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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Lohnsteuerhilfe</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Auch bei der Krankenversicherung gilt: Verschenken Sie nichts und geben Sie Ihre Einkommensteuererkl&#228;rung ab!</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 18:14:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Januar 2010 sind Beitr&#228;ge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller H&#246;he absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung ber&#252;cksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%. Nicht so einfach ist es f&#252;r Privatversicherte: Diese erhalten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Januar 2010 sind Beitr&#228;ge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller H&#246;he absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung ber&#252;cksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%.</p>
<p>Nicht so einfach ist es f&#252;r Privatversicherte: Diese erhalten den umfassenden Abzug ihrer Versicherungsbeitr&#228;ge nur, wenn sie dem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Versicherers vorlegen, aus der hervorgeht, welche Teil der insgesamt gezahlten Beitr&#228;ge der &#8220;Basisversorgung&#8221; entspricht. Ohne eine solche Bescheinigung bleiben vom Lohn pauschal 12% steuerfrei, maximal jedoch 3.000 EUR in Steuerklasse III und 1.900 in allen anderen Steuerklassen.</p>
<p>Da diese Vorgehensweise nicht die exakte Berechnung aller abziehbaren Beitr&#228;ge erm&#246;glicht, r&#228;t der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) dazu, dass Steuerzahler am Ende des Jahres stets ihre Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben. Da k&#246;nnen auch etwaige kassenindividuelle Zusatzbeitr&#228;ge geltend gemacht oder Ungenauigkeiten beim Lohnsteuer korrigiert werden, so J&#246;rg Str&#246;tzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Dies wird oft zu einer st&#228;rkeren steuerlichen Entlastung f&#252;hren, weil mehr Versicherungsbeitr&#228;ge abgezogen werden k&#246;nnen als zun&#228;chst bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ber&#252;cksichtigt wurden. Die ihnen zustehende steuerlichen Vorteile sollten Arbeitnehmer nicht verschenken.</p>
<p>Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit rund 2.800 &#246;rtlichen Beratungsstellen, welche fast 500.000 Mitglieder betreuen, Deutschlands gr&#246;&#223;ter Lohnsteuerhilfeverein. Er wurde 1972 gegr&#252;ndet, ist Mitglied im NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. und ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. und verf&#252;gt als einziger Lohnsteuerhilfeverein im Rahmen der freiwilligen Qualit&#228;tssicherung &#252;ber mehr 1.200 zertifizierte Beratungsstellen nach DIN 77700.</p>
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