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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Änderung Steuer 2010</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>&#196;nderung Steuer 2010 &#8211; Vorsorge und Versicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 10:34:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung Steuer 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende &#196;nderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge. Eine umfangreiche &#196;nderung Steuer 2010 gab es vor allem bei Aufwendungen f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende &#196;nderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.</strong></p>
<p>Eine umfangreiche <strong>&#196;nderung Steuer 2010</strong> gab es vor allem bei Aufwendungen f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher war es f&#252;r Steuerzahler nur m&#246;glich den Beitrag begrenzt als Sonderausgaben abzusetzen. So galt eine absetzbare H&#246;chstgrenze f&#252;r Arbeitnehmern von 1.500 Euro und 2.400 Euro f&#252;r Selbst&#228;ndige beziehungsweise f&#252;r die Personen, die f&#252;r ihre Krankenversicherung selbst aufkommen m&#252;ssen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 2008, dass der Umfang der steuerlichen Ber&#252;cksichtigungen der Betr&#228;ge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn laut Urteil dient das Prinzip der Steuerfreiheit dem Zweck, dass es dem Steuerzahler gew&#228;hrleistet ist, auf einem Existenzminimum zu leben, dass sich mindestens auf Sozialhilfeniveau befindet. F&#252;r die Umsetzung gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2010 Zeit und mit dem B&#252;rgerentlastungsgesetz, dass eine &#196;nderung Steuer 2010 im Bereich Vorsorge mitbrachte, erf&#252;llte die Bundesregierung den Verfassungsauftrag.</p>
<p>Auch wenn das Urteil f&#252;r Privatversicherte gef&#228;llt wurde, so bezieht es ebenso die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mit ein.</p>
<p><span id="more-188"></span></p>
<p>So tritt dann die &#196;nderung Steuer 2010 direkt am Anfang des Jahres in Kraft, die f&#252;r Steuerzahler bedeutet, dass die H&#246;chstgrenze zur steuerlichen Absetzung der Beitr&#228;ge f&#252;r die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung sich erh&#246;hen. Damit liegt die Grenze f&#252;r Arbeitnehmer seit 2010 bei 1.900 Euro und f&#252;r Selbst&#228;ndige 2.800 Euro. Somit soll sichergestellt sein, dass der komplette Beitrag von der Steuer absetzbar ist. Ber&#252;cksichtigt in der &#196;nderung Steuer 2010 sind allerdings nicht das Krankengeld. Denn das kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da das Krankengeld der Funktion dient, bei l&#228;ngerem Krankheitsfall den Verdienstausfall zu regulieren und ist so als Verm&#246;gen anzusehen und nicht im Bereich Existenzminimum. Das gleiche gilt auch f&#252;r Wahltarife, welche nicht steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen. Jedoch besteht die M&#246;glichkeit eventuelle Zusatzbeitr&#228;ge, die von der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden, von der Steuer abzusetzen. Um die Beitr&#228;ge f&#252;r Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen, vermittelt der Arbeitgeber auf elektronischen Weg dem Finanzamt die H&#246;he der geleisteten Beitr&#228;ge. Bei Personen, die f&#252;r ihre Krankenversicherungsbeitr&#228;ge selbst aufkommen, &#252;bermittelt der Tr&#228;ger der gesetzlichen Krankenkasse die Daten.</p>
<p>Eine weitere &#196;nderung Steuer 2010 betrifft die Absetzbarkeit der Rentenversicherung. So sind nun Beitr&#228;ge zur Basisaltersvorsorge wie beispielsweise R&#252;rup oder gesetzliche Rente bis zu 70 % steuerfrei. Aber der Betrag muss von der BaFin zertifiziert werden, sonst kann die Basisrente nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />
Denn wer seit 2005 oder fr&#252;her Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss seine Eink&#252;nfte mit einem 50 Prozent Anteil versteuern, welcher allerdings um 2 Prozent j&#228;hrlich ansteigt bis 2040 schlie&#223;lich der Anteil der besteuernden Rente bei 100 Prozent liegt.</p>
<p>Nicht direkt in Verbindung mit der &#196;nderung Steuer 2010 stehend, trotz dessen f&#252;r Steuerzahler ein relevanter Punkt ist die Beitragsbemessungsgrenze, die ebenso in diesem Jahr erh&#246;ht wurde. So m&#252;ssen Arbeitnehmer mit hohen Einkommen 18 Euro mehr f&#252;r Sozialabgaben zahlen und bei der Renten- sowie Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze um 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro. Allerdings sinkt der Beitragssatz f&#252;r die K&#252;nstlersozialversicherung, in der rund 160.000 K&#252;nstler versichert sind, von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent. Auch bei der Pflegeleistungen &#228;ndert sich in diesem Jahr etwas. So steigt der Satz bei Pflegestufe eins von 420,00 Euro auf 440,00 Euro und bei Stufe 2 sind es nun 1040.</p>
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