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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Abgeltungssteuergesetz</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Abgeltungssteuer vorteilhaft in Bezug auf Genussrechte</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 08:57:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Intelligente Anlagestrategien F&#252;r Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verst&#228;rkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft f&#252;r Wohnimmobilien, informiert &#252;ber diese intelligente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Intelligente Anlagestrategien</strong></p>
<p>F&#252;r Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verst&#228;rkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft f&#252;r Wohnimmobilien, informiert &#252;ber diese intelligente Anlagestrategien unter Voraussetzung der Abgeltungssteuer.</p>
<p>Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingef&#252;hrt. Diese wird pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Solidarit&#228;tszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf laufende Ertr&#228;ge aus Genussrechten und Gewinne aus der Ver&#228;u&#223;erung derselben erhoben. Der Experte der Immovation AG erkl&#228;rt: &#8220;Allerdings zielen die Genussrechte weniger auf einen Ver&#228;u&#223;erungsgewinn ab, sondern zielen auf hohe j&#228;hrliche Zinsen.&#8221; Bei Genussrechten wird der Anleger im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt. Bezugsgr&#246;&#223;e f&#252;r die Berechnung der Ergebnisbeteiligung kann sowohl das Jahresergebnis als auch das Bilanzergebnis sein, so die Finanzexperten der Immovation AG. &#8220;Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkungen auf die Zinszahlungen an den Anleger und auf die H&#246;he des R&#252;ckzahlungsbetrags&#8221;, erl&#228;utert ein Berater der Immovation AG.</p>
<p>Trotz der Abgeltungssteuer sind Genussrechte eine lohnende Anlage f&#252;r Privatanleger. &#8220;Bisher wurde nach dem pers&#246;nlichen Steuersatz besteuert&#8221;, erkl&#228;rt ein Experte der Immovation AG. &#8220;Mit der 25% Pauschalsteuer ist die Anlage in Genussrechten f&#252;r jeden Anleger attraktiv, dessen pers&#246;nlicher Steuersatz dar&#252;ber liegt. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es gute M&#246;glichkeiten, z. B. mit Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsauftr&#228;gen. Bei Immovation beraten wir unsere Kunden entsprechend der Voraussetzungen&#8221;, f&#252;hrt der Experte der Immovation AG weiter aus.</p>
<p>Zus&#228;tzlich wird mit der neuen Regelung die Bemessungsgrundlage f&#252;r die Besteuerung um den Sparerpauschalbetrag von € 801 reduziert. So f&#228;llt es nicht mehr ins Gewicht, dass Werbungskosten, wie die Depotgeb&#252;hr nicht mehr geltend gemacht werden k&#246;nnen. Die Immovation AG erg&#228;nzt: &#8221; Bei fast allen Anlegern ist es so, dass ihre Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und sollte es doch einmal anders sein, dann profitieren diese Anleger viel st&#228;rker von dem niedrigen Abgeltungssteuersatz, da in diesem Fall das Einkommen auch viel h&#246;her ist.&#8221;</p>
<p><strong>Immovation AG: &#8220;Auch mittelst&#228;ndische Unternehmen werden profitieren&#8221;</strong></p>
<p>&#8220;Die Aussch&#252;ttung auf Genussrechte sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsf&#228;hig, daher bleibt die Finanzierung und Eigenkapitalst&#228;rkung durch die Ausgabe von Genussrechten auch aus Unternehmersicht weiterhin interessant&#8221;, erl&#228;utert die Immovation AG. &#8220;Die Wirtschaft befindet sich im Aufschwung, eine gute Zeit zu expandieren &#8211; und dieses Wachstum durch das Anbieten von Genussrechten als Kapitalanlage f&#252;r Privatanleger zu finanzieren&#8221;, sagt der Experte der Immovation AG.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; heimliche Steuererh&#246;hung</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:18:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Abgeltungssteuer f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte &#8211; eine heimliche Steuererh&#246;hung? Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und f&#252;hren diese Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt ab. Mit der &#220;berweisung dieser Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Eink&#252;nfte brauchen daher nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Abgeltungssteuer f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte  &#8211;  eine heimliche Steuererh&#246;hung? </strong></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und f&#252;hren diese Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt ab. Mit der &#220;berweisung dieser Steuerbetr&#228;ge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Eink&#252;nfte brauchen daher nicht mehr in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dieser Abbau der B&#252;rokratie bei der Finanzverwaltung k&#246;nnte auf den ersten Blick sehr lobenswert sein.</p>
<p><strong>Aber leider nur auf den ersten Blick. </strong><br />
Auch wenn wir die vielen Ausnahmen und Sonderbestimmungen des § 20 des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 8 Druckseiten bestimmt was als Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen zu verstehen ist) und des § 32 d des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 3 Druckseiten bestimmt welcher Steuertarif auf welche Kapitaleink&#252;nfte erhoben werden soll) au&#223;er Acht lassen, ist der Abbau der B&#252;rokratie bescheiden.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>Wenn Sie Au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen (also z.B. Krankheitskosten) in Ihrer Steuererkl&#228;rung geltend machen wollen, so ist die Summe der Kapitaleink&#252;nfte anzugeben. Ob auch die einzelnen Zinsbelege von Ihnen abgefordert werden, liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters beim Finanzamt. Auch wenn Sie Spenden in Ihrer Steuererkl&#228;rung geltend machen, so ist auch hier die Summe der Kapitaleink&#252;nfte anzugeben.</p>
<p>Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer betr&#228;gt 42 % des zu versteuernden Einkommens. Die Abgeltungssteuer bei Kapitaleink&#252;nften betr&#228;gt nur 25 % der Kapitalertr&#228;ge. Eine Reduzierung des Steuersatzes um 17 %, die Steuerpflichtigen mit hohen Kapitaleink&#252;nften werden es dem Finanzminister danken.</p>
<p>Aber was machen die Rentner und anderen Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Einkommen? Wer als Lediger weniger als 17.000 Euro und als Verheirateter weniger als 34.000 Euro zu versteuern hat, dessen Spitzensteuersatz liegt unter 25 %, also unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer. Wenn diese Steuerpflichtigen Kapitalertr&#228;ge haben, so wird ihnen von den Banken mehr abgezogen, als sie nach dem Einkommensteuergesetz bezahlen sollten.</p>
<p>Aber auch auf diese Frage hat der Gesetzgeber eine Antwort parat: Dann muss in der Steuererkl&#228;rung ein Antrag auf Erstattung der zuviel gezahlten Abgeltungssteuer gestellt werden. Ein Steuerberater kennt diese Vorschrift, aber der &#8220;kleine Mann&#8221;, der seine Steuererkl&#228;rung selbst erstellt, hat davon sicherlich sehr wenig geh&#246;rt. Die Folge ist, dass die Anlage KAP nicht ausgef&#252;llt wird (da wurde ja schon die Abgeltungssteuer gezahlt und braucht nicht in der Steuererkl&#228;rung noch einmal aufgef&#252;hrt werden) und damit auch der notwendige Antrag auf Erstattung der zuviel gezahlten Abgeltungssteuer nicht gestellt wird.</p>
<p>Das Finanzamt kann und wird dem &#8220;armen Steuerpflichtigen&#8221; nicht helfen, denn in dem Massenverfahren der Steuerfestsetzung wird der Pr&#252;fumfang durch das neue Risikomanagement der Finanzverwaltung immer weiter reduziert. Wer nicht die richtigen Antr&#228;ge stellt hat Pech gehabt und zahlt deswegen zuviel Steuern.</p>
<p>Soll damit der Steuerausfall bei dem Steuerpflichtigen mit hohen Kapitaleink&#252;nften ausgeglichen werden? Solche Gedanken d&#252;rfen der Gro&#223;en Koalition aus SPD und CDU, die dieses Gesetz in 2007 verabschiedet haben, nicht unterstellt werden, es ist nur &#8220;aufkommensneutral&#8221;.</p>
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