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	<title>www.steuer-sparen.info &#187; Werbungskosten</title>
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	<description>Leere Taschen und zu hohe Steuern - nicht mehr mit mir!</description>
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		<title>Kilometergeldpauschale – Landesbedienstete bekommen mehr Geld als andere Steuerzahler</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 17:01:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstreisen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkostenerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Kilometergeldpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kilometergeldpauschale sorgt aktuell wieder f&#252;r Unmut unter der Bev&#246;lkerung, denn k&#252;rzlich wurde bekannt, dass Landesbedienstete oftmals mehr Geld f&#252;r Reisekosten von der Steuer absetzen k&#246;nnen als andere Arbeitnehmer. F&#252;r Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesl&#228;ndern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, w&#228;hrend alle anderen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_305" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-305 " title="Kilometergeldpauschale" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/09/kfz-steuer-300x200.jpg" alt="Kilometergeldpauschale" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Digipic - Fotolia.com</p></div>
<p>Die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>sorgt aktuell wieder f&#252;r Unmut unter der Bev&#246;lkerung, denn k&#252;rzlich wurde bekannt, dass <span style="text-decoration: underline;">Landesbedienstete oftmals mehr Geld</span> f&#252;r Reisekosten <strong>von der Steuer absetzen </strong>k&#246;nnen als andere Arbeitnehmer. F&#252;r Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesl&#228;ndern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, w&#228;hrend alle anderen Steuerzahler hier nur 0,30 Euro absetzen d&#252;rfen. Diese Ungleichbehandlung besch&#228;ftigte nun auch die zust&#228;ndigen Gerichte, denn es galt zu pr&#252;fen, ob diese Sonderbehandlung nicht gar verfassungswidrig ist.</p>
<h2>Finanzgericht Baden-W&#252;rttemberg urteilt zur Kilometergeldpauschale</h2>
<p>Laut Urteil der Richter des Finanzgerichts Baden-W&#252;rttemberg handelt es sich bei dieser Ungleichbehandlung jedoch nicht um ein verfassungswidriges Verhalten ( siehe Urteil 10 K 1768/10). Das Gericht f&#252;hrt seine Entscheidung dahin gehend aus, dass hier explizit nur dann von einer Ungleichbehandlung ausgegangen werden kann, wenn wesentlich Gleiches nicht gleich, bzw. Ungleiches in der Ausf&#252;hrung nach gleichbehandelt wird. Hierf&#252;r muss jedoch immer auch ein sachlicher Grund vorliegen.</p>
<p><span id="more-775"></span></p>
<p>Einen weiteren Grund f&#252;r das Fehlen einer Ungleichbehandlung sehen die Richter in der Tatsache, dass eine Ungleichbehandlung nur dann vorliegen kann, wenn gleiche Adressaten innerhalb der gleichen Gruppe anders behandelt werden und keine sachlichen Relevanzen nachgewiesen werden k&#246;nnen. Da Landesbedienstete jedoch einer andere Gruppe zugeh&#246;rig ist als der regul&#228;re Steuerzahler, sei dieser Tatbestand hier nicht gegeben.</p>
<h2>Kilometergeldpauschale – auch Landesbedienstete sind nicht von der Nachweispflicht befreit</h2>
<p>Eine <strong>Fahrtkostenerstattung </strong>f&#252;r zuvor get&#228;tigte <strong>Dienstreisen </strong>sind au&#223;erhalb des &#246;ffentlichen Dienstes gem&#228;&#223; § 3 Nr. 16 des EStG immer steuerfrei. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese die beruflich veranlassten Mehraufwendungen nicht &#252;bersteigen und der Arbeitnehmer diese Aufwendungen auch nicht als <strong>Werbungskosten </strong>absetzen k&#246;nnte. Anerkannt werden des Weiteren immer nur die Reisekosten, die in ihrer tats&#228;chlichen H&#246;he nachgewiesen werden k&#246;nnen oder, sofern sie ohne Nachweis aufgef&#252;hrt sind, als <strong>Kilometergeldpauschale </strong>in Abzug gebracht werden d&#252;rfen. Durch die Pauschalisierung der Kilometergelds&#228;tze hat die Regierung den Steuerzahler davon befreit, bis zu einer bestimmten H&#246;he Nachweise f&#252;r die tats&#228;chlich gefahrenen Kilometer zu bringen. Die von den Arbeitgebern oder den Dienstherren anerkannten Aufwendungen k&#246;nnen so problemlos als Werbungskosten in bei der j&#228;hrlichen Lohn- oder Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich deshalb positiv auf die zu zahlende Steuer aus.</p>
<p>Ist der Dienstherr hingegen ein &#246;ffentlicher Arbeitgeber, so wird die Dienstreise bereits im Vorfeld gepr&#252;ft, d. h., f&#252;r die jeweilige Dienstreise sind ausreichende Gr&#252;nde von N&#246;ten, ohne die auch keine steuerliche Verg&#252;nstigung hinsichtlich der Kilometergeldpauschale in Anspruch genommen werden darf. Ebenfalls wird bereits vorab untersucht, ob die anstehende Dienstreise statt mit dem eigenen PKW nicht auch mit einem &#246;ffentlichen Verkehrsmittel angetreten werden kann.<br />
Die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>und der Kilometersatz in H&#246;he von 0,35 Euro k&#246;nnen im &#220;brigen nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Landesbedienstete sein Fahrzeug als Dienstwagen nutzt. Die Pflicht zum wirtschaftlichen Umgang mit &#246;ffentlichen Geldern f&#252;hrt in der Regel dazu, dass die Dienstreise so stets mit den g&#252;nstigsten Verkehrsmitteln bestritten wird. Von der Nachweispflicht ist der Beamte deshalb keinesfalls befreit.</p>
<h2>Dienstwagen muss unabweisbar notwendig sein</h2>
<p>Da der <strong>Nutzung des Dienstwagens</strong> auch ein <strong>dienstliches Interesse</strong> unterstellt wird, kann die <strong>Kilometergeldpauschale </strong>deshalb immer nur dann <span style="text-decoration: underline;">steuerlich geltend gemacht werden</span>, wenn der Bedienstete das Fahrzeug zur ordnungsgem&#228;&#223;en Wahrnehmung aller Dienstaufgaben nutzen muss und wenn das Fahren mit Selbigem wirtschaftlicher ist als mit &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln.</p>
<h2>Finanzgericht Baden-W&#252;rttemberg lehnt die Beschwerde auf Ungleichbehandlung ab</h2>
<p>Unter dem Aktenzeichen VI B 145/10 vom 15. M&#228;rz 2011 hat der Bundesfinanzhof die Beschwerde bez&#252;glich einer Ungleichbehandlung deshalb erneut abgelehnt und auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist entsprechend negativ (2 BvR 1008 / 11). Die Finanzverwaltung des Landes Baden-W&#252;rttemberg ist nun dazu verpflichtet, dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens ebenfalls zuzustimmen.</p>
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		<title>Sind die Studiengeb&#252;hren nun doch nicht von der Steuer absetzbar?</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 06:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung und Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit der Studiengebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstfindungsstudium]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausf&#228;llen und stoppt die Absetzbarkeit Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausf&#228;lle hat der Bundestag seine erst k&#252;rzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur Absetzbarkeit von Studiengeb&#252;hren wieder gestoppt. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Absetzbarkeit der Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausf&#228;llen und stoppt die Absetzbarkeit</h2>
<p><a href="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/studiengebuehren.jpg" rel="lightbox"><img class="alignleft size-medium wp-image-759" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Studiengeb&#252;hren" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/studiengebuehren-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausf&#228;lle hat der Bundestag seine erst k&#252;rzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur <strong>Absetzbarkeit von Studiengeb&#252;hren wieder gestoppt</strong>. Die fiskalischen Auswirkungen dieser <strong>Absetzbarkeit der Kosten f&#252;r das Erststudium</strong> seien extrem zu umfangreich, sodass diese &#196;nderung gro&#223;e L&#246;cher in die Bundeshaushaltskassen rei&#223;en w&#252;rde.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren d&#252;rfen nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden</h2>
<p>Es hat sehr vielversprechend angefangen und bei vielen Studenten war ein Aufatmen zu vernehmen. Doch die Bundesregierung hat quasi die Notbremse gezogen, noch bevor es so richtig losging. Ausschlaggebend f&#252;r diesen Entscheid sei die Tatsache, dass hier bez&#252;glich der Absetzbarkeit nicht immer nur die Kosten angesetzt w&#252;rden, die ein sogenanntes Erststudium betr&#228;fen. Ein Studium m&#252;sse explizit hinreichend und ebenfalls konkret durch die jeweilige berufliche Folget&#228;tigkeit veranlasst sein. Ein sogenanntes Selbstfindungsstudium, was von vielen absolviert wird, falle jedoch nicht in diese zuvor genannte Kategorie.</p>
<p><span id="more-758"></span></p>
<p>Da die <strong>Kosten f&#252;r ein Studium</strong> nicht selten f&#252;nfstellige Betr&#228;ge verursachen, w&#252;rde das bei Zul&#228;ssigkeit der <strong>Absetzbarkeit </strong>immense Steuerausf&#228;lle zur Folge haben. Dies soll zuk&#252;nftig vermieden werden, sodass schon heute &#252;ber eine neue Gesetzesvorlage im Bundestag diskutiert wird, welche die Sonderf&#228;lle und nicht berufsbezogene Studien mit einem neuen Urteil ausgrenzen soll.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren und Sonderausgaben</h2>
<p>Bez&#252;glich der <strong>Absetzbarkeit der Studiengeb&#252;hren </strong>wird das erst k&#252;rzlich verabschiedete Novum wohl wieder abgeschafft werden. Studiengeb&#252;hren als <strong>Werbungskosten </strong>anzusetzen ist dann wohl auch zuk&#252;nftig<strong> nicht statthaft</strong>. Bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung sollte es Verg&#252;nstigungen explizit f&#252;r Studenten geben, jedoch scheint dies schon heute nicht mehr der Realit&#228;t entsprechen. Kann der Studierende keinen Zusammenhang zur sp&#228;teren Berufst&#228;tigkeit nachweisen, so gilt das Studium als <strong>Selbstfindungsstudium </strong>und darf dann auch nicht mehr den <strong>Werbungskosten </strong>zugeschrieben werden. Damit will die Bundesregierung die Kosten senken und somit mehr Geld einsparen.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich hingegen, wenn der Student ein <strong>Erststudium </strong>beginnt, welches sich dadurch auszeichnet, dass nach dem Studienabschluss eine studienbezogene T&#228;tigkeit aufgenommen wird. Hier hat der Hochschulabsolvent auch <strong>weiterhin die M&#246;glichkeit</strong>, die <strong>Studiengeb&#252;hren von der Steuer abzusetzen</strong>. Diese Kosten m&#252;ssen bei der Steuererkl&#228;rung dann allerdings als <strong>Sonderausgaben </strong>geltend gemacht werden und d&#252;rfen die Werbungskosten nicht ber&#252;hren. Das Erststudium unterliegt dem Bereich der privaten Lebensf&#252;hrung, die den Sonderausgaben zuzuf&#252;hren sind. Aktuell sind die Kosten f&#252;r Studium oder die Erstausbildung nur bis zu einer H&#246;he von 4.000 Euro absetzbar, jedoch sieht die neue Gesetzesvorlage eine Erh&#246;hung auf k&#252;nftig 6.000 Euro vor.</p>
<h2>Studiengeb&#252;hren k&#246;nnen r&#252;ckwirkend geltend gemacht werden</h2>
<p>Die Studiengeb&#252;hren f&#252;r das Erststudium oder auch die Erstausbildung d&#252;rfen auch r&#252;ckwirkend in der Steuererkl&#228;rung angesetzt werden. Staatliche Hochschulen berechnen in der Regel rund 500 Euro pro Semester, wo hingegen die Kosten f&#252;r private Schulen nicht selten oftmals mehrere Tausend Euro ausmachen k&#246;nnen.</p>
<h2>Studienfach ist ausschlaggebend f&#252;r die Absetzbarkeit der Studiengeb&#252;hren</h2>
<p>Ob die Studiengeb&#252;hren von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen richtet sich wohl k&#252;nftig auch danach, welches Studienfach der Hochschulabsolvent absolviert. Wer auf Lehramt studiert oder auch Mediziner werden m&#246;chte, der hat gute Karten, die Kosten f&#252;r das Studium auch absetzen zu k&#246;nnen. Belegt der Student hingegen das Studienfach Literatur oder Philosophie, so ist damit zu rechnen, dass die Studiengeb&#252;hren hier nicht immer als berufsbezogen anerkannt werden. Auch dann nicht, wenn es sich um ein Erststudium handelt!</p>
<p>Es bleibt jedoch noch abzuwarten, wie die Bundesregierung bez&#252;glich der Gesetzes&#228;nderung entscheiden wird. Die Studenten im ganzen Land sind jedoch schon heute sehr ver&#228;rgert, da aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht zu ihren Gunsten entschieden wird. Die Staatskassen sind leer und die Studiengeb&#252;hren und deren Absetzbarkeit bei der Steuer w&#252;rden weitere L&#246;cher in den maroden Bundeshaushalt rei&#223;en.</p>
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		<title>Steuern sparen 2012 – allgemeine Steuertipps</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/steuern-sparen-2012-allgemeine-steuertipps/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:30:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Erstellung eines Eigenbelegs]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben für außerordentliche Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st"><img class="alignleft size-full wp-image-744" title="Lexware_TAXMAN_2012" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/11/Lexware_TAXMAN_2012.jpg" alt="" width="159" height="214" border="0" /></a>In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema <strong>Steuern sparen</strong> immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">die j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</a> wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur m&#246;glich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die R&#252;ckzahlung von m&#246;glicherweise <strong>zu viel gezahlten Steuern</strong> ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.</p>
<h2>Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld</h2>
<p>Schaut man sich die allgemeinen <strong>Steuertipps</strong> an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen h&#228;ufig drastisch senken und somit <strong>Steuern sparen</strong>. Diese <strong>Steuerspartipps</strong> reichen von beispielsweise dem Umgang mit verlorenen Quittungen bis hin zu den eindeutig auszustellenden Rechnungen. Bei diesen<strong> Steuertipps</strong> lassen sich so mit einfachen Mitteln, und ohne gro&#223;en Aufwand jede Menge Steuern sparen, ohne dass der Nutzer hier ein explizites Steuerberater-Wissen innehaben muss.</p>
<p><span id="more-742"></span></p>
<h2>Einfache Steuertipps f&#252;r verloren gegangene Quittungen und Belege</h2>
<p>Wer mit der <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank"><strong>Erstellung der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung</strong></a> beginnt, der hat zun&#228;chst die Aufgabe, alle Quittungen und Belege zu sortieren, die dann aufgerechnet in die jeweiligen Kategorien der Steuererkl&#228;rung &#252;bertragen werden. Hier tauchen dann aber meist schon die ersten Probleme auf, denn wenn Quittungen oder Belege fehlen, k&#246;nnen diese nicht <strong>steuermindernd</strong> angesetzt werden. Was ist jedoch zu tun, wenn eine Quittung mit hohem Rechnungsbetrag nicht mehr auffindbar ist? L&#228;sst sich dann noch <strong>Steuern sparen</strong> oder muss die ganze Position gestrichen werden? Die Antwort ist einfach: Mit der <strong>Erstellung eines Eigenbelegs</strong> k&#246;nnen viele Kosten dennoch <strong>als Werbungskosten geltend gemacht werden</strong> und brauchen nicht gestrichen zu werden. Diese Vorgehensweise findet Anerkennung bei allen zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und gilt f&#252;r Parkgeb&#252;hren gleicherma&#223;en wie f&#252;r <strong>Bewirtungsbelege und Telefonkosten</strong> am M&#252;nzsprecher, f&#252;r das <strong>Waschen von betrieblicher Kleidung</strong> oder f&#252;r die Staubsaugerkosten an der Tankstelle sowie f&#252;r Geschenke und Pr&#228;sente. Mit dem Eigenbeleg ist das <strong>Steuern sparen</strong> dann immer noch m&#246;glich; lediglich die <strong>Vorsteuer </strong>darf bei den Eigenbelegen f&#252;r unternehmerische Zwecke <strong>nicht in Abzug</strong> gebracht werden, dass es sich bei diesen nicht um ein originales Rechnungsformular handelt. Bei der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung selbst machen" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung</a> darf die Vorsteuer jedoch wieder <strong>Steuer mindernd</strong> angesetzt werden.</p>
<h2>Steuern sparen durch Einspruch gegen den Steuerbescheid</h2>
<p>Ist die <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>dann erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet, so dauernd es einige Zeit, bis sich die m&#246;gliche Steuerersparnis auch auf dem eigenen Konto zeigt. Zuvor flattert jedoch der Steuerbescheid ins Haus, aus dem der Steuerzahlen den zu zahlenden oder zu erstattenden Betrag entnehmen kann. Hier sei jedoch erw&#228;hnt, diesem Steuerbescheid immer ein genaues Augenmerk zu schenken, denn nicht selten ist dieser Bescheid falsch ausgestellt. Laut einer Statistik ist bereits jeder siebte <strong>Steuerbescheid nicht korrekt</strong>, was sich dann nat&#252;rlich auch auf das <strong>Steuern sparen</strong> insgesamt auswirken wird. Dem Steuerzahler gehen durch diese Falschausstellungen oftmals viele Hundert Euro im Jahr verloren und das <strong>Steuern sparen</strong> ist dadurch nat&#252;rlich ebenfalls in weite Ferne ger&#252;ckt.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler weist immer wieder darauf hin, dass hier in besonderen F&#228;llen vom <strong>Recht des Einspruchs gegen den Steuerbescheid</strong> gemacht werden sollte. Wurden beispielsweise nicht alle sogenannten geltend gemachten Aufwendungen dem Posten <strong>Werbungskosten </strong>oder <strong>Sonderausgaben f&#252;r au&#223;erordentliche Aufwendungen </strong>anerkannt, so kann ein Einspruch hier durchaus helfen doch noch <strong>Steuern zu sparen</strong>. Auch wenn Streichungen dieser Aufwendungen ohne eine Erl&#228;uterung in Abzug gebracht wurden, ist ein Einspruch durchaus legitim.</p>
<p>Der Einspruch und somit auch die M&#246;glichkeiten<strong> Steuern zu sparen</strong> sind nat&#252;rlich an Fristen gebunden, an die sich der Steuerzahler unbedingt halten muss. Laut Gesetz gilt hier die <strong>Rechtsbehelfsfrist von einem Monat</strong>. Diese Frist beginnt jedoch erst am Tage der <strong>Zustellung des Steuerbescheid</strong>. Eine Verl&#228;ngerung dieser Frist ist dann m&#246;glich, wenn der letzte Tag der gesetzten Frist auf ein Wochenende oder Feiertag f&#228;llt.</p>
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		<title>Gesch&#228;ftsreise mit Kurzurlaub kombinieren – hier drohte bis vor Kurzem das Entfallen aller Reisekosten!</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/fahrtkosten/geschaeftsreise-mit-kurzurlaub-kombinieren-hier-drohte-bis-vor-kurzem-das-entfallen-aller-reisekosten/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:15:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstreise]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>
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		<description><![CDATA[Laut Finanzverwaltung d&#252;rfen die Kosten nun aufgeteilt werden Wer h&#228;ufig auf Dienst- oder Gesch&#228;ftsreise ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuh&#228;ngen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden cancelten nicht selten dann die gesamten Reisekosten f&#252;r die Dienstreise. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Laut Finanzverwaltung d&#252;rfen die Kosten nun aufgeteilt werden</h2>
<div id="attachment_295" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-295 " title="Dienstreise - Reisekosten" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2010/09/luftverkehrssteuer-300x200.jpg" alt="Dienstreise - Reisekosten" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Vadim Andrushchenko - Fotolia.com</p></div>
<p>Wer h&#228;ufig auf <strong>Dienst- oder Gesch&#228;ftsreise</strong> ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuh&#228;ngen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden cancelten nicht selten dann die gesamten <strong>Reisekosten </strong>f&#252;r die Dienstreise. Als Grund hierf&#252;r galt das sogenannte Abzugsverbot f&#252;r private Kosten. Eine Aufteilung zwischen gesch&#228;ftlichen und privaten Kosten war nicht m&#246;glich, wenn nicht zweifelsfrei belegbar war, dass die Aufwendungen f&#252;r die <strong>Gesch&#228;ftsreise </strong>eine &#252;bergeordnete Bedeutung hatten und hier nicht das private Vergn&#252;gen im Vordergrund gestanden habe. Eine Aufteilung der Kosten war nur dann erlaubt, wenn mittels expliziter Unterlagen und Belege objektive Merkmale eine leichte Trennung der Aufwendungen erm&#246;glichte und wenn diese Aufwendungen in ihrem Nutzungsanteil eindeutig gesch&#228;ftlich veranlasst waren.</p>
<p><span id="more-739"></span></p>
<h2>Bundesfinanzhof schlie&#223;t Anerkennung von Aufwand als Betriebsausgabe und Werbungskosten aus</h2>
<p>Der Ausschluss der Anerkennung von <strong>Betriebsausgaben </strong>und <strong>Werbungskosten </strong>von nicht eindeutig erkennbarer beruflicher Veranlassung entspringt einem Gesetz aus dem Jahre 1970. Da viele Unternehmer Freunde und Bekannte zu Dienstreisen eingeladen hatten oder Feiern organisierten, sahen die Finanzbeh&#246;rden hier dringenden Handlungsbedarf und strichen bei gemischten Aufwendungen hier die dienstlichen Aufwendungen komplett. Aufwendungen, die sowohl einen dienstlichen als auch privaten Charakter besa&#223;en, mussten nun zu einhundert Prozent als privat veranlasst verbucht werden. Lediglich Belege wie beispielsweise Eintrittskarten oder Teilnahmegeb&#252;hren f&#252;r Kongresse oder Messen konnten noch anerkannt werden, die Verpflegungs- und die &#220;bernachtungskosten wurden jedoch in ihrer Absetzungsm&#246;glichkeit gestrichen.</p>
<h2>Gr&#252;nde f&#252;r das Streichen von dienstlich veranlassten Aufwendungen</h2>
<p>Was die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden bez&#252;glich der betrieblich veranlassten Aufwendungen zweifeln lie&#223;, waren vor allem Hinweise auf zu reichlich private Zeit. Tagesprogramme, die nur wenig Zeit in Anspruch nahmen, wurden so ganz schnell privat veranlasste Aufwendungen, da hier davon ausgegangen wurde, dass der Teilnehmer den restlichen Tag mit privaten Aktivit&#228;ten ausgef&#252;llt hatte. Explizit war dies immer dann der Fall, wenn auch noch der Ehepartner an der <em>Gesch&#228;ftsreise</em> begleitend teilgenommen hatte. Eine betriebliche Einstufung dieser Kosten war als <span style="text-decoration: underline;">Betriebsausgabe oder als Werbungskosten</span> nun nicht mehr m&#246;glich. Ganz besonders galt dies auch f&#252;r F&#228;lle, bei denen der Tagungsort eine hohe touristische Bedeutung aus&#252;bte. Reisen an interessante Orte und in diesbez&#252;gliche L&#228;nder wurden hier immer unter die Lupe genommen und die Kosten f&#252;r diese Reisen dann h&#228;ufig direkt als privat veranlasst eingestuft. Gleiches galt f&#252;r die Kosten, wenn die berufliche Ausrichtung der Teilnehmer an Kongressen oder Messen nicht ebenfalls den jeweiligen Kongress- oder Messeumf&#228;ngen zuzuordnen waren.</p>
<h2>Nachweis f&#252;r beruflich veranlasste Aufwendungen muss auch heute noch erbracht werden</h2>
<p>Wer beruflich veranlasste Aufwendungen geltend machen m&#246;chte, der ben&#246;tigt jedoch auch heute noch explizite Nachweise f&#252;r diese Kosten. Reisekosten, denen keine diesbez&#252;gliche Veranlassung unterstellt werden kann, werden von den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden deshalb auch aktuell immer noch als privat veranlasst eingestuft. Kann nicht zweifelsfrei gekl&#228;rt werden, ob eine Aufwendung in ihrem Kern dienstlich veranlasst ist und fehlen auch die diesbez&#252;glichen Belege, so muss damit gerechnet werden, dass die entstandenen Kosten keinen Steuerabzug zur Folge haben.</p>
<h2>Aufteilung von betrieblich und privat veranlasster Aufwendungen kommt dem Steuerzahler entgegen</h2>
<p>Obwohl das Erbringen von entsprechenden Nachweisen f&#252;r die <strong>Reisekosten </strong>auch heute noch zwingend erforderlich ist, so hat der Bundesfinanzhof jedoch explizit entscheiden, dass eine Aufteilung in beruflich/dienstlich und privat veranlasster Aufwendungen nun durchaus m&#246;glich und erlaubt ist.<br />
Schwierig wird die Aufteilung jedoch immer dann, wenn berufliche Meetings beispielsweise nur vormittags oder nachmittags stattfinden und der Rest des Tages somit privat genutzt wurde. Diese Reisekosten an sich sind dann zwar noch aufteilbar, bei den Verpflegungskosten wird es hingegen schwer werden, eine reine betriebliche Veranlassung nachzuweisen. Wichtig ist es hier deshalb, alle Belege zu sammeln, aus denen hervorgeht, dass die entstandenen Kosten eindeutig der Dienstreise zuzuordnen sind.</p>
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		<title>Abschreibung f&#252;r Abnutzung – Vorschriften wurden erneut ge&#228;ndert</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 13:01:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung für Abnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>
		<category><![CDATA[AfA-Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschriften f&#252;r betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschriften f&#252;r betriebliche <strong>Abschreibungen </strong>wurden wieder einmal ge&#228;ndert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut daf&#252;r, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen m&#252;ssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile f&#252;r den Betrieb ergeben, l&#228;sst sich nur im Einzelfall kl&#228;ren. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise <strong>Absetzung f&#252;r Abnutzung</strong> (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung bei Selbstst&#228;ndigkeit</h2>
<p>Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierf&#252;r das Bruttogehalt, von dem die zu leistende <strong>Einkommensteuer</strong> direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere Eink&#252;nfte oder auch Sonderausgaben, wie beispielsweise <strong>Werbungskosten</strong> gegen die tats&#228;chlich gezahlte Einkommensteuer gegengerechnet wird. Waren die erbrachten Leistungen h&#246;her als gefordert, so erh&#228;lt der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich. Gab es jedoch beispielsweise noch weitere Eink&#252;nfte, so muss hier nachversteuert werden, d. h., es ist noch Einkommensteuer nachzuzahlen.</p>
<p><span id="more-706"></span></p>
<p>Auch selbstst&#228;ndig t&#228;tige Unternehmer m&#252;ssen ihren Beitrag zur Einkommensteuer leisten. Das Prinzip ist hier jedoch etwas anders, denn die Gegen&#252;berstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt zun&#228;chst einmal den Gewinn, von dem dann die zu zahlende oder auch zu erstattende Steuer berechnet wird. Hohe betriebliche Ausgaben minimieren in der Regel den Gewinn und somit auch die zu zahlende Steuer; Einnahmen hingegen erh&#246;hen die Steuerzahllast.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Investitionen</h2>
<p>Nun k&#246;nnte man meinen, dieses Prinzip ist auf alle angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter gleicherma&#223;en anwendbar. Tats&#228;chlich kann jedoch nicht jede Investition des laufenden Jahres zu 100 Prozent auch als Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gro&#223;e Investitionen, wie beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, B&#252;ro- und Gesch&#228;ftsausstattungen oder auch von Computern lassen sich nicht komplett im selben Jahr steuermindernd absetzen. Hier greift <strong>die sogenannte Abschreibung</strong>, bei der dem Wirtschaftsgut eine gewisse Nutzungsdauer unterstellt wird, sodass die Anschaffungskosten diesbez&#252;glich auf die zuvor festgesetzte Nutzungsdauer umgerechnet werden muss. Wie hoch die gesch&#228;tzte Nutzungsdauer der einzelnen G&#252;ter einzustufen ist, kann der <strong>AfA-Tabelle</strong> entnommen werden. Wirtschafts- und Steuerexperten haben seinerzeit ein allgemeing&#252;ltiges Dokument erstellt, an das sich jeder Betrieb im Bezug auf die Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsg&#252;ter halten muss.</p>
<h2>Abschreibungen f&#252;r Abnutzungen gelten im Jahr der Anschaffung nur zum Teil als Betriebsausgabe</h2>
<p>Obwohl es sich f&#252;r jeden Betrieb durchaus rentieren w&#252;rde, gleich auch den vollen Investitionsbetrag steuerlich geltend zu machen, ist hier j&#228;hrlich nur ein Teilabzug m&#246;glich. Es gibt verschiedene M&#246;glichkeiten der Abschreibung, f&#252;r die jedoch in erster Linie die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes ma&#223;geblich sind. Fakt ist allerdings immer, das investierte Geld f&#252;r die Maschine oder den neuen Computer muss sofort gezahlt werden, w&#228;hrend der steuerliche Vorteil hier in der Regel auf sich warten l&#228;sst, bzw. sich erst viel sp&#228;ter bemerkbar machen wird. Das &#228;rgert zwar die meisten Unternehmer, jedoch l&#228;sst sich an dieser Tatsache nichts &#228;ndern.</p>
<h2>Abschreibung f&#252;r Abnutzung mit der linearen AfA</h2>
<p>Wurde ein Wirtschaftsgut mit einem vergleichsweise hohem Anschaffungswert angeschafft, so muss dies in der Regel <strong>linear abgeschrieben</strong> werden. Linear bedeutet in diesem Fall, dass der Nettowert des neuen Computers oder der angeschafften Maschine in gleichen Teilen auf die in der AfA-Tabelle vorgegebenen Nutzungsjahre verteilt werden. Daf&#252;r ist es auch unerheblich, ob heute schon sicher ist, dass das Wirtschaftsgut in dieser Dauer nicht nutzbar sein wird. Besonders bei Hardware- und Software-Produkten, f&#252;r die zwar eine vergleichweise geringe Nutzungsdauer vorgegeben ist, ist dies h&#228;ufig der Fall, da ein veralteter Computer oder ein Softwareprogramm meist mehr Arbeit und Zeit kostet, was sich wiederum negativ auf das Betriebsergebnis auswirken wird. Deshalb erfolgt hier in der Regel ein meist fr&#252;herer Austausch der Wirtschaftsg&#252;ter, damit das Unternehmen auch weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann.</p>
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		<title>K&#246;nnen Praktika w&#228;hrend des Erststudiums als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden?</title>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 08:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell besch&#228;ftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf  Praktika w&#228;hrend des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbez&#252;glichen Abzug von Werbungskosten gestrichen hatte, h&#228;uften sich in der letzten Zeit die Widerspr&#252;che gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell besch&#228;ftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf  <strong>Praktika </strong>w&#228;hrend des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbez&#252;glichen <strong>Abzug von Werbungskosten</strong> gestrichen hatte, h&#228;uften sich in der letzten Zeit die Widerspr&#252;che gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier entstandenen Kosten entsprechend auch erstattet haben wollten.</p>
<p>Das Finanzgericht in M&#252;nster bearbeitete k&#252;rzlich die Klage einer Studentin, die sich mit dieser Vorgehensweise nicht zufriedengeben wollte. Laut ihren Angaben erhielt sie f&#252;r das Pflichtpraktikum lediglich eine kleine Verg&#252;tung, obwohl sie nachweislich Studien- und Pr&#252;fungsgeb&#252;hren in H&#246;he von rund 10.000 Euro zu entrichten hatte und sich somit entsprechend in einem Studium befand.</p>
<p>Das Finanzgericht in M&#252;nster wies die Klage der Studentin allerdings mit der Begr&#252;ndung ab, dass ein <strong>Werbungskostenabzug </strong>nur dann m&#246;glich sei, wenn es sich bei den Kosten um Betr&#228;ge handelt, die aufgrund eines bestehenden Dienstverh&#228;ltnisses zustande gekommen sind (AZ 11 K 4489/09 F). Dies sei jedoch weder gegen&#252;ber der Universit&#228;t noch gegen&#252;ber dem Praktikumsbetrieb gegeben.</p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Erststudiums – Bundesfinanzhof &#228;ndert die Rechtsprechung</h2>
<p>Im oben aufgef&#252;hrten Fall lie&#223; das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu, der nun dar&#252;ber zu befinden hatte, ob diese Regelung als verfassungswidrig anzusehen sei. Das Verfahren war lange Zeit schwebend, sodass Betroffene auf das anh&#228;ngige Verfahren (AZ VI R 7/10) verweisen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollten.</p>
<p>In letzter Instanz ist der Bundesfinanzhof (BFH) dann aber zu der Entscheidung gekommen, dass den Studenten Recht gesprochen werden m&#252;sse und die <strong>studienbegleitenden Praktika steuerlich absetzbar</strong> sein m&#252;ssen. Allerdings sollen diese nicht wie urspr&#252;nglich als regul&#228;re <strong>Werbungskosten </strong>anzurechnen sein, sondern als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten, die den Eink&#252;nften aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit zugeordnet werden m&#252;ssen.</p>
<p><span id="more-622"></span></p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Erststudiums k&#246;nnen als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden</h2>
<p>Obwohl das Finanzgericht M&#252;nster die Klage der Studentin abgewiesen hatte, ist es nun doch m&#246;glich, die Kosten f&#252;r die Praktika w&#228;hrend des Erststudiums steuerlich abzusetzen. Die meisten Finanzgerichte folgen dem Urteil des Bundesfinanzhof und bieten gro&#223;z&#252;gige Entscheidungen. Die Kosten, die im Rahmen von Praktika entstehen, d&#252;rfen nunmehr als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten angerechnet werden.</p>
<p>Zwingend erforderlich ist hierbei allerdings das Erbringen des Nachweises, dass die entstandenen Kosten w&#228;hrend des Praktikums in einem direkten Zusammenhang mit den Einnahmen nach dem Studium zu sehen sind. Da dies jedoch besonders bei den Studieng&#228;ngen der Betriebswirtschaftslehre der Fall ist, ist die Option der vorweggenommenen Werbungskosten hier in der Regel problemlos anzuerkennen.</p>
<h2>Praktika w&#228;hrend des Studiums dient der Berufsvorbereitung</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist davon auszugehen, dass ein Praktikum auf das sp&#228;tere Berufsleben vorbereiten soll. Was bei Sch&#252;lern der 6. oder 7. Klasse oftmals noch rein informativ zu sehen ist, stellt f&#252;r Studenten jedoch in der Regel eine wichtige M&#246;glichkeit dar, sich Kenntnisse &#252;ber das sp&#228;tere Berufsleben anzueignen. Studenten der Betriebswirtschaftlehre werden w&#228;hrend ihrer Praktika in den meisten F&#228;llen als vollwertige Arbeitskr&#228;fte angesehen und eingesetzt, sodass sie hier quasi auch in einem Dienstverh&#228;ltnis zum Praktikumsbetrieb stehen. Ein vorweggenommener Abzug f&#252;r Werbungskosten ist somit auch f&#252;r die Finanzgerichte legitim.</p>
<h2>Vorweggenommene Werbungskosten f&#252;r Praktika richtig angeben</h2>
<p>Wer als Student die Kosten f&#252;r Praktika steuerlich geltend machen m&#246;chte, der muss diese Kosten entsprechend in der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung angeben.<br />
Davon ausgehend, dass der Student keinerlei weitere Einnahmen w&#228;hrend des Kalenderjahres hatte, sind die angefallenen Kosten f&#252;r das Praktikum in der Anlage N als vortragsf&#228;higen Verlust anzugeben. Das zust&#228;ndige Finanzamt wird diesen Verlust dann in den folgenden Jahren ber&#252;cksichtigen. Beginnt das Berufsleben dann nach den Studienjahren und die Einnahmen aus nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit sind steuerlich anzugeben, so mindern die vorherigen Verlustvortr&#228;ge ab diesem Zeitpunkt dann die zu zahlende Lohnsteuer.</p>
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		<title>Steuern m&#252;ssen auch auf die Rente gezahlt werden</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/steuern-muessen-auch-auf-die-rente-gezahlt-werden/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 09:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Alterseinkünftegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Alterseink&#252;nftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest Viele Ruhest&#228;ndler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher H&#246;he ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es m&#246;glicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt? Steuer auf die Rente seit Einf&#252;hrung des Alterseink&#252;nftegesetz Tats&#228;chlich ist es so, dass auf jede Rente mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Alterseink&#252;nftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest</h2>
<p>Viele Ruhest&#228;ndler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher H&#246;he ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es m&#246;glicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?</p>
<h2>Steuer auf die Rente seit Einf&#252;hrung des Alterseink&#252;nftegesetz</h2>
<p>Tats&#228;chlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einf&#252;hrung des <strong>Alterseink&#252;nftegesetz </strong>zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, m&#252;ssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, m&#252;ssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue H&#246;he kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.</p>
<p><span id="more-585"></span></p>
<h2>Werbungskostenpauschale f&#252;r die Steuer bei der Rente</h2>
<p>Auch <strong>Werbungskosten </strong>nehmen Einfluss auf die Rente und die diesbez&#252;gliche Steuer. Grunds&#228;tzlich m&#246;glich ist es, auch einen Freibetrag bei der Steuer auf die Rente geltend zu machen. Als Werbungskosten-Pauschale werden derzeit 102 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Kann der Ruhest&#228;ndler jedoch mehr <strong>Werbungskosten </strong>nachweisen als diese 102 Euro, so &#228;ndert sich nat&#252;rlich auch der Freibetrag bei der Steuer auf die Rente.</p>
<h2>Zus&#228;tzliche Einnahmen wirken sich auch auf die Rente und die Steuer aus</h2>
<p>Ebenfalls Einfluss auf die Steuer und somit auch auf die Rente haben zus&#228;tzliche Einnahmen, wie beispielsweise die aus selbstst&#228;ndiger oder nicht selbstst&#228;ndiger Arbeit. Aber auch Eink&#252;nfte aus Vermietungen und Verpachtungen k&#246;nnen sich auf die Rente auswirken, da sie das zu versteuernde Einkommen, die Rente, erh&#246;hen und somit steuerpflichtig sind.</p>
<h2>Sonderausgaben und Altersentlastungsbeitrag haben Einfluss auf die Rente und die Steuer</h2>
<p>Neben den zus&#228;tzlichen Einnahmen, die das zu versteuernde Einkommen erh&#246;hen, wirken sich auch Sonderausgaben und au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen auf die Steuer und die Rente aus. Dies sind zum Beispiel alle Aufwendungen, die im Zuge einer Krankheit anfallen, Versicherungsbeitrage und auch Aufwendungen, die aufgrund einer K&#246;rperbehinderung anfallen. Zus&#228;tzlich mindert hier auch der Altersentlastungsbetrag die Steuer auf die Rente, welcher bei Ruhest&#228;ndlern &#252;ber 64 Jahre bei maximal 1900 Euro pro Jahr liegt.</p>
<h2>Rentner haben gleiche Steuers&#228;tze wir Arbeitnehmer</h2>
<p>F&#252;r jeden Rentner, der sich aktuell oder seit 2005 im Ruhestand befindet, gelten die gleichen Steuers&#228;tze wie f&#252;r die Arbeitnehmer. Die H&#246;he der tats&#228;chlich zu zahlenden Steuer auf die Rente richtet sich nach der H&#246;he des zu versteuernden Einkommens, sprich: Wer viel Rente bekommt, muss auch viele Steuern zahlen. Die Steuer auf die Rente unterliegt jedoch immer einer Progression.</p>
<h2>Grundfreibetrag auf die Steuer der Rente</h2>
<p>Rentner, die mit ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag in H&#246;he von 7.834 Euro liegen, m&#252;ssen keine <a title="Einkommensteuer 2010" href="http://www.steuer-sparen.info/category/einkommensteuer/" target="_blank">Einkommensteuer</a> auf die Rente zahlen. Besteht eine gemeinsame Veranlagung zweier Ehepartner, so liegt der Grundfreibetrag hier bei 15.668 Euro. Liegen die Renteneinnahmen jedoch &#252;ber dieser 7.834 Euro-Grenze(oder bei gemeinsamer Veranlagung &#252;ber 15.668 Euro) und &#252;bersteigen diese nicht die Grenze in H&#246;he von 52.551 Euro (bei Verheirateten 105.102 Euro), so bewegt sich der Steuersatz f&#252;r die Rente zwischen 15 und 42 Prozent. Wer noch mehr Rente bekommt oder entsprechende Einnahmen zu verbuchen hat, der hat in der Regel mit einem Steuersatz von 42 Prozent zu rechnen</p>
<h2>Rente – hier muss auch Kirchensteuer und Solidarit&#228;tszuschlag gezahlt werden</h2>
<p>Wer Rente bekommt, der muss auch die Kirchensteuer und den Solidarit&#228;tszuschlag bezahlen. Im Bezug auf die gesamte Steuerschuld bel&#228;uft sich die Kirchensteuer auf 8 – 9 Prozent; der Solidarit&#228;tszuschlag auf 5,5 Prozent. Die Kirchensteuer ist allerdings als Sonderausgabe wieder abziehbar, d.h., sie mindert dann wieder die Steuer f&#252;r die Rente.</p>
<h2>Muss eine Steuererkl&#228;rung unbedingt eingereicht werden?</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich m&#252;ssen auch Ruhest&#228;ndler f&#252;r die Rente Steuern bezahlen und entsprechend dann auch eine Steuererkl&#228;rung einreichen. Die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden erhalten von der Rentenversicherungsanstalt die Hinweise &#252;ber die jeweils ausgezahlten Renten, sodass diese die Rentner automatisch auch zur Abgabe einer Steuererkl&#228;rung auffordern k&#246;nnen.</p>
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		<title>Steuer sparen bei Immobilien</title>
		<link>http://www.steuer-sparen.info/steuer-sparen/steuer-sparen-bei-immobilien/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 08:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibungen]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheimzulage]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierungsaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern m&#246;glich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszusch&#246;pfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an Steuern sparen l&#228;sst. Grunds&#228;tzlich muss man sagen, dass sich die M&#246;glichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien</h2>
<p>Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern m&#246;glich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszusch&#246;pfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an <strong>Steuern sparen</strong> l&#228;sst.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich muss man sagen, dass sich die M&#246;glichkeiten <strong>mit Immobilien Steuern zu sparen</strong> seit dem Wegfall der Eigenheimzulage zwar reduziert haben, es jedoch auch weiterhin zahlreiche M&#246;glichkeiten gibt, das Haus oder die Wohnung <strong>steuerlich abzusetzen</strong>. Mit diversen steuerlichen Tricks kann der Haus- oder Wohnungseigent&#252;mer daf&#252;r sorgen, dass sich auch der Fiskus an den Kosten der Immobilie beteiligt.</p>
<h2>Steuern sparen mit Immobilien und Wohn-Riester</h2>
<p>Als private Altersvorsorge ist das sogenannten Wohn-Riestern bei zuk&#252;nftigen Immobilienbesitzern mehr und mehr im Kommen. Wer jetzt schon wei&#223;, dass er eine Immobilie kaufen oder bauen wird, der liegt mit einem Riester-Vertrag immer richtig, denn die hier eingezahlten Beitr&#228;ge k&#246;nnen f&#252;r den Kauf einer Immobilie genutzt werden und somit f&#252;r ein kostenloses Wohnen im Alter sorgen. Zulagen erh&#228;lt der Immobilienbesitzer allerdings nur dann, wenn er die Immobilie mindestens zwanzig Jahre selbst bewohnt. Wird die Immobilie vorzeitig verkauft, verlangt der Staat die zuvor gezahlte F&#246;rderung zur&#252;ck.</p>
<p><span id="more-578"></span></p>
<h2>Steuern sparen bei Immobilien durch Werbungskosten und Abschreibungen</h2>
<p><strong>Steuer sparen mit Immobilien</strong> kann man auch, indem man alle m&#246;glichen Werbungskosten bei der j&#228;hrlichen Steuererkl&#228;rung ansetzt. So sind hier beispielsweise Modernisierungsaufwendungen und Schuldzinsen steuerlich absetzbar, was sich finanziell meist deutlich bemerkbar machen wird. Auch mit Abschreibungen lassen sich <strong>Steuern bei Immobilien sparen</strong>. Eine langfristige Abschreibung ist nach einer Modernisierung jedoch nur dann erlaubt, wenn durch diese Modernisierung auch der Wert der Immobilie gestiegen ist. Ist dies nicht der Fall, so m&#252;ssen diese Kosten als Werbungskosten eingetragen werden. Sie sind dann bereits im selben Jahr voll abzugsf&#228;hig.</p>
<p>Auch B&#252;ro- und Betriebskosten sorgen daf&#252;r, dass der Eigent&#252;mer mit der <strong>Immobilie Steuern sparen</strong> kann. So ist es beispielsweise m&#246;glich, dass die Kosten f&#252;r M&#252;llabfuhr und Stra&#223;enreinigung, Heizung und Wasser, Hausverwalter- und Reinigungskosten und auch R&#228;umungskosten von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen.<br />
Bei den B&#252;rokosten sind es die Geb&#252;hren f&#252;r Telefon und PC sowie f&#252;r B&#252;romaterial und Porto, mit deren Hilfe der <span style="text-decoration: underline;">Immobilienbesitzer Steuern sparen kann</span>.<br />
Vergessen sollte weiterhin auch nicht das Disagio, die vorausbezahlten Zinsen, welche voll abzugsf&#228;hig sind.</p>
<h2>Steuern sparen mit an Angeh&#246;rige vermietete Immobilien</h2>
<p>Ein gezieltes <strong>Steuer sparen mit Immobilien</strong> ist auch dann m&#246;glich, wenn die Immobilie an Angeh&#246;rige vermietet wird. Da die Verwandtschaft in der Regel lediglich 75 Prozent der orts&#252;blichen Miete zahlen muss, erh&#246;hen sich hier entsprechend die steuermindernden Verluste und Steuern k&#246;nnen so gezielt gespart werden.</p>
<h2>Steuern sparen mit denkmalgesch&#252;tzten Immobilien</h2>
<p>Einen guten steuerlichen Vorteil bringen auch denkmalgesch&#252;tzte Immobilien, da diese &#252;ber einen Zeitraum von rund zehn Jahren mit maximal 90 Prozent der angefallenen Sanierungskosten abgeschrieben werden k&#246;nnen.</p>
<p>Vermieter einer denkmalgesch&#252;tzten Immobilie haben hier einen noch gr&#246;&#223;eren Vorteil als Eigent&#252;mer, die die Immobilie selbst bewohnen, da sie die Kosten &#252;ber 12 Jahre verteilt steuerlich geltend machen k&#246;nnen und somit deutlich Steuern sparen k&#246;nnen.</p>
<h2>Steuern sparen bei Immobilien mit der Grunderwerbsteuer</h2>
<p>Eine weitere M&#246;glichkeit Steuern durch Immobilien zu sparen, ist die Grunderwerbsteuer, die bei allen Grundst&#252;cksk&#228;ufen anf&#228;llt. Mit der richtigen Taktik kann hier recht viel an Steuern gespart werden, denn normalerweise muss der, der sowohl das Grundst&#252;ck und das Haus von einem Bautr&#228;ger erwirbt, Steuern auf den gesamten Kaufpreis zahlen. Derzeit bel&#228;uft sich der Steuersatz auf rund 4,5 Prozent.</p>
<p>Wer jedoch zun&#228;chst das Grundst&#252;ck kauft, sich mit dem Bau jedoch erstmal etwas Zeit l&#228;sst, der muss dann lediglich f&#252;r den Kauf des Grundst&#252;cks Grunderwerbsteuer zahlen. F&#252;r das Haus selbst f&#228;llt dann zum sp&#228;teren Zeitpunkt keine Grunderwerbsteuer mehr an und somit k&#246;nnen hier auf simple Art und Weise Steuern bei den Immobilien gespart werden.</p>
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		<title>Freibetrag – steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 09:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[H&#246;here Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibetr&#228;gen zu erwarten Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung f&#252;r die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereith&#228;lt, ist es doch m&#246;glich, bei der Einkommensteuer kr&#228;ftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen k&#246;nnen, dabei sind es vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>H&#246;here Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibetr&#228;gen zu erwarten</h2>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-558" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Freibetragsbescheid" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/03/freibetrag-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" />Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung f&#252;r die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereith&#228;lt, ist es doch m&#246;glich, bei der Einkommensteuer kr&#228;ftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen k&#246;nnen, dabei sind es vor allem die <strong>Freibetr&#228;ge</strong>, die f&#252;r eine geringere steuerliche Belastung und dar&#252;ber hinaus in vielen F&#228;llen auch f&#252;r <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">h&#246;here Steuerr&#252;ckzahlungen</a> sorgen. Und damit nicht genug: <strong>Freibetr&#228;ge </strong>auf der Lohnsteuerkarte erh&#246;hen das Nettoeinkommen schon f&#252;r das laufende Jahr, sodass schon hier eine sp&#252;rbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibetr&#228;ge m&#252;ssen also nicht erst mit der <a title="Einkommensteuererkl&#228;rung mit Taxman!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=st" target="_blank">Einkommensteuererkl&#228;rung zur&#252;ckgeholt</a> werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.</p>
<p><span id="more-556"></span></p>
<h2>Freibetr&#228;ge auf der Lohnsteuerkarte beantragen</h2>
<p>Damit ein <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte vermerkt werden kann, muss der Arbeitnehmer diesen <strong>Freibetrag </strong>beantragen. Antr&#228;ge hierf&#252;r gibt es bei den zust&#228;ndigen Finanz&#228;mtern, die zum einen vor Ort ausgef&#252;llt werden k&#246;nnen, zum anderen jedoch auch per Post &#252;bersenden kann.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Werbungskosten und Sonderausgaben</h2>
<p>Jeder Arbeitnehmer, dessen Aufwendungen f&#252;r Sonderausgaben oder Werbungskosten eine Antragsgrenze in H&#246;he von 600 Euro &#252;bersteigt, hat die M&#246;glichkeit hier schon vorab einen <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Im Einzelnen w&#252;rden dies beispielsweise Aufwendungen im Hinblick auf die Pendlerpauschale sein, die Reisekosten f&#252;r Dienstreisen, Kosten f&#252;r eine doppelte Haushaltsf&#252;hrung, aber auch Umzugskosten und Weiterbildungskosten. Wie die Erfahrung zeigt, kommen hier h&#228;ufig Summen zusammen, die diese Antragsgrenze von 600 Euro bei Weitem &#252;bersteigen.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Arbeitsmittel und das h&#228;usliche Arbeitszimmer</h2>
<p>Explizit kann auf der Lohnsteuerkarte ein <strong>Freibetrag </strong>f&#252;r Arbeitsmittel eingetragen werden, sofern die Arbeitsmittel unter der Bezeichnung geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG) eingetragen werden. Bei h&#246;her preisigen Artikeln greift die sogenannte Abschreibung, bei der das Wirtschaftsgut entsprechend der Nutzungsdauer nach Liste abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch das h&#228;usliche Arbeitszimmer selbst kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden, sofern dieses als Mittelpunkt der gesamten beruflichen T&#228;tigkeit gilt.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie f&#252;r Dienstreisen</h2>
<p>Ein <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte kann, wie oben bereits erw&#228;hnt, auch f&#252;r die Pendlerpauschale genutzt werden. Der Gesetzgeber erlaubt hier f&#252;r jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug in H&#246;he von 0,30 Euro oder eine Pauschale f&#252;r Fernpendler, ganz gleich, ob hier der eigene PKW oder der Firmenwagen genutzt wird.<br />
Bei den Reisekosten wiederum k&#246;nnen Pauschalen angesetzt werden oder aber die direkt nachweisbaren Kosten –auch f&#252;r die Nutzung &#246;ffentlicher Verkehrsmittel.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r Kinderbetreuung und Unterhaltszahlungen</h2>
<p>Auch Kinderbetreuungskosten k&#246;nnen sich positiv auf die Einkommensteuer auswirken. Hier k&#246;nnen bis zu zwei Drittel der gesamten Aufwendungen pro Kind als <strong>Freibetrag </strong>auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Hier muss allerdings nachgewiesen werden, dass das Kind im jeweils zu ber&#252;cksichtigenden Haushalt lebt.<br />
Ebenfalls als <strong>Freibetrag </strong>eintragbar sind Unterhaltszahlungen, die in Deutschland lebende, geschiedene oder getrennt lebende Personen f&#252;r eigene Kinder leisten m&#252;ssen. Hier wiederum muss die Zustimmung des Unterhaltsempf&#228;ngers explizit vorliegen. Dieser hat die Eink&#252;nfte aus Unterhaltszahlungen als sogenannte sonstige Eink&#252;nfte zu versteuern, und auf der entsprechenden Anlage U zu vermerken.</p>
<h2>Freibetrag f&#252;r sonstige Werbungskosten</h2>
<p><strong>Freibetr&#228;ge </strong>k&#246;nnen auch f&#252;r die unter sonstige Werbungskosten fallenden Aufwendungen gew&#228;hrt werden. In Einzelnen beziehen sich diese beispielsweise auf die Berufskleidung, auf Beitr&#228;ge zu Verb&#228;nden, auf Bewerbungskosten sowie auf berufsbedingte Gerichts- und Anwaltskosten.</p>
<h2>Freibetrag als monatlich finanzieller Vorteil</h2>
<p>Wurde auf der Lohnsteuerkarte ein <strong>Freibetrag </strong>f&#252;r entsprechende Aufwendungen gew&#228;hrt, so profitiert der Arbeitnehmer monatlich von einer entsprechenden Steuererm&#228;&#223;igung. Je nach Anzahl der eingetragenen Freibetr&#228;ge kann sich dies durchaus summieren, sodass der Nettolohn wesentlich h&#246;her ausf&#228;llt, als er ohne diese Freibetr&#228;ge w&#228;re.</p>
<p>Die tats&#228;chliche Steuerlast jedoch l&#228;sst sich erst mit der Erstellung der j&#228;hrlichen Einkommensteuererkl&#228;rung genau berechnen. Bis dahin hat der Arbeitnehmer monatlich allerdings einiges an Geld mehr im Portemonnaie.</p>
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		<title>Wie k&#246;nnen Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 09:05:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen]]></category>
		<category><![CDATA[Solaranlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gem&#228;&#223; Einkommensteuergesetz Tagt&#228;glich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden! Solaranlagen finden sich mittlerweile fast fl&#228;chendeckend auf Eigenheimen oder auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gem&#228;&#223; Einkommensteuergesetz</h2>
<p><a title="8% Rendite mit Solaranlagen" href="https://www.premium-kapitalanlagen.de/?tn=20016steuer" target="_blank" rel="nofollow"><img class="alignleft size-medium wp-image-464" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Solardach 5" src="http://www.steuer-sparen.info/wp-content/uploads/2011/01/photovoltaik-300x199.jpg" alt="Solaranlagen kann man steuerlich absetzen" width="300" height="199" /></a>Tagt&#228;glich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine <strong><a title="8% Rendite mit Solaranlagen" rel="nofollow" href="https://www.premium-kapitalanlagen.de/?tn=20016steuer" target="_blank">Solaranlage</a> </strong>auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!<br />
<strong>Solaranlagen </strong>finden sich mittlerweile fast fl&#228;chendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengeb&#228;uden. Und sie sorgen nicht nur f&#252;r die Nutzung preiswerter Energien, denn hier <strong>kann auch steuerlich viel abgesetzt werden</strong>.</p>
<h2>Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit</h2>
<p><a href="https://www.premium-kapitalanlagen.de/?tn=20016steuer" target="_blank">Wer in eine <strong>Solaranlage </strong>investiert</a>, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) <strong>steuerlich absetzen</strong>. Und dies gilt nicht nur f&#252;r sogenannte nat&#252;rliche Personen (Privatleute), sondern auch f&#252;r alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.</p>
<p><span id="more-461"></span></p>
<h2>Solaranlagen bei gewerblich oder privat genutzten Immobilien</h2>
<p>Gem&#228;&#223; der Regelungen des Einkommensteuergesetzes d&#252;rfen die Investitionen, die sich mit der Errichtung einer <strong>Solaranlage </strong>ergeben, steuerlich auch dann geltend gemacht werden, wenn die Immobilie vermietet oder verpachtet ist. Dies ist auch dann m&#246;glich, wenn es sich um einen gewerblich t&#228;tigen Vermieter handelt. Alle Kosten, die sich durch die Unterhaltung einer Solaranlage ergeben, k&#246;nnen hier als sogenannte Betriebsausgaben unter der Rubrik <strong>Eink&#252;nfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) </strong>angerechnet werden. Handelt es sich nicht um einen geweblich t&#228;tigen Vermieter, so k&#246;nnen die Ausgaben f&#252;r die Solaranlage als Werbungskosten unter <strong>Eink&#252;nfte aus Vermietungen und Verpachtungen</strong> abgesetzt werden.</p>
<h2>Solaranlagen mindert die zu zahlende Einkommensteuer</h2>
<p>Alle nat&#252;rlichen Personen sind dazu verpflichtet, Einkommenssteuer an die Finanzbeh&#246;rden abzuf&#252;hren. Die Einkommensteuer wird ausschlie&#223;lich im Inland erhoben. Ist der Einkommensteuerpflichtige Mitglied einer Personengesellschaft, so haben hier zun&#228;chst alle Eink&#252;nfte gesondert ermittelt und dann auf die einzelnen Gesellschafter umgelegt zu werden. Erst danach kann die Besteuerung erfolgen.</p>
<p>Auch Solaranlagen mindern, wie viele andere Aufwendungen, den zu zahlenden Einkommensteuerbetrag. Schon alleine aus diesem Grund sollte ein Umr&#252;sten auf erneuerbare Energien ins Auge gefasst werden. Hier l&#228;sst sich nicht nur im Unterhalt einiges an Geld einsparen.</p>
<p>Steuerlich abgesetzt werden k&#246;nnen als Erstes einmal alle tats&#228;chlich get&#228;tigten Investitionen, die mit dem Kauf und dem Einbau einer Solaranlage einhergehen. Im Rahmen der Ermittlung der Eink&#252;nfte werden diese als Anschaffungs- oder Herstellungskosten f&#252;r die Solaranlage oder auch als sogenannter Erhaltungsaufwand in Abzug gebracht. Eine Differenzierung zum einen zwischen gewerbetreibender Person und ausschlie&#223;lich nat&#252;rlicher Person sowie die Einstufung der Absetzbarkeit ist nicht immer leicht. Viele Finanzbeh&#246;rden erkennen die Abz&#252;ge bez. der Solaranlagen bei Formfehlern nicht an. Aus diesem Grund sollten die Sachverhalte im Vorfeld genau gepr&#252;ft werden.</p>
<h2>Abschreibung der Solaranlagen</h2>
<p>Solaranlagen k&#246;nnen neben den einmaligen Herstellungs- und Anschaffungskosten jedoch auch j&#228;hrlich und fortlaufend steuerlich n&#252;tzlich sein. Solaranlagen unterliegen der sogenannten Abschreibung f&#252;r Abnutzung (AfA), dh., hier kann j&#228;hrlich ein bestimmter Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Und zwar solange, bis die Solaranlage buchm&#228;&#223;ig wertlos ist. Die jeweilige Nutzungsdauer kann den g&#228;ngigen AfA-Tabellen entnommen werden.<br />
Handelt es sich um eine gewerbetreibende Person, so erh&#246;ht sich hier die Position Betriebsausgaben. Ist es allerdings eine nat&#252;rliche Person oder Personengesellschaft, so steigen die Werbungskosten.</p>
<h2>Solaranlagen und die Umwelt</h2>
<p><a title="8% Rendite mit Solaranlagen" rel="nofollow" href="https://www.premium-kapitalanlagen.de/?tn=20016steuer" target="_blank">Solaranlagen</a> k&#246;nnen die jeweilige Einkommensteuer deutlich schm&#228;lern und eine diesbez&#252;gliche Investition lohnt meist immer.<br />
Allerdings ist f&#252;r die meisten Menschen nicht nur der steuerliche Aspekt beim Einsatz von Solaranlagen von Bedeutung. Der Einsatz von erneuerbaren Energien schont zwar zum einen den eigenen Geldbeutel, eben weil hier eine ganze Menge abgesetzt werden kann, zum anderen jedoch noch langfristiger auch die Umwelt.<br />
Wer nicht nur an sich selbst denken will, sondern sich auch f&#252;r die Zukunft Gedanken um die Umweltbelastung macht, der ist mit dem Einbau einer Solaranlage auf der richtigen Seite.</p>
<p>So kann man ganz leicht mit Hilfe der eigenen Solaranlage die Einkommensteuer senken und die Umwelt nachhaltig schonen.</p>
<p><strong><a title="8% Rendite mit Solaranlagen" rel="nofollow" href="https://www.premium-kapitalanlagen.de/?tn=20016steuer" target="_blank">Wie Sie mit einer Investition in Solaranlagen 8% Rendite pro Jahr erzielen k&#246;nnen, erfahren Sie hier!</a></strong></p>
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