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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Steuerspartipp</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Einkommensteuer sparen &#8211; Tipps f&#252;r die Einkommensteuererkl&#228;rung</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 20:43:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerspartipp]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast jeder ist der Meinung, dass er f&#252;r die von ihm geleistete Arbeit nicht ausreichend entlohnt wird. Und wenn doch, dann st&#246;hnt man &#252;ber die Unversch&#228;mtheit des Staates, der mit seinen ganzen Steuern das sauer verdiente Geld f&#252;r sich beansprucht. Allerdings sind es genau diese Menschen, die es nicht f&#252;r n&#246;tig halten, eine Einkommensteuererkl&#228;rung abzugeben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast jeder ist der Meinung, dass er f&#252;r die von ihm geleistete Arbeit nicht ausreichend entlohnt wird. Und wenn doch, dann st&#246;hnt man &#252;ber die Unversch&#228;mtheit des Staates, der mit seinen ganzen Steuern das sauer verdiente Geld f&#252;r sich beansprucht. Allerdings sind es genau diese Menschen, die es nicht f&#252;r n&#246;tig halten, eine <strong>Einkommensteuererkl&#228;rung</strong> abzugeben. Somit verschenken diese Menschen jedes Jahr aufs Neue einen enorm hohen Geldbetrag, der dann in den Staatss&#228;ckel flie&#223;t. Dabei kann sich jeder einen Gro&#223;teil seiner bezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuererkl&#228;rung wieder zur&#252;ckholen. Dazu muss man noch nicht einmal ein Finanzexperte sein, es gibt viele einfache und n&#252;tzliche Tipps, die man f&#252;r sich in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Zun&#228;chst einmal muss niemand unbedingt zu einem Steuerberater gehen und eine &#252;berh&#246;hte Rechnung bezahlen, oft reicht ein Besuch bei einem der vielen Lohnsteuerhilfevereinen aus. Diese sind einem bei der Einkommensteuererkl&#228;rung behilflich und k&#246;nnen einem meist auch sofort mitteilen, ob und wie viel man vom Finanzamt erstattet bekommt. Wer auch diesen Weg nicht gehen will, der kann durchaus seine Steuererkl&#228;rung selbst abgeben. Im heutigen Zeitalter der Technik ist fast jeder Haushalt mit einem PC oder einem Notebook ausgestattet und es gibt sehr viele Programme, die einem bei der Steuererkl&#228;rung behilflich sind und obendrein sehr viele n&#252;tzliche Tipps f&#252;r den Steuerzahler parat haben. So wissen die meisten Arbeitnehmer nicht, welche Kosten sie eigentlich beim Finanzamt geltend machen k&#246;nnen und in welcher H&#246;he diese dann angerechnet werden k&#246;nnen. Dabei sind schon kleine Ausgaben, die man als selbstverst&#228;ndlich hinnimmt als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar.</p>
<p><span id="more-19"></span></p>
<p>So kann man schon jeden einzelnen Besuch beim Arzt (Praxisgeb&#252;hr) und in der Apotheke (Zuzahlungsgeb&#252;hr) steuerlich geltend machen. Diese fallen in die Rubrik der au&#223;ergew&#246;hnlichen Belastungen. Sollte man eine Brille tragen und es ist eine neue f&#228;llig, dann kann man auch diese Kosten f&#252;r die neuen Augengl&#228;ser als eine au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung angeben. Eine au&#223;ergew&#246;hnliche Belastung kann aber auch dann vorliegen, wenn man zus&#228;tzlich Kosten f&#252;r Fahrten aufbringen muss, weil man einen behinderten Menschen aus der Familie in die entsprechende Bildungsst&#228;tte bringen muss. Auch die Betreuungskosten f&#252;r einen solchen Menschen, sofern er zum Haushalt der Person geh&#246;rt, die die Steuererkl&#228;rung abgibt, werden dem Steuerzahler angerechnet.</p>
<p>Der wohl bekannteste Punkt zum Absetzen von Kosten in der Einkommensteuererkl&#228;rung umfasst die Werbungskosten. Darunter fallen alle die Ausgaben des Arbeitnehmers, die er t&#228;tigen muss, da mit er seinen Beruf aus&#252;ben kann oder die irgendwie damit in Verbindung gebracht werden k&#246;nnen. Den gr&#246;&#223;ten Teil der Werbungskosten nehmen zumeist die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle ein. Durch den zwischenzeitlichen Wegfall der sogenannten Kilometerpauschale sind dem Steuerzahlerkurzfristig Gelder verlorengegangen, die das Finanzamt mittlerweile jedoch schon wieder zur&#252;ckgezahlt hat. Nun gilt wieder jede Fahrt ab dem ersten Kilometer als absetzbar. Doch es werden nicht nur die Fahrten anerkannt, die zwischen Arbeitsstelle und Wohnung stattfinden. Wenn man sich zum Beispiel neben der Berufsaus&#252;bung noch weiterbildet und dazu entsprechende Fahrten zur Bildungsst&#228;tte hat, dann werden diese ebenso gehandelt wie die normalen Arbeitsweg-Fahrten. Es handelt sich dann um sogenannte Dienstfahrten.</p>
<p>Einen weiteren erheblichen Punkt kann man in Anspruch nehmen, wenn die Arbeitsstelle vom Wohnort sehr weit entfernt ist und man dazu eine Zweitwohnung anmieten muss. Hier sind die Kosten f&#252;r die doppelte Haushaltsf&#252;hrung ebenso absetzbar und zwar zus&#228;tzlich noch zu den Fahrtkosten, die man ja auch hat. Gerade bei Arbeitnehmern, die sich f&#252;r die Berufsaus&#252;bung an st&#228;ndig wechselnde Arbeitsorte begeben m&#252;ssen gibt es die M&#246;glichkeit, den Verpflegungsmehraufwand entsprechend geltend zu machen. Dabei kommt es darauf an, wie lange man von seinem Wohnort entfernt ist. Gestaffelt ist dies in einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden, mehr als 14 Stunden oder mehr als 24 Stunden. Doch zu den Werbungskosten geh&#246;ren auch solche Ausgaben, die man aufwenden muss f&#252;r die Reinigung der Arbeitskleidung oder gar f&#252;r die Anschaffung von Arbeitsmitteln. Dabei ist es bei der Reinigung nicht unbedingt notwendig, dass man die Arbeitskleidung auch wirklich in die Reinigung oder W&#228;scherei bringt. Hierwerden auch die Kosten anerkannt, die man durch das Waschen zu Hause mit der eigenen Waschmaschine hat.</p>
<p>Manch einem ist das Gl&#252;ck nicht immer hold und man ist vielleicht mal eine Zeit lang arbeitslos. In diesem Fall werden einem auch die Kosten f&#252;r eine Bewerbung anerkannt. Diese beinhalten sowohl Portokosten als auch Aufwendungen f&#252;r die Fahrt zum Vorstellungsgespr&#228;ch. Viele denken auch, dass es sich in einer solchen Situation nicht lohnt, eine Einkommensteuererkl&#228;rung abzulehnen, da man ja doch nichts abzusetzen hat. Dem kann man nur entgegensetzen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Wenn man n&#228;mlich auch keine &#252;berm&#228;&#223;igen Summen aufgewendet hat, dann greifen in fast allen Bereichen Pauschalbetr&#228;ge, die der Gesetzgeber f&#252;r solche F&#228;lle vorgesehen hat. Diese Pauschalbetr&#228;ge sind so bemessen, dass sie sich an gewisse Durchschnittswerte halten und somit nicht von vorn herein zu niedrig angesetzt sind. Es besteht also f&#252;r jeden eine reelle Chance, mit seiner Einkommensteuererkl&#228;rung sich Geld vom Finanzamt erstatten zu lassen.</p>
<p>Wer sich f&#252;r seine Altersvorsorge eine Immobilie anschafft und diese vermietet, der kann auch die Kreditkosten in seine Werbungskosten mit aufnehmen und sie werden dann steuermindernd anerkannt. Manchmal ist es aber auch so, dass man sich beruflich ver&#228;ndern m&#246;chte. Dazu ist es mitunter erforderlich, dass man einen Wohnortwechsel durchf&#252;hrt. Diese Umzugskosten kann man in seiner Einkommensteuererkl&#228;rung geltend machen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der neuen Arbeitsstelle stehen. Im &#220;brigen kann man, sofern geschehen, Kosten f&#252;r eine Spende ebenfalls in seiner Steuererkl&#228;rung mit angeben.</p>
<p>Wer aus dem Bereich der Selbstst&#228;ndigkeit kommt, hat meistens in seiner Wohnung einen Raum, den er als B&#252;ro nutzt. Die Kosten f&#252;r diesen Raum kann man sich ebenfalls durch das Finanzamt anerkennen lassen. Dazu bedarf es lediglich des Nachweises dar&#252;ber, dass dieses Arbeitszimmer auch wirklich ausschlie&#223;lich f&#252;r gesch&#228;ftliche Zwecke genutzt wird. Aber auch Nichtselbstst&#228;ndige k&#246;nnen die Kosten f&#252;r ein Arbeitszimmer in Rechnung stellen lassen. Voraussetzung dazu ist, dass der Arbeitgeber diesen Arbeitsplatz zu Hause ausdr&#252;cklich genehmigt hat. In einem solchen Fall kann man sogar die Kosten f&#252;r die Einrichtung des Arbeitszimmers in vollem Umfang als Werbungskosten angeben. Wenn man seine Einkommensteuererkl&#228;rung abgibt, dann sollte man das heute auf dem elektronischen Wege tun. Diese Steuererkl&#228;rungen werden von den meisten Finanz&#228;mtern bevorzugt behandelt und dadurch auch schneller bearbeitet als herk&#246;mmliche Steuererkl&#228;rungen.</p>
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