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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; ESt Erklärung 2008</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Est Erkl&#228;rung 2008 mit ELSTER integrierten Programmen bearbeiten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 11:18:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen &#252;ber elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verf&#252;gung. Inzwischen reichten 8,2 Millionen B&#252;rger ihre Est Erkl&#228;rung 2008 &#252;ber den elektronischen Weg ein. F&#252;r die Bearbeitung wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen &#252;ber elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verf&#252;gung.  Inzwischen reichten 8,2 Millionen B&#252;rger ihre <strong>Est Erkl&#228;rung 2008</strong> &#252;ber den elektronischen Weg ein. F&#252;r die Bearbeitung wird vom Finanzamt eine kostenlose Software bereitgestellt, jedoch ist es au&#223;erdem m&#246;glich, auch ein Programm zu verwenden in der die ELSTER Schnittstelle integriert ist.</p>
<p>Darunter das  Steuerprogramm  MAXTAX, das sich f&#252;r Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Unternehmer, Selbst&#228;ndige und Freiberufler eignet und f&#252;r alle Steuerbescheide zwischen 2001 und 2009 genutzt werden kann. Somit auch f&#252;r die <strong>Est Erkl&#228;rung 2008</strong>, welche noch bis Dezember 2012 abgegeben werden kann, sofern unter anderem keine Einkommenspflicht besteht. Besonderheit des Programms ist, dass es immer automatisch auf die g&#252;nstigste Veranlagungsart hinweist und somit lange Berechnungen wegfallen. MATAX kann in einem Jahresabo f&#252;r 29,99 Euro heruntergeladen werden und f&#252;r die gewerbliche Nutzung fallen Kosten in H&#246;he von 149,00 Euro an.</p>
<p>Ein weiteres Programm f&#252;r die Steuererkl&#228;rung, das zus&#228;tzlich mit ELSTER kompatibel ist, kommt von Haufe. Die angebotene <strong>Software TAXMAN</strong> entpuppt sich als kleines, dennoch sehr umfangreiches Steuerlexikon, welches eine Bibliothek mit Gesetztexten, Steuerhilfen und Urteilen beinhaltet und dar&#252;ber hinaus einen Reisekostenrechner, zahlreiche Musterbriefe sowie vollen Zugriff auf das <strong>Online Steuerportal</strong> von Haufe bietet. Auch hier ist die Est Erkl&#228;rung 2008 m&#246;glich. Das Programm kann sowohl von Angestellten, Arbeitnehmern wie Unternehmer und  Selbst&#228;ndigen genutzt werden. Kosten f&#252;r die Steuersoftware liegen bei 39,90 Euro und k&#246;nnen kostenpflichtig upgedatet werden.</p>
<p><span id="more-236"></span></p>
<p>Besonders g&#252;nstig, jedoch vielmehr etwas f&#252;r den privaten Steuerzahler und Kleinunternehmer  ist die Steuersoftware KONZ, die es bereits ab 9,95 Euro zu kaufen gibt und einige Test namhafter Zeitschriften und PC Portale trotz des g&#252;nstigen Preises bestehen konnte. Der Steuerzahler hat bei KONZ die Auswahl zwischen der Download  Version, die man &#252;ber die Webseite bestellen kann, oder dem Online Ausf&#252;llen der Steuererkl&#228;rung. Mit dem Programm sind mehrere Bearbeitungen m&#246;glich und zudem bietet die Software mehr als 1.000 Tipps zum Steuersparen. Allerdings kann mit der Download Version nicht die Est Erkl&#228;rung 2008 abgegeben werden, da das Programm auf die aktuelle Steuererkl&#228;rung ausgerichtet ist. Daf&#252;r aber online, wor&#252;ber die erste Steuerkl&#228;rung ebenfalls 9.95 Euro kostet und jede weitere 4,95 Euro. Beide Varianten haben jedoch die ELSTER Schnittstelle integriert.</p>
<p>Von Stiftung Warentest als Testsieger gek&#252;rt ist die Software Steuer-Spar-Erkl&#228;rung, die unter anderem zahlreiche Steuertipps bietet und dar&#252;ber hinaus alle Angaben noch einmal &#252;berpr&#252;ft. Au&#223;erdem kann nach Bearbeitung der Steuererkl&#228;rung diese sofort auf elektronischem Weg an das Finanzamt zugesendet werden. Die Version gilt f&#252;r 2010, jedoch ist es problemlos m&#246;glich Vorg&#228;ngerprogramme zu erhalten, um beispielsweise die Est Erkl&#228;rung 2008 zu bearbeiten. Die Software kostet 24,95 Euro und kann sowohl als Download wie auch als CD Rom bestellt werden.</p>
<p>Neben kostenpflichtigen Steuerprogrammen gibt es ebenfalls kostenlose Software, welche ebenfalls mit der ELSTER Schnittstelle integriert sind. Darunter das Projekt TAXBIRD, das aus zwei Elementen besteht. Zum einen aus libgeier &#8211; eine freie Bibliothek, welche dazu dient aufbereitete Steuerdaten an das Finanzamt zu &#252;bermitteln- und zum anderen aus taxbird, einer grafischen Benutzeroberfl&#228;che, die Umsatzsteuervoranmeldungen erfasst und ebenso an das Finanzamt zu sendet. Allerdings k&#246;nnen sowohl aktuelle Einkommensteuererkl&#228;rungen wie auch die Est Erkl&#228;rung 2008 nicht &#252;bermittelt werden, das daf&#252;r die Genehmigung des bayrischen Landesamts f&#252;r Steuern noch nicht vorhanden ist. Eine weitere kostenlose Steuersoftware ist Taxpool, die als Miniversion angeboten wird und nicht alle Funktionen im Vergleich zur kostenpflichtigen Version besitzt, jedoch mit ELSTER kompatibel ist.</p>
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		<title>Abgabefristen ESt Erkl&#228;rung 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_209" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-209" title="Einkommensteuererkl&#228;rung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS-300x200.jpg" alt="Abgabefristen ESt 2008" width="300" height="200" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Maria.P. - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich nutzen k&#246;nnen.</strong></p>
<p>Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008</strong> abgegeben werden, wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die M&#246;glichkeit diese noch bis zum <strong>31. Dezember 2012</strong> abzugeben. Denn auch wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso m&#246;glich sind.</p>
<p>Vor allem gilt keine Erkl&#228;rungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant ver&#228;nderte. Weitere Gr&#252;nde auch ohne Erkl&#228;rungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die <a title="&#196;nderungen Kindergeld 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/" target="_self">Kinderfreibetr&#228;ge</a> die sich positiv im Laufe des Jahres ver&#228;ndert haben sind Gr&#252;nde, um den Termin bei der <em>ESt Erkl&#228;rung 2008</em> auch ohne Erkl&#228;rungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.</p>
<p>Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Eink&#252;nften ber&#252;cksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch f&#252;r die Verlustabz&#252;ge der letzten Jahre. Au&#223;erdem sollte die <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008 </strong>abgegeben werden, wenn Ehepaare f&#252;r das Jahr der Eheschlie&#223;ung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zur&#252;ckerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.</p>
<p><span id="more-202"></span></p>
<h2>Aber wann tritt die Erkl&#228;rungspflicht f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 ein?</h2>
<p>Die Einkommensteuerkl&#228;rung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Eink&#252;nfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro &#252;bersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Au&#223;erdem besteht die Erkl&#228;rungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufst&#228;tig sind und f&#252;r das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres  nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen und die Erkl&#228;rungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibetr&#228;ge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbetr&#228;ge f&#252;r Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<p>Eine verl&#228;ngerte Abgabefrist mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat gef&#246;rderte Zulage k&#246;nnen die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro j&#228;hrlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten &#252;bersteigt. Die maximale Pr&#228;mie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten verm&#246;genswirksamen Leistungen und bei der Wohnungspr&#228;mie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regul&#228;r mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erw&#228;hnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular daf&#252;r gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Ben&#246;tigt wird zus&#228;tzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag f&#252;r die Arbeitnehmersparzulage beigef&#252;gt wird.</p>
<p>Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erkl&#228;rung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einh&#228;lt, dem k&#246;nnen ein so genannter Versp&#228;tungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. F&#252;r das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verl&#228;ngerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater m&#246;glich ist. Und wer dann noch die Steuererkl&#228;rung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die &#252;ber das System Elster eingerecht werden.</p>
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