Erbt ein Steuerzähler ein Vermögen, dessen Umfang und Höhe durch ein Testament, ein Erbvertrag oder einer Schenkung festgesetzt ist, dann unterliegt das der Erbschaftssteuer. Grundsätzlich bestimmt die Höhe des geerbten Vermögens auch die Höhe der Steuer, welches sich durch die Steuer 2010 Änderungen in zahlreichen Punkten neu gestaltet wurde und auf der Erbschaftssteuerreform 2009 basieren. Die Erbschaftssteuer und das dazugehörige Gesetz sind komplex, lassen jedoch Spielraum, um Steuern zu sparen.

Zunächst allerdings muss die Erbschaftssteuer berechnet werden. Dabei zählt nicht nur die Höhe des geerbten Vermögens, sondern auch in welche Steuerklasse die Erben eingestuft sind. Unbegünstig dabei sind vor allem Lebenspartner, die in Steuerklasse III eingestuft werden und somit mehr Steuern zahlen müssen als beispielsweise Kinder des Erblassers, welche in Steuerklasse I eingeteilt sind.

Tabelle der Steuersätze der einzelnen Steuerklassen für 2010:

Wert I II III
75.000 Euro 7% 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50%

Beispiel: Erbt ein Steuerzahler in der Steuerklasse I ein Vermögen von 74.999 Euro dann fällt ein Satz von 7 % an. Wird die gleiche Höhe des Vermögens an einen Steuerzahler mit Steuerklasse II vererbt, wird ein Steuersatz von 15 Prozent veranschlagt. Bevor die Steuer 2010 Änderungen kamen waren in der Steuerklasse II sogar 30 Prozent, die anfielen.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg
Termin Steuererklärung 2009

© Angela Kail - Fotolia.com

Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell für die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung dafür war es, dass die gewerbliche Nutzung des Gebäudes mindestens 10 Prozent beträgt und die private Nutzung des Gebäudes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus dem Unternehmensvermögen stammen. Zum Termin der Steuererklärung 2009 besteht weiterhin die Möglichkeit den steuerlichen Vorzug zu nutzen. Doch ab 2011 wird sich das ändern, da die EU das endgültige Aus des Seeling Modells beschloss.

Für alle Steuerzahler, die eine Verlängerung des Termins der Steuerklärung 2009 beantragt haben, können noch bis Oktober diesen Jahres ihre Einkommensteuererklärung abgeben und sich so ebenfalls vom Seeling Modell einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Wie bereits erwähnt gewährt so das Finanzamt für den privaten genutzten Teil ein zinsloses Darlehen auf einen Zeitraum von zehn Jahre hochgerechnet.

Das wurde auch in einem Urteil des europäisches Gerichtshof im Jahr 2003 als vollkommen legitim angerechnet. Doch der Fiskus, insbesondere in Deutschland kämpfte durch das Modell mit hohen Steuerausfällen, so dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 darauf drängte das Seeling Modell zu verändern was ab 2011 nun auch geschehen wird. Denn ab dem 01.01.2011 muss die neue Richtlinie ins nationale Recht übergehen. Für Käufer und Bauherren bedeutet dass, dass das Gebäude entweder bis 31.12.2010 gekauft oder fertig gestellt sein muss, um von der Vorzugsteuer zu profitieren. Das heißt wiederum., sowohl für den Termin der Steuererklärung 2009 wie auch 2010 kann das Seeling Modell angewendet werden.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen über elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verfügung. Inzwischen reichten 8,2 Millionen Bürger ihre Est Erklärung 2008 über den elektronischen Weg ein. Für die Bearbeitung wird vom Finanzamt eine kostenlose Software bereitgestellt, jedoch ist es außerdem möglich, auch ein Programm zu verwenden in der die ELSTER Schnittstelle integriert ist.

Darunter das Steuerprogramm MAXTAX, das sich für Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler eignet und für alle Steuerbescheide zwischen 2001 und 2009 genutzt werden kann. Somit auch für die Est Erklärung 2008, welche noch bis Dezember 2012 abgegeben werden kann, sofern unter anderem keine Einkommenspflicht besteht. Besonderheit des Programms ist, dass es immer automatisch auf die günstigste Veranlagungsart hinweist und somit lange Berechnungen wegfallen. MATAX kann in einem Jahresabo für 29,99 Euro heruntergeladen werden und für die gewerbliche Nutzung fallen Kosten in Höhe von 149,00 Euro an.

Ein weiteres Programm für die Steuererklärung, das zusätzlich mit ELSTER kompatibel ist, kommt von Haufe. Die angebotene Software TAXMAN entpuppt sich als kleines, dennoch sehr umfangreiches Steuerlexikon, welches eine Bibliothek mit Gesetztexten, Steuerhilfen und Urteilen beinhaltet und darüber hinaus einen Reisekostenrechner, zahlreiche Musterbriefe sowie vollen Zugriff auf das Online Steuerportal von Haufe bietet. Auch hier ist die Est Erklärung 2008 möglich. Das Programm kann sowohl von Angestellten, Arbeitnehmern wie Unternehmer und Selbständigen genutzt werden. Kosten für die Steuersoftware liegen bei 39,90 Euro und können kostenpflichtig upgedatet werden.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Das Wachstumsbeschleunigungs- sowie das Bürgerentlastungsgesetz, welche in diesem Jahr in Kraft getreten sind, bedeuteten vor allem eine umfangreiche Änderung der Steuer 2010. Alleine das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das für Bürger und Unternehmen Entlastungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro mitbringt, dient, wie bereits der Name vermuten lässt, als Anschub für die deutsche Wirtschaft, die vor allem im Jahr 2008 und 2009 durch die Finanzkrise auch in Deutschland deutlich zu spüren war. Aber auch Familien sollen von der Gesetzgebung profitieren. Das möchte die Bundesregierung damit erreichen in dem sie sowohl den Kinderfreibetrag wie auch das Kindergeld erhöht. Bessere steuerliche Absetzbarkeit bei Unternehmen und auch Erben sollen von der Änderung der Steuer 2010 einen positiven Nutzen ziehen können. Gleiches gilt für das Bürgerentlastungsgesetz, welches Steuerzahler in einer von 9,2 Milliarden Euro entlasten sollen.

Insbesondere der Versorgungsaufwand ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, der mit dem 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsentlastungsgesetz nun besser steuerlich geltend gemacht werden kann. Beide neuen Gesetze wurden bereits vor 2010 stark frequentiert und diskutiert. Dabei kam es nicht immer zu positiven Stimmen, da die Milliarden Entlastungen in Zeiten der Finanzkrise und hohen Schulden des Bundeshaushaltes häufig als sinnlos dargestellt wurde. Doch es gab auch Gesetze, die gleichzeitig mit dem Bürgerentlastungs- und Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ins Leben gerufen wurden, jedoch kaum eine medialen Bedeutung zu gesprochen bekamen.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

In diesem Jahr wurden zahlreiche Steuergesetzte verändert, neu gestaltet, aber auch verworfen. Ziel des Gesetzgebers war und ist es unter anderem eine Erleichterung für den Steuerzahler zu schaffen. Mit den Änderungen im Kindergeld 2010 und der Erhöhung des Kinderfreibetrages sollen vor allem Familien positiv davon profitieren. Doch welche Form bringt die höhere Vergünstigung? In der Regel wird dafür vom Finanzamt eine Günstigerprüfung am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung durchgeführt, doch es ist immer empfehlenswert sich vorab darüber zu informieren.

Grundsätzlich dienen sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag der steuerlichen Freistellung, um das Existenzminimum des Kindes zu gewährleisten und das wird mit den beiden staatlichen zugesprochenen Arten gewährt. Zunächst jedoch haben Steuerzahler immer einen Anspruch auf das Kindergeld, sofern noch keine Prüfung durch das Finanzamt erfolgt ist. Das bedeutet auch, dass Eltern die Änderungen im Kindergeld 2010 nutzen können. Denn im diesem Jahr wurde der Zuschuss um 20,00 Euro erhöht. So bekommt seit Januar 2010 das erste und zweite Kind 184,00 Euro, für das dritte Kind gibt es 190,00 Euro und für jedes weitere Kind 215,00 Euro. Das Kindergeld wird für Kinder unter 18 Jahren ausgezahlt, aber auch wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Dann wird der staatliche Zuschuss bis zum 25. Lebensjahr bewilligt. Wenn das Kind keinen Arbeitsplatz besitzt bekommt es das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zugesprochen. Allerdings nur dann, wenn das jährliche Einkommen des Kindes nicht den Betrag von 8.004 Euro übersteigt.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

In der heutigen Zeit ist es nichts außergewöhnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets für Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau dafür schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale beziehungsweise umgangssprachlich Pendlerpauschale bereits früh einen Ausgleich, in dem Arbeitnehmer die Kilometer, welche zum Weg zur Arbeit und wieder in das eigene zu Hause anfallen, steuerlich absetzbar machte. Doch kaum eine andere steuerliche Erleichterung wurde in den letzten Jahren so heftig diskutiert, so sehr, dass sie eingeführt, abgeschafft und wieder eingeführt wurde.

Die heutige Form der Pendlerpauschale ist im Einkommenssteuergesetz verankert und ist seit 2009 wieder vom ersten Kilometer steuerlich absetzbar. Die Anfänge der Pauschale liegen bereits in den 1920ern und wurde mit der so genannten Reichsvereinheitlichung des Einkommensteuergesetzes umgesetzt. Doch schon vor diesem Zeitpunkt gab es Urteile, die eine Pendlerpauschale als sinnvoll erachtetet. So hieß es in einem Urteil des preußischen Oberwaltungsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit gelangt, auch kein Erwerb hat und entschied somit für die Entfernungspauschale. Aber trotz dessen waren sich Politiker einig, dass der Arbeitsweg ein ausschließlich privates Problem sei und jeder Arbeitnehmer frei über seinen Wohnsitz entscheiden könnte. 1920 sprach der Gesetzgeber dann doch den Steuerzahlern eine Vergünstigung zu, allerdings waren nur Fahrscheine aus öffentlichen Verkehrsmitteln steuerlich absetzbar. Nur wenn aus beruflichen Gründen ein Fahrzeug von Nöten war, gab es auch in geringen Umfang die Möglichkeit die Benzinkosten geltend zu machen.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung bei der Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Fiskus die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger. Eingeführt wurde das Verfahren zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und dient gleichzeitig zur Erleichterung im Verwaltungsaufwand, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt. Mit der Einführung des Reverse-Charge-Verfahren reagiert die Bundesregierung auf Untersuchungen, die ergaben, dass auch ein Unternehmen, wenn es  zahlungsunfähig ist, es weiterhin vom Vorsteuerabzug profitieren kann,  auch wenn das Unternehmen nicht die Rechnungen begleichen kann. Das sahen die Untersuchungen und auch die Bundesregierung als großes Defizit im Mehrwertsteuersystem an. Vorhaben zur Ausgleichung dieser Schwäche war das Reverse-Charge-Verfahren, welches bereits in anderen Bereichen angewendet wird. Mit der Einführung war es möglich unter bestimmten Voraussetzungen dem Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu übertragen und hat gleichzeitig, sofern möglich, das Vorsteuerabzugsrecht. Für das Finanzamt bedeutet die neue Regelung weniger betrügerische Insolvenzen, Scheinrechnungen und Zahlungsunfähigkeit.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Der Termin der Steuererklärung 2009 endete bereits fristgemäß zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerklärung sich auf fünf Monate nach Erhalt beläuft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festhält, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der Steuererklärung 2009 kann verlängert werden, wenn die Einkommensteuerklärung von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgemäß, also vor dem regulären Abgabetermin, eine plausible Erklärung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gründe für eine Verlängerung können unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der Steuerklärung 2009 nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einräumt. Für das Jahr 2009 muss die Abgabe dann spätestens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererklärung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch benötigte Belege können in einem längeren Zeitraum leicht verloren gehen. Für Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der Steuerklärung 2009 verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Versäumniszuschlag in Höhe von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung zu bewirken.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Einkommensteuererklärung Anlage SJeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € überschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch für Selbständige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererklärung Anlage S ausfüllen müssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeiträge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererklärung Anlage S oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverständlichen Fachdeutsch versehen.

Zunächst wären da die Veräußerungsgewinne, die im Zusatzformular aufgezählt werden müssen. Veräußerungsgewinne – das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Veräußerung oder Entnahme des Vermögens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung. Dieser können aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus sonstigen Einkünften wie beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte sein. In die Einkommensteuererklärung Anlage S müssen nicht Gewinne aus privaten Geschäften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € überschreiten. Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundstücken, welche durch die Veräußerung ein Gewinn des Privatvermögens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsgüter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erhöht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bringt für Arbeitgeber mehr Flexibilität, vor allem bei Vertretungsbedarf. Dafür jedoch muss der Arbeitgeber einige gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Denn eine Kündigung gibt es theoretisch nicht bei einer zeitlich begrenzten Anstellung. Denn nach dem vereinbarten Zeitpunkt läuft automatisch der Job aus und zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es klare Reglungen für Arbeitgeber. Allerdings ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich.

Damit ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis wirksam wird, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Hier muss man allerdings bereits erwähnen, dass auch Ausnahmen im verankerten Gesetz vorhanden sind. Sachliche Gründe sind beispielsweise der betriebliche Bedarf, der nur vorübergehend besteht. Das kann unter anderem die Saisonarbeit sein und gerade da ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich, da es nach der Saison weiterhin Bedarf an Arbeitsleistung bestehen kann. Aber auch nach der Ausbildung werden ehemaligen Lehrlinge im Betrieb häufig eine zeitlich begrenzte Anstellung angeboten, um den Übergang einer Anschlussbeschäftigung zu erleichtern und somit vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Des Weiteren können Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ausschreiben, wenn es sich um eine Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer handelt, beispielsweise bei Mutterschutz und ebenso, wenn sich es sich bei der Befristung um eine Probezeit handelt. Ebenfalls ist ein befristetes Arbeitsverhältnis möglich, wenn die Person des Arbeitsnehmers selbst die Gründe für eine zeitlich begrenzte Anstellung bietet. Außerdem liegt ein sachlicher Grund für eine befristete Anstellung vor, wenn der Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln seinen Verdienst erhält.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg
Facebook