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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Pendlerpauschale</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erf&#252;llt den Tatbestand der Steuerhinterziehung</title>
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		<pubDate>Tue, 24 May 2011 08:20:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
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		<description><![CDATA[Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine Einkommensteuererkl&#228;rung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht</h2>
<p>Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pension&#228;r seine <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanz&#228;mter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern k&#246;nnen. Der umgekehrte Fall ist nat&#252;rlich auch denkbar, d. h., dass zust&#228;ndige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zur&#252;ckzahlen.</p>
<h2>Einkommensteuererkl&#228;rung – R&#252;ckzahlung oder Nachforderung?</h2>
<p>Um die <strong>Einkommensteuer </strong>ermitteln zu k&#246;nnen, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige s&#228;mtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgem&#228;&#223; an das Finanzamt &#252;bermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer bereits aufgrund ihres Arbeitsverh&#228;ltnisses Lohnsteuer zahlen, ist es hier m&#246;glich, dass einzelne <strong>Werbungskosten</strong> oder auch die <strong>Fahrten zur Arbeitsst&#228;tte</strong> so viele Kosten verursachen, dass hier eine Steuerr&#252;ckzahlung zu erwarten ist. Sprichw&#246;rtlich „gute Karten“ hat hier zum Beispiel, wer einen <span style="text-decoration: underline;">langen Weg zur Arbeitsst&#228;tte</span> nachweisen kann, denn hier kann die sogenannte <strong>Entfernungspauschale </strong>zum Tragen kommen, die die Steuerlast in der Regel erheblich schm&#228;lern wird.</p>
<p><span id="more-624"></span></p>
<h2>Entfernungspauschale senkt die Steuerlast meist drastisch</h2>
<p>Da die meisten Steuerpflichtigen an einer Reduzierung der Einkommensteuerlast interessiert sind, wird nicht selten bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung mehr oder weniger geschummelt. Viele sehen dies als sogenannten Kavaliersdelikt an, da eine Steuerhinterziehung eher selten mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.</p>
<p>Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, birgt besonders auch die <strong>Entfernungspauschale </strong>ein hohes Ma&#223; an Potenzial, um die Steuer zu senken. Die <strong>Entfernungspauschale</strong> wird im Volksmund auch als <strong>Pendlerpauschale </strong>bezeichnet, die ihrerseits die regelm&#228;&#223;igen Fahrten zwischen der Arbeitsst&#228;tte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstst&#228;ndigen in Anspruch genommen werden.</p>
<h2>Entfernungspauschale – hier kommt es auf die gefahrenen Kilometer an</h2>
<p>Wer die Entfernungspauschale bei der Steuer absetzen m&#246;chte, der kann hier pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Dies ist unabh&#228;ngig davon, ob mit dem Motorrad, dem Fahrrad oder dem Auto zur Arbeitsst&#228;tte gefahren wurde. Ja selbst der Weg zu Fu&#223;, mit dem Bus, der Bahn oder dem Schiff kann abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass tats&#228;chlich immer nur der k&#252;rzeste Weg zur Arbeit bei der Berechnung der gefahrenen Kilometer gew&#228;hlt wird.</p>
<h2>Schummeln bei der Entfernungspauschale gilt als Steuerhinterziehung</h2>
<p>Da eine weite Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsst&#228;tte immer eine lukrative steuerliche Beg&#252;nstigung beinhaltet, sind die Arbeitnehmer daran interessiert, hier wirklich jeden gefahrenen Kilometer zu berechnen. Manchen jedoch reicht diese steuerliche Verg&#252;nstigung allerdings noch nicht aus, sodass hier bei der Entfernungspauschale ein wenig geschummelt wird und die Kilometer nach oben hin aufgerundet werden. Auf das ganze Jahr gerechnet, kommt dadurch in der Regel eine wesentlich gr&#246;&#223;ere Summe zustande, als dies normalerweise der Fall gewesen w&#228;re. Und das erf&#252;llt explizit den Tatbestand der Steuerhinterziehung.</p>
<h2>Entfernungspauschale – Finanzgericht Rheinland-Pfalz verurteilte auf Steuerhinterziehung</h2>
<p>In einem aktuellen Fall entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen eine Steuerzahlerin, die im Laufe der vergangenen f&#252;nf Jahre bei der Angabe der Entfernungspauschale gemogelt hatte. Statt der tats&#228;chlich gefahrenen zehn Kilometer zur Arbeit, hatte sie die Entfernungspauschale in jedem Jahr mit achtundzwanzig gefahrenen Kilometern angegeben. Das Gericht entschied hier unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung, d. h., die Steuers&#252;nderin muss f&#252;r den entstandenen steuerlichen Schaden aufkommen und die zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen. Eine Verj&#228;hrungsfrist konnte in dieser Sache nicht anerkannt werden, da bei einer Steuerhinterziehung nicht die &#252;bliche Frist, in diesem Fall die Verj&#228;hrungsfrist von f&#252;nf Jahren, nicht mehr zum Tragen kommt.</p>
<h2>Auch versehentliche Falschangabe bei der Entfernungspauschale f&#252;hrt zu &#196;rger</h2>
<p>Nat&#252;rlich bieten auch versehentlich get&#228;tigte Falschinformationen bei der Entfernungspauschale kein Freibrief f&#252;r eine Straffreiheit. Aus diesem Grund sollte bei der Erstellung der j&#228;hrlichen Einkommensteuer immer ein besonderes Augenmerk auch auf die Entfernungspauschale gelegt werden. Ein Routenplaner kann hier beispielsweise schnell bei der Berechnung der tats&#228;chlichen Kilometer helfen und so m&#246;glichen &#196;rger bereits im Keim ersticken</p>
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		<title>Was kann man alles von der Steuer absetzen?</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 10:07:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkerkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>

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		<description><![CDATA[Ganz legale Steuertricks schnell erl&#228;utert Jedes Jahr auf´s Neue stellen sich viele Steuerpflichtige die Frage: Was kann man alles von der Steuer absetzen? Wer hier nicht explizit &#252;ber die jeweiligen M&#246;glichkeiten informiert ist, der verschenkt unter Umst&#228;nden viel Geld. Darum lohnt es sich, schon bevor mit der Einkommensteuererkl&#228;rung begonnen wird, zu &#252;berpr&#252;fen, ob der eigene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ganz legale Steuertricks schnell erl&#228;utert</h2>
<p>Jedes Jahr auf´s Neue stellen sich viele Steuerpflichtige die Frage: <strong>Was kann man alles von der Steuer absetzen?</strong> Wer hier nicht explizit &#252;ber die <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">jeweiligen M&#246;glichkeiten informiert ist</a>, der verschenkt unter Umst&#228;nden viel Geld. Darum lohnt es sich, schon bevor mit der <a title="Einkommensteuer" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_self">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> begonnen wird, zu &#252;berpr&#252;fen, ob der eigene Haushalt Potenzial hergibt, welches<strong> von der Steuer abgesetzt werden kann</strong>.</p>
<h2>Legale Steuertricks – Nichts verschenken, sondern von der Steuer absetzen</h2>
<p>Wer dem Finanzamt kein Geld schenken will, der sollte sich genau &#252;berlegen, welche legalen Mittel erlaubt sind, um die eigene <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuerschuld zu minimieren</a>. Nicht selten ist es so, dass aus Unwissenheit auf viele Hundert Euro verzichtet wird, die man –sofern man sie denn <strong>von der Steuer abgesetzt</strong> h&#228;tte- f&#252;r andere Zwecke h&#228;tte nutzen k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Was aber genau l&#228;sst sich denn von der Steuer absetzen?</strong></p>
<p><span id="more-547"></span></p>
<h2>Pendlerpauschale – Entfernungspauschale von der Steuer absetzen</h2>
<p>Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit f&#228;hrt, wei&#223; in der Regel, dass er diese Kosten <a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>von der Steuer absetzen kann</strong></a>. Was viele jedoch nicht wissen ist, die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gew&#228;hren auch dann diese Entfernungspauschale, wenn der Arbeitnehmer mit der Bahn oder auch mit dem Rad zur Arbeit f&#228;hrt. Angesetzt und von der Steuer abgesetzt werden d&#252;rfen hier<strong> pro gefahrenem Kilometer 30 Cent</strong> als sogenannte <strong>Pendlerpauschale</strong>. Je nach Entfernung der Arbeitsst&#228;tte summiert sich die <strong>Pendlerpauschale </strong>schnell auf viele –meist &#252;ber Tausend- Euro. Die H&#246;chstgrenze, bis wohin man die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen kann liegt bei 4.500 Euro.</p>
<h2>Handwerkerkosten von der Steuer absetzen</h2>
<p>Auch <strong>Handwerkerkosten </strong>lassen sich unter Umst&#228;nden <strong>von der Steuer absetzen</strong>. Wird eine Handwerkerrechnung f&#252;r Umbauma&#223;nahmen oder Renovierungsarbeiten der eigenen vier W&#228;nde eingereicht, so wirkt sich auch diese steuermindernd aus. Pro Jahr d&#252;rfen <strong>20 Prozent</strong> der gesamten Kosten –maximal jedoch 1.200 Euro) <span style="text-decoration: underline;">von der Steuer abgesetzt werden</span>. Abgesetzt werden d&#252;rfen hier jedoch <strong>nur die Lohnkosten</strong>, das Material selbst nicht.</p>
<h2>Bewerbungskosten sind Werbungskosten und von der Steuer absetzbar</h2>
<p>Ebenfalls von der Steuer absetzen darf man <strong>Bewerbungskosten</strong>, wie beispielsweise die Ausgaben f&#252;r Stellenanzeigen in Zeitschriften und im Internet, f&#252;r Fotos und Kopien, Papier und Porto und auch die Reisekosten, die bei einem eventuellen Vorstellungsgespr&#228;ch anfallen.</p>
<h2>Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht von der Steuer absetzen</h2>
<p>Was viele Eltern nicht wissen: Auch die <strong>Betreuungskosten f&#252;r ihre Kinder</strong> k&#246;nnen von der Steuer abgesetzt werden. So ist es erlaubt, die Kosten f&#252;r Kinderg&#228;rten und Kinderhorte sowie f&#252;r in Anspruch genommene Tagesm&#252;tter steuerlich geltend zu machen. Die H&#246;chstgrenze liegt bei 6.000 Euro, von denen 4.000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden kann.<strong> Tipp: Alleinerziehende d&#252;rfen zus&#228;tzlich zum gew&#228;hrten Kindergeld noch einen sogenannten Entlastungsbetrag in H&#246;he von 1.308 Euro pro Jahr (maximal) von der Steuer absetzen.</strong></p>
<p>Auch die Kosten f&#252;r den Nachhilfelehrer k&#246;nnen unter Umst&#228;nden von der Steuer abgesetzt werden. Wer wegen der Arbeitsstelle umziehen musste, der darf den Nachhilfeunterricht f&#252;r die Kinder als Werbungskosten ansetzen. Die H&#246;chstgrenze liegt hier bei einem Betrag von maximal 1.584 Euro pro Kind.</p>
<h2>Versicherungsbeitr&#228;ge, Riester-Rente, Haushaltshilfe und Kontof&#252;hrung von der Steuer absetzen</h2>
<p>Neben beispielsweise der <strong>Pendlerpauschale </strong>k&#246;nnen sich auch viele kleinere Posten, die von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen, zu einer gro&#223;en Summe addieren. So besteht hier die M&#246;glichkeit, <strong>Riesterbeitr&#228;ge </strong><a title="Steuer sparen mit Taxman 2011" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">von der Steuer abzusetzen</a> (bis 2.100 Euro) und auch die Haushaltshilfe kann sich, sofern die Mutter &#252;ber l&#228;ngere Zeit ausf&#228;llt, steuermindernd auswirken. Ebenfalls, wenn auch nur als kleiner Posten, kann die Kontof&#252;hrung pauschal mit 16 Euro von der Steuer abgesetzt werden.</p>
<p>Bei den Versicherungsbeitr&#228;gen f&#252;r berufliche Risiken wird ein Abzug von der Steuer gew&#228;hrt, wenn explizit sowohl ein privater wie auch ein beruflicher Anteil nachgewiesen werden kann. Beitr&#228;ge zu Berufsverb&#228;nden –der Berufsgenossenschaft &#8211; sind jedoch in unbegrenzter H&#246;he und voll abzugsf&#228;hig.</p>
<p><a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Taxman 2011 hilft Ihnen beim Steuer sparen!</a></p>
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		<title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
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		<category><![CDATA[Finanzgerichtsbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererleichterung]]></category>

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		<description><![CDATA[Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-311" title="Arbeitszimmer" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_17808448_XS-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" />Pendlerpauschale vs. H&#228;usliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede<br />
</strong><br />
W&#228;hrend man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene <strong>Pendlerpauschale</strong> die Position des<br />
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtung von Aufwendungen f&#252;r das <strong>h&#228;usliche Arbeitszimmer</strong> – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten &#8211; diesbez&#252;glich anders aus.</p>
<p>Ohne Frage, <strong>die Pendlerpauschale ist f&#252;r viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung </strong>und ihre Wiedereinf&#252;hrung wurde &#252;berall begr&#252;&#223;t. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat f&#252;r die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der gr&#252;nen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerst&#228;dtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen b&#252;ssen soll.</p>
<p>Ganz anders stellt sich die Situation beim h&#228;uslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein h&#228;usliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen m&#246;chten, haben daf&#252;r gute Gr&#252;nde, denn in aller Regel ist das h&#228;usliche Arbeitszimmer kein zus&#228;tzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verf&#252;gung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. <strong>Eine gro&#223;e Anzahl von Selbst&#228;ndigen, aber auch von Freiberuflern, hat dar&#252;ber hinaus tats&#228;chlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier W&#228;nden und unterh&#228;lt keine zus&#228;tzlichen Gewerbe- oder B&#252;rofl&#228;chen au&#223;erhalb der eigenen Wohnung</strong>. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumst&#228;nde auch steuerlich gew&#252;rdigt werden. Zum Gl&#252;ck f&#252;r alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Beg&#252;nstigung von h&#228;uslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und tempor&#228;ren Abschaffungen.<span id="more-310"></span></p>
<p>Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich <strong>eine tragf&#228;hige und r&#252;ckwirkend geltende Regelung f&#252;r die Jahre 2007 bis 2010</strong> zu finden und nat&#252;rlich auch die zuk&#252;nftigen steuerlichen Regelungen f&#252;r die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist dar&#252;ber hinaus davon auszugehen, dass eine gro&#223;e Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anh&#228;ngigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbst&#228;ndigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in m&#246;glichst hohem Ma&#223;e von der Ber&#252;cksichtigung aller Aufwendungen f&#252;r ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer zu profitieren?</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Es war einmal eine Pendlerpauschale</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/fahrtkosten/es-war-einmal-eine-pendlerpauschale/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 10:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit ist es nichts au&#223;ergew&#246;hnliches mehr, dass Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Dauerhaft bedeutet das allerdings auch hohe Kosten. Vor allem Benzinkosten, Tickets f&#252;r Bus und Bahn, aber auch Reparaturen sind verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand. Genau daf&#252;r schaffte der Gesetzgeber mit der Entfernungspauschale beziehungsweise umgangssprachlich <strong>Pendlerpauschale </strong>bereits fr&#252;h einen Ausgleich, in dem Arbeitnehmer die Kilometer, welche zum Weg zur Arbeit und wieder in das eigene zu Hause anfallen, steuerlich absetzbar machte. Doch kaum eine andere steuerliche Erleichterung wurde in den letzten Jahren so heftig diskutiert, so sehr, dass sie eingef&#252;hrt, abgeschafft und wieder eingef&#252;hrt wurde.</p>
<p>Die heutige Form der <strong>Pendlerpauschale </strong>ist im Einkommenssteuergesetz verankert und ist seit 2009 wieder vom ersten Kilometer steuerlich absetzbar. Die Anf&#228;nge der Pauschale liegen bereits in den 1920ern und wurde mit der so genannten Reichsvereinheitlichung des Einkommensteuergesetzes umgesetzt. Doch schon vor diesem Zeitpunkt gab es Urteile, die eine <strong>Pendlerpauschale </strong>als sinnvoll erachtetet. So hie&#223; es in einem Urteil des preu&#223;ischen Oberwaltungsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit gelangt, auch kein Erwerb hat und entschied somit f&#252;r die Entfernungspauschale. Aber trotz dessen waren sich Politiker einig, dass der Arbeitsweg ein ausschlie&#223;lich privates Problem sei und jeder Arbeitnehmer frei &#252;ber seinen Wohnsitz entscheiden k&#246;nnte. 1920 sprach der Gesetzgeber dann doch den Steuerzahlern eine Verg&#252;nstigung zu, allerdings waren nur Fahrscheine aus &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln steuerlich absetzbar. Nur wenn aus beruflichen Gr&#252;nden ein Fahrzeug von N&#246;ten war, gab es auch in geringen Umfang die M&#246;glichkeit die Benzinkosten geltend zu machen.</p>
<p><span id="more-228"></span></p>
<p>Erst 1955 nahm dann die Entfernungspauschale erst Grundz&#252;ge der heutigen Form an. Damals hob das Bundesgericht die in den 1920ern beschlossene Gesetzgebung auf und so konnten Steuerzahler, die mit dem Auto zur Arbeit fuhren 50 Pfennig absetzen, f&#252;r Arbeitnehmer, welche mit dem Motorrad hatten die M&#246;glichkeit  22 Pfennig pro Kilometer steuerlich geltend zu machen und mit dem motorisierten Fahrrad waren sogar 12 Pfennig steuerlich absetzbar. Allerdings begrenzte sich die damalige Gesetzgebung auf 40 Kilometer.</p>
<p>Mitte der 1960ern nahm die Motorisierung zu und das f&#252;hrte dazu, dass erstens die Pendlerpauschale f&#252;r Zweir&#228;der wegfiel und zweitens diese von 36 Pfennig auf 16 Pfennige gek&#252;rzt wurde. Das &#228;nderte sich aber wieder schnell und bereits 1971 gab es keine Begrenzung der Kilometeranzahl, die steuerlich absetzbar waren und zus&#228;tzlich wurde der Betrag der Verg&#252;nstigung  hinaufgeschraubt. So waren es 1971 36 Pfennig, die abgesetzt werden konnten, 1989 waren es aufgrund gestiegener Mineral&#246;lsteuer 43 Pfennig und 2001 schlie&#223;lich 70 Pfennig. Weiterhin jedoch mussten die tats&#228;chlich entstandenen Kosten bei Bus und Bahn aufgelistet werden. Das fiel erst weg als die damalige Bundesregierung beschloss, dass es gleich war mit welchen Verkehrsmittel zur Arbeit gelang. So waren es bis 2003, bis zu 40 Cent, die steuerlich absetzbar waren. 40 Cent f&#252;r die ersten 10 Kilometer und 36 Cent f&#252;r jeden weiteren Kilometer konnten steuerlich geltend gemacht werden. Die durchaus optimalsten L&#246;sung kam dann 2004. Zu diesem Zeitpunkt legte der Gesetzgeber fest, dass 30 Cent pro Kilometer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden konnten. Wichtig war nur, dass es ich um den k&#252;rzesten Weg zur Arbeit handelte.</p>
<p>2006 war dann wohl die h&#228;rteste Stunde der Entfernungspauschale, denn sie wurde so gut wie gestrichen. Nur ab dem 21. Kilometer konnte die Pauschale steuerlich absetzbar gemacht werden. Seit dem 18. M&#228;rz 2009 allerdings k&#246;nnen Arbeitnehmer r&#252;ckwirkend bis 2007 die volle Entfernungspauschale  bis zu einer H&#246;chstgrenze von 4.500 Euro nutzen und das ganz gleich welches Verkehrsmittel sie nutzen.</p>
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