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Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest

Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?

Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz

Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.

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Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

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Besteuerung der Rente

© Franjo - Fotolia.com

Mit dem in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz kam die Besteuerung der Rente im Jahr 2005, die sich bis 2040 noch in einer Übergangsphase befindet. Denn Ziel der nachgelagerten Besteuerung ist es, dass die Altersvorsorgebeiträge faktisch steuerfrei werden, allerdings im Gegenzug die Rente besteuert wird. Für Rentner bedeutet dass sie – sofern der Freibetrag von 7.834 Euro für Ledige und von insgesamt 15.668 Euro für Verheiratete übersteigt, muss Steuern zahlen. Noch bei Eintritt der Besteuerung der Rente im Jahr 2005 lag der besteuernde Betrag bei 50 Prozent. Das heißt liegt ein Rentner über dem Freibetrag muss er die restliche, steuerpflichtige Altersvorsorge zu 50 Prozent versteuern. Bis 2021 wird der Prozentsatz jedoch um 2 Prozent fallen. So gibt es in diesem Jahr nur noch 40 Prozent als Freibetrag auf die Besteuerung der Rente. Ab 2021 werden dann bis 2040 jeweils jährlich ein Prozent abgezogen. Damit bleibt im Jahr 2040 ein Freibeitrag von Null Prozent übrig. Und genau hier ist ein guter Ansatz. Denn jetzt ist es für Rentner noch möglich zu sparen und das sollte man ausnutzen, so lange es eben noch möglich ist. Ab 2040 werden die Vorteile bei der Besteuerung der Rente hinfällig sein.

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