Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Mehr zum Urteil gibt es auf www.steuerberaten.de nachzulesen…

Einfach bookmarken!
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Kommentieren

Produkt Tipps
Sollten Sie nicht zu 100 % mit Ihrer Software zufrieden sein, erhalten Sie den Rechnungs-betrag zurück. Ohne Angabe von Gründen. Garantiert.

NEU - Jetzt mit Geld-zurück-Garantie!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit TAMXMAN 2011
Der mehrmalige Testsieger - ein leicht verständliches Programm für die Steuererklärung. Mit Tipps und Tricks zu Sparmöglichkeiten und sofortiger Überprüfung der Dateneingaben auf Korrektheit. Seit über 10 Jahren bewährt.

Jetzt Geld zurück!



Geld zurück vom Finanzamt - schnell und einchfach mit QuickSteuer 2012
Private und gewerbliche Steuererklärung 2011 leicht gemacht – das ist QuickSteuer Deluxe 2012. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Inklusive elektronischer Steuererklärung (ELSTER) mit digitaler Signatur und vielen Steuertipps und –tricks.

Jetzt Geld zurück!