strong> muss auf s&#228;mtliche Kapitalertr&#228;ge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese <strong>Abgeltungssteuer </strong>hat zuz&#252;glich des <strong>Solidarit&#228;tszuschlags </strong>und auch der<strong> anfallenden Kirchensteuer </strong>an das zust&#228;ndige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht selbst zur Zahlung anzuweisen, denn hierf&#252;r sind die bezogenen Banken und Kreditinstitute zust&#228;ndig.</p>
<p>Die <strong>Abgeltungssteuer </strong>unterliegt der gleichen Erhebungsform wie die <a title="Jetzt richtig Geld bei der Steuer sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=[[http://shop.lexware.de/webapp/wcs/stores/servlet/ExternalProductDisplay?storeId=10202&amp;catalogId=10052&amp;langId=-3&amp;orderNumber=A08832&amp;showTab=Productdetails]]" target="_blank"><strong>Einkommensteuer</strong></a>. Aufgrund der Tatsachen, dass die Steuer dort abgef&#252;hrt wird, wo sie anf&#228;llt, n&#228;mlich bei den Banken, ist die <a href="http://www.abgeltungssteuergesetz.de" target="_blank">Abgeltungssteuer</a> auch als Quellensteuer zu bezeichnen. Sie wird stets anonym abgef&#252;hrt und der hierf&#252;r zugrunde liegende Steuersatz ist der gleiche, wie der, der f&#252;r die <a title="Jetzt Steuererkl&#228;rung f&#252;r 2011 machen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=[[http://shop.lexware.de/webapp/wcs/stores/servlet/ExternalProductDisplay?storeId=10202&amp;catalogId=10052&amp;langId=-3&amp;orderNumber=A08832&amp;showTab=Productdetails]]" target="_blank">Einkommensteuer</a> angesetzt wird. Die von den Banken abgef&#252;hrten Steuern auf die Kapitalertr&#228;ge sind sp&#228;testens mit deren Einbehaltung und Zahlung abgegolten, d. h., der Steuerzahler wird dann diesbez&#252;glich nicht mehr steuerlich belangt. Liegt der pers&#246;nliche Eingangssteuersatz h&#246;her als die o.a. 25 Prozent, so ergibt sich hier durch diese pauschale Abgeltung ein Steuervorteil.</p>
<p><span id="more-779"></span></p>
<h2>Abgeltungssteuersystem ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten g&#252;ltig</h2>
<p>Die <em>Abgeltungssteuer </em>ist keine Steuer, die nur in Deutschland abgef&#252;hrt werden muss. Auch viele andere EU-Staaten haben ein <strong>Abgeltungssteuersystem</strong>, um Kapitalertr&#228;ge besteuern zu k&#246;nnen. Oftmals fallen hier allerdings nur Steuern auf Dividenden und Zinsen an und nicht, wie in Deutschland, auf die gesamten Kapitalertr&#228;ge und deren Wertsteigerung.</p>
<h2>H&#246;he der Abgeltungssteuer berechnen</h2>
<p>Gem&#228;&#223; dem Einkommensteuergesetz (EStG § 43a Abs. 1) betr&#228;gt der Abgeltungssteuersatz f&#252;r sich alleine genommen 25 Prozent. Da hierzu jedoch auch noch der Solidarit&#228;tszuschlag in H&#246;he von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer hinzugerechnet werden muss und ggf. auch noch die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent, ergibt sich theoretisch ein Prozentsatz, der &#252;ber der 25-Prozent-Pauschale liegt. Besteht eine zus&#228;tzliche Kirchensteuerpflicht, so wird die Abgeltungssteuer um jeweils 25 Prozent der auf diese Kirchensteuer anfallenden Beitr&#228;ge erm&#228;&#223;igt (EStG § 43 a Abs. 1 S. 2).</p>
<h2>Steuererkl&#228;rungspflicht f&#252;r die Abgeltungssteuer</h2>
<p>Die &#246;rtlichen Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, im Namen ihrer Kunden die angefallene Abgeltungssteuer an die Finanz&#228;mter abzuf&#252;hren, und zwar f&#252;r die unterschiedlichsten Arten der Kapitaleink&#252;nfte. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier, denn sind Kapitaleink&#252;nfte beispielsweise durch Fonds im Ausland entstanden, so hat der Anleger die Abgeltungssteuer anhand der eigenen Einkommensteuererkl&#228;rung selbst abzuf&#252;hren. Eigenes Abf&#252;hren der Abgeltungssteuer ist auch dann n&#246;tig, wenn die bezogene Bank es vers&#228;umt hat, die Kirchensteuer mit abzuf&#252;hren, die Kapitalertr&#228;ge bei einer ausl&#228;ndischen Bank erzielt wurden oder aber, wenn aufgrund zahlreicher Freistellungsauftr&#228;ge der Sparerpauschbetrag &#252;berschritten wurde. Ebenfalls selbst abf&#252;hren sind Zinsertr&#228;ge, die aus privat vergebenen Darlehen entstanden sind. In all diesen F&#228;llen muss die Abgeltungssteuer mit Hilfe der eigenen Steuererkl&#228;rung abgef&#252;hrt werden.</p>
<h2>Abgeltungssteuer im Rahmen der freiwilligen Steuererkl&#228;rung abf&#252;hren</h2>
<p>Bestimmte Umst&#228;nde sorgen jedoch daf&#252;r, dass die <strong>Abgeltungssteuer </strong>auf freiwilliger Basis abgef&#252;hrt werden kann. Wer beispielsweise <span style="text-decoration: underline;">Kapitalertr&#228;ge im Ausland</span> erzielt, der hat in der Regel die Ertr&#228;ge auch <span style="text-decoration: underline;">dort schon zu versteuern</span>. Unter Umst&#228;nden kann hier dann gleich auch die Abgeltungssteuer in Abzug gebracht werden, sodass diese in Deutschland nicht mehr anf&#228;llt. Auch bei Verlusten aus Finanzgesch&#228;ften l&#228;sst sich die Abgeltungssteuer senken, wenn Verluste und Ertr&#228;ge aus den Kapitalgesch&#228;ften gegengerechnet werden.</p>
<p>Auch wer ein Jahreseinkommen von rund<strong> 15.000 Euro</strong> hat, bzw. der pers&#246;nliche Steuersatz <span style="text-decoration: underline;">unterhalb der 25-Prozent-Grenze</span> liegt, kann eine sogenannte <strong>G&#252;nstigerpr&#252;fung </strong>beantragen und die Zahlung der Abgeltungssteuer dann zu eigenen Gunsten ver&#228;ndern. Und bei Rentnern ist es so, dass die, die mit Ihrem Einkommen und den Kapitalertr&#228;gen schon innerhalb des Freibetrags geblieben sind ebenfalls keine Abgeltungssteuer zahlen m&#252;ssen. Wurde die Abgeltungssteuer durch Banken oder Kreditinstitute schon abgef&#252;hrt, so kann diese bei der Steuererkl&#228;rung wieder zur&#252;ckgefordert werden. Eine diesbez&#252;gliche Kontrolle ist angeraten, damit hier kein Geld verschenkt wird.</p>
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		<title>Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind k&#246;nnen nicht als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen in Abzug gebracht werden</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:34:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>

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		<description><![CDATA[Finanzgericht Rheinland-Pfalz nimmt zur immer wieder aufkommenden Frage Stellung Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, sind auch die Eltern-Kind-Beziehungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder h&#228;ufig bei nur einem Elternteil, w&#228;hrend der andere meist nur ein Besuchsrecht erh&#228;lt. Das Besuchsrecht bel&#228;uft sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Finanzgericht Rheinland-Pfalz nimmt zur immer wieder aufkommenden Frage Stellung</h2>
<p>Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, sind auch die Eltern-Kind-Beziehungen nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder h&#228;ufig bei nur einem Elternteil, w&#228;hrend der andere meist nur ein Besuchsrecht erh&#228;lt.</p>
<p>Das Besuchsrecht bel&#228;uft sich in der Regel auf zwei Wochenenden im Monat, an denen Vater oder Mutter das Kind bzw. die Kinder besucht oder abholt. Kann die r&#228;umliche Entfernung hier als nur unerheblich angesehen werden, so verursachen die regelm&#228;&#223;igen Besuche meist auch wenig Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn die getrennt lebenden Eltern r&#228;umlich weit auseinander wohnen, sodass die Kosten f&#252;r Fahrten zum ausw&#228;rts lebenden Kind als nicht unerheblich zu betrachten sind. Viele Elternteile stellen sich dann die Frage, ob nicht auch der Fiskus hier einspringen kann und diese Fahrten als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen</strong> anerkennt. Dies ist jedoch nicht so, wie k&#252;rzlich das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz urteilte. Fahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind <strong>sind keine Aufwendungen</strong>, die in der Steuererkl&#228;rung als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen</strong> in Abzug zu bringen sind, sondern diese Kosten gelten laut Angaben der Richter als<strong> typische Kosten f&#252;r die Lebensf&#252;hrung</strong> (FG 12. September 2011 / AZ 5 K 2011 / 10).</p>
<p><span id="more-777"></span></p>
<h2>Streitfall in Rheinland-Pfalz wird zuungunsten des Kl&#228;gers entscheiden – Besuchsfahrten zum ausw&#228;rtswohnenden Kind d&#252;rfen nicht steuerlich geltend gemacht werden</h2>
<p>Da es besonders in der j&#252;ngsten Vergangenheit zu mehr und mehr Unklarheiten bez&#252;glich der Aufwendungen f&#252;r die Besuche zu ausw&#228;rts wohnenden Kindern kam und nun auch die Klage eines betroffenen Vaters vorlag, nahm das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz Stellung zum aktuellen Fall und zur allgemeinen Situation. Wie der Kl&#228;ger den Richtern des FG mitteilte, machte er von seinem Besuchsrecht Gebrauch und fuhr einmal pro Monat zu seiner in Norddeutschland lebenden Tochter. Die Kosten f&#252;r diese Fahrten beliefen sich in Jahr 2007 auf rund 8.700 Euro, die er seinerseits in der Steuererkl&#228;rung als <strong>au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung</strong> notierte. Das zust&#228;ndige Finanzamt stimmte diesem steuerlichen Abzug jedoch nicht zu, sondern strich diesen Posten komplett. Daraufhin klagte der Vater vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz mit der Begr&#252;ndung, dass mittellose V&#228;ter in &#228;hnlichen famili&#228;ren Konstellationen hier eine <span style="text-decoration: underline;">au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung in H&#246;he von 3.600 Euro per anno</span> absetzen k&#246;nnten, w&#228;hrend V&#228;tern mit Einkommen dieser Steuervorteil verwehrt w&#252;rde. Er berief sich weiterhin auf den Gleichheitssatz und verwies ebenso auf die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 24. November 2010 (LSG Rheinland-Pfalz AZ: L 1 SO 133).</p>
<p>Recht bekam der Kl&#228;ger allerdings nicht, denn die Richter des zust&#228;ndigen Finanzgerichts erkl&#228;rten, dass die Aufwendungen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils durch den Umgang und den Besuch des Kindes explizit den Kosten f&#252;r die allgemeine Lebensf&#252;hrung zuzuordnen seien. Ein Absetzen der Kosten als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung sei deshalb nicht statthaft. Des Weiteren, so die Richter, k&#246;nne auch das nicht sorgeberechtigte Elternteil vom Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld profitieren, sodass die Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind nicht zwingend eine au&#223;erordentliche Belastung darstellen w&#252;rden. Einen &#228;hnlich gelagerten Fall, bei dem ein Vater seine Tochter in den USA besuchte, hielten die zust&#228;ndigen Richter hier nicht f&#252;r vergleichbar.</p>
<h2>Familienleistungsausgleich oder au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung?</h2>
<p>Da eine Absetzbarkeit der Aufwendungen f&#252;r die Besuchsfahrten laut den Richtern des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz somit nicht erlaubt ist, bleibt dem Kl&#228;ger nun nur noch die M&#246;glichkeit, einen Familienleistungsausgleich zu beantragen. Hier m&#252;ssen sich dann entsprechend beide Elternteile dahin gehend einigen, wer von beiden die Freibetr&#228;ge bzw. das Kindergeld erhalten soll. Mit dem Familienleistungsausgleich sei, so die Richter, jeglicher weiterer Anspruch auch f&#252;r die Besuchsfahrten zum ausw&#228;rts wohnenden Kind abgegolten. Des Weiteren kommt hier auch nicht das steuerrechtliche Existenzminimum zum Tragen, denn Aufwendungen f&#252;r Besuchsfahrten m&#252;ssen auch bei finanzieller Notlage nicht ausgeglichen werden.</p>
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		<title>Kilometergeldpauschale – Landesbedienstete bekommen mehr Geld als andere Steuerzahler</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 17:01:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstreisen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkostenerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Kilometergeldpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kilometergeldpauschale sorgt aktuell wieder f&#252;r Unmut unter der Bev&#246;lkerung, denn k&#252;rzlich wurde bekannt, dass Landesbedienstete oftmals mehr Geld f&#252;r Reisekosten von der Steuer absetzen k&#246;nnen als andere Arbeitnehmer. F&#252;r Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesl&#228;ndern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, w&#228;hrend alle anderen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_305" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-305 " title="Kilometergeldpauschale" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/09/kfz-steuer-300x200.jpg" alt="Kilometergeldpauschale" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Digipic - Fotolia.com</p></div>
<p>Die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>sorgt aktuell wieder f&#252;r Unmut unter der Bev&#246;lkerung, denn k&#252;rzlich wurde bekannt, dass <span style="text-decoration: underline;">Landesbedienstete oftmals mehr Geld</span> f&#252;r Reisekosten <strong>von der Steuer absetzen </strong>k&#246;nnen als andere Arbeitnehmer. F&#252;r Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesl&#228;ndern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, w&#228;hrend alle anderen Steuerzahler hier nur 0,30 Euro absetzen d&#252;rfen. Diese Ungleichbehandlung besch&#228;ftigte nun auch die zust&#228;ndigen Gerichte, denn es galt zu pr&#252;fen, ob diese Sonderbehandlung nicht gar verfassungswidrig ist.</p>
<h2>Finanzgericht Baden-W&#252;rttemberg urteilt zur Kilometergeldpauschale</h2>
<p>Laut Urteil der Richter des Finanzgerichts Baden-W&#252;rttemberg handelt es sich bei dieser Ungleichbehandlung jedoch nicht um ein verfassungswidriges Verhalten ( siehe Urteil 10 K 1768/10). Das Gericht f&#252;hrt seine Entscheidung dahin gehend aus, dass hier explizit nur dann von einer Ungleichbehandlung ausgegangen werden kann, wenn wesentlich Gleiches nicht gleich, bzw. Ungleiches in der Ausf&#252;hrung nach gleichbehandelt wird. Hierf&#252;r muss jedoch immer auch ein sachlicher Grund vorliegen.</p>
<p><span id="more-775"></span></p>
<p>Einen weiteren Grund f&#252;r das Fehlen einer Ungleichbehandlung sehen die Richter in der Tatsache, dass eine Ungleichbehandlung nur dann vorliegen kann, wenn gleiche Adressaten innerhalb der gleichen Gruppe anders behandelt werden und keine sachlichen Relevanzen nachgewiesen werden k&#246;nnen. Da Landesbedienstete jedoch einer andere Gruppe zugeh&#246;rig ist als der regul&#228;re Steuerzahler, sei dieser Tatbestand hier nicht gegeben.</p>
<h2>Kilometergeldpauschale – auch Landesbedienstete sind nicht von der Nachweispflicht befreit</h2>
<p>Eine <strong>Fahrtkostenerstattung </strong>f&#252;r zuvor get&#228;tigte <strong>Dienstreisen </strong>sind au&#223;erhalb des &#246;ffentlichen Dienstes gem&#228;&#223; § 3 Nr. 16 des EStG immer steuerfrei. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese die beruflich veranlassten Mehraufwendungen nicht &#252;bersteigen und der Arbeitnehmer diese Aufwendungen auch nicht als <strong>Werbungskosten </strong>absetzen k&#246;nnte. Anerkannt werden des Weiteren immer nur die Reisekosten, die in ihrer tats&#228;chlichen H&#246;he nachgewiesen werden k&#246;nnen oder, sofern sie ohne Nachweis aufgef&#252;hrt sind, als <strong>Kilometergeldpauschale </strong>in Abzug gebracht werden d&#252;rfen. Durch die Pauschalisierung der Kilometergelds&#228;tze hat die Regierung den Steuerzahler davon befreit, bis zu einer bestimmten H&#246;he Nachweise f&#252;r die tats&#228;chlich gefahrenen Kilometer zu bringen. Die von den Arbeitgebern oder den Dienstherren anerkannten Aufwendungen k&#246;nnen so problemlos als Werbungskosten in bei der j&#228;hrlichen Lohn- oder Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich deshalb positiv auf die zu zahlende Steuer aus.</p>
<p>Ist der Dienstherr hingegen ein &#246;ffentlicher Arbeitgeber, so wird die Dienstreise bereits im Vorfeld gepr&#252;ft, d. h., f&#252;r die jeweilige Dienstreise sind ausreichende Gr&#252;nde von N&#246;ten, ohne die auch keine steuerliche Verg&#252;nstigung hinsichtlich der Kilometergeldpauschale in Anspruch genommen werden darf. Ebenfalls wird bereits vorab untersucht, ob die anstehende Dienstreise statt mit dem eigenen PKW nicht auch mit einem &#246;ffentlichen Verkehrsmittel angetreten werden kann.<br />
Die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>und der Kilometersatz in H&#246;he von 0,35 Euro k&#246;nnen im &#220;brigen nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Landesbedienstete sein Fahrzeug als Dienstwagen nutzt. Die Pflicht zum wirtschaftlichen Umgang mit &#246;ffentlichen Geldern f&#252;hrt in der Regel dazu, dass die Dienstreise so stets mit den g&#252;nstigsten Verkehrsmitteln bestritten wird. Von der Nachweispflicht ist der Beamte deshalb keinesfalls befreit.</p>
<h2>Dienstwagen muss unabweisbar notwendig sein</h2>
<p>Da der <strong>Nutzung des Dienstwagens</strong> auch ein <strong>dienstliches Interesse</strong> unterstellt wird, kann die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>deshalb immer nur dann <span style="text-decoration: underline;">steuerlich geltend gemacht werden</span>, wenn der Bedienstete das Fahrzeug zur ordnungsgem&#228;&#223;en Wahrnehmung aller Dienstaufgaben nutzen muss und wenn das Fahren mit Selbigem wirtschaftlicher ist als mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln.</p>
<h2>Finanzgericht Baden-W&#252;rttemberg lehnt die Beschwerde auf Ungleichbehandlung ab</h2>
<p>Unter dem Aktenzeichen VI B 145/10 vom 15. M&#228;rz 2011 hat der Bundesfinanzhof die Beschwerde bez&#252;glich einer Ungleichbehandlung deshalb erneut abgelehnt und auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist entsprechend negativ (2 BvR 1008 / 11). Die Finanzverwaltung des Landes Baden-W&#252;rttemberg ist nun dazu verpflichtet, dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens ebenfalls zuzustimmen.</p>
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