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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Mantelbogen</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Einkommenssteuererkl&#228;rung Anlage S &#8211; Zusatzformular f&#252;r Selbst&#228;ndige</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:15:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerabgabepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-219" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_7238801_XS1-300x200.jpg" alt="Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S" width="300" height="200" />Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € &#252;berschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch f&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> ausf&#252;llen m&#252;ssen. In diesem Zusatzformular werden  unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeitr&#228;ge  eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</strong> oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverst&#228;ndlichen Fachdeutsch versehen.</p>
<p>Zun&#228;chst w&#228;ren da die Ver&#228;u&#223;erungsgewinne, die im Zusatzformular aufgez&#228;hlt werden m&#252;ssen. Ver&#228;u&#223;erungsgewinne &#8211; das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Ver&#228;u&#223;erung oder Entnahme des Verm&#246;gens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Ver&#228;u&#223;erung. Dieser k&#246;nnen aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit sowie aus sonstigen Eink&#252;nften wie beispielsweise private Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;fte sein. In die <em>Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</em> m&#252;ssen nicht Gewinne aus privaten Gesch&#228;ften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € &#252;berschreiten.  Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundst&#252;cken, welche durch die Ver&#228;u&#223;erung ein Gewinn des Privatverm&#246;gens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsg&#252;ter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erh&#246;ht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.</p>
<p><span id="more-217"></span></p>
<p>Ebenso wird in der <span style="text-decoration: underline;">Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S</span> die Steuerbeg&#252;nstigung erw&#228;hnt, welche in Kraft treten kann, wenn es sich um Personen handelt, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufunf&#228;hig sind. Kommt es dann beispielsweise zu einer Betriebsver&#228;u&#223;erung, kann in diesem Fall ein Freibetrag von 45.000 Euro genutzt werden. Allerdings verringert sich dieser, wenn der Ver&#228;u&#223;erungsgewinn die Grenze in H&#246;he von 136.000 Euro &#252;bersteigt. Die Steuerbeg&#252;nstigung kann des Weiteren nur einmalig im Leben beantragt werden. Wird nicht der komplette Freibetrag genutzt, entf&#228;llt der nicht in Anspruch genommene Anteil.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich geh&#246;ren Ver&#228;u&#223;erungsgewinne zu den au&#223;erordentlichen Eink&#252;nften und unterliegen einer besonderen Besteuerung, bei der die so genannte F&#252;nftelreglung angewandt wird und tritt dann ein, wenn der oben genannte Sachverhalt nicht zutrifft. Die F&#252;nftelreglung funktioniert so, dass zun&#228;chst die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte aus dem regul&#228;ren zu versteuernden Einkommen herausgerechnet werden. Daraus ergibt sich dann die zu verbleibenden Eink&#252;nfte, welche zu versteuern sind. Im zweiten Schritt wird ein F&#252;nftel der au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte  dem Basiseinkommen dazugerechnet und somit ergibt sich ein weiteres Einkommen, f&#252;r das wiederum die Einkommensteuer ermittelt wird. Die Differenz zwischen beiden Einkommen wird daraufhin verf&#252;nffacht und daraus ergibt sich dann ein so genanntes gegl&#228;ttetes Einkommen auf die au&#223;erordentlichen Eink&#252;nfte. Diese Steuererleichterung muss nicht separat beantragt werden und wird direkt vom Finanzamt berechnet. Erzielt man als Selbst&#228;ndiger au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte aus beispielsweise Ver&#228;u&#223;erungsgesch&#228;ften, dann wird das ebenso in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
<p>Der Investitionsabzugsbetrag geh&#246;rt ebenfalls zu Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S und ersetzte 2008 die Ansparabschreibung. Mit dem Investitionsabzugsbetrag k&#246;nnen Unternehmen und Selbst&#228;ndige abnutzbares und bewegliche Wirtschaftsg&#252;ter des Anlageverm&#246;gens bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Daf&#252;r wird eine au&#223;erbilanzielle Gewinnkorrektur vorgenommen, wodurch keine R&#252;ckbildung innerhalb der Bilanz ergibt. Voraussetzungen f&#252;r den Abzug sind, dass Selbst&#228;ndige und Gewerbetreibende nicht ein Betriebsverm&#246;gen in H&#246;he bis zu 235.000 Euro &#252;bersteigen, au&#223;erdem muss f&#252;r das angeschaffte Wirtschaftsgut eine Nutzungsabsicht bestehen und der maximale Betrag der Abschreibung betr&#228;gt allerh&#246;chstens 200.000 Euro. Des weiteren muss der Steuerzahler dem Finanzamt eine Funktionsbenennung vorlegen. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise eine Maschine angeschafft wird, dann muss nicht nur die Kosten angegeben werden, sondern auch die Funktion, wof&#252;r die Maschine im Betrieb eingesetzt wird. Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nimmt, muss sp&#228;testens nach dem dritten Jahr der Inanspruchnahme das Wirtschaftsgut anschaffen. Tritt der Fall nicht ein, dann kann der Abzug wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden. Der Investitionsabzugsbetrag wird ebenfalls in die Einkommensteuererkl&#228;rung Anlage S eingetragen.</p>
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