Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.

Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien werde erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setze ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.

Haus & Grund weist darauf hin, dass diese Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentiert werden sollten. In Betracht kämen beispielsweise Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder dem Internet sowie erteilte Makleraufträge. Angesicht der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen stattgäben.

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1 Kommentar zu „Grundsteuer: Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen“

  • wurthner:

    Ich hatte mich mittels Anzeigen in Zeitungen und im Internet von Januar bis August 2010 um Mieter für mein gewerbeliches Objekt bemüht. Weil ich mit einigen potenziellen Mietern verhandelte (für einen hielt ich einen Raum vor), habe ich von August bis Dezember keine Anzeige geschaltet. Meine Gemeindeverwaltung ist der Ansicht ist der Ansicht, dass ich mich nicht nachhaltig um eine Vermietung bemüht habe und will keinen Grundsteuererlass von 25 % gewähren.
    Nirgends steht etwas von lückenlos. Nur weil ich für 4 Monate keine Anzeige aufgegeben habe, aber mündliche mit mindestens 6 Mietern verhandelt habe, soll keine Nachhaltigkeit gegeben sein.

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