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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Kindergeld vs. Kinderfreibetrag</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 08:38:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem Jahr wurden zahlreiche Steuergesetzte ver&#228;ndert, neu gestaltet, aber auch verworfen. Ziel des Gesetzgebers war und ist es unter anderem eine Erleichterung f&#252;r den Steuerzahler zu schaffen. Mit den &#196;nderungen im Kindergeld 2010 und der Erh&#246;hung des Kinderfreibetrages sollen vor allem Familien positiv davon profitieren. Doch welche Form bringt die h&#246;here Verg&#252;nstigung? In der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Jahr wurden zahlreiche Steuergesetzte ver&#228;ndert, neu gestaltet, aber auch verworfen. Ziel des Gesetzgebers war und ist es unter anderem eine Erleichterung f&#252;r den Steuerzahler zu schaffen. Mit den &#196;nderungen im <strong>Kindergeld 2010</strong> und der Erh&#246;hung des Kinderfreibetrages sollen vor allem Familien positiv davon profitieren. Doch welche Form bringt die h&#246;here Verg&#252;nstigung? In der Regel wird daf&#252;r vom Finanzamt eine G&#252;nstigerpr&#252;fung am Jahresende bei der Einkommensteuererkl&#228;rung durchgef&#252;hrt, doch es ist immer empfehlenswert sich vorab dar&#252;ber zu informieren.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich dienen sowohl das <em>Kindergeld </em>wie auch der Kinderfreibetrag der steuerlichen Freistellung, um das Existenzminimum des Kindes zu gew&#228;hrleisten und das wird mit den beiden staatlichen zugesprochenen Arten gew&#228;hrt. Zun&#228;chst jedoch haben Steuerzahler immer einen Anspruch auf das Kindergeld, sofern noch keine Pr&#252;fung durch das Finanzamt erfolgt ist. Das bedeutet auch, dass Eltern die &#196;nderungen im <strong>Kindergeld 2010</strong> nutzen k&#246;nnen. Denn im diesem Jahr wurde der Zuschuss um 20,00 Euro erh&#246;ht. So bekommt seit Januar 2010 das erste und zweite Kind 184,00 Euro, f&#252;r das dritte Kind gibt es 190,00 Euro und f&#252;r jedes weitere Kind 215,00 Euro. Das Kindergeld wird f&#252;r Kinder unter 18 Jahren ausgezahlt, aber auch wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Dann wird der staatliche Zuschuss bis zum 25. Lebensjahr bewilligt. Wenn das Kind keinen Arbeitsplatz besitzt bekommt es das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zugesprochen. Allerdings nur dann, wenn das j&#228;hrliche Einkommen des Kindes nicht den Betrag von 8.004 Euro &#252;bersteigt.</p>
<p><span id="more-231"></span></p>
<p>Vor allem f&#252;r Eltern mit gutem Verdienst profitieren weniger von den &#196;nderungen im <span style="text-decoration: underline;">Kindergeld 2010</span> sondern vielmehr vom Kinderfreibetrag, welcher aus dem Existenzminimum des Kindes berechnet wird und seit diesem Jahr je Elternteil 2.184 Euro beziehungsweise 4.368 Euro betr&#228;gt. Vorteil ist, dass der Freibetrag beiden Eltern zugesprochen wird und zur H&#228;lfte zusteht. Anders ist es beim Kindergeld. Denn dabei wird nur einem Elternteil der staatliche Zuschuss zugesprochen. Daran hat sich auch mit den &#196;nderungen im <em>Kindergeld 2010</em> nichts ge&#228;ndert. Ob nun der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld sich f&#252;r Eltern wirtschaftlich lohnen, wird &#8211; wie bereits oben erw&#228;hnt &#8211; zun&#228;chst durch eine G&#252;nstigerpr&#252;fung des Finanzamt ermittelt.</p>
<p>Allerdings gibt es Steuerverg&#252;nstigungen, welche sowohl mit den &#196;nderungen im <strong>Kindergeld 2010</strong> wie auch mit dem Kindergeldfreibetrag genutzt werden k&#246;nnen. Darunter die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgeldes. So k&#246;nnen Eltern 30 Prozent der Zahlungen an eine Privatschule als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es einen H&#246;chstbetrag von 5.000 Euro. Aber kostet die Schule beispielsweise 16.000 Euro j&#228;hrlich, kann davon 30 %, in dem Fall 4.800 Euro, abgesetzt werden.</p>
<p>Ein steuerlicher Vorteil, der nur dann zum Einsatz kommt, wenn es sich als g&#252;nstiger als das Kindergeld erweist ist der Freibetrag f&#252;r Betreuung und Erziehung. Das hei&#223;t, dass Steuerzahler bei Inanspruchnahme der Verg&#252;nstigung, nicht die &#196;nderungen im Kindergeld 2010 nutzen kann. Daf&#252;r aber den Kinderfreibetrag. Hierbei bel&#228;uft sich der Freibetrag im Jahr 2010 auf 1.320 Euro und dient zur Abdeckung von Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten des Kindes.</p>
<p>Auch f&#252;r Alleinerziehende gibt es eine steuerliche Verg&#252;nstigung, welche sowohl mit dem Kinderfreibetrag wie auch mit dem Kindergeld genutzt werden k&#246;nnen. Der so genannte Entlastungsbetrag in H&#246;he von 1.308 Euro kann j&#228;hrlich steuerlich geltend gemacht werden. Des weiteren wird der Freibetrag bereits in der Steuerklasse integriert. Voraussetzung daf&#252;r ist, dass Alleinerzeihende mindestens mit einem Kind zusammen leben und der Elternteil den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld erh&#228;lt.<br />
Eine weitere steuerliche Beg&#252;nstigung ist der Freibetrag f&#252;r Sonderausgaben, welche Kinder zwischen 18 und 27 Jahren zusteht, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden und dadurch anderweitig untergebracht sind. Dabei kann dann ein Freibetrag von 924 Euro steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Ob nun die &#196;nderungen im Kindergeld 2010 genutzt werden oder der Kinderfreibetrag &#8211; mit beiden Formen der Verg&#252;nstigungen entsteht eine finanzielle Entlastung. Dar&#252;ber hinaus stehen zahlreiche Freibetr&#228;ge Eltern zur Verf&#252;gung, die sowohl mit Kinderfreibetrag wie auch mit dem Kindergeld genutzt werden k&#246;nnen.</p>
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		<title>Es war einmal eine Pendlerpauschale</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 10:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale beziehungsweise umgangssprachlich <strong>Pendlerpauschale </strong>bereits fr&#252;h einen Ausgleich, in dem Arbeitnehmer die Kilometer, welche zum Weg zur Arbeit und wieder in das eigene zu Hause anfallen, steuerlich absetzbar machte. Doch kaum eine andere steuerliche Erleichterung wurde in den letzten Jahren so heftig diskutiert, so sehr, dass sie eingef&#252;hrt, abgeschafft und wieder eingef&#252;hrt wurde.</p>
<p>Die heutige Form der <strong>Pendlerpauschale </strong>ist im Einkommenssteuergesetz verankert und ist seit 2009 wieder vom ersten Kilometer steuerlich absetzbar. Die Anf&#228;nge der Pauschale liegen bereits in den 1920ern und wurde mit der so genannten Reichsvereinheitlichung des Einkommensteuergesetzes umgesetzt. Doch schon vor diesem Zeitpunkt gab es Urteile, die eine <strong>Pendlerpauschale </strong>als sinnvoll erachtetet. So hie&#223; es in einem Urteil des preu&#223;ischen Oberwaltungsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit gelangt, auch kein Erwerb hat und entschied somit f&#252;r die Entfernungspauschale. Aber trotz dessen waren sich Politiker einig, dass der Arbeitsweg ein ausschlie&#223;lich privates Problem sei und jeder Arbeitnehmer frei &#252;ber seinen Wohnsitz entscheiden k&#246;nnte. 1920 sprach der Gesetzgeber dann doch den Steuerzahlern eine Verg&#252;nstigung zu, allerdings waren nur Fahrscheine aus &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln steuerlich absetzbar. Nur wenn aus beruflichen Gr&#252;nden ein Fahrzeug von N&#246;ten war, gab es auch in geringen Umfang die M&#246;glichkeit die Benzinkosten geltend zu machen.</p>
<p><span id="more-228"></span></p>
<p>Erst 1955 nahm dann die Entfernungspauschale erst Grundz&#252;ge der heutigen Form an. Damals hob das Bundesgericht die in den 1920ern beschlossene Gesetzgebung auf und so konnten Steuerzahler, die mit dem Auto zur Arbeit fuhren 50 Pfennig absetzen, f&#252;r Arbeitnehmer, welche mit dem Motorrad hatten die M&#246;glichkeit  22 Pfennig pro Kilometer steuerlich geltend zu machen und mit dem motorisierten Fahrrad waren sogar 12 Pfennig steuerlich absetzbar. Allerdings begrenzte sich die damalige Gesetzgebung auf 40 Kilometer.</p>
<p>Mitte der 1960ern nahm die Motorisierung zu und das f&#252;hrte dazu, dass erstens die Pendlerpauschale f&#252;r Zweir&#228;der wegfiel und zweitens diese von 36 Pfennig auf 16 Pfennige gek&#252;rzt wurde. Das &#228;nderte sich aber wieder schnell und bereits 1971 gab es keine Begrenzung der Kilometeranzahl, die steuerlich absetzbar waren und zus&#228;tzlich wurde der Betrag der Verg&#252;nstigung  hinaufgeschraubt. So waren es 1971 36 Pfennig, die abgesetzt werden konnten, 1989 waren es aufgrund gestiegener Mineral&#246;lsteuer 43 Pfennig und 2001 schlie&#223;lich 70 Pfennig. Weiterhin jedoch mussten die tats&#228;chlich entstandenen Kosten bei Bus und Bahn aufgelistet werden. Das fiel erst weg als die damalige Bundesregierung beschloss, dass es gleich war mit welchen Verkehrsmittel zur Arbeit gelang. So waren es bis 2003, bis zu 40 Cent, die steuerlich absetzbar waren. 40 Cent f&#252;r die ersten 10 Kilometer und 36 Cent f&#252;r jeden weiteren Kilometer konnten steuerlich geltend gemacht werden. Die durchaus optimalsten L&#246;sung kam dann 2004. Zu diesem Zeitpunkt legte der Gesetzgeber fest, dass 30 Cent pro Kilometer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden konnten. Wichtig war nur, dass es ich um den k&#252;rzesten Weg zur Arbeit handelte.</p>
<p>2006 war dann wohl die h&#228;rteste Stunde der Entfernungspauschale, denn sie wurde so gut wie gestrichen. Nur ab dem 21. Kilometer konnte die Pauschale steuerlich absetzbar gemacht werden. Seit dem 18. M&#228;rz 2009 allerdings k&#246;nnen Arbeitnehmer r&#252;ckwirkend bis 2007 die volle Entfernungspauschale  bis zu einer H&#246;chstgrenze von 4.500 Euro nutzen und das ganz gleich welches Verkehrsmittel sie nutzen.</p>
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		<title>Das Reverse-Charge-Verfahren</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 08:16:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Reverse-Charge-Verfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung bei der Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Fiskus die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempf&#228;nger. Eingef&#252;hrt wurde das Verfahren zur Bek&#228;mpfung des Umsatzsteuerbetrugs und dient gleichzeitig zur Erleichterung im Verwaltungsaufwand, wenn es sich um einen grenz&#252;berschreitenden Fall handelt. Mit der Einf&#252;hrung des Reverse-Charge-Verfahren reagiert die Bundesregierung auf Untersuchungen, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Reverse-Charge-Verfahre</strong>n ist eine umsatzsteuerliche Regelung bei der Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Fiskus die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempf&#228;nger. Eingef&#252;hrt wurde das Verfahren zur Bek&#228;mpfung des Umsatzsteuerbetrugs und dient gleichzeitig zur Erleichterung im Verwaltungsaufwand, wenn es sich um einen grenz&#252;berschreitenden Fall handelt. Mit der Einf&#252;hrung des <strong>Reverse-Charge-Verfahren</strong> reagiert die Bundesregierung auf Untersuchungen, die ergaben, dass auch ein Unternehmen, wenn es  zahlungsunf&#228;hig ist, es weiterhin vom Vorsteuerabzug profitieren kann,  auch wenn das Unternehmen nicht die Rechnungen begleichen kann. Das sahen die Untersuchungen und auch die Bundesregierung als gro&#223;es Defizit im Mehrwertsteuersystem an. Vorhaben zur Ausgleichung dieser Schw&#228;che war das <span style="text-decoration: underline;">Reverse-Charge-Verfahren</span>, welches bereits in anderen Bereichen angewendet wird. Mit der Einf&#252;hrung war es m&#246;glich unter bestimmten Voraussetzungen dem Leistungsempf&#228;nger die Umsatzsteuer zu &#252;bertragen und hat gleichzeitig, sofern m&#246;glich, das Vorsteuerabzugsrecht. F&#252;r das Finanzamt bedeutet die neue Regelung weniger betr&#252;gerische Insolvenzen, Scheinrechnungen und Zahlungsunf&#228;higkeit.</p>
<p><span id="more-224"></span></p>
<p>Aber das Reverse-Charge-Verfahren bekam mit dem von der EU verabschiedeten Mehrwertsteuerpaket 2010, welches von den europ&#228;ischen Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2009 umgesetzt werden musste und in Deutschland mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingef&#252;hrt wurde, eine ebenso gro&#223;e Bedeutung zu gesprochen. Denn mit Verabschiedung des europaweit geltenden Pakets sollte eine Vereinfachung der Umsatzsteuerreglung erfolgen, die bei Dienstleistungen anfallen, welche &#252;ber die Grenzen des jeweiligen Landes entstehen. So galt bis 2009, dass die Umsatzsteuer dort f&#228;llig wurde, wo das leistende Unternehmen ans&#228;ssig war. Allerdings musste vorab gepr&#252;ft werden ob die Grundregel nicht unter einer der vielen Ausnahmen liegt. In diesem Jahr erfolgte dann eine neue Rechtslage, in der festgesetzt wurde, nicht mehr der Standort des Unternehmens, welches Leistungen an andere Unternehmen erbringt, ma&#223;gebend, sondern ab 2010 gilt, dass der Sitz des Leistungsempf&#228;ngers beziehungsweise der Betriebst&#228;tte, sofern dort die Leistung erbracht wurde.</p>
<p>Doch auch in diesem Jahr best&#228;tigen Ausnahmen die Regel. So gilt es nicht bei Grundst&#252;cksleistungen, Personenbef&#246;rderung, Verpflegungsleistungen, kurzfristige Vermietung von Bef&#246;rderungsmittel sowie bei kulturellen, k&#252;nstlerischen, wissenschaftlichen, sportlichen und unterhaltenden Leistungen. Bezieht also ein Unternehmen eine Katalogleistung, die auf das europ&#228;ische Mehrwertsteuersystem basieren, wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. Das bedeutet, dass das Unternehmen &#8211; in dem Fall der Rechnungsempf&#228;nger &#8211; die Umsatzsteuer des eigenes Landes berechnet und diesen wiederum beim Finanzamt angibt, um den Betrag dann wieder unter den vorausgesetzten Bestimmungen von der Vorsteuer abzuziehen. Um das Reverse-Charge- Verfahren anzuwenden, ist es vorgeschrieben, dass die Leistungen bei Abwicklung keiner deutschen Steuer unterliegen. Das leistende Unternehmen muss vorab die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempf&#228;ngers beim Bundeszentralamt f&#252;r Steuern &#252;berpr&#252;fen lassen.</p>
<p>F&#252;r das Jahr 2010 gibt es allerdings neue Ausnahmereglungen. So sind Restaurant- und Verpflegungsleistungen nun dort zu versteuern sind, wo sie auch erbracht wurden. Auch bei der kurzfristigen Vermietung von Bef&#246;rderungsmitteln, die beispielsweise ununterbrochen 30 Tage lang gemietet werden, gilt die gleiche Reglung. Erst nach Ablauf des Zeitraums kommt die neue Grundregel zum Einsatz und dann f&#228;llt die Steuerbarkeit auf den Leistungsempf&#228;ngers. F&#252;r das Be- und Verarbeiten von beweglichen Gegenst&#228;nden hingegen gibt es seit diesem Jahr keine Ausnahmeregelung mehr. Das bedeutet, dass erbrachte Leistungen, die am Ort des Sitzes des Auftragsgebers, welcher sich im Ausland befindet, erfolgt sind, unterliegt die Steuerbarkeit im jeweiligen Ausland. Ebenso bestehen bei Leistungen von G&#252;terspediteuren und Vermittlern keine Ausnahmereglung mehr.</p>
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		<title>Verl&#228;ngerung des Termins der Steuererkl&#228;rung 2009</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 10:09:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> kann verl&#228;ngert werden, wenn die <a title="Steuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuer-fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/" target="_self">Einkommensteuerkl&#228;rung</a> von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgem&#228;&#223;, also vor dem regul&#228;ren Abgabetermin, eine plausible Erkl&#228;rung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gr&#252;nde f&#252;r eine Verl&#228;ngerung k&#246;nnen unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der <em>Steuerkl&#228;rung 2009</em> nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einr&#228;umt. F&#252;r das Jahr 2009 muss die Abgabe dann sp&#228;testens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererkl&#228;rung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch ben&#246;tigte Belege k&#246;nnen in einem l&#228;ngeren Zeitraum leicht verloren gehen. F&#252;r Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der <span style="text-decoration: underline;">Steuerkl&#228;rung 2009</span> verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Vers&#228;umniszuschlag in H&#246;he von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zust&#228;ndigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verl&#228;ngerung zu bewirken.</p>
<p><span id="more-221"></span></p>
<p>Wer sich also noch mit der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 noch Zeit lassen kann, wird trotz dessen schnell merken, dass sich 2009 in Sachen Steuern einiges ge&#228;ndert hat. So gab es beispielsweise eine f&#252;r den Steuerzahler positive Ver&#228;nderung f&#252;r die Absetzung des Arbeitszimmer, welches seit 2007 nicht steuerlich geltend gemacht werden konnte, wenn das Arbeitszimmer nicht zentraler Punkt der beruflichen oder betrieblichen T&#228;tigkeit umfasste. Nun aber gestand das nieders&#228;chsische Finanzgericht einem Lehrerpaar zu, dass diese den Freibetrag f&#252;r ihre Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen d&#252;rfen. Zwar hat der Bundesgerichtshof noch nicht endg&#252;ltig &#252;ber den absetzbaren Freibetrag von 1250 Euro f&#252;r ein Arbeitszimmer entschieden, trotz dessen raten immer mehr Verb&#228;nde dazu, dass nicht nur Lehrer, sondern ebenso Au&#223;endienstmitarbeiter, Journalisten und Richter, denen die Steuerbeg&#252;nstigung aufgrund der gesetzlichen Reglung von 2007 nicht zustehen, den Freibetrag eintragen lassen sollen. Dass bedeutet wiederum, Steuerzahler, die eigentlich nicht davon profitieren, sollen f&#252;r den Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Allerdings m&#252;ssen ebenfalls entsprechende Nachweise und Belege f&#252;r die Notwendigkeit des h&#228;uslichen Arbeitszimmer vorgelegt werden.</p>
<p>Ebenfalls neu sind die Kosten f&#252;r Handwerker, die nun teilweise steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen und unbedingt beim Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 beachtet werden sollten. Grund f&#252;r die neue Reglung seitens des Gesetzgebers ist die Eind&#228;mmung des Schwarzmarktes. Denn oft sind es die Steuern und  Sozialabgaben f&#252;r Mitarbeiter, die zus&#228;tzlich anfallen, wenn Handwerker f&#252;r beispielsweise die Renovierung des Eigenheims beauftragt werden. Das verursacht hohe Kosten und die Versuchung Handwerker ohne jegliche Anmeldung zu buchen ist gro&#223;. Dem m&#246;chte der Gesetzgeber entgegen wirken, in dem er die Absetzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Handwerker erh&#246;ht hat. Nun k&#246;nnen ab dem Jahr 2009 20 % aller Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten bis zu einer H&#246;he von 6.000 Euro abgesetzt werden. Dabei ist es nicht entscheidend wer die  Handwerker bestellt hat, sondern wer sie bezahlt. Das bedeutet, sowohl Mieter wie auch Hauseigent&#252;mer k&#246;nnen von den Steuervorteilen profitieren und die Kosten mit dem Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 einreichen. Gleiches gilt auch f&#252;r haushalts&#228;hnlich erbrachte Dienstleistungen, welche ebenfalls bis zu 20 % der entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro von Steuer absetzbar sind. Unter diese Dienstleistungen fallen unter anderem Putzen der Wohnung, Pflege von Familienmitglieder sowie Gartenpflege.</p>
<p>Wer also noch Zeit hat und einer Verl&#228;ngerung des Termins der Steuerkl&#228;rung 2009 profitieren kann, sollte das ebenso von den steuerlichen vorteilen, welche seit letzten Jahr gelten.</p>
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		<title>Einkommenssteuererkl&#228;rung Anlage S &#8211; Zusatzformular f&#252;r Selbst&#228;ndige</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommenssteuererklaerung-anlage-s-zusatzformular-fuer-selbstaendige/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:15:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerabgabepflicht]]></category>
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		<category><![CDATA[Veräußerungsgewinne]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-219" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_7238801_XS1-300x200.jpg" alt="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" width="300" height="200" />Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverst&#228;ndlichen Fachdeutsch versehen.</p>
<p>Zun&#228;chst w&#228;ren da die Ver&#228;u&#223;erungsgewinne, die im Zusatzformular aufgez&#228;hlt werden m&#252;ssen. Ver&#228;u&#223;erungsgewinne &#8211; das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Ver&#228;u&#223;erung oder Entnahme des Verm&#246;gens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Ver&#228;u&#223;erung. Dieser k&#246;nnen aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit sowie aus sonstigen Eink&#252;nften wie beispielsweise private Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;fte sein. In die <em>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</em> m&#252;ssen nicht Gewinne aus privaten Gesch&#228;ften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € &#252;berschreiten.  Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundst&#252;cken, welche durch die Ver&#228;u&#223;erung ein Gewinn des Privatverm&#246;gens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsg&#252;ter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erh&#246;ht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.</p>
<p><span id="more-217"></span></p>
<p>Ebenso wird in der <span style="text-decoration: underline;">Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</span> die Steuerbeg&#252;nstigung erw&#228;hnt, welche in Kraft treten kann, wenn es sich um Personen handelt, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufunf&#228;hig sind. Kommt es dann beispielsweise zu einer Betriebsver&#228;u&#223;erung, kann in diesem Fall ein Freibetrag von 45.000 Euro genutzt werden. Allerdings verringert sich dieser, wenn der Ver&#228;u&#223;erungsgewinn die Grenze in H&#246;he von 136.000 Euro &#252;bersteigt. Die Steuerbeg&#252;nstigung kann des Weiteren nur einmalig im Leben beantragt werden. Wird nicht der komplette Freibetrag genutzt, entf&#228;llt der nicht in Anspruch genommene Anteil.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich geh&#246;ren Ver&#228;u&#223;erungsgewinne zu den au&#223;erordentlichen Eink&#252;nften und unterliegen einer besonderen Besteuerung, bei der die so genannte F&#252;nftelreglung angewandt wird und tritt dann ein, wenn der oben genannte Sachverhalt nicht zutrifft. Die F&#252;nftelreglung funktioniert so, dass zun&#228;chst die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte aus dem regul&#228;ren zu versteuernden Einkommen herausgerechnet werden. Daraus ergibt sich dann die zu verbleibenden Eink&#252;nfte, welche zu versteuern sind. Im zweiten Schritt wird ein F&#252;nftel der au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte  dem Basiseinkommen dazugerechnet und somit ergibt sich ein weiteres Einkommen, f&#252;r das wiederum die Einkommensteuer ermittelt wird. Die Differenz zwischen beiden Einkommen wird daraufhin verf&#252;nffacht und daraus ergibt sich dann ein so genanntes gegl&#228;ttetes Einkommen auf die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte. Diese Steuererleichterung muss nicht separat beantragt werden und wird direkt vom Finanzamt berechnet. Erzielt man als Selbst&#228;ndiger au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte aus beispielsweise Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften, dann wird das ebenso in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
<p>Der Investitionsabzugsbetrag geh&#246;rt ebenfalls zu Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S und ersetzte 2008 die Ansparabschreibung. Mit dem Investitionsabzugsbetrag k&#246;nnen Unternehmen und Selbst&#228;ndige abnutzbares und bewegliche Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Daf&#252;r wird eine au&#223;erbilanzielle Gewinnkorrektur vorgenommen, wodurch keine R&#252;ckbildung innerhalb der Bilanz ergibt. Voraussetzungen f&#252;r den Abzug sind, dass Selbst&#228;ndige und Gewerbetreibende nicht ein Betriebsverm&#246;gen in H&#246;he bis zu 235.000 Euro &#252;bersteigen, au&#223;erdem muss f&#252;r das angeschaffte Wirtschaftsgut eine Nutzungsabsicht bestehen und der maximale Betrag der Abschreibung betr&#228;gt allerh&#246;chstens 200.000 Euro. Des weiteren muss der Steuerzahler dem Finanzamt eine Funktionsbenennung vorlegen. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise eine Maschine angeschafft wird, dann muss nicht nur die Kosten angegeben werden, sondern auch die Funktion, wof&#252;r die Maschine im Betrieb eingesetzt wird. Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nimmt, muss sp&#228;testens nach dem dritten Jahr der Inanspruchnahme das Wirtschaftsgut anschaffen. Tritt der Fall nicht ein, dann kann der Abzug wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden. Der Investitionsabzugsbetrag wird ebenfalls in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
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		<title>Regelungen f&#252;r die Verl&#228;ngerung f&#252;r ein befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 13:02:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[befristetes Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis bringt f&#252;r Arbeitgeber mehr Flexibilit&#228;t, vor allem bei Vertretungsbedarf. Daf&#252;r jedoch muss  der Arbeitgeber einige gesetzlich geregelte Voraussetzungen erf&#252;llen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu gew&#228;hrleisten. Denn eine K&#252;ndigung gibt es theoretisch nicht bei einer zeitlich begrenzten Anstellung. Denn nach dem vereinbarten Zeitpunkt l&#228;uft automatisch der Job aus und zum Schutz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong>befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis</strong> bringt f&#252;r Arbeitgeber mehr Flexibilit&#228;t, vor allem bei Vertretungsbedarf. Daf&#252;r jedoch muss  der Arbeitgeber einige gesetzlich geregelte Voraussetzungen erf&#252;llen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu gew&#228;hrleisten. Denn eine K&#252;ndigung gibt es theoretisch nicht bei einer zeitlich begrenzten Anstellung. Denn nach dem vereinbarten Zeitpunkt l&#228;uft automatisch der Job aus und zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es klare Reglungen f&#252;r Arbeitgeber. Allerdings ist eine Verl&#228;ngerung f&#252;r ein <strong>befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis</strong> durchaus m&#246;glich.</p>
<p>Damit ein zeitlich begrenztes Arbeitsverh&#228;ltnis wirksam wird, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Hier muss man allerdings bereits erw&#228;hnen, dass auch Ausnahmen im verankerten Gesetz vorhanden sind. Sachliche Gr&#252;nde sind beispielsweise der betriebliche Bedarf, der nur vor&#252;bergehend besteht. Das kann unter anderem die Saisonarbeit sein und gerade da ist eine <strong>Verl&#228;ngerung f&#252;r ein befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis</strong> durchaus m&#246;glich, da es  nach der Saison weiterhin Bedarf an Arbeitsleistung bestehen kann. Aber auch nach der Ausbildung werden ehemaligen Lehrlinge im Betrieb h&#228;ufig eine zeitlich begrenzte Anstellung angeboten, um den &#220;bergang einer Anschlussbesch&#228;ftigung zu erleichtern und somit vor Arbeitslosigkeit zu sch&#252;tzen. Des Weiteren k&#246;nnen Arbeitgeber ein <em>befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis</em> ausschreiben, wenn es sich um eine Vertretung f&#252;r einen anderen Arbeitnehmer handelt, beispielsweise bei Mutterschutz und ebenso, wenn sich es sich bei der Befristung um eine Probezeit handelt. Ebenfalls ist ein befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis m&#246;glich, wenn die Person des Arbeitsnehmers selbst die Gr&#252;nde f&#252;r eine zeitlich begrenzte Anstellung bietet. Au&#223;erdem liegt ein sachlicher Grund f&#252;r eine befristete Anstellung vor, wenn der Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln seinen Verdienst erh&#228;lt.</p>
<p><span id="more-212"></span></p>
<p>Wenn diese Begr&#252;ndungen vorliegen, kann ein zeitlich begrenzte Anstellung vergeben werden. Jedoch wird in der Regel mittels einer Einzelpr&#252;fung vorab festgestellt, ob ein sachlicher Grund vorliegt und daher k&#246;nnen auch andere Begr&#252;ndungen eine relevante Rolle f&#252;r die Rechtfertigung einer begrenzten Stelle spielen. Allerdings bedeuteten das nicht, dass f&#252;r Arbeitnehmer  die Chancen f&#252;r eine Verl&#228;ngerung eines befristeten Arbeitsverh&#228;ltnis gering sind. Denn gesetzlich geregelt ist nicht nur die sachlichen Gr&#252;nde, sondern auch die zeitliche Befristung, welche bis zu acht Jahre liegen kann. Wenn aber das Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis nun auf 6 Monate festgesetzt ist, kann der Arbeitgeber dreimal bis zu zwei Jahre verl&#228;ngern. Dabei kann der sachliche Grund jedes Mal ein anderer sein.</p>
<p>Aber es gibt ebenfalls die Option eines zeitlich begrenzten Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis ohne Sachgrund, wobei in diesem Fall die Befristung auf h&#246;chstens zwei Jahre festgelegt ist. Jedoch ist eine Verl&#228;ngerung befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis ebenso m&#246;glich. Aber nur im Zeitraum innerhalb dieser zwei Jahre und das h&#246;chstens drei Mal. Ohne sachlichen Grund kann ein Arbeitnehmer au&#223;erdem nur eingestellt werden, wenn es sich um eine Neubesch&#228;ftigung handelt. Das bedeutet, der jeweilige Mitarbeiter hat noch nie im Betrieb gearbeitet.</p>
<p>Bei einem befristeten Arbeitsverh&#228;ltnis muss seit Mai 2000 immer eine schriftliche Vereinbarung vorliegen und ist nur dann wirksam. Unterschieden wird dabei zwischen einer Kalender- und einer Zweckbefristung. Bei einer kalenderm&#228;&#223;igen Befristung handelt es sich um ein Arbeitsverh&#228;ltnis, welches zu einem vereinbarten Termin endet. Beispielsweise wird der Vertrag am 01. Juni  aufgesetzt und endet am 01. Dezember, dann kann eine Verl&#228;ngerung befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis noch bis zu dreimal verl&#228;ngert werden, bis die kalenderm&#228;&#223;ige Befristung einen Zeitraum von zwei Jahren erreicht hat.<br />
Die Zweckbefristung hingegen wird eingesetzt, wenn ein bestimmtes Datum zur Beendigung nicht festgesetzt werden kann. Das tritt unter anderem ein, wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist und der Zeitpunkt der Genesung nicht bekannt ist. Dann kann die f&#252;r den erkrankten Angestellten Vertretung zweckbefristet eingestellt werden. Auch hier gilt die Verl&#228;ngerung befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis.<br />
Eine weitere Ausnahme bilden auch Unternehmen, welche in den ersten vier Jahren der Gr&#252;ndung ein befristetes Arbeitsverh&#228;ltnis ohne sachlichen Grund von insgesamt vier Jahren ausschreiben kann.</p>
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		<title>Abgabefristen ESt Erkl&#228;rung 2008</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/abgabefristen-est-erklaerung-2008/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_209" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-209" title="Einkommensteuererkl&#228;rung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS-300x200.jpg" alt="Abgabefristen ESt 2008" width="300" height="200" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Maria.P. - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich nutzen k&#246;nnen.</strong></p>
<p>Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008</strong> abgegeben werden, wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die M&#246;glichkeit diese noch bis zum <strong>31. Dezember 2012</strong> abzugeben. Denn auch wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso m&#246;glich sind.</p>
<p>Vor allem gilt keine Erkl&#228;rungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant ver&#228;nderte. Weitere Gr&#252;nde auch ohne Erkl&#228;rungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die <a title="&#196;nderungen Kindergeld 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/" target="_self">Kinderfreibetr&#228;ge</a> die sich positiv im Laufe des Jahres ver&#228;ndert haben sind Gr&#252;nde, um den Termin bei der <em>ESt Erkl&#228;rung 2008</em> auch ohne Erkl&#228;rungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.</p>
<p>Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Eink&#252;nften ber&#252;cksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch f&#252;r die Verlustabz&#252;ge der letzten Jahre. Au&#223;erdem sollte die <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008 </strong>abgegeben werden, wenn Ehepaare f&#252;r das Jahr der Eheschlie&#223;ung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zur&#252;ckerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.</p>
<p><span id="more-202"></span></p>
<h2>Aber wann tritt die Erkl&#228;rungspflicht f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 ein?</h2>
<p>Die Einkommensteuerkl&#228;rung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Eink&#252;nfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro &#252;bersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Au&#223;erdem besteht die Erkl&#228;rungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufst&#228;tig sind und f&#252;r das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres  nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen und die Erkl&#228;rungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibetr&#228;ge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbetr&#228;ge f&#252;r Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<p>Eine verl&#228;ngerte Abgabefrist mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat gef&#246;rderte Zulage k&#246;nnen die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro j&#228;hrlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten &#252;bersteigt. Die maximale Pr&#228;mie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten verm&#246;genswirksamen Leistungen und bei der Wohnungspr&#228;mie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regul&#228;r mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erw&#228;hnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular daf&#252;r gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Ben&#246;tigt wird zus&#228;tzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag f&#252;r die Arbeitnehmersparzulage beigef&#252;gt wird.</p>
<p>Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erkl&#228;rung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einh&#228;lt, dem k&#246;nnen ein so genannter Versp&#228;tungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. F&#252;r das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verl&#228;ngerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater m&#246;glich ist. Und wer dann noch die Steuererkl&#228;rung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die &#252;ber das System Elster eingerecht werden.</p>
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		<title>Was kann ich von den Steuern absetzen? Teil 2</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/was-kann-ich-von-den-steuern-absetzen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 12:04:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszimmer absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskleidung absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Büro absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer absetzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedes Jahr wird die Einkommenssteuererkl&#228;rung f&#228;llig und jedes Jahr kommt die Frage auf: Was kann ich von den Steuern absetzen? Sehr viel. Denn besonders in den Werbungskosten steckte jede Menge Sparpotenzial und Absetzungsm&#246;glichkeiten. Unter dem Begriff Werbungskosten versteht man alle Ausgaben die zur Erwerbung, Erhaltung oder Sicherung der Einnahmen dienen und k&#246;nnen steuerlich abgesetzt werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Jedes Jahr wird die Einkommenssteuererkl&#228;rung f&#228;llig und jedes Jahr kommt die Frage auf: Was kann ich von den Steuern absetzen? Sehr viel. Denn besonders in den Werbungskosten steckte jede Menge Sparpotenzial und Absetzungsm&#246;glichkeiten. Unter dem Begriff Werbungskosten versteht man alle Ausgaben die zur Erwerbung, Erhaltung oder Sicherung der Einnahmen dienen und k&#246;nnen steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich dabei um Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen, nichtselbst&#228;ndiger Arbeit und Vermietung handelt. </strong></p>
<h2>Aber was kann ich von den Steuern absetzen und insbesondere was gilt als Werbungskosten?</h2>
<p>Auch hier ist die Antwort sehr viel. Angefangen von der Berufsbekleidung, welche man steuerlich geltend machen kann. Doch die zahlreichen Gerichtsurteile, die es zum Thema Berufsbekleidung und steuerlicher Absetzbarkeit gab, sorgen oft f&#252;r Verwirrung. Denn eigentlich ist grunds&#228;tzlich die privat getragene Kleidung nicht als Werbungskosten anzusehen. Doch da gibt es Ausnahmen wie beispielsweise der schwarze Anzug eines Leichenbestatters. Zur absetzbaren Berufsbekleidung geh&#246;ren unter anderem Uniformen, Roben von Richtern, Arbeitskittel f&#252;r &#196;rzte und vergleichbare Berufe sowie Spezialschuhe. Wie bereits erw&#228;hnt sind manche Gerichtsurteile leicht verwirrend. So wurde in einem Fall der schwarze Rock einer Kellnerin als Berufskleidung angesehen und bei einem anderen Fall klagte ebenso eine Gastronomieservicemitarbeiterin, welche die wei&#223;e Bluse als Berufsbekleidung anerkannt haben wollte, aber vor Gericht verlor. <strong>Steuerlich absetzbar</strong> sind au&#223;erdem die Reinigung der beruflichen Kleidung und die Reparatur. Wer seine Kleidung allerdings in der heimischen Waschmaschine w&#228;scht muss die Kosten pro Waschgang anhand der Daten von Verbraucherverb&#228;nden oder Herstellern zun&#228;chst ermitteln.</p>
<p><span id="more-198"></span></p>
<p>Doch damit ist die Frage <span style="text-decoration: underline;"><em>was kann ich von den Steuern absetzen</em></span> noch lange nicht beantwortet. Denn es gibt noch weitere M&#246;glichkeiten <strong>steuerlich sparen</strong> zu k&#246;nnen. So sind auch Arbeitsmittel als Werbungskosten zu deklarieren, wenn sie ausschlie&#223;lich zu beruflichen Zwecken genutzt werden. Darunter fallen unter anderem Kugelschreiber, Papierkorb, Schreibtisch, Fachzeitschriften sowie der PC, der in einem Zeitraum von &#252;ber drei Jahre absetzbar ist. Wer das Zubeh&#246;r dann extra kauft, kann dies dann auch separat von der Steuer abf&#252;hren.</p>
<h2>Und weiter geht es mit der Beantwortung der Frage was kann ich von der Steuer absetzen.</h2>
<p>So gibt es ebenfalls die Option, die Aufwendungen f&#252;r den Arbeitsplatz zu Hause steuerlich geltend zu machen, wenn man mehr als 150 Tage im Jahr, das Arbeitszimmer beruflich nutzt. Dann kann ein Betrag bis zu 1250 Euro als Pauschale eingetragen werden. Vollkommen von der Steuer absetzen kann man nur, wenn der angemietete Raum &#252;berwiegend beruflich genutzt wird, die Wohnung und das Arbeitszimmer, welches angemietet wurde, nicht dem Steuerzahler geh&#246;rt und wenn ein separater Mietvertrag zwischen Wohnung und Arbeitsraum besteht. Eine gro&#223;es Thema, wenn man sich fragt: Was kann ich von den Steuern absetzen ist die Pendlerpauschale, die man nun wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent geltend machen. Die absetzbare Grenze bei der Pendlerpauschale liegt bei 4.500 Euro und kann auch wenn man &#246;ffentliche Verkehrsmittel verwendet, nutzen.</p>
<p>Aber nicht nur die Werbungskosten sparen, sondern nicht zu vergessen ist der Grundfreibetrag, welcher seit 2010 nun auf 8.004 Euro festgelegt wurde. Dann gibt es noch die Sonderabschreibungen, die besonders vorteilhaft f&#252;r die Vorsorge sei Krankenversicherung sind. Denn als Arbeitnehmer k&#246;nnen Kranken- und Pflegeversicherungsbetr&#228;ge von bis zu 1.900 Euro abgesetzt werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die &#196;nderungen beim Kindergeld 2010</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 08:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Änderungen Kindergeld]]></category>
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In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und [...]]]></description>
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<div id="attachment_194" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><img class="size-medium wp-image-194" title="Kindergeld" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_9377076_XS-300x199.jpg" alt="&#196;nderungen Kindergeld 2010" width="300" height="199" /></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Nicole Effinger - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. F&#252;r das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro. </strong></p>
<p>Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorz&#252;ge der <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010?</strong> Grunds&#228;tzlich erh&#228;lt jeder deutsche Staatsb&#252;rger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen f&#252;r Arbeitnehmer, die innerhalb der EU t&#228;tig sind. Ausl&#228;ndische B&#252;rger k&#246;nnen die F&#246;rderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.</p>
<p>Die <em>&#196;nderungen Kindergeld 2010</em> gelten dabei nicht nur f&#252;r eigene Kinder, sondern ebenso f&#252;r Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die F&#246;rderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die j&#228;hrliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro &#252;bersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der &#196;nderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise  macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.</p>
<p><span id="more-191"></span></p>
<p>Es kann immer nur eine Person die F&#246;rderung in Anspruch nehmen und von den &#196;nderungen beim Kindergeld 2010 profitieren. Das bedeutet, das Kindergeld wird immer nur an <strong>ein Elternteil</strong> gezahlt.</p>
<p>Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular dazu gibt es bei der zugeh&#246;rigen Kindergeldstelle oder zum Downloaden. Zu dem Antrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes und bei Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Einkommensnachweise verlangt.</p>
<p>Doch es gab nicht nur &#196;nderungen beim Kindergeld in 2010,  sondern auch im Kinderfreibetrag hat sich in diesem Jahr etwas ge&#228;ndert. So betrug der Freibetrag pro Elternteil im letzten Jahr 2009 1.932 Euro und stieg nun auf 2.244 Euro. Anders als beim Kindergeld, <strong>teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag</strong> und wird nicht monatlich angerecht sondern einmal im Jahr pr&#252;ft das Finanzamt, ob sich durch den Kinderfreibetrag eine gr&#246;&#223;ere Entlastung entsteht als mit dem Kindergeld. Allerdings tritt das in der Regel nur dann ein, wenn der Verdienst recht hoch liegt. Aber auch wenn das der Fall ist, kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und somit auch die <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010</strong>.</p>
<p>Des Weiteren gibt es die M&#246;glichkeit mit dem Betreuungsfreibetrag weitere Kosten einzusparen. Entweder kann ein Pauschalbetrag von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind geltend gemacht werden. Das gilt f&#252;r alle Kinder, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber man die so genannten erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als Werbungs- beziehungsweise als Sonderkosten steuerlich ber&#252;cksichtigen. Das kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Eltern berufst&#228;tig sind oder sich in Ausbildung befinden. Die Kosten f&#252;r beispielsweise Tagesmutter oder Einrichtung m&#252;ssen nachgewiesen werden und k&#246;nnen h&#246;chstens zu zwei Dritteln angerechnet werden.</p>
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		<title>&#196;nderung Steuer 2010 &#8211; Vorsorge und Versicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 10:34:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung Steuer 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende &#196;nderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.
Eine umfangreiche &#196;nderung Steuer 2010 gab es vor allem bei Aufwendungen f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende &#196;nderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.</strong></p>
<p>Eine umfangreiche <strong>&#196;nderung Steuer 2010</strong> gab es vor allem bei Aufwendungen f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher war es f&#252;r Steuerzahler nur m&#246;glich den Beitrag begrenzt als Sonderausgaben abzusetzen. So galt eine absetzbare H&#246;chstgrenze f&#252;r Arbeitnehmern von 1.500 Euro und 2.400 Euro f&#252;r Selbst&#228;ndige beziehungsweise f&#252;r die Personen, die f&#252;r ihre Krankenversicherung selbst aufkommen m&#252;ssen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 2008, dass der Umfang der steuerlichen Ber&#252;cksichtigungen der Betr&#228;ge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn laut Urteil dient das Prinzip der Steuerfreiheit dem Zweck, dass es dem Steuerzahler gew&#228;hrleistet ist, auf einem Existenzminimum zu leben, dass sich mindestens auf Sozialhilfeniveau befindet. F&#252;r die Umsetzung gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2010 Zeit und mit dem B&#252;rgerentlastungsgesetz, dass eine &#196;nderung Steuer 2010 im Bereich Vorsorge mitbrachte, erf&#252;llte die Bundesregierung den Verfassungsauftrag.</p>
<p>Auch wenn das Urteil f&#252;r Privatversicherte gef&#228;llt wurde, so bezieht es ebenso die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mit ein.</p>
<p><span id="more-188"></span></p>
<p>So tritt dann die &#196;nderung Steuer 2010 direkt am Anfang des Jahres in Kraft, die f&#252;r Steuerzahler bedeutet, dass die H&#246;chstgrenze zur steuerlichen Absetzung der Beitr&#228;ge f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung sich erh&#246;hen. Damit liegt die Grenze f&#252;r Arbeitnehmer seit 2010 bei 1.900 Euro und f&#252;r Selbst&#228;ndige 2.800 Euro. Somit soll sichergestellt sein, dass der komplette Beitrag von der Steuer absetzbar ist. Ber&#252;cksichtigt in der &#196;nderung Steuer 2010 sind allerdings nicht das Krankengeld. Denn das kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da das Krankengeld der Funktion dient, bei l&#228;ngerem Krankheitsfall den Verdienstausfall zu regulieren und ist so als Verm&#246;gen anzusehen und nicht im Bereich Existenzminimum. Das gleiche gilt auch f&#252;r Wahltarife, welche nicht steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen. Jedoch besteht die M&#246;glichkeit eventuelle Zusatzbeitr&#228;ge, die von der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden, von der Steuer abzusetzen. Um die Beitr&#228;ge f&#252;r Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen, vermittelt der Arbeitgeber auf elektronischen Weg dem Finanzamt die H&#246;he der geleisteten Beitr&#228;ge. Bei Personen, die f&#252;r ihre Krankenversicherungsbeitr&#228;ge selbst aufkommen, &#252;bermittelt der Tr&#228;ger der gesetzlichen Krankenkasse die Daten.</p>
<p>Eine weitere &#196;nderung Steuer 2010 betrifft die Absetzbarkeit der Rentenversicherung. So sind nun Beitr&#228;ge zur Basisaltersvorsorge wie beispielsweise R&#252;rup oder gesetzliche Rente bis zu 70 % steuerfrei. Aber der Betrag muss von der BaFin zertifiziert werden, sonst kann die Basisrente nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />
Denn wer seit 2005 oder fr&#252;her Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss seine Eink&#252;nfte mit einem 50 Prozent Anteil versteuern, welcher allerdings um 2 Prozent j&#228;hrlich ansteigt bis 2040 schlie&#223;lich der Anteil der besteuernden Rente bei 100 Prozent liegt.</p>
<p>Nicht direkt in Verbindung mit der &#196;nderung Steuer 2010 stehend, trotz dessen f&#252;r Steuerzahler ein relevanter Punkt ist die Beitragsbemessungsgrenze, die ebenso in diesem Jahr erh&#246;ht wurde. So m&#252;ssen Arbeitnehmer mit hohen Einkommen 18 Euro mehr f&#252;r Sozialabgaben zahlen und bei der Renten- sowie Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze um 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro. Allerdings sinkt der Beitragssatz f&#252;r die K&#252;nstlersozialversicherung, in der rund 160.000 K&#252;nstler versichert sind, von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent. Auch bei der Pflegeleistungen &#228;ndert sich in diesem Jahr etwas. So steigt der Satz bei Pflegestufe eins von 420,00 Euro auf 440,00 Euro und bei Stufe 2 sind es nun 1040.</p>
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