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Sparen bei der Steuererklärung – hier gibt es die News

Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.

Was sich anfänglich als so gut anfühlt, ändert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, schmälern den Lohn oder das Gehalt erheblich, sodass der Berufseinsteiger schnell auch frustriert sein wird.

Steuertipps für jede Steuerklasse

In der Regel ist der Berufseinsteiger ledig und ohne Kinder, sodass ihm hier die Steuerklasse I zugeteilt wird. Die Einstufung in die Steuerklasse I sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer einen immensen Abzug für Steuern hinnehmen muss, da er, anders als bei der Steuerklasse 3 oder vier beispielsweise, keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Ehegatte oder Kind hat und somit auch höchstmöglich besteuert werden kann. Die zu zahlenden Steuern sind der jeweiligen Steuertabelle zu entnehmen und beinhalten einen sogenannten Steuervorschuss, den der Arbeitnehmer monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen bekommt. Der tatsächliche Steueraufwand ergibt sich dann am Jahresende, wenn die Lohnsteuererklärung fällig wird. Hier wird dann genau berechnet, ob der Steuerzahler eine Forderung oder aber eine Verbindlichkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt hat.

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Höhere Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibeträgen zu erwarten

Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereithält, ist es doch möglich, bei der Einkommensteuer kräftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen können, dabei sind es vor allem die Freibeträge, die für eine geringere steuerliche Belastung und darüber hinaus in vielen Fällen auch für höhere Steuerrückzahlungen sorgen. Und damit nicht genug: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen das Nettoeinkommen schon für das laufende Jahr, sodass schon hier eine spürbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibeträge müssen also nicht erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.

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Einmal im Jahr kommt die Steuererklärung und viele Steuerzahler grausen sich bereits Wochen vor dem Abgabetermin vor dem Ausfüllen des Formulars. Denn es ist nicht immer einfach einen Durchblick zu behalten. Doch dabei sind viele Punkte in der Steuerklärung absetzbar und so können Steuerzahler durchaus einiges sparen.

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Da wären zunächst die Freibeträge, die allerdings zuerst einmal auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden müssen. Ausnahme bildet da der Grundfreibetrag, der zur Sicherung des Existenzminimums dient und automatisch bei der Steuererklärung absetzbar ist. Seit 2010 liegt der Freibetrag für Ledige bei 8.004 Euro und für Verheiratete bei 16.008 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fallen Einkommenssteuern an. Doch da gibt es noch mehr Freibeträge, die zwar nicht für jeden Steuerzahler gelten, aber doch im Groben zahlreiche Gruppen abdeckt. Darunter auch der Kinderfreibetrag, der sich ebenfalls aus dem Existenzminimum und dem Grundbedarf des Kindes berechnet. Derzeit liegt der Freibetrag bei 2.184 Euro für Alleinerziehende und bei 4.368 Euro für beide Elternteile. Der Kinderfreibetrag ist dann effizient, wenn sich nach Berechnung des versteuerten Einkommens der Freibetrag als günstiger erweist als das Kindergeld. Um das festzustellen, prüft das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung ob der Fall eintritt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Kindergeld auf die aus der Berechnung entstehenden Steuerersparnis angerechnet wird. Trotz dessen können Arbeitnehmer mit hohen Verdienst ebenso das Kindergeld beantragen, denn aufgrund genau dieser Prüfung entsteht kein Nachteil und ist weiterhin von der Steuerklärung absetzbar. Ebenso einen Pauschalfreibetrag gibt es bei Kapitaleinkünften. Wenn diese nicht die Grenze von 801,00 Euro im Jahr übersteigen, sind sie ebenso steuerfrei.

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