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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Sonderausgaben</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Sind die Studiengeb&#252;hren nun doch nicht von der Steuer absetzbar?</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 06:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung und Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit der Studiengebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstfindungsstudium]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausf&#228;llen und stoppt die Absetzbarkeit Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausf&#228;lle hat der Bundestag seine erst k&#252;rzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur Absetzbarkeit von Studiengeb&#252;hren wieder gestoppt. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Absetzbarkeit der Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausf&#228;llen und stoppt die Absetzbarkeit</h2>
<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/studiengebuehren.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft size-medium wp-image-759" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Studiengeb&#252;hren" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/studiengebuehren-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausf&#228;lle hat der Bundestag seine erst k&#252;rzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur <strong>Absetzbarkeit von Studiengeb&#252;hren wieder gestoppt</strong>. Die fiskalischen Auswirkungen dieser <strong>Absetzbarkeit der Kosten f&#252;r das Erststudium</strong> seien extrem zu umfangreich, sodass diese &#196;nderung gro&#223;e L&#246;cher in die Bundeshaushaltskassen rei&#223;en w&#252;rde.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren d&#252;rfen nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden</h2>
<p>Es hat sehr vielversprechend angefangen und bei vielen Studenten war ein Aufatmen zu vernehmen. Doch die Bundesregierung hat quasi die Notbremse gezogen, noch bevor es so richtig losging. Ausschlaggebend f&#252;r diesen Entscheid sei die Tatsache, dass hier bez&#252;glich der Absetzbarkeit nicht immer nur die Kosten angesetzt w&#252;rden, die ein sogenanntes Erststudium betr&#228;fen. Ein Studium m&#252;sse explizit hinreichend und ebenfalls konkret durch die jeweilige berufliche Folget&#228;tigkeit veranlasst sein. Ein sogenanntes Selbstfindungsstudium, was von vielen absolviert wird, falle jedoch nicht in diese zuvor genannte Kategorie.</p>
<p><span id="more-758"></span></p>
<p>Da die <strong>Kosten f&#252;r ein Studium</strong> nicht selten f&#252;nfstellige Betr&#228;ge verursachen, w&#252;rde das bei Zul&#228;ssigkeit der <strong>Absetzbarkeit </strong>immense Steuerausf&#228;lle zur Folge haben. Dies soll zuk&#252;nftig vermieden werden, sodass schon heute &#252;ber eine neue Gesetzesvorlage im Bundestag diskutiert wird, welche die Sonderf&#228;lle und nicht berufsbezogene Studien mit einem neuen Urteil ausgrenzen soll.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren und Sonderausgaben</h2>
<p>Bez&#252;glich der <strong>Absetzbarkeit der Studiengeb&#252;hren </strong>wird das erst k&#252;rzlich verabschiedete Novum wohl wieder abgeschafft werden. Studiengeb&#252;hren als <strong>Werbungskosten </strong>anzusetzen ist dann wohl auch zuk&#252;nftig<strong> nicht statthaft</strong>. Bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung sollte es Verg&#252;nstigungen explizit f&#252;r Studenten geben, jedoch scheint dies schon heute nicht mehr der Realit&#228;t entsprechen. Kann der Studierende keinen Zusammenhang zur sp&#228;teren Berufst&#228;tigkeit nachweisen, so gilt das Studium als <strong>Selbstfindungsstudium </strong>und darf dann auch nicht mehr den <strong>Werbungskosten </strong>zugeschrieben werden. Damit will die Bundesregierung die Kosten senken und somit mehr Geld einsparen.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich hingegen, wenn der Student ein <strong>Erststudium </strong>beginnt, welches sich dadurch auszeichnet, dass nach dem Studienabschluss eine studienbezogene T&#228;tigkeit aufgenommen wird. Hier hat der Hochschulabsolvent auch <strong>weiterhin die M&#246;glichkeit</strong>, die <strong>Studiengeb&#252;hren von der Steuer abzusetzen</strong>. Diese Kosten m&#252;ssen bei der Steuererkl&#228;rung dann allerdings als <strong>Sonderausgaben </strong>geltend gemacht werden und d&#252;rfen die Werbungskosten nicht ber&#252;hren. Das Erststudium unterliegt dem Bereich der privaten Lebensf&#252;hrung, die den Sonderausgaben zuzuf&#252;hren sind. Aktuell sind die Kosten f&#252;r Studium oder die Erstausbildung nur bis zu einer H&#246;he von 4.000 Euro absetzbar, jedoch sieht die neue Gesetzesvorlage eine Erh&#246;hung auf k&#252;nftig 6.000 Euro vor.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren k&#246;nnen r&#252;ckwirkend geltend gemacht werden</h2>
<p>Die Studiengeb&#252;hren f&#252;r das Erststudium oder auch die Erstausbildung d&#252;rfen auch r&#252;ckwirkend in der Steuererkl&#228;rung angesetzt werden. Staatliche Hochschulen berechnen in der Regel rund 500 Euro pro Semester, wo hingegen die Kosten f&#252;r private Schulen nicht selten oftmals mehrere Tausend Euro ausmachen k&#246;nnen.</p>
<h2>Studienfach ist ausschlaggebend f&#252;r die Absetzbarkeit der Studiengeb&#252;hren</h2>
<p>Ob die Studiengeb&#252;hren von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen richtet sich wohl k&#252;nftig auch danach, welches Studienfach der Hochschulabsolvent absolviert. Wer auf Lehramt studiert oder auch Mediziner werden m&#246;chte, der hat gute Karten, die Kosten f&#252;r das Studium auch absetzen zu k&#246;nnen. Belegt der Student hingegen das Studienfach Literatur oder Philosophie, so ist damit zu rechnen, dass die Studiengeb&#252;hren hier nicht immer als berufsbezogen anerkannt werden. Auch dann nicht, wenn es sich um ein Erststudium handelt!</p>
<p>Es bleibt jedoch noch abzuwarten, wie die Bundesregierung bez&#252;glich der Gesetzes&#228;nderung entscheiden wird. Die Studenten im ganzen Land sind jedoch schon heute sehr ver&#228;rgert, da aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht zu ihren Gunsten entschieden wird. Die Staatskassen sind leer und die Studiengeb&#252;hren und deren Absetzbarkeit bei der Steuer w&#252;rden weitere L&#246;cher in den maroden Bundeshaushalt rei&#223;en.</p>
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		<title>Abschreibung f&#252;r Abnutzung – Vorschriften wurden erneut ge&#228;ndert</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 13:01:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung für Abnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>
		<category><![CDATA[AfA-Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschriften f&#252;r betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschriften f&#252;r betriebliche <strong>Abschreibungen </strong>wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise <strong>Absetzung f&#252;r Abnutzung</strong> (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung bei Selbstst&#228;ndigkeit</h2>
<p>Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierf&#252;r das Bruttogehalt, von dem die zu leistende <strong>Einkommensteuer</strong> direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere Eink&#252;nfte oder auch Sonderausgaben, wie beispielsweise <strong>Werbungskosten</strong> gegen die tats&#228;chlich gezahlte Einkommensteuer gegengerechnet wird. Waren die erbrachten Leistungen h&#246;her als gefordert, so erh&#228;lt der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich. Gab es jedoch beispielsweise noch weitere Eink&#252;nfte, so muss hier nachversteuert werden, d. h., es ist noch Einkommensteuer nachzuzahlen.</p>
<p><span id="more-706"></span></p>
<p>Auch selbstst&#228;ndig t&#228;tige Unternehmer m&#252;ssen ihren Beitrag zur Einkommensteuer leisten. Das Prinzip ist hier jedoch etwas anders, denn die Gegen&#252;berstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt zun&#228;chst einmal den Gewinn, von dem dann die zu zahlende oder auch zu erstattende Steuer berechnet wird. Hohe betriebliche Ausgaben minimieren in der Regel den Gewinn und somit auch die zu zahlende Steuer; Einnahmen hingegen erh&#246;hen die Steuerzahllast.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Investitionen</h2>
<p>Nun k&#246;nnte man meinen, dieses Prinzip ist auf alle angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter gleicherma&#223;en anwendbar. Tats&#228;chlich kann jedoch nicht jede Investition des laufenden Jahres zu 100 Prozent auch als Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gro&#223;e Investitionen, wie beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, B&#252;ro- und Gesch&#228;ftsausstattungen oder auch von Computern lassen sich nicht komplett im selben Jahr steuermindernd absetzen. Hier greift <strong>die sogenannte Abschreibung</strong>, bei der dem Wirtschaftsgut eine gewisse Nutzungsdauer unterstellt wird, sodass die Anschaffungskosten diesbez&#252;glich auf die zuvor festgesetzte Nutzungsdauer umgerechnet werden muss. Wie hoch die gesch&#228;tzte Nutzungsdauer der einzelnen G&#252;ter einzustufen ist, kann der <strong>AfA-Tabelle</strong> entnommen werden. Wirtschafts- und Steuerexperten haben seinerzeit ein allgemeing&#252;ltiges Dokument erstellt, an das sich jeder Betrieb im Bezug auf die Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter halten muss.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Abnutzungen gelten im Jahr der Anschaffung nur zum Teil als Betriebsausgabe</h2>
<p>Obwohl es sich f&#252;r jeden Betrieb durchaus rentieren w&#252;rde, gleich auch den vollen Investitionsbetrag steuerlich geltend zu machen, ist hier j&#228;hrlich nur ein Teilabzug m&#246;glich. Es gibt verschiedene M&#246;glichkeiten der Abschreibung, f&#252;r die jedoch in erster Linie die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes ma&#223;geblich sind. Fakt ist allerdings immer, das investierte Geld f&#252;r die Maschine oder den neuen Computer muss sofort gezahlt werden, w&#228;hrend der steuerliche Vorteil hier in der Regel auf sich warten l&#228;sst, bzw. sich erst viel sp&#228;ter bemerkbar machen wird. Das &#228;rgert zwar die meisten Unternehmer, jedoch l&#228;sst sich an dieser Tatsache nichts &#228;ndern.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung mit der linearen AfA</h2>
<p>Wurde ein Wirtschaftsgut mit einem vergleichsweise hohem Anschaffungswert angeschafft, so muss dies in der Regel <strong>linear abgeschrieben</strong> werden. Linear bedeutet in diesem Fall, dass der Nettowert des neuen Computers oder der angeschafften Maschine in gleichen Teilen auf die in der AfA-Tabelle vorgegebenen Nutzungsjahre verteilt werden. Daf&#252;r ist es auch unerheblich, ob heute schon sicher ist, dass das Wirtschaftsgut in dieser Dauer nicht nutzbar sein wird. Besonders bei Hardware- und Software-Produkten, f&#252;r die zwar eine vergleichweise geringe Nutzungsdauer vorgegeben ist, ist dies h&#228;ufig der Fall, da ein veralteter Computer oder ein Softwareprogramm meist mehr Arbeit und Zeit kostet, was sich wiederum negativ auf das Betriebsergebnis auswirken wird. Deshalb erfolgt hier in der Regel ein meist fr&#252;herer Austausch der Wirtschaftsg&#252;ter, damit das Unternehmen auch weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann.</p>
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		<title>Berufsbegleitendes Studium – steuerlich absetzbar</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuertipps/berufsbegleitendes-studium-steuerlich-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 11:45:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsbegleitendes Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer abgesetzt werden? Wer sich beruflich weiterbilden und ein entsprechendes Studium absolvieren will, der stellt sich h&#228;ufig die Frage, ob ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzbar ist. Vielfach scheitert eine Weiterbildung n&#228;mlich letztlich einfach an den Kosten. Ist ein berufsbegleitendes Studium als Sonderausgabe zu sehen? Laut Angabe des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kann ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer abgesetzt werden?</h2>
<p>Wer sich beruflich weiterbilden und ein entsprechendes Studium absolvieren will, der stellt sich h&#228;ufig die Frage, ob ein <strong>berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzbar</strong> ist. Vielfach scheitert eine Weiterbildung n&#228;mlich letztlich einfach an den Kosten.</p>
<h2>Ist ein berufsbegleitendes Studium als Sonderausgabe zu sehen?</h2>
<p>Laut Angabe des Bundesfinanzministeriums ist es m&#246;glich, f&#252;r eine Ausbildung, ein Erststudium und auch f&#252;r ein <strong>berufsbegleitendes Studium Kosten</strong> teilweise bis zu einer H&#246;he von 4.000 Euro als sogenannte Sonderausgabe oder als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Einschr&#228;nkung gibt es hier allerdings: F&#252;r die Deklaration als Sonderausgabe darf die Aus- oder Weiterbildung keinesfalls betrieblich angeordnet und im Zuge eines dienstlichen Verh&#228;ltnisses n&#246;tig sein. Ist dies nicht der Fall, so ist es erlaubt, im Zuge der j&#228;hrlichen Einkommensteuererkl&#228;rung maximal 4.000 Euro steuerlich geltend zu machen.</p>
<p><span id="more-425"></span></p>
<h2>Berufsbegleitendes Studium ist absetzbar als Werbungskosten</h2>
<p>Handelt sich bei dem <strong>berufsbegleitenden Studium</strong> jedoch um eine explizit betriebsbedingte Anordnung, ohne derer der Arbeitsplatz m&#246;glicherweise gestrichen wird, so kann dieses Studium<strong> in voller H&#246;he von der Steuer abgesetzt werden</strong>. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr um Sonderausgaben des Arbeitnehmers, sondern um sogenannte Werbungskosten.</p>
<h2>Berufsbegleitendes Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung f&#252;r den Betrieb ein Aufwand</h2>
<p>Kann der Absolvent eines <strong>berufsbegleitenden Studiums</strong> eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen, so ist die betrieblich angeordnete Weiterbildung f&#252;r den Betrieb als Betriebsaufwendung und Aufwand zu sehen. F&#252;r die m&#246;gliche Absetzbarkeit m&#246;chte das Bundesfinanzministerium hier allerdings ein hinreichend konkreter, objektiver und feststellbarer Zusammenhang zu den sp&#228;ter zu erwirtschaftenden steuerpflichtigen Einnahmen sehen, d. h. die sp&#228;tere berufliche T&#228;tigkeit sollte sich f&#252;r die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden in der Steuereinnahme sichtbar machen k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Werbungskosten </strong>sind somit <strong>voll absetzbar</strong>, wenn man sich beispielsweise nach Abschluss eines Diplomstudiums noch mal f&#252;r die Weiterbildung mit dem Ziel Master-Studium entscheidet. In diesem Fall w&#228;ren <strong>alle Kosten</strong> steuerlich <strong>als Werbungskosten</strong> geltend zu machen. Und zwar nicht nur alle anfallenden Geb&#252;hren, sondern gleich auch die Kosten f&#252;r B&#252;cher, f&#252;r Fahrtkosten zur Universit&#228;t, eventuelle &#220;bernachtungskosten.</p>
<p>Anders als die Sonderausgaben sind Werbungskosten nicht an eine Begrenzung in H&#246;he von 4.000 Euro gebunden. Dar&#252;ber hinaus k&#246;nnen sie bei niedrigem Einkommen sogar als Vortrag eines Verlustes mit ins neue Jahr genommen werden. Bei den Sonderausgaben f&#252;r <strong>berufsbegleitende Studien </strong>ist dies nicht erlaubt. Sie haben noch im selben Jahr abgesetzt zu werden.</p>
<h2>Umschulungsma&#223;nahmen und berufsbegleitende Studien</h2>
<p>Aufwendungen, die als Umschulungsma&#223;nahmen deklariert sind, k&#246;nnen als vorab entstandene Werbungskosten abgesetzt werden. Sofern eine hinreichend berufliche Veranlassung besteht, ist es hier erlaubt, diese als Eink&#252;nfte aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit zu betrachten. Keine Unterscheidung findet sich hinsichtlich der Einstufung einer expliziten Weiterbildung oder auch eines Berufswechsels. Ist mit dem berufsbegleitenden Studium eine bessere Aufstiegschance und dem zu Folge mit einer besseren Karriere zu rechnen, ist die <strong>Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich absetzbar</strong>.</p>
<p>Erh&#228;lt man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, ist auch ein Erststudium voll von der Steuer absetzbar.</p>
<p>Entstandene Kosten, die ein berufsfernes Studium umfassen, k&#246;nnen jedoch ebenfalls eine steuerliche Ber&#252;cksichtigung finden. Auch hier geht der Gesetzgeber von einer schlussendlich verbesserten beruflichen M&#246;glichkeit aus und f&#246;rdert diese entsprechend.</p>
<p>Weitere Einzelheiten und Informationen sind dar&#252;ber hinaus auf der Internetpr&#228;senz des Bundesfinanzministeriums ersichtlich.</p>
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		<title>Einkommensteuererkl&#228;rung 2009: Kosten f&#252;r ein Studium nach der Berufsausbildung d&#252;rfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuererklaerung-2009-kosten-fuer-ein-studium-nach-der-berufsausbildung-duerfen-jetzt-steuerlich-geltend-gemacht-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 10:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Erststudium]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[ Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, k&#246;nnen jetzt in voller H&#246;he als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug m&#246;glich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass Kosten, die f&#252;r ein Erststudium anfallen, als Werbungskosten abgesetzt werden k&#246;nnen, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.</strong></p>
<p>Wer jetzt seine Steuererkl&#228;rung f&#252;r das Jahr 2009 anfertigt, kann von einem Urteil des BFH profitieren. Dieses Urteil besagt, dass die Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, in voller H&#246;he als Werbungskosten in der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 geltend gemacht werden k&#246;nnen, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.</p>
<p>Die Kosten f&#252;r ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden damit ab jetzt steuerlich genauso behandelt wie die Kosten eines Zweitstudiums. Bislang konnten die Kosten f&#252;r das Erststudium ausschlie&#223;lich als Sonderausgaben in der Steuererkl&#228;rung angegeben werden. Dies hatte den Nachteil, dass die anrechenbare Summe auf maximal 4000 Euro begrenzt war. Dar&#252;ber hinaus war der Sonderausgabenabzug auf den aktuellen Veranlagungszeitraum begrenzt.</p>
<p>Auch Personen, die im aktuellen Veranlagungszeitraum keine oder nur geringe Eink&#252;nfte erzielt haben, k&#246;nnen von der neuen Regelung profitieren. Werbungskosten, die nicht mit positiven Eink&#252;nften verrechnet werden k&#246;nnen, d&#252;rfen n&#228;mlich im Rahmen eines Verlustvortrages in den nachfolgenden Veranlagungszeitraum &#252;bernommen werden.</p>
<p>Studienkosten, die vom Finanzamt anerkannt werden, sind beispielsweise Studiengeb&#252;hren, Semesterbeitr&#228;ge, Kosten f&#252;r Arbeitsmaterialien, doppelte Haushaltf&#252;hrung sowie Zinsen f&#252;r einen Studienkredit.</p>
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