Artikel-Schlagworte: „Arbeitszimmer absetzen“

Jedes Jahr wird die Einkommenssteuererklärung fällig und jedes Jahr kommt die Frage auf: Was kann ich von den Steuern absetzen? Sehr viel. Denn besonders in den Werbungskosten steckte jede Menge Sparpotenzial und Absetzungsmöglichkeiten. Unter dem Begriff Werbungskosten versteht man alle Ausgaben die zur Erwerbung, Erhaltung oder Sicherung der Einnahmen dienen und können steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich dabei um Einnahmen aus Kapitalvermögen, nichtselbständiger Arbeit und Vermietung handelt.

Aber was kann ich von den Steuern absetzen und insbesondere was gilt als Werbungskosten?

Auch hier ist die Antwort sehr viel. Angefangen von der Berufsbekleidung, welche man steuerlich geltend machen kann. Doch die zahlreichen Gerichtsurteile, die es zum Thema Berufsbekleidung und steuerlicher Absetzbarkeit gab, sorgen oft für Verwirrung. Denn eigentlich ist grundsätzlich die privat getragene Kleidung nicht als Werbungskosten anzusehen. Doch da gibt es Ausnahmen wie beispielsweise der schwarze Anzug eines Leichenbestatters. Zur absetzbaren Berufsbekleidung gehören unter anderem Uniformen, Roben von Richtern, Arbeitskittel für Ärzte und vergleichbare Berufe sowie Spezialschuhe. Wie bereits erwähnt sind manche Gerichtsurteile leicht verwirrend. So wurde in einem Fall der schwarze Rock einer Kellnerin als Berufskleidung angesehen und bei einem anderen Fall klagte ebenso eine Gastronomieservicemitarbeiterin, welche die weiße Bluse als Berufsbekleidung anerkannt haben wollte, aber vor Gericht verlor. Steuerlich absetzbar sind außerdem die Reinigung der beruflichen Kleidung und die Reparatur. Wer seine Kleidung allerdings in der heimischen Waschmaschine wäscht muss die Kosten pro Waschgang anhand der Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern zunächst ermitteln.

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