Einkommensteuer, Lohn und Gehalt, Sonderausgaben, Steuer sparen

Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

31. Dezember 2010

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

Was genau ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag bezeichnet eine gewisse Summe, auf die man keine Einkommenssteuer zu bezahlen hat. Das bedeutet prinzipiell, dass das Finanzamt keine Chance hat, auf diesen Betrag zuzugreifen. Zurzeit liegt in Deutschland der Steuerfreibetrag bei 8004,- Euro. Verdient jemand weniger als diesen Betrag pro Jahr, dann muss er diese Summe auf keinen Fall versteuern. Überschreitet das jährliche Einkommen allerdings diese Grenze, so müssen Steuern abgeführt werden. Jedoch nur für die Summe, die höher ist als 8004,- Euro. Diese wird dann mit einem Prozentsatz versteuert, der sich von 15% bis hin zu 42% staffelt.

Wozu dient der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag wurde eingeführt um besonders geringes Einkommen zu schützen. Es wäre aus sozialpolitischen Aspekten unverantwortlich, die arbeitende Bevölkerung, die nur ein besonders niedriges Einkommen monatlich verdient, noch stärker dadurch zu belasten, dass auf das Gehalt eine Einkommenssteuer erhoben werden würde. Diese Einstellung hat sich durch die Bank – das bedeutet durch alle politischen Parteien hindurch – durchgesetzt. In den letzten Jahren wurde der Steuerfreibetrag gerade aus diesen sozialen Gründen mehrmals angehoben – zuletzt 2010. Zuvor betrug er lediglich 7664,- Euro.

Der Steuerfreibetrag schlägt sich grundsätzlich erst bei der Einkommenssteuererklärung, also nachwirkend aus. Bei der Steuererklärung wird ermittelt, ob der Arbeitnehmer ausreichend Steuern gezahlt hat. Zwar gibt es jedes Jahr wieder eine Kalkulation für das folgende Jahr, um die Besteuerung möglichst präzise monatlich vornehmen zu können, doch kann trotzdem von Zeit zu Zeit eine Korrektur durch die Steuererklärung im Nachhinein nötig sein. Von dieser hängt ab, ob man eine Steuerrückzahlung erhält oder eine Nachzahlung tätigen muss.

Abhängig von den Nebenkosten, die man im Vorjahr zu erbringen hatte, kann man sich den Steuerfreibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte direkt eintragen lassen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass man beispielsweise, dieselben Fahrtkosten haben wird oder die gleichen Werbungskosten. Das führt schlussendlich dazu, dass man monatlich mehr Geld ausbezahlt bekommt, weil der Steuerfreibetrag bereits auf jede Gehaltsabrechnung angewendet wird. Stellt sich allerdings heraus, dass die erwarteten Nebenkosten de facto niedriger waren, muss man damit rechnen, dass das Finanzamt eine Nachzahlung fordert.

Was gehört alles zum Steuerfreibetrag?

Zum Steuerfreibetrag oder auch Grundfreibetrag zählen sowohl der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Ausbildungsfreibetrag, der Altersentlastungsbetrag als auch der Behindertenpauschbetrag und noch einige mehr. Insgesamt gibt es 13 verschiedene.

Einer der wichtigeren Steuerfreibeträge ist darüber hinaus der Sparerfreibetrag. Dieser legt fest, dass Zinsen bis zu einem Betrag von 801,- Euro (Singles) steuerfrei sind. Auch hier darf das Finanzamt keine Ansprüche geltend machen. Der Staat versucht hierdurch, seine Bürger und Bürgerinnen  zum Sparen zu animieren. Feste Geldeinlagen wirken sich grundätzlich gut auf die finanzwirtschaftliche Stabilität des Binnenmarktes aus. Genau aus diesem Grunde macht auch hier der Steuerfreibetrag besonders viel Sinn.

 

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