Artikel-Schlagworte: „Studiengebühren“


An vielen Universitäten aber auch in den Wohnstuben zahlreicher Eltern ist es zu einem Aufatmen gekommen, als der Bundesfinanzhof kürzlich ein neues Urteil herausgab, dass die Absetzbarkeit der Studiengebühren betrifft. Gänzlich ist das neue Gesetz zwar noch nicht vom Tisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie die Folgen dieser Gesetzesänderung aussehen werden, jedoch darf schon heute jeder die Kosten für Ausbildung und Studium steuerlich geltend machen.

Studiengebühren absetzen und doppelt belohnt werden

Jeden Menschen ist es mittlerweile klar, dass in der heutigen Zeit Bildung ein wichtiges Instrument ist, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Umso wichtiger sehen es die Eltern von fast erwachsenen Kindern dann auch, dass diese einen guten Schulabschluss haben und nach Möglichkeit anschließend noch ein Studium anhängen. Bisher war es allerdings nicht möglich, dass die Kosten für diese Ausbildungen komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Dies ist erst seit Neuestem erlaubt, was der Bundesfinanzhof München in seinem im August 2011 erreichten Urteil (VI R 38/10 und VI R 7/10) bekannt gab. Die bisherige Regelung, die seit dem Jahr 2004 gültig ist und ein generelles Abzugsverbot beinhaltet, ist nun nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass die Schüler und Eltern nun doppelt belohnt werden, denn erstens ist die Chance auf adäquate Bildung nun wesentlich größer und zweitens sind die Kosten für die Eltern und/oder die Studenten nun wesentlich geringer einzustufen.

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Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Mehr zum Urteil gibt es auf www.steuerberaten.de nachzulesen…

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