Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerabzugsmerkmale“
Voraussichtlicher jetzt Starttermin 1.4.2012
Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.
Ära der Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab Januar zu Ende gehen
Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens zum 1.1.2012 sollte die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Hilfe der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle Arbeitgeber elektronisch bei den Finanzämtern hätten abfragen können, wäre ein großer Schritt in Richtung Zukunft genommen worden. Kein Arbeitnehmer hätte mehr eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen, sondern der Arbeitgeber hätte sich die nötigen Daten online bei der jeweiligen Finanzbehörde abfragen können. Doch tatsächlich wird daraus erst mal nichts, denn aufgrund von technischen Schwierigkeiten wurde die Einführung des ELStAM-Verfahrens auf Eis gelegt. Wie die Probleme gelagert sind, ist unklar, jedoch weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass bereits heute an einer Übergangsregelung gearbeitet wird, die sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Gültigkeit haben solle.





