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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Steuererklärung 2009</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuererkl&#228;rung 2009 &#8211; Das Aus des Seeling Modells</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Seeling Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell f&#252;r die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung daf&#252;r war es, dass die gewerbliche Nutzung des Geb&#228;udes mindestens 10 Prozent betr&#228;gt und die private Nutzung des Geb&#228;udes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_243" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-243" title="Termin Steuererkl&#228;rung 2009" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/08/termin-steuererklaerung-2009-300x199.jpg" alt="Termin Steuererkl&#228;rung 2009" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">© Angela Kail - Fotolia.com</p></div>
<p>Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell  f&#252;r die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung daf&#252;r war es, dass die gewerbliche Nutzung des Geb&#228;udes mindestens 10 Prozent betr&#228;gt und die private Nutzung des Geb&#228;udes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus dem Unternehmensverm&#246;gen stammen. Zum <strong>Termin der Steuererkl&#228;rung 2009</strong> besteht weiterhin die M&#246;glichkeit den steuerlichen Vorzug zu nutzen. Doch ab 2011 wird sich das &#228;ndern, da die EU das endg&#252;ltige Aus des Seeling Modells beschloss.</p>
<p>F&#252;r alle Steuerzahler, die eine Verl&#228;ngerung des <strong>Termins der Steuerkl&#228;rung 2009</strong> beantragt haben, k&#246;nnen noch bis Oktober diesen Jahres ihre Einkommensteuererkl&#228;rung abgeben und sich so ebenfalls vom Seeling Modell einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Wie bereits erw&#228;hnt gew&#228;hrt so das Finanzamt f&#252;r den privaten genutzten Teil ein zinsloses Darlehen auf einen Zeitraum von zehn Jahre hochgerechnet.</p>
<p>Das wurde auch in einem Urteil des europ&#228;isches Gerichtshof im Jahr 2003 als vollkommen legitim angerechnet. Doch der Fiskus, insbesondere in Deutschland k&#228;mpfte durch das Modell mit hohen Steuerausf&#228;llen, so dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 darauf dr&#228;ngte das Seeling Modell zu ver&#228;ndern was ab 2011 nun auch geschehen wird. Denn ab dem 01.01.2011 muss die neue Richtlinie ins nationale Recht &#252;bergehen.  F&#252;r K&#228;ufer und Bauherren bedeutet dass, dass das Geb&#228;ude entweder bis 31.12.2010 gekauft oder fertig gestellt sein muss, um von der Vorzugsteuer zu profitieren. Das hei&#223;t wiederum., sowohl f&#252;r den Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 wie auch 2010 kann das Seeling Modell angewendet werden.</p>
<p><span id="more-238"></span></p>
<p>Denn ab 2011 wird im deutschen Umsatzsteuergesetz und im Zuge der neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ein gemischt genutztes Geb&#228;ude nicht mehr zu 100 % von der Vorsteuer abziehbar. Allerdings ist es nun m&#246;glich, dass Vorsteuerabz&#252;ge nun ach nachtr&#228;glich geltend gemacht werden k&#246;nnen.</p>
<p>Doch wie kam eigentlich das Seeling Modell zu Stande, von dem seit 2004 zahlreiche Steuerzahler profitierten? Zur&#252;ckzuf&#252;hren ist das Modell auf den Unternehmer Wolfgang Seeling, welche einen Baumpflege- und Gartenbaubetrieb in Starnberg besitzt und 1995 ein zweigeschossiges Geb&#228;ude erbaute. Die Baukosten betrugen damals 600.000 Euro. Dabei verwendetet er das Erdgeschoss &#8211; ca. 60 % der gesamten Nutzfl&#228;che &#8211; f&#252;r die betriebliche Nutzung und das obere Geschoss wurde als private Wohnung eingerichtet. Das gesamte Geb&#228;ude jedoch ordnete Herr Seeling seinem Unternehmensverm&#246;gen zu und zog bei der Umsatzsteuerkl&#228;rung 2005 die Vorsteuerbetr&#228;ge der Baukosten von insgesamt rund 85.000 Euro in voller H&#246;he ab. F&#252;r die private Nutzung setzte Herr Seeling einen steuerlichen Eigenverbrauch von 5.359 Euro ab und zahlte daf&#252;r dem Finanzamt eine Umsatzsteuer von 803,85 Euro. So wurde es seit 2004 von vielen Steuerzahlern auch gemacht und galt ebenso beispielsweise beim Termin der Steuerkl&#228;rung 2009. Doch bei der damaligen Rechtslage war es nicht zul&#228;ssig und so strich das Finanzamt den Vorsteuerabzug der eigenen Wohnung. Denn nach damaliger Auffassung erzielt man mit der Privatwohnung keine umsatzpflichtigen Einnahmen und daher ist der Vorsteuerabzug f&#252;r die Baukosten in dem Bereich auch nicht zul&#228;ssig. Herr Seeling jedoch ging in Revision und legte seinen Fall vor dem Bundesfinanzhof in M&#252;nchen vor, welches wiederum die Klage zur &#220;berpr&#252;fung dem Europ&#228;ischen Gerichtshof einreichte, die dann Herr Seeling 2003 Recht gab.</p>
<p>Doch nur sieben Jahre sp&#228;ter steht das Seeling Modell wieder ob dem Aus und kann  nur noch zum Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 und 2010 angewendet werden.</p>
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		<title>Verl&#228;ngerung des Termins der Steuererkl&#228;rung 2009</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 10:09:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Termin der Steuererkl&#228;rung 2009 endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> endete bereits fristgem&#228;&#223; zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerkl&#228;rung sich auf f&#252;nf Monate nach Erhalt bel&#228;uft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festh&#228;lt, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der <strong>Steuererkl&#228;rung 2009</strong> kann verl&#228;ngert werden, wenn die <a title="Steuererkl&#228;rung" href="http://www.steuer-sparen.info/einkommensteuer/einkommensteuer-fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/" target="_self">Einkommensteuerkl&#228;rung</a> von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgem&#228;&#223;, also vor dem regul&#228;ren Abgabetermin, eine plausible Erkl&#228;rung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gr&#252;nde f&#252;r eine Verl&#228;ngerung k&#246;nnen unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der <em>Steuerkl&#228;rung 2009</em> nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einr&#228;umt. F&#252;r das Jahr 2009 muss die Abgabe dann sp&#228;testens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererkl&#228;rung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch ben&#246;tigte Belege k&#246;nnen in einem l&#228;ngeren Zeitraum leicht verloren gehen. F&#252;r Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der <span style="text-decoration: underline;">Steuerkl&#228;rung 2009</span> verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Vers&#228;umniszuschlag in H&#246;he von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zust&#228;ndigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verl&#228;ngerung zu bewirken.</p>
<p><span id="more-221"></span></p>
<p>Wer sich also noch mit der Einkommensteuererkl&#228;rung 2009 noch Zeit lassen kann, wird trotz dessen schnell merken, dass sich 2009 in Sachen Steuern einiges ge&#228;ndert hat. So gab es beispielsweise eine f&#252;r den Steuerzahler positive Ver&#228;nderung f&#252;r die Absetzung des Arbeitszimmer, welches seit 2007 nicht steuerlich geltend gemacht werden konnte, wenn das Arbeitszimmer nicht zentraler Punkt der beruflichen oder betrieblichen T&#228;tigkeit umfasste. Nun aber gestand das nieders&#228;chsische Finanzgericht einem Lehrerpaar zu, dass diese den Freibetrag f&#252;r ihre Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen d&#252;rfen. Zwar hat der Bundesgerichtshof noch nicht endg&#252;ltig &#252;ber den absetzbaren Freibetrag von 1250 Euro f&#252;r ein Arbeitszimmer entschieden, trotz dessen raten immer mehr Verb&#228;nde dazu, dass nicht nur Lehrer, sondern ebenso Au&#223;endienstmitarbeiter, Journalisten und Richter, denen die Steuerbeg&#252;nstigung aufgrund der gesetzlichen Reglung von 2007 nicht zustehen, den Freibetrag eintragen lassen sollen. Dass bedeutet wiederum, Steuerzahler, die eigentlich nicht davon profitieren, sollen f&#252;r den Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Allerdings m&#252;ssen ebenfalls entsprechende Nachweise und Belege f&#252;r die Notwendigkeit des h&#228;uslichen Arbeitszimmer vorgelegt werden.</p>
<p>Ebenfalls neu sind die Kosten f&#252;r Handwerker, die nun teilweise steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen und unbedingt beim Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 beachtet werden sollten. Grund f&#252;r die neue Reglung seitens des Gesetzgebers ist die Eind&#228;mmung des Schwarzmarktes. Denn oft sind es die Steuern und  Sozialabgaben f&#252;r Mitarbeiter, die zus&#228;tzlich anfallen, wenn Handwerker f&#252;r beispielsweise die Renovierung des Eigenheims beauftragt werden. Das verursacht hohe Kosten und die Versuchung Handwerker ohne jegliche Anmeldung zu buchen ist gro&#223;. Dem m&#246;chte der Gesetzgeber entgegen wirken, in dem er die Absetzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Handwerker erh&#246;ht hat. Nun k&#246;nnen ab dem Jahr 2009 20 % aller Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten bis zu einer H&#246;he von 6.000 Euro abgesetzt werden. Dabei ist es nicht entscheidend wer die  Handwerker bestellt hat, sondern wer sie bezahlt. Das bedeutet, sowohl Mieter wie auch Hauseigent&#252;mer k&#246;nnen von den Steuervorteilen profitieren und die Kosten mit dem Termin der Steuerkl&#228;rung 2009 einreichen. Gleiches gilt auch f&#252;r haushalts&#228;hnlich erbrachte Dienstleistungen, welche ebenfalls bis zu 20 % der entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro von Steuer absetzbar sind. Unter diese Dienstleistungen fallen unter anderem Putzen der Wohnung, Pflege von Familienmitglieder sowie Gartenpflege.</p>
<p>Wer also noch Zeit hat und einer Verl&#228;ngerung des Termins der Steuerkl&#228;rung 2009 profitieren kann, sollte das ebenso von den steuerlichen vorteilen, welche seit letzten Jahr gelten.</p>
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