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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Steuertipps</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Steuern sparen 2012 – allgemeine Steuertipps</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:30:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Erstellung eines Eigenbelegs]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben für außerordentliche Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st"><img class="alignleft size-full wp-image-744" title="Lexware_TAXMAN_2012" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/Lexware_TAXMAN_2012.jpg" alt="" width="159" height="214" border="0" /></a>In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema <strong>Steuern sparen</strong> immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</a> wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur m&#246;glich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die R&#252;ckzahlung von m&#246;glicherweise <strong>zu viel gezahlten Steuern</strong> ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.</p>
<h2>Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld</h2>
<p>Schaut man sich die allgemeinen <strong>Steuertipps</strong> an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen h&#228;ufig drastisch senken und somit <strong>Steuern sparen</strong>. Diese <strong>Steuerspartipps</strong> reichen von beispielsweise dem Umgang mit verlorenen Quittungen bis hin zu den eindeutig auszustellenden Rechnungen. Bei diesen<strong> Steuertipps</strong> lassen sich so mit einfachen Mitteln, und ohne gro&#223;en Aufwand jede Menge Steuern sparen, ohne dass der Nutzer hier ein explizites Steuerberater-Wissen innehaben muss.</p>
<p><span id="more-742"></span></p>
<h2>Einfache Steuertipps f&#252;r verloren gegangene Quittungen und Belege</h2>
<p>Wer mit der <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>Erstellung der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung</strong></a> beginnt, der hat zun&#228;chst die Aufgabe, alle Quittungen und Belege zu sortieren, die dann aufgerechnet in die jeweiligen Kategorien der Steuererkl&#228;rung &#252;bertragen werden. Hier tauchen dann aber meist schon die ersten Probleme auf, denn wenn Quittungen oder Belege fehlen, k&#246;nnen diese nicht <strong>steuermindernd</strong> angesetzt werden. Was ist jedoch zu tun, wenn eine Quittung mit hohem Rechnungsbetrag nicht mehr auffindbar ist? L&#228;sst sich dann noch <strong>Steuern sparen</strong> oder muss die ganze Position gestrichen werden? Die Antwort ist einfach: Mit der <strong>Erstellung eines Eigenbelegs</strong> k&#246;nnen viele Kosten dennoch <strong>als Werbungskosten geltend gemacht werden</strong> und brauchen nicht gestrichen zu werden. Diese Vorgehensweise findet Anerkennung bei allen zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und gilt f&#252;r Parkgeb&#252;hren gleicherma&#223;en wie f&#252;r <strong>Bewirtungsbelege und Telefonkosten</strong> am M&#252;nzsprecher, f&#252;r das <strong>Waschen von betrieblicher Kleidung</strong> oder f&#252;r die Staubsaugerkosten an der Tankstelle sowie f&#252;r Geschenke und Pr&#228;sente. Mit dem Eigenbeleg ist das <strong>Steuern sparen</strong> dann immer noch m&#246;glich; lediglich die <strong>Vorsteuer </strong>darf bei den Eigenbelegen f&#252;r unternehmerische Zwecke <strong>nicht in Abzug</strong> gebracht werden, dass es sich bei diesen nicht um ein originales Rechnungsformular handelt. Bei der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung selbst machen" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> darf die Vorsteuer jedoch wieder <strong>Steuer mindernd</strong> angesetzt werden.</p>
<h2>Steuern sparen durch Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p>Ist die <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>dann erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet, so dauernd es einige Zeit, bis sich die m&#246;gliche Steuerersparnis auch auf dem eigenen Konto zeigt. Zuvor flattert jedoch der Steuerbescheid ins Haus, aus dem der Steuerzahlen den zu zahlenden oder zu erstattenden Betrag entnehmen kann. Hier sei jedoch erw&#228;hnt, diesem Steuerbescheid immer ein genaues Augenmerk zu schenken, denn nicht selten ist dieser Bescheid falsch ausgestellt. Laut einer Statistik ist bereits jeder siebte <strong>Steuerbescheid nicht korrekt</strong>, was sich dann nat&#252;rlich auch auf das <strong>Steuern sparen</strong> insgesamt auswirken wird. Dem Steuerzahler gehen durch diese Falschausstellungen oftmals viele Hundert Euro im Jahr verloren und das <strong>Steuern sparen</strong> ist dadurch nat&#252;rlich ebenfalls in weite Ferne ger&#252;ckt.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler weist immer wieder darauf hin, dass hier in besonderen F&#228;llen vom <strong>Recht des Einspruchs gegen den Steuerbescheid</strong> gemacht werden sollte. Wurden beispielsweise nicht alle sogenannten geltend gemachten Aufwendungen dem Posten <strong>Werbungskosten </strong>oder <strong>Sonderausgaben f&#252;r au&#223;erordentliche Aufwendungen </strong>anerkannt, so kann ein Einspruch hier durchaus helfen doch noch <strong>Steuern zu sparen</strong>. Auch wenn Streichungen dieser Aufwendungen ohne eine Erl&#228;uterung in Abzug gebracht wurden, ist ein Einspruch durchaus legitim.</p>
<p>Der Einspruch und somit auch die M&#246;glichkeiten<strong> Steuern zu sparen</strong> sind nat&#252;rlich an Fristen gebunden, an die sich der Steuerzahler unbedingt halten muss. Laut Gesetz gilt hier die <strong>Rechtsbehelfsfrist von einem Monat</strong>. Diese Frist beginnt jedoch erst am Tage der <strong>Zustellung des Steuerbescheid</strong>. Eine Verl&#228;ngerung dieser Frist ist dann m&#246;glich, wenn der letzte Tag der gesetzten Frist auf ein Wochenende oder Feiertag f&#228;llt.</p>
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		<title>Steuer&#228;nderungen f&#252;r 2010</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 11:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steueränderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch 2010 gab es wieder neue Steuer&#228;nderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbst&#228;ndigen zu Gute kommen k&#246;nnen. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzm&#246;glichkeiten bei Betr&#228;gen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. M&#246;glich macht es das B&#252;rgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 g&#252;ltig ist. Die neue Gesetzgebung beruht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch 2010 gab es wieder neue Steuer&#228;nderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbst&#228;ndigen zu Gute kommen k&#246;nnen. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzm&#246;glichkeiten bei Betr&#228;gen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. M&#246;glich macht es das B&#252;rgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 g&#252;ltig ist. Die neue Gesetzgebung beruht auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2008, der festlegte, dass die bisherigen Steuerabsetzungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Denn vor der neuen Gesetzgebung war es so geregelt, dass Angestellte, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne berufliches Verh&#228;ltnis einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen konnten. Bei Selbst&#228;ndigen belief sich die H&#246;he auf 2.400 Euro. Ab 2010 jedoch gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr&#228;ge, die zur Grundversorgung dienen, als Sonderausgaben voll absetzbar. Allerdings z&#228;hlt mit der neu in Kraft getretenen Regelung nun nicht mehr die Arbeitslosen- sowie Haftpflichtversicherung dazu. Jedoch wurde zum Schutz von Geringverdienern eine Ausnahme in die Gesetzgebung integriert. So kann die beispielsweise die Haftpflichtassekuranz als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Kosten f&#252;r Kranken- und Pflegesicherung bei Arbeitnehmer die H&#246;chstgrenze von 1.900 Euro und bei Selbstst&#228;ndigen von 2.400 Euro nicht &#252;berschreitet.</p>
<p><span id="more-110"></span></p>
<p>Eine weitere Steuer&#228;nderung in diesem Jahr ist der Grund- und Kinderfreibetrag, der angehoben wurde. Dieser Steuervorteil ist ein Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem dritten Konjunkturpaket innerhalb eines Jahres. Es dient zum Antrieb der Wirtschaft und dem Entgegentreten der internationalen Finanzkrise. So wurde f&#252;r 2010 der Kinderfreibetrag pro Elternteil von 1.932 Euro auf 2.224 Euro erh&#246;ht. Hinzu kommt ein Freibetrag ebenso pro Elternteil f&#252;r die Kosten von Betreuung, Erziehungs- sowie Ausbildungsbedarf in H&#246;he von 1.260 Euro. Es gelten beim Kinderfreibetrag die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie beim Kindergeld. Lediglich teilen sich beide Elternteile den Freibetrag und nicht wie beim Kindergeld, dass nur ein Elternteil erh&#228;lt. Auch der Grundfreibetrag, der zur Absicherung des Existenzminimums in Deutschland eingef&#252;hrt wurde, wurde um 170 Euro auf nun 8.004 Euro f&#252;r Ledige und auf 7.834 Euro f&#252;r Verheiratete im Januar 2010 erh&#246;ht. Einen weiteren Freibetrag kann es f&#252;r Kinder geben, die sich in Berufsausbildung befinden, ausw&#228;rtig unterbracht sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Hier kann ein Freibetrag von bis zu 924 Euro geltend gemacht werden, wenn das Kind zus&#228;tzlich Anspruch auf entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besitzt. Des weiteren gibt es die M&#246;glichkeit nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro steuerlich abzusetzen. Daf&#252;r gelten unterschiedliche Voraussetzung. Werden die Kosten f&#252;r die Betreuung wie Betriebsausgaben berechnet, darf das Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben und beide erwerbst&#228;tige Eltern m&#252;ssen zusammenleben. Als Sonderausgaben steuerlich geltend machen k&#246;nnen Eltern die Betreuungskosten, wenn diese sich in Ausbildung befinden oder wenn einer der Elternteile krank oder behindert ist, muss ein Elternteil erwerbst&#228;tig sein.</p>
<p>Auch in Sachen Erbschaftssteuer hat sich aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes in diesem Jahr einiges ge&#228;ndert. Vor allem Geschwister und Geschwisterkinder sind mit der neuen Steuer&#228;nderung besser gestellt. So sinkt der Steuersatz von bis zu 50 Prozent nun auf bis zu 43 Prozent.<br />
Ebenso &#196;nderungen gibt es bei den Steuerklassen f&#252;r Doppelverdiener-Ehepaare. Bisher war es so geregelt, dass Ehepaare, die ein unterschiedliches Einkommen besa&#223;en, entweder die Steuerklasse III oder V w&#228;hlten. Das wiederum hatte die Folge, dass beispielsweise der Ehefrau mit Klasse V mehr Steuern zahlen musste, als ein Single. So wurde die Attraktivit&#228;t der T&#228;tigkeit und auch der berufliche Wiedereinstieg erheblich gemindert. Um diesem Problem entgegen zu wirken wurde ein so genanntes Faktorverfahren eingeleitet. Dieser Faktor, der vom Finanzamt berechnet wird, bewirkt, dass bereits im laufenden Jahr die voraussichtliche Einkommenssteuer des Ehefrau erhoben wird und korrigiert somit gleichzeitig die Einkommenssteuer bei unterschiedlichen Verdiensten. Das zieht dann mit sich , dass die steuerliche Belastung in der Klasse V sinkt. Das Faktorverfahren kann beim Finanzamt beantragt werden, jedoch ist Kombination der Steuerklasse III und V weiterhin m&#246;glich. Dar&#252;ber hinaus wird es seit 1925 das letzte Mal die farbige Lohnsteuerkarte geben, die dann bis 2011 g&#252;ltig ist. Ab 2011 wird es dann so sein, dass Unternehmen direkt beim Finanzamt die Daten abrufen.</p>
<p>Etwas das sich 2010 f&#252;r Millionen Pendler nicht &#228;ndern wird ist die Pendlerpauschale, die weiterhin gelten wird. Noch 2007 konnten Arbeitnehmer erst ab einer Entfernung zwischen Arbeitsst&#228;tte und Wohnung von 21 Kilometer steuerliche Vorteile ziehen. Doch auch hier war das Bundesverfassungsgesetz der Ansicht, dass diese Regelung verfassungswidrig sei und so wurde mit dem Gesetz zur Fortf&#252;hrung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale die alte Reglung wieder eingef&#252;hrt. Das bedeutet f&#252;r Pendler, dass 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale erhalten, auch wenn sie auf &#246;ffentliche Verkehrsmittel zur&#252;ckgreifen. Allerdings liegt hier die Grenze bei 4.500 Euro im Jahr. Bei Nutzung des PKW werden bei &#220;bersteigung des Betrages Tankquittungen und vergleichbares als Nachweis vom Finanzamt verlangt, sind jedoch m&#246;glich. Auch wenn die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsst&#228;tte mehr als 230 Tage bei einer 5 Tage Woche oder 280 Tage bei einer 6 Tage Woche &#252;bersteigt, fordert das Finanzamt ebenso einen Nachweis. Die alte Neureglung gilt des Weiteren zum 01. Januar 2007 r&#252;ckwirkend.</p>
<p>Eine weitere &#196;nderung 2010 betrifft die elektronische  Steuererkl&#228;rung Elster, die im September 2005 offiziell eingef&#252;hrt wurde. So gibt es seit April 2010 im Elster Onlineportal Formulare f&#252;r die Anmeldung &#252;ber den Steuerabzug bei Verg&#252;tungen an beschr&#228;nkt Steuerpflichtigen. Au&#223;erdem beginnt zum selben Zeitpunkt das Pilotprojekt elektronischer Einspruch in Bayern, Sachsen sowie Sachsen Anhalt. Inzwischen wurde das Projekt Elster positiv von der Bev&#246;lkerung aufgenommen , daf&#252;r sprechen auch die Zahlen. So wurden 2008 8,2 Millionen Einkommensteuererkl&#228;rungen, 41 Millionen Umsatzsteuer Voranmeldungen und 19 Millionen Lohnsteuer Anmeldungen &#252;ber Elster abgewickelt. Laut einer neusten Studie sind es in diesem Jahr sogar fast 10 Millionen Einkommensteuererkl&#228;rungen, die &#252;ber Elster abgewickelt wurden. Grund f&#252;r die Resonanz ist sicherlich auch, dass Steuererkl&#228;rungen &#252;ber den elektronischen Weg bevorzugt vom Finanzamt behandelt werden. Um die elektronische Steuererkl&#228;rung nutzen zu k&#246;nnen ben&#246;tigt man einen Computer mit mindestens einem freien Speicherplatz von 200 MB sowie eines der Windows oder Apple Betriebssysteme. Die Authentifizierung funktioniert entweder postalisch oder mittels einem Zertifikat online. So k&#246;nnen die Steuervorteile f&#252;r 2010 dann ganz einfach ohne gro&#223;en Papierkram genutzt werden.</p>
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