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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Kinderfreibetrag</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Abgabefristen ESt Erkl&#228;rung 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[ESt Erklärung 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_209" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS.jpg" rel="lightbox"><img class="size-medium wp-image-209" title="Einkommensteuererkl&#228;rung" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_2091877_XS-300x200.jpg" alt="Abgabefristen ESt 2008" width="300" height="200" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Maria.P. - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>Grunds&#228;tzlich wird die Einkommensteuererkl&#228;rung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das hei&#223;t, dass die Steuerkl&#228;rung f&#252;r 2009 regul&#228;r bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler f&#252;r sich nutzen k&#246;nnen.</strong></p>
<p>Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008</strong> abgegeben werden, wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die M&#246;glichkeit diese noch bis zum <strong>31. Dezember 2012</strong> abzugeben. Denn auch wenn keine Erkl&#228;rungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso m&#246;glich sind.</p>
<p>Vor allem gilt keine Erkl&#228;rungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant ver&#228;nderte. Weitere Gr&#252;nde auch ohne Erkl&#228;rungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die <a title="&#196;nderungen Kindergeld 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/die-aenderungen-beim-kindergeld-2010/" target="_self">Kinderfreibetr&#228;ge</a> die sich positiv im Laufe des Jahres ver&#228;ndert haben sind Gr&#252;nde, um den Termin bei der <em>ESt Erkl&#228;rung 2008</em> auch ohne Erkl&#228;rungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.</p>
<p>Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Eink&#252;nften ber&#252;cksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch f&#252;r die Verlustabz&#252;ge der letzten Jahre. Au&#223;erdem sollte die <strong>ESt Erkl&#228;rung 2008 </strong>abgegeben werden, wenn Ehepaare f&#252;r das Jahr der Eheschlie&#223;ung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zur&#252;ckerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.</p>
<p><span id="more-202"></span></p>
<h2>Aber wann tritt die Erkl&#228;rungspflicht f&#252;r die ESt Erkl&#228;rung 2008 ein?</h2>
<p>Die Einkommensteuerkl&#228;rung muss abgeben werden, wenn sich die positiven Eink&#252;nfte von denen nicht die Lohnsteuer abgezogen wurde, die Grenze von 410,00 Euro &#252;bersteigt oder wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Au&#223;erdem besteht die Erkl&#228;rungspflicht bei Ehepaaren, die beide berufst&#228;tig sind und f&#252;r das komplette beziehungsweise zum Teil des jeweiligen Kalenderjahres  nach der Steuerklasse V oder IV besteuert wurden. Des weiteren gilt die Pflicht bei Entgeltersatzleistungen, dessen Grenze einen Betrag von 410,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen und die Erkl&#228;rungspflicht gilt, wenn das Finanzamt die Freibetr&#228;ge auf die Lohnsteuer eingetragen hat. Ausnahmen bilden da Pauschalbetr&#228;ge f&#252;r Behinderte, Hinterbliebene und die Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<p>Eine verl&#228;ngerte Abgabefrist mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage, die noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden kann. Diese vom Staat gef&#246;rderte Zulage k&#246;nnen die Steuerzahler erhalten, die beispielsweise einen Bausparvertrag oder Fondssparplan abgeschlossen haben und dessen Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro j&#228;hrlich bei Alleinstehenden und von 35.800 Euro im Jahr bei Verheirateten &#252;bersteigt. Die maximale Pr&#228;mie liegt dabei bei 9 % der eingezahlten verm&#246;genswirksamen Leistungen und bei der Wohnungspr&#228;mie liegt der Prozent bei 8,8 %. Die Arbeitnehmersparzulage wird regul&#228;r mit der ESt Erkl&#228;rung 2008 abgeben, kann aber, wie bereits erw&#228;hnt auch noch bis 31. Dezember 2010 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Formular daf&#252;r gibt es ebenfalls beim Finanzamt. Ben&#246;tigt wird zus&#228;tzlich dann ebenfalls eine Bescheinigung des Vertrages, der beim Antrag f&#252;r die Arbeitnehmersparzulage beigef&#252;gt wird.</p>
<p>Allerdings sind die oben genannten Punkte nur Ausnahmen. So muss die ESt Erkl&#228;rung 2008 bereits seit Mai 2009 dem Finanzamt vorliegen. Wer diese Fristen nicht einh&#228;lt, dem k&#246;nnen ein so genannter Versp&#228;tungszuschlag drohen, der dann rund 10 Prozent ausmacht. F&#252;r das Jahr 2009 ist es deshalb immer ratsam vorab eine Verl&#228;ngerung zu beantragen, welche auch ohne Steuerberater m&#246;glich ist. Und wer dann noch die Steuererkl&#228;rung 2009 auf elektronischen Weg abgibt kann doppelt sparen. Denn das Finanzamt bearbeitet bevorzugt die Formulare, die &#252;ber das System Elster eingerecht werden.</p>
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		<title>Die &#196;nderungen beim Kindergeld 2010</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 08:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und zweite [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_194" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><strong><strong><img class="size-medium wp-image-194" title="Kindergeld" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_9377076_XS-300x199.jpg" alt="&#196;nderungen Kindergeld 2010" width="300" height="199" /></strong></strong><p class="wp-caption-text">© Nicole Effinger - Fotolia.com</p></div>
<p><strong>In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienf&#246;rderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch &#196;nderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erh&#246;hte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro f&#252;r das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. F&#252;r das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro. </strong></p>
<p>Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorz&#252;ge der <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010?</strong> Grunds&#228;tzlich erh&#228;lt jeder deutsche Staatsb&#252;rger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen f&#252;r Arbeitnehmer, die innerhalb der EU t&#228;tig sind. Ausl&#228;ndische B&#252;rger k&#246;nnen die F&#246;rderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.</p>
<p>Die <em>&#196;nderungen Kindergeld 2010</em> gelten dabei nicht nur f&#252;r eigene Kinder, sondern ebenso f&#252;r Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die F&#246;rderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die j&#228;hrliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro &#252;bersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der &#196;nderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise  macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.</p>
<p><span id="more-191"></span></p>
<p>Es kann immer nur eine Person die F&#246;rderung in Anspruch nehmen und von den &#196;nderungen beim Kindergeld 2010 profitieren. Das bedeutet, das Kindergeld wird immer nur an <strong>ein Elternteil</strong> gezahlt.</p>
<p>Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular dazu gibt es bei der zugeh&#246;rigen Kindergeldstelle oder zum Downloaden. Zu dem Antrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes und bei Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Einkommensnachweise verlangt.</p>
<p>Doch es gab nicht nur &#196;nderungen beim Kindergeld in 2010,  sondern auch im Kinderfreibetrag hat sich in diesem Jahr etwas ge&#228;ndert. So betrug der Freibetrag pro Elternteil im letzten Jahr 2009 1.932 Euro und stieg nun auf 2.244 Euro. Anders als beim Kindergeld, <strong>teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag</strong> und wird nicht monatlich angerecht sondern einmal im Jahr pr&#252;ft das Finanzamt, ob sich durch den Kinderfreibetrag eine gr&#246;&#223;ere Entlastung entsteht als mit dem Kindergeld. Allerdings tritt das in der Regel nur dann ein, wenn der Verdienst recht hoch liegt. Aber auch wenn das der Fall ist, kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und somit auch die <strong>&#196;nderungen Kindergeld 2010</strong>.</p>
<p>Des Weiteren gibt es die M&#246;glichkeit mit dem Betreuungsfreibetrag weitere Kosten einzusparen. Entweder kann ein Pauschalbetrag von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind geltend gemacht werden. Das gilt f&#252;r alle Kinder, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber man die so genannten erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als Werbungs- beziehungsweise als Sonderkosten steuerlich ber&#252;cksichtigen. Das kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Eltern berufst&#228;tig sind oder sich in Ausbildung befinden. Die Kosten f&#252;r beispielsweise Tagesmutter oder Einrichtung m&#252;ssen nachgewiesen werden und k&#246;nnen h&#246;chstens zu zwei Dritteln angerechnet werden.</p>
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		<title>Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Teil 1</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 09:24:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung absetzbar]]></category>

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		<description><![CDATA[Einmal im Jahr kommt die Steuererkl&#228;rung und viele Steuerzahler grausen sich bereits Wochen vor dem Abgabetermin vor dem Ausf&#252;llen des Formulars. Denn es ist nicht immer einfach einen Durchblick zu behalten. Doch dabei sind viele Punkte in der Steuerkl&#228;rung absetzbar und so k&#246;nnen Steuerzahler durchaus einiges sparen. Da w&#228;ren zun&#228;chst die Freibetr&#228;ge, die allerdings zuerst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einmal im Jahr kommt die Steuererkl&#228;rung und viele Steuerzahler grausen sich bereits Wochen vor dem Abgabetermin vor dem Ausf&#252;llen des Formulars. Denn es ist nicht immer einfach einen Durchblick zu behalten. Doch dabei sind viele Punkte in der Steuerkl&#228;rung absetzbar und so k&#246;nnen Steuerzahler durchaus einiges sparen.</strong></p>
<div id="attachment_183" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-183" title="Was kann ich von der Steuer absetzen?" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_7238801_XS-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Thomas Aumann - Fotolia.com</p></div>
<p>Da w&#228;ren zun&#228;chst die Freibetr&#228;ge, die allerdings zuerst einmal auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden m&#252;ssen. Ausnahme bildet da der Grundfreibetrag, der zur Sicherung des Existenzminimums dient und automatisch bei der <strong>Steuererkl&#228;rung absetzbar ist</strong>. Seit 2010 liegt der <strong>Freibetrag f&#252;r Ledige</strong> bei 8.004 Euro und f&#252;r Verheiratete bei 16.008 Euro. Erst wenn dieser Betrag &#252;berschritten wird, fallen <a href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/">Einkommenssteuern</a> an. Doch da gibt es noch mehr Freibetr&#228;ge, die zwar nicht f&#252;r jeden Steuerzahler gelten, aber doch im Groben zahlreiche Gruppen abdeckt. Darunter auch der <strong>Kinderfreibetrag</strong>, der sich ebenfalls aus dem Existenzminimum und dem Grundbedarf des Kindes berechnet. Derzeit liegt der Freibetrag bei 2.184 Euro f&#252;r Alleinerziehende und bei 4.368 Euro f&#252;r beide Elternteile. Der Kinderfreibetrag ist dann effizient, wenn sich nach Berechnung des versteuerten Einkommens der Freibetrag als g&#252;nstiger erweist als das Kindergeld. Um das festzustellen, pr&#252;ft das Finanzamt automatisch bei der Steuererkl&#228;rung ob der Fall eintritt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Kindergeld auf die aus der Berechnung entstehenden Steuerersparnis angerechnet wird. Trotz dessen k&#246;nnen Arbeitnehmer mit hohen Verdienst ebenso das Kindergeld beantragen, denn aufgrund genau dieser Pr&#252;fung entsteht kein Nachteil und ist weiterhin von der Steuerkl&#228;rung absetzbar. Ebenso einen Pauschalfreibetrag gibt es bei Kapitaleink&#252;nften. Wenn diese nicht die Grenze von 801,00 Euro im Jahr &#252;bersteigen, sind sie ebenso steuerfrei.</p>
<p><span id="more-180"></span></p>
<p>Relevant sind neben Freibetr&#228;gen ebenfalls die Werbungskosten, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerkl&#228;rung absetzbar sind. Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen zur Sicherung, zum Erwerb und zur Erhaltung der Einnahmen. Sie k&#246;nnen aus einer nichtselbst&#228;ndigen Arbeit, Vermietung oder Verpachtung entstehen. Werden keine Werbungskosten angegeben oder erreichen die Kosten nicht einen Betrag von 920,00 Euro, dann tr&#228;gt das Finanzamt bei nichtselbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit einen Pauschalbetrag in oben genannter H&#246;he automatisch ein. Das bedeutet, dass in diesem Fall 920,00 Euro als Werbungskosten von der Steuererkl&#228;rung absetzbar sind. Das Pendant zu den Werbungskosten stellen die Betriebsausgaben dar, die, je nach Berufsgruppe, ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuererkl&#228;rung absetzbar sind. Wenn allerdings die Kosten f&#252;r die Anschaffung von einzelnen Gegenst&#228;nden den Betrag von 410,00 Euro nicht &#252;bersteigt, handelt es sich dann um geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter f&#252;r die es wiederum Sonderreglungen gibt.<br />
Ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden kann die Pendlerpauschale, die seit dem 01.01.2009 wieder nach alten Standards gesetzlich verankert ist. So ist jeder Kilometer zur Arbeit, unabh&#228;ngig vom Verkehrsmittel, insgesamt mit 30 Cent als Werbungskosten von Steuererkl&#228;rung absetzbar. Die Begrenzung liegt allerdings bei 4.500 Euro, daf&#252;r aber k&#246;nnen Unf&#228;lle, die auf dem Arbeitsweg passieren und die Kosten, die dabei entstehen, die nicht von Arbeitgeber oder der Versicherung &#252;bernommen werden, als Werbungskosten geltend gemacht werden.</p>
<p>Sind es weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten werden sie als Sonderausgaben behandelt. Dazu z&#228;hlen unter anderem Unterhaltsleistungen an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer sowie 30 Prozent des Schulgeldes. Ohne Angaben sind automatisch ein Pauschalbetrag von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro von der Steuererkl&#228;rung absetzbar. Seit dem in Krafttreten des B&#252;rgerentlastungsgesetzes k&#246;nnen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr&#228;ge, sofern sie dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen, vollst&#228;ndig als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der H&#246;chstbetrag liegt bei 1.900 Euro f&#252;r Angestellte, Rentner sowie Beamte und bei 2.800 Euro bei nicht berufst&#228;tigen Personen und Selbst&#228;ndigen. Handelt es sich um Versorgungsaufwendungen wird zun&#228;chst zwischen Altersvorsorgeaufwendungen wie beispielsweise Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. F&#252;r das Jahr 2010 gilt auch ohne die neue Regelung des B&#252;rgerentlastungsgesetzes, dass Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 70 Prozent von der Steuererkl&#228;rung absetzbar sind. Jedes Jahr erh&#246;ht sich das um 2 Prozentpunkte, bis zum Jahr 2025 100 Prozent erreicht. Dabei liegt die H&#246;chstgrenze jedoch bei 20.000 Euro bei Alleinstehenden und erh&#246;ht sich bei Eheleuten um das Doppelte.</p>
<p>F&#252;r die Steuererkl&#228;rung gelten bestimmte Abgabefristen. F&#252;r die Erkl&#228;rung 2010 gilt, dass sie sp&#228;testens bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden musste. Wer den Abgabetermin jedoch nicht einhalten kann, f&#252;r den gibt es die M&#246;glichkeit, die Verl&#228;ngerung zu beantragen. F&#252;r alle, die mittels Steuerberater die Steuerkl&#228;rung abgeben, k&#246;nnen sich noch bis Dezember 2010 Zeit lassen. Empfehlenswert ist es die Steuerkl&#228;rung auf elektronischen Weg abzugeben. Denn dann funktioniert die Bearbeitung schneller und eventuelle Ersparnisse, die dadurch entstanden sind, dass sie von der Steuererkl&#228;rung absetzbar waren, werden schneller auf das eigene Konto gutgeschrieben.</p>
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