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Kilometergeldpauschale

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Die Kilometergeldpauschale sorgt aktuell wieder für Unmut unter der Bevölkerung, denn kürzlich wurde bekannt, dass Landesbedienstete oftmals mehr Geld für Reisekosten von der Steuer absetzen können als andere Arbeitnehmer. Für Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesländern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, während alle anderen Steuerzahler hier nur 0,30 Euro absetzen dürfen. Diese Ungleichbehandlung beschäftigte nun auch die zuständigen Gerichte, denn es galt zu prüfen, ob diese Sonderbehandlung nicht gar verfassungswidrig ist.

Finanzgericht Baden-Württemberg urteilt zur Kilometergeldpauschale

Laut Urteil der Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt es sich bei dieser Ungleichbehandlung jedoch nicht um ein verfassungswidriges Verhalten ( siehe Urteil 10 K 1768/10). Das Gericht führt seine Entscheidung dahin gehend aus, dass hier explizit nur dann von einer Ungleichbehandlung ausgegangen werden kann, wenn wesentlich Gleiches nicht gleich, bzw. Ungleiches in der Ausführung nach gleichbehandelt wird. Hierfür muss jedoch immer auch ein sachlicher Grund vorliegen.

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