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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Einkommensteuererklärung</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erf&#252;llt den Tatbestand der Steuerhinterziehung</title>
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		<pubDate>Tue, 24 May 2011 08:20:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine Einkommensteuererkl&#228;rung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht</h2>
<p>Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zur&#252;ckzahlen.</p>
<h2>Einkommensteuererkl&#228;rung – R&#252;ckzahlung oder Nachforderung?</h2>
<p>Um die <strong>Einkommensteuer </strong>ermitteln zu k&#246;nnen, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige s&#228;mtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgem&#228;&#223; an das Finanzamt &#252;bermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer bereits aufgrund ihres Arbeitsverh&#228;ltnisses Lohnsteuer zahlen, ist es hier m&#246;glich, dass einzelne <strong>Werbungskosten</strong> oder auch die <strong>Fahrten zur Arbeitsst&#228;tte</strong> so viele Kosten verursachen, dass hier eine Steuerr&#252;ckzahlung zu erwarten ist. Sprichw&#246;rtlich „gute Karten“ hat hier zum Beispiel, wer einen <span style="text-decoration: underline;">langen Weg zur Arbeitsst&#228;tte</span> nachweisen kann, denn hier kann die sogenannte <strong>Entfernungspauschale </strong>zum Tragen kommen, die die Steuerlast in der Regel erheblich schm&#228;lern wird.</p>
<p><span id="more-624"></span></p>
<h2>Entfernungspauschale senkt die Steuerlast meist drastisch</h2>
<p>Da die meisten Steuerpflichtigen an einer Reduzierung der Einkommensteuerlast interessiert sind, wird nicht selten bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung mehr oder weniger geschummelt. Viele sehen dies als sogenannten Kavaliersdelikt an, da eine Steuerhinterziehung eher selten mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.</p>
<p>Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, birgt besonders auch die <strong>Entfernungspauschale </strong>ein hohes Ma&#223; an Potenzial, um die Steuer zu senken. Die <strong>Entfernungspauschale</strong> wird im Volksmund auch als <strong>Pendlerpauschale </strong>bezeichnet, die ihrerseits die regelm&#228;&#223;igen Fahrten zwischen der Arbeitsst&#228;tte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstst&#228;ndigen in Anspruch genommen werden.</p>
<h2>Entfernungspauschale – hier kommt es auf die gefahrenen Kilometer an</h2>
<p>Wer die Entfernungspauschale bei der Steuer absetzen m&#246;chte, der kann hier pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Dies ist unabh&#228;ngig davon, ob mit dem Motorrad, dem Fahrrad oder dem Auto zur Arbeitsst&#228;tte gefahren wurde. Ja selbst der Weg zu Fu&#223;, mit dem Bus, der Bahn oder dem Schiff kann abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass tats&#228;chlich immer nur der k&#252;rzeste Weg zur Arbeit bei der Berechnung der gefahrenen Kilometer gew&#228;hlt wird.</p>
<h2>Schummeln bei der Entfernungspauschale gilt als Steuerhinterziehung</h2>
<p>Da eine weite Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsst&#228;tte immer eine lukrative steuerliche Beg&#252;nstigung beinhaltet, sind die Arbeitnehmer daran interessiert, hier wirklich jeden gefahrenen Kilometer zu berechnen. Manchen jedoch reicht diese steuerliche Verg&#252;nstigung allerdings noch nicht aus, sodass hier bei der Entfernungspauschale ein wenig geschummelt wird und die Kilometer nach oben hin aufgerundet werden. Auf das ganze Jahr gerechnet, kommt dadurch in der Regel eine wesentlich gr&#246;&#223;ere Summe zustande, als dies normalerweise der Fall gewesen w&#228;re. Und das erf&#252;llt explizit den Tatbestand der Steuerhinterziehung.</p>
<h2>Entfernungspauschale – Finanzgericht Rheinland-Pfalz verurteilte auf Steuerhinterziehung</h2>
<p>In einem aktuellen Fall entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen eine Steuerzahlerin, die im Laufe der vergangenen f&#252;nf Jahre bei der Angabe der Entfernungspauschale gemogelt hatte. Statt der tats&#228;chlich gefahrenen zehn Kilometer zur Arbeit, hatte sie die Entfernungspauschale in jedem Jahr mit achtundzwanzig gefahrenen Kilometern angegeben. Das Gericht entschied hier unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung, d. h., die Steuers&#252;nderin muss f&#252;r den entstandenen steuerlichen Schaden aufkommen und die zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen. Eine Verj&#228;hrungsfrist konnte in dieser Sache nicht anerkannt werden, da bei einer Steuerhinterziehung nicht die &#252;bliche Frist, in diesem Fall die Verj&#228;hrungsfrist von f&#252;nf Jahren, nicht mehr zum Tragen kommt.</p>
<h2>Auch versehentliche Falschangabe bei der Entfernungspauschale f&#252;hrt zu &#196;rger</h2>
<p>Nat&#252;rlich bieten auch versehentlich get&#228;tigte Falschinformationen bei der Entfernungspauschale kein Freibrief f&#252;r eine Straffreiheit. Aus diesem Grund sollte bei der Erstellung der j&#228;hrlichen Einkommensteuer immer ein besonderes Augenmerk auch auf die Entfernungspauschale gelegt werden. Ein Routenplaner kann hier beispielsweise schnell bei der Berechnung der tats&#228;chlichen Kilometer helfen und so m&#246;glichen &#196;rger bereits im Keim ersticken</p>
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		<title>Ist eine r&#252;ckwirkende &#196;nderung des Steuerbescheids zul&#228;ssig?</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/ist-eine-rueckwirkende-aenderung-des-steuerbescheids-zulaessig/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 May 2011 07:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerbescheinigungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Darf das Finanzamt r&#252;ckwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden? Jedes Jahr aufs Neue steht f&#252;r die meisten B&#252;rger Deutschlands die Erstellung der Einkommensteuererkl&#228;rung an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Darf das Finanzamt r&#252;ckwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden?</h2>
<p>Jedes Jahr aufs Neue steht f&#252;r die meisten B&#252;rger Deutschlands die Erstellung der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die <strong>Lohnsteuerbescheinigungen </strong>von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte <strong>Lohnsteuer </strong>zur&#252;ckzufordern.</p>
<p>Andere Steuerzahler hingegen, die mit einer Nachforderung rechnen, warten bis Ende Mai mit der Abgabe der <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>oder haben sogar noch l&#228;nger Zeit mit der Erstellung, wenn die <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>beispielsweise nachweislich von einem Steuerberater bearbeitet wird. Irgendwann l&#228;sst es sich jedoch nicht mehr aufschieben und man muss sich hinsetzen und die Steuererkl&#228;rung Punkt f&#252;r Punkt durchgehen. Je nach ausge&#252;bter T&#228;tigkeit oder Besteuerungsart sind hier sogar gleich mehrere <strong>Steuererkl&#228;rungen </strong>f&#228;llig.</p>
<p>Eine <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong> zu erstellen ist jedoch nicht immer so leicht, dass man diese schnell mal zwischendurch erledigt h&#228;tte. Es m&#252;ssen alle Unterlagen bereitgelegt werden, Kontoausz&#252;ge verglichen und auch die Versicherungspapiere zur Hand genommen werden. Und dann sollten bestenfalls alle Positionen ordnungsgem&#228;&#223; in die Steuerb&#246;gen eingetragen werden.</p>
<p><span id="more-615"></span></p>
<p>Wer sich hier vorab nicht hinreichend &#252;ber die n&#246;tigen Regeln, Pflichten und Rechte kundig macht, der verschenkt unter Umst&#228;nden sehr viel Geld –oder noch schlimmer: es werden Steuern hinterzogen.</p>
<p>Viele Steuerpflichtige lassen sich aus diesem Grund die j&#228;hrliche <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>lieber von einem Fachmann, wie beispielsweise dem Steuerberater, oder auch der sogenannten Lohnsteuerhilfe erstellen. So ist der Steuerzahler meist auf der sicheren Seite und verschenkt auch kein Geld.</p>
<h2>Was passiert jedoch, wenn Mitarbeiter der Finanz&#228;mter Fehler bei der Berechnung der Steuer machen?</h2>
<p>Alle abgegebenen Steuererkl&#228;rungen werden von den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und deren Mitarbeitern gepr&#252;ft und aus dieser Pr&#252;fung ergibt sich dann auch die jeweilige Steuernachforderung oder Steuerr&#252;ckzahlung. Da jedoch auch bei den Finanz&#228;mtern nur Menschen sitzen und ihre Arbeit machen, passieren auch hier hin und wieder Fehler bei der Erstellung des Steuerbescheids. Passieren diese Fehler zugunsten des Steuerzahlers, so ist die Freude in der Regel sehr gro&#223; und –wie die Erfahrung immer wieder zeigt-, melden nur sehr wenige dem Finanzamt diesen Fehler. Erst wenn zuungunsten des Steuerzahlers entscheiden wurde, l&#228;sst meist auch der &#196;rger des Steuerpflichtigen nicht lange auf sich warten. In diesem Fall wird der Steuerbescheid nochmals gepr&#252;ft und bei tats&#228;chlichem Fehler auch korrigiert.</p>
<h2>Sind r&#252;ckwirkende Steuerbescheide auch zuungunsten des Steuerzahlers m&#246;glich?</h2>
<p>Ist dem Finanzamt jedoch ein Fehler unterlaufen, der zugunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist, so ist es in diesem Fall nicht so ohne Weiteres m&#246;glich, den Steuerbescheid r&#252;ckwirkend und zum Nachteil des Steuerzahlers zu &#228;ndern. Dies hat k&#252;rzlich das Finanzgericht in Rheinland Pfalz entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in seiner Steuererkl&#228;rung einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten angegeben hatte und dies vonseiten des Finanzamts zun&#228;chst auch entsprechend als Einsatzwechselt&#228;tigkeit anerkannt wurde. Erst sp&#228;ter, bei einer Au&#223;enpr&#252;fung, ist den Beamten dieser Fehler aufgefallen, wobei in diesem Fall offensichtlich keine Voraussetzung f&#252;r das Geltendmachen f&#252;r Verpflegungsmehraufwendungen bestanden habe. Und nun kam die b&#246;se &#220;berraschung f&#252;r den Steuerzahler –das Finanzamt &#228;nderte den vorliegenden Steuerbescheid und forderte des Weiteren hier eine Steuernachzahlung.</p>
<p>Der Steuerzahler ging mit diesem Bescheid jedoch vor Gericht und gewann. Der Klage wurde in dem Urteil AZ 3 K 2208/08 des Finanzgerichts Rheinland Pfalz stattgegeben.</p>
<p>Das Finanzgericht entschied deshalb zugunsten des Kl&#228;gers, da das Finanzamt sich in keinem Fall auf sogenannte neue Tatsachen berufen d&#252;rfe. Und schon gar nicht deshalb, weil es seiner Ermittlungspflicht nicht ordnungsgem&#228;&#223; nachgekommen ist. Weiterhin machte das Gericht deutlich, dass den zust&#228;ndigen Sachbearbeitern in oben aufgef&#252;hrtem Fall Widerspr&#252;chlichkeiten h&#228;tten auffallen m&#252;ssen, die auch den Zweifel auf den m&#246;glicherweise nicht ordnungsgem&#228;&#223; erstellten Steuerbescheid h&#228;tten aufkommen lassen m&#252;ssen. Eine nachtr&#228;gliche &#196;nderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen kann jedoch grunds&#228;tzlich nicht durchgesetzt werden.</p>
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		<title>Hohe Nachzahlungen 2010 f&#252;r Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V</title>
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		<pubDate>Sat, 14 May 2011 07:48:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerklassen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgepauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Ehepaare sollten sich auf eine saftige R&#252;ckforderung einstellen Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den T&#228;tigkeiten, die der Arbeitnehmer aus&#252;bt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient ma&#223;geblich dazu, die j&#228;hrliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ehepaare sollten sich auf eine saftige R&#252;ckforderung einstellen</h2>
<p>Die Wahl der <strong>Steuerklasse </strong>ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den T&#228;tigkeiten, die der Arbeitnehmer aus&#252;bt. Die <strong>Steuerklasse </strong>ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient ma&#223;geblich dazu, die j&#228;hrliche <strong>Einkommensteuer </strong>zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die <strong>Lohnsteuer </strong>schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgef&#252;hrt. Am Jahresende muss dann mit der <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung </strong>nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbeh&#246;rde Steuern nach oder erstattet diese.</p>
<h2>Nachzahlungen f&#252;r Ehepartner mit Steuerklasse III und V</h2>
<p>Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gew&#228;hlt haben, m&#252;ssen unter Umst&#228;nden mit saftigen <strong>Steuernachzahlungen </strong>f&#252;r das Jahr 2010 rechen. Dies teilte k&#252;rzlich der Lohnsteuerhilfeverband in Berlin (Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe – NLV) mit.<br />
Aufgrund vieler gesetzlichen &#196;nderungen und Neuerungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei vielen anderen sogenannten Vorsorgebeitr&#228;gen komme es verst&#228;rkt zu Nachforderungen von Seiten der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden, so ein Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.</p>
<p><span id="more-609"></span></p>
<h2>Vorsorgepauschale dr&#252;ckt den monatlichen Lohnsteuerabzug</h2>
<p>Eine explizite Neuerung des Jahres 2010 war die Einf&#252;hrung der <strong>Vorsorgepauschale</strong>, die die Arbeitgeber f&#252;r ihre Mitarbeiter angesetzt haben. Zur Freude vieler Arbeitnehmer hat sich dadurch der monatliche Lohnsteuerabzug minimiert und somit f&#252;r mehr Geld in der Haushaltskasse gesorgt. Bei der Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2010 wirkt sich das allerdings mehr als negativ aus, denn gerade Besch&#228;ftigte mit Steuerklasse III oder V m&#252;ssen nun mit erheblichen Nachforderungen rechnen.</p>
<h2>Vorauszahlungsbescheid kommt gleich mit dem Nachzahlungsbescheid</h2>
<p>Geht man davon aus, dass ein Ehepaar gemeinsam j&#228;hrlich rund 55.000 Euro verdient hat, so wurden hierf&#252;r in der Regel ca. 6.000 Euro Lohnsteuer von den monatlichen L&#246;hnen und/oder Geh&#228;ltern der beiden einbehalten. Bei der Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2010 w&#228;ren dann noch rund 900 Euro an Steuern nachzuzahlen.<br />
Dies ist eine nicht unerhebliche Summe, zumal im Jahr zuvor hier nur h&#228;tte ein Drittel dieser Summe zur&#252;ckgezahlt werden m&#252;ssen. Und was f&#252;r viele Steuerzahler ebenfalls sehr unangenehm ist: In den meisten F&#228;llen kommt mir dem Nachzahlungsbescheid gleich auch ein Vorauszahlungsbescheid vom zust&#228;ndigen Finanzamt, sodass die Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr die Steuer schon vorab zahlen m&#252;ssen. Und da sich alle Vorauszahlungen immer auch an den jeweiligen Nachzahlungen orientieren, f&#228;llt die Vorauszahlung in einem meist nicht unerheblichen Ma&#223;e an.</p>
<h2>Ehegatten, die die Steuerklassen IV/IV gew&#228;hlt haben, profitieren deutlich</h2>
<p>Ehegatten, die auf ihren Lohnsteuerkarten beide die Steuerklassen IV angegeben haben, d&#252;rfen sich jedoch –bei gleichem Verdienst wie oben- auf eine sch&#246;ne R&#252;ckzahlung freuen. Denn hier wurde aufgrund der Vorsorgepauschale monatlich zu viel Lohnsteuer einbehalten, sodass hier mit einer R&#252;ckzahlung in H&#246;he von rund 600 Euro zu rechnen ist.</p>
<h2>Wann lohnt sich die Kombination aus Steuerklasse III und V?</h2>
<p>Ob sich die Kombination der Steuerklassen III und V f&#252;r Ehegatten &#252;berhaupt lohnt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Als g&#252;nstig anzusehen ist das Kombimodell dann, wenn ein Ehegatte mehr als 60 Prozent der gesamten und gemeinsamen Bruttoeinnahmen verdient.<br />
Hier ist die monatliche Steuerbelastung wesentlich geringer, als sie mit einer anderen Steuerklasse w&#228;re. Aber wie oben bereits erw&#228;hnt, kommt die Nachzahlungsanforderung umgehend und mit ihr gleich auch der Vorauszahlungsbescheid. Somit kann hier also nur von einer vor&#252;bergehenden Entlastung gesprochen werden. Alle fehlenden Betr&#228;ge m&#252;ssen vom Steuerzahler nachgezahlt werden und wer die monatlichen Steuerverg&#252;nstigungen schon ausgegeben hat, l&#228;uft oftmals schnell einem finanziellen Desaster entgegen.</p>
<h2>Alternative Steuerklassenkombination w&#228;hlen und Steuernachzahlungen vermeiden</h2>
<p>Eine gute Alternative, so auch ein Sprecher der NVL, sei die Steuerklassenkombination IV plus Faktor. Bei diesem Modell berechnet der Arbeitgeber gleich die voraussichtlich zu zahlende Steuer, sodass eine Nachzahlung hier schon im Vorfeld umgangen werden kann.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar!</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/berufsbekleidung-ist-steuerlich-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 16:09:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsbekleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskostenpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz f&#252;r die pers&#246;nliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Sch&#252;rzen und auch Westen. Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle <strong>Arbeitskleidung </strong>zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz f&#252;r die pers&#246;nliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Sch&#252;rzen und auch Westen.</p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-500" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Arbeitskleidung steuerlich absetzen" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/01/arbeitskleidung-300x196.jpg" alt="" width="300" height="196" />Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung Pflicht ist (z. B. als Arzt, Anwalt, Krankenschwester, Handwerker, Richter, Maler, Kellner oder Postbeamter), der kann sowohl die <strong>Anschaffungskosten </strong>wie auch die Reinigung dieser Kleidungsst&#252;cke <strong>von der Steuer absetzen</strong> (<a title="Steuererkl&#228;rung 2010" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832" target="_blank">Taxman 2011</a> hilft bei der Steuererkl&#228;rung). In der j&#228;hrlich abzugebenden <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self"><strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong></a> ist dies unter der Rubrik Webungskosten zu notieren (§ 9 EStG). Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber die <strong>Arbeitskleidung </strong>nicht selbst zur Verf&#252;gung stellt und es diesbez&#252;glich keinen betriebsinternen Waschdienst gibt. Auch die hier oftmals gezahlten steuerfreien Zusch&#252;sse (§ 3 / 31 EStG) f&#252;r die Beschaffung der <strong>Arbeitskleidung </strong>d&#252;rfen in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel greift hier der Paragraph zur &#220;berlassung von typischer Berufsbekleidung, welcher der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich &#252;berl&#228;sst. Ebenfalls als steuerfrei zu betrachten sind Barabl&#246;sungen vertraglicher Anspr&#252;che auf die Gestellung von berufstypischer <strong>Arbeitsbekleidung</strong>, selbst wenn diese betrieblich angeordnet wurde. Lediglich ein &#220;bersteigen der &#252;blichen finanziellen Aufwendungen von Seiten des Arbeitnehmers f&#252;hrt dazu, die Arbeitsbekleidung doch noch <strong>steuerlich geltend zu machen</strong>.</p>
<p><span id="more-498"></span></p>
<h2>Typische Berufs- und Arbeitskleidung steuerlich absetzen</h2>
<p><em>Typische Berufs- und Arbeitsbekleidung</em> beinhaltet Kleidungsst&#252;cke, die zum einen zum Schutz des Arbeitnehmers dienen, zum anderen auch die Betriebszugeh&#246;rigkeit signalisieren. Sie ist auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten und macht sich durch uniformartige Beschaffenheit, meist mit einer Kennzeichnung (beispielsweise des Firmenlogos) erkennbar. Hierdurch soll gew&#228;hrleistet werden, dass eine <strong>private Nutzung der Arbeitsbekleidung </strong>ausgeschlossen ist.</p>
<h2>Werbungskostenabzug auch f&#252;r normale Kleidung</h2>
<p>Ein Werbungskostenabzug kann jedoch vielfach auch in sogenannten normalen Berufsgruppen erreicht werden. Banker beispielsweise tragen zwar kleine uniformartige Bekleidung, jedoch unterliegen auch sie berufsbedingt einer gewissen Kleiderordnung. Das Gleiche gilt f&#252;r Berufst&#228;tige der gastronomischen Betriebe. Auch hier gibt es meist keine Berufsbekleidung, jedoch eine Kleiderordnung.<br />
Wer jedoch nur aus beruflichen Gr&#252;nden Tuchhosen, Sakkos oder Blusen tragen muss, der hat gute Chancen, die <strong>Anschaffung </strong>und auch die <strong>Reinigungskosten</strong> entsprechend <strong>steuerlich abzusetzen</strong>. Ebenfalls kann hier ein Abzug aufgrund von au&#223;ergew&#246;hnlichem beruflichen Verschlei&#223;, Besch&#228;digung oder Zerst&#246;rung geltend gemacht werden. Dies ist nat&#252;rlich nur dann m&#246;glich, wenn der Arbeitgeber f&#252;r den entstandenen Schaden nicht selbst aufkommen kann oder will. Weiterhin abzugsf&#228;hig kann hier jedoch auch der Restwert des zerst&#246;rten Kleidungsst&#252;ckes sein.</p>
<h2>Reinigungskosten f&#252;r Berufsbekleidung steuerlich absetzen</h2>
<p>Wer dazu verpflichtet ist <span style="text-decoration: underline;">Arbeits- oder Berufskleidung</span> zu tragen, der hat in der Regel auch f&#252;r die Reinigung dieser Kleidungsst&#252;cke zu sorgen. Dies kann sich durchaus in einem gro&#223;en Rahmen bewegen, denn schaut man sich beispielsweise die Berufsgruppe der &#196;rzte an, so wird klar, dass hier t&#228;glich ein frischer Kittel gebraucht wird. Die Reinigungskosten sind dann entsprechend hoch. Grunds&#228;tzlich gilt hierbei, dass die Nebenkosten immer auch im Bezug zu den Hauptkosten (der Anschaffung) liegen. Muss Berufs- oder Arbeitskleidung gekauft werden, so muss diese auch irgendwann gereinigt werden. Somit k&#246;nnen auch diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Und wer die Arbeitsbekleidung nicht in eine professionelle Reinigung geben, sondern selbst waschen will, der kann sogar die Anschaffung einer Waschmaschine bei der Einkommensteuererkl&#228;rung mit absetzen.<br />
Der Stromverbrauch, der bei der privaten Reinigung der Berufsbekleidung anf&#228;llt, muss der vom Hersteller zugef&#252;gten Bedienungsanleitung entnommen werden und kann dann entsprechend auch steuerliche Ber&#252;cksichtigung finden.</p>
<h2>Werbungskostenpauschale nutzen</h2>
<p>Vielen Finanzbeh&#246;rden ist das Pr&#252;fen von einzelnen meist kleinpreisigen Belegen zu aufwendig. Aus diesem Grund erkennt man hier oftmals eine Werbungskostenpauschale speziell f&#252;r Arbeits- und Berufsbekleidung an. Die Rede ist von der sogenannten Nichtaufgriffsgrenze, bei der auf die Anforderung von Belegen g&#228;nzlich verzichtet wird. In der Regel handelt es sich um einen Betrag von rund 100 Euro.</p>
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		<title>Einkommenssteuererkl&#228;rung Anlage S &#8211; Zusatzformular f&#252;r Selbst&#228;ndige</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:15:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerabgabepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Mantelbogen]]></category>
		<category><![CDATA[Veräußerungsgewinne]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-219" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_7238801_XS1-300x200.jpg" alt="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" width="300" height="200" />Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverst&#228;ndlichen Fachdeutsch versehen.</p>
<p>Zun&#228;chst w&#228;ren da die Ver&#228;u&#223;erungsgewinne, die im Zusatzformular aufgez&#228;hlt werden m&#252;ssen. Ver&#228;u&#223;erungsgewinne &#8211; das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Ver&#228;u&#223;erung oder Entnahme des Verm&#246;gens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Ver&#228;u&#223;erung. Dieser k&#246;nnen aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit sowie aus sonstigen Eink&#252;nften wie beispielsweise private Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;fte sein. In die <em>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</em> m&#252;ssen nicht Gewinne aus privaten Gesch&#228;ften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € &#252;berschreiten.  Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundst&#252;cken, welche durch die Ver&#228;u&#223;erung ein Gewinn des Privatverm&#246;gens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsg&#252;ter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erh&#246;ht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.</p>
<p><span id="more-217"></span></p>
<p>Ebenso wird in der <span style="text-decoration: underline;">Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</span> die Steuerbeg&#252;nstigung erw&#228;hnt, welche in Kraft treten kann, wenn es sich um Personen handelt, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufunf&#228;hig sind. Kommt es dann beispielsweise zu einer Betriebsver&#228;u&#223;erung, kann in diesem Fall ein Freibetrag von 45.000 Euro genutzt werden. Allerdings verringert sich dieser, wenn der Ver&#228;u&#223;erungsgewinn die Grenze in H&#246;he von 136.000 Euro &#252;bersteigt. Die Steuerbeg&#252;nstigung kann des Weiteren nur einmalig im Leben beantragt werden. Wird nicht der komplette Freibetrag genutzt, entf&#228;llt der nicht in Anspruch genommene Anteil.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich geh&#246;ren Ver&#228;u&#223;erungsgewinne zu den au&#223;erordentlichen Eink&#252;nften und unterliegen einer besonderen Besteuerung, bei der die so genannte F&#252;nftelreglung angewandt wird und tritt dann ein, wenn der oben genannte Sachverhalt nicht zutrifft. Die F&#252;nftelreglung funktioniert so, dass zun&#228;chst die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte aus dem regul&#228;ren zu versteuernden Einkommen herausgerechnet werden. Daraus ergibt sich dann die zu verbleibenden Eink&#252;nfte, welche zu versteuern sind. Im zweiten Schritt wird ein F&#252;nftel der au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte  dem Basiseinkommen dazugerechnet und somit ergibt sich ein weiteres Einkommen, f&#252;r das wiederum die Einkommensteuer ermittelt wird. Die Differenz zwischen beiden Einkommen wird daraufhin verf&#252;nffacht und daraus ergibt sich dann ein so genanntes gegl&#228;ttetes Einkommen auf die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte. Diese Steuererleichterung muss nicht separat beantragt werden und wird direkt vom Finanzamt berechnet. Erzielt man als Selbst&#228;ndiger au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte aus beispielsweise Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften, dann wird das ebenso in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
<p>Der Investitionsabzugsbetrag geh&#246;rt ebenfalls zu Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S und ersetzte 2008 die Ansparabschreibung. Mit dem Investitionsabzugsbetrag k&#246;nnen Unternehmen und Selbst&#228;ndige abnutzbares und bewegliche Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Daf&#252;r wird eine au&#223;erbilanzielle Gewinnkorrektur vorgenommen, wodurch keine R&#252;ckbildung innerhalb der Bilanz ergibt. Voraussetzungen f&#252;r den Abzug sind, dass Selbst&#228;ndige und Gewerbetreibende nicht ein Betriebsverm&#246;gen in H&#246;he bis zu 235.000 Euro &#252;bersteigen, au&#223;erdem muss f&#252;r das angeschaffte Wirtschaftsgut eine Nutzungsabsicht bestehen und der maximale Betrag der Abschreibung betr&#228;gt allerh&#246;chstens 200.000 Euro. Des weiteren muss der Steuerzahler dem Finanzamt eine Funktionsbenennung vorlegen. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise eine Maschine angeschafft wird, dann muss nicht nur die Kosten angegeben werden, sondern auch die Funktion, wof&#252;r die Maschine im Betrieb eingesetzt wird. Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nimmt, muss sp&#228;testens nach dem dritten Jahr der Inanspruchnahme das Wirtschaftsgut anschaffen. Tritt der Fall nicht ein, dann kann der Abzug wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden. Der Investitionsabzugsbetrag wird ebenfalls in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
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		<title>Abgabefristen ESt Erkl&#228;rung 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_209" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-209" title="Einkommensteuererkl&#228;rung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS-300x200.jpg" alt="Abgabefristen ESt 2008" width="300" height="200" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Maria.P. - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich nutzen k&#246;nnen.</strong></p>
<p>Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008</strong> abgegeben werden, wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die M&#246;glichkeit diese noch bis zum <strong>31. Dezember 2012</strong> abzugeben. Denn auch wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso m&#246;glich sind.</p>
<p>Vor allem gilt keine Erkl&#228;rungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant ver&#228;nderte. Weitere Gr&#252;nde auch ohne Erkl&#228;rungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die <a title="&#196;nderungen Kindergeld 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/" target="_self">Kinderfreibetr&#228;ge</a> die sich positiv im Laufe des Jahres ver&#228;ndert haben sind Gr&#252;nde, um den Termin bei der <em>ESt Erkl&#228;rung 2008</em> auch ohne Erkl&#228;rungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.</p>
<p>Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Eink&#252;nften ber&#252;cksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch f&#252;r die Verlustabz&#252;ge der letzten Jahre. Au&#223;erdem sollte die <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008 </strong>abgegeben werden, wenn Ehepaare f&#252;r das Jahr der Eheschlie&#223;ung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zur&#252;ckerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.</p>
<p><span id="more-202"></span></p>
<h2>Aber wann tritt die Erkl&#228;rungspflicht f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 ein?</h2>
<p>Die Einkommensteuerkl&#228;rung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Eink&#252;nfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro &#252;bersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Au&#223;erdem besteht die Erkl&#228;rungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufst&#228;tig sind und f&#252;r das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres  nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen und die Erkl&#228;rungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibetr&#228;ge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbetr&#228;ge f&#252;r Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<p>Eine verl&#228;ngerte Abgabefrist mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat gef&#246;rderte Zulage k&#246;nnen die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro j&#228;hrlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten &#252;bersteigt. Die maximale Pr&#228;mie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten verm&#246;genswirksamen Leistungen und bei der Wohnungspr&#228;mie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regul&#228;r mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erw&#228;hnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular daf&#252;r gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Ben&#246;tigt wird zus&#228;tzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag f&#252;r die Arbeitnehmersparzulage beigef&#252;gt wird.</p>
<p>Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erkl&#228;rung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einh&#228;lt, dem k&#246;nnen ein so genannter Versp&#228;tungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. F&#252;r das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verl&#228;ngerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater m&#246;glich ist. Und wer dann noch die Steuererkl&#228;rung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die &#252;ber das System Elster eingerecht werden.</p>
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		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung 2009: Kosten f&#252;r ein Studium nach der Berufsausbildung d&#252;rfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuererklaerung-2009-kosten-fuer-ein-studium-nach-der-berufsausbildung-duerfen-jetzt-steuerlich-geltend-gemacht-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 10:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Erststudium]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[ Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, k&#246;nnen jetzt in voller H&#246;he als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug m&#246;glich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, als Werbungskosten abgesetzt werden k&#246;nnen, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.</strong></p>
<p>Wer jetzt seine Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2009 anfertigt, kann von einem Urteil des BFH profitieren. Dieses Urteil besagt, dass die Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, in voller H&#246;he als Werbungskosten in der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 geltend gemacht werden k&#246;nnen, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.</p>
<p>Die Kosten f&#252;r ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden damit ab jetzt steuerlich genauso behandelt wie die Kosten eines Zweitstudiums. Bislang konnten die Kosten f&#252;r das Erststudium ausschlie&#223;lich als Sonderausgaben in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dies hatte den Nachteil, dass die anrechenbare Summe auf maximal 4000 Euro begrenzt war. Dar&#252;ber hinaus war der Sonderausgabenabzug auf den aktuellen Veranlagungszeitraum begrenzt.</p>
<p>Auch Personen, die im aktuellen Veranlagungszeitraum keine oder nur geringe Eink&#252;nfte erzielt haben, k&#246;nnen von der neuen Regelung profitieren. Werbungskosten, die nicht mit positiven Eink&#252;nften verrechnet werden k&#246;nnen, d&#252;rfen n&#228;mlich im Rahmen eines Verlustvortrages in den nachfolgenden Veranlagungszeitraum &#252;bernommen werden.</p>
<p>Studienkosten, die vom Finanzamt anerkannt werden, sind beispielsweise Studiengeb&#252;hren, Semesterbeitr&#228;ge, Kosten f&#252;r Arbeitsmaterialien, doppelte Haushaltf&#252;hrung sowie Zinsen f&#252;r einen Studienkredit.</p>
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		<title>Neues Musterverfahren &#8211; Steuerliche Behandlung von Aufwendungen f&#252;r ein Erststudium</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 16:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgabenabzug]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterst&#252;tzt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht M&#252;nster. Hier soll die Frage gekl&#228;rt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind (FG M&#252;nster Az.: 11 K 4489/09 F). Die Kl&#228;gerin hatte ein duales Studium [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterst&#252;tzt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht M&#252;nster. Hier soll die Frage gekl&#228;rt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind (FG M&#252;nster Az.: 11 K 4489/09 F).</strong></p>
<p>Die Kl&#228;gerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen f&#252;r das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wollte die Kosten allerdings nur als Sonderausgaben ber&#252;cksichtigen. Diese sind auf maximal 4.000 Euro im Jahr begrenzt und k&#246;nnen auch nur die Steuerlast im Jahr ihrer Entstehung mindern. W&#228;hrend des Studiums hatte die Kl&#228;gerin jedoch nur geringere Einnahmen erzielt, so dass der Sonderausgabenabzug wirkungslos blieb.</p>
<p><span id="more-64"></span></p>
<p>Der BdSt hatte bereits im vergangenen Jahr zwei Musterverfahren zur steuerlichen Behandlung von Studienkosten unterst&#252;tzt. Mit Urteil vom 18. Juni 2009 (Az.: VI R 14/07) hat der Bundesfinanzhof dem BdSt Recht gegeben und festgestellt, dass die Kosten f&#252;r ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Werbungskosten sind. Zudem hatte der BdSt ein Musterverfahren zur steuerlichen Behandlung f&#252;r Aufwendungen eines typischen Erststudiums unterst&#252;tzt (FG Niedersachsen Az.: 1K 405/05). Aufgrund des Sachverhaltes konnte dieses Verfahren jedoch nicht zur Kl&#228;rung der Rechtsfrage beitragen. Daher unterst&#252;tzt der BdSt nun erneut ein Klageverfahren.</p>
<p>Steuerzahler, die eine Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben m&#252;ssen oder wollen, sollten daher die Kosten f&#252;r das Erststudium auf jeden Fall geltend machen. Zun&#228;chst wird das Finanzamt die Kosten lediglich in H&#246;he von 4.000 Euro als Sonderausgaben ber&#252;cksichtigen. Steuerzahler, die h&#246;here Aufwendungen getragen haben oder sich die Kosten nicht in voller H&#246;he auswirken, weil die Einnahmen des Studenten zu gering sind, sollten gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Einspruchsbegr&#252;ndung sollte auf das vorgenannte Musterverfahren beim FG M&#252;nster verwiesen werden.</p>
<p>F&#252;r einige Studenten k&#246;nnte aber auch die Devise „Abwarten und Tee“ trinken lohnen. Wer keine Steuererkl&#228;rung abgeben muss, weil er zum Beispiel garkeine eigenen Einnahmen erzielt, kann seine Steuererkl&#228;rung f&#252;r die Studienjahre auch noch mindestens vier Jahre nach dem entsprechenden Kalenderjahr abgeben und dann die Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Vielleicht ist bis dahin die Rechtsfrage gekl&#228;rt. </p>
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		<title>Sonderausgaben &#8211; Welche Sonderausgaben kann ich geltend machen?</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 13:42:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgeaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelnachweise]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderausgaben sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt. Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die Sonderausgaben in vier Bereiche ein: allgemeine Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen Andere Vorsorgeaufwendungen Sonstige Aufwendungen Die allgemeinen Sonderausgaben Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sonderausgaben</strong> sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt.<br />
Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die <strong>Sonderausgaben</strong> in vier Bereiche ein:</p>
<ol>
<li>allgemeine Sonderausgaben</li>
<li>Altersvorsorgeaufwendungen</li>
<li>Andere Vorsorgeaufwendungen</li>
<li>Sonstige Aufwendungen</li>
</ol>
<p><strong>Die allgemeinen Sonderausgaben</strong></p>
<p>Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Familie und der beruflichen Bildung stehen. Insbesondere sind hier absetzungsf&#228;hig:</p>
<ul>
<li>Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner bis zu einer maximalen H&#246;he von € 13.805,00. Dieser Betrag erh&#246;ht sich ab 1.1.2010 un die Summe, die der Unterhaltspflichtige f&#252;r die Kranken- und Pflegeversicherung f&#252;r den Unterhaltsberechtigten aufwendet- Betreuungskosten f&#252;r Kinder, die das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Renten und dauernde Lasten, die sich aus einer besonderen Verpflichtung ergeben</li>
<li>Betreuungskosten f&#252;r behinderte Kinder (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Aufwendungen f&#252;r die erste Berufsausbildung oder das Erststudium (max. 4.000 € pro Jahr)</li>
<li>Schuldgeld f&#252;r eine staatlich anerkannte, inl&#228;ndische Ersatzschule (bis 30%)</li>
</ul>
<p><span id="more-31"></span></p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu fallen unter die <strong>allgemeinen Sonderausgaben</strong> noch die gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten sowie Spenden (max. 20% des Nettoeinkommens) an politische Parteien oder gemeinn&#252;tzige Einrichtungen, &#252;ber die es eine ordnungsgem&#228;&#223;e Spendenquittung gibt.</p>
<p><strong>Die Altersvorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Beitr&#228;ge zur Altersvorsorge k&#246;nnen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu geh&#246;ren an erster Stelle nat&#252;rlich die Arbeitnehmerbeitr&#228;ge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch private Altersvorsorgevertr&#228;ge werden gef&#246;rdert. Bei einer Riester-Rente zum Beispiel wird gepr&#252;ft, ob das Zulagenmodell oder die steuerliche Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge g&#252;nstiger f&#252;r den Steuerpflichtigen ist. Selbstst&#228;ndige oder Besserverdienende haben die M&#246;glichkeit, durch den Abschluss einer Basis-Rentenversicherung nach Riester ihr steuerpflichtiges Einkommen zu mindern. Da hier auch Einmaleinzahlungen zus&#228;tzlich zu den laufenden Beitr&#228;gen m&#246;glich sind, kann der Steuerpflichtige auch eventuell anfallende Einkommensteuernachzahlungen positiv beeinflussen. Beitr&#228;ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge fallen ebenfalls unter den Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich absetzbar.</p>
<p>Im Jahr 2010 sind zum Beispiel 60% der eingezahlten Beitr&#228;ge in eine private Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Bis zum Jahr 2025 steigt die Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge auf 100%. Die H&#246;chstgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 €, Ehepaare k&#246;nnen den doppelten Betrag als Sonderausgaben geltend machen.</p>
<p><strong>Andere Vorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Unter diesem Punkt sind all jene Vorsorgeaufwendungen zusammengefasst, die sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstst&#228;ndigen zu einem Steuerabzug f&#252;hren k&#246;nnen. Dazu geh&#246;rt unter anderem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sowie der Beitrag zur Krankenversicherung, wenn er w&#228;hrend des gesamten Jahres allein getragen wurde. Auch Beitr&#228;ge zu Berufsunf&#228;higkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen k&#246;nnen in diesem Bereich steuerlich abgesetzt werden.</p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu sind Risikolebensversicherungen steuerlich absetzbar, wenn daraus nur eine Todesfallleistung gezahlt wird. Auch Beitr&#228;ge zu Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, k&#246;nnen unter dem Bereich andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Der H&#246;chstsatz, der j&#228;hrlich unter dem Punkt andere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, liegt bei € 1.900. Er erh&#246;ht sich auf € 2.400, wenn die Beitr&#228;ge zur Krankenversicherung das ganze Jahr &#252;ber selbst bezahlt wurden.</p>
<p><strong>Sonstige Aufwendungen</strong></p>
<p>Diese Absetzm&#246;glichkeit kommt sicher nur einem kleinen Personenkreis zugute. Hier k&#246;nnen Aufwendungen f&#252;r die Restaurierung und Instandsetzung von Baudenkm&#228;lern, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und f&#252;r Kulturg&#252;ter steuerlich abgesetzt werden. Ein j&#228;hrlicher Abzug von 9% der Kosten, verteilt auf 10 Jahre, ist hier m&#246;glich.</p>
<p><strong>Das B&#252;rgerentlastungsgesetz (BEG)</strong></p>
<p>Am 1. Januar 2010 trat das B&#252;rgerentlastungsgesetz in Kraft. Nunmehr k&#246;nnen alle Beitr&#228;ge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden, soweit ihre Leistung den Voraussetzungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden in steuerrechtlicher Hinsicht nunmehr privat und gesetzlich Versicherte steuerlich gleich behandelt.<br />
In den Jahren 2010 bis 2019 f&#252;hren die Finanz&#228;mter eine automatischen G&#252;nstigerpr&#252;fung durch, damit niemand durch die Systemumstellung schlechter gestellt wird. Dies beinhaltet unter anderem auch, dass bei einem Steuerpflichtigen m&#246;glicherweise die alten Vorsorgepauschalen aus dem Jahr 2005 zur Anwendung kommen.</p>
<p><strong>Wie wird bei der Einkommensteuererkl&#228;rung verfahren, wenn der Steuerpflichtige keine Einzelnachweise vorlegen kann?</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat bestimmte Pauschalbetr&#228;ge festgelegt, die anstelle von Einzelnachweisen bei der Einkommensteuererkl&#228;rung in Anspruch genommen werden k&#246;nnen. F&#252;r die allgemeinen Sonderausgaben gilt hier eine Pauschale von € 36,00 f&#252;r Alleinstehende und € 72 f&#252;r Ehepaare, die steuerlich zusammen veranlagt werden.<br />
Im Bereich allgemeine Vorsorgeaufwendungen wird ein bruttolohnabh&#228;ngiger Pauschalsatz ermittelt, der anstelle von Einzelnachweisen dann die einkommensteuerpflichtigen Eink&#252;nfte mindert.</p>
<p><strong>Gilt grunds&#228;tzlich Einzelnachweis vor Pauschbetrag?</strong></p>
<p>Sollte der Steuerpflichtige mit seinen Einzelnachweisen h&#246;here Sonderausgaben geltend machen k&#246;nnen, als der Pauschbetrag vorsieht, wird nach den Einzelnachweisen gerechnet. &#220;bersteigt der Betrag, der sich aus den Einzelnachweisen ergibt, die Sonderausgabenpauschale nicht, berechnet das Finanzamt bei der Einkommensteuererkl&#228;rung automatisch den Pauschalabzug.</p>
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