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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Kosten</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung 2009: Kosten f&#252;r ein Studium nach der Berufsausbildung d&#252;rfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuererklaerung-2009-kosten-fuer-ein-studium-nach-der-berufsausbildung-duerfen-jetzt-steuerlich-geltend-gemacht-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 10:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Erststudium]]></category>
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		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[ Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, k&#246;nnen jetzt in voller H&#246;he als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug m&#246;glich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, als Werbungskosten abgesetzt werden k&#246;nnen, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.</strong></p>
<p>Wer jetzt seine Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2009 anfertigt, kann von einem Urteil des BFH profitieren. Dieses Urteil besagt, dass die Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, in voller H&#246;he als Werbungskosten in der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 geltend gemacht werden k&#246;nnen, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.</p>
<p>Die Kosten f&#252;r ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden damit ab jetzt steuerlich genauso behandelt wie die Kosten eines Zweitstudiums. Bislang konnten die Kosten f&#252;r das Erststudium ausschlie&#223;lich als Sonderausgaben in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dies hatte den Nachteil, dass die anrechenbare Summe auf maximal 4000 Euro begrenzt war. Dar&#252;ber hinaus war der Sonderausgabenabzug auf den aktuellen Veranlagungszeitraum begrenzt.</p>
<p>Auch Personen, die im aktuellen Veranlagungszeitraum keine oder nur geringe Eink&#252;nfte erzielt haben, k&#246;nnen von der neuen Regelung profitieren. Werbungskosten, die nicht mit positiven Eink&#252;nften verrechnet werden k&#246;nnen, d&#252;rfen n&#228;mlich im Rahmen eines Verlustvortrages in den nachfolgenden Veranlagungszeitraum &#252;bernommen werden.</p>
<p>Studienkosten, die vom Finanzamt anerkannt werden, sind beispielsweise Studiengeb&#252;hren, Semesterbeitr&#228;ge, Kosten f&#252;r Arbeitsmaterialien, doppelte Haushaltf&#252;hrung sowie Zinsen f&#252;r einen Studienkredit.</p>
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