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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Einzelnachweise</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Sonderausgaben &#8211; Welche Sonderausgaben kann ich geltend machen?</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 13:42:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgeaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelnachweise]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderausgaben sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt. Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die Sonderausgaben in vier Bereiche ein: allgemeine Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen Andere Vorsorgeaufwendungen Sonstige Aufwendungen Die allgemeinen Sonderausgaben Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sonderausgaben</strong> sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt.<br />
Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die <strong>Sonderausgaben</strong> in vier Bereiche ein:</p>
<ol>
<li>allgemeine Sonderausgaben</li>
<li>Altersvorsorgeaufwendungen</li>
<li>Andere Vorsorgeaufwendungen</li>
<li>Sonstige Aufwendungen</li>
</ol>
<p><strong>Die allgemeinen Sonderausgaben</strong></p>
<p>Zu den allgemeinen Sonderausgaben z&#228;hlen im weitesten Sinne alle die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Familie und der beruflichen Bildung stehen. Insbesondere sind hier absetzungsf&#228;hig:</p>
<ul>
<li>Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner bis zu einer maximalen H&#246;he von € 13.805,00. Dieser Betrag erh&#246;ht sich ab 1.1.2010 un die Summe, die der Unterhaltspflichtige f&#252;r die Kranken- und Pflegeversicherung f&#252;r den Unterhaltsberechtigten aufwendet- Betreuungskosten f&#252;r Kinder, die das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Renten und dauernde Lasten, die sich aus einer besonderen Verpflichtung ergeben</li>
<li>Betreuungskosten f&#252;r behinderte Kinder (zu zwei Dritteln)</li>
<li>Aufwendungen f&#252;r die erste Berufsausbildung oder das Erststudium (max. 4.000 € pro Jahr)</li>
<li>Schuldgeld f&#252;r eine staatlich anerkannte, inl&#228;ndische Ersatzschule (bis 30%)</li>
</ul>
<p><span id="more-31"></span></p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu fallen unter die <strong>allgemeinen Sonderausgaben</strong> noch die gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten sowie Spenden (max. 20% des Nettoeinkommens) an politische Parteien oder gemeinn&#252;tzige Einrichtungen, &#252;ber die es eine ordnungsgem&#228;&#223;e Spendenquittung gibt.</p>
<p><strong>Die Altersvorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Beitr&#228;ge zur Altersvorsorge k&#246;nnen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu geh&#246;ren an erster Stelle nat&#252;rlich die Arbeitnehmerbeitr&#228;ge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch private Altersvorsorgevertr&#228;ge werden gef&#246;rdert. Bei einer Riester-Rente zum Beispiel wird gepr&#252;ft, ob das Zulagenmodell oder die steuerliche Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge g&#252;nstiger f&#252;r den Steuerpflichtigen ist. Selbstst&#228;ndige oder Besserverdienende haben die M&#246;glichkeit, durch den Abschluss einer Basis-Rentenversicherung nach Riester ihr steuerpflichtiges Einkommen zu mindern. Da hier auch Einmaleinzahlungen zus&#228;tzlich zu den laufenden Beitr&#228;gen m&#246;glich sind, kann der Steuerpflichtige auch eventuell anfallende Einkommensteuernachzahlungen positiv beeinflussen. Beitr&#228;ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge fallen ebenfalls unter den Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich absetzbar.</p>
<p>Im Jahr 2010 sind zum Beispiel 60% der eingezahlten Beitr&#228;ge in eine private Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Bis zum Jahr 2025 steigt die Absetzbarkeit der Beitr&#228;ge auf 100%. Die H&#246;chstgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 €, Ehepaare k&#246;nnen den doppelten Betrag als Sonderausgaben geltend machen.</p>
<p><strong>Andere Vorsorgeaufwendungen</strong></p>
<p>Unter diesem Punkt sind all jene Vorsorgeaufwendungen zusammengefasst, die sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstst&#228;ndigen zu einem Steuerabzug f&#252;hren k&#246;nnen. Dazu geh&#246;rt unter anderem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sowie der Beitrag zur Krankenversicherung, wenn er w&#228;hrend des gesamten Jahres allein getragen wurde. Auch Beitr&#228;ge zu Berufsunf&#228;higkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen k&#246;nnen in diesem Bereich steuerlich abgesetzt werden.</p>
<p>Zus&#228;tzlich dazu sind Risikolebensversicherungen steuerlich absetzbar, wenn daraus nur eine Todesfallleistung gezahlt wird. Auch Beitr&#228;ge zu Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, k&#246;nnen unter dem Bereich andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Der H&#246;chstsatz, der j&#228;hrlich unter dem Punkt andere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, liegt bei € 1.900. Er erh&#246;ht sich auf € 2.400, wenn die Beitr&#228;ge zur Krankenversicherung das ganze Jahr &#252;ber selbst bezahlt wurden.</p>
<p><strong>Sonstige Aufwendungen</strong></p>
<p>Diese Absetzm&#246;glichkeit kommt sicher nur einem kleinen Personenkreis zugute. Hier k&#246;nnen Aufwendungen f&#252;r die Restaurierung und Instandsetzung von Baudenkm&#228;lern, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und f&#252;r Kulturg&#252;ter steuerlich abgesetzt werden. Ein j&#228;hrlicher Abzug von 9% der Kosten, verteilt auf 10 Jahre, ist hier m&#246;glich.</p>
<p><strong>Das B&#252;rgerentlastungsgesetz (BEG)</strong></p>
<p>Am 1. Januar 2010 trat das B&#252;rgerentlastungsgesetz in Kraft. Nunmehr k&#246;nnen alle Beitr&#228;ge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden, soweit ihre Leistung den Voraussetzungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden in steuerrechtlicher Hinsicht nunmehr privat und gesetzlich Versicherte steuerlich gleich behandelt.<br />
In den Jahren 2010 bis 2019 f&#252;hren die Finanz&#228;mter eine automatischen G&#252;nstigerpr&#252;fung durch, damit niemand durch die Systemumstellung schlechter gestellt wird. Dies beinhaltet unter anderem auch, dass bei einem Steuerpflichtigen m&#246;glicherweise die alten Vorsorgepauschalen aus dem Jahr 2005 zur Anwendung kommen.</p>
<p><strong>Wie wird bei der Einkommensteuererkl&#228;rung verfahren, wenn der Steuerpflichtige keine Einzelnachweise vorlegen kann?</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat bestimmte Pauschalbetr&#228;ge festgelegt, die anstelle von Einzelnachweisen bei der Einkommensteuererkl&#228;rung in Anspruch genommen werden k&#246;nnen. F&#252;r die allgemeinen Sonderausgaben gilt hier eine Pauschale von € 36,00 f&#252;r Alleinstehende und € 72 f&#252;r Ehepaare, die steuerlich zusammen veranlagt werden.<br />
Im Bereich allgemeine Vorsorgeaufwendungen wird ein bruttolohnabh&#228;ngiger Pauschalsatz ermittelt, der anstelle von Einzelnachweisen dann die einkommensteuerpflichtigen Eink&#252;nfte mindert.</p>
<p><strong>Gilt grunds&#228;tzlich Einzelnachweis vor Pauschbetrag?</strong></p>
<p>Sollte der Steuerpflichtige mit seinen Einzelnachweisen h&#246;here Sonderausgaben geltend machen k&#246;nnen, als der Pauschbetrag vorsieht, wird nach den Einzelnachweisen gerechnet. &#220;bersteigt der Betrag, der sich aus den Einzelnachweisen ergibt, die Sonderausgabenpauschale nicht, berechnet das Finanzamt bei der Einkommensteuererkl&#228;rung automatisch den Pauschalabzug.</p>
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