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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Änderungen Kindergeld</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Die &#196;nderungen beim Kindergeld 2010</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 08:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
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<div id="attachment_194" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><img class="size-medium wp-image-194" title="Kindergeld" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_9377076_XS-300x199.jpg" alt="&#196;nderungen Kindergeld 2010" width="300" height="199" /></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Nicole Effinger - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. F&#252;r das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro. </strong></p>
<p>Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorz&#252;ge der <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010?</strong> Grunds&#228;tzlich erh&#228;lt jeder deutsche Staatsb&#252;rger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen f&#252;r Arbeitnehmer, die innerhalb der EU t&#228;tig sind. Ausl&#228;ndische B&#252;rger k&#246;nnen die F&#246;rderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.</p>
<p>Die <em>&#196;nderungen Kindergeld 2010</em> gelten dabei nicht nur f&#252;r eigene Kinder, sondern ebenso f&#252;r Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die F&#246;rderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die j&#228;hrliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro &#252;bersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der &#196;nderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise  macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.</p>
<p><span id="more-191"></span></p>
<p>Es kann immer nur eine Person die F&#246;rderung in Anspruch nehmen und von den &#196;nderungen beim Kindergeld 2010 profitieren. Das bedeutet, das Kindergeld wird immer nur an <strong>ein Elternteil</strong> gezahlt.</p>
<p>Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular dazu gibt es bei der zugeh&#246;rigen Kindergeldstelle oder zum Downloaden. Zu dem Antrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes und bei Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Einkommensnachweise verlangt.</p>
<p>Doch es gab nicht nur &#196;nderungen beim Kindergeld in 2010,  sondern auch im Kinderfreibetrag hat sich in diesem Jahr etwas ge&#228;ndert. So betrug der Freibetrag pro Elternteil im letzten Jahr 2009 1.932 Euro und stieg nun auf 2.244 Euro. Anders als beim Kindergeld, <strong>teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag</strong> und wird nicht monatlich angerecht sondern einmal im Jahr pr&#252;ft das Finanzamt, ob sich durch den Kinderfreibetrag eine gr&#246;&#223;ere Entlastung entsteht als mit dem Kindergeld. Allerdings tritt das in der Regel nur dann ein, wenn der Verdienst recht hoch liegt. Aber auch wenn das der Fall ist, kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und somit auch die <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010</strong>.</p>
<p>Des Weiteren gibt es die M&#246;glichkeit mit dem Betreuungsfreibetrag weitere Kosten einzusparen. Entweder kann ein Pauschalbetrag von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind geltend gemacht werden. Das gilt f&#252;r alle Kinder, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber man die so genannten erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als Werbungs- beziehungsweise als Sonderkosten steuerlich ber&#252;cksichtigen. Das kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Eltern berufst&#228;tig sind oder sich in Ausbildung befinden. Die Kosten f&#252;r beispielsweise Tagesmutter oder Einrichtung m&#252;ssen nachgewiesen werden und k&#246;nnen h&#246;chstens zu zwei Dritteln angerechnet werden.</p>
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