Voraussichtlicher jetzt Starttermin 1.4.2012

Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.

Ära der Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab Januar zu Ende gehen

Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens zum 1.1.2012 sollte die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Hilfe der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle Arbeitgeber elektronisch bei den Finanzämtern hätten abfragen können, wäre ein großer Schritt in Richtung Zukunft genommen worden. Kein Arbeitnehmer hätte mehr eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen, sondern der Arbeitgeber hätte sich die nötigen Daten online bei der jeweiligen Finanzbehörde abfragen können. Doch tatsächlich wird daraus erst mal nichts, denn aufgrund von technischen Schwierigkeiten wurde die Einführung des ELStAM-Verfahrens auf Eis gelegt. Wie die Probleme gelagert sind, ist unklar, jedoch weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass bereits heute an einer Übergangsregelung gearbeitet wird, die sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Gültigkeit haben solle.

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Sparen bei der Steuererklärung – hier gibt es die News

Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.

Was sich anfänglich als so gut anfühlt, ändert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, schmälern den Lohn oder das Gehalt erheblich, sodass der Berufseinsteiger schnell auch frustriert sein wird.

Steuertipps für jede Steuerklasse

In der Regel ist der Berufseinsteiger ledig und ohne Kinder, sodass ihm hier die Steuerklasse I zugeteilt wird. Die Einstufung in die Steuerklasse I sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer einen immensen Abzug für Steuern hinnehmen muss, da er, anders als bei der Steuerklasse 3 oder vier beispielsweise, keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Ehegatte oder Kind hat und somit auch höchstmöglich besteuert werden kann. Die zu zahlenden Steuern sind der jeweiligen Steuertabelle zu entnehmen und beinhalten einen sogenannten Steuervorschuss, den der Arbeitnehmer monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen bekommt. Der tatsächliche Steueraufwand ergibt sich dann am Jahresende, wenn die Lohnsteuererklärung fällig wird. Hier wird dann genau berechnet, ob der Steuerzahler eine Forderung oder aber eine Verbindlichkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt hat.

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Ein Praktikum zu absolvieren ist grundsätzlich eine gute Sache, denn mit diesem ist es möglich, erste Einblicke in bestimmte Berufsbereiche zu erhalten. Angefangen vom sogenannten Schülerpraktikum, welches dazu da ist ins Berufsleben hinein zu schnuppern, werden immer wieder auch für Studenten und Berufseinsteiger Praktika angeboten. Im zweiten Fall geht es meist darum, das zuvor erlernte theoretische Wissen mit einer praktischen Tätigkeit zu verbinden und zu vertiefen.

Praktika für Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung sind mehr und mehr gefragt, denn hier profitieren sowohl die Praktikanten als auch die Arbeitgeber. Der Praktikant kann sich mit Hilfe des Praktikums noch weiterbilden und der Arbeitgeber erhält eine meist gut ausgebildete Arbeitskraft zur Unterstützung des Unternehmens. Daher ist ein Praktikum für beide Seiten stets eine gelungene Kombination, die dem Praktikanten darüber hinaus auch für sein weiteres Berufsleben extrem weiterhelfen kann.

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Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausfällen und stoppt die Absetzbarkeit

Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausfälle hat der Bundestag seine erst kürzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur Absetzbarkeit von Studiengebühren wieder gestoppt. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Absetzbarkeit der Kosten für das Erststudium seien extrem zu umfangreich, sodass diese Änderung große Löcher in die Bundeshaushaltskassen reißen würde.

Studiengebühren dürfen nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden

Es hat sehr vielversprechend angefangen und bei vielen Studenten war ein Aufatmen zu vernehmen. Doch die Bundesregierung hat quasi die Notbremse gezogen, noch bevor es so richtig losging. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sei die Tatsache, dass hier bezüglich der Absetzbarkeit nicht immer nur die Kosten angesetzt würden, die ein sogenanntes Erststudium beträfen. Ein Studium müsse explizit hinreichend und ebenfalls konkret durch die jeweilige berufliche Folgetätigkeit veranlasst sein. Ein sogenanntes Selbstfindungsstudium, was von vielen absolviert wird, falle jedoch nicht in diese zuvor genannte Kategorie.

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Neue Abgaben sorgen jedoch schon jetzt für Unmut

Mit der Einführung der neuen Luftverkehrsabgabe zogen auch die Preise für Flugreisen drastisch an. Das sorgte wiederum dafür, dass viele Reservierungen gestrichen wurden, da die erhöhten Kosten für Flugtickets von vielen Bürgern nicht hingenommen wurden.

Durch die Neuerung stiegen die Verbraucherpreise unüblicherweise bereits zu Anfangs des Jahres an, sodass diese bereits im Januar um 4,3 Prozent höher lagen als noch im Jahr zuvor. Wäre die Flugsteuer konstant geblieben, so wären auch die Preise lediglich um 0,1 Prozent gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt mit. Für Pauschalreisen musste sogar noch mehr Geld gezahlt werden, denn hier gab es Teuerungen von über 2,5 Prozent. Und das obwohl die reinen Flugkosten bei den Pauschalreisen lediglich einen geringen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Üblicherweise sinken die Preise für Flüge gerade am Anfang eines neuen Jahres stark ab, um dann erst in den Sommermonaten wieder anzusteigen. Im Vergleich zum Vorjahr mussten jedoch jedoch schon im Januar Flugpreiserhöhungen von 0,6 Prozentpunkte hingenommen werden. Ohne die Erhöhung der Flugsteuer hätte der Verbraucher hingegen rund 3,5 Prozent weniger für sein Flugticket zahlen müssen.

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